Die drei Gründe des Ukraine-Kriegs

Den Krieg in der Ukraine führen drei Beteiligte: Russland als Angreifer unter dem Titel einer „militärischen Spezialoperation“; die angegriffene Staatsgewalt in Kiew mit ihrem Kommando über eine von den USA und der NATO gedrillte und ausgerüstete Armee; der Westen nicht direkt als Kriegspartei, dafür doppelt: als Finanzier des ukrainischen Staates, als Organisator seiner Militärmacht; sowie, und das wiederum ganz direkt, mit einem Wirtschaftskrieg, der diesen Namen verdient, weil er auf die Zerstörung der kapitalistischen Grundlage der russischen Staatsmacht zielt. Jede Partei hat – jenseits aller guten Gründe, um die, wie noch in jedem Krieg, keine Seite verlegen ist – ihren eigenen Kriegsgrund.

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Die drei Gründe des Ukraine-Kriegs

Den Krieg in der Ukraine führen drei Beteiligte: Russland als Angreifer unter dem Titel einer „militärischen Spezialoperation“; die angegriffene Staatsgewalt in Kiew mit ihrem Kommando über eine von den USA und der NATO gedrillte und ausgerüstete Armee; der Westen, i.e. USA und NATO in neuer Einigkeit zusammen mit der EU, nicht direkt als Kriegspartei, dafür doppelt: als Finanzier des ukrainischen Staates, als Organisator seiner Militärmacht; sowie, und das wiederum ganz direkt, mit einem Wirtschaftskrieg, der diesen Namen verdient, weil er auf die Zerstörung der kapitalistischen Grundlage der russischen Staatsmacht zielt. Jede Partei hat – jenseits aller guten Gründe, um die, wie noch in jedem Krieg, keine Seite verlegen ist – ihren eigenen Kriegsgrund.

1. Russland

geht für zwei im Ergebnis deckungsgleiche defensive Zwecke militärisch in die Offensive.

Es verteidigt zum einen seine vielfältigen Interessen in und an dem großen Nachbarland, das aus der Zerlegung der einstigen Sowjetunion in eine „Gemeinschaft Unabhängiger Staaten“ als neuer souveräner Nationalstaat hervorgegangen ist. Der russischen Regierung geht es dabei um die Stabilisierung eines Sonderverhältnisses, das nicht bloß kommerzielle und politische Beziehungen wie zu sonst irgendeinem fremden Staat und den Nutzen des eigenen Landes daraus zum Inhalt hat, sondern die fortwirkenden Überreste der Epoche der Zugehörigkeit der Ukraine als Sozialistische Sowjetrepublik zu einem aus Moskau regierten Unionsstaat und einem Wirtschaftsraum mit seinem eigenen System nichtkapitalistischer Arbeitsteilung. Was aus russischer Sicht eigentlich alle Ex-Sowjetrepubliken als Moskaus „nahes Ausland“ auszeichnet, und eben in besonderem Maß die Ukraine, das sind: ein bedeutender russischsprachiger, mit seiner Loyalität tendenziell nach Russland orientierter Bevölkerungsanteil; eine Ökonomie, die durch ihre Abtrennung vom Zusammenhang der einstigen Planwirtschaft weitgehend ruiniert, für ihren Fortbestand immer noch, wenigstens teilweise, auf die Verbindung zu Russland angewiesen ist; eine entsprechend starke Position russlandfreundlicher Fraktionen im inneren – in dem Fall eben: im innerukrainischen Parteienstreit. Die Präsenz und Wirksamkeit der eigenen politischen und wirtschaftlichen Macht im großen zur Nation verselbständigten „Bruderland“ und ihr Recht auf dessen entsprechende grundsätzliche politische Orientierung und strategische Zuordnung werden der Russischen Föderation massiv und zunehmend wirksam bestritten: vonseiten der NATO und ihrer amerikanischen Führungsmacht durch die fortschreitende politische und militärische Eingliederung des Landes in ihren osteuropäischen strategischen Besitzstand; durch die EU mit der Heranführung an das ökonomische und rechtliche Regime der Union durch mehr aufgenötigte als frei akzeptierte Reformen, die der Ukraine nicht gut bekommen, aber auf alle Fälle den russischen Einfluss schmälern. Moskau verteidigt sein Interesse an und seinen Rechtsanspruch auf maßgebliche Mitbestimmung über das Nachbarland seit einem Jahrzehnt vorwiegend militärisch, mit der Errichtung einer direkten oder indirekten Kontrolle über Landesteile: die Krim, deren Annexion politisch kompromisslos bestritten, zwei zu Volksrepubliken verselbständigte Landesteile im Osten, deren Bestand militärisch bekämpft wird. Die Sicherung und – bzw. durch – Ausweitung dieses Besitzstands, die Revision der Fortschritte des westlichen Zugriffs, im Idealfall eine grundsätzliche Umkehr der prowestlichen Ausrichtung der Ukraine: das ist der eine Grund der russischen Regierung für ihre ausufernde „Spezialoperation“.

Der fällt für Moskau zusammen mit der Notwendigkeit einer strategischen Defensive ganz anderen Kalibers: Mit der fortschreitenden Vereinnahmung der Ukraine durch die NATO, die den russischen Staat mit zunehmender Entschiedenheit und Konsequenz als ihren Gegner definiert und behandelt, sieht der seine Sicherheit untergraben. Immerhin bezweckt der Westen mit der – egal ob offiziellen oder „bloß“ faktischen – Angliederung der Ukraine an die NATO einen Fortschritt sowohl in der immer engeren militärischen Einkreisung Russlands mit konventionellen Kräften als auch beim Aufbau eines Atomwaffenarsenals immer näher am Zentrum der russischen Staatsmacht; Letzteres im Rahmen der generellen Zielsetzung der USA, jeden Kriegsverlauf und am Ende sogar und vor allem die Eskalation eines atomaren Schlagabtausches mit Russland so weit unter Kontrolle zu bringen, dass er durchführbar erscheint, also wirksam angedroht werden kann. Für Russland stehen damit wesentliche militärstrategische Positionen und Potenzen auf dem Spiel: die Sicherheit seiner Südwestgrenze gegen einen zunehmend übermächtigen Feind, seine Handlungsfreiheit auf dem Schwarzen Meer. Vor allem aber, und da geht es um weit mehr als eine militärische Option, fürchtet es um seine Fähigkeit, einen Atomkrieg, i.e. dessen Eskalation so weit durchzustehen, dass das Ergebnis für Amerika zumindest unkalkulierbar, der Krieg also ein absehbarerweise nicht hinnehmbares Risiko und insofern undurchführbar bleibt – im Sinne der berühmt-berüchtigten „Doktrin“ der Mutually Assured Destruction, wonach die großen Atommächte bei der Planung ihres Krieges und der Aufrüstung dafür wegen der ohnehin schon maßlosen Vernichtungskraft der feindlichen Waffen von dessen Durchführung einvernehmlich Abstand nehmen. Sollte die Ukraine zur Abschussbasis für amerikanische Raketen werden, dann läuft Russland Gefahr, und auf jeden Fall sieht die Regierung hier, im Blick auf strategische Größen wie Vorwarnzeiten und Reaktionsmöglichkeiten im durchkalkulierten Schlagabtausch, eine unerträgliche Verschärfung der Gefahr, mit ihrem riesigen Arsenal an Atomwaffen auf die letzte Stufe strategischer Notwehr zurückgeworfen zu werden, die der russische Präsident einmal sehr nüchtern so formuliert hat: Ein Atomkrieg wird eine globale Katastrophe für den Planeten sein. Aber als Bürger Russlands und als russischer Präsident frage ich: Wozu brauchen wir eine Welt, in der es kein Russland gibt? (Focus Online, 8.3.18) Dafür, dass auch der restliche Planet, USA inklusive, die Auslöschung Russlands nicht überlebt, mag dessen Nuklearmacht am Ende, wenn es nur noch um die letzte Defensive geht, allenfalls noch reichen. Russland ist aber mehr und will auf alle Fälle mehr bleiben als der Letzte, der den nuklearen Schlachtplatz verlässt. Sicherheit reklamiert es für sich als Weltmacht, die ganz anders als alle anderen Staaten autonom, wirklich nur nach eigenem pflichtschuldigen Ermessen, über die Reichweite ihrer Ambitionen und die Sicherheit ihrer Macht entscheidet; die „auf Augenhöhe“ mit der Supermacht USA, also auf von keinem anderen Staat erreichtem Niveau, die Gewaltverhältnisse zwischen und in den souveränen Nationen der Welt maßgeblich mitbestimmt; und die das auch durchzusetzen vermag. Dieser Status beruht auf der Fähigkeit zu einer militärischen Abschreckung, die dem Land den letztlich bedingungslosen Respekt des großen Gegners sichert und damit dessen Monopolanspruch auf Gewalt über die globalen Gewaltverhältnisse wirksam bricht. Ebendieser Status ist – nicht erst, aber definitiv – durch das Vorrücken der NATO und ihrer Führungsmacht in die Ukraine angegriffen. Die russische Regierung nimmt daran die schrittweise in die Tat umgesetzte Absicht wahr, den Anspruch und das Recht ihrer Nation auf Sicherheitsgarantien gleichen Ranges wie die, die der Westen für sich in Europa beansprucht und sich zu verschaffen weiß, also auf Sicherheit für ihren Bestand als Weltmacht offensiv zu bestreiten. In diesem Sinn führt sie schon lange, seit dem Wiederaufbau eines soliden staatlichen Gewaltmonopols nach der Jelzin-Ära, diplomatisch Beschwerde über den Bruch aller Zusagen der NATO, sich nicht oder nur eingeschränkt, geographisch und kräftemäßig begrenzt, nach Osten auszudehnen, die im Zuge der Liquidierung des sowjetischen Machtblocks abgegeben worden sind. Gemäß der Warnung, die mit diesen Beschwerden übermittelt worden ist, erklärt sie die fortdauernden politischen Angriffe und militärischen Übergriffe auf ihren Besitzstand im Osten und Süden der Ukraine zum strategischen Ernstfall. Für sie entscheidet sich hier, wie weit, am Ende: ob überhaupt noch die USA und ihre Verbündeten bereit sind, Russland als autonome Macht zu respektieren, die ihren Sicherheitsbedarf selbst und gleichgewichtig zu dem der anderen Seite definiert und auch durchzusetzen vermag.

