Schuldenerlass für „hochverschuldete arme Länder“ auf dem Kölner G7-Gipfel
Der Imperialismus wird menschlich: Almosen-Protektorate für die „Ärmsten der Armen“
Nach 30 Jahren „Entwicklungshilfe“ werden Staaten Schulden erlassen, die „sowieso uneinbringlich“ sind. Das abschließende Urteil über die erwiesene ökonomische Existenzunfähigkeit wird in die Zukunft festgeschrieben: als Absage an jede politische und ökonomische Eigenmächtigkeit. Sozialprogramme und sonst nichts haben diese Länder mit den Zuwendungen, die ihnen gnädig zugewiesen werden, zu finanzieren. Als Betreuungs- und Aufsichtsinstanzen sind die NGO’s vorgesehen.
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Schuldenerlaß für „hochverschuldete arme Länder“ auf dem Kölner G7-Gipfel
Der Imperialismus wird menschlich: Almosen-Protektorate für die „Ärmsten der Armen“
Die G7-Staaten beschließen auf ihrem Gipfeltreffen am 18. bis 20. Juni in Köln, einer Anzahl von „Highly Indebted Poor Countries“ (Hochverschuldeten Armen Ländern; HIPCs) einen Teil ihrer Schulden nachzulassen. Auf eine solche Großtat drängen die „HIPC-Kämpfer“ – Befürworter eines Schuldenerlasses für die Dritte Welt aus kirchlichen und anderen Weltverbesserer-Kreisen, organisiert in sogenannten „Non Governmental Organizations“ (Nicht-Regierungs-Organisationen; NGOs) – schon seit langem; insbesondere seit Internationaler Währungs-Fonds und Weltbank 1996 eine entsprechende Initiative gestartet haben. Vor dem Kölner Gipfel haben sich so mächtige Fürsprecher wie die deutschen Bischöfe diesem Drängen angeschlossen; die fänden es einfach gut, wenn die Herrscher der kapitalistischen Welt sich zum Heiligen Jahr 2000 ein Herz fassen und an die biblische Tradition des ‚Jubeljahres‘ anknüpfen
würden, in dem Sklaven freigelassen, besetztes Land zurückgegeben und Schulden erlassen werden sollen
(FAZ, 14.6.) – daß dieses „Jubeljahr“ alle 7 Jahre fällig war, in ziemlich kurzer Frist also immer neue Sklaven, Landbesetzungen und Schulden anzufallen pflegten, hat schon damals weder den lieben Gott noch seine frommen Anhänger gestört; wo bliebe denn auch die Tugend der Mildtätigkeit ohne immer neue Nöte. Das Motto Menschliche Entwicklung braucht Entschuldung
haben die G7-Größen sich jedenfalls wohl zu Herzen gehen lassen; und die Bittsteller zeigen sich im Prinzip erfreut, wenngleich sie mit der Höhe des Schuldenerlasses nicht ganz zufrieden sind; aber überfordern will man ja auch niemanden, schon gar nicht die bekanntermaßen so empfindlichen Reichen und Mächtigen. Begeistert sind sie insbesondere darüber, daß die offizielle Gipfelerklärung sich gleich mehrfach zu dem hohen Ziel der Armutsbekämpfung
bekennt: Da muß es den „Ärmsten der Armen“ demnächst ja einfach besser gehen.
Auch die in Köln versammelten Herren der Herren des globalisierten Globus sprechen von einem „Erfolg“, weil es ihnen doch glatt gelungen ist, sich auf eine humanitäre Tat zu einigen, die ihnen ihre Finanzminister mundgerecht vorgeschlagen haben. Worauf sie sich geeinigt haben, erklärt Gastgeber Schröder dann auf seine unverkennbare flapsige Art, mit der er der moralischen Aufwallung ein wenig in den Rücken fällt: Erlassen würden nur Schulden, die sowieso uneinbringlich
seien – Das ist doch Geld, das wir schon längst nicht mehr hatten.
So ehrlich wird ein regierender Menschenfreund, wenn er den Verdacht seiner steuerzahlenden Neuen Mitte beschwichtigen will, ein deutscher Kanzler würde womöglich den Bimbos gute Deutschmark resp. Euros hinterherschmeißen. Ganz wahr ist der Spruch aber trotzdem nicht. Selbst diese dubiosen Schulden sind bislang in den Haushaltsbüchern der imperialistischen Nationen als geldwerte Forderungen aufgeschrieben; und wenn solche Forderungen definitiv nicht eingelöst werden können, ist das noch allemal ein Verlust. Deswegen haben die Herren der großen Weltgelder sich ja auch lange genug geziert, diese Verlustbuchung zu beschließen; es brauchte schon einen „erfolgreichen“ Gipfel, um sich darauf zu einigen. Und geleistet ist sie damit auch noch nicht; das hat noch gute Weile.[1] Aber immerhin, der Beschluß ist in der Welt – und damit ein Urteil über die Schuldner. Ein Urteil weniger im theoretischen Sinn, das zählt in der Welt des Kapitals und der staatlichen Finanzen ohnehin nichts, als vielmehr im Sinne eines praktisch wirksamen Bescheids: Die Schuldner werden für endgültig unfähig erklärt, ihren Schuldendienst zu leisten; Ansprüche in Höhe von ca 70 Milliarden Dollar werden zur Streichung vorgesehen;[2] über eine ganze Staatengruppe wird eine Art internationales Konkursverfahren eröffnet. Und das nach 30 und mehr Jahren „Entwicklungshilfe“ und Kreditierung – eine schöne Bilanz!
1.
Für die HIPCs gilt, was für alle Staaten gilt, die einmal als „Entwicklungsländer“ zur Teilnahme am Weltgeschehen angetreten sind: Der Beschluß, ausländischen Kredit aufzunehmen, um so etwas wie ein Wirtschaftswachstum – eine nationale Akkumulation produktiven kapitalistischen Reichtums – in Gang zu setzen, führt regelmäßig in den Zwang, mit auswärts verdientem Geld Auslandsschulden zu bedienen, die darüber nur immer stärker wachsen. Die Staaten, die in die Kategorie der HIPCs fallen, haben es dabei so weit gebracht, daß ihre Nationalökonomie mit einer einzigen Kennziffer sachgerecht und vollständig erfaßt ist: der „Schulden-Export-Quote“. Sie liegt bei diesen Ländern weit über 2:1 und beziffert den Stand der „makroökonomischen“ Notlage, in die sie sich mit geborgtem Geld hineingewirtschaftet haben.
„Hochverschuldet und arm“ ist ein Land nicht einfach. Um als HIPC zu gelten, muß es sich um Aufnahme in die 1996 gestartete gleichnamige Initiative der Internationalen Finanzinstitutionen – IFI – bewerben und die Voraussetzung mitbringen, daß es auch nach Ausschöpfung aller sonstigen – „traditionellen“ – Schuldenerleichterungs-Mechanismen einem nicht aushaltbaren
Schuldenberg gegenübersteht. Als Kenngröße für Nicht-Aushaltbarkeit galt ursprünglich ein Verhältnis zwischen Schulden ans Ausland – bzw. die IFI – und jährlichen Exporterlösen von 200 bis 250 Prozent sowie zwischen Schuldendienst und Exporteinnahmen von 20 bis 25 Prozent; zusätzlich wurden für die Prüfung des Einzelfalls „Verletzlichkeitsindikatoren“ eingeführt, die den Grad der Exportabhängigkeit des Kandidaten sowie das Verhältnis zwischen Schulden und Steuereinnahmen eines Landes berücksichtigen.[3] Führt auch die Befolgung eines strikten IWF-Regimes über die nationalen Finanzen nach mehreren Jahren – ursprünglich 6 – nicht zu einer durchgreifenden Verbesserung der Lage, dann werden nach einem wunderbar komplizierten Verfahren Schulden bzw. Schuldendienst auf ein als aushaltbar
definiertes Maß reduziert. Die Großtat des Kölner Gipfels besteht darin, dieser Initiative ihr allerhöchstes Placet zu erteilen, die Teilnehmer und alle anderen „Geberländer“ zur Beteiligung daran aufzurufen sowie die Kennziffer für unsustainable debt
auf eine Schulden-Export-Relation in der Gegend von 1,5 : 1 zu senken, womit die Anzahl in Frage kommender Länder auf geschätzte 41 steigt, und die Bewährungszeit bis zu einem eventuellen Schuldenerlaß auf 3 Jahre zu reduzieren.
„Geeignet“ für eine Streichaktion ihrer Gläubiger sind also Länder, die es auch mit mehrjährigen schärfstens kontrollierten Anstrengungen nicht hinbringen, ihren Gläubigern auch nur näherungsweise den fälligen Schuldendienst zu leisten, weil ihre Exporte dafür nicht reichen. Das sagt schon – fast – alles über die wirtschaftliche Lage solcher Länder:
- Über Geld von der Art, wie es die IFI und staatliche Gläubiger – von privaten Kreditgebern, wenn es die denn gäbe, ganz zu schweigen – von ihren Schuldnern sehen wollen, verfügen die HIPCs von sich aus überhaupt nicht. Ihr internes Wirtschaftsleben mag eine nationale Währung benutzen und vermehren; es handelt sich dabei aber um kein Geld von der Art, daß man sich damit auch auswärts sehen lassen könnte. Über kapitalistisch zählenden und nachzählbaren Reichtum verfügen diese Länder ausschließlich vermittels ihrer Exporterlöse: durch den grenzüberschreitenden Verkauf von Sachen – Naturstoffe in der Regel –, die dadurch einen Preis bekommen, daß sie auswärts einen Käufer finden.
- Für die Einrichtung einer solchen Exportwirtschaft – was als unerläßliche Voraussetzung die Etablierung und den Unterhalt eines gewissen politischen Kontrollregimes über Land und Leute, also eines Staatswesens einschließt – haben in Ländern, die jetzt als HIPCs rangieren, weder die fragwürdigen, kapitalistisch nichtsnutzigen Früchte des inneren Wirtschaftslebens noch die erhofften, geschweige denn die wirklich kassierten Devisenerlöse aus dem Export je gereicht. Sowohl, was dort an Staatsmacht, als auch, was an Exportwirtschaft existiert, ist wesentlich auf Pump gegründet. Und bei allen kreditfinanzierten Bemühungen ist der Export immer nicht in solchem Maß gewachsen, i.e. er hat nie in solchem Maße steigende Mittel eingebracht, daß die Kosten seiner eigenen Expansion, der Unterhalt des Staatsapparats und dann auch noch die aufgenommenen Kredite daraus zu finanzieren gewesen wären.[4]
Nach kapitalistischen Kriterien, unter dem Regime des Weltgeldes als einzigen Lebensmittels für Staaten, sind die HIPCs also schlicht existenzunfähig. Ihre Kreditierung hat sie nicht existenzfähig gemacht, sondern dafür gesorgt, daß ihre Untauglichkeit sie aus der kapitalistischen Weltwirtschaft nicht ausgeschlossen hat: Sie haben daran partizipiert; alles kapitalistisch doch Verwertbare ist aus ihnen herausgepreßt worden; ihre Unfähigkeit, den Kriterien des globalen Geschäftslebens zu genügen, stellt sich als Ergebnis ihrer praktischen Subsumtion unter dieses Geschäftsleben dar: in einem definitiv nicht mehr bedienbaren Schuldenberg. Um es an dem Verhältnis auszudrücken, das dieses Ergebnis erschöpfend zusammenfaßt: Ohne die Schulden, die über dem Bruchstrich zusammengezählt werden, kriegen sie die Exporterlöse nicht zustande, die als einzig bemerkenswertes Stück nationalen Reichtums unter dem Bruchstrich stehen; was sie unterm Bruchstrich hinkriegen, ist jedoch dem Wachstum des Zählers, den die Zinseszinsrechnung der Gläubiger zusätzlich aufbläht, einfach nicht gewachsen. An diesem „Konstruktionsfehler“ ändert sich durch Manipulationen über dem Bruchstrich und selbst durch Streichen im Zähler nichts: Wo Exporte nicht bloß die äußere Seite der einheimischen Akkumulation kapitalistischen Reichtums sind, sondern die einzige Geldquelle der Nation, da müssen schon die singulären Sonderbedingungen des Erdölgeschäfts zusammenkommen, damit die Finanzierung des politischen Herrschaftsbedarfs, aller privaten Bereicherung im Lande sowie des Ausbaus dieser Einnahmequelle aus den Erlösen zu bestreiten ist. Im Falle der HIPCs jedenfalls, und nicht nur da, ist mit dem Ausgangspunkt bereits entschieden, daß ein ökonomisch so beschaffenes Land zum Existieren auswärtige Kredite braucht und diese nicht finanzieren kann – schließlich ist deren Überschuldung ja nicht aus ihrer jetzt für korrekturbedürftig erachteten Über-, sondern aus ihrer unerläßlichen, für vernünftig gehaltenen und zugestandenen Verschuldung entstanden. Es gehört daher schon viel Ignoranz zu dem Optimismus, eine Kappung des Zählers könnte das ganze Verhältnis „aushaltbar“ machen – wo doch die Maßnahme selbst schon verrät, daß an der Stelle, wo sich die ökonomische Überlebensfähigkeit wirklich entscheidet, nämlich bei den nationalen Einnahmen, nichts Entscheidendes zu machen ist: Auf eine substantielle Vergrößerung des Nenners – darauf also, daß die HIPCs jemals genügend Weltgeld an sich ziehen könnten – wird nicht gesetzt, eine allein darüber zu erreichende grundsätzliche Verbesserung des Verhältnisses zwischen Finanzbedarf und Gelderlös gar nicht erst in Betracht gezogen.
Was der Kredit bei Ländern von dieser ökonomischen Machart erreicht, ist die Ausgestaltung ihrer Unfähigkeit, in der kapitalistischen Welt aus eigener Kraft zu überleben, zu einer Karriere, deren Stadien – vom „normalen“ Kreditnehmer zum hoffnungslosen Schuldenerlaß-Kandidaten – die IFI nach- oder besser: als dafür verantwortliche Betreuungsagenturen vorzeichnen, indem sie nach der wachsenden Dringlichkeit des jeweiligen Finanzbedarfs und der (Un-)Fähigkeit der Nation zur Schuldenbedienung immer neue Kategorien von Staaten definieren und konstruieren. Am Anfang standen die „Less Developed Countries“ (LDC), von denen früh einige unter die „Least Developed Countries“ (LLDC) ausgegliedert werden mußten. Nach der Schöpfung etlicher Unterkategorien war man neulich schon bei den „ESAF-Ländern“ angelangt, die ihren Namen nach einer speziell für sie konstruierten „Enhanced Structural Adjustment Facility“ tragen, also dem Umstand verdanken, daß sie eine noch einmal „verstärkte Finanzhilfe“ brauchen. Am untersten Ende dieser Gruppe finden sich nunmehr die HIPCs. Aufschlußreich ist dieses Einteilungswesen in zweierlei Hinsicht: Immer mehr Nationen geraten in immer größere Not – und keinen Moment lang läßt der IWF in seinem Bemühen nach, sie in seiner Systematik der Kreditverwaltung und -sicherung zu erfassen. Keine dieser Nationen wird daraus entlassen; vielmehr werden sie mit jeder weiteren Verschlechterung um so rabiater darauf verpflichtet, ihren Finanzbedarf zu senken; dafür stehen die berühmt-berüchtigten „Strukturanpassungsmaßnahmen“, die die Staaten auf das Postulat eines „ausgeglichenen Haushaltes“ festlegen, damit in diesem „Haushalt“ mehr von den Exporteinnahmen für die Schuldenbedienung übrigbleibt und darüber das Schulden-Export-Verhältnis wieder in Ordnung kommt.
Dabei standen alle Maßnahmen und die darauf bezogenen Finanzierungskunststücke allemal unter dem Anspruch, aus den immer weiter auf ihrer „Abwärtsspirale“ in die „Schuldenfalle“ rutschenden Kandidaten wäre doch noch ein ordentliches Wachstum herauszuholen, das es ihnen dereinst erlauben könnte, doch aus eigener Kraft für ihre Kreditpflichten einzustehen; sie müßten sich nur richtig gesundsparen – eine Bedingung, die nun freilich immer schon zu dem anbefohlenen Ziel in heftigem Widerspruch stand. Die Vorstellungen von den tollen Wirkungen eines „ausgeglichenen Haushalts“ auf die „Marktkräfte“ waren entsprechend marktwirtschaftlich-idealistisch verrückt; absurd erst recht, angesichts der nicht-vorhandenen Geldqualität der Währungen dieser Länder, der Wunderglaube, das Heil beginne mit der „Bekämpfung der Inflation“ und mit „stabilen Wechselkursen“. Aber der Standpunkt, mit genügend Brutalität noch gegen die einfachsten Lebensnotwendigkeiten der Massen, die von den IWF-Sherpas unter „konsumtive Staatsausgaben“, also als zu bekämpfend abgebucht wurden, könnte aus den Schuldnerstaaten doch noch ein Aufschwung herausgespart und mit sinnreich konstruierten Fazilitäten ein Boom in sie hineinkreditiert werden, der sie dereinst befähigen würde, für ihre Verbindlichkeiten selber einzustehen – dieser Anspruch wurde offiziell unerbittlich festgehalten.
Bis zur HIPC-Initiative eben. Die hält sich zwar noch an sämtliche alten Sprachregelungen; und es wird heftig dementiert, daß damit die ökonomische Zukunft der zum Schuldenerlaß vorgesehenen Länder irgendwie abgeschrieben wäre.[5] Ein Eingeständnis wird aber schon auch abgelegt: Die IFI-Fachleute selber sehen die HIPCs am Ende einer Einbahnstraße in einer Sackgasse angelangt, aus der nur noch eine Art Offenbarungseid heraushelfen kann. Den hat der Kölner G7-Gipfel auf seine Art geleistet.
2.
Mit dem Schuldenerlaß, den sie den HIPCs in Aussicht stellen, brechen die großen Gläubigernationen und die IFI mit ihrer wohlbegründeten Gepflogenheit, bei Zahlungsunfähigkeit verschuldeter Staaten deren Verbindlichkeiten per Umfinanzierung fortzuschreiben. Sie schließen das Kreditkonto einer ganzen Staatengruppe ab. Viel Mühe geben sie sich damit, diesen umfänglichen Staaten-Bankrott dennoch nicht als solchen, sondern ohne flagrante Verletzung ihrer ehernen Abrechnungsgrundsätze so zu verbuchen, daß kein schlechtes, sondern ein gutes Licht auf ihre finanzwirtschaftlichen Besitzstände im Ganzen fällt.
Über die Begünstigten verhängen sie ein Geldregime neuen Typs, das diese zum Weiterexistieren nach der Pleite verpflichtet.
a)
Die Nationen, die mit ihrer Währung die gesamte Weltwirtschaft kreditieren, sowie speziell die supranationalen Behörden, über die sie ihr globales Kreditsystem organisieren, haben im Umgang mit zahlungsunfähigen Schuldnerstaaten viel Erfahrung.[6] Mittlerweile verfügen sie über ein ganzes Arsenal von Techniken der Umschuldung, die auch Momente von Schuldenerlaß wie etwa den Rückkauf wertgeminderter Verbindlichkeiten durch den Schuldner oder die Umwandlung von zwischenstaatlichen Krediten in Schenkungen vorsehen. „Equity-debt-swaps“, jede Menge „facilities“, „Naples-terms“ für die „normale“ Schuldenreduzierung usw. sind erfunden, ein „Pariser“ und andere „Clubs“ eingerichtet worden – einzig und allein zu dem Zweck, die Fiktion einer letztlich doch fortbestehenden oder zumindest demnächst wieder herstellbaren Zahlungsfähigkeit zahlungsunfähiger staatlicher Kreditnehmer aufrechtzuerhalten. Alle diese Einrichtungen und Maßnahmen enthalten das Eingeständnis, daß die vergebenen Kredite schon längst nicht mehr regulär bedient werden; „Umfinanzierung“ bedeutet im Klartext, daß die Kreditgeber mit neuem Geld nur ihre eigenen fälligen Forderungen bezahlen – und ihren Schuldnern dafür immer größere gestundete Geldsummen anschreiben, für deren Bedienung sie dann wieder selber neue Kredite geben müssen… Auf eben diese Art dementieren die großen offiziellen Gläubiger jedoch, was sie eingestehen: Mit aller Autorität, über die sie als Schöpfer und Verwalter der maßgeblichen Weltgelder verfügen, versichern sie einander und allen, die es angeht, also vor allem der kapitalistischen Finanzwelt, verbindlich, daß die Unmassen unbedienter Schuldforderungen, die sie gegen dritte Länder aufgehäuft haben, doch bedient werden und folglich als werthaltige Finanztitel in Kraft bleiben.
Der erste und entscheidende Grund für diese leicht wahnwitzig anmutende Operation ist damit schon genannt. Eben darum geht es, den Forderungsbestand der Kreditgeber selber aufrechtzuerhalten; nirgends die Offenlegung der Zahlungsunfähigkeit ihrer Schuldner einreißen zu lassen, weil das die vollständige Entwertung größerer Finanzposten bei den großen Weltwirtschaftsmächten bedeuten würde und „unkontrollierbare Kettenreaktionen“ zu befürchten wären; kurz: die Bilanzen der „Geberländer“ in Ordnung zu halten. Gerade weil mit jeder Umschuldungsaktion die Masse der Schulden wächst, die überhaupt nicht mehr durch irgendeine – und sei es noch so zukünftige – Zahlungsfähigkeit der Schuldner „gedeckt“ sind, vielmehr nur noch aufgrund neuer Kredite der Gläubiger selbst in Kraft bleiben, muß die jeweils nächste Umschuldungsaktion sein und noch mehr an faulen Ziffern aufgeschrieben werden: Der in Finanztiteln deponierte Reichtum der reichen Gläubigernationen steht da auf dem Spiel.
Ganz nebenbei ist damit selbstverständlich auch über den Status der Länder entschieden, auf deren Konto die nötigen Ziffern als Schulden verbucht werden. Die bleiben mit allem, was sie an kapitalistisch zählbaren Werten zustandebringen, in aller Form und nach allen Regeln der finanzwirtschaftlichen Kunst in die globale Marktwirtschaft eingebunden – als wenn auch zahlungsunfähige, so doch zinspflichtige Schuldner eben, die es als Gnade ihrer Gläubiger ansehen dürfen, total und auf unabsehbare Zeit deren gerechten Forderungen verpfändet zu sein. Daß das Zugriffsrecht der Gläubiger die Ablieferungsfähigkeit der Schuldner in immer groteskerem Maß übersteigt, bringt unmittelbar weder einen besonderen Nutzen auf der einen noch einen zusätzlichen Schaden auf der anderen Seite, begründet aber auf Seiten der Gläubiger ein hohes Maß an Unerbittlichkeit: Je luftiger die Forderungen werden, je weiter sie sich von der tatsächlichen Leistungskraft der Schuldner entfernen, je unglaubwürdiger also die Fiktion eines intakten Kreditverhältnisses, um so kleinlicher das Regime, das am Schuldner den Glaubwürdigkeitsbeweis führt, indem es immer noch ein bißchen mehr aus ihm herauspreßt, als eigentlich geht. Faktisch wird er komplett enteignet, formal aus demselben Grund nicht: Gerade für den Schein eines fortbestehenden regulären Kreditverhältnisses ist es wichtig, daß der Schuldner, wie hoffnungslos auch immer verpfändet, als eigenständige Adresse und autonomer Kontoinhaber erhalten bleibt, der in aller Form für alles haftet, was man ihm ankreidet. Das Dementi des de facto abgelieferten Eingeständnisses, daß die Gläubiger längst selber den Schuldendienst an sich leisten, bedarf der förmlichen Scheidung zwischen Zahlungspflichtigem und Empfangsberechtigtem, um stichhaltig zu sein. Dafür, wenn auch schon längst für sonst nichts mehr, braucht es die anerkannte finanzpolitische Souveränität der Länder mit dem überschießenden Schuldenkonto.
