„Reformen“
Die Regierung macht ihr Volk flott
In der aktuellen Weltlage kann sich Deutschland auf immer weniger verlassen. Überall muss die Merz-Regierung sich eingestehen, nicht Herr über die Bedingungen zu sein, die Deutschland für seine Weltmachtambitionen unbedingt braucht. Umso entschiedener besinnt sie sich darauf, im deutschen Haus immer noch Herr zu sein – über ein Volk, das genau dafür da ist, Ressource für solche Ambitionen zu sein.
Aus der Zeitschrift
Teilen
„Reformen“
Die Regierung macht ihr Volk flott
In der aktuellen Weltlage kann sich Deutschland auf immer weniger verlassen. Die USA wollen nicht mehr Führungsmacht des Westens sein – das hätte man aber weiterhin gebraucht, um als europäische Führungsmacht mit ihnen künftig als Weltmacht auf Augenhöhe zu sein. China ist mit seinen Arbeitskräften und seinem Markt längst darüber hinaus, die Bilanzen deutscher Champions ins Positive zu drehen; das hätte man aber weiterhin gebraucht, um die eigene ökonomische Basis auf breitere Füße zu stellen; nun setzt China selbst die ökonomischen Maßstäbe für den Aufstieg zur Weltmachtgröße. Russland führt derweil Krieg gegen das Expandieren der europäischen Friedensordnung bis an seine ukrainische Haustür; auch das hätte man aber gebraucht, um Russland ausgiebig als Rohstofflieferanten benutzen zu können und es als Weltmacht nicht mehr ernst nehmen zu müssen... Überall muss die Merz-Regierung sich eingestehen, nicht Herr über die Bedingungen zu sein, die Deutschland für seine Weltmachtambitionen unbedingt braucht. Umso entschiedener besinnt sie sich darauf, im deutschen Haus immer noch Herr zu sein – über ein Volk, das genau dafür da ist, Ressource für solche Ambitionen zu sein. [1] Dass es gerade in dessen Sinne ist, als solche besser zu funktionieren, daran lässt Merz keinen Zweifel: Anders als durch sozialpolitische Reformen, die „mit den Veränderungen auf der Welt“ „Schritt halten“ müssen, lässt sich „der Wohlstand unseres Landes“ nun einmal nicht „erhalten“.
Die Bilanz der Merz-Regierung über die Verfasstheit des Volkes gibt dabei zugleich die Maßstäbe dafür vor, wie es künftig in Beschlag genommen werden soll.
- Das Volk ist zu arm. Jedenfalls bekommt es von seinem Staat – so viel hoheitliche Selbstkritik muss sein – zu viel von seinem Einkommen weggenommen. Das ist auch deshalb ein Problem, weil das Volkseinkommen dafür verplant ist, seine produktive Rolle im Kapitalkreislauf zu spielen: Als Massenkaufkraft hat es die von der Wirtschaft produzierten Waren in Geld zu verwandeln und damit überhaupt den Zweck jedweder marktwirtschaftlichen Produktion und Dienstleisterei zu realisieren. Die von der Regierung für das kommende Jahr angekündigte, im Einzelnen noch unfertige Einkommensteuerreform soll insbesondere die kleinen und mittleren Einkommen entlasten und damit nicht nur den Abermillionen Erwerbsbürgern etwas Gutes tun, die sich in dieser volkswirtschaftlichen Schublade wiederfinden, sondern die Teile der Wirtschaft fördern, die mit dem Abschöpfen der zwar individuell kleinen, auf die Anzahl der Einkommensbezieher hochgerechnet jedoch gigantischen Zahlungsfähigkeit auf dem Binnenmarkt ihr Geschäft machen. Dass die Entlastungen am unteren Ende der Einkommensskala nicht mit zusätzlichen Belastungen an deren oberem Ende einhergehen dürfen, sollte sich, wenn es nach dem Kanzler geht, dabei von selbst verstehen: Der Wirtschaft und dem Land hilft man jedenfalls nicht auf die Sprünge, wenn man ausgerechnet die Vermögenden, also die wirklichen gesellschaftlichen Leistungsträger, jetzt noch zusätzlich belastet und vom Investieren abhält.
