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Wenn sieben bis acht Weltwirtschaftsmächte und drei Internationale Finanzinstitute einem Staat aus der Abteilung ‚unterentwickelte Länder‘ Geld borgen, damit der sich als souveräner Mitspieler in der modernen Weltordnung behaupten kann, dann hat der Staat bei ihnen Schulden; und wenn sie beschließen, auf Zins- und Tilgungszahlungen zu verzichten, weil ihr Schuldner sich dafür nur immer mehr neues Geld borgen muss, das ihm niemand mehr geben mag – dann fällt auf: Die Sache zieht sich.

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Länder & Abkommen

Nach 30 Jahren „Entwicklungshilfe“ werden Staaten Schulden erlassen, die „sowieso uneinbringlich“ sind. Das abschließende Urteil über die erwiesene ökonomische Existenzunfähigkeit wird in die Zukunft festgeschrieben: als Absage an jede politische und ökonomische Eigenmächtigkeit. Sozialprogramme und sonst nichts haben diese Länder mit den Zuwendungen, die ihnen gnädig zugewiesen werden, zu finanzieren. Als Betreuungs- und Aufsichtsinstanzen sind die NGO’s vorgesehen.

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Europa, das seit 1975 im Rahmen des Lomé-Abkommens besondere eigene Beziehungen zu 71 AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) unterhält, sieht sich durch die amerikanische Afrika-Initiative („Handel statt Hilfe“) herausgefordert. Die „entwicklungspolitische Zusammenarbeit“, die von den zuständigen Ministern schon seit längerem vom Ruch einer kompensatorischen Aufbauhilfe befreit wurde, wird nun einerseits unter die Richtlinie gestellt, die „Strukturanpassung“ zu fördern – sprich: was für hiesige Kapitalisten dort unten rauszuholen ist, ist die beste „Entwicklungshilfe“.

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