b)
Mit seiner Zustimmung zur HIPC-Initiative beschließt der Kölner Gipfel hier nun etwas Neues: Er entschließt sich, in wie geringfügigem Ausmaß auch immer, zu einer offiziellen Schuldenstreichung, sogar beim Allerheiligsten des internationalen Schuldenbestandes, den IWF-Krediten, und gibt damit an einem Punkt die geltende Kredit-Fiktion förmlich auf. Über einen kleinen Bruchteil ihrer Forderungen fällen Weltwährungsländer und IFI das abschließende Urteil, daß sie uneinbringlich und folglich nichts mehr wert sind. Sie nehmen damit in ihrem einschlägigen uferlosen Forderungsbestand eine Unterscheidung vor: zwischen fiktiven Guthaben, deren Unhaltbarkeit sie einräumen – und dem ungleich größeren Rest, dem sie eben damit seine uneingeschränkte Haltbarkeit attestieren. Diese Unterscheidung hat ihren Grund nicht in objektiven Qualitätsunterschieden; das zeigt schon die Freiheit, die sich die Kölner Versammlung bei der Festlegung der Kriterien für „unaushaltbare“ und folglich haltlose Schulden genommen hat. Die versammelten Staatsgläubiger halten es schlicht für zweckmäßig, ein paar Kredite aus ihrer üblichen Umschuldungsmühle herauszunehmen, als wertlos preiszugeben und damit eine Grenze zu definieren, jenseits derer sie den Schein einer soliden Kreditbeziehung selbst nicht mehr glaubwürdig finden und durch weitere Schuldenakkumulation aufrechterhalten wollen. Daß es ihnen dabei darum geht, ihren anderen Forderungen an desolate Staatsschuldner die Glaubwürdigkeit und finanzwirtschaftliche Anerkennung zu sichern, drücken sie an den Schulden der Schuldenerlaß-Kandidaten selbst aus: Deren Schuldenbestand wird ja keineswegs gestrichen, sondern reduziert, und was ihnen an Verbindlichkeiten verbleibt, ist durch die Erlaß-Aktion als „sustainable debt“, als bedienbare Schuld und folglich seriöse Forderung beglaubigt. Ob dieses Urteil irgendeine Grundlage in der Wirtschaftskraft der Schuldnerstaaten hat, oder besser: daß die Zumutung, die Rest-Schulden dann aber auch wirklich dauerhaft pünktlich zu bedienen, die Schuldnerländer nach wie vor und deswegen absehbarerweise schon wieder überfordert, tut nichts zur Sache. Über ihre eigenen Kreditguthaben beschließen die Gläubiger, daß diese nach Ausgliederung des unhaltbaren Anteils haltbar sind. Die Reduktion leistet in dem Fall, was sonst die Aufblähung der fiktiven Finanztitel zustandebringt: die einwandfreie Weitergeltung des finanzwirtschaftlichen Besitzstands.
Natürlich hat dieses Verfahren seinen Haken: Die Offenlegung der partiellen Wertlosigkeit von Drittwelt-Schulden, verbunden mit der offenkundigen Willkür bei der Abgrenzung dieses Teils, enthält ein Eingeständnis der Fragwürdigkeit des gesamten Kreditgebäudes – wie das bei Dementis eben so zu sein pflegt. Das weiß niemand besser als die Urheber dieser Operation selber. Jedenfalls ist das ihren Umständlichkeiten zu entnehmen: Sie machen keineswegs reinen Tisch, sondern beschließen lauter Methoden und Konditionen, die die Gewähr dafür bieten sollen, daß ihr partieller Offenbarungseid auch wirklich nur für die offiziell abgeschriebenen Schulden gilt und den großen Rest ihrer Forderungen aufs Schönste konsolidiert. Dabei gilt ihre geringere Sorge offenbar den bilateralen Verbindlichkeiten:[7] Das ist schon öfter vorgekommen, daß „Entwicklungskredite“ in Schenkungen umgewandelt werden; da liegt das Hauptproblem darin, zu einer ausgewogenen und gerechten Verteilung der fälligen Verlustbuchungen zwischen den Gläubigernationen zu gelangen – schwierig genug auch das, ungeachtet der lächerlichen Beträge, um die es dabei geht.[8] So richtig kompliziert machen es sich die Herren des Weltkredits bei den möglicherweise zu streichenden 50 Milliarden, die die IFI als bombenfeste Forderung in ihren Büchern stehen haben. Da darf um keinen Preis ein „moral hazard“ einreißen. Deswegen wird hier überhaupt nichts gestrichen, sondern ein Treuhandfonds eingerichtet, sinnvollerweise gleich bei den IFI selbst, der den Ländern, die am Ende tatsächlich den „completion point“ der HIPC-Initiative erreichen, einen Teil des Schuldendienstes abnimmt, den sie eigentlich an die IFI zu leisten hätten.[9] Die Ausstattung dieses Fonds mit den nötigen Mitteln fällt selbstverständlich auch nicht leicht; sie gestaltet sich nach dem Willen des Kölner Gipfels mindestens genauso komplex wie die – eventuellen – Auszahlungen.[10] Doch soviel Kompliziertheit muß einfach sein, um den schlechten Eindruck zum Verschwinden zu bringen, daß selbst die solidesten aller international vergebenen Kredite, nämlich die des IWF, vor Annullierung nicht mehr sicher sind.
c)
Für die begünstigten Schuldnerstaaten schaut übrigens auch etwas heraus bei der ganzen Aktion; sogar schon lange bevor sie sich zum „completion point“ vorgearbeitet haben und zum HIPC-Treuhandfall werden. Ihnen wird nämlich – vom Geld abgesehen, das sie nicht kriegen, weil es allein in den Büchern ihrer Gläubiger zirkuliert – ein neuer weltfinanzwirtschaftlicher Status verpaßt. Bei ihnen wird nicht mehr – wie bisher: mit aller Gewalt und unter Anwendung erlesener Umschuldungstechniken – vollständig davon abstrahiert, daß sie pleite sind und Kredite an sie ökonomisch eigentlich völlig sinnlos. Nicht, daß es sich mit ihnen so verhält, ist das Neue, sondern daß über sie ein – partieller – Offenbarungseid dieses Inhalts geleistet wird. Es wird offiziell anerkannt, daß sie zu regulärem Schuldendienst nicht mehr fähig und somit weiterer Kreditierung unwürdig sind. Dieses Urteil erspart ihnen nichts; schon gar nicht den Schuldendienst auf ihre Rest-Verbindlichkeiten; mit deren pünktlicher Verzinsung haben sie jetzt schließlich den Nachweis zu erbringen, daß es sich dabei von ihrer Seite her um „aushaltbare“ Schulden, bei ihren Gläubigern also um gute, geldwerte Kredite handelt. Neu definiert ist ihr Verhältnis zu ihren eigenen Schulden: Es sind zwar noch ihre; sie haften auch dafür; aber zugleich sind sie im Grunde gar keine finanzwirtschaftlich anerkennenswerten Subjekte mehr, die autonom Schulden machen könnten, Geld einnehmen, davon ihre Zinsen zahlen – und unglücklicherweise immer mehr davon schuldig bleiben müssen… Dank Schuldenerlaß-Initiative verhält es sich gewissermaßen umgekehrt: Was sie an Schulden haben, bemißt sich an dem, wofür sie – nach dem strengen Urteil des IWF – mit ihrem Verdienten geradestehen können; man fordert ihnen erst gar nicht mehr ab, als was man bei ihnen an Geld auch abholen kann – ob das in der Praxis so aufgeht, ist uninteressant; so jedenfalls lautet ihre Statuszuweisung –; man traut und man gesteht ihnen also eine weltwirtschaftliche Subjektrolle außerhalb und jenseits des ganz direkten, vom Erlös her vorgenommenen Zusammenschlusses von Exporterlös und Schuldendienst überhaupt nicht mehr zu. Praktisch setzt zwar schon längst niemand mehr, weder die öffentlichen noch erst recht ein privater Kreditgeber, darauf, daß aus den Kandidaten für die HIPC-Initiative je so etwas wie eine „blühende Landschaft“ werden könnte: eine irgendwie sich selbst tragende Volkswirtschaft, an deren Geschäftsleben sich auf dem Kreditwege von außen mitverdienen ließe; die Tatsache, daß so gut wie kein privater Gläubiger bei der Schuldenerlaßaktion gefragt werden muß, belegt das deutlich genug. Was mit dem HIPC-Status hinzukommt, ist der an einen vollständigen Staatsbankrott heranreichende allgemeine Beschluß: Der Zustand, den sie faktisch erreicht haben, wird ihnen in aller Form als ihr weltwirtschaftlicher Status zugewiesen. Ihr „überzogenes“ Schuldenkonto wird geschlossen; als Schuldner, dem man, aufgrund welcher Spekulation auch immer, mehr Schulden anschreiben, also auch mehr Kredit verfügbar machen könnte, als was sich an Exporterlösen bei ihm auch wirklich kassieren läßt, kommen sie definitiv und offiziell nicht mehr in Betracht. Die Gunst des Schuldenerlasses annulliert ihre wirtschafts- und finanzpolitische Souveränität.
So radikal würden die Gläubiger die Bedeutung ihrer Großzügigkeit für deren nominelle Nutznießer zwar nie ausdrücken; schon deswegen nicht, weil sie die Fiktion eines seriösen Restschuldners für ihre Bilanzen und die finanzpolitische Ehre ihres IWF immer noch benötigen. Über die Konsequenzen machen sie sich aber nichts vor. Sie brauchen keine Banker, die im Vorfeld des Kölner Gipfels warnen, einem Staat, dem man Schulden beim IWF erlassen hat, würde nie wieder jemand Geld leihen – was ja ohnehin schon längst kein seriöses Kreditinstitut mehr tut, noch weit vor jedem Schuldenerlaß. Die humanitär gestimmten Gipfelgrößen und die IFI-Funktionäre selbst stellen sich schon vor jedem „decision point“ die Frage, wie ein begünstigtes Land es überhaupt fertigbringen kann, seine Teil-Entschuldung wirtschaftlich zu überleben. Und sie wissen auch schon eine Antwort:
„Wir sind der festen Überzeugung, daß dies (sc. eine „schnellere, umfassendere und tiefergehende Schuldenerleichterung“) den Zielen der Armutsbekämpfung, der nachhaltigen Entwicklung und des verantwortungsbewußten staatlichen Handelns dienlich ist. … Die Kölner Schuldeninitiative sollte auf einem … erweiterten Rahmenplan zur Armutsbekämpfung aufbauen. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, daß mehr Mittel in das Gesundheitswesen, einschließlich der Verhütung von Aids, in das Bildungswesen sowie in die Befriedigung weiterer sozialer Grundbedürfnisse investiert werden…“ (Gipfelkommuniqué)
Nicht als ob die versammelten Zyniker des Weltkredits von ihren Phrasen bezüglich „nachhaltiger Entwicklung“, „Reform“ und „Wachstum“ Abstand nehmen würden; sie bringen es sogar fertig, ihrer Initiative nachzusagen, sie sollte die Aussichten auf einen künftigen Zugang zu Krediten privater Gläubiger verbessern
. Andererseits ist die Verbesserung der Aussichten auf zukünftigen Kredit, die noch dazu nur eintreten sollte
, doch eine hinreichend klare Verneinung jeglicher Kreditwürdigkeit. Und mit „Armutsbekämpfung“ ist schon der entscheidende Ton angeschlagen: Mehr als das ist Aufgabe der HIPCs jedenfalls nicht mehr. Und was die Finanzierung dieses schönen Zukunftsprogramms betrifft, so haben die großherzigen Gläubigernationen mit ihrem Schuldenerlaß dazu das Ihre beigetragen; hinzu kommt allenfalls noch das eine oder andere Geschenk, möglichst zweckgebunden für Schulhefte oder Kondome.[11] Oder umgekehrt: Die HIPCs existieren fortan von Gnaden ihrer Betreuer, mit Hilfe der Zuwendungen, die sie denen noch wert sind. Daraus ergibt sich ganz zwanglos das für sie passende Staatsprogramm.
3.
Die großzügig verzichtsbereiten Gläubiger erteilen den HIPCs für ihre Bewährungsfrist bis zum Schuldenerlaß sowie für ihr Dasein danach einen Regierungsauftrag, der alle bürgerlichen Weltverbesserer begeistert: Armutsbekämpfung. Ausgaben fürs Militär sind ebenso untersagt wie Korruption; angesagt sind „Programme zur sozialen Entwicklung“. Das abschließende Urteil über die erwiesene ökonomische Existenzunfähigkeit dieser Länder wird damit in die Zukunft fortgeschrieben: Es ergeht eine Absage an jede politische und ökonomische Eigenmächtigkeit in den Armenhäusern der kapitalistischen Welt.
Wenn es denn irgendwann einmal bei ausgewählten HIPCs zum „completion point“ kommt, werden ihnen Zahlungsverpflichtungen abgenommen, die in ihren Haushaltsbüchern – wenn nicht in ihrer Hauptstadt, dann jedenfalls bei den IFI in New York – aufgeschrieben sind und die sie erklärter- und erwiesenermaßen nicht erfüllen können. Der Haushalts-Sachverstand auswärtiger Experten bis hin zum Kölner Gipfel rechnet dieses verringerte Minus gleich umstandslos in freiwerdende Geldmittel um, so als gäbe es, weil ein Minus nicht mehr gestundet werden muß, auch schon ein Plus und als müßten die fiktiven Werte, die die Gläubiger abschreiben, bei den Schuldnern als zusätzliche Mittel auftauchen. Wohlmeinende Menschen reden von einem „Gegenwert-Fonds“ und wissen vielleicht selber nicht so genau, ob sie dessen Existenz postulieren oder seine Einrichtung fordern. Den Verwendungszweck der vorgestellten neuen Haushaltsfreiheit bei den HIPCs wissen sie aber alle gleich anzugeben: Sozialprogramme und sonst gar nichts haben die Länder damit zu finanzieren.[12]
Wenn derlei Programme aus derart fiktiven Haushaltsposten bezahlt werden, dann kann ja nichts mehr schiefgehen. Der Zynismus hat jedoch durchaus seine praktische Seite: Mit dem in Aussicht gestellten Schuldenerlaß haben die HIPCs definitiv jede Freiheit eingebüßt, noch irgendwie autonom über die Verwendung ihrer Staatseinnahmen zu entscheiden. Ihre ökonomische Weiterexistenz beruht auf Geschenken und Zuwendungen; weniger an sie als an einen Fonds, der ihnen die Mühen des haushälterischen Geldeinteilens ‚treuhänderisch‘ aus der Hand nimmt. Die Kontrolle über den Gebrauch ihrer Finanzen liegt damit zuerst und hauptsächlich bei den Institutionen, die darauf achten, daß der Schuldendienst einerseits aushaltbar bleibt, andererseits auch geleistet wird; die nehmen die öffentlichen Finanzen in Beschlag und teilen sie auf in die Summe, die den als zumutbar definierten Schuldendienst ausmacht, und den für „soziale politische Reformen“ und „makroökonomische Strukturanpassung“ einzusetzenden Rest. Soweit Geberländer diesen Rest bilateral aufstocken – mit Geschenken, nachdem neue Kredite, da bloße neue Schuldenlast, dem Empfängerland nicht mehr zugemutet werden können –, haben sie auch die Entscheidung darüber, wie das staatliche Existenzminimum dieser Länder aussieht.[13] Die Maßregeln, die man dafür als allgemeingültig akzeptiert und die der Kölner Gipfel noch einmal bekräftigt hat, sind dabei in ihrer tiefen Menschlichkeit doch recht aufschlußreich.
– Vor allem andern werden die HIPCs, wie gesagt, auf Armutsbekämpfung verpflichtet – und das ist erstens eine denkbar klare Absage an jeden Versuch, im Land eine Produktion von Reichtum in Gang zu setzen. Die Vorliebe für „kleine Schritte“, zu der ausgerechnet die Herren der reichsten Länder der Welt sich in Köln bekennen, ersetzt den ohnehin längst vergangenen Ehrgeiz, die drittweltliche Menschheit zu so etwas wie einer beständig erweiterten Reproduktion zu befähigen, womöglich gar konkurrenzfähige Industrien aufzubauen. Das alles ist der „Irrweg“ von gestern. Deswegen ist die Parole ‚Armutsbekämpfung‘ zweitens aber auch alles andere als die Ansage, in Zukunft würde – immerhin, wenigstens… – für ein bißchen mehr Bildung und ein bißchen weniger Krankheit gesorgt. Was es in den heutigen HIPCs an Grundversorgung, Bildungseinrichtungen und Gesundheitswesen je gegeben haben mag und eventuell heute noch gibt, weil es wie auch immer die Sparprogramme des IWF überdauert hat, das ist als Nebenprodukt jener Entwicklungsvorhaben entstanden, von denen heute niemand mehr etwas wissen will, kann im Übrigen auch gar nicht anders zustande kommen, geschweige denn Bestand haben als dadurch, daß es funktional auf ein wenigstens halbwegs funktionierendes System der gesellschaftlichen Reproduktion bezogen ist. Das edle Vorhaben, so etwas für sich, ohne Grundlage in irgendeiner Art von produktivem Reichtum, anstelle eines ökonomischen Aufbaus zu inszenieren, ist gleichbedeutend mit dem Beschluß, den Ruin aller eventuellen Restbestände eines öffentlichen Sozialwesens zu vollenden.
Um es nochmals höflicher zu sagen: Sozialprogramme gegen Armut sind überhaupt nie etwas Gutes, weil sie prinzipiell von gegebener Armut ausgehen und dazu da sind, deren Auswirkungen in Grenzen zu halten. Normaler Bestandteil des staatlichen Aufgabenkatalogs und im angegebenen Sinn realisierbar sind sie dort, wo Armut – die man dann freilich nicht gern so nennt – als funktionales Gegenstück zur Akkumulation von Reichtum, nämlich im Zuge kapitalistischen Wachstums als dessen Folge und immer neue Voraussetzung produziert und reproduziert wird. Damit ist aber auch die Rangfolge der Staatsaufgaben eindeutig klar: Zuerst und vor allem muß Wachstum her; die Nation muß zum global konkurrenzfähigen Kapitalstandort hergerichtet werden. Auf der Grundlage und nach Maßgabe der damit etablierten ökonomischen Sachzwänge kommt dann die Sozialpolitik zu ihrem Recht, besichtigt die „sozialen Auswirkungen“ und nimmt sie betreuerisch unter Kontrolle, weil eine erwerbstüchtige Klassengesellschaft ihre minderbemittelte produktive Mehrheit nicht in Gestalt von lauter ruinierten Minderheiten verkommen lassen darf. Von so etwas wie Wachstums- oder Standortpolitik ist bei den HIPCs aber ausdrücklich nicht mehr die Rede. Im Gegenteil: Was einmal in diese Richtung zielte und mit dem optimistischen ideologischen Namen „Entwicklungspolitik“ belegt war, ist definitiv vorbei und verabschiedet, weil es nachweislich nur in die Überschuldung geführt hat. So etwas wie einen ökonomischen Aufbau, die Herstellung eines irgendwie kohärenten Wirtschaftskreislaufs, der den ortsüblichen Massen einen Lebensunterhalt verschaffen könnte, sollen die Regierungen daher erst gar nicht mehr versuchen, sich vielmehr gleich auf die nachgeordnete zweite Hälfte des staatlichen Aufgabenkatalogs beschränken – ohne daß es dazu die entscheidende erste Hälfte gäbe. Sie sollen eine Armut betreuen, die nicht aus der kapitalistischen Be- und Vernutzung der Leute entsteht, sondern die Folge ihrer vollständigen Nutzlosigkeit für die kapitalistische Weltwirtschaft ist; dafür sollen sie Leistungen erbringen, von denen damit schon feststeht, daß ihr Land die dazu nötigen Mittel gar nicht hervorbringt. Ganze Länder verrotten; nicht einmal versierte Unternehmer entdecken noch irgendeine Chance für irgendeine lohnende Investition; aber die Regierungen sollen Schulunterricht und Krankenhäuser einrichten und „soziale Grundbedürfnisse“ befriedigen. Die Bevölkerung ganzer Landstriche verkommt in Krankheiten; an Medikamenten für sie wird mangels absehbarer Kaufkraft nicht einmal geforscht; aber wenn man den dafür zuständigen Machthabern das Geld für alle anderen Zwecke streicht, dann soll die humanitäre Versorgung in die Gänge kommen und sogar klappen. Das ist der Klartext des zynischen Auftrags, Schulden in Sozialprogramme zu verwandeln.
Die G7-Experten werden schon richtig liegen, wenn sie in den HIPCs überhaupt nichts anderes mehr wahrnehmen als – selbstverständlich ‚zu bekämpfende‘ – Armut. Was sie fordern, ist nicht mehr und nicht weniger, als daß die Länder sich dieser Lage entsprechend betätigen, nur noch so – also daß sie sich als staatliche Armenhäuser bewähren. Das trostlose Resultat, zu dem sie es im Laufe ihrer „Entwicklung“ gebracht haben, wird mit dem Projekt der „Armutsbekämpfung“ zu ihrem politischen Auftrag. Dafür, für dessen Erfüllung, verweist man sie auf das Geld, das man ihnen nicht mehr als nicht bezahlten Schuldendienst ankreidet, stellt ihnen als Ersatz für Kredite mögliche „donations“ in Aussicht und macht auf diese Weise immerhin klar, daß die HIPCs dem Rest der Welt hier einen – letzten – Dienst schulden. Im wesentlichen den einen: daß die Armut dort bleibt, wo sie mit „Sozialprogrammen“ bekämpft wird: Die hochverschuldeten Armenhäuser haben als geschlossene Anstalten zu funktionieren.[14]
- Immerhin, Besserung soll auch eintreten; und zwar an der Stelle, wo die Experten der 1. Welt schon seit längerem den Hauptgrund für drittweltliches Elend ausgemacht haben: beim „allgemein verbreiteten Phänomen“ der Korruption. Deren Bekämpfung wird den HIPCs zur vorrangigen Regierungspflicht gemacht – und schon wieder verhält es sich mit diesem schönen und ehrenwerten Auftrag nicht viel anders als mit der Armutsbekämpfung. Für Nationen, in denen das System legaler privater Bereicherung und staatlicher Wirtschaftsförderung und Standortpflege funktioniert, leuchtet Korruptionsbekämpfung ein, freilich als drittrangiger Auftrag an eine spezialisierte Unterabteilung der Justiz: Da gibt es Bestechung als dauerhafte verbotene Begleiterscheinung des gewollten und gebotenen Zusammenwirkens von privatem Geschäft und öffentlicher Gewalt, und es gibt ein allgemeines Interesse, diese Begleiterscheinung in Grenzen zu halten. Aber was ist, wenn vor lauter „Auswüchsen“, die, weil überall und allgemein, unbedingt bekämpft werden müssen, gar kein Normalfall mehr sichtbar wird, an dem diese „Auswüchse“ wuchern? Offenbar fehlt es da ein wenig an der Regel, von der die Korruption die Ausnahme ist. Wo aber eine staatlich betreute Akkumulation privaten Reichtums regulär gar nicht stattfindet, da ist auch das „Krebsübel der Korruption“ nicht eine verallgemeinerte Variante dessen, was man aus rechtsstaatlichen Bauaufträgen kennt, sondern der schlechte Ersatz für ein bürgerliches Erwerbsleben. Korruptionsbekämpfung ist dann allerdings auch kein Dienst am Gemeinwohl, sondern ein Schlag gegen die einzige Art und Weise, wie sich dort Staatsgewalt zur Einnahmequelle machen läßt. Und der Auftrag an die Regierenden, sich mit größter Dringlichkeit der Korruptionsbekämpfung zu widmen, zielt darauf ab, allen, die irgendwie von einem noch so kleinen Anteil an der Staatsmacht leben, diese Existenzgrundlage zu entziehen – ersatzlos; denn von der Inszenierung eines allgemeinen redlichen Geldverdienens ist nichts zu sehen und sachgerechterweise auch nicht die Rede. In der Tat eine sehr angepaßte „Reform“ desolater Lebensverhältnisse – allein auf Kosten derer, die darin noch irgendwie durchkommen. Und jedenfalls mit keinem anderen Ertrag als wiederum dem, daß der ganze Staatsapparat, wenn er denn schon von Almosen und sonst gar nichts lebt, die „Geberländer“ billiger kommt.
