Die Gesundheitsversorgung soll mal wieder effizienter werden

Im Herbst 2025 kündigt Merz umfassende Reformen im gesamten Sozialstaat an, da dieser angesichts der aktuellen Wirtschaftslage „nicht mehr finanzierbar“ sei. Dass das auch für das Gesundheitswesen gilt, macht die zuständige Ministerin am prekären Verhältnis der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen fest. Es folgt mal wieder eine Gesundheitsreform. Als „Stärkung der Eigenverantwortung“ angepriesen wird ein weiteres Stück Verarmungspolitik.

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Die Gesundheitsversorgung soll mal wieder effizienter werden 

Im Herbst 2025 kündigt Merz umfassende Reformen im gesamten Sozialstaat an, da dieser angesichts der aktuellen Wirtschaftslage „nicht mehr finanzierbar“ sei. Dass das auch für das Gesundheitswesen gilt, macht die zuständige Ministerin am prekären Verhältnis der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen fest:

„Die gesetzlichen Krankenkassen stehen unter enormem finanziellem Druck. Bereits ab dem Jahr 2027 rutschen wir beim Defizit in den zweistelligen Milliardenbereich. Der Handlungsdruck liegt auf der Hand: Tiefgreifende Maßnahmen und Strukturreformen zur Stabilisierung des Systems sind überfällig.“ (Gesundheitsministerin Warken, 12.9.25)

Für die Stabilisierung der Finanzlage beruft die Ministerin die ‚FinanzKommission Gesundheit‘ ein, die „sowohl die Versorgungsstrukturen als auch die Einnahmen- und Ausgabenseite unter die Lupe nehmen“ und Reformvorschläge erarbeiten soll. Während die Kommission im gesamten Gesundheitssystem nach Kostentreibern fahndet, [1] gibt die Ministerin bereits die Zielmarke für fällige Einsparungen vor:

„Die unabhängige Finanzkommission zur gesetzlichen Krankenversicherung legt Ende März ihre Vorschläge vor. Dem will ich nicht vorgreifen. Aber ich gehe von einem zweistelligen Milliardenbetrag aus, den wir ab 2027 einsparen müssen. Um das zu erreichen, schnüren wir ein Paket über alle Ausgabenfelder hinweg – Krankenhaus, Ärzte, Pharma –, und gehen auch strukturell vor, etwa gegen Fehlanreize und Doppelvergütungen.“ (Dies. im FAZ-Interview, 14.1.26)

1. „Ausgabendynamik stoppen“: Die Sortierung der Gesundheitskosten in gute und schlechte Kostentreiber

Was die Ministerin in den drei wesentlichen Unterabteilungen des Gesundheitswesens unter dem Kostengesichtspunkt ins Auge fasst, stellt zugleich die Einnahmequellen der dort engagierten Subjekte dar, die mit der staatlichen Finanzierung von Versorgungsleistungen ihre Geschäftsrechnungen anstellen.

Ein „kleines Sparpaket“ gegen zu hohe Krankenhauskosten

Die Kosten in der Abteilung ‚Krankenhaus‘ ergeben sich aus einem bis ins kleinste Detail politisch ausgestalteten Vergütungssystem, mit dem die Gesundheitspolitik den Krankenhäusern finanzielle Anreize dafür bietet, mit der Erfüllung eines Versorgungsauftrages ihr Geschäft zu machen: Geld erhalten die Kliniken im Wesentlichen für die Durchführung von medizinischen Eingriffen und Behandlungen (Fallpauschalen) sowie für das Vorhalten gewisser Kapazitäten für eine lückenlose Versorgung (Vorhaltepauschalen). Das Gebot der Wirtschaftlichkeit soll dabei Effizienz verbürgen, sodass die Kliniken aus ihren eigenen Geldinteressen heraus eine möglichst kostengünstige Patientenversorgung einrichten. Mit dem Anreizsystem sollen sie gerade nicht einfach einen Finanzaufwand erstattet bekommen, der für die Erfüllung ihrer Aufgaben eben anfällt, sondern dazu angehalten werden, mit Blick auf lohnende Geldüberschüsse möglichst sparsam zu wirtschaften.

Zu dem Widerspruch der Freisetzung eines Geschäftsinteresses, das mittels eines ausgebufften Anreizsystems zur Erbringung einer nach staatlichen Maßstäben zweckmäßigen Versorgungsleistung hinmanipuliert werden soll, gehört regelmäßig das Resultat, dass Geschäftsgebaren und Versorgungsleistung doch auseinanderlaufen. Schließlich behandeln die Krankenhäuser – im Prinzip ebenso wie alle anderen Akteure im Gesundheitswesen – sämtliche Vergütungsregeln, die die Politik ihnen setzt, als die Verdienstmöglichkeiten und Geschäftsbedingungen, mit denen sie im Sinne ihres Geldvermehrungsinteresses geschickt umzugehen haben. Deswegen unterbleiben dann doch immer wieder Leistungen, die vom Standpunkt der Versorgung zwar wünschenswert wären, sich für das Geschäft aber einfach nicht (mehr) lohnen; und umgekehrt kommt es immer wieder zu einer ‚Überversorgung‘ mit Behandlungen, die finanziell lukrativ sind, deren medizinischer Nutzen jedoch aus Sicht der Experten fraglich ist. Die politisch Zuständigen schließen in solchen Fällen ganz im Sinne ihres Steuerungsideals vom unerwünschten Resultat auf einen Mangel im politischen Steuerungsinstrument zurück und konstatieren rückblickend, „Fehlanreize“ gesetzt zu haben, die es zu korrigieren gilt. [2]

Ausgehend von dem Imperativ zur Kostensenkung findet die Ministerin einen besonderen „Fehlanreiz“ vor, den sie wesentlich für die problematischen Kostensteigerungen im Krankenhaussektor verantwortlich macht: die Meistbegünstigungsklausel, ein besonderes Moment in der Preisberechnung der Fallpauschalen, auf deren Grundlage die Krankenhäuser durch Behandlungen Einnahmen generieren. Besagte Klausel sorgt dafür, dass in die periodisch neu auszuhandelnde Bepreisung der einzelnen Leistungen neben den durchschnittlichen Kosten, die den Krankenhäusern durch die Behandlungen entstehen, auch Steigerungen im verfügbaren Finanzvolumen der Krankenkassen einbezogen werden können. [3] In diesem Detail entdeckt die Ministerin inzwischen die Einladung zu Preissteigerungen über das nötige Maß hinaus. Als Sofortmaßnahme soll die Meistbegünstigungsklausel daher für 2026 ausgesetzt und durch die Vorgabe ersetzt werden, dass die Krankenkassen nur tatsächliche Kostensteigerungen im Krankenhauswesen finanzieren müssen:

„Der maximale Anstieg der Vergütungen wird damit auf die im Orientierungswert real abgebildete Kostensteigerung im Krankenhausbereich begrenzt. Damit werden Kostensteigerungen für die GKV in Höhe von bis zu 1,8 Milliarden Euro vermieden.“ (Pressemitteilung des BMG, 15.10.25)

Nach ihrem Vorstoß wird die Ministerin von den Lobbyisten der Krankenhauswirtschaft daran erinnert, dass die Meistbegünstigungsklausel doch eine Funktion für deren Auftrag erfüllt hat, die Versorgung unter der Maßgabe einer nachhaltigen Wirtschaftlichkeit dauerhaft verlässlich hinzubekommen, und immerhin von der Politik selbst einmal eingeführt, also offenkundig für nötig befunden worden ist. Es ist damit ausgerechnet die Sache des durch die Neuregelung geschädigten Geschäftsinteresses, in der Kostendebatte an die Versorgung als Gesichtspunkt zu erinnern und in deren Namen Einspruch zu erheben:

„Ohne die so genannte Meistbegünstigung droht Unterfinanzierung. Weil die Obergrenze mit Zeitverzögerung ... berechnet wird, kann sie bei plötzlichen Kostensprüngen (z.B. Inflation, Energiekosten) zu niedrig ausfallen. Wird die Meistbegünstigungsklausel ausgesetzt, können diese Lücken nie mehr ausgeglichen werden. Das führt zu einer dauerhaften Unterfinanzierung von Leistungen der Daseinsfürsorge.“ (Offener Brief der DKG zum Kürzungsbeschluss der Bundesregierung, 15.10.25)

Der Vorbehalt findet seine politischen Fürsprecher in Gestalt von Landespolitikern, die sich im Bundesrat gegen die Kürzungsvorstellungen der Bundesministerin aussprechen. Bevor die Maßnahme also den Bundesrat passieren kann, muss ein von Warken einberufener Vermittlungsausschuss erst noch einen Kompromiss finden:

„Der nun im gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat gefundene Einigungsvorschlag sieht vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das Jahr 2026 zu begrenzen. Konkret soll die Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026 ausgesetzt bleiben. Um jedoch negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden.“ (Beschluss des Vermittlungsausschusses, 17.12.25)

So funktioniert die Kompromissfindung als zweckmäßiges Korrektiv in der Gesundheitspolitik: Die unerwünschten Auswirkungen von Regeländerungen im System der Anreize werden von den entsprechenden Lobbygruppen der betroffenen ökonomischen Subjekte beschworen und im politischen Streit als nach Möglichkeit schon im Voraus zu kompensierende Nebenwirkungen behandelt. Das beschert den Krankenhäusern jetzt, dass ihre Verdienstmöglichkeiten einerseits ordentlich begrenzt und sie dafür andererseits zugleich irgendwie entschädigt werden.

„Menschen gezielter durchs System steuern“, damit sie weniger zum Arzt gehen

Was die niedergelassenen Ärzte angeht, steht für die Ministerin fest, dass sie zu oft konsultiert werden. Ein Blick nach Schweden, wo viel seltener zum Arzt gegangen wird, lehrt, dass es allemal auch anders und kostengünstiger geht. In diesem Sinne liebäugelt Warken damit, dass auch hierzulande Hausärzte durch günstigeres medizinisches Fachpersonal entlastet werden könnten. [4] Vor allem jedoch plant sie die Einführung eines Primärarzt-Systems, das eigenmächtige Besuche bei Fachärzten unterbinden und stattdessen grundsätzlich für jeden Patienten und jeden Krankheitsfall eine Überweisung vom Hausarzt notwendig machen soll. Dabei hat sie natürlich nur das Beste für die Patienten im Sinn:

„Das ist aber kein Verlust, sondern ein Gewinn: Wir wollen die Menschen gezielter durch das System steuern, damit sie verlässlich Termine bekommen und dort versorgt werden, wo ihnen am besten geholfen wird.“ (Warken im FAZ-Interview, 14.1.26)

Zugleich ist Frau Warken klar, dass auf die Vernunft des Patienten kein ausreichender Verlass ist – zum Glück ist sie als Politikerin um die nötigen Hebel zur Steuerung der Patientenströme nicht verlegen:

„Wir brauchen wahrscheinlich Anreize. Sprich: Wer sich an die Patientensteuerung hält, könnte einen Bonus erhalten, wer einfach so zum Facharzt geht, könnte eine Gebühr bezahlen müssen. Gegebenenfalls kann eine Leistung, die nicht den Empfehlungen der Primärversorger entspricht, nicht abgerechnet werden, sondern muss dann vom Patienten selbst bezahlt werden.“ (Dies., ebd.)

Auf die Nöte der privaten Haushaltsrechnung der Patienten ist in jedem Fall Verlass. Doch bevor die Patienten sich richtig durch das System bewegen, melden die Versorger in deren Namen Bedenken an:

„Die Lobby der Fachärzte hat das Primärarztsystem lange kategorisch abgelehnt. Immer noch gibt es Warnungen, wonach der Umweg über den Hausarzt die Gesundheit der Patienten gefährde... Zuweilen klingt durch, dass man nicht allen Hausärzten ein kompetentes Urteil darüber zutraut, ob ein Besuch beim Facharzt angezeigt ist oder nicht. Hinter manchen Einwänden verbirgt sich die grundsätzliche Sorge, dass Hausärzte als Türsteher der Gesundheitsversorgung künftig den Weg zu den bisher überaus rentablen Facharztpraxen versperren könnten.“ (SZ, 9.6.25)

Das Patientenwohl hat seinen Anwalt im Geschäftsinteresse des Ärztestandes. Es ist nicht überraschend, dass das Primärarzt-System bei dem nicht auf ungeteilte Zustimmung stößt, denn die Umlenkung der Patientenströme bringt zugleich die Verdienstmöglichkeiten durcheinander – die niedergelassenen Ärzte verdienen ihr Geld ja im Wesentlichen dadurch, dass genügend Patienten den Weg in ihre Praxen finden. [5] Wenn die Fachärzte nun fürchten, die Hausärzte könnten ihnen künftig Patienten vorenthalten, die Patienten damit von kompetenten Behandlungen und sie selbst von lukrativen Verdienstmöglichkeiten ausschließen, ist zumindest von hausärztlicher Seite Entwarnung angesagt. Denn dafür, dass auch das Überweisen zum Facharzt durchaus im Interesse der Hausärzte liegt, ist dank eines anderen gesundheitspolitischen Anreizes längst gesorgt:

„Aktuell bekommen Hausärzte sogar Geld, wenn sie Patienten zum anderen, teureren Arzt weiterleiten. Sie erhalten 15 Euro, wenn sie feststellen, dass sie selbst nicht kompetent genug sind, um einen Patienten suffizient akut zu behandeln, und ihn demzufolge schnell an eine andere (Fach-)Ärztin weiterleiten. Letztere erhält dafür sogar eine doppelte Pauschale.“ (Hausarzt Dr. Ulrich Wüllenkemper, ÄrzteZeitung, 9.6.25)

Auch die Hausärzte handeln im Sinne des Patientenwohls, wenn sie sich eingestehen, manchmal „selbst nicht kompetent genug“ zu sein, und sich dafür auch finanziell entschädigen lassen. Auch bei dieser politischen Maßnahme allerdings, die suffiziente Versorgung und Verdienstmöglichkeiten innerhalb der Ärzteschaft vernünftig zusammenbringen sollte – die Einführung der doppelten Pauschale für die Fachärzte war übrigens darauf berechnet, dass auch Kassenpatienten zeitnah Facharzttermine erhalten, wenn an ihnen mehr zu verdienen ist –, ist der Umschlag ins dysfunktionale Gegenteil nicht weit:

„Daraus resultiert, dass einige Fachärzte im aktuellen System nur noch Akutpatienten mit derartigen Überweisungen behandeln. Überspitzt formuliert, in diesem System wird Nicht-Behandlung durch die Primärärzte besonders honoriert. Mit hohen Folgekosten für die Beitragszahler (doppelte Pauschale für den Spezialisten und 15 Euro für Primärärzte).“ (Ders., ebd.)

Für die Ministerin ist also auch in Bezug auf den Ärztestand das entsprechende Feingefühl gefragt, die Sache so auszusteuern, dass die unterschiedlichen und gegensätzlichen Geschäftsrechnungen im Prinzip weiterhin aufgehen, dabei insgesamt weniger Kosten verursachen und zugleich eine angemessene Gesundheitsversorgung stiften.

Bei der Pharmabranche ist Fingerspitzengefühl gefragt

Auf die Frage, warum die Pharmabranche vom ‚kleinen Sparpaket‘ ausgenommen wurde, „obwohl Medikamentenausgaben stark steigen“, gibt Warken zu Protokoll:

„Die Situation ist sehr komplex. Einerseits sind innovative Medikamente ein starker Kostentreiber. Andererseits ist die Pharmaindustrie ein Wirtschaftsfaktor mit großem Zukunftspotential für Deutschland.“ (Warken im RND-Interview, 15.11.25)

Kostentreiber sind nicht per se schlecht. Was hier die Kosten treibt, ist immerhin ein professioneller Geschäftssinn, der die widersprüchliche Symbiose aus Gesundheitsversorgung und Geschäft auf industrieller Stufenleiter betreibt, also „Zukunftspotential“ für das nationale Wachstum bietet, inklusive der Perspektive, auch am Ausland ordentlich zu verdienen, und das in einer Größenordnung, die man sich nicht entgehen lassen darf. Dafür soll die Branche auch im nationalen Gesundheitswesen und dessen Bedarf nach leistungsfähigen pharmazeutischen Erzeugnissen ihr zuverlässiges Mittel haben, wofür der deutsche Staat ihr eine dauerhaft garantierte, weil politisch organisierte Zahlungsfähigkeit bereitstellt. [6] Als international erfolgreiches Geschäft ist diese Abteilung des Gesundheitswesens nicht nur eine Quelle von Wachstum, sondern auch ein Beitrag zur Krisenfestigkeit des Standortes:

„Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, die industrielle Gesundheitswirtschaft, insbesondere die pharmazeutische Industrie und Medizintechnik, als Leitwirtschaft zu stärken. Die Pharma- und die Medizintechnikindustrie ist eine Schlüsselindustrie, die sich mit erheblichen geopolitischen Herausforderungen konfrontiert sieht. Sie ist für Wertschöpfung und Innovation von sehr hoher Bedeutung und elementar für Versorgungssicherheit und mehr Resilienz im Gesundheitswesen.“ (Pressemitteilung des BMG, 13.11.25)

Mit alledem steht fest, dass die Pharmaindustrie auf besonderes Verständnis hoffen darf. Das heißt allerdings nicht, dass die Ministerin sie einfach so von ihrem Sparprogramm ausnimmt:

„Gleichzeitig müssen die Kostensteigerungen für das Gesundheitssystem insgesamt eingedämmt werden. Hier wird auch der Pharmabereich seinen Beitrag leisten müssen.“ (Warken, 13.11.25)

Welcher Beitrag das im Fall dieser Branche genau ist, lässt Warken einstweilen jedoch offen und überstellt diese Frage an ein gesondertes Expertengremium. Dort dürfen die entsprechenden Akteure „aus Industrie, Verbänden, Wissenschaft, Selbstverwaltung und Patientenvertretern“ dann selber aushandeln, wie der staatliche Anspruch auf bezahlbare Medikamente im deutschen Gesundheitswesen mit den Gewinn- und Wachstumsansprüchen einer international durchsetzungsstarken Schlüsselindustrie zu vermitteln ist.

2. „Beiträge langfristig stabilisieren“: Die Finanzierung der Gesundheit aus dem Geschäftsmittel Lohn

Auch der anderen Seite des finanziellen Ungleichgewichts wendet die Ministerin sich zu. Die Agenturen der zahlungsfähigen Nachfrage, die dem Gesundheitswesen als politisch organisierte, verlässliche Kaufkraft gegenüberstehen, sind die Krankenkassen. Denn der deutsche Staat überlässt die Gesundheitsversorgung seines Volkes nicht der individuellen Zahlungsfähigkeit der Bürger. Er verordnet eine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung, weil er davon ausgeht,dass das massenhafte Lebensmittel seiner Bevölkerung, der Lohn, die Kosten für die Wiederherstellung der Gesundheit im Krankheitsfall nicht hergibt. Die abhängig Beschäftigten sollen per prozentual auf den Lohn erhobenen Zwangsabzug davor bewahrt werden, dass ihnen mit ihrer Gesundheit auch die Bedingung ihres eigenen Gelderwerbs abhandenkommt; eine soziale Tat, die zugleich eine Bedingung für die dauerhafte Benutzbarkeit der Arbeiterschaft durch das Kapital darstellt. Das Geschäft der Krankenkassen besteht darin, aus der Gesamtsumme der eingesammelten Lohnanteile die Kosten aller anerkannten Versorgungsleistungen, von wem auch immer sie in Anspruch genommen werden, zu begleichen, womit der grundsätzliche Mangel des individuellen Erwerbsmittels in ein Finanzproblem der Krankenkassen überführt ist. Deren – notorisch zu knappe – Einnahmen halten gerade nicht mit den Preissteigerungen auf dem Wachstumsmarkt ‚Gesundheit‘ Schritt, sondern sind direkt abhängig vom allgemeinen Lohnniveau. Weil das selbst als ein entscheidender Wirtschaftsfaktor, nämlich als Kostenfaktor gilt, der die Rechnungen der Unternehmen belastet und deswegen nicht ansteigen darf, besteht die Politik darauf, dass eine Anhebung der Beitragssätze als Lösung für die prekäre Finanzlage der Kassen nicht infrage kommt:

„Mit der Stabilisierung der Beitragssätze für 2026 werde das übergeordnete Ziel verfolgt, das ‚Land wieder nach vorne zu bringen‘, sagte Warken. Die Wirtschaft müsse wieder in Schwung gebracht werden. ‚Ständig steigende Sozialausgaben sind da Gift‘, so Warken.“ (Deutsches Ärzteblatt, 17.11.25)

Segensreiche Wirkung der Konkurrenz der Kassen

Währenddessen geben die Kassen zu Protokoll, dass sie ihre Aufgabe trotz der von Warken bereits eingeleiteten Sparmaßnahmen [7] zu den bestehenden allgemeinen Beitragssätzen nicht erfüllen können, und quittieren die „Stabilisierung der Beitragssätze“, indem sie zum Jahreswechsel reihenweise die Zusatzbeiträge erhöhen, die sie individuell erheben dürfen, um ihre prekäre Finanzlage aufzubessern. [8] Die Ministerin reagiert darauf durchaus selbstbewusst:

„‚Jeder hat Verantwortung, auch die Kassen.‘ Sie habe die Finanzlücke geschlossen, sagte Warken. Nun zeige sich im Wettbewerb der Krankenkassen, wie sie jeweils damit umgingen. ‚Ich habe als Gesundheitsministerin den kassenindividuellen Zusatzbeitrag nicht in der Hand.‘“ (tagesschau.de, 22.12.25)

Der Wettbewerb der gesetzlichen Kassen um möglichst viele Versicherte, die – von einschlägigen Vergleichsportalen beraten – munter Zusatzleistungen und Zusatzbeiträge vergleichen, wird schon dafür sorgen, dass die Zusatzbeiträge insgesamt niedrig bleiben. Und wo dem nicht so ist, da zeugen die steigenden Beiträge keineswegs von mangelndem Erfolg der politisch angestrebten „Stabilisierung“, sondern vom mangelhaften Geschäftssinn einiger Kassen. Das wird eine mündige Kundschaft denen durch ihre Abwanderung schon ausrichten.

Die „Stärkung der Eigenverantwortung“ zur Entlastung des Preises der Arbeit

Eine Klarstellung, wie das mit der immer weitergehenden Belastung des Lohns, die nicht sein darf, gemeint ist, bringt der Kanzler unter dem Stichwort Eigenverantwortung ein:

„Auch der Bundeskanzler scheint sich der Misere der Krankenkassen bewusst zu sein. Am Sonntag sagte Merz in der ARD-Sendung ‚Caren Miosga‘, dass die Menschen künftig mehr von ihrem Einkommen für Gesundheitsversorgung und Pflege aufwenden werden müssen... Am Montag gab der Bundeskanzler in der n-tv Talkshow ‚Pinar Atalay‘ nochmal ein ausführliches Interview. Auch in diesem Gespräch erklärte Merz, dass die Sozialsysteme dringend Reformen brauchten und sich nicht allein als umlagefinanziertes System erhalten ließen. ‚Wir müssen die Eigenverantwortung in der Krankenversicherung stärken‘, sagte der Kanzler, ohne konkrete Maßnahmen zu nennen.“ (Pharmazeutische Zeitung, 7.10.25)

So wenig die Wirtschaft durch weiter steigende Lohnnebenkosten belastet werden darf, so sehr kommt es in Betracht, ist es sogar sachlich notwendig und geboten, auf den Nettolohn als Finanzierungsmittel der steigenden Gesundheitskosten zuzugreifen. In seiner Eigenschaft als das Lebensmittel derjenigen, die ihn beziehen und von ihm leben, ist der Lohn eben eine viel flexiblere Größe denn in seiner Eigenschaft als Preis der Arbeit, der sich für die Wirtschaft lohnen muss. Dann muss der Staat den Lohnabhängigen eben zumuten, dass sie wachsende Teile ihres Geldes für ihre individuelle Gesundheitsversorgung aufwenden müssen, damit die insgesamt nicht zu teuer wird. Mehr Eigenverantwortung heißt für sie schlicht, dass sie sich mit dem Rest-Lohn, den der Staat ihnen nach seinen Abzügen zur freien Verfügung lässt, neu und noch anders als bisher einzuteilen haben.