- Das Volk leistet zu wenig. Die Wirtschaft kann ihren Aufschwung schließlich nur bewerkstelligen, wenn von „uns allen“ wieder mehr und länger gearbeitet wird. Dem altehrwürdigen 8-Stunden-Tag soll es daher nun endlich an den Kragen gehen; flexibilisierte, also entgrenzte Arbeitszeiten für Arbeitnehmer sind das einzig Zeitgemäße und dank einer im Gegenzug auszudefinierenden wöchentlichen Maximalarbeitszeit auch mit dem Europarecht und dessen Vorgaben an den Arbeitnehmerschutz vereinbar. [2]
- Das Volk ist zu teuer. Und das gleich in doppelter Hinsicht. Einmal mit Blick auf die Wirtschaft selbst, für die die Kosten der massenhaft zu mobilisierenden Arbeit möglichst nicht über Gebühr anschwellen sollen. Das spricht per se gegen sämtliche Lohnnebenkosten, die ein umfassendes Sozialwesen nun einmal verursacht, welches sich zu wesentlichen Teilen aus hoheitlich zwangsumverteilten Lohnbestandteilen finanziert. Umgekehrt heißt das, dass die Politik für die fälligen Lohnkostensenkungen einiges tun kann. Sie kann dazu auf ein Sammelsurium an Eingriffstiteln zurückgreifen, mittels derer die staatliche Hoheit sich unter allen möglichen sozialen Gesichtspunkten den souveränen Zugriff auf knapp die Hälfte der nationalen Lohnsumme verschafft hat; da ist also einiges zu holen. Zum anderen ist das Volk zu teuer mit Blick auf den staatlichen Haushalt; ein Problem, das mit den geplanten Steuersenkungen für dieselben Figuren sogar noch verschärft wird. Sparsamkeit und Haushaltsdisziplin sind zwar in allen Ressorts gefragt, aber schon allein deswegen kommt der mit Abstand größte Haushaltsposten der BRD den Reformern naturgemäß als das Hauptfeld in den Blick: der ausschweifende Sozialhaushalt, den das Erwerbsbürgervolk mit seinen notorisch knappen eigenen Mitteln und unsicheren Lebenslagen seiner Hoheit immerzu abnötigt. Mit ihren kostspieligen steuerfinanzierten Sozialmaßnahmen gesteht die Politik in aller Form ein, dass auch ein nach sämtlichen Regeln der sozialpolitischen Kunst staatlich angeeigneter und umverteilter Nationallohn allein nicht zu stemmen vermag, was die erwerbsabhängigen Bürger an Überlebenshilfen benötigen. Dieser Grund notwendiger staatlicher Leistungen darf aber kein Argument dagegen sein, dass die Nation sich die nicht länger leisten kann.
Bezüglich der darum für fällig erklärten Sozialreformen belässt es die Merz-Regierung ausdrücklich nicht bei dem defensiven Standpunkt, unnütze Kosten loswerden zu wollen.
„Diese Reformvorhaben sind keine Bedrohung, sondern sie sind eine große Chance. Sie sind eine große Chance, meine Damen und Herren.“ (Merz vor dem DGB-Bundeskongress, 12.5.26)
Richtig angegangen haben „diese Reformvorhaben“ das Zeug dazu, das sehr verehrte Volk zu neuen Leistungen anzustacheln, die nicht nur für es selbst, sondern auch für das nationale große Ganze von entscheidendem Nutzen sind.
Ein Überblick:
Ein paar Etappen des sozialstaatlichen Reformprogramms
Bei der gesetzlichen Rente, die der deutsche Staat alljährlich mit den höchsten Steuerzuschüssen bedenken muss, damit dieses altehrwürdige Sozialinstitut überhaupt weiter existieren kann, hat die politische Hoheit es der Sache nach zwar mit der in eine notorische finanzielle Schieflage gegossenen Tatsache zu tun, dass ein lebenslanges Auskommen aus bezahlter Erwerbsarbeit offenbar einfach nicht zu bestreiten ist. Das Bestehen des deutschen Staates darauf, dass genau das gefälligst zu gehen hat, belastet ihn mehr und mehr in seinen eigenen Finanzmitteln. Aber was heißt das schon? Für die Regierung heißt es jedenfalls nicht, dass sich an der Rente nicht einige produktive Perspektiven herbeiregieren ließen. Auch wenn das Jahrhundertproblem einer nachhaltig tragfähigen Altersabsicherung für Erwerbsabhängige einstweilen noch seiner Lösung harrt – bahnbrechende Vorschläge aus der Rentenkommission sind erst für den Sommer angekündigt –, hat die Regierung längst beherzt und erfolgreich losgelegt.
Erst kürzlich hat sie den rüstigen Rentnern den vielfachen Wunsch zum Weiterarbeiten über das Verfallsdatum hinaus, um die eigenen Altersbezüge eigenverantwortlich ein wenig aufzubessern, steuerpolitisch versüßt und das Ganze ohne Anflug von Ironie „Aktivrente“ getauft. [3] Jenseits der Frage, wie oft die höfliche Aufforderung zum steuerfreien Weiterarbeiten beherzigt wird und ob Deutschlands Arbeitgeber die Gelegenheit zum Zugriff auf zusätzliche neue alte Arbeitskraft in ihrem Sinne ausnutzen mögen, ist damit eine regierungsamtliche Klarstellung zum gewünschten Mindset der älteren Generation geleistet. Die – und damit „wir alle“, die wir schließlich auch irgendwann mal alt werden – hat sich für die Erwirtschaftung unseres Wohlstandes nicht einfach altersbedingt aus der Verantwortung zu ziehen. Stattdessen soll sie sich darauf einstellen, dass in Fragen ihrer Altersabsicherung künftig mehr eigenverantwortliche Initiative gefragt ist. Bei der Entlastung der gesetzlichen Rente von der untragbaren Last, ein Leben im Alter finanzieren zu müssen, müssen eben alle mithelfen. Politik und Kanzler, indem sie die notwendigen Beschlüsse fassen und den Betroffenen alles offen und ehrlich kommunizieren, und die selbst, indem sie keine überzogenen Ansprüche hegen, sondern lieber ein bisschen mehr ranklotzen – und sparen.
Der Rentner von morgen kann in diesem Sinne gar nicht früh genug damit anfangen, privat für die Armut vorzusorgen, die die gesetzliche Rente für ihn programmiert. Am besten, indem er sein erworbenes Vermögen bereits ab dem Kindergartenalter an die Börse bringt, damit deutsche Unternehmen und Finanzprofis mit diesem ansonsten doch nur für den privaten Lebenswandel verschluderten Geld etwas nachhaltig Lohnendes anfangen, indem sie es für das Kapitalwachstum verfügbar machen und es nebenbei für den vernünftig vorausplanenden Privatmenschen – hoffentlich – noch zu seinen Lebzeiten spekulativ vermehren. Insofern ist in Sachen Altersabsicherung einfach etwas mehr Risikobereitschaft gefragt. Wer befürchtet, mit dem Lohn als Lebensmittel auf lange Sicht nicht auszukommen, soll sich einfach mal trauen, ihn stattdessen als Geschäftsmittel einzusetzen. Dazu ist für jeden rendite- oder sicherheitsorientierten Anlagetyp das passende Angebot vom ETF bis zum wenig lukrativen „Garantieprodukt“ vorhanden; der erfinderische Geschäftssinn der entsprechenden Institute wird schon für die für jeden Kundenbedarf passend zugeschnittenen Rentenprodukte sorgen. Die Regierung will sich dabei nicht auf die Privatinitiative ihrer börsenscheuen Boomer verlassen und trägt ab dem kommenden Jahr selbst etwas dazu bei, dass die neuen kapitalgedeckten Zusatzrenten in die Gänge kommen: Sie schießt ordentlich eigenes Geld zu jedem privat in die entsprechenden Fonds eingezahlten Betrag zu, lässt sich diesen Aufschwung also einiges kosten. [4] Zudem hat sie bereits damit begonnen, die aus der Zeit gefallene Umlagefinanzierung der gesetzlichen Rente nach und nach um ein „Generationenkapital“ zu ergänzen, das der Staat für seine lohnabhängigen Bürger gleich selbst an die Börse bringt; erste Ausschüttungen an die Rentenkasse stehen für Mitte der 2030er an. [5] Das alles wird sogar irgendwie mit hoheitlichen Garantiezusagen unterfüttert, damit die Sache auch wirklich gut ausgeht und die durch das bisherige Rentensystem verursachte Steuerlast, die mit den Regierungsmaßnahmen erst einmal auf unabsehbare Zeit weiter anschwillt, irgendwann geringer wird. Eine geniale Perspektive auch für die Lohnabhängigen selbst: Wenn sich auf lange Sicht schon ein Leben als bezahlte Arbeitskraft nicht lohnt, dann vielleicht als Shareholder am finanzkapitalistischen Überbau des Geschäfts mit ihrer Ausbeutung.
Zu guter Letzt soll mit dem bereits verabschiedeten „zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz“ auch die dritte Säule der Altersvorsorge entschiedener als bisher gefördert, nämlich vor allem kräftig entbürokratisiert und dadurch für alle Seiten attraktiver gemacht werden. Während die Arbeitnehmer dank der Gesetzesnovelle weiterhin davon profitieren dürfen, zugunsten einer zusätzlichen Rentenabsicherung in ungewisser Höhe – sie bemisst sich an der Wertentwicklung der Fonds, in die die Gelder eingezahlt werden; die Unternehmen werden dafür nicht in Haftung genommen – per sogenannte „Entgeltumwandlung“ auf erkleckliche Teile ihres Bruttolohns zu verzichten, wird den Arbeitgebern eine „doppelte staatliche Förderung“ für die Summen in Aussicht gestellt, die sie, anstatt sie als Lohn auszuzahlen, in ebendiese Fonds einbringen. [6] So sollen künftig auch kleine Betriebe mit geringen Löhnen und ohne Tarifbindung von dem sozialpartnerschaftlichen Modell profitieren können, mit dem sie nicht nur ihren geschätzten Mitarbeitern, sondern auch sich selbst und ihrer Lohnkostenkalkulation etwas Gutes tun.
*
Bei der Gesundheit steht fest, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann. Die Kosten steigen in allen Sektoren der medizinischen Versorgung beständig an; zugleich kommt für deren Finanzierung eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge, die ja immerhin zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen werden und deren Lohnkosten erhöhen, nicht infrage. Es muss also gespart werden. Weil das Gesundheitswesen mit all seinen Verdienstmöglichkeiten und der dazugehörigen Zahlungsfähigkeit von A bis Z ein Produkt staatlicher Regularien ist, lässt sich das politisch dekretieren. So wird an den diversen Stellschrauben gedreht: Zwar sollen alle Beteiligten zum Kostensparen „ihren Beitrag leisten“, sogar Ärzteschaft und Pharmaindustrie; [7] in der Hauptsache werden die Einsparungen jedoch darüber vollzogen, dass bisherige Garantieleistungen der gesetzlichen Krankenkassen schlicht gekürzt bzw. gestrichen und der privaten zahlungskräftigen Nachfrage überantwortet werden. Das belastet den Lohn zwar in seiner Gestalt als individuell einzuteilendes privates Lebensmittel, aber eben nicht als Kostenfaktor der deutschen Wirtschaft, und darauf kommt es schließlich an.
