Krisenbewältigung in Ungarn: Eine ""nationale Revolution""
Eine „nationale Revolution“ im Hinterhof der EU

Nicht Griechenland, sondern das Nicht-Euro-Land Ungarn ist der erste Pleitier unter den EU-Staaten, schon 2008. Seither ist Ungarn dank seiner staatlichen Kreditnöten erpressbar, ökonomisch auf den Schuldendienst festgelegt und von EU und IWF zur Erfüllung von Haushalts- und anderen Auflagen genötigt. Das halten die im Frühjahr 2010 mit überwältigender Mehrheit an die Macht gewählte Partei Fidesz und ihr Chef nicht aus. Als vom Anrecht Ungarns auf nationale Größe überzeugte, daher abgrundtief unzufriedene Nationalisten erklären Orbán und sein Fidesz dieser demütigenden Lage den Krieg. Sie sind fest entschlossen und sehen sich vom Volk beauftragt, Ungarn seinen „würdigen Platz im 21. Jahrhundert“ zu erkämpfen. Dazu muss die Nation sich wieder auf ihr Recht auf Macht und Erfolg besinnen, den Willen zur Selbstbehauptung fassen und sich in diesem kämpferischen Geist zusammenschließen. Der „ungarische Geist“, ein kämpferischer Patriotismus soll die Nation künftig wieder beseelen – das ist für den Fidesz das Fundament für den Wiederaufstieg des krisengeschüttelten Ungarn. Dass ihr radikales Staatsprogramm auch das Anliegen jedes guten Volksgenossen ist, davon gehen die Staatsretter aus, verlangen von jedermann, sich als Beitrag zur Stärkung der neuen Einheit zu begreifen - und versprechen, ihren Laden künftig so zu organisieren, dass an diesem großen ‚Wir‘ wirklich keiner mehr vorbeikommt. Es geht also um nicht weniger als eine „nationale Revolution“ von oben, eine Kampfansage nicht nur ans Ausland, sondern auch und vor allem ans eigene Volk.
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Krisenbewältigung in Ungarn
Eine „nationale Revolution“ im Hinterhof der EU

Nicht Griechenland, sondern das Nicht-Euro-Land Ungarn ist der erste Pleitier unter den EU-Staaten. Im Krisenherbst 2008 – vier Jahre nach seinem EU-Beitritt – gilt das Land den Kapitalmärkten wegen der einschlägigen Relationen von Staatsschuld und Bruttonationalprodukt als problematischer Schuldner; engagiertes Kapital wird abgezogen, frischer Kredit ist an „den Märkten“ nicht mehr zu bekommen. IWF, Weltbank und EU verhindern mit einem 20 Mrd. Euro-Paket die Zahlungsunfähigkeit des Staats und verbinden diesen Dienst mit den einschlägigen Auflagen zur Sanierung der Staatsfinanzen. Die damalige Regierung Bajnai zieht auftragsgemäß ein brutales „Sparpaket“ durch, und seither ist Ungarn ein offizielles Schuldnerland, ökonomisch auf den Schuldendienst festgelegt und vom Ausland beaufsichtigt: Der Staatshaushalt und die Wirtschafts- und Finanzpolitik werden auch nach dem Auslaufen der EU-Zahlungsbilanzhilfe im November 2010 von Beamten der EU-Kommission und des IWF einer Prüfung unterzogen, die regelmäßig in die Forderung nach „weiteren Maßnahmen“ mündet – damit das Land die vereinbarten Defizitziele auch erreicht und das „Vertrauen“ des Finanzkapitals zurückgewinnt.[1]

Das Programm der ungarischen Rechten: Raus aus der Zinsknechtschaft durch ein nationales Aufbruchsprogramm

Die im Frühjahr 2010 mit überwältigender Mehrheit an die Macht gewählte Partei Fidesz und ihr Chef Viktor Orbán sehen die Lage der Nation so:

„Wir müssen Schulden wie einen Kriegsgegner betrachten. Wenn du den Feind nicht besiegst, dann wird er dich besiegen... Eine Nation kann man auf zwei Arten unterjochen: Schwert und Schulden.“ (Orbán, Interview mit krone.at 10.6.2011)

Orbán sieht die Nation mit ihrem internationalen Schuldenstand niedergeworfen wie nach einem verlorenen Krieg: Dass Ungarn sich mit seiner EU-Mitgliedschaft in eine umfassende Krise hineingewirtschaftet hat, dass es dank seiner staatlichen Kreditnöte erpressbar geworden, zur Erfüllung von weitreichenden EU-Haushalts- und anderen Auflagen genötigt ist, das hält der neue erste Mann in Budapest als Politiker, der vom Anrecht Ungarns auf nationale Größe überzeugt ist, nicht aus. Zwei Drittel der Einkommenssteuer, wie der Premier entrüstet feststellt, gehen für die Begleichung der Staatsschulden drauf, und ausländische Geldgeber kassieren den allergrößten Teil davon. Auswärtige Konzerne bereichern sich an ungarischer Arbeit, während die Nation leidet. Das Land ist rundum abhängig von fremden Investoren und Gläubigern – und in seiner Abhängigkeit auch noch darauf verwiesen, Forderungen nachzukommen, die seine Existenzmittel und seinen Bestand weiter angreifen. Mit anderen Worten: Ungarn ist auf dem besten Weg, seine Souveränität endgültig zu verlieren und zu einem zweit- bis drittklassigen europäischen Randstaat abzusteigen.