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Apropos Eigenverantwortung: Die Lösung schlechthin – mehr arbeiten

Ein Vorstoß anderer Art, der sich mit den ewigen Schwierigkeiten der Austarierung der gegensätzlichen Anforderungen von Versorgung, Geschäft und Kosten innerhalb des Gesundheitswesens gar nicht erst aufhält, ist vom Bundeskanzler ebenfalls zu haben. Der weiß nämlich, dass wer krank ist, nicht nur zum Arzt geht und damit zu den hohen Kosten im Gesundheitswesen beiträgt; vor allem geht er dann auch nicht zur Arbeit. An der Zahl der Krankheitstage liest Merz sein mit Blick auf das mangelhafte Wirtschaftswachstum ohnehin feststehendes Urteil ab, dass in Deutschland einfach zu wenig gearbeitet wird:

„Bundeskanzler Friedrich Merz hat den aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand der Deutschen kritisiert. Im Schnitt kämen die Beschäftigten in Deutschland auf 14,5 Krankentage, sagte der CDU-Politiker bei einer Wahlkampfveranstaltung in Bad Rappenau bei Heilbronn. ‚Das sind fast drei Wochen, in denen die Menschen in Deutschland aus Krankheitsgründen nicht arbeiten. Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?‘ Man müsse sich darüber unterhalten, wie man Anreize schaffe, dass die Menschen ihrer Beschäftigung nachgingen, so Merz. Als Beispiel nannte er die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung. Die gibt es seit 2021, die Union dringt auf eine Abschaffung... ‚Am Ende des Tages muss stehen, dass wir alle zusammen in dieser Bundesrepublik Deutschland eine höhere volkswirtschaftliche Leistung gemeinsam erreichen, als wir sie gegenwärtig erreichen.‘“ (Spiegel Online, 17.1.25)

Die telefonische Krankschreibung als Beschäftigungshindernis. Das Gesundheitswesen ist insofern nicht nur mit seinen Kosten eine Belastung für die Wirtschaft, sondern birgt mit seinen pragmatischen Regelungen auch die Gefahr, „wir alle zusammen“ könnten aus den Augen verlieren, worauf es wirklich ankommt.

Dem kann die FAZ nur beipflichten. In diesem Sinne denkt sie noch ein wenig weiter und polemisiert auch gegen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall als den eigentlichen Fehlanreiz:

„Jeder Deutsche kostet die Arbeitgeber rechnerisch fast 1000 Euro im Jahr – fürs Zu-Hause-Bleiben. Wer krank ist, wird dennoch bis zu sechs Wochen lang voll bezahlt, diese Lohnfortzahlung summierte sich 2024 nach Angaben des Kölner Instituts IW auf 82 Milliarden Euro. Zieht man nicht die gesamte Einwohnerzahl heran, sondern nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, müssen die Unternehmen sogar 2 300 Euro je Kopf aufwenden. Kein Wunder, dass Arbeitgeber und Bundesregierung dem möglichen Missbrauch dieser Regelung jetzt einen Riegel vorschieben wollen.“ (FAZ, 20.1.26)

Indem die FAZ die Lohnfortzahlungen zu einer sozialen Volksfürsorge der Unternehmerschaft für „jeden Deutschen“ hochrechnet, besteht sie darauf, dass die Gesundheit nicht erst mit den Kosten ihrer Wiederherstellung eine unzumutbare Belastung für den Lohnzahler darstellt. Wenn bloß ihretwegen die Leistungen unterbleiben, für die der Lohn doch einzig gezahlt wird, dann muss einem derartigen „Missbrauch“ des Kommandomittels des Kapitals über die Arbeit der Bevölkerung endlich Einhalt geboten werden. Auch eine Art klarzustellen, wofür die Gesundheit im kapitalistischen Gemeinwesen gebraucht wird.

[1] „Es gibt für die Kommission keine Denkverbote. Kein Bereich ist ausgenommen. Jedem muss klar sein, dass er einen Beitrag zu leisten hat – und das ist dann auch gerecht.“ (Warken im RND-Interview, 15.11.25)

[2] Um die letzten großen Korrekturen am Anreizsystem für die Krankenhäuser hat sich Warkens Amtsvorgänger Karl Lauterbach bemüht, der in der Fokussierung auf Fallpauschalen die Quelle schlechter Versorgungsleistungen ausgemacht hat. Die von ihm bezweckte politische Steuerung der Kliniklandschaft hin zu weniger, dafür spezialisierteren Kliniken macht die neue Ministerin unter Verweis darauf, die Reform „praxistauglicher“ zu machen, derzeit in Teilen rückgängig. Zur ursprünglichen Reform siehe den Artikel Lauterbachs Revolution im Krankenhaus, GegenStandpunkt 1-24.

