Die Regierung kommt voran
Die Bundesregierung hat versprochen zu liefern, und sie war wahrlich fleißig im vergangenen Quartal: Das von Merz ausgerufene Spar- und Fleißdiktat in Sachen Arbeit und Soziales nimmt nach und nach Gestalt an. Und gründlich geht sie dabei auch zu Werke: Nicht nur traut sie sich – endlich – auch an die großen, unbequemen Brocken heran, zugleich ist für sie auch kaum ein Posten oder Detail im Kosmos der staatlich geregelten Lebensverhältnisse des Volkes zu nebensächlich, um nicht daraufhin begutachtet zu werden, was sich an Leistungshindernissen abstellen und an Finanzmitteln einsparen lässt.
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Gliederung
I. Verarmung – Jeden Tag eine gute Tat
II. Die Handlungsfähigkeit der Regierung und die Selbstzerlegung der CDU
Die Regierung kommt voran
I. Verarmung – Jeden Tag eine gute Tat
Die Bundesregierung hat versprochen zu liefern, und sie war wahrlich fleißig im vergangenen Quartal: Das von Merz ausgerufene Spar- und Fleißdiktat in Sachen Arbeit und Soziales nimmt nach und nach Gestalt an. Und gründlich geht sie dabei auch zu Werke: Nicht nur traut sie sich – endlich – auch an die großen, unbequemen Brocken heran, zugleich ist für sie auch kaum ein Posten oder Detail im Kosmos der staatlich geregelten Lebensverhältnisse des Volkes zu nebensächlich, um nicht daraufhin begutachtet zu werden, was sich an Leistungshindernissen abstellen und an Finanzmitteln einsparen lässt.
Ende Juni
stellt die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission ihre 33 Vorschläge für eine grundlegende Reform der Altersversorgung vor, von denen die Regierung auch sogleich ankündigt, sie vollständig übernehmen zu wollen.
Die Prämisse des Kommissionsauftrags stand in Gestalt des Bildes von den vielen Rentnern auf den Schultern von immer weniger Arbeitnehmern zusammen mit dem Stichwort Lohnnebenkosten längst fest: Die Löhne, mit denen die deutschen Unternehmen die Arbeit einkaufen, die ihnen ihre Gewinne einspielt, geben die Versorgung der Alten, die gemäß Umlageverfahren aus diesen Löhnen zu finanzieren ist, einfach nicht her. Vom Brutto noch höhere Beiträge abzuziehen ist den Lohnempfängern, die aus dem Netto ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, auf jeden Fall aber den Unternehmen nicht zuzumuten, wenn ihr Anteil daran ihre Kosten erhöht. Und dass staatliche Haushaltsmittel nicht zur Aufrechterhaltung einer in finanzielle Unwucht geratenen Sozialkasse da zu sein haben, zeigt der schlichte Verweis auf die Größe, die das zugehörige Tortenstück im alljährlichen Haushalt bereits hat. [1]
Die gespannte Erwartung, auf welche Lösungsvorschläge für eine zukunftssichere Rente die Kommission wohl gekommen sein mag, beantwortet diese mit der neuesten Auflage der ewigen doppelten Leier seriöser Rentenpolitik: Nachhaltig wird die Rente, wenn sie 1. später losgeht und 2. geringer ausfällt. Im Detail soll das Renteneintrittsalter gemäß einer evidenzbasierten Formel an die Lebenserwartung gekoppelt, der Sonderweg einer abschlagsfreien Rente mit 63 gestrichen und die Frist für einen vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen auf 64 Jahre und künftig noch weiter angehoben werden. Altersteilzeit soll statt mit 55 künftig erst mit 58 möglich sein, das Blockmodell (unter Teilzeitentlohnung erstmal Vollzeit weiterarbeiten, um dann früher ganz aufzuhören) als alternativer Weg des Frühausstiegs respektive der Belegschaftsausdünnung ebenso abgeschafft werden wie die zwangsweise Frühverrentung von Langzeitarbeitslosen durch die Jobcenter. Was das Rentenniveau betrifft, soll die 48-Prozent-Haltelinie, die den gesetzlich programmierten Verfall der Rente für ein paar Jahre eingefroren hat, ab 2031 endlich auslaufen und die ungebremst geltende Mathematik der Rentenanpassungsformel wieder für ein ordentlich sinkendes Rentenniveau sorgen; natürlich im Sinne der Jungen, um den Beitragsanstieg zu bremsen.
Um die immanenten Konsequenzen ihres angepeilten Kahlschlags sorgen sich die Experten dankenswerterweise gleich mit. Die Frage, ob sich das Weiterarbeiten für eine (abschlagsfreie) gesetzliche Rente für die Anwärter überhaupt noch lohnt, wenn ihr zu erwartendes Rentenniveau noch öfter als bislang am absoluten Minimum der Grundsicherung kratzt, die den Menschen auch ohne in Rentenpunkten bilanzierte Lebensleistung als ihr Existenzminimum zugestanden wird, überantworten sie der Politik: Die muss sich, mit Freibeträgen oder so, im Sinne der Leistungsgerechtigkeit noch um eine Feinjustierung kümmern, die sicherstellt, dass diejenigen, die immerhin Beiträge an die Rentenkasse abgedrückt haben, irgendwie mehr kriegen als die, die das nicht getan haben. Auch ansonsten hat die Kommission im Blick, dass die von ihr anempfohlene gesetzliche Armutsrente die Frage aufwirft, wovon die Alten aufs Ganze gesehen künftig über die Runden kommen sollen, ohne vermehrt dem Sozialamt zur Last zu fallen. Zusammen mit der Loslösung vom bisherigen Rentenniveau regt die Kommission an, sich auch vom altehrwürdigen Eckrentner zu verabschieden, der als rentenpolitische Modellfigur die Altersabsicherung durch die gesetzliche Rente als anzustrebenden Normalfall repräsentiert hat und jetzt neben Norbert Blüm bestattet werden kann. Als künftige „politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung“ empfiehlt sie stattdessen „im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern“ (Empfehlungen der Alterssicherungskommission, Juni 2026).
Die größer und größer werdende Lücke sollen also verstärkt die beiden anderen Säulen der Altersversorgung ausgleichen, also die im letzten Rentenpaket gerade erst frisch angereizte private sowie die betriebliche Altersvorsorge, deren Ausweitung den Sozialpartnern auch noch einmal nachdrücklich nahegelegt wird. Aber als zentrales Element, „um das Gesamtversorgungsniveau für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland nicht nur zu stabilisieren, sondern“ – man höre und staune – „mittelfristig deutlich zu erhöhen“, ist eine „zusätzliche Rente aus Kapitalanlagen – verpflichtend für alle“ (ebd.) vorgesehen, gespeist aus im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung eingezogenen zusätzlichen Zwangsversicherungsbeiträgen in Höhe von zwei Prozent des Bruttolohns, die – zum großen Ärger der Unternehmer – paritätisch veranschlagt werden sollen. Den bisherigen rentenpolitischen Ansatz, Kapitalmarktrenditen zur Quelle auskömmlicher Altersbezüge mittels der Förderung privater Altersvorsorgeangebote zu machen, ergänzt die Kommission damit um die Einsicht, dass der für so etwas notwendige Kapitalstock den Lohnempfängern auch mit noch so gut gemeinten Maßnahmen nicht freiwillig aus ihrem privat verfügbaren Einkommen abzuringen sein wird. Hinzu kommt die Klarstellung, dass der staatliche Haushalt durch kapitalgedeckte Renten gefälligst entlastet, anstatt durch die staatlich finanzierte Stiftung eines ‚Generationenkapitals‘ noch weiter belastet zu werden hat. [2] Der Widerspruch, dass der als einzig wahre Quelle riesiger Geldsummen für Sozialkram anzuzapfende nationale Gesamtlohn jetzt zusätzlich noch einen Kapitalstock speisen soll, weil er als alleinige Quelle der umlagefinanzierten Rente nicht taugt und um ihn in dieser Eigenschaft zu entlasten, wird sich in ferner Zukunft schon in Wohlgefallen auflösen: Wenn erst einmal genügend Masse aufgebaut ist und wenn dann die prospektierten Renditen zustande kommen, werden die Rentenbeiträge umso stärker sinken können, Rechnungen belegen das. Bis es wirklich so weit ist, dass die Rentner etwas von den Ausschüttungen der gesetzlichen Kapitalrente haben, soll es außerdem einen „Übergangsfaktor“ geben, der bis auf Weiteres dann doch den Haushalt zusätzlich belastet.
Im Sinne der Entlastung der Staatskasse spricht die Kommission sich auch dafür aus, die Einnahmebasis der Rentenkasse durch Rekrutierung neuer Einzahler zu verbreitern:
„Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an.“ (Ebd.)
Was die Einbeziehung der beiden letztgenannten Gruppen angeht, geht es erklärtermaßen um ein Signal der Gerechtigkeit, dass auch diese Leute ihren symbolischen Beitrag zum Lebensabend gewöhnlicher Leute leisten, also auch zur Kasse gebeten werden sollen – nicht mehr und nicht weniger, für echtes materielles Gewicht auf der Einnahmenseite der Versicherung sind beide Gruppen natürlich viel zu exklusiv. Das sieht bei der Sammelgruppe der ‚Selbstständigen‘ anders aus. Wenn diese arbeitsrechtliche Spezies, „obligatorisch abgesicherte“ Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten ausgenommen, fortan rententechnisch nicht mehr von gewöhnlichen abhängig Beschäftigten unterschieden werden soll, fällt das schon deutlich mehr ins Gewicht. Diese große, oft genug prekäre Unterabteilung der Erwerbsabhängigen leistet dann wenigstens Kassenbeiträge, bevor sie sich im Alter in der Grundsicherung wiederfindet. Problematischer stellt sich die Lage bei den Beamten dar, wo es sich bis auf Weiteres eher empfiehlt, die Kürzungen der gesetzlichen Rente „wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen“ (ebd.) als sie wirklich in die Versicherung mit aufzunehmen. Dass Beamte im Schnitt länger leben, wird da ganz nüchtern als Gefahr für die Rentenkasse besprochen. Ähnlich liegt der Fall bei den Gutverdienern unter den Angestellten, wo eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit den Einnahmen zugleich auch deren Ansprüche an die Rentenkasse erhöhen würde und deswegen eher nicht angeraten ist. Am anderen Ende der Einkommensskala hingegen haben die Experten eine inzwischen total reguläre Beschäftigungsform ausgemacht, deren Normalität der Staat dann auch durch eine normale Besteuerung und Sozialabgabenpflicht Rechnung tragen sollte:
„Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.“ (Ebd.)
Dem durch die Kommission vertretenen staatlichen Gesichtspunkt der Sozialabgaben bei der Verrechtlichung der Lohnarbeitsverhältnisse steht der andere, ebenso gültige staatliche Gesichtspunkt der Beschäftigungsförderung durch den Verzicht auf Steuern und Abgaben und sonstige Hürden entgegen, der immerhin der Grund für die Einführung und Förderung solcher Beschäftigungsformen war und ist. Darauf zu beharren, bleibt in diesem Fall mal wieder dem Unternehmertum überlassen, dessen Vertreter mit dem dazugehörigen Standesbewusstsein auf der Gleichung zwischen ihrem Recht auf Geschäftserfolg und dem staatlichen Beschäftigungsinteresse herumreiten. Wenn sie ihre Kellnerinnen künftig nicht mehr unkompliziert und bürokratiebefreit, also echt mini bezahlen dürfen, dann ... Und wenn sie schon einmal dabei sind, beschweren sie sich mit dem gleichen Rechtsbewusstsein nicht nur über die geplante Abschaffung so praktischer Einrichtungen wie des Blockmodells, mit dem sie ältere Arbeitnehmer, die sie loswerden wollen, flexibel in den vorzeitigen Ruhestand abschieben konnten, sondern vor allem über den ungeheuerlichen Plan, ihnen jetzt mit der Hinzuerfindung eines neuen Arbeitgeberanteils auch noch zusätzliche Kosten aufbürden zu wollen. Ging es nicht gerade noch darum, dass sie von steigenden Lohnnebenkosten entlastet werden sollen? Und dann so was?
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Auch die Gewerkschaft hat an den Vorschlägen einiges zu kritisieren und verkündet:
„Im Kern gehen die Pläne der Alterssicherungskommission der Bundesregierung an der Lebenswirklichkeit der arbeitenden Menschen vorbei.“ (Vorschläge der Rentenkommission: Statement von Frank Werneke, verdi.de, 21.6.26)
Mit dieser „Lebenswirklichkeit“ kennt sie sich aus, sie regelt sie schließlich mit, und mit der argumentiert sie:
„In sehr vielen Berufen sind die körperlichen und psychischen Belastungen so hoch, dass schon ein Renteneintrittsalter mit 67 Jahren für viele Menschen unerreichbar ist. Und auch im Jahre 2031 werden die Arbeitsbedingungen in der Pflege, in der Paketzustellung oder der Abfallwirtschaft in aller Regel nicht so sein, dass ein längeres Arbeiten möglich ist. Hinzu kommt: Menschen, die mit Ende fünfzig oder Anfang sechzig arbeitslos werden, haben unverändert kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt.“ (Ebd.)
Mit Blick auf die prekäre Wirklichkeit des Erwerbslebens vor der Rente erscheint der Gewerkschaft die Umsetzbarkeit der Reform mindestens fraglich; gute Rentenpolitik hingegen hätte sich genau an dieser Realität zu orientieren. Dafür hat man beim DGB ungefragt schon einmal ein eigenes, alternatives Reformkonzept erarbeitet, das die Finanzierung der Alten etwas mehr den Unternehmen aufbürden würde, ohne diese mit der Last, die das anerkanntermaßen ist, zu überfordern. Der konstruktive Geist des Vorschlags hilft allerdings nichts; ihr Debattenbeitrag wird gar nicht erst ignoriert.
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Möglichen Beschwerden und Änderungsanträgen von welcher Seite auch immer halten die Koalitionsspitzen von Anfang an ostentativ ihren Beschluss entgegen, das Gesamtpaket des Kommissionsvorschlags umsetzen zu wollen. „Rosinenpickerei“ verbietet sich, weil, so die Auskunft, alle Empfehlungen aufeinander abgestimmt sind.
Anfang Juli
verabschiedet das Kabinett schließlich das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, das neben einigem Klimbim zur smarteren Arbeitsvermittlung von Jugendlichen und anderen Problemfällen durch die Jobcenter einer einfachen Logik folgt: Wenn die nationale Unternehmerschaft gemessen an Deutschlands Wachstumszielen zu wenig Arbeit nachfragt und zu wenige Arbeitskräfte in Dienst nimmt, dann liegt das an den Schranken, die der Gesetzgeber ihr dabei in den Weg gestellt hat; als solche begreift er bei der Diagnose nämlich all die umfassenden Regelungen, mit denen der soziale Rechtsstaat das Lohnarbeitsverhältnis versehen hat, damit es nachhaltig funktioniert. Hindernisse gibt es also reichlich: Nicht nur an Sonn- und Feiertagen darf nicht einfach drauflos gearbeitet werden, sondern für jeden einzelnen Arbeitstag gibt es eine 8-Stunden-Grenze und zahlreiche weitere kleinliche Regelungen für Pausen- und Ruhezeiten. Arbeitnehmer dürfen auch nicht ohne Weiteres nur für die Zeit eingestellt werden, für die sie ganz sicher benötigt werden, vor allem nicht „sachgrundlos“ beliebig oft am Stück, sondern bislang nur drei Mal. Eine Einschränkung, die umso schwerer wiegt, als unbefristet Beschäftigten mit dem gesetzlichen Kündigungsschutz das Beschäftigungshindernis anhaftet, nicht umstandslos auf die Straße geworfen werden zu dürfen, wenn der Arbeitgeber das möchte. Ganz auf derselben Linie liegt auch ein Problem, das nur vermeintlich in ein anderes staatliches Ressort gehört: die Sache mit der Kränklichkeit des Arbeitnehmerstandes. Krankheitsbedingter Arbeitsausfall ist eben Arbeitsausfall, und wenn der auch noch so häufig anfällt, macht es der Staat den Leuten mit der telefonischen Krankschreibung, die zu allem Überfluss erst ab dem dritten Krankheitstag notwendig ist, offensichtlich zu leicht, krank zu sein. In diesem Sinne verfügt die Regierung eine ordentliche Verschärfung (Pflicht zur Krankschreibung ab Tag 1, und das nicht mehr fernmündlich) und will künftig Missbrauch stärker bestrafen. Überhaupt muss Krankheit in Zukunft nicht gleich Arbeitsunfähigkeit heißen, sondern wird in 25-Prozent-Schritten der Teilarbeitsfähigkeit differenziert.
Die Vertreter der Wirtschaft, die anerkanntermaßen wachsen und beschäftigen soll, erkennen in dem ganzen Programm allerdings nur Stückwerk, Unvermögen und Untätigkeit: Nicht nur die Bäckerlobby, sondern der gesamte Mittelstand meldet an, den Sonntag als gewöhnlichen Arbeitstag und nicht bloß die (nun beschlossene) Steuerfreiheit für die Zuschläge zu brauchen, mittels derer der Sonntag bei Bedarf längst zum Arbeitstag wird. Und der vielversprechende Unionsvorschlag, den Kündigungsschutz für Betriebe bis 50 Mitarbeiter ganz zu streichen – ist mal wieder an der SPD gescheitert; Änderungen, nämlich neue Abfindungsregeln, gibt es nur für Hochverdiener. Am schlimmsten ist aber, dass die fest eingeplante Aufhebung des 8-Stunden-Tags vorerst ausfällt. Die rote Klassenkämpferin aus dem Arbeitsministerium plant sogar, diesen notwendigen Befreiungsschlag in Sachen flexibler Verfügung über die Arbeitszeit ganz an tarifvertragliche Regelungen mit den Gewerkschaften zu binden. Und dann soll auch noch die nach EU-Recht längst überfällige Regelung zur Arbeitszeiterfassung demnächst tatsächlich umgesetzt werden. Ein weiterer skandalöser Beweis unbegründeten Misstrauens gegenüber den Unternehmen. In denen wird doch tagtäglich bewiesen, dass ‚Vertrauensarbeitszeit‘ und so Zeug nicht nur funktioniert, sondern auch einvernehmlich stattfindet; die Angestellten machen es schließlich mit. Es braucht keine Kontrolle und keinen faktisch ohnehin obsoleten 8-Stunden-Tag, sondern Vertrauen in – nämlich totale Freiheit für – die, die das Wachstum nur so bewerkstelligen können.
Mit der guten tarifpartnerschaftlichen Sitte, einvernehmlich abweichende Regelungen zur Arbeitszeit beschließen zu können, argumentiert auch der DGB. Die vielen „flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten“ und „zahlreichen Überstunden“ sprechen – das ist der Unterschied – bei der Gewerkschaft allerdings nicht gegen den gesetzlichen Rahmen eines 8-Stunden-Tages, sondern für seinen Erhalt. [3] Deswegen ist die Gewerkschaft schon mal ganz happy darüber, dass die Abschaffung dieser altehrwürdigen Arbeitnehmererrungenschaft erstmal aus dem aktuellen „Programm“ ausgeklammert ist. Da kann man also ruhig mal loben:
„Viele der Ergebnisse des gestrigen Koalitionsausschusses sind richtige Signale für Beschäftigung, Wachstum und Entlastung. Ich erkenne darin den ernsthaften Willen der Bundesregierung, die großen Herausforderungen wirklich anzupacken.“ (Fahimi, 2.7.26)
Die Ausweitung sachgrundloser Befristungen allerdings erklärt Fahimi kurzerhand zum „unnötigen Einschnitt“, den sie „nicht unkommentiert hinnehmen“ möchte. Das wäre damit dann geschehen. Die neue Abfindungsregelung setzt gleichermaßen ein „falsches Zeichen“. Und gegen die Neuregelung der Krankschreibung hat der DGB wie der Rest der Republik den konstruktivsten aller Einwände: „kontraproduktiv“. So geht die Neuausrichtung der Arbeitswelt gewerkschaftlich begleitet ihren Gang.
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Daneben – und das ist der SPD besonders wichtig – gibt es auch gute Nachrichten für die breite Masse. Eine Steuerreform sieht vor, diese zu entlasten. Die gute Tat gehört gleich aus doppeltem Grund in das „Programm für Wachstum und Beschäftigung“. Erstens soll es „sich lohnen, mehr zu arbeiten“. Wenn sich das für die, die die Arbeit machen, schon so wenig lohnt, damit es sich für die, die sie geben, lohnt, dann künftig wenigstens ein wenig mehr durch „mehr Netto vom Brutto“. Zweitens will auch der Kanzler höchstpersönlich einfach „alles tun, damit private Haushalte konsumieren können“ – die Armut der Entlasteten mit den „mittleren und geringen Einkommen“ sorgt von ganz allein dafür, dass die auch in ihrer Zweiteigenschaft als Konsumenten zielstrebig das Wachstum voranbringen und jedes Mehr an verbleibendem Einkommen sogleich wieder an die Unternehmen wegzahlen.
Über die nüchterne Realität der groß angekündigten Entlastung weiß die Öffentlichkeit ausführlich zu berichten. In Modellrechnungen wird man damit vertraut gemacht, in welchen Konstellationen die Steuerentlastung überhaupt die gleichzeitig steigenden Sozialabgaben und Leistungskürzungen kompensiert. Und Steuerexperten rechnen vor, dass insgesamt „anders als in den vergangenen zehn Jahren“ (tagesschau.de, 3.7.26) nicht einmal die berüchtigte „kalte Progression“ kompensiert wird, real also praktisch keine Entlastung stattfindet. Der Grund dafür, dass dem Steuerstaat das Entlasten der schmalen Schultern so schwerfällt, kommt ebenfalls zur Sprache: Die „mittleren und geringen“ machen eben die große Masse der Einkommen aus, was fiskaltechnisch bedeutet, dass da zwar anteilig nicht viel zu holen, gleichwohl jede kleine Änderung milliardenschwer ist; Summen also, die der Finanzminister fest verplant hat und „gegenfinanzieren“ muss bzw. müsste. Das lenkt den Blick auf die breiteren Schultern. Und da zeigt sich für den Fiskus: Die manchmal schwierige Unterscheidung zwischen großen privaten Einkommen, an denen der Staat sich getrost bedienen könnte, und produktivem privatem Reichtum, der nicht belastet werden darf, weil alles von dessen gelingender Vermehrung abhängig ist, gibt nicht mehr her als eine kosmetische Veränderung der Reichensteuer ab 250 000 Euro Jahreseinkommen.
Ebenfalls Anfang Juli
kommt die Familienministerin in den Fokus. Denn auch das Elterngeld ist reformbedürftig – und zwar wegen der Kosten, die es verursacht:
„Die Bundesregierung hat Pläne von Familienministerin Prien verteidigt, beim Elterngeld die Bezugsdauer zu senken. Ein Sprecher des Familienministeriums verwies in Berlin auf die Sparvorgaben von Finanzminister Klingbeil. Das Elterngeld sei der mit Abstand größte Posten im Etat des Familienministeriums und insofern sei man gezwungen, auch hier anzusetzen.“ (tagesschau.de, 7.7.26)
500 Millionen einsparen lautet die Vorgabe, bei deren Umsetzung der gute Grund dafür nicht vergessen wird, dass das Elterngeld ein so großer Posten in Priens Haushalt ist: Mit dieser staatlichen Lohnersatzleistung werden schließlich Familien gefördert, die sich mit Erwerbsarbeit und Nachwuchsproduktion um das Gemeinwesen verdient machen. Und zwar je karrieremäßig erfolgreicher, desto mehr, denn die Förderung ist auf die Höhe des entgangenen individuellen Einkommens bezogen. In diesem guten Sinne ist sogar eine Anhebung der Förderbeträge vorgesehen. Zugleich allerdings wird die maximale Bezugsdauer dieser Lohnersatzleistung von 14 auf 12 Monate gekürzt; und die gibt es auch nur dann, wenn die Eltern sich ihren beruflichen Ausfall untereinander aufteilen und der Herr Papa mindestens drei (statt vorher zwei) Monate daheimbleibt, damit der Karriereknick nicht allein bei der Gattin durchschlägt. Die gleichzeitige Ausweitung und Kürzung des Elterngeldes verfolgt damit einen guten Zweck, der sogar die haushaltswirksame Verkürzung der Bezugsdauer familienpolitisch ins Positive wendet: Gefördert wird nicht einfach das kleine Glück zu Hause, sondern dessen Vereinbarkeit mit einer beruflichen Karriere, der mit einer früheren Wiederaufnahme doch nur gedient ist.
Dass sich die Familienministerin mit den Nöten von Müttern bestens auskennt, zahlt sich im Folgenden noch mehr aus. Bei der Fahndung nach Einsparpotential gerät
Mitte Juli
nämlich der Unterhaltsvorschuss ins Visier, den der Staat Alleinerziehenden – in aller Regel Müttern – bis zur Volljährigkeit des Kindes zahlt, wenn vom anderen Elternteil kein Unterhalt gezahlt wird. Da führt die „großzügigste Regelung ganz Europas“ zu Milliardenkosten, die schon deswegen nicht sein müssten, weil Frau Prien herausgefunden hat, dass alleinerziehende Mütter mit heranwachsenden Kindern von 16 und 17 Jahren problemlos wieder voll arbeiten können, was die natürlich bedauerliche Kürzung der Bezugsdauer rechtfertigt.
Daneben erinnert man sich im Ministerium daran, dass es sich bei dieser Sozialleistung eigentlich nur um einen Vorschuss handelt. Schließlich besteht die erste und praktischerweise rein private soziale Vorkehrung dafür, dass Lohnabhängige sich und ihren Nachwuchs aus einer Einkommensquelle ernähren können, die dafür nicht gedacht ist, darin, dass sie sich als Familie mit zwei potentiellen Einkommensbeziehern zusammentun. Für diese Leistung hat die Familie, darauf besteht der Staat, auch dann da zu sein, wenn sie sich jenseits der Empfängnis gar nicht erst zusammengefunden oder längst auseinandergelebt hat: Es herrscht Unterhaltspflicht.
Hinter die Einsicht, dass der soziale Staat aus seinen Mitteln den ausbleibenden Unterhalt vorschießen und sich erst anschließend beim säumigen Zahler um Rückzahlung bemühen muss, um das ohnehin programmierte Elend Alleinerziehender einzudämmen, geht Priens Reformentwurf zwar nicht zurück. Aber wenn das Eintreiben der Rückzahlungen trotz Strafandrohung in den allermeisten Fällen nicht gelingt und der Staat deswegen auf fast drei Milliarden Euro im Jahr sitzen bleibt, spricht das nicht dafür, dass bei diesen Leuten nichts zu holen ist, sondern zeigt, dass es nicht ausreichend versucht wurde: Den Führerschein kann man ihnen auf jeden Fall wegnehmen, wenn sie einen haben, dann wird man schon sehen!
Ende Juli
kommt zur Sprache, dass das Kabinett schon vor einem Monat eine erhebliche Kürzung des Wohngeldes verabschiedet hat, das der Notwendigkeit des Wohnens Rechnung trägt, indem es dieses Bedürfnis mit den Renditeansprüchen der Wohngesellschaften und des Grundeigentums vereinbar macht, nämlich deren Tributforderungen in einer Sozialstaatsmaßnahme verpackt subventioniert. Wie einschneidend die Reform für die betroffenen Wohngeldempfänger ist, wird aber erst jetzt richtig klar, da „eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands“ (Spiegel Online, 22.7.26) vorliegt:
„Um mehr als zwei Milliarden Euro im Jahr will die Bundesregierung beim Wohngeld sparen. Zuletzt lagen die Ausgaben bei fünf Milliarden Euro. So massiv zu kürzen geht nicht behutsam. Das bekommen alle zu spüren, die Wohngeld beziehen... Die Berechnungsformel wird so verändert, dass immer erheblich weniger Wohngeld herauskommt; bei höheren Einkommen sinkt es etwas stärker als bei niedrigeren. Ein Drittel der zuletzt rund 1,2 Millionen Haushalte im Wohngeld verliert dadurch sogar komplett den Anspruch. Zudem wird die sogenannte Heizkostenkomponente – ein Aufschlag angesichts der hohen Energiepreise – halbiert.“ (Ebd.)
Auch in diesem Fall besteht der so schlichte wie brutale Grund der Sozialreform in der Sparvorgabe. Die muss eben leider sein, meint nicht nur die zuständige Bauministerin, sondern auch die Öffentlichkeit, die darüber berichtet. Die Art und Weise des Sparvorhabens ist in diesem Fall allerdings riskant; ein Vertreter des paritätischen Verbandes darf erklären, dass es durchaus problematisch ist, „ausgerechnet bei Ärmeren“ (ebd.) das Wohngeld zu kürzen: Das wird am Ende ein Schuss in den Ofen, denn damit schafft der Staat sich in Wahrheit keine kostspielige Betreuung vom Hals, sondern rekrutiert sich damit hunderttausende neue Grundsicherungsempfänger, die ihm dann umso mehr auf der Tasche liegen: „Die Bundesregierung ist im Begriff, Ausgaben schlicht zu verlagern.“ (Ebd.) Es ist für den deutschen Staat mit seinen multiplen sozialen Netzen eben gar nicht so leicht, an den Armen wirklich etwas einzusparen; so wird der Bumerang zum Gipfel der Sozialkritik.
Anfang August
verabschiedet das Kabinett schließlich auch noch den lang angekündigten Entwurf zur BAföG-Reform von Forschungsministerin Bär. Der Reformbedarf ist eigentlich unstrittig: Die Lebenshaltungskosten und insbesondere die Mieten in den Universitätsstädten sind rasant gestiegen, während die Leistungen nach dem BAföG zuletzt Anfang des Wintersemesters 2024 erhöht wurden. Mit der Folge, dass der Nachwuchs, der sich mit Studium und Ausbildung für das Berufsleben fit machen will, das auch mit BAföG zunehmend schlechter hinbekommt. Das soll nicht sein, wegen Fachkräftesicherung und so.
Die Ministerin hat allerdings erst einmal ein noch etwas anders gelagertes Problem ausgemacht, das sie möglichst schnell behoben sehen will:
„Vielen jungen Menschen [sind] bei der Entscheidung über ihren Ausbildungsweg und die damit verbundenen Karriereziele die durch eine Förderung nach dem BAföG ermöglichten Chancen nicht in vollem Umfang bewusst.“ (Regierungsentwurf 30. BaföGÄndG, 4.8.26)
Die passende Antwort, „BAföG-digital“, fällt praktischerweise mit der Verschlankung der Verwaltung zusammen: „Die Verwaltung kann erhebliche Effizienzgewinne und damit Verfahrensbeschleunigung durch eine automatische Datenübernahme realisieren“ (ebd.); es lässt sich also nicht nur teure Bürokratie abbauen, sondern die Studierenden können künftig jederzeit am Smartphone nachschauen, ob sie ein Anrecht auf die nicht zum Leben reichenden BAföG-Sätze haben.
Denn mit dem Teil der Reformen, der die Anpassung der Fördersätze betrifft, hat man es im Ministerium nicht ganz so eilig. Dem steigenden Finanzbedarf der Studis wird durch eine Anhebung der Bedarfssätze erst zum Wintersemester 27/28 Rechnung getragen. Von da an wird „eine verlässliche und transparente Regelung zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Fördersätze“ etabliert. Dass die Ministerin hier so lange und erfolgreich auf der Bremse steht, hat seinen guten Grund in der gebotenen Gerechtigkeit beim Zuweisen sozialer Hilfestellungen:
„Wenn Pflegebedürftige sparen sollen und beim Elterngeld Kürzungen vorgenommen werden, dann ist nachvollziehbar, dass man nicht gleichzeitig an anderer Stelle große zusätzliche Leistungen verspricht.“ (D. Bär im Spiegel, 31.5.26)
Was die künftige Elite angeht, ist ein schlanker sozialstaatlicher Fuß ohnehin nicht weiter schlimm, im Gegenteil:
„Es ist kein Drama, wenn Studierende neben dem Studium jobben – viele sammeln dabei sogar wichtige Erfahrungen fürs Leben und den Beruf.“ (Dies., ebd.)
Sie selbst ist dafür das beste Beispiel. Schon während ihres eigenen Studiums durfte sie sich als bislang jüngste CSU-Bundestagsabgeordnete in Berlin etwas dazuverdienen. Ein „Vollkasko-Studium“ lehnt Frau Bär von daher ganz entschieden ab. In der Marktwirtschaft herrscht schließlich das Prinzip Eigenverantwortung.