Mit ihrer „Spezialoperation“ konfrontiert die Regierung den Westen mit ihrer Entschlossenheit, sich ihre Abschreckungsmacht nicht wegnehmen zu lassen. Und sie bringt die auch zum Einsatz, indem sie die USA und die NATO wiederholt vor einer Einmischung in solchem Umfang warnt, dass das zu einer Eskalation in Richtung Weltkrieg führen würde. Das ist freilich in einem prinzipiellen Sinn schon sehr defensiv. Die Einmischung, die der Westen unterlassen soll, sodass dem russischen Anspruch auf letzte Sicherheit und westlichen Respekt an der „roten Linie“ Ukraine Genüge getan wäre, ist mit der Aufrüstung und De-facto-Aneignung des Landes durch den Westen schon passiert; deswegen sieht Russland sich ja hier zu seiner drastischen Defensiv-„Sonderoperation“ genötigt. Die ist die Antwort darauf, dass es mit der praktischen Aufkündigung des westlichen Respekts vor russischen Sicherheitsansprüchen schon sehr weit gekommen ist. Sie ist deswegen auch keine Lösung, sondern Resultat einer nicht auflösbaren Verlegenheit: Für Russland hängt von einem Erfolg tatsächlich ab, ob die befürchtete strategische Kräfteverschiebung sich an dieser Stelle wenigstens stoppen lässt, die Glaubwürdigkeit der eigenen Abschreckungsmacht also sicherzustellen ist, ohne sie einzusetzen – ein Krieg gegen die NATO soll die Operation ja ausdrücklich nicht sein, schon gar nicht der Einstieg in einen Dritten Weltkrieg daraus werden. Selbst im – zunehmend fraglichen – Fall eines im russischen Sinn wunschgemäßen Gelingens ist für das Ziel russischer Sicherheit durch erzwungenen Respekt vor russischer Abschreckungsmacht tatsächlich jedoch gar nichts erreicht: Einen solchen Effekt hat Russland überhaupt nicht in der Hand. Es bleibt ganz die Entscheidung der USA und der NATO-Mächte, ob und in welchem Sinn sie die explizit als bloße „Spezialoperation“ deklarierte Intervention Russlands in seinem Nachbarland als ernstzunehmende Warnung auf sich und ihre offensive Sicherheitspolitik gegen Moskau beziehen und wenigstens in der Ukraine von der Fortführung ihrer Angriffe auf Russlands weltmachtmäßigen Sicherheitsanspruch ablassen. Russland führt gewissermaßen einen halben Stellvertreterkrieg, in dem es selbst sich mit einer Militärmacht herumschlägt, die nur stellvertretend für den eigentlich gemeinten Gegner kämpft; den trifft es also auch im Falle eines lokalen Erfolgs gar nicht selbst. Der Westen behält in dieser asymmetrischen Konstellation alle Freiheit zu entscheiden, wie weitgehend er das Kriegsgeschehen zur eigenen Sache machen will – oder auch nicht oder nur bedingt – und es „from behind“ zu steuern, ohne sich wirklich von einem Erfolg seines ukrainischen Stellvertreters abhängig zu machen. Von einer Abschreckung der NATO und der USA von ihrer Generallinie der offensiven Russland-Feindschaft kann da jedenfalls nicht die Rede sein. Das machen die ihrerseits auch sehr klar, wenn sie den Kampf der Ukraine, auf den sie das Land jahrelang vorbereitet und eingeschworen haben, jetzt vorantreiben, bis er – in welcher Form und mit welchen Verheerungen auch immer – gewonnen ist, und gleichzeitig darauf bestehen, als nordatlantische Kriegsallianz nicht Kriegspartei und auch – noch – nicht selber angegriffen zu sein: Die strategische Defensive der Russen lassen sie so praktisch ins Leere laufen. Freilich müssen USA und NATO auch registrieren, dass sie mit ihrer riesigen Militärmacht die Russen von ihrem Angriff auf die Ukraine nicht abgeschreckt haben. Aber was heißt das schon? Mit einem Dritten Weltkrieg haben sie ja gar nicht gedroht; den behalten sie sich vor für den Fall, dass Russland sich seinerseits doch zu einem Akt direkter Herausforderung entschließen sollte – oder zu etwas, was sie so werten wollen.

Aus der strategischen Verlegenheit, sich gegen seine schon weit fortgeschrittene Verdrängung aus den maßgeblichen Entscheidungen über den europäischen und weltweiten Frieden und gegen die immer weiter gehende Missachtung seiner selbstdefinierten Sicherheitsinteressen zur Wehr setzen zu wollen, nach eigenem Urteil: zu müssen, ohne eine direkte Konfrontation mit dem westlichen Kriegsbündnis zu eröffnen, kommt Russland mit seiner „militärischen Spezialoperation“ also nicht heraus. Und das liegt nicht einfach an einem ungleichen militärischen Kräfteverhältnis zwischen der westlichen Kriegsallianz und ihrem amerikanischen Offensivpotential auf der einen, dem an verschiedenen Fronten bedrängten Russland auf der anderen Seite. Dass die Regierung mit ihrem asymmetrischen Kampf um die Ukraine ihr prinzipielles Sicherheitsproblem nicht löst, hat seinen Grund darin, dass Russland mit seinem Anspruch auf gesicherte Anerkennung, auf respektierte Selbstbehauptung, auf Selbstermächtigung zur Weltmacht auf eine imperialistisch formierte Welt trifft, die dafür schlechterdings keinen Platz lässt.

Herrschendes Ordnungsprinzip dieser Welt ist, in erster und für den zivilen Normalfall entscheidender Hinsicht, die freie Konkurrenz der Nationen um kapitalistischen Reichtum und die Mittel seiner Mehrung, rechtsförmig installiert in Institutionen wie dem IWF und der Weltbank, der WTO und etlichen Unterorganisationen der UNO, offen im Prinzip für alle Staaten, die kapitalistische Bereicherung zur Quelle ihrer Macht machen. Diesem Konkurrenzsystem entzieht sich das neue postsowjetische Russland nicht. Mit seinen beträchtlichen überkommenen Produktionsmitteln und Außenbeziehungen will es dabei mitmachen; als Handelsnation und als Finanzplatz, als Quelle gefragter Exportgüter und Adresse für Kapitalexport hat es sich darin etabliert, ist beteiligt am internationalen Benutzungs- und Erpressungsgeschäft des weltweiten Kapitalismus und von dessen Härten betroffen wie jeder souveräne Kapitalstandort. Zugleich bekommt das Land es jedoch – von Beginn an und erst recht, seit seine Regierung sich mit zunehmendem Erfolg um die Restauration eines intakten Gewaltmonopols im Innern sowie um die Einsammlung der Trümmer der einstigen Sowjetunion als „nahes Ausland“ unter ihrer Regie bemüht – mit Einsprüchen und Behinderungen aus Washington und mit Vorbehalten der mit Amerika verbündeten Weltwirtschaftsmächte zu tun, die es ihm schwer machen – sollen –, seine ökonomischen Potenzen kapitalistisch nutzbar und für die Konsolidierung und Mehrung seiner politischen Macht nützlich zu machen.

Die regierenden Transformationspolitiker in Moskau haben diese Widerstände als Verstoß gegen das große Entgegenkommen eingeordnet, das sie mit der Liquidierung der realsozialistischen Planwirtschaft und der Öffnung ihres nationalen Betriebs für freien kapitalistischen Kommerz an den Tag gelegt haben; von der Generallinie der privaten und staatlichen Bereicherung per kapitalistische Konkurrenz haben sie sich nicht abbringen lassen. Tatsächlich sind sie von den maßgeblichen politischen Machern des kapitalistischen Weltgeschäfts damit konfrontiert worden, dass die Teilnahme daran nicht umsonst zu haben ist. Verlangt ist die Unterwerfung unter eine Geschäftsordnung, die den Eigennutz der Staaten ganz grundsätzlich von Bedingungen abhängig macht und ihrer autonomen Selbstbestimmung Grenzen zieht, die nur für die Führungsmächte keine Schranken, sondern Handhaben sind. Alle andern, und das gilt eben auch für die große Russische Föderation, setzen sich mit ihrem systemkonform eigennützigen Mitmachen einer Erpressungsmacht des Westens aus, die nicht aus überlegenen Konkurrenzerfolgen erwächst und in einem vergleichsweise größeren Quantum Wirtschaftsmacht besteht, sondern ein durchgreifendes Regime über die Konkurrenz der Nationen zur Grundlage und zum Inhalt hat. Das hängt nicht wirklich an der völkerrechtlichen Qualität der Institutionen, die die globale Geschäftsordnung repräsentieren und in ihrer Ordnungspolitik maßgeblich durch die USA teils als größten Anteilseigner, allemal als wichtigstes Mitglied bestimmt werden. Es ist der Stoff, nämlich in letzter Instanz der US-Dollar als das maßgebliche Weltgeld, um dessen Vermehrung die Kapitalisten, um dessen gedeihliche nationale Nutzung die kapitalistisch wirtschaftenden Staaten der modernen Welt konkurrieren; es ist der amerikanische Finanzmarkt als entscheidende Quelle des Kredits, mit dem die Kapitalisten der Welt die Vermehrung ihres Vermögens, die Staaten ihr nationales Wachstum finanzieren; es ist die von der US-Zentralbank geschaffene und garantierte Liquidität, die das alles am Laufen hält: Diese Produkte und Leistungen der USA, in produktiver Verknüpfung mit ein paar verbündeten Rivalen in Europa und Asien, sind es, die eine fundamentale Abhängigkeit der kapitalistischen Weltmärkte und ihrer privaten und politischen Akteure von der einen Weltwirtschaftsmacht begründen, die den imperialistischen Zugriff auf die Welt insoweit monopolisiert hat. Nicht die Sachzwänge der kapitalistischen Konkurrenz als solche, auch nicht die – ihrerseits sehr einseitig verteilten – Ergebnisse der Konkurrenz, die auf den Weltmärkten stattfindet, sondern diese Abhängigkeit befähigt die USA, vermittels ihrer Hoheit über die Schöpfung von Geld und Kredit der Weltwirtschaft ein Regime über die Teilhaber des globalen Kapitalismus auszuüben, das der Macht über Zulassung oder Ausschluss ganzer Nationen gleichkommt und allen restriktiven Entscheidungen dazwischen ihre Durchschlagskraft verleiht. Mit dieser Macht hat es der große kapitalistische Rechtsnachfolger der kaputten Sowjetunion zu tun, konkret: mit einer westlichen, vor allem amerikanischen Politik, die praktisch wahr macht, dass die Oberhoheit der Weltgeldnationen über die kapitalistische Staatenwelt mit einem Russland, das sich zur autonomen Großmacht transformiert, unvereinbar ist.

Diesem zivilen imperialistischen Herrschaftsverhältnis hat Russland deswegen nichts irgendwie Gleichartiges entgegenzusetzen, weil Geld und Kredit aus Amerika keine austauschbaren Mittel des weltweiten Kapitalismus sind und das darauf beruhende Regime kein Manöver ist, mit denen Amerika sich immer von Neuem erst durchsetzen müsste. Die Gewalt der Dollar-Macht über die Weltwirtschaft hat sich im Laufe der Jahrzehnte seiner Geltung, über alle politischen Absichten und strategischen Planungen hinaus, zu einem ganzen System von partnerschaftlichen Über- und Unterordnungsverhältnissen verfestigt, das den frei konkurrierenden Souveränen ihre ökonomischen Existenzbedingungen als objektive Lage vorgibt. Aus den Konkurrenzergebnissen ist eine komplette Hierarchie kapitalistischer Staatstypen entstanden, die keine Staatsgewalt für sich erfunden oder herausgesucht hat. Deren Status in dieser Hierarchie definiert umgekehrt die Staatsräson der Nationen und die Optionen und die Handlungsfreiheit der Machthaber, wenn die sich daran machen, ihr Land mal wieder neu zu erfinden. Natürlich gibt es da rivalisierende staatliche Geldschöpfer, alternative Währungen, erfolgreiche Konkurrenten der USA auf allen möglichen Feldern; den Ehrgeiz potenter Weltwirtschaftsmächte, sich vom US-Dollar und dem US-Finanzmarkt zu emanzipieren, gibt es sowieso; internationale Partnerschaften im Rahmen der regelgerecht tobenden Konkurrenz gibt es auch, sogar tendenziell oder explizit antiamerikanische Wirtschaftsbündnisse wie die EU oder China mit seiner Neuen Seidenstraße. Auch die sind aber – einstweilen – weit davon entfernt, die Alleinstellung der amerikanischen Wirtschaftsmacht zu überwinden. Und für Russland, sei es als ein Buchstabe in dem lockeren Bündnis BRICS, sei es mit seinen vereinnahmenden Angeboten an sein „nahes Ausland“, gilt das erst recht: An so etwas wie eine Alternative zum gefestigten imperialistischen System ökonomisch funktionalisierter Souveräne reichen die Außenbeziehungen des Landes nicht heran. Mit seinem Ehrgeiz, aus seinem sozialistischen Erbe am Weltmarkt kapitalistisches Wachstum zu verfertigen, kämpft es in der Sache um einen – natürlich vorzüglichen – Platz in diesem Weltsystem.

In dem sind die Langzeitwirkungen eines Konkurrenzgebots realisiert, das die amerikanische Wirtschaftsweltmacht der Staatenwelt als Angebot zu privater und nationaler Bereicherung aufgedrängt hat; ein Angebot, das schon deswegen keiner ausschlagen konnte, weil die einzige Alternative, das System des realen Sozialismus sowjetischer Bauart, wirkungsvoll bekämpft und am Ende, auch mit der ökonomischen Waffe des „Totrüstens“, in den Ruin getrieben worden ist. Die Kehrseite dieses alternativlosen Angebots ist – und war von Anfang an – die Festlegung der souveränen Staaten auf den Imperativ, ihre Bemühungen um die Durchsetzung ihrer Interessen gegen andere, um die Benutzung und Funktionalisierung anderer Nationen auch nur so, also gemäß der amerikanischen, für Geld, Kredit und Kapitalwachstum Amerikas Nutzen bringenden Geschäftsordnung für kapitalistisches Konkurrieren abzuwickeln: ein Gewaltverbot, das mit Gewaltfreiheit schon deswegen nicht zu verwechseln ist, weil die USA es erst mit der Gewalt der konkurrenzlosen kapitalistischen Siegermacht gegen Verlierer und Partner des Weltkriegs als akzeptierte Norm durchgesetzt haben. Gegen die Sowjetunion mit ihrem tatsächlich alternativen, die halbe Staatenwelt umfassenden System haben sie es mit Stellvertreter- und eigenen Kriegen sowie abschreckender Atomkriegsvorbereitung durchgekämpft. Nach deren Liquidierung haben sie es mit der bekannten Kombination aus Abschreckung und exemplarischer Bekämpfung eigenmächtiger Gewalt, wo immer die „einzig verbliebene Supermacht“ sich daran stört, weiter ausgebaut. Dass dieses Regime als Friedensordnung der modernen Welt firmiert, ist weder ein deplatzierter Idealismus noch bloßer Zynismus, sondern spiegelt eben die Errungenschaft wider, dass die berechnende, von den USA letztinstanzlich garantierte Unterwerfung der Staatenwelt unter das Diktat, auf Basis wechselseitiger Anerkennung kapitalistisch, also um die Aneignung und Vermehrung von Reichtum in der Uniform des amerikanischen Kreditgelds gegeneinander zu konkurrieren, die feste Gestalt eines imperialistischen Systems angenommen hat. Dabei macht die Betonung auf Frieden eigens deutlich, dass die weltweit zur Geltung gebrachte Geschäftsordnung der Konkurrenz nicht nur den Geschäftsverkehr der Kapitalisten regelt und den Wirtschaftspolitikern rein zivile Erpressungsmittel an die Hand gibt, sondern als Vorgabe für den Gewaltgebrauch der Souveräne, als Verbot eigenmächtiger Gewaltanwendung zu respektieren ist.

Das ist der entscheidende Punkt, an dem Russland mit dem real existierenden imperialistischen Weltsystem und seiner Schutzmacht kollidiert. Mit den Geschäftsmitteln, die es hat, und den wirtschaftspolitischen Überzeugungsmitteln, über die es verfügt, nimmt es in der Nomenklatur des Imperialismus den Status und hierarchischen Rang eines besonders potenten Schwellenlandes ein und konkurriert um Reichtum und Einfluss, wie es sich im Sinne des herrschenden Konkurrenzgebots gehört – und soweit man es lässt, als kapitalistischen Konkurrenten anerkennt oder sogar als zuverlässigen Lieferanten und Partner zu schätzen weiß. In diesem systemkonformen Existenzkampf findet es sich durch die Administratoren des ganzen Ladens immer wieder behindert, gar ausgegrenzt, und macht so Bekanntschaft mit der harten, unversöhnlichen friedenspolitischen Seite des Konkurrenzgebots, dem es folgt: dem darüber stehenden amerikanischen Gewaltverbot. Das nicht deswegen, weil es laufend oder auch nur mehr als andere unzufriedene Mächte auf dem Globus Kriege anzetteln würde, sondern weil seine Fähigkeit, militärische Gewaltanwendung in und zwischen Staaten zu seiner Sache zu machen, zu betreuen oder sogar selbst zu initiieren, von anderer Qualität ist als die Militanz anderer Gewaltsubjekte. Russland ist eben die einzige Macht, die in der Lage ist, Amerikas globale Friedensgarantie nicht bloß lokal zu durchlöchern, sondern zurückzuweisen, also generell und grundsätzlich auf der Ebene letztgültiger strategischer Abschreckung zu negieren. Es ist dazu nicht nur fähig, sondern leitet daraus seinen besonderen Anspruch auf Sicherheit ab; genauer: auf Anerkennung seiner Freiheit, selbst, gemäß eigener Berechnung, auf höchstem Niveau seine Sicherheit zu garantieren. Und nicht einmal nur seine eigene. Seinen Anspruch auf allseits, auch und vor allem vom Westen respektierte Selbstermächtigung und autonom definierte Sicherheit stellt es programmatisch in einen weltpolitischen Zusammenhang, der die Stoßrichtung kenntlich macht und für die Staatenwelt auch kenntlich machen soll: Russland bietet sich allen Nationen, die mit ihren Interessen nach eigenem Ermessen in der amerikanisch dominierten Welt wie auch immer zu kurz kommen – zeitweise sogar dem latenten europäischen Antiamerikanismus – als Bündnispartner an, wirbt damit zugleich umgekehrt um Unterstützung für sich als eigenständige respektable und respektierte Ordnungsmacht. Es will wahrgenommen, i.e. gebraucht und anerkannt werden als Staatsgewalt, die dort, wo nationale Herrschaften aufgrund ihrer inneren und äußeren nationalen Sicherheitsinteressen unter amerikanischen oder den Druck amerikanisch gesponserter feindlicher Kräfte geraten, bereit steht und auch in der Lage ist, gegen westliche Willkür Hilfe zu leisten. Und das nicht bloß in Sonderfällen von besonderer Bedeutung für russische Interessen. Ganz allgemein will Russland auf eine alternative, nämlich multipolare Weltordnung hinwirken, die allen Staaten die Freiheit verschafft, ihre inneren Verhältnisse wie ihre auswärtigen Beziehungen selbstbestimmt, nämlich ohne antirussische Vorbehalte und ohne westliche Bevormundung zu gestalten. Seine einschlägigen Initiativen geben freilich zu erkennen, dass Russland sich hier, im Einzelnen wie erst recht im Allgemeinen, an einer etablierten Weltordnung abarbeitet, die es auch im Fall einzelner Erfolge nicht umstürzt. Aber das ändert nichts. Unvereinbar mit dem imperialistischen Weltfrieden ist das Prinzip dieser Politik: der unbedingte Anspruch, als Weltmacht mit nuklearer Abschreckungsfähigkeit Herr über die Definition und Durchsetzung seiner Rechte in der Welt zu sein. Das ist sein fundamentaler Verstoß gegen das monopolistische Angebot, i.e. gegen den exklusiven Anspruch der USA, mit ihrer weltweit überlegenen Militärmacht allen souveränen Gewalten auf der Welt ihre Sicherheit, nämlich das ihnen nach amerikanischem Ermessen zukommende Maß an Sicherheit und militärischer Handlungsfreiheit zuzumessen.

Russlands fundamentaler Widerspruch ist, dass es zugleich aktiver Teilhaber im herrschenden Weltsystem kapitalistischer Konkurrenz ist und sein will, prominenter Teil also der Weltordnung, die unter dem Diktat des amerikanischen Regimes zustande gekommen ist und – bis auf Weiteres nur – unter dessen ziemlich flächendeckend respektierten Imperativen Bestand hat. In dieser imperialistisch durchorganisierten Welt ist Russland nicht bloß ein Abweichler, sondern der real existierende Widerspruch: zwischen sich als kapitalistischer Macht, die gemäß der herrschenden Geschäftsordnung und mit den von Amerika geschaffenen und kontrollierten Geschäftsmitteln um kapitalistisches Wachstum als sein Lebensmittel kämpft, und seiner Existenz als Militärmacht mit Atomwaffen, die in Sachen Gewalt ihr eigener, autonomer Sicherheitsgarant ist und dementsprechend als strategische Weltmacht anerkannt sein will. Für die russische Regierung, das versteht sich, ist dieser Widerspruch keiner. Dass der Westen sie immer härter damit konfrontiert – als kapitalistischen Weltmarktteilnehmer teils ausnutzt, teils ausbremst, am liebsten beides nebeneinander; als weltkriegsfähige Macht immer weniger anerkennt, immer offensiver bekämpft –, hält sie immer weniger aus. Die Zwangslage, in die sie von ihren imperialistischen Gegnern gebracht worden ist, kann sie nicht auflösen. Dagegen setzt sie sich zur Wehr, macht die Okkupation der Ukraine durch NATO und USA zum Fall und zum Schauplatz für diese Gegenwehr. Deswegen, von russischer Seite, dieser Krieg.

2. Der Westen

– die NATO unter entschlossener, tatkräftiger Führung der USA, im Schulterschluss mit der EU und noch einmal als G7 – lässt keinen Zweifel daran, dass der Kampf der ukrainischen Armee gegen russische Truppen sein Krieg ist. Nicht nur die politischen Stellungnahmen direkt unterhalb einer regelrechten Kriegserklärung, auch und vor allem die Praxis: die aktive Beteiligung, die aus der russischen „Spezialoperation“ überhaupt erst einen regulären Krieg gemacht hat, stehen für sehr viel mehr als für Weltpolizeiaktionen in Drittländern, wie die engagierten Mächte sie sonst schon auf ihre Tagesordnung gesetzt haben und setzen. Einen explizit so angekündigten Wirtschaftskrieg gegen die Russische Föderation führen sie sowieso aus eigenem Beschluss. Zur Begründung berufen sie sich auf das heilige Selbstverteidigungsrecht der Ukraine. Ihr Kriegsgrund ist nicht von so defensiver Art.

Was der Westen in der Ukraine wirklich verteidigt, das ist, in erster Näherung, die europäische Friedensordnung. An der vergeht sich Russland nicht erst seit dem Einmarsch in der Ukraine und auch nicht bloß mit der Unterstützung prorussischer Separatisten im Osten des Landes und der Annexion der Krim, sondern mit einem Übergriff allgemeinerer, politischer Art. Im Grunde – die rückblickende und rückwirkende Selbstkritik etlicher westeuropäischer Machthaber, ehemaliger und amtierender, der Aggressivität der Putin-Regierung nicht frühzeitig und energisch entgegengetreten zu sein, ihr mit dem Wunsch nach guten Beziehungen vielmehr Vorschub geleistet zu haben, drückt das unmissverständlich aus – versündigt sich Moskau an dieser Ordnung dadurch, dass es sich mit der fortschreitenden Auflösung des einstigen „vom Kreml“ regierten osteuropäisch-zentralasiatischen Machtbereichs nicht abfindet, sondern – diplomatisch, mit politischem Druck und ökonomischen Erpressungsversuchen, auch mit Militärhilfe für sympathisierende und gegen militant russlandfeindliche Kräfte – der Eingemeindung eines der neu gebildeten nationalen Staatsgebilde nach dem andern in den Zugriff der NATO und in den Zuständigkeitsbereich der EU widersetzt. Die entschiedene kriegerische Parteinahme für die Ukraine, gegen die russische Invasion, folgt insofern der Generallinie einer zielstrebigen Ausdehnung von NATO und EU über die längst integrierten osteuropäischen Staaten des einstigen Warschauer Pakts und die Baltenrepubliken hinaus auf Gebiete bzw. deren politische Herrschaften, die Russland als seine Einflusszone reklamiert und als sein Sicherheitsglacis vom Westen zugestanden haben will. Was der Westen als Europas Friedensordnung verteidigt, hat dementsprechend auch mehr zum Inhalt als die Wahrung überkommener – ironischerweise: vom einstigen sowjetischen Unrechtsregime gezogener – Grenzen und die Unterlassung ungenehmigter Militäreinsätze. Gemeint ist ein nicht anzuzweifelnder Rechtsanspruch des Westens auf politische, ökonomische und militärische, sogar die Stationierung von Weltkriegswaffen einschließende Handlungsfreiheit des Westens bis – mindestens – an die Grenzen der Russischen Föderation heran. Die Gleichsetzung dieses Anspruchs mit Frieden qualifiziert seine Nicht-Anerkennung als unfriedlichen Akt, der den Westen seinerseits von der Verpflichtung auf unkriegerisches Verhalten freispricht. Russland mit seinen sicherheits- und sonstigen politischen Interessen in und an seinem westlichen Vorfeld ist damit a priori als Störenfried definiert, dem eine Mitwirkung an der Gestaltung der europäischen Staatenwelt, i.e. an ihren zwischenstaatlichen Beziehungen und inneren Verhältnissen, nicht zusteht; der also zurückgedrängt, aus dem legitimen Konkurrenzkampf übergriffiger Mächte auf dem alten Kontinent verdrängt werden muss. Indem der Westen den Ukraine-Krieg zu seiner Sache macht, vollzieht er diesen – eigentlich längst gefällten – Unvereinbarkeitsbeschluss.

