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Auf Grundlage geklärter Gewaltverhältnisse durch den ‚freien Westen‘ stiftet der IWF für das Gelingen des Weltgeschäfts die nötige Sicherheit, indem er (konkurrenzgeschädigte) Mitgliedsnationen zum Verzicht auf weltmarktabträgliche Außenhandelspraktiken verpflichtet und zur Teilnahme am Weltmarkt trotz negativer Bilanzen durch Bereitstellung von internationalem Kredit befähigt.

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