II. Die Handlungsfähigkeit der Regierung und die Selbstzerlegung der CDU
Beim Abarbeiten der Reformagenda inszeniert die Koalition ohne Unterlass Tatkraft und Entschlossenheit. Wichtiger als die inhaltlichen Details ist nämlich der Umstand, dass der unwidersprechliche Reformbedarf endlich abgearbeitet wird. Ein Koalitionsgipfel Mitte April in der Villa Borsig, von dem durchgesickert war, dass der Kanzler gegen die SPD-Spitzen mit ihrer ewigen Rücksicht auf überkommene Lebensbedingungen des Volkes laut geworden ist, wird rückblickend zum Wendepunkt stilisiert, aus dem man die richtigen Lehren gezogen hat: In betont produktiven Arbeitsgruppen und in vertraulichen „Sherpa-Runden“ gut vorbereitet, werden die Maßnahmen reibungslos und gegen alle Widerstände beschlossen und in ihren Etappen von den Chefs in demonstrativer Einigkeit und mit sommerlich guter Laune präsentiert. Als vorläufiger Höhepunkt wird kurz vor der Sommerpause noch die beschlossene Gesundheitsreform erfolgreich als Gesetz verabschiedet. Die Regierung regiert – diese Erfolgsmeldung gibt der Regierung recht, davon sollen sich die Wähler in den anstehenden Landtagswahlen beeindrucken lassen.
Und dann das: Der ohnehin umstrittene Fraktionsvorsitzende Jens Spahn kauft sich eine Familie mit Kind, obwohl er selbst beim CDU-Parteitag im Februar noch dafür gestimmt hat, dass sich so etwas in Deutschland nicht gehört. Das hat mit den massiv verschlechterten materiellen Lebensbedingungen, die die Regierung ihrem Volk derzeit serviert, zwar nichts zu tun; aber gerade, was die intimsten Bereiche der privaten Lebensführung angeht, in die eine Regierungspartei mit ihrem „christlichen Erziehungsauftrag“ sich selbstverständlich ebenfalls mit lauter Vorgaben einmischt, ist Aufregung umso schneller zu haben: Spahn verstößt gegen die christliche Familienmoral, die darauf besteht, dass man sich mit Geld zwar sonst fast alles kaufen darf, zum Kind aber eine natürliche und hingebungsvolle Mutter gehört – und damit gegen das Gebot, dass ein Politiker sich selbst an das zu halten hat, was er allen anderen als verbindlich vorzugeben beansprucht. Das ist ein unbedingtes Erfordernis seiner Glaubwürdigkeit als gerechter Politiker. Spahns Versuch, seine Glaubwürdigkeit dadurch noch zu retten, dass er sich als mit seinen menschlichen Verfehlungen ringender Christenmensch inszeniert – „Ich weiß als katholischer Christ, dass das eine die reine Lehre ist – und das andere ist das echte Leben.“ – geht nach hinten los, wird ihm nämlich als ausdrückliches Bekenntnis zur Doppelmoral ausgelegt.
Damit sich dieser Vorfall nicht zum allgemeineren Glaubwürdigkeitsproblem der CDU auswächst, greift sie auf das für solche Fälle in der Demokratie als Heilmittel vorgesehene Verfahren zurück, die Person im Amt auszutauschen. Kanzler Merz nutzt die Gelegenheit, Führungsstärke zu beweisen und sein Kabinett neu auf sich zuzuschneiden. Die dafür nötige Gefolgschaft verweigert die Partei ihm allerdings. Angesichts eines missglückten Ministertauschs machen kundige Beobachter „handwerkliche Fehler“ aus, die in der CDU die Zweifel wachsen lassen, ob Merz „es wirklich kann“. Umgekehrt können dieselben Beobachter berichten, dass Merz in der Partei sowieso längst umstritten ist und dass das Ganze bloß zum Anlass genommen wird, ihn politisch zu beschädigen. In beiden Varianten wird vorgeführt, dass eine demokratische Partei und gerade der selbsternannte Kanzlerwahlverein eine einzige Konkurrenzveranstaltung ambitionierter Herrschaftsfiguren ist, die ihre Machtpositionen u.a. per Platzierung der eigenen Verbündeten in wichtige Positionen ausbauen und erhalten wollen; dieser Intrigenstall muss als Machtbasis des obersten Führers von diesem wirksam unter Kontrolle gehalten werden. Merz bekommt zu spüren, dass erfolgreiche politische Führung immer aus beiden Seiten besteht: dem willensstarken Anführer, den er so gerne verkörpert, und der Gefolgschaft, die sich für den und wegen des politischen Erfolgs auch gerne und berechnend hinter dem Anführer versammelt. Ihre eigene schwindende Bereitschaft, Gefolgschaft zu leisten, legt die Partei dem Kanzler als Mangel seiner Führungskompetenz zur Last: „Sie leiten hier keine Firma, sondern eine Partei.“ Spätestens damit ist die schöne sommerliche Demonstration der Regierungseinheit zerstört, und weiterdenkende Politiker geben zu bedenken, dass ihr eigener Machtkampf doch zu sehr dafür sorgt, dass die zwischenzeitlichen Reformerfolge nicht als Beweise für die Tatkraft der Regierung taugen.
Mit Blick auf schlechte Umfragewerte nimmt die Unruhe in der Altpartei zu. Die politische Agitation ihrer Wahlkämpfer spitzt sich ganz auf die Bekräftigung zu, dass das nationalistische Rechtsbewusstsein, von oben verraten und von unten überfremdet zu sein, schon immer im Recht gewesen ist. Die Ost-Ministerpräsidenten kündigen mit Blick auf ihre schwindenden Wahlaussichten die Geschlossenheit in Sachen Reformen und profilieren sich als Retter der Rente mit 63 im Namen der besonderen Anerkennungswürdigkeit der Ostdeutschen mit ihren ebenso besonderen Formen der Armut. Dem Imperativ des geschlossenen Auftretens als stärkstem Wahlargument wollen sie sich nicht mehr beugen und schalten um auf Opposition im Sinne des beleidigten Nationalismus ihrer Vorzeigedeutschen gegen deren Missachtung durch Berlin. Demonstrative Abgrenzung gegen Merz, so geht im Osten die Inszenierung als bessere Alternative zur Alternative. In Sachsen-Anhalt wird auf CDU-Landeswahlveranstaltungen sogar gegen die Aufrüstungsbeschlüsse der Bundesregierung polemisiert.
Zwischendurch verübt ein Islamist einen Anschlag auf ein queeres Fest in Berlin: Eigentlich eine schöne Gelegenheit für die Regierung, wieder Tatkraft zu beweisen, nämlich sich mit den Mitteln der staatlichen Gewalt gegen den Gewalttäter Abteilung „islamistisch, vorbestraft, radikalisiert“ als machtvoller Schutzpatron des Volkes aufzustellen. Denn nichts macht die Gegensätze von Regierung und Bevölkerung so vergessen wie die staatliche Gewalt gegen einen fremden Feind, der seinerseits beide Seiten identifiziert und mit einem Anschlag auf irgendwen alle treffen will. Entsprechende Vorschläge für mehr staatliches Durchgreifen sind sofort zur Hand. Zweifel, ob Fußfessel, Aussetzung des Jugendstrafrechts sowie Präventivhaft die Tat wohl verhindert hätten, bekräftigen das radikale Ideal der Verhinderung. Gerade dieses Ideal lenkt den Blick auf den Migrationshintergrund des Attentäters; der Anschlag hätte ja schließlich nicht stattgefunden, wenn er nicht hier gewesen wäre. Damit ist klar: Der Grund liegt letztlich darin, dass die Verkehrten immer noch nicht genügend aus Deutschland rausgeworfen sind. Die mit aller Brutalität durchgesetzte dobrindtsche Migrationswende muss sich fragen lassen, ob ihr nicht doch die nötige Tatkraft fehlt, wenn solche Menschen immer noch hier sind. Dass der Attentäter in Deutschland geboren ist, darf nicht als Einwand gelten; solche kleinlichen Fakten, die nur verkehrte Einsprüche gegen das Gebotene sein können, kann so mancher Politiker gerade im Wahlkampf einfach nicht mehr hören: „Ich möchte solche Menschen hier nicht in Deutschland leben haben.“ (Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Schulze) Damit fällt auch an dieser Front die bisher mit viel Mühe aufrechterhaltene Brandmauer nach rechts. Eine schöne Gelegenheit für die AfD, die seit jeher das deutsche Volk von allen Fremden, auch von solchen mit deutschem Pass, bereinigen will, sich als das Original dieser Konsequenz aus dem Anschlag in Szene zu setzen und die Regierung genüsslich am Maßstab der radikalen Gewalt gegen alles Undeutsche zu blamieren: Sie tut mal wieder nichts.
Anfang August überrennen dann zehntausende Migranten eine spanische Exklave. Zwar hat keine von den Elendsgestalten eine realistische Chance nach Deutschland zu kommen, aber schon die bloßen Bilder wecken die Assoziation eines möglichen Kontrollverlusts. Die Beleidigung des deutschen Nationalismus durch die freundliche Behandlung von Flüchtlingen 2015 gilt schließlich mittlerweile als Ursünde der Merkel-CDU. Merz fordert sofort, dass Spanien die Situation „schnellstmöglich wieder in den Griff bekommt“. Auch ohne anwesende Ausländer gilt: „Ausländer raus!“ ist in dieser Republik der schönste Stoff für die Handlungsfähigkeit der Regierung.
[1] Einen Beitrag zu dieser Unwucht leistet staatliche Sozialpolitik, indem sie das Beitragsaufkommen der Sozialversicherungen zu nicht unbeträchtlichen Teilen als Finanzfonds für allerlei Maßnahmen verwendet, die sie erledigt sehen will und die ihr eigentlich zu teuer sind: z.B. Mütterrenten oder die Angleichung von Ost-Renten. Anderes wird finanziert aus den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung, etwa die Krankheitskosten für Bürgergeldempfänger. Weil diesen politisch beschlossenen Leistungen keine Beiträge gegenüberstehen, heißen sie ‚versicherungsfremd‘ und werden den Sozialkassen vom Bund per Bundeszuschuss wieder erstattet, allerdings nach dessen mehr oder weniger freiem Ermessen und deswegen stets um Milliardenbeträge unter dem vorher verwendeten Beitragsvermögen der Kassen. Die halten das für eine Zweckentfremdung ebendieser Beiträge, nerven den Bund seit vielen Jahren, er solle ganz zurückzahlen, was er ihnen abgenommen hat, und die Kosten aus den Steuern aller und – ungerecht! – nicht den Beträgen der Sozialversicherten decken. Der Bund lässt das an sich abtropfen, verweist darauf, dass es ohnehin keine verbindliche Definition von „versicherungsfremden Leistungen“ gebe und man das alles auch ganz anders sehen könnte, dass er laut BVerfG eine „große Gestaltungsfreiheit“ bei der Bemessung des Bundeszuschusses genieße. Und dass – so zuletzt Klingbeil – sowieso kein Geld für dessen Erhöhung da sei. Inzwischen laufen Klagen der Krankenkassen bei den Sozialgerichten sowie einer Rentnertruppe per Verfassungsbeschwerde, denen die Fachbeobachter sehr gemischte, eher schlechte Aussichten einräumen.
[2] Zu den beiden bisherigen Vorstößen zur Einführung kapitalgedeckter Renten – dem sog. ‚Generationenkapital‘ sowie der Förderung privater Altersanlagen – siehe den Artikel „‚Reformen‘. Die Regierung macht ihr Volk flott“ aus der letzten Ausgabe dieser Zeitschrift.
[3] Zu diesem Gewerkschaftsstandpunkt siehe auch den letzten Abschnitt des Artikels „Armut, Rente, Arbeitszeit. Der Herbst der Reformen“ aus GegenStandpunkt 4-25.