Der US-Präsident stellt diese Unduldsamkeit gegen russische Macht in einen ganz großen strategischen Zusammenhang: Er will in der Ukraine an Russland ein Exempel statuieren, nämlich für einen generellen, durch keinen Kompromiss auflösbaren Weltkonflikt zwischen demokratischer und autokratischer Herrschaft. Bei aller Unschärfe der politmoralischen Etikettierung: für die weltpolitische Praxis ist seine Unterscheidung klar genug; sowohl in der Frage, welche Regime auf jeden Fall auf die feindliche Seite gehören, als auch hinsichtlich der Härte, mit der hier eine Frontstellung nicht nur angesagt, sondern eröffnet wird, die alle herrschenden Souveräne, die nicht als – zumindest tendenziell – feindlich eingestuft werden wollen, zu antirussischer Parteinahme nötigt. Mit welchen praktischen Konsequenzen, das muss gar nicht in jedem Fall gleich entschieden werden. Für Europa und vor allem für die NATO-Partner Amerikas liegen die freilich auf der Hand: Das Kriegsbündnis hat sich aus dem Stand als solches zu bewähren. Verlangt ist dafür als Erstes bedingungslose Einigkeit unter amerikanischer Führung. Was das militärisch heißt, zeigt sich mit der Eskalation des Kriegsgeschehens; die ökonomische Kriegführung kommt mit außerordentlicher Rücksichtslosigkeit auch gegenüber den zu verkraftenden eigenen Kosten voran. Maßgeblich ist in beiden Hinsichten, dass das Engagement dauerhaft wirksam werden und durchzuhalten sein muss.

Der Kriegsgrund des Westens ist insoweit klar: Mit der Invasion in der Ukraine ist Russland bei der Abwehr seiner immer engeren militärstrategischen Einkreisung von Westen her und seiner fortschreitenden Verdrängung aus jedem Einfluss auf das politische Regime über Europa zu weit gegangen. Der Rechtsanspruch von USA, NATO und EU auf alleinige Verfügung darüber, was in Europa und in der Welt Frieden heißt, also auf die letzte Entscheidung über die Reichweite staatlicher Interessen und insbesondere über die Anerkennung oder Bestreitung, die bedingte Zuerkennung legitimer Sicherheitsansprüche von Souveränen, bedarf einer Aktion, die ihn wieder voll in Kraft setzt; also eines machtvollen Durchgreifens im gegebenen Fall. Auf dem Spiel steht für den Westen die fraglose Glaubwürdigkeit seiner Macht und die Verlässlichkeit seines Willens, den Gewaltbedarf und -gebrauch in der Staatenwelt seinem Generalvorbehalt zu unterwerfen und von seinen Lizenzen und Garantien abhängig zu machen. Einen solchen Kontrollverlust dürfen die demokratischen Weltordnungsbeauftragten aus Amerika und Westeuropa auf keinen Fall auch nur der Möglichkeit nach zulassen.

Für die sind demonstrative Gewalteinsätze dieser Art und für den guten Zweck nichts Neues. Nach dem Ende der ganz eindeutigen, für den Westen konstitutiven, die Welt zerteilenden Konfrontation mit der Sowjetunion und ihrem Bündnis haben sie solche Aktionen – nicht selten gegen ihre eigenen Geschöpfe, bei Bedarf mit „Shock and Awe“ – für nötig gehalten und in Szene gesetzt; nicht nur um einzelne unpassende Machthaber auszuschalten, sondern mit dem Ziel, ihr Monopol auf Ordnungsstiftung in der Staatenwelt durchzusetzen und zu verankern: anstelle der überwundenen „bipolaren“ eine „neue Weltordnung“ unter der Regie der „einzig verbliebenen Supermacht“ USA. Von der Art, und zwar auf einer Eskalationsstufe weit oberhalb eines Weltpolizeieinsatzes wie in vielen Fällen sonst, ist das, was USA und NATO in Sachen Ukraine „gegen Putin“ unternehmen. Der Grund für den Krieg, den der Westen dort betreibt, nämlich für die Art und Weise, wie er ihn führt, ist damit aber offenkundig noch nicht fertig. Denn statt mit einer großartigen Inszenierung seiner Überlegenheit begleitet er seine doppelte Intervention – die militärische mit alten und neuesten Waffen samt Informationen und Direktiven für ihren zweckmäßigen Einsatz, die zivile mit auf Zerstörung ausgerichteten Wirtschaftssanktionen – mit einem Dementi: Was er da veranstaltet, sei kein US-, kein NATO-, schon gar nicht der Auftakt zu einem Dritten Weltkrieg. Es ginge nur um Beihilfe – immerhin dafür, dass die Ukrainer gewinnen, die russische Armee vertreiben, die aus Sowjetzeiten geerbten Grenzen wiederherstellen und so die Demokratie schlechthin verteidigen; aber alles nach Kiews eigenem souveränen Ermessen. Als direkt und aktiv kriegführende Partei agieren die westlichen Streitkräfte nach offizieller Definition nicht; allenfalls ein bisschen in einer völkerrechtlichen Grauzone, aber jedenfalls ohne eventuelle russische Angriffe auf sich zu rechtfertigen. Was eine kriegsmoralisch aufgehetzte demokratische Öffentlichkeit in Europa hauptsächlich als völlig deplatziertes Zaudern da gar nicht verstehen will, nimmt in der Sache von dem Kriegsziel, die Verdrängung Russlands aus seiner beanspruchten Einfluss- und Sicherheitszone der Vollendung näher zu bringen und seine Machtbasis zu dezimieren, nichts zurück. Eben dafür will der Westen sich aber nicht als das haftbar machen, was er ist, nämlich das maßgebliche strategische Subjekt. Er tut genau das, und mit der Formulierung seiner Kriegsziele als die der Ukraine bekennt er sich geradezu zu dem, was er empört zurückweist, wenn die russische Propaganda es beim Namen nennt: Er lässt kämpfen, benutzt die ungebremste ukrainische Kriegsbereitschaft für einen Stellvertreterkrieg – nicht, wie früher meistens, gegen einen Stellvertreter der eigentlichen Feindmacht, sondern direkt gegen diese selbst. Dem Wirtschaftskrieg, den er daneben mit verteilten Rollen ganz von sich aus führt, spricht er ebenso doppelzüngig den Kriegszweck einer irreversiblen Schädigung der russischen Macht zu, die Qualität eines Krieges, womöglich mit Eskalationspotential in Richtung Weltkrieg, aber ab.

Der erste Grund für diese eigentümliche Selbstverleugnung ist kein Geheimnis – schon gar nicht den von ihrer Tapferkeit besoffenen westlichen Kriegstreibern, die darin das Alibi für pure Feigheit entlarven –: Der Westen legt sich mit einer Atommacht an, die auf ihre Art einen Dritten Weltkrieg ebenso durchgeplant hat und zur Vernichtung der bewohnten Welt fähig ist wie die USA. Das muss die NATO bei der Vorwärtsverteidigung ihres imperialistischen Friedenswillens in Rechnung stellen. Das tut sie auch – und wie! Die USA registrieren, dass ihre Abschreckungsmacht Russland vom Einsatz seines Militärs am neuralgischen Punkt der Ostausdehnung von NATO und EU nicht abhält. Als ernsthafte Drohung, der womöglich der Vollzug folgen müsste, haben sie ihre Fähigkeit und Bereitschaft zu einem totalen Weltkrieg aber auch gar nicht erst in Anschlag gebracht; das ist ihnen die Ukraine – nämlich das dort so verlockende weitere Stück „Vorwärtsverteidigung“ – einstweilen dann doch nicht wert; das behalten sie sich für jeden Inch des Staatsgebiets ihrer NATO-Verbündeten vor, die schon selbst wissen müssen, womit sie im Fall des Falles rechnen dürfen. Umgekehrt hält die Abschreckungsmacht Russlands aber auch die NATO nicht davon ab, per Stellvertreter ihren Krieg gegen den störenden Feind zu führen: Wenn der eine „militärische Spezialoperation“ in der Ukraine anzettelt, dann soll der Krieg um die Ukraine und das uneingeschränkte Recht des Westens auf Europa auch stattfinden; das ist der erklärte und praktisch umgesetzte Wille der westlichen Sponsoren und Ausrüster des Landes. Und damit wird der positive Grund für die sorgfältige Unterscheidung zwischen den NATO-Mächten als Hauptinteressenten am Geschehen und der Ukraine als der bloß unterstützten eigentlichen Kriegspartei ein ganzes Stück deutlicher: Der Westen versetzt sich so in die Lage, mit seiner Gegenoffensive die Schwächung seines Hauptfeinds bis an die Grenze einer Kapitulation voranzutreiben, mindestens bis zur wirksamen Klarstellung, dass Aufbegehren gegen Amerikas und Europas kontinentale und weltweite Friedensordnung sich definitiv nicht lohnen kann, und dabei immer noch die Kontrolle über die Eskalation zu behalten, die er damit riskiert. Er wahrt seine Freiheit, den jeweils erreichten Stand der wechselseitigen Zerstörung der Ukraine auf der einen, der russischen Militärmacht auf der anderen Seite, zuzüglich der Dezimierung der russischen Wirtschaftsmacht, zu begutachten und nach seinem Ermessen zum erreichten Kriegsziel zu erklären. Wie weit er damit bereit ist zu gehen, war vielleicht nicht von Anfang an, ist aber schon nach wenigen Kriegswochen klar genug: Per Aufrüstung und „leading from behind“ steuert der Westen in der Ukraine das militärische Ergebnis an, den russischen Streitkräften eine klare Niederlage beizubringen und eine neuerliche Aktion von der Größenordnung ihrer „militärischen Spezialoperation“ bis auf Weiteres unmöglich zu machen. Mit zunehmend verschärften Wirtschaftssanktionen, die nicht bloß Russlands Handelsgüter betreffen, sondern seine Teilnahme am internationalen Geldverkehr, also den ökonomischen Sinn und Zweck seiner Beteiligung am Weltmarkt verhindern, will er das kapitalistische Wachstum lahmlegen, von dem der russische Staat seine Gesellschaft und damit seine Macht abhängig gemacht hat, und dadurch die Entmachtung der Nation dauerhaft sicherstellen.

So entzieht sich der Westen einer weltkriegsträchtigen direkten Konfrontation mit seinem Gegner – und führt frei berechnend und umso härter aus einer Position der Überlegenheit heraus, der er sich in einem Atomkrieg überhaupt nicht ähnlich sicher sein könnte, einen Krieg der Ressourcen. Die menschlichen steuert die Ukraine bei, gratis und mit ganz viel nationalistischer Moral; passend und sehr gerecht und nur objektiv zutiefst zynisch, dass die dritthöchste Amerikanerin sich beim Präsidenten in Kiew persönlich und herzlich für Heldenmut und Opferbereitschaft im Interesse der Demokratie bedankt, und anderes westliches Staatspersonal sowieso immerzu. Die Arsenale schöpfen allein schon die Europäer aus dem Vollen, nämlich aus der Hinterlassenschaft der beiderseitigen Kriegsvorbereitung im Zeitalter der Kommunismusbekämpfung; da sind sogar die realsozialistischen Waffen des Warschauer Pakts nach drei Jahrzehnten noch gut brauchbar. Die kapitalistischen Rüstungskonzerne stehen sowieso bereit. Die USA reaktivieren die Gesetzeslage, die im Zweiten Weltkrieg schon vor ihrem eigenen Kriegseintritt als Rechtsgrundlage für die materiellen Subsidien an Großbritannien und die Sowjetunion gedient hat, die an den Fronten die Wende gebracht haben, den Lend-Lease-Act von 1941, und liefern umsonst und alles, was sie für nötig halten – beides anders als seinerzeit. Schließlich tut das Dual-Use-Gut schlechthin, das Geld sein Werk: Nicht bloß die Rüstungs-Etats der westlichen Demokratien übersteigen den russischen ums 10- bis 20-fache; bei den staatlich verfügbaren Finanzen steht die wirkliche Unerschöpflichkeit der Mittel des Dollar-Imperialismus der fortschreitenden Erschöpfung und sanktionsbedingten partiellen Unbrauchbarkeit russischer Zahlungsfähigkeit gegenüber. Es ist eben kein bloß quantitativer Unterschied: Russland ist für seinen kapitalistischen Reichtum auf internationale Kaufkraft in Geld seiner Feinde angewiesen und damit auf einen Geldverkehr, von dem es Zug um Zug ausgeschlossen wird; die USA und ihre potenten verbündeten Rivalen genießen für ihre Schulden in praktisch jeder Größenordnung unmittelbare Anerkennung durch die internationale Geschäftswelt, die unter Rückgriff darauf ihr kapitalistisches Wachstum finanziert, und durch die Staaten dieser Welt, die darin die Grundlage, nämlich die Wertgarantie ihres nationalen Kreditgelds haben. So gesehen sind die 50 Milliarden US-$, mit denen Amerika sich in einer ersten Rate die Ukraine kauft, Peanuts für die Weltmacht. Die Lasten, die in Form allgemeiner Geldentwertung auch in den westlichen Demokratien anfallen, verteilen sich glücklich wie von selbst zwischen den Teilnehmerländern der Weltwirtschaft nach Maßgabe ihrer Finanzmacht – und zwischen deren Einwohnern sowieso; so will es die kapitalistische Gerechtigkeit, deren Werte die Ukraine so tapfer verteidigt.

Was der Westen da veranstaltet, ist dennoch ein Wagnis ohne Vorbild und Drehbuch. Er macht sich an die Entmachtung, insofern die Zerstörung eines Staates, der neben seiner konventionellen Armee, gegen die die NATO mit immer mehr eigenen Mitteln kämpfen lässt, über die gepflegte Ausrüstung für einen atomaren Weltkrieg, also über die Fähigkeit verfügt, jedem Gegner, auch den USA, zwar keine irgendwie noch ausnutzbare Niederlage, aber einen nicht hinnehmbaren Schaden zuzufügen, wenn auch um den Preis der eigenen Vernichtung. Damit, dass der Westen dieses Risiko berechnend umgeht, ist es nicht weg; in den wiederholten Zusicherungen der USA, eine Eskalation in diese Richtung sei definitiv nicht im Programm, ist es immerzu präsent. Ebendieses Risiko ist jedoch zugleich der Grund, weshalb die Weltmacht es nicht scheut, sondern austestet, wie weit sie im Fall Ukraine gehen und Russland ohne Kampf mit strategischen Waffen in eine Niederlage treiben kann, von der es sich nicht mehr erholen kann. Die USA leisten sich den Widerspruch, den Übergang zu einem letzten Weltkrieg zu vermeiden – aus gutem Grund: ihre imperialistische Räson lautet auf Beherrschung zwecks kapitalistischer Ausnutzung der Welt – und zugleich dem Gegner, gegen den ein solcher Krieg geplant und bis ins letzte immer besser vorbereitet wird, die Koexistenz zu bestreiten – aus demselben Grund: ihre imperialistische Räson gebietet zwecks kapitalistischer Ausnutzung die Beherrschung der souveränen Gewalten der Welt.

Dieser Imperativ ist weder eine America first!-Willkürentscheidung der Marke Trump, noch ist seine militante Anwendung auf Russland ein Entschluss aus einer „Kalter-Kriegs-Nostalgie“ der Generation Biden heraus. Amerikas Imperialismus besteht in der Festlegung der Staaten darauf, den Regeln der Konkurrenz um kapitalistischen Reichtum zu gehorchen, eigene nationale Erpressungsinteressen gegen ihresgleichen nur so zu verfolgen, ihre Militärgewalt – die natürlich nach wie vor zum staatlichen Gewaltmonopolisten mit Hoheit über Land und Leute und zur Abgrenzung seines rechtlichen Besitzstands dazugehört – nach außen nicht einzusetzen, nämlich allein im Sinne der Durchsetzung und Erhaltung dieser Friedensordnung, also im Auftrag oder unter Lizenz ihres übermächtigen Autors, Hüters und Nutznießers zu gebrauchen. Diese imperialistische Räson der „amerikanisierten“ Welt ist schlichtweg unverträglich mit der Existenz einer zweiten Macht, die in der Lage ist, sich die Unterwerfung unter die herrschende Welt-Geschäfts- und Friedensordnung vorzubehalten. Eben das ist Russland jedoch: eine militärische Weltmacht, die sich ihren Sicherheitsstatus nicht zuschreiben lässt, sondern selbst absolut darüber entscheidet. Das macht diesen Staat unverdaulich für den imperialistischen Weltfrieden – und den fälligen Unvereinbarkeitsbeschluss zugleich praktisch unvollziehbar. In Russlands militärischer Weltmacht fallen Unmöglichkeit und Notwendigkeit ihrer Beseitigung zusammen.

Der Krieg in der Ukraine ist wiederum die praktische Klarstellung, dass dieser Widerspruch für den Westen keine Verlegenheit begründet, sondern ein Problem darstellt, dessen Lösung, weil nicht direkt zu haben, mit für sich genommen noch gar nicht hinreichenden Mitteln umso problembewusster voranzutreiben ist. Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass die USA und ihre Alliierten es mit ihresgleichen zu tun haben: einer Staatsmacht, die für ihre Sicherheit über Leichen geht, eigene und feindliche. Und die auch, wie sie selbst, davon ausgeht, dass ihre nukleare Abschreckung nur funktionieren kann, wenn ihre Bereitschaft außer Frage steht, die eigenen Waffen bis zuletzt einzusetzen, wenn der Fall eintritt, für den sie aufgestellt sind und den die Drohung damit verhindern soll. Entsprechend umsichtig arbeiten Amerika und Freunde in der Ukraine an einer Welt, in der es Russland zwar immer noch gibt, aber nurmehr als militärisch und ökonomisch substanziell geschwächten Schatten seiner selbst.

3. Die Ukraine

unter dem Kommando ihres in die Rolle eines Kriegsherrn hineingerutschten Präsidenten Selenskyj hat einen eigenen Kriegsgrund, der weder mit Aggressionsabwehr erledigt ist noch mit seiner Funktion für den Westen. Für die Regierung in Kiew ist jeder Kampf, den sie nicht scheut, Dokument eines wehrhaften Staatswillens, jeder Kämpfer, tot oder lebendig, dessen Repräsentant, jeder Auftritt des Präsidenten vor einem auswärtigen Parlament, auch wenn bloß virtuell, und jeder ausländische Staatsbesucher ein Beweis dafür, dass die Welt ihren Staat will und braucht und als wichtiges, zur Forderung nach Waffen jeden Kalibers berechtigtes Subjekt anerkennt. Was sie so offensiv zur Schau stellt, hat seine Entsprechung und seine Grundlage in der Kompromisslosigkeit, mit der der Befehlshaber sein Volk behandelt: keine Öffnungsklausel für eine Verständigung mit dem Aggressor von seiner Seite; Dörfer und Städte werden bis zur kompletten Zerstörung – oder zum russischen Rückzug – verteidigt; Fluchtwege für Zivilisten nach Russland gelten als Menschenraub und werden unterbunden; wehrfähigen Männern wird die Ausreise versagt – alles nach der Devise: Wir geben uns nicht auf! Nichts davon ist neu oder viel anders als sonst, wenn ein Souverän seine Bürger zum Töten und Sterben befiehlt. Auffällig ist aber doch, dass das alles darüber hinaus den Charakter einer Beweisführung hat, die es irgendwie braucht, nämlich einer Widerlegung des russischen Urteils über die Ukraine, kein eigentlich souveräner Staat zu sein: mit seinen Grenzen ein Kunstprodukt der Bolschewiken; aus eigener Kraft nicht überlebensfähig; die Einwohnerschaft zur Hälfte russisch-sprachig; in Teilen auch schon in eigenen Republiken und auf der annektierten Krim besser aufgehoben als unter dem Kiewer Regime; Letzteres also nicht wirklich Herr im – angeblich – eigenen Land; weswegen es sich bei der russischen Invasion eben auch nicht um einen Überfall auf ein anderes Land handelt, sondern um eine „militärische Spezialoperation“ gegen eine unrechtmäßige – das Etikett dafür: eine Nazi- – Herrschaft... Es gibt da einiges zu dementieren von ukrainischer Seite. Und natürlich werden die russischen Legitimationsargumente als ideologische Konstruktionen zurückgewiesen, wird die Invasion als großrussischer Imperialismus gebrandmarkt. Gerade dieser Vorwurf enthält aber ein Moment von Eingeständnis, weil er sich auf eine – aus ukrainisch nationaler Sicht bittere – Realität bezieht: Die Existenz eines souveränen ukrainischen Staates versteht sich nicht einfach von selbst. Dass sie vom mächtigen Nachbarn mit der Annexion der Krim und der gewaltsamen Loslösung östlicher Landesteile schon seit einem der drei Jahrzehnte ukrainischer Autonomie praktisch infrage gestellt wird, erst recht jetzt durch einen Einmarsch, der auf Relativierung der Eigenstaatlichkeit des Landes zielt, das ist ja mehr als ein Propaganda-Akt: Die Abtrennung der prorussischen Volksrepubliken und der Krim hat für etliche Staaten einen hinzunehmenden Status quo geschaffen; für manche maßgebliche Weltpolitiker, namentlich die Arrangeure des Minsker Abkommens zur Befriedung der hergestellten Lage – denen das jetzt als eine Art Hochverrat zur Last gelegt wird –, war sie Ausgangsdatum und Material für eine antirussische Ordnungspolitik mit ganz anderer, viel weiter reichender Zielsetzung als der eines intakten ukrainischen Staates. Vor allem aber begreift sich die Kiewer Staatsmacht selber gar nicht einfach als fraglos souveräne Macht gegenüber einem ganz fremden Aggressor, sondern als erstes Opfer der „großrussischen“ Imperialisten im Kreml, die als nächstes über andere ehemalige Sowjetrepubliken herfallen würden: Sie definiert die eigene Selbstständigkeit im Verhältnis zum übergreifenden Besitzanspruch derselben Führungsmacht, der das Land bis neulich noch als integraler Bestandteil inkorporiert war und der es immer noch nicht definitiv entkommen ist.

Gerade Letzteres: den Fortbestand von Elementen der epochalen Zusammengehörigkeit der Sozialistischen Sowjetrepubliken unter dem Regime des Kreml, erfährt die Ukraine nicht bloß in Form gewaltsamer Übergriffe des Rechtsnachfolgers der einstigen Zentralmacht; das bestimmt tatsächlich ganz praktisch und höchst negativ ihre ökonomische und politische Verfassung seit ihrer Emanzipation vom sowjetischen Gesamtstaat. Die Nationalisierung der in der ehemaligen ukrainischen Sowjetrepublik befindlichen Teile der einstigen gesamtsowjetischen realsozialistischen Planwirtschaft zerreißt Kooperationszusammenhänge, von denen die Produktivkraft oder überhaupt die Produktion der Industrie des Landes und seine Versorgung abhängen. An die Stelle des realsozialistischen Rubel tritt eine international wertlose Landeswährung, an die Stelle der gesamtsowjetischen Arbeitsteilung ein Geld- und Kreditregime auf Euro- und US-Dollar-Basis. Die materiellen Reichtümer des Landes – einschließlich der kommerziell hochinteressanten Agrarflächen –, die Trümmer der Ex-Planwirtschaft, die die Abtrennung der neuen Nation von ihren nunmehr ausländischen Beziehungen hinterlässt, werden im Zuge ihrer Transformation in kapitalistisches Eigentum, der systemwandelgemäßen Privatisierung, teils dem Zugriff von Aufkäufern aus dem Goldenen Westen überantwortet; zum Teil begründet das Eigentum daran die Geschäftstätigkeit einer Schar von Oligarchen, die daraus für sich, ihre Familienclans, ihre Klienten und ihre politischen Helfer und Geschöpfe das Beste machen. Die Versuche verantwortlicher Repräsentanten der nunmehr souveränen Staatsmacht, daraus eine Nationalökonomie zu formen, bereichern per Saldo das System der internationalen Marktwirtschaft um ein weiteres Modell kapitalistischen Wachstums, das im nationalen Maßstab scheitert, das werktätig gewesene Volk nicht zweckmäßig benutzt, nicht ernährt und nach dem kompetenten Urteil seiner ausländischen Mentoren durch Korruption gekennzeichnet ist – dies der Generaltitel für ein ökonomisches System kapitalistisch unsachlicher, unproduktiver persönlicher Abhängigkeiten. Über dieser Wirtschaft residiert eine öffentliche Gewalt, die sich aus Sicht der an kapitalistisch funktionalen Herrschaftsverhältnissen interessierten Schutzmächte durch Rechtsunsicherheit auszeichnet. Positiv bedeutet das: Der Erlass von Gesetzen und die Durchsetzung von Recht und Ordnung, formell und dem Anspruch nach gemäß dem Vorbild bürgerlicher Staaten konstruiert, mit Prozeduren demokratischer Ermächtigung und Gewaltenteilung, werden tatsächlich von reichen Privatpersonen mit ihren Gewalt- und Erpressungsmitteln im Sinne ihrer partikularen Interessen bewerkstelligt.

Der Form nach ist so ein demokratisch-rechtsstaatliches nationales Gemeinwesen mit kapitalistischer Ökonomie an die Stelle der ehemaligen Sowjetrepublik getreten. Den entscheidenden fundamentalen Inhalt eines bürgerlichen Staates: das flächendeckend durchgesetzte Gewaltmonopol über das Land mit seinem lebenden und toten Inventar, über Menschenmaterial und ökonomische Ressourcen, über den produktiven Reichtum und seinen Gebrauch – den gibt es jedoch nur als Projekt, in der politischen Realität allenfalls als Streitobjekt zwischen Parteien, die im Wesentlichen durch die privaten Sonderinteressen ihrer Sponsoren, Auftraggeber und Anführer definiert sind. Die eine letzte Instanz, die einen allgemeingültigen Staatswillen repräsentiert und die Nation exklusiv und wirksam beherrscht – und um deren Exekution politische Parteien nach Regeln konkurrieren –, gibt es in der Ukraine von Beginn ihrer nationalen Karriere an nicht; auch nicht, wie in den meisten anderen national emanzipierten Ex-Sowjetrepubliken, in Gestalt eines Autokraten, der sich in seiner Machtfülle gegebenenfalls mit einer alternativen Figur gleichen Zuschnitts abwechselt. Dass sie überhaupt Bestand hat und als Nation gelten kann, ist das Werk der zwei großen auswärtigen Interessenten am politischen, ökonomischen und militärstrategischen Besitz und Gebrauch des Landes, und zwar eben des ganzen Landes. Russland erhebt einen Rechtsanspruch darauf als anerkannter Rechtsnachfolger der Großmacht, als deren Teil die Ukraine überhaupt zu dem politischen Subjekt geworden ist, das dann zum Nationalstaat werden wollte und sollte; mit noch immer aufrechterhaltenen Resten der einstigen gesamtsowjetischen Arbeitsteilung sowie den Durchleitungsgebühren für Erdgas hilft es dem Land zu überleben. Der Westen leitet aus der Zerstörung der Sowjetunion sein Recht auf Benutzung des Landes als Vorposten für die immer engere Einkreisung der Moskauer Militärmacht ab sowie auf seine politische, rechtliche und ökonomische Einverleibung in den Besitzstand der EU, an der die Industrie des Landes Stück um Stück zugrunde geht; dafür finanziert er den Staat mit Krediten, ruiniert mit den daran geknüpften Konditionen die Überbleibsel ökonomischer Kooperation mit Russland und die Lebensmittel der Nation; daneben baut er eine Armee auf, um die herum sich ein antirussischer Nationalstaat konstruieren lassen sollte. Jede Seite hat dem Land zudem auch eine entsprechende nationale Staatsräson zu bieten; eine Verfassung nicht nur im rechtlichen, sondern in einem handfest materiellen Sinn, die für eine einige ukrainische Nation konstitutiv wäre: ein Stück russlandfreundliches „nahes Ausland“ mit Teilhabe an einem dann so richtig aufblühenden russischen Kapitalismus – oder: ein hochgerüstetes NATO-Land unter dem Regime der EU-Rechtsordnung, das dem Land eine Karriere als Billiglohn-Investitionsobjekt westlicher Firmen eröffnen würde. Keine Seite hat sich durchgesetzt und einen auf ihre Räson eingeschworenen nationalen Staatswillen mit Gewaltmonopol etabliert. Die fortschreitende Verdrängung des russischen Einflusses hat aus dem heillosen innerukrainischen Parteienstreit noch lange keine konsolidierte, auf prowestliche Funktionstüchtigkeit festgelegte Herrschaft gemacht; die Gegenseite hat ihren Vormachtanspruch praktisch auf die Krim und ein Stück des Ostens reduziert und militärisch wahr gemacht, den aufs ganze Land im Prinzip aber noch keineswegs aufgegeben. Auch die Selenskyj-Regierung, an die Macht gekommen als Investitionsobjekt eines durchsetzungsfähigen Oligarchen und mit einem Programm, das der Bevölkerung endlich Frieden, die Rücknahme des antirussischen Sprachengesetzes und viele andere schöne Dinge versprochen hatte, ist mit der Reichweite ihrer Herrschaft die abhängige Variable des Streits um die strategische Vereinnahmung des Landes geblieben, der sich im Land widerspiegelt als Parteienstreit um seine grundsätzliche politische Ausrichtung und um eine Staatsgewalt, die alle politischen Kräfte wirksam auf einen nationalen Grundkonsens verpflichtet.