Nicht nur den „Beitragszahler“ und dessen Entlastung, auch ihren eigenen Haushalt hat die Regierung bei der „größten Gesundheitsreform seit Jahrzehnten“ im Blick, die „in früheren Zeiten eine komplette Legislaturperiode absorbiert“ hätte (Merz im Spiegel-Titelinterview, a.a.O.), die diese Regierung aber schon im Jahr 1 fertig hat: Die staatlichen Zuschüsse an die gesetzlichen Krankenkassen aus Steuermitteln, die diese benötigen, um ihre Defizite auszugleichen, sollen künftig reduziert werden. Das löst zwar das politisch durchaus anerkannte Finanzproblem der Krankenkassen nicht, sondern verschärft es noch, erspart aber immerhin dem Finanzminister Kosten. [8]
Im Gegenzug werden den Krankenkassen auch neue Einnahmen in Form neuer Zahlungsverpflichtungen ihrer Mitglieder in Aussicht gestellt. Das entspricht zwar nicht ganz dem gebetsmühlenartig wiederholten Mantra, dass auf keinen Fall eine Mehrbelastung für die Beitragszahler entstehen soll, betrifft aber ohnehin nur eine kleine Minderheit unter ihnen: Nicht nur die Beitragsbemessungsgrenze (die Lohnhöhe, bis zu der prozentuale Abzüge für die Krankenversicherung erhoben werden) wird heraufgesetzt; es wird auch etwas dafür getan, dass die davon negativ betroffenen Besserverdiener nicht gleich den gesetzlichen Kassen davonlaufen: Die Versicherungspflichtgrenze (die Verdienstgrenze, ab der Versicherungspflichtige in eine private Krankenversicherung wechseln dürfen) wird ebenfalls angehoben. Und es kann beschwichtigt werden: Die echten Gutverdiener sind davon nicht betroffen, die waren ohnehin noch nie in einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern haben sich schon vorher eine bessere Gesundheitsversorgung durch Mitgliedschaft in einer Privatversicherung eingekauft. Und für die Beschäftigungsförderung wird zu guter Letzt auch noch etwas getan: Indem Haupt- oder Alleinverdiener künftig nur noch zu verschlechterten Bedingungen ihre Hausfrauen und -männer mitversichern können sollen, kriegen nicht nur die Kassen höhere Beiträge für mitversicherte Ehepartner, sondern Letztere werden auch ein Stück weiter von der bequemen Anziehungskraft des häuslichen Herds emanzipiert und zum selbstbestimmten Arbeitnehmertum ermuntert, wie es dem Kanzler gefällt.
*
Für die Pflege gilt das mit der angehobenen Beitragsbemessungsgrenze und der Zusatzbelastung für Familienversicherte praktischerweise gleich mit. Mehr Geld ist außerdem darüber in die Pflegekassen zu spülen, dass man Kinderlose, die ihrerseits nichts zur Verjüngung des Volkes beigetragen haben, künftig stärker zur Kasse bittet. Ansonsten reimt sich der von Merz in Anspruch genommene Realismus auf diesem Sektor ganz besonders auf offene Härte gegenüber den auf Hilfeleistungen Angewiesenen. Das liegt daran, dass die Pflege für den Staat eben nichts als ein reiner Kostenfaktor für die menschenwürdige Betreuung und Verstauung der körperlichen und geistigen Endstadien des bürgerlichen Lebens ist. Da ist, im Unterschied zur Rente oder zum zu häufigen Kranksein, noch nicht einmal für unseren Kanzler mit einer Ermunterung zu mehr Arbeitsfleiß statt Life-Life etwas herauszuholen; was nicht heißt, dass sich von den zuständigen Politikern der betrübliche Umstand nicht beklagen ließe, dass es einfach viel zu viele leistungsunfähige Erschöpfte im Land gibt, seit Corona auch immer mehr aus der jüngeren Generation. Die entsprechende Sozialversicherung, die vor mehr als 30 Jahren gegründet wurde, um die Krankenversicherungen und Sozialämter von dem toten Kostengewicht zu entlasten, welches das kollektive Herumliegen für sie verursacht, sollte noch nie etwas anderes sein als eine „Teilleistungsabsicherung“, ein kleines Stück Ausgleich für die zeitlichen und finanziellen Belastungen, die man damit zur Privatangelegenheit der Familien erklärt und gemacht hat.