- Verbilligen sollen die HIPCs sich, d.h. ihren staatlichen Lebensunterhalt außerdem durch Verzicht auf Waffen und Soldaten. Das steht so explizit zwar auch nicht im Kölner Gipfelkommuniqué, versteht sich aber von selbst als Nebenbedeutung der Ansage, „freiwerdende“ Gelder wären „prioritär“ in Armutsbekämpfungsprogramme zu stecken, und gehört sowieso zu den Konditionen, an die die Geberländer in Zukunft ihre Zuwendungen zu binden versprechen: Nichts davon darf unbesehen in den Unterhalt und Ausbau der Militärapparate fließen. Die sind nämlich nach neuesten Erkenntnissen zu gar nichts gut: Mit den grundvernünftigen Zwecken, denen die Rüstung in den Heimatländern unserer gewaltfreien Weltordnung dient, haben sie von vornherein nichts zu tun; eingesetzt werden sie hauptsächlich nach innen und stiften da mehr Unheil als Ordnung; nach außen hin stören sie bloß den regionalen Frieden und taugen für nützliche Dienste nur dann, wenn, und insoweit, wie eine befugte auswärtige Aufsichtsmacht sie dazu heranzieht… So vorurteilsfrei nehmen Weltmächte, die sich in den Staaten der Dritten Welt die passenden Unterchargen ihres globalen Gewaltapparats geschaffen haben, deren heutigen Gewaltgebrauch zur Kenntnis.
Daß ihr Veto gegen – eigenmächtige! – Waffenkäufe das passende Mittel oder auch nur ein zweckmäßiger Beitrag dazu wäre, die rezidivierenden Gewaltorgien in HIPCs und verwandten Ländern zu unterbinden, ist freilich ein schlechter Witz. Dieselben Machthaber, denen immer und in jeder Lebenslage eines klar ist, nämlich daß politische Ordnung zuerst und zuletzt eine Gewaltfrage ist, kommen hier auf einmal auf die Idee, Entmachtung wäre der richtige Weg zu „zivilen Strukturen“. Aus dem Befund, daß die zuständigen Machthaber es mit all ihrem Militär zu so etwas wie einem staatlichen Gewaltmonopol nicht gebracht haben, ziehen sie den „Schluß“, daß dann wohl Militärgewalt dort überhaupt fehl am Platz wäre. Soweit sie danach handeln und tatsächlich auf „Abrüstung“ der Staatsmacht in den Elendsquartieren des Globus hinwirken, leisten sie ihren Beitrag zur Freisetzung von Machtkämpfen, die nur immer vollständiger alles zerlegen, was „Diktatoren“ dort einmal an staatlichen oder staatsähnlichen zentralen Einrichtungen durchgesetzt haben – gewiß ein großer Beitrag zur zivilen Lebensqualität. Soweit die imperialistischen Dienstherren sich hingegen dafür interessieren, daß Land und Leute noch irgendwie unter politischer Kontrolle und potentiell verfügbar gehalten werden, stellen sie mit ihrer Absage an Militärausgaben klar, wem in dem betreffenden Land die Verfügung über bewaffnete Gewalt ihrem kompetenten Urteil zufolge ganz sicher nicht zusteht. In dem einen wie dem anderen Fall stellen sie die Existenz einer organisierten Gewalt, also: daß in den HIPCs überhaupt noch so etwas Ähnliches wie Staat gemacht wird, unter ihren Vorbehalt.
Was die Gläubigermächte den Kandidaten ihrer HIPC-Initiative an vorauseilenden Gegenleistungen, nämlich an politischen Vorbedingungen für einen Schuldenerlaß abverlangen, läuft somit insgesamt weniger auf ein durchführbares Regierungsprogramm hinaus als auf ein Verdikt. Über die Machthaber in diesen Ländern ergeht der Bescheid, daß ihnen eine autonome Verfügung über Finanz- wie über Gewaltmittel einfach nicht zukommt. Die wüsten Verhältnisse, die nach langjährigem Überschuldungsregime dort herrschen und von denen jetzt schon feststeht, daß sie sich bis zum „completion point“ ihrer streng beaufsichtigten Bewährungszeit nicht gebessert haben werden, nötigen zu dem „Schluß“, daß man sich für diese Länder auch gar nichts anderes vornehmen sollte und jeder Wille zu eigenmächtiger Politik unterbunden gehört; die Tatsache, daß die Existenz der HIPCs und folglich jede Machtausübung dort vollständig von äußeren Zuwendungen abhängt, berechtigt die Gläubiger- und Geberstaaten dazu, diesen „Schluß“ zu ziehen und durchzusetzen. Ein kleiner Widerspruch liegt freilich noch darin, daß die Absage an autonomes Regieren von den Regierenden vor Ort selbst beherzigt und in „Sozialpolitik“ umgesetzt werden soll: Die Figuren, denen Versäumnisse bei der Armutsbekämpfung, verbrecherische Bereicherung und Mißbrauch militärischer Gewalt vorgeworfen werden, sind zu „guter Regierung“ aufgefordert. Die Auflösung dieses Widerspruchs ist aber nicht schwer und zeichnet sich auch schon ab: An den offiziellen Regierungen vorbei müssen die wohlmeinenden Betreuer von außen die Armutsverwaltung in den HIPCs arrangieren, notfalls selbst in die Hand nehmen. Die deutsche Ministerin für drittweltliches Elend drückt das sehr schön aus – als Selbstverpflichtung der Weltwirtschaftsmächte aus besserer Einsicht heraus:
„Verglichen mit früheren Jahren hat sich die Einschätzung geändert. Heute sieht man auch eine Verpflichtung der Geberländer, dafür zu sorgen, daß die Entschuldung nicht in die falschen Kanäle fließt… Wir müssen verhindern, daß eine Entschuldung beschlossen wird und sich damit dann die führenden Eliten finanzieren.“ (H. Wieczorek-Zeul, HB, 17.6.)
Die „führenden Eliten“ haben sich als „falsche Kanäle“ entpuppt und disqualifiziert; die Schuldenerleichterung für ihre HIPCs schließt das Recht und die Pflicht für die Geberländer ein, ihnen den Zugriff auf Geldmittel und Herrschaftskompetenzen zu verwehren – das sind doch mal klare Worte. Im rein humanitären Schuldenerlaß-Programm der G7 ist die formelle Beschlagnahmung der begünstigten Staaten offenbar mit drin.
Fragt sich nur noch, wie man das im Bedarfsfall exekutiert, so daß es nichts kostet. Auch da findet sich Rat.
4.
Die Geberländer nehmen sich vor, mit der Neugestaltung der Schuldenverhältnisse auch ein neues Aufsichtswesen über ihre Armenhäuser einzurichten. Was man den lokalen Herrschaften an Leistungen in Sachen Massenbetreuung und Stabilität nicht mehr kreditiert und gestattet, soll in zuverlässigere Hände gelegt werden. Darum bewerben sich seit langem Non Governmental Organizations (NGOs). Diese Vereine bringen jede Menge Erfahrung beim Umgang mit dem Elend mit. Sie sind versiert in dem nie ans Ende kommenden Bemühen, für elementare Überlebensbedingungen sowie die Voraussetzungen einer allgemeinen Ordnung zu sorgen, an denen es in den HIPCs so entschieden fehlt. Sie bieten sich für die Art von Betreuung an, die die Imperialisten diesen Ländern statt einer Förderung zukommen lassen wollen.
Die Absage an autonomes Regieren in den HIPCs ist nicht das letzte Wort ihrer Gläubiger. In ihrer Sorge, die einheimischen Figuren könnten mit dem, was ihren Ländern an Hilfen und ‚donations‘ zugestanden wird, schon wieder bloß ihre eigene Macht finanzieren, ist den auswärtigen Verantwortlichen nämlich soviel klar: Sie müssen die Sache ganz anders und selber in die Hand nehmen. Allerdings auch wieder nicht so, daß sie sich offiziell und unmittelbar zuständig machen für die Hunger- und Gewaltumstände in den Armutsregionen ihrer Weltwirtschaft und womöglich selber in kolonialistischer Manier die Herrschaft ausüben. Schließlich haben sie diese Länder gerade unter die unbedingt zu senkenden faux frais ihrer Weltordnung einsortiert; was sie erreichen wollen, ist die Ersparung von Kosten und staatlichen Bemühungen, nicht deren Vermehrung sein, verstärkte Kontrolle, aber kein vergrößerter Aufwand. An die Stelle der staatlichen Adressen in den HIPCs sollen Zuständige treten, die garantiert kein anderes Interesse verfolgen als die auswärtigen Aufsichtsmächte und im Sinne der von denen ausgegebenen humanitären Parolen darauf aufpassen, daß die Machthaber vor Ort die guten Werke der Imperialisten nicht behindern oder womöglich in ihrem Interesse umfunktionieren. Zur Geltung kommen soll ein Sachverstand, der die Regierungen in Washington und anderswo nicht be-, sondern entlastet und sich auf das konzentriert, was für die dortigen Verhältnisse überhaupt für machbar befunden worden ist: eine Armutsbetreuung ohne falsche staatliche Ambitionen; auf das Elementarste, unter Ordnungsgesichtspunkten garantiert Nützliche beschränkt
Was das Schuldenmanagement angeht, ist mit dem IWF, der Weltbank und deren Regionaldependancen alles Nötige getan. Aber auch für die spezielle Betreuung der Armutsverhältnisse, der die donations und „freiwerdenden Mittel“ vorrangig gewidmet sind, stehen Instanzen bereit: diverse UN-Organisationen, die sich der „unterentwickelten“ Verhältnisse annehmen, sowie außerdem die sogenannten Non Governmental Organizations: verschiedenste Vereine, die sich ursprünglich in kritischer Distanz zu der offiziellen Entwicklungshilfe-„Bürokratie“ um das kümmern, was sich über die Jahre an Hunger-, Armut- und Gewaltzuständen in den Ländern der ‚Dritten und Vierten Welt‘ entwickelt hat. Auf diese Vereine wollen die Geberländer jetzt zurückgreifen und ihnen Kompetenzen übertragen. Regierungen, die sich daheim die Verantwortung für nationale Belange keinesfalls aus der Hand nehmen lassen, machen sich dafür stark, daß mit Hilfe der NGOs endlich einmal an den ortsansässigen Regierungen vorbei die „wirklichen Bedürfnisse und Fähigkeiten“ der Betroffenen „vor Ort“ erkundet, bei den auswärtigen Zuständigen zu Gehör und so zur Geltung gebracht werden:
„Das Gesetz ermutigt auf nationalem Niveau demokratische Mitsprache, da es fordert, daß Entscheidungen bezüglich des Gebrauches von Fonds, die im Gefolge des Schuldenerlasses entstehen. sowie bezüglich des Gebrauches zukünftiger Mittel in einem öffentlichen Prozeß getroffen werden, in den gewöhnliche Bürger und non-governmental-organizations eingeschlossen werden.“ (Vorschlag eines Gesetzes „Debt Relief for Poverty Reduction Act of 1999“ durch Jim Leach (Republican), Sprecher des ‚House Banking Committee‘)
„Es herrscht die weitverbreitete Überzeugung, daß die Beteiligung von Kirchen, Vereinigungen, philanthropischen Organisationen und anderen NGOs unerläßlich ist, um nationale Entwicklungspläne zu erarbeiten, die den Bedürfnissen und den Prioritäten der Armen entsprechen. Ebenso können Organisationen der Zivilgesellschaft eine unverzichtbare Rolle spielen, wenn es darum geht, ihren Regierungen zu helfen, die richtigen Bedingungen für den Schuldenerlaß zu definieren und zu erfüllen. Mit ihrer Kenntnis der Situation vor Ort und durch den alltäglichen Kontakt mit den Leuten an der Basis können sie Einblicke in die lokalen Bedürfnisse, Prioritäten und Fähigkeiten eröffnen, die mit einbezogen werden sollten.“ (Die Reverends McCarrick und Ricard beim US-Kongreß-Hearing)
Die zahlreichen „Organisationen der Zivilgesellschaft“ sind also jetzt offiziell gefragt für eine sachgerechte „Armutsbekämpfung“[15] und ein engagiertes Watching über die gewaltsamen Umtriebe und Vergehen der Herrschaftsfiguren. Als Kenner der lokalen Verhältnisse sollen sie kundige Beratungsinstanzen sein; immer orientiert am Bedarf, den sie als Vertreter der Menschlichkeit, aber auch als Realisten des „Möglichen“ ausmachen und bei den Vergabestellen anmelden; Mitzuständige für die Vergabe und richtige Verwendung der Gelder vor Ort; Garanten der Einbeziehung und Mobilisierung der richtigen lokalen Kräfte; nicht zuletzt überparteiliche Wächter über die politischen Zustände. Und dabei selber ohne Macht – insgesamt also der perfekte leibhaftige Einspruch gegen das, was bürgerliche Staatsmänner und -frauen sonst immer und überall als erste und unverzichtbare Grundlage jeder zivilen Ordnung kennen, schätzen und fordern: monopolisierte Gewalt. Davon haben die Aufsichtsmächte schon genug; die brauchen die HIPCs nicht noch einmal extra. Die sind als definitiv machtlose Gebilde vorgesehen – und als passende Funktionäre für dieses absurde Projekt die NGOs, die dafür in der Tat die günstigsten Voraussetzungen mitbringen.
– Erstens nämlich die rechte Gesinnung. Schließlich sind sie die Hauptvertreter jener moralischen Kritik an den trostlosen Verhältnissen, die von deren imperialistischen Hauptveranstaltern jetzt berechnend zur offiziell gültigen Reformlinie erhoben worden ist. Die verantwortlichen Machthaber sprechen von falschem Machtgebrauch, den sie viel zu lange zugelassen hätten, üben glatt Selbstkritik an eigenen „Versäumnissen“ und liefern damit Stichworte, in denen die NGOs voller Begeisterung ihre kritische Diagnose wiederentdecken, wonach die erschreckenden Zustände auf dem schwarzen Kontinent und anderswo der falschen Kumpanei der Metropolen mit den korrupten Eliten geschuldet wären:
„Die reichen Nationen müssen sich daran erinnern, daß sie für einen Großteil der Schuldenlast Afrikas verantwortlich sind und zudem historische Nutznießer der massiven Ausbeutung der afrikanischen Völker und Ressourcen. Das Argument, daß ein Schuldenerlaß zu verantwortungslosem Verhalten beim Schuldner führen würde, ist von einer gewissen Böswilligkeit. Wie steht es um die Verantwortungslosigkeit der Kreditgeber? Afrikas Schuldenproblem ist, wie es der ehemalige Finanzminister Rubin einmal äußerst diplomatisch ausdrückte, ‚das Ergebnis von einer Unzahl von Fehlern, die von zu vielen Nationen und zu vielen Gläubigern begangen wurden‘. Um es mal ganz offen zu sagen: Warum soll das Volk des Kongo gezwungen werden, die Anleihen zurückzuzahlen, die dem früheren Diktator Mobutu Sese Seko gewährt wurden, und zwar wissend, daß er dieses Geld in die eigene Tasche stecken und nicht für die Entwicklung des Landes und seiner Bevölkerung verwenden würde?“ (Salih Booker, Africa Studies Programm, US-Kongreß-Hearing)
Diese Kritik, die den Kreditgebern Verantwortungslosigkeit vorrechnet, will vom Grund für deren langjährige Bereitschaft zur Kreditierung afrikanischer Herrschaften – die ganz gewiß nicht bloß einen Mobutu reicher machen, vielmehr eine funktionale Staatsmacht finanzieren sollte – ebensowenig wissen wie von der Notwendigkeit der verheerenden Wirkungen des Kredits. Sie wirft die Frage auf, wer da „versagt“ hat, und unterscheidet schon in der Fragestellung gründlich zwischen den Verantwortlichen vor Ort, denen kein Pardon gebührt, und den imperialistischen „Ausbeutern“, denen die Unterstützung von „Diktatoren“ vorgeworfen wird. Nach Auffassung der Kritiker haben die Zuständigen in Washington und anderswo ihre Verantwortung als „reiche Länder“ nicht ordentlich wahrgenommen, mit ihren Finanzmitteln die falschen Absichten und die falschen Figuren gefördert, ihre Kredite für die goldenen Herrschaftssessel und die Privatschatullen der Machthaber verschleudert, statt sie für die richtigen Adressen und für menschenfreundlichere Zwecke zu reservieren; dadurch hätte sich die Schuldenfalle aufgebaut. Alles in allem wurde zuviel Kredit an der verkehrten Stelle vergeudet – und so gesehen, da denken solche Kritiker der „Ausbeutung der Dritten Welt“ durch und durch konstruktiv und zeitgemäß, kann weniger durchaus mehr sein. In ihren Augen berechtigt es also zu einiger Hoffnung, wenn der Kölner Gipfel nicht nur ihrem obersten Anliegen „Schuldenerlaß“ recht gibt, sondern sogar verspricht, künftige Finanzhilfen strikt auf die Aufgaben zu konzentrieren, die die NGOs schon immer für die eigentlich förderungswürdigen halten.[16] Dem Versprechen der Oberimperialisten, nicht mehr so viel in die Belange der örtlichen Herrschaft zu investieren, entnehmen sie daher nicht den Willen zur Beschränkung, sondern das „Versprechen“, endlich das „human capital“ der Beherrschten zu fördern und „Schulden in Entwicklung zu überführen“. So etwas hören sie heraus, wenn Institutionen wie der amerikanische Kongreß, der IWF und die G7 in großen Worten ihr neues Armutsregime ankündigen, und malen sich voller Vorfreude segensreiche Wirkungen der lächerlichen Geldsummen aus, die nach einem Schuldenerlaß angeblich „frei“ werden:
„Wenn die Schulden vollständig gestrichen werden und das zusätzliche Geld im sozialen Bereich investiert und die Infrastruktur verbessert wird, dann öffnen sich für Mosambik gute Perspektiven. Mit 100 Millionen US-Dollar kann viel getan werden für die Gesundheit, das Schulsystem oder die Wasserversorgung.“ (Kapitale Krisen, Eine Information von „Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V.“ (WEED))
100 Millionen machen „gute Perspektiven“! Auf solche Ideen kommt man, wenn außer Betreuung der Armut nichts im Programm ist – den Spruch vom „Tropfen auf den heißen Stein“ haben diese Leute aus ihrem Sprachschatz gestrichen und durch ein „Immerhin“ ersetzt.
- Zweitens sind die NGOs durch ihr bisheriges praktisches Engagement für ihre neue Rolle qualifiziert. Ihre Mitglieder glauben unbeirrt daran, daß „der einzelne“ doch „etwas bewegen“ kann, und kümmern sich deswegen um all das, was ihrer Meinung nach von den zuständigen Stellen „vernachlässigt“ wird: um Hilfe bei der Bewältigung der alltäglichen, ständig wachsenden Nöte der drittweltlichen Bevölkerung; um die Folgen von Verelendung, Machtkämpfen und alltäglicher Gewalt. Dafür sind sie mehrheitlich privat und ehrenamtlich und auf jeden Fall mit dem unerschütterlichen Idealismus unterwegs, es ließen sich – bei gutem Willen und richtiger Einstellung – Erfolge erzielen: Erfolge, die sie an der jeweils gerade grassierenden Not und der zunehmenden Rücksichtslosigkeit gegen die Lebensumstände der Massen messen und die deswegen auch im fortschreitenden Elend nie ausbleiben können. Dieser Idealismus paart sich mit dem Realismus, daß es die Armut mit den Mitteln zu bekämpfen gilt, die es gibt, daß man sich also an die Adressen halten und auf sie Einfluß nehmen muß, die allein über Mittel verfügen – und daß man, wenn es dort nicht genug zu holen gibt, immer noch viel und vielleicht sogar viel mehr durch Privatinitiative erreichen kann. So haben sie einige Kompetenz erworben beim Einsatz fürs Leben und Überleben in den unaushaltbaren Umständen, die mit der Einbeziehung in den kapitalistischen Weltmarkt und mit internationalem Kredit in den HIPCs und nicht nur dort gewöhnlich geworden sind. Sie mahnen die zuständigen nationalen Instanzen mit ihren Appellen laufend daran, „das Machbare“ aber auch zu machen, sind mit dem Ergebnis regelmäßig unzufrieden und haben daher für die Anliegen, bei denen die Staaten immer am Geld sparen, in Eigeninitiative das Einsammeln von Almosen perfektioniert.[17] Auf der anderen Seite haben sie massenhaft Erfahrungen im Verteilen der „humanitären Hilfe“ und in der Organisation bescheidener „Hilfen zur Selbsthilfe“ vor Ort gesammelt. Und auch in Sachen Beaufsichtigung der „demokratischen Fortschritte“ sind sie ganz freiwillig überall in Gestalt diverser „Watch“-Organisationen unterwegs, klagen „Menschenrechtsverletzungen“ an[18] und machen sich für mehr Rechte und die „Einbeziehung aller politischen Kräfte“ stark. [19]
- Drittens ist nicht zu übersehen: Mit den Fortschritten des Imperialismus und der Zunahme an Gewalt und Zerstörung aller Lebensverhältnisse in diesen Ländern ist die Zahl, Professionalität und Spezialisierung der Organisationen enorm angewachsen, die sich an den Aufgaben zu schaffen machen und um sie konkurrieren, die früher einmal die Kirchen monopolistisch verwaltet haben. Von Alphabetisierungskampagnen bis zur Überwachung des Ablaufs von Wahlen, von Kleinprojekten bäuerlicher Subsistenzwirtschaft bis zur Einrichtung von Flüchtlingslagern, von der AIDS-Aufklärung bis zur Betreuung von Gewaltopfern – nichts von all dem, was an humanitärem Bedarf so überreichlich entsteht, wenn gewisse Länder und Regionen erst einmal lange genug in die freiheitlich-marktwirtschaftliche Weltordnung eingegliedert sind, entgeht der Aufmerksamkeit nicht-regierungsamtlicher Spezialvereine und damit der Betreuung durch ihre Mitglieder in den Metropolen sowie durch ihre Dependancen vor Ort. Ihre „Drittwelt-Arbeit“ ist anerkannt und einbezogen in die offizielle nationale und internationale Entwicklungspolitik.[20] Sie stehen in dem Ruf, der Staatsbürokratie an Effizienz voraus zu sein; sie erwerben sich Meriten als Seismographen des politischen Wohlverhaltens; sie repräsentieren die im Land engagierten, regierungskritischen Anwälte besserer Ordnung; sie stehen auf vertrautem Fuß mit den örtlich Zuständigen und sind insofern die passenden Adressen, um auf diese Bandenchefs und Stammeshäuptlinge wohltuenden Einfluß zu nehmen. Außerdem weiß man durchaus zu schätzen, daß die NGOs mit ihren guten Werken den armen Leuten nachdrücklich vor Augen führen, wer die wirklichen Ansprechpartner sind, wenn es um das Allernotwendigste geht: ihre eigenen Regierungen jedenfalls nicht.
Die NGOs sind inzwischen also anerkannt als Spezialisten für eine effektive, unbürokratische und damit billige Elendsbetreuung sowie für die kritische Überprüfung der politischen Sitten. In diesen Funktionen sollen sie jetzt den großen Verwaltern von Geld und Ordnung auf der Welt mehr als bisher zur Hand gehen und sich an der Aufgabe bewähren, mit weniger Aufwand und zugleich der beschränkten Sache dienlicher zu organisieren, was den Regierungen der HIPCs nicht mehr und auf gar keinen Fall allein überlassen bleiben soll: die Fortschreibung des Elends dieser Länder. Das ist der „Sieg der Zivilgesellschaft“, den die NGOs jetzt schon feiern.