Das hat der Krieg zwischen Russland und dem Westen um die Ukraine geändert. Die Selenskyj-Regierung baut auf das Interesse des Westens an ihrem Land als nächstem vorgeschobenen Posten gegen den russischen Feind, das speziell die USA mit dem Aufbau einer ukrainischen Wehrmacht seit Jahren tatkräftig unter Beweis gestellt haben: Sie nimmt die russische Invasion als Herausforderung und Gelegenheit, den Job des Kriegsherrn zu übernehmen und Land und Leute, gesellschaftliche Interessen und politische Parteien rigide und kompromisslos ihrer Befehlsgewalt unterzuordnen. Dass ihr Herrschaftsbereich teilweise zerstört, teilweise durch russische Truppen besetzt wird, macht sie zu ihrer historischen Chance, ihre Landesbewohner so offensiv in den Griff zu nehmen und ihrer Kontrolle zu unterwerfen, wie keine der vorherigen Regierungen, auch die eigene bis dahin nicht, es geschafft hat. Gegner, die noch immer mit Russland sympathisieren, Fraktionen und Kräfte im Land – auch unter Oligarchen –, die auf Kooperation mit dem großen Nachbarn aus sind, werden ausgeschaltet. Die Volksmeinung wird auf Linie gebracht – oder tut das von selbst –, wie es sich für eine Gesellschaft im kriegerischen Ausnahmezustand gehört. Der Präsident regiert durch, organisiert den nötigen Russenhass und präsentiert sich seinem Publikum als Vorbild an Kampfbereitschaft.

Mit ihrem Krieg, geführt mit der Gewalt, die der Westen ihr an die Hand gibt, bewirtschaftet die Regierung in der Sache den Widerspruch, den die Ukraine in ihrer bisherigen Verfassung darstellt: ein Staat ohne selbstverständlich durchgreifendes, im Prinzip allseits anerkanntes Gewaltmonopol; eine Herrschaft ohne wirkliche, über den Parteien stehende Souveränität; eine Nation ohne eine nationale Räson, auf die alle gesellschaftlichen Interessen mit Geltungsanspruch als Bezugspunkt und Kriterium verpflichtet sind; ein Volk, das von seiner Höchsten Gewalt nicht wirksam in Dienst genommen wird, in ihr eher einen Zerstörer als ein Mittel seiner eigenen Reproduktion über sich hat, und das es an fraglos praktiziertem nationalen Wir-Bewusstsein fehlen lässt. Der Krieg erzwingt da Fortschritte; zuerst und vor allem die Konsolidierung einer nationalen Staatsgewalt, souverän im Innern wie nach außen, gegen den bislang so übermächtigen Nachbarn, über das ganze Land in seinen aus Sowjetzeiten geerbten Grenzen mit seinem noch lebenden und toten Inventar. Die ebenso mörderische wie lebensgefährliche Indienstnahme der Leute als Opfer oder Täter oder beides zugleich, denen zum Standhalten gegen den Aggressor und zum Aushalten der Aggression wie der Gegenoffensive keine Alternative bleibt: der Krieg eben macht aus den Landesbewohnern ungefragt Personifizierungen ukrainischer Identität – und antinationale Staats- und Volksfeinde aus allen, die sich dieser Lebensprämisse entziehen. Als der real existierende Wille des Volkes, das er auf die Art schafft, nimmt der Staat Land und Leute: das ganze Land, das er sich zurückerobert, und alle Leute, die er nicht ausgrenzt, als Souverän in Besitz. Das ist die Produktivkraft des Krieges für die Ukraine: Sie führt den Staatsgründungskrieg, den es offenbar braucht für ein vollendetes Nation-Building, auch wenn in der Nation hinterher kein Stein mehr auf dem anderen steht.

Natürlich ist auch das etwas widersprüchlich, dass die nationale Emanzipation der einstigen Sowjetrepublik eine imperialistische Auftragsarbeit, ihr Gelingen – gegebenenfalls – ein Erfolg von fremden Gnaden ist. Für die imperialistischen Auftraggeber passen die beiden Seiten aber allemal zusammen: Wenn sie in der Ukraine eine nationale Staatsmacht schaffen, die mit geschenkten Mitteln ihre Souveränität nach innen, über ein durch Krieg zwangsvereinigtes Volk etabliert, die sich gemäß amerikanischen Vorgaben nach außen, gegen Russland durchsetzt und die als EU-Kandidat die eigene fortwirkende Herkunft aus der sowjetischen Viele-Republiken-Union hinter sich lässt, dann verfügen sie auch dort – wie überhaupt rund um den Globus – über eine Regierungsgewalt vor Ort, die in ihrem definierten Zuständigkeitsbereich schon aus Selbsterhaltungsinteresse vielleicht für sonst nicht viel, aber für die Grundvoraussetzungen imperialistischer Brauchbarkeit des Landstrichs sorgt: für Recht und Ordnung, die Herrschaft des Eigentums und ein nicht unbedingt gebrauchtes, aber benutzbares Volk. Wenn dann der ukrainische Patriotismus diese Funktion seines Vaterlands für den Westen als Dienst des Westens an seiner neu gelernten Russenfeindschaft versteht und akzeptiert: umso besser. Für die Ukraine als frisch-, wenn auch noch nicht fertig aus-gebackenen Nationalstaat geht es auch in die richtige Richtung: Durch den Krieg, den sie führen soll und darf und kann, gehen das Inventar des Landes, die Lebensbedingungen der Landesbewohner und ein beträchtlicher Teil von denen selbst zwar vor die Hunde; mit ihm etabliert sich aber, und zwar umso nachhaltiger, je länger und je erfolgreicher sie dafür ihre menschliche Manövriermasse strapaziert, die politische Herrschaft als Souverän mit einer eigenen prowestlich-antirussischen, NATO- und EU-konformen Staatsräson. Dessen Gewaltmonopol und nationaler Daseinszweck leiden nicht darunter, dass alle materiellen Mittel dafür aus dem Westen kommen müssen.

Für die Helden von Kiew, die als Neugründer der ewigen Ukraine in die Geschichte eingehen wollen, ist es sowieso kein Widerspruch, wenn sie aus herrschaftlichem Ehrgeiz, um der Würde und der Reichweite ihrer Macht willen, zu Dienern ihrer ausländischen Herren und Ausstatter werden. Selenskyj und seine Leute finden es im Gegenteil total in Ordnung, dass ihre totale Abhängigkeit sie so wichtig macht. Sie nehmen ihre Lage als Gelegenheit und die Opferrolle, die sie ihrem Volk aufdrücken, als ihr unbedingtes Recht wahr, sich bei ihren Sponsoren, gefeiert von einer kriegsmoralisch empörten Öffentlichkeit dort, so aufzuführen, als wäre es andersherum: sie die berufenen Kämpfer für die hohen Werte der Menschheit, Demokratie und dergleichen, und folglich befugt, nach ihrer Bedarfslage westliche Militärhilfe herbeizukommandieren.

Am Ende gehört auch das ganz einfach mit dazu, wenn die Ukraine mit ihrem Krieg – im Erfolgsfall – den Status der unfertigen Nation hinter sich lässt.