Entsprechend einfach und geradlinig sind nun politische Beschlüsse zu bewerkstelligen, um an der Pflegefront Einsparmöglichkeiten zu realisieren: Wenn kostspielige Sach- und unmittelbare Geldleistungen vom ermittelten Pflegegrad abhängig gemacht sind, dann muss man, um Geld zu sparen, noch nicht einmal den Leistungskatalog kürzen, sondern einfach die Bedürftigkeit neu definieren:
„Um die Versorgung aller Pflegebedürftigen finanziell auch zukünftig zu sichern, werden die Schwellenwerte in den Pflegegraden 1, 2 und 3 an die fachlich begründeten Empfehlungen des Expertenbeirats 2013 angepasst. Dies gilt für Neuanträge und Höherstufungen... Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Evaluation des Begutachtungsinstruments durch den GKV-Spitzenverband im Jahr 2026 wird geprüft, ob weitere Anpassungen in der Begutachtungssystematik erfolgen sollen. Damit könnten zugleich Fehlanreize reduziert und Ausgaben wirksamer gesteuert werden.“ (bundesgesundheitsministerium.de, 11.12.25)
So geht Versorgungssicherheit: Die Versicherung mitsamt ihren versprochenen Hilfeleistungen kann erhalten bleiben, wenn sie künftig schlicht in weniger Fällen zuständig ist. Der alte „Fehlanreiz“, der unterm Strich einfach zu vielen Bundesbürgern eine Anspruchsberechtigung zugestanden hat, geht auf das Konto einer Vorgängerregierung, die bei der letzten großen Pflegereform nicht auf den Expertenbeirat gehört, sondern die Pflegegrade großzügiger definiert hat. Mit diesem Irrweg, der eigentlich nur die Versorgung der wirklich Bedürftigen gefährdet hat, ist jetzt endlich Schluss.
Wer bereits, fachmännisch eingestuft, in einem Pflegeheim dahinsiecht, der soll nach den Plänen der Ministerin künftig einfach ein bisschen länger Geduld haben, bis die Pflegeversicherung ihm bzw. seiner Familie beim Stemmen des beträchtlichen Eigenanteils der Heimkosten finanziell unter die Arme greift. Die „gestaffelten Zuschüsse“ der Versicherung hängen ja jetzt schon von der „Aufenthaltsdauer“ in der Einrichtung ab, wo man, je länger man durchhält, desto günstiger wegkommt. Dann kann man künftig doch wohl auch ein paar Monate länger warten, bis die erste Stufe zündet, [9] zumal manche ja auch noch ein Häuschen haben, das sich zu Geld machen lässt.
Die einzig verbleibende Frage: Liefert die Regierung?
Mit ihren Vorstößen gibt die Kanzlerpartei den Maßstab vor, an dem sie ihre Reformen und damit sich selbst als taugliche Regierung einzig messen lassen will. Die Notwendigkeit der sozialen Einsparungen steht, je öfter und nachdrücklicher sie beschworen wird, schlicht fest und wird selber zu dem Titel, für den man nicht groß argumentieren muss, sondern mit dem argumentiert wird. Politisch konkurriert und kritisiert wird innerhalb wie außerhalb der Koalition jedenfalls entlang der Frage, ob die Regierung nun wirklich mit der von ihr ausgerufenen Dringlichkeit und Grundsätzlichkeit liefert oder ob der Kanzler mit seinen Reformversprechen mal wieder nur große Worte schwingt, die er am Ende – sei es aufgrund seiner schwierigen Partner, sei es aufgrund eigener Führungsschwäche, da herrscht in einer pluralistischen Öffentlichkeit Geschmacksfreiheit – nicht halten kann. Ihren Stoff findet diese Kritik darin, dass im Zuge der Reformdebatte entlang der parteipolitischen Zuständigkeiten für die verschiedenen Ressorts und im Verhältnis Bund/Länder eine Unzahl von Detailvorschlägen die Runde macht – dazu, was mit Blick auf die Finanzen außerdem noch alles reformbedürftig erscheint, vom Elterngeld bis hin zur Eingliederungshilfe. Jedem Vorstoß steht eine Forderung nach Kompensation oder Entgegenkommen auf anderen Unterfeldern des Sozialwesens gegenüber; Hinweise darauf, dass das der doch ebenfalls für notwendig erklärten Entlastung der Bürger zuwiderläuft, selbst das Wachstum gefährdet oder die Steuersenkungsvorhaben verunmöglicht, sind ebenso leicht zu haben... Interessierte Beobachter, die von ihrer Bundesregierung doch so gerne „echte Reformen“ sehen würden, mögen darin nur Kleinkrämerei entdecken und sich entsprechend „enttäuscht von der Arbeit der Regierung“ zeigen. Was sie in ihrem Bedürfnis nach ordentlicher Führung übersehen: gerade so kommt, aufs Ganze betrachtet, eine umfassende Neugestaltung der herrschaftlichen Bezugnahme auf das Volk heraus, die kein Detail unangetastet lässt.