[3] Mit jeder Krankenhausbehandlung hat der Gesetzgeber einen verbindlichen Preis verknüpft, der sich aus dem Kostengewicht (Punkte für den ökonomischen Schweregrad des medizinischen Falls) und dem Landesbasisfallwert (Euro-Wert pro Punkt) ergibt, der jährlich neu zwischen der Landeskrankenhausgesellschaft und dem Landesverband der Krankenkassen ausgehandelt wird. Dabei gilt – bislang – das Prinzip der Meistbegünstigung: Es wird verglichen, ob sich die beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Krankenkassen (Grundlohnrate) oder die durchschnittlichen Krankenhauskosten (Orientierungswert) stärker verändert haben; die Änderung des Basiswerts und damit die Preisänderung ergibt sich dann aus dem Wert, der sich stärker verändert hat.

[4] „Wenn jemand im Winter mit einer Erkältung in die Infektsprechstunde kommt und die Sache ist eindeutig, dann muss nicht zwingend ein Arzt entscheiden, was zu tun ist. Meistens geht es ja um eine Krankschreibung. Ich halte das für klug. Mein Ziel ist, dass wir in Deutschland die Hausärzte entlasten. Das kann heißen: Auch das Fachpersonal macht Hausbesuche, führt bestimmte Sprechstunden oder Untersuchungen durch.“ (Warken im Spiegel-Interview, 22.12.25)

[5] In einer Gebührenordnung ist aufgeführt, welche Leistungen die Ärzte bei der Krankenkasse abrechnen können, was aus den medizinischen Behandlungsfällen pro Patient und Quartal für die Ärzteschaft überhaupt eine Einkommens- und Geschäftsquelle macht. Weil der Staat darin zugleich die Gefahr eines Fehlanreizes angelegt sieht, der Ärzte dazu ermuntern könnte, durch die Ausweitung von medizinisch nicht wirklich notwendigen Leistungen ihr Einkommen aufzubessern, ist das Abrechnungsmodell um Einschränkungen ergänzt. Honorar-Obergrenzen sollen sicherstellen, dass Ärzte in einem bestimmten Zeitraum nicht beliebig viele Leistungen lohnend abrechnen können. Umgekehrt ist auch diese Einschränkung gesundheitspolitisch problematisch, weil die niedergelassenen Ärzte ja auch nicht weniger behandeln sollen, als medizinisch geboten ist. Bei den Hausärzten hat die Politik darum Anfang 2025 die Honorar-Obergrenze ausgesetzt, damit jede Behandlung reizvoll ist:

 „Überall in Deutschland fehlen Hausärzte. Termine zu bekommen, wird immer schwieriger. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundestag nun die Honorar-Obergrenze für Hausärzte abgeschafft. Die sollen nun jede Behandlung bezahlt bekommen – und nicht mehr wie bisher bis zu einer festgelegten Budgetgrenze. Die Hoffnung ist, dass die Ärzte dadurch wieder mehr Patienten aufnehmen.“ (mdr, 31.1.25)

[6] Nachdem die Pharmaunternehmen, wenn sie neue Medikamente auf den Markt bringen, im ersten halben Jahr zu freier Preisgestaltung berechtigt sind, haben sie sich anschließend mit den Krankenkassen über die Preishöhe ins Benehmen zu setzen. Als entscheidendes Argument in dieser Verhandlung gilt der sogenannte Zusatznutzen, den das Präparat im medizinischen Sinne stiftet. Allerdings:

„Die Unternehmen konzentrierten sich zunehmend auf Arzneimittel für seltene Erkrankungen, weil bei diesen bis zur Umsatzschwelle von 30 Millionen Euro kein Nutzennachweis erfolgen muss. Dadurch werde [laut der AOK] das Gesetz für die Bestimmung eines angemessenen Erstattungsbetrags umgangen.“ (tagesschau.de, 9.12.25)

[7] Die schließen auch Einsparungen bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen ein: „Um die Finanzierungslücke in der GKV zu schließen, will Warken unter anderem auch bei den Kassen sparen: Insgesamt soll der Ausgabenanstieg bei den sächlichen Verwaltungskosten der GKV im kommenden Jahr auf maximal 8 Prozent gegenüber dem Jahr 2024 begrenzt werden. Das soll rund 100 Millionen Euro einsparen.“ (apotheke-adhoc.de, 4.11.25)

[8] Auch die Zusatzbeiträge werden seit 2019 paritätisch als Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil erhoben.