[1] Bis es zu einem Schuldennachlaß kommt, müssen die in Frage kommenden Staaten einen mehrjährigen Qualifizierungsprozeß durchlaufen; nur für zwei oder drei – von insgesamt ca 40 – HIPCs, die die Internationalen Finanzinstitutionen IWF und Weltbank schon seit 96 in ihre Schuldenerlaß-Initiative aufgenommen haben, steht bereits in den nächsten Jahren der „completion point“ in Aussicht.
[2] Wer meint, wenigstens die Zahlen über Geldsummen wären im Kapitalismus eine klare und eindeutige Sache, kann sich am Fall des Kölner Schuldenerlasses eines Besseren belehren lassen. Selbst wenn man alle Staaten zusammenfaßt, die auf der HIPC-Liste von IWF und Weltbank stehen, bleiben die Beträge diffus. Beschlossen ist jedenfalls in Punkt 12 der Abschlußerklärung des Gipfels folgender Konjunktiv: Wenn dies umgesetzt wird
– nämlich eine ganze Latte von zuvor in Punkt 11 aufgezählten Schuldenerleichterungen einschließlich einem „vollständigen bilateralen Erlaß von Schulden aus der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) auf bilateraler Grundlage im Wege verschiedener Optionen“… –, dann würde der Schuldenstand der Länder, die sich möglicherweise für den Zugang zur HIPC-Initiative qualifizieren, von ca 130 Milliarden Dollar nominal (71 Milliarden Dollar Nettogegenwartswert), die nach einer traditionellen Schuldenerleichterung übrigblieben, um weitere 50 Milliarden Dollar nominal (27 Milliarden Dollar Nettogegenwartswert) verringert. Diese Maßnahmen würden zusammen mit dem Erlaß der Verbindlichkeiten aus der öffentlichen Entwicklungshilfe, von denen nominal bis zu 20 Milliarden Dollar den G7-Staaten geschuldet werden, den gesamten Schuldenstand um mehr als die Hälfte reduzieren, dadurch die Schuldendienstlast beträchtlich verringern und Mittel für prioritäre Ausgaben im sozialen Bereich freisetzen.
(Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.) Wer ernstlich herausbringen will, was das im einzelnen bedeutet, wende sich bitte nicht an den GegenStandpunkt, sondern an http://www.g-8.de. Für die Erklärung der Angelegenheit kann man sich aber geradesogut – wie die wohlinformierte Öffentlichkeit insgesamt – an die ungefähre Richtgröße halten, daß, alle denkbaren Kandidaten addiert, Schulden an die G7-Staaten in Höhe von 20 Milliarden Dollar sowie an die IFIs, die Internationalen Finanzinstitutionen IWF und Weltbank, in der Größenordnung von 50 Milliarden Dollar zur Debatte stehen. Macht ca 100 Peanuts, alles in allem.
[3] Über diese Indikatoren erfährt man Widersprechendes. Die Weltbank will ihren Kandidaten damit entgegenkommen: Für sehr offene Volkswirtschaften, bei denen ein alleiniges Sich-Abstützen auf Außenwirtschaftsindikatoren die fiskalische Last des Schuldendienstes nicht adäquat berücksichtigt, gilt: Es kann eine Schulden-Export-Quote unter 200 Prozent als ausreichend empfohlen werden, vorausgesetzt, das betreffende Land erfüllt zum Zeitpunkt der Entscheidung (sc. über seine Aufnahme in die Erlaß-Initiative) zwei Kriterien: eine Export-Bruttosozialprodukt-Quote von mindestens 40 Prozent und eine Steuer-Bruttosozialprodukt-Quote von mindestens 20 Prozent.
In ihrer Empfehlung an den Kölner Gipfel, zusammen mit den Hauptkennziffern auch die beiden letztgenannten Quoten abzusenken, gehen die G7-Finanzminister hingegen davon aus, daß diese Zusatzkriterien dazu gedacht waren, Leichtfertigkeit auf Seiten der HIPCs zu verhindern: „In diesem Zusammenhang sollten auch die Nebenkriterien überprüft werden, die zur Vermeidung des bei dieser Alternative (sc. Absenkung der Relation Schuldenstand / Exporte von derzeit 200-250 Prozent auf 150 Prozent
) drohenden ‚moral hazard‘ aufgestellt wurden und die Mindestquoten für das Verhältnis BIP / Exporte und BIP / Steuereinnahmen enthalten; diese Nebenkriterien könnten von 40 Prozent bzw. 20 Prozent auf 30 Prozent bzw. 15 Prozent herabgesetzt werden.“ Wenn dann mal nur nicht die HIPCs gleich wieder moralisch hasardieren…!
[4] Das Nötige hierzu steht in dem Kapitel „I. Wohin es Schwarzafrika ökonomisch gebracht hat“ in dem Aufsatz „‚Marktwirtschaft und Demokratie‘ in Afrika“ in GegenStandpunkt 3-98, S.141. Was dort über Afrika gesagt ist, läßt sich auf die paar HIPCs außerhalb dieses Kontinents leicht übertragen.
[5] Die HIPC-Initiative bewegt sich im Rahmen der früheren Herangehensweisen, bekräftigt sie sogar. Schuldenerleichterung durch die internationale Gemeinschaft bleibt gebunden an die Übernahme einer ‚angemessenen‘ Politik durch das Schuldnerland, um sicherzustellen, daß diese Erleichterung effektiv angewendet wird. Im Zentrum der Initiative steht also, daß das Land kontinuierliche Anstrengungen hinsichtlich der makroökonomischen Anpassung unternimmt und strukturelle sowie soziale politische Reformen durchsetzt.
(IMF Survey Supplement, Sept.98)
[6] Wir haben in unserer Zeitschrift darüber auch schon viel aufgeschrieben; zuletzt in GegenStandpunkt 4-98, S.107: „Vom Weltgeld, seiner Krise, seinen Hütern“.
[7] Technisch spielt sich der Schuldenerlaß der „bilateralen Gläubiger“ – das sind die Einzelstaaten im Unterschied zu den IFI – so ab, daß die in Frage kommenden („eligible“) Schulden um 67 Prozent abgeschrieben werden („Naples Terms“), was dann im Verlauf der Prüfungsphase – die in der Mechanik der HIPC-Initiative von einem „Entscheidungspunkt“ (Beschluß zur Aufnahme in die Initiative) zu einem „Vollendungspunkt“ (Abschluß) fortschreitet, mit einer dazwischen stattfindenden „Schuldenaushaltbarkeitsanalyse“ – schrittweise auf 80 Prozent („Lyon Terms“) aufgestockt wird.
[8] Es bedarf eines koordinierten und konzertierten Vorgehens der Kreditgeber, um sicherzustellen, daß Erleichterungen (benefits) den Schuldnern zugute kommen und nicht einfach die Chancen einiger Kreditgeber verbessern, nun ihrerseits Rückzahlungen zu erlangen. Ein einseitiges Vorgehen der USA würde wenig bringen, nicht nur weil wir bereits einen bedeutenden Teil unserer Forderungen gegenüber den ärmsten Staaten annulliert haben, sondern weil ein solches Vorgehen wenig oder überhaupt keinen Handlungsbedarf bei anderen bilateralen Kreditgebern bewirken und die Aussichten, eine substantielle Reform anzustoßen, verschlechtern würde.
(Unterstaatssekretär T.Geithner, US-Kongreß-Hearing, 15.6.) Dieser Einsicht kann der Kölner Gipfel sich nicht verschließen; er bringt noch ein paar zusätzliche Gesichtspunkte der innerimperialistisch ausgleichenden Gerechtigkeit ein: …fordern wir eine angemessene Lastenteilung unter den Gebern, wobei alle einschlägigen Aspekte Berücksichtigung finden, einschließlich des Umfangs und der Qualität der bereits gewährten öffentlichen Entwicklungshilfe und des bisherigen Erlasses öffentlicher Entwicklungshilfe, und die Beiträge von Ländern anerkannt werden, die in Bezug auf das Bruttoinlandsprodukt relative hohe noch ausstehende ODA-Kredite haben.
(Gipfelkommuniqué) Wenige Tage nach Köln müssen sich Frankreich und Japan freilich schon darüber beschweren, daß ihre frühere „Fürsorge für die Entwicklungsländer“ nun zu einer ungerechten Benachteiligung führe. Die Berechnungen, die sie damals verfolgten, lassen sie wohlweislich weg, statt dessen deuten sie anklagend auf die Nationen, die die Taschen zugehalten haben und nun weniger „Entwicklungshilfe“ abschreiben müssen. Da wird es wohl noch einiges zu streiten geben – immerhin beläuft sich der Streitwert auf alles in allem maximal 20 Milliarden $, geteilt durch ein gutes Dutzend wohlmeinend-großzügiger Spendernationen und gestreckt über etliche Jahre…
[9] In den Fällen Uganda und Bolivien ist diese Art von „Schuldenstreichung“ schon am weitesten gediehen. Für Bolivien sieht das so aus: Der IWF hat seinen Anteil an der Unterstützung, 29 Millionen $, auf einem Treuhandkonto deponiert, aus dem in den nächsten 5 Jahren der Schuldendienst gegenüber dem IWF beglichen werden soll. Die Weltbank wird ihre Unterstützung ausschließlich durch den HIPC-Treuhandfonds bereitstellen. Sie sieht einen Betrag von 54 Millionen $ vor, mit dem ab dem letzten Quartal 1998 Boliviens IDA-Schuldendienst gedeckt wird, bis diese Mittel erschöpft sind, was höchstwahrscheinlich Anfang 2002 der Fall sein wird. Die Unterstützung der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) in Höhe von 155 Millionen $ wird durch die folgende Kombination bereitgestellt: (i) einer Vollabschreibung konzessionärer Darlehen aus ihrem Fonds für Sonderdarlehen (FSO: Fund for Special Operations) sowie (ii) der teilweisen Zahlung von Zinsen auf ausgewählte Darlehen aus ihrem Stammkapital (OC: ordinary capital), wobei sie sich ihrer Zwischenfinanzierungsfazilität bedient. Die Finanzierung der IDB (eine Unterabteilung der Weltbank) wird deutlich frontlastig ausfallen: über 60 Prozent der Hilfe wären bis 2003 zu erbringen.
(Fortschrittsbericht des gemeinsamen Entwicklungsausschusses von IWF und Weltbank, Sept. 98) Ähnlich unkompliziert die Unterstützung für Uganda: Uganda erhält Beistand in Höhe von 350 Millionen $. Das hat seine Schulden-Export-Quote auf 196 Prozent gesenkt. Es erspart sich damit einen nominalen Schuldendienst von 650 Millionen $. Der IWF-Beitrag wurde auf ein Uganda gehöriges Konto ausgezahlt (vorgeschossen). Damit wurden die IWF-Forderungen an Uganda um etwa 70 Millionen (Barwert) gesenkt. Das deckt ungefähr 1/5 des jährlichen Schuldendienstes Ugandas an den IWF über die nächsten neun Jahre.
(IMF Involvement Emphasizes Guidance and Adequate Financial Support, IWF-Papier, Sept.1998) Ein paar Schwierigkeiten können dabei natürlich schon einmal auftreten: Uganda bekam einen Schuldenerlaß in Höhe von 350 Millionen $ im April 1998. Jedoch wurde zum gleichen Zeitpunkt Ugandas Multilateral Debt Fund (MDF), der vor HIPC-Zeiten als Notfonds fungierte, aufgelöst. Aus dem MDF kamen 42 Millionen $ jährlich für planmäßige Schuldenbedienung, wohingegen Uganda aus der HIPC-Initiative nur 30 Millionen $ bezieht. Um dieses Cash-Problem zu bewältigen, mußten IWF/Weltbank den Schuldenerlaß ‚vorschießen‘ (‚frontload‘), um entsprechend mehr Geld verfügbar zu machen zu diesem frühen Zeitpunkt. Damit wird genau das Geld draufgesattelt, um die 42 Millionen vollzumachen. Uganda wird unter HIPC-Bedingungen also keinen Verlust machen, aber genauso dastehen wie 1997. Nur weil Schenker (‚donors‘) Beiträge an den Poverty Action Fund leisten, der den MDF ersetzt, wird Uganda Nutznießer des neuen Arrangements sein. Der Schuldenerlaß wird im Falle Ugandas die Mindest-Schuldenbedienung abdecken, wird aber kaum besondere zusätzliche Mittel freisetzen.