Der Bundeskanzler selbst ist außerdem der Erste, der dem Performance-Bild seiner Regierung kritisch gegenübersteht; exemplarisch im bereits erwähnten Spiegel-Interview:
„Es fehlt der Nachweis, dass uns wirklich große Reformen gelingen können. Und es fehlt unsere eigene erkennbare Überzeugung, dass diese Reformen richtig sind. Wenn drei Koalitionspartner mit gequältem Gesicht um gemeinsame Positionen ringen und die Bevölkerung sieht, wie angestrengt wir sind, dann kann man nicht erwarten, dass dieselbe Bevölkerung von uns begeistert ist. Wir müssen schon von uns selbst überzeugt sein und diese Überzeugung auch nach außen tragen.“
Woran es fehlt, ist letztlich die Strahlkraft der eigenen Überzeugung, die die Betroffenen natürlich nur dann überzeugen kann, wenn sie von den Entscheidern authentisch vorgelebt wird. So geht gelungene Selbstkritik einer Regierung bzw. die Kritik des Regierungschefs an seinem kleinen sozialdemokratischen Koalitionspartner. Der führt sich in der Tat etwas anders auf, als die Kanzlerpartei es möchte. Letztlich trägt die SPD den von der Union beanspruchten Kurs zwar mit, sie besteht dabei aber darauf, nicht einfach die folgsame Partei des Kahlschlags sein zu wollen, sondern die einer sozialverantwortlichen Besonnenheit, die als Teil der Regierung die Reformen wirklich nur billigt, soweit und insofern sie auch wirklich notwendig sind. Von den Entgleisungen mancher christdemokratischen Kollegen distanziert sie sich, vor allem dann, wenn der breitbeinig präsentierte Reformeifer in die Herabwürdigung der Lebensleistung und die Nichtanerkennung der sozialen Nöte guter kleiner Leute ausartet. Als Teil der Regierung ist sie es ihrem sozialdemokratischen Selbstverständnis schuldig, den Sozialstaat als eine Errungenschaft hochzuhalten, für deren nachhaltige Sicherung es neben den Zukunftsreformen nicht zuletzt ihrer selbst bedarf: einer SPD, die darüber verantwortlich wacht und Augenmaß bewahrt, ja in Erbschafts- und Einkommensteuerfragen sogar so etwas wie einen Lastenausgleich vom Koalitionspartner fordert.
Von der Union wird sie darin radikal zurückgewiesen. Sie „träumt“ offenbar noch immer vom „demokratischen Sozialismus“ (Merz beim Wirtschaftsrat, 5.5.26). Mit ihrem Versprechen einer falschen Gerechtigkeit schürt sie einen ganz verkehrten Sozialneid nach oben, gegenüber den wirklichen Leistungsträgern unseres Gemeinwesens, bei denen nun wirklich nichts zu holen ist. Und obendrein betrügt und belügt sie damit ihr Publikum, insbesondere ihre sozial minderbemittelte Stammklientel, weil sie letztlich doch selber weiß, dass ihr Versprechen, deren „Besitzstände“ zu bewahren, und dass auch ansonsten „gegen jede Veränderung“ alles so bleiben könne, wie es ist, nicht haltbar ist. [10] Zumindest sollte sie wissen, dass sie damit in der Regierung keine Chance hat: „Eine weitere Belastung für den Mittelstand ... ist mit der Union nicht zu machen. Und mit mir persönlich auch nicht.“ (Ders., ebd.)
Mit ihren unseriösen Tönen macht sich die SPD laut Kanzler nicht nur kleiner, als sie es jetzt schon ist, und schadet damit nicht nur sich selbst, sondern auch dem Land, weil es zu der bestehenden Regierungskoalition für den Kanzler schlicht keine Alternative gibt. Sie spielt damit obendrein der AfD in die Hände, die man mit solchen den Regierungserfolg miesmachenden Tönen ohnehin nicht schlagen kann. Das geht vielmehr wie folgt:
„SPIEGEL: Wie wollen Sie so kurz vor den Landtagswahlen die Wähler für Einschnitte erwärmen, gerade wenn es um den Sozialstaat geht? Sachsen-Anhalt beispielsweise hat unter den Bundesländern die älteste Bevölkerung. Merz: Indem man es gut erklärt und dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung entspricht.“
Das mit dem guten Erklären geht vor allem so, dass man ankündigt, künftig alles besser erklären zu wollen. An seiner Sprache arbeitet der Kanzler bereits. Und ansonsten kommt es eben auf die richtig verstandene Gerechtigkeit an. Dem Gerechtigkeitsempfinden „entspricht“ man als demokratischer Führer nicht durch Umverteilungsversprechen, sondern dadurch, dass man dem Publikum mit seinem Handeln die entsprechenden Vorgaben macht, wie es zu empfinden hat. Das Volk hat ein Recht auf das, was sein Kanzler ihm verordnet. In dem Fall eben auf harte Reformen, die schon allein deshalb gerecht sind, weil sie unabwendbar sind und zudem „uns allen“ abverlangt werden. Im Detail kommt dann noch dazu, dass manche Schlechterstellungen ja speziell diejenigen treffen, die das auch explizit verdient haben, weil sie bislang unverdient bevorteilt wurden. Während bei der Rente und bei der Pflege „wir alle“ uns klarmachen müssen, dass es ohne Abstriche eben nicht geht und alle, ob alt, ob jung, dazu etwas beitragen müssen, sieht es beim kostspieligen Krankenstand und bei der Leistungsbereitschaft schon ein wenig anders aus: Da trifft die neue Härte eben genau die Richtigen. Da reimt sich die Sehnsucht nach Gerechtigkeit voll auf Gehässigkeit gegenüber Taugenichtsen mit ihrer bequemen Anspruchshaltung – die Abschaffung des Bürgergeldes ist in dieser Hinsicht doch ein großer Beitrag zum „Gerechtigkeitsempfinden“ gewesen; nicht nur dem der Regierung, sondern auch dem „der Bevölkerung“. So kann und soll sie die Sache jedenfalls gerne sehen: Sozialreformen als Dienst der Obrigkeit an ihrem Bedürfnis nach gerechter Gehässigkeit. Von da ist der Weg dann auch nicht mehr weit zum Übergang vom polemischen Charakter der sozialen Solidarität hin zur Exklusivität der nationalen Volksgemeinschaft. Für diese Abteilung demonstrativer hoheitlicher Tatkraft, die dem Volk sein Recht verschafft, indem volksfremde Elemente von unseren Zahnarztpraxen und Hängematten ferngehalten werden, hat Merz seinen Herrn Dobrindt. Wer braucht da noch die AfD zu fürchten?
[1] Ein Beispiel, wie zwanglos der große Bogen vom Krieg zur Rentenreform zu spannen ist: „Wir leben seit mehr als 80 Jahren in Frieden, seit 36 Jahren sind Ost- und Westdeutsche wieder vereint. Jetzt erleben wir einen tiefen Umbruch. Keinen offen ausgebrochenen Krieg in der Mitte Europas, aber die Auswirkungen sind wahrscheinlich nicht minder groß. Darauf müssen wir uns einstellen, aber das ist noch nicht gelungen, weil viele ihren Besitzstand wahren wollen und sich gegen jede Veränderung wehren... Wir müssen aus der Stagnation raus. Wir müssen zeigen, dass wir in der Lage sind, uns zu verändern, Schritt zu halten mit den Veränderungen auf der Welt. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind die drei großen Reformprojekte für die Jahresmitte. Die Rentenkommission wird Ende Juni ihren Bericht vorlegen, da wollen wir relativ schnell in das Gesetzgebungsverfahren gehen. Wir hoffen, dass daraus mehr Zuversicht entsteht, zum Beispiel im Mittelstand. Dass es sich lohnt, in Deutschland wieder zu investieren und zu arbeiten.“ (Merz im Spiegel-Titelinterview, Der Spiegel 19/2026)
[2] Zum anstehenden Ende des 8-Stunden-Tages siehe den entsprechenden Abschnitt in unserem Artikel „Armut, Rente, Arbeitszeit. Der Herbst der Reformen“, erschienen in GegenStandpunkt 4-25.
[3] Siehe dazu auch den Abschnitt „Die Rente: kaputt, aber immerhin aktiv“ im bereits erwähnten Artikel aus GegenStandpunkt 4-25.
[4] „Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz soll die private Altersvorsorge und damit die Riester-Rente reformiert werden. Das Gesetz sieht vor, ab 2027 die Riester-Rente durch ein neues, staatlich gefördertes Modell abzulösen. Die neuen Produkte sollen flexibler, kostengünstiger und renditestärker sein, heißt es von der Bundesregierung. Erklärtes Ziel sei es, dass mehr Menschen privat Geld für das Alter zurücklegen... Bei den neuen geförderten Verträgen soll es möglich sein, zwischen Produkten mit einer 80-prozentigen oder einer 100-prozentigen Beitragsgarantie zu wählen sowie einem Standardprodukt, für jene, denen eine Entscheidung zwischen den einzelnen Angeboten schwerfällt... Die Berechnung der Zulage erfolgt künftig beitragsproportional. Je mehr die Sparerin oder der Sparer einzahlen, desto höher fällt die Förderung aus. Die bisherigen steuerlichen Anreize werden beibehalten: Die Beiträge zum Altersvorsorgeprodukt sind in der Ansparphase steuerfrei, in der Auszahlungsphase werden die Leistungen dann besteuert. Der Kreis der Förderberechtigten wird erweitert.“ (deutsche-rentenversicherung.de, 8.5.26)
[5] „Grundsätzlich hat das Generationenkapital das Potenzial, langfristig eine spürbare Entlastung des Bundeshaushalts und der Beitragszahlerinnen und -zahler zu bewirken. Voraussetzung dafür sind ein ausreichend großer Kapitalstock sowie darauf anfallende Erträge. Ab Mitte der 2030er-Jahre sollen Erträge des Generationenkapitals in Höhe von durchschnittlich 10 Mrd. Euro jährlich an die gesetzliche Rentenversicherung ausgeschüttet werden. Über die konkrete Höhe der Ausschüttungen wird aber erst im Lichte der tatsächlichen Entwicklung des Generationenkapitals entschieden. Verläuft die Wertentwicklung der Kapitalanlagen so positiv, dass der Kapitalstock auch nach jährlicher Ausschüttung an die gesetzliche Rentenversicherung weiter anwächst, so bleiben diese zusätzlichen Überschüsse investiert. Der Ausschüttungsbetrag könnte in diesem Fall perspektivisch auch weiter steigen.“ (bundesfinanzministerium.de, 21.3.24)
[6] „Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, sofern der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart... Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können von den neuen Regelungen profitieren. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht spezielle Förderungen für diese Unternehmen vor, wenn sie erstmals eine bAV einführen oder bestehende Systeme ausbauen. Dies kann in Form von steuerlichen Vergünstigungen oder direkten Zuschüssen erfolgen, was die finanzielle Belastung für diese Unternehmen reduziert und gleichzeitig die Attraktivität als Arbeitgeber steigert.“ (haufe-akademie.de, 5.2.26)
[7] Weshalb jede politisch angepeilte Reform im Gesundheitswesen, die mit ihren Regularien und Anreizen stets die Verdienstmöglichkeiten der diversen dort beheimateten Geschäftsinteressen modifiziert, nicht nur den Widerstand diverser Lobbygruppen, sondern auch die nächste Runde an staatlichem Korrekturbedarf hervorruft, haben wir zuletzt in GegenStandpunkt 1-26 ausführlich am Stoff von Warkens Reformplänen behandelt: „Die Gesundheitsversorgung soll mal wieder effizienter werden“.
[8] Bis kurz vor Schluss wurde den Kassen und ihren sozialversicherungspflichtigen Beitragszahlern zugleich noch in Aussicht gestellt, dass die Bürgergeldempfänger, die ganz unsolidarisch keinerlei Lohnanteile zum Gesundheitswesen beisteuern, ihm aber trotzdem gehörig auf der Tasche liegen, künftig nicht mehr fast ausschließlich von den lohnarbeitenden Beitragszahlern mitfinanziert werden sollen. Stattdessen sollten die staatlichen Sozialämter die Gesundheitskosten dieser ihrer Klientel übernehmen, stufenweise innerhalb von 25 Jahren. Zwar hätten die staatlich gezahlten Versicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger nicht an die Höhe der gestrichenen Zuwendungen zum Finanzausgleich der Kassen herangereicht, aber so wäre, typisch für die staatliche Aussteuerung des Gesundheitswesens, in einer gleichzeitigen Mehr- und Minderbelastung resp. gleichzeitig abnehmenden und zunehmenden staatlichen Bezuschussung der Krankenkassen wenigstens ein Teil ihrer finanziellen Schlechterstellung noch kompensiert worden. Dieser Teil der Gesundheitsreform ist dann allerdings im letzten Moment entfallen. Mit Blick auf den knappen Haushalt muss man eben Kompromisse eingehen.
[9] „Wenn Menschen ins Pflegeheim müssen, zahlen die Kassen Zuschüsse zu den Kosten, die jeweils nach bestimmten Zeiträumen steigen. Warken will diese Intervalle von zwölf auf 18 Monate verlängern, sodass Stufen mit höheren Zuschüssen entsprechend später erreicht werden. Bisher bekommen die Pflegepatienten zwölf Monate lang 15 Prozent der Heimkosten ersetzt, künftig bliebe es 18 Monate bei diesem Anteil, bevor er auf 30 Prozent steigt. Erst nach 36 Monaten würden 50 Prozent übernommen, nach 54 Monaten, also viereinhalb Jahren, schließlich 75 Prozent. Die hohen Heimkosten würden also länger zu einem großen Teil von den Patienten und ihren Familien getragen. Da im Durchschnitt der Aufenthalt im Pflegeheim 25 Monate dauert, würden die meisten die höhere Förderung nie bekommen. ‚Von 100 Menschen, die in eine Vollzeitpflegeeinrichtung einziehen, leben nach zwölf Monaten noch 35‘, sagte Rothgang im April dem SPIEGEL. Schon da nannte er diesen Plan ‚brutal‘.“ (Spiegel Online, 16.5.26)
[10] Exemplarisch: Die Aufregung der SPD über die Aussage des Kanzlers, die gesetzliche Rente werde zukünftig nicht mehr als eine „Basisabsicherung“ sein, kontert der CDU-Generalsekretär schlicht mit der unbestechlichen Realität: „Die Sozialdemokraten müssen lernen, den Realitäten ins Auge zu blicken... Die Kollegen von der SPD sollten einmal tief durchatmen und nicht gleich aus der Haut fahren, wenn der Bundeskanzler Offensichtliches ausspricht.“ (Linnemann, 21.4.26) Der Kanzler selbst schiebt wenig später vor den Arbeitnehmervertretern des DGB nach: „Das alles ist keine Bösartigkeit von mir oder von der Bundesregierung – das ist Demographie und Mathematik.“ (Merz, 12.5.26)