Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Bundestagswahl 2005
Verfassungspatriotisches Intermezzo:

Die Neuwahlen und das Grundgesetz

Dass einer Regierung die Kanzlermehrheit und damit eine Vertrauensfrage verloren geht, mag vorkommen, dass das Parlament einem Kanzler das Vertrauen entzieht, ist im Grundgesetz rechtsförmig geregelt. Der Fall jedoch, dass ein Kanzler dem Parlament das Vertrauen entzieht, ist von der Verfassung nicht vorgesehen. Was also, wenn ein Kanzler, der im Parlament die Mehrheit hinter sich hat, die Vertrauensfrage nur ausruft, „um sie zu verlieren“?

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Bundestagswahl 2005
Verfassungspatriotisches Intermezzo:
Die Neuwahlen und das Grundgesetz

Alle wollen Neuwahlen: Der Kanzler, der sie über die Vertrauensfrage erzwingen und die Opposition, die sie gewinnen will; die demokratische Öffentlichkeit, die allenthalben die Chance zum Neuanfang feiert, und auch die Bürger, die Umfragen zufolge mehrheitlich dafür sind, ein Jahr früher als geplant an den Urnen anzutreten. Bis auf ein paar Hinterbänkler, die ihre Pfründe nicht vorzeitig verloren sehen wollen, herrscht bei jedermann eitel Freude über das bevorstehende Ende der Agonie. Doch dann bahnt sich, sozusagen aus den Tiefen des verfassungsrechtlichen Raums, ein politisches Dilemma an. Das ehrwürdige Prinzip, dass alles, was deutsche Politik tut und lässt, rechtmäßig und auf dem Boden der Verfassung stehend geschieht, kommt dem eingeschlagenen Weg zu den Wahlurnen in die Quere. Dass einer Regierung die Kanzlermehrheit und damit eine Vertrauensfrage verloren geht, mag vorkommen, dass das Parlament einem Kanzler das Vertrauen entzieht, ist im Grundgesetz rechtsförmig geregelt. Der Fall jedoch, dass ein Kanzler dem Parlament das Vertrauen entzieht, ist von der Verfassung nicht vorgesehen. Was also, wenn ein Kanzler, der im Parlament die Mehrheit hinter sich hat, die Vertrauensfrage nur ausruft, um sie zu verlieren? In Ordnung geht das jedenfalls nicht ohne weiteres im Rechtsstaat: Eine gezinkte Vertrauensfrage, wie sie diese Woche der Bundeskanzler plant, ist keine Vertrauensfrage im Sinn des Grundgesetzes. (SZ, 27.6.05) Also muss für die Freunde der Verfassung die Vertrauensfrage so gezinkt werden, dass der Weg zu Neuwahlen durch den verfassungsrechtlichen Notausgang zumindest so aussieht, als stünde er in Einklang mit deren Geist und Buchstaben. Keinesfalls darf das rechtliche Nadelöhr, da sind die Rechtsgelehrten deutscher Redaktionsstuben anspruchsvoll, wie ein politischer Taschenspielertrick erscheinen, und zum Gelingen der verlangten Inszenierung, beim Zurechtbiegen des Gesetzes auf jeden Fall dem Gesetz Genüge zu leisten, tragen sie dann bei. So darf die geneigte Zuhörerschaft ihren vielen lächerlich alltäglichen Sorgen ungleich gewichtigere hinzugesellen: Muss der Kanzler um seinen Neuwahl-Plan bangen? Welche Begründung saugt er sich vor dem Parlament aus den Fingern? Kann diese dann vor bohrenden Nachfragen bestehen? Welche Gewissensnöte kommen auf Parlamentarier zu, die ihrem Kanzler eigentlich vertrauen, ihm dieses Vertrauen aber nicht aussprechen dürfen, sondern ihm in die Stimmenthaltung folgen müssen? Fällt ihm am Ende gar sein eigener Parteivorsitzender in den Rücken, der vor der Opposition mit einer Mehrheit prahlt, die es doch laut Schröder nicht mehr gibt? Und nachdem die Abstimmung dann wunschgemäß verläuft: Welche Last ist jetzt dem Präsidenten aufgebürdet? Wie schwer gemacht hat es ihm Müntefering, unter welchen Druck gesetzt hat ihn Stoiber? Muss Köhler nein sagen und das demokratische System beschädigen, oder zustimmen und riskieren, selbst beschädigt zu werden? Tage bangen Wartens vergehen, bevor endlich aus Schloss Bellevue weißer Rauch aufsteigt: Wir haben Wahlen. Jedoch: Wie wird das letzte Wort des Verfassungsgerichts lauten? Schon der beiläufig geäußerte Nebensatz eines Richters, der von einem Wahltermin am 18. September oder später spricht, löst bei den Auguren helle Aufregung aus. Kann das heißen, dass der ganze schöne Wahl-Fahrplan zum Teufel ist? Usw.

Willig lässt sich eine ganze Nation in die ernsthafte Befassung mit der Frage verstricken, ob und wie ein grundgesetzwidriger Wunsch nach Neuwahlen den Segen der Verfassungsorgane erhält. Dass dabei jeder um den Theatercharakter der Veranstaltung weiß, macht gerade ihren demokratischen Reiz aus: Nichts schöner, als für besonders glaubwürdiges Rechtsverdrehen oder die besonders überzeugende Pose des besorgten Grundgesetzhüters Noten zu vergeben, abzuwarten, welche Noten der Herr Bundespräsident vergeben wird, um dann zu bemerken, dass man sich’s ungefähr genau so gedacht hat wie der und die meisten anderen auch. Fast so schön wie Wahlkampf!