(Eurodad Background Note, Sept.1998)
[10] Das Gipfelkommuniqué teilt dazu unter Punkt 13 u.a. die folgende Beschlußlage mit: „Wir wissen, daß diese Veränderungen erhebliche Kosten mit sich bringen werden, die sich vor allem aus den Schulden gegenüber den IFI ergeben. Wir sind bereit, zur Deckung dieser Kosten einige Mechanismen zu unterstützen (steht so da!)…: – Zur Deckung der Kosten des IWF sollte der Fonds unter Beibehaltung eines angemessenen Reserveniveaus durch Nutzung der Einkünfte aus Zinsaufschlägen, mögliche Nutzung der Rückflüsse aus dem Sonderkreditkonto oder einer entsprechenden Finanzierung und Nutzung der Zinsen aus dem Erlös eines begrenzten und vorsichtig abgestuften Verkaufs von bis zu 10 Millionen Unzen der Goldreserven des IWF (woraus aufgrund von Einsprüchen aus dem US-Senat voraussichtlich nichts wird) seine Mittel mobilisieren. – … – Die Kosten der IFI erfordern auch bilaterale Beiträge. Wir haben substantielle Beiträge zu dem bestehenden HIPC-Treuhandfonds (den es im Prinzip seit Beginn der Initiative gibt) zugesagt. Wir sind bereit, in gutem Glauben Beiträge zu einem erweiterten HIPC-Treuhandfonds zu erwägen. – Bei der Deckung der Kosten fordern wir…“ (und weiter mit dem Zitat von Fußnote 8) „Schuldenerlaß“ heißt also in der Hauptsache kurzgefaßt: Die IFI als Gläubiger legen aus diversen Überschüssen und Zuschüssen einen Fonds an, aus dem sie sich selber die Bedienung ihrer Forderungen bezahlen. (Zur Illustration ein Unterfall: „Fonds, die von der Weltbank an den HIPC-Treuhandfonds übertragen werden, sind zweckgebunden: Sie dienen dem Schuldenerlaß für Schulden bei der IDA“ – einer „Tochter“ der Weltbank!) Einfacher ist ein Offenbarungseid, der keiner sein soll, offenbar nicht zu haben.
[11] Das „in Sachen Entwicklungshilfe vorbildliche“ Holland geht beispielhaft radikal vor, wenn es nämlich die traditionelle „Entwicklungshilfe“ gänzlich auflöst und den Rest in einen Topf für die „Bedürftigen“ steckt: „Die Niederlande werden ihre bilaterale Entwicklungshilfe künftig auf eine kleinere Zahl bedürftiger Länder konzentrieren. Die Ministerin für Entwicklungszusammenarbeit hat die Liste der Staaten, die künftig noch mit Zuwendungen rechnen können, drastisch verkürzt… Ziel der neuen Entwicklungshilfepolitik ist es, die Effizienz der Unterstützung für die bedürftigen Staaten zu steigern.“ (FAZ, 30.6.) Ein Staat, der noch nicht ganz so schlimm dran ist, bekommt also bessere Chancen, alsbald ein HIPC zu werden. Die wirklich „bedürftigen“ Staaten haben hingegen das Glück, von umgebuchten Beträgen, die sich gemessen am neuen Standard dann doch schon wieder recht spendabel, „vorbildlich“ eben, ausnehmen, profitieren zu dürfen. Soweit die Niederlande. Andere Nationen lassen sich auch nicht lumpen: Der deutsche Kanzler stellt ein paar Millionen in Aussicht, USA und Kanada ebenfalls, Australien hat schon letztes Jahr 30 Millionen von seinen Dollars zugesagt, überhaupt hat jeder Staat „angesichts des Elends“ noch allemal ein paar Millionen übrig. Im übrigen wird – wie immer, wenn den Regierungen etwas nicht Lohnendes zu teuer ist – die freie Wirtschaft um Spenden angegangen: Wir würden Bemühungen des Privatsektors um die Stärkung der Ziele dieser Initiative begrüßen, auch durch Beiträge zu einem Milleniumsfonds.
(Gipfel-Kommuniqué)
[12] Die Direktiven des Kölner Gipfels wurden bereits zitiert – von wegen Mittel für prioritäre Ausgaben im sozialen Bereich freisetzen
. Auch der IWF ‚betont‘: Das Bindeglied zwischen Schuldenerleichterung und einer Politik, die die soziale Entwicklung in den HIPCs fördert, muß betont werden
, verrät damit aber immerhin, daß von einem Automatismus „freiwerdender Mittel“ wohl doch nicht so recht die Rede sein kann. Nicht ohne Komik die folgende Mitteilung aus dem New Yorker Brain Trust: Die Direktorien erörterten die Verbindung zwischen Schuldenerleichterung und sozialer Entwicklung… Sie waren der Ansicht, daß eine Eins-zu-Eins-Beziehung von Schuldenerleichterung und Sozialausgaben nicht immer leicht hergestellt werden könne.
(Entwicklungsausschuß von Weltbank und IWF, Sept.98) Mit der „Ansicht“ werden sie schon recht haben: Auch Drittwelt-Regierungen werden es kaum schaffen, Geldablieferungen, die ihnen erlassen werden, weil sie sie nicht leisten können, in Sozialausgaben zu verwandeln, weder 1:1 noch in irgendeiner anderen Relation. Klargestellt ist damit umgekehrt das Eine: Für die Finanzierung von „Sozialprogrammen“ haben die Gläubigerländer und die IFI mit ihrem Schuldenerlaß schon das Ihre getan; mehr als der fromme Wunsch, da möchte wenigstens eine knappe Entsprechung herrschen, ist von ihnen nicht mehr zu erwarten.
[13] Das Existenzminimum der dazugehörigen Bevölkerung bleibt dabei jedenfalls auf der Strecke; und es gibt in der humanitär gestrickten Welt von heute glatt eine Institution, die darüber genau Buch führt: UN-Generalsekretär Annan forderte die wohlhabenden Staaten auf, noch in diesem Jahr zusätzliche 444 Millionen Dollar an Soforthilfe zur Verfügung zu stellen. Andernfalls würde es auf dem Kontinent zu weiteren Katastrophen kommen. Wegen fehlender Mittel hätten die UN in vielen afrikanischen Ländern darauf verzichten müssen, ‚unerläßliche Überlebenshilfe‘ zu leisten. Annan äußerte sich beunruhigt darüber, daß auf die ersten UN-Aufrufe, Afrika zu helfen, kaum reagiert worden sei.
(FAZ, 14.8.)
[14] Eventuell kann man sich außerdem sogar vorstellen, daß eine ganz kleine Warenzirkulation, quasi von der Hand in den Mund, von förderungswürdigem Nutzen sein könnte; das Beispiel des einen der beiden ersten HIPC-Kandidaten macht da – und auch sonst – Mut: Als Netto-Nahrungsmittelexporteur mit einem erheblichen agrarischen Potential ist Uganda das am günstigsten gelegene Land, um Nahrung für umliegende Krisensituationen bereitzustellen (und damit die amerikanische und internationale Belastung zu vermindern). Uganda dient als Rückzugsgebiet für einzigartige und weltweit bedeutende Tierarten, einschließlich der Hälfte des weltweiten Restbestandes an Berggorillas (was zu einem Aufschwung des Öko-Tourismus führte). Es ist sich der Bedrohung durch Aids bewußt und geht die Krankheit effektiv und aggressiv an und ist darin ein Modell für die übrige Welt.
(USAID, Congressional Representation, Financial Year 1999)
[15] Die Kölner Schuldeninitiative sollte auf einem von den IFI in Abstimmung mit anderen Institutionen sowie der Zivilgesellschaft entwickelten erweiterten Rahmen zur Armutsbekämpfung aufbauen.
(Gipfel-Kommuniqué)
[16] Einige dieser Vereine sind unmittelbar aus den Initiativen zum Schuldenerlass entstanden, die regelmäßig zu den Weltwirtschaftsgipfeln ausgerechnet die versammelten Mächtigen der Welt und des Weltmarkts an ihre höhere Verantwortung für die „Bekämpfung“ der Armut erinnert und Entschuldung sowie eine „bessere“ Verwendung von Geldern eingeklagt haben.
[17] Die Spendenbereitschaft der Deutschen ist 1998 deutlich gewachsen… An der Spitze liegt die Welthungerhilfe, die ein Einnahmeplus von 31 Prozent verzeichnete… Als einen Grund für die steigenden Spendeneinnahmen nannte der Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialmarketing (BSM), der Berufsverband der Spendenwerber, die professionelle Spendenwerbung, das sogenannte Fundraising.
(SZ, 30.7.)
[18] Menschenrechtsfreunde werden gelegentlich von der Ahnung heimgesucht, daß ihr hoher Titel den Mächtigen auf dieser Welt zu gar nicht menschenfreundlichen Zwecken dient, nämlich als Rechtfertigung für den Entschluß, gegen Herrschaften vorzugehen, die ihrer Macht nicht zu Diensten sind. Zu der Verrücktheit war man unter Menschenrechtlern aber immer schon bereit, auch in Kenntnis der Differenz im jeweiligen Anliegen die großen Machthaber für die – bewußten oder unbewußten – Erfüllungsgehilfen der eigenen guten Absichten anzusehen und niemals sich selber als den nützlichen ideologischen Idioten der stärksten Macht zu erkennen, die auch in der Weltpolitik darüber befindet, was „dem Menschen“ Recht geschieht. Jetzt werden die Human Rights Watscher sogar offiziell zu nützlichen Idioten einer imperialistischen Politik berufen, die mit ihren eigenen Machtgeschöpfen von gestern nichts mehr will anfangen können – und die Wächter übers Gute glauben endgültig, die G7-Größen hätten sich ihnen gebeugt.
[19] Daß das oft genug nichts anderes bedeutet als die Kapitulation gewisser Überreste von zentraler Staatsgewalt vor lokalen Rebellengruppen und Machtkonkurrenten, geht die Demokratiefreunde nichts weiter an – sie haben daran genug, daß sie irgendwo die Möglichkeit einer Emanzipation der armen Bevölkerung „at the grassroots level“ und gegen den „Druck von oben“ zu entdecken belieben. So kommen sie z.B. auf die Idee, Uganda hätte sich bei der Machtverlagerung „nach unten“ wie auch bei den Frauenrechten lobenswert hervorgetan und wäre damit gut vorangekommen in Sachen „Demokratie“: …beispiellose Dezentralisation… …gesetzliche Vorgaben, die die politische Partizipation der Frauen gewährleisten… …eine einzigartige Innovation… …Uganda hat seine Zentralgewalt an 45 Distrikte abgetreten, die lokalen Vorsteher werden zu einem Drittel Frauen sein
– was will man mehr! Doch: ein Parlament, Und siehe, auch das hat Uganda zu bieten. Mit dessen Mitgliedern üben US-AID und diverse NGOs, was sie von zu Hause kennen, nämlich constitutional checks and balances
. Das müssen auch die Kinder in der Schule lernen, denn nur so können die elementaren Fähigkeiten erzeugt werden, die es braucht, um die Produktivität anzuheben und eine informierte und verantwortungsbewußte Wählerschaft zur Verfügung zu stellen
. (USAID, Congressional Representation, Financial Year 1999) Was schwarzer Mann und Frau mit solchen Anstrengungen anzufangen wissen und was sie davon haben, wenn die Herrschaft mit ihnen zurechtkommt, ist die eine, die unwichtigere Sache. Die andere, entscheidende ist die, daß sich das Land damit nach den von auswärts gesetzten Kriterien das Prädikat: „Vorzeigekandidat“ und damit weiter verbesserte Chancen für die Aufnahme ins Entschuldungsprogramm verdient.
[20] Ermutigend fand Wieczorek-Zeul, daß in Uganda mittlerweile Nichtregierungsorganisationen zusammen mit der Weltbank darüber wachen, daß diese Mittel auch wirklich den Bedürftigen zugute kommen.
(FAZ, 19.7.)