Als abgrundtief unzufriedener Nationalist erklärt Orbán dieser demütigenden Lage den Krieg; und dank einer sehr geradlinigen Ursachenforschung weiß er auch, gegen wen sich der zu allererst zu richten hat: Das Land liegt am Boden, weil die Vorgängerregierungen sich fremden Interessen gebeugt und die berechtigten nationalen verraten haben, statt ihnen Geltung zu verschaffen: die haben den Schuldenberg aufgehäuft, also die Demütigung der Heimat zugelassen und dann mit ihrem ruinösen Sparkurs auch noch verewigt. Von solchen Politikern, die der Nation einen derartigen Schaden zufügen und sich am Recht Ungarns auf nationale Größe vergehen, muss das Land ein für alle Mal geheilt werden.

Die Nation muss sich wieder auf ihr Recht auf Macht und Erfolg besinnen, den Willen zur Selbstbehauptung fassen – nicht bloß in der Führung, sondern auch im Volk –, und sich in diesem kämpferischen Geist zusammenschließen. Ungarn kann seinen Krieg gewinnen, wenn die Staatsgewalt das Gemeinwesen zu einem Kollektiv formt, das nur ein Interesse kennt und will: sich seinen würdigen Platz im 21. Jahrhundert zu erkämpfen. Das schreiben die unzufriedenen Patrioten dem Staat als allerhöchsten Auftrag mit Berufung auf die nationale Geschichte ins Stammbuch in Gestalt einer neuen Verfassung,

„die den ungarischen Geist manifestiert, eine, die eine klare Trennungslinie zieht zur Periode, die die Ungarn verkrüppelt hat, die mit der Vergangenheit abschließt und eine definitive Grundlage schafft und so die Zukunft Ungarns sichert.“ (Orbán, ebd.)

Die amtierenden Nationalisten brechen angesichts der erlittenen Degradierung ostentativ mit der jüngsten Vergangenheit, der Periode der Schwäche und Schande, und verkünden ihren festen Willen zu einem kämpferischen Aufbruch: Der ungarische Geist soll die Nation künftig wieder beseelen; das Ungarntum, die Idee eines vortrefflichen, von einem starken & edlen König gestifteten, unter dem ganz besonderen Schutz des Allmächtigen stehenden, also zweifelsfrei zu Großem berufenen völkischen Kollektivs, das jeden Einsatz wert ist, den die Herrschaft anordnet; kurz: ein kämpferischer Patriotismus – das ist für den Fidesz das Fundament für den Wiederaufstieg des krisengeschüttelten Ungarn.

Orbán und sein Fidesz sind fest entschlossen und sehen sich vom Volk beauftragt, das Vaterland zu neuer Größe zu führen, und damit ist auf jeden Fall schon einmal der erste entscheidende Schritt getan:

„Es ist kein Geld da, insbesondere kein frei verfügbares Geld, aber wir haben bedeutende Ressourcen. Unsere größte Ressource ist die Demonstration der Stärke, die bisher nicht dagewesene Einheit, die letztes Jahr hergestellt worden ist.“ (Orbán, Rede zur Lage der Nation, 9.2.2011)

 Dass ihr radikales Staatsprogramm auch das höchstpersönliche Anliegen eines jeden Volksgenossen ist und ein guter Ungar das auch so zu sehen hat – davon gehen die Staatsretter aus. Selbstverständlich müssen die Mitglieder der ungarischen Klassengesellschaft für die Erfüllung ihrer Mission ihre unterschiedliche Betroffenheit von der Krise, ja überhaupt ihre unterschiedlichen bis gegensätzlichen Interessen vergessen und sich von ihrer Obrigkeit zu einem System der nationalen Zusammenarbeit zusammenschmieden lassen; Kleingewerbetreibende, Gewerkschaftsfunktionäre und Künstler, Arbeitslose, Bankvorstände und überschuldete Häuslebauer – für den Fidesz-Chef sind sie alle Ungarn, der wertvollste Rohstoff, den ein magyarischer Staatsmann sich nur wünschen kann. Das Kompliment, das dieser großartigen Ressource von oben erteilt wird, darf man getrost als Drohung lesen: Der Staatsmann verlangt von jedermann, sich als Beitrag zur Stärkung der neuen Einheit zu begreifen – und verspricht, seinen Laden künftig so zu organisieren, dass an diesem großen ‚Wir‘ auch wirklich keiner mehr vorbeikommt.

Im Dienste machtvoller nationaler Erneuerung machen sich Orbán und seine politischen Mitstreiter daran, die ganze Nation dem im Fidesz repräsentierten staatlichen Auf- und Ausbruchswillen unterzuordnen. Ungarn soll von Grund auf neu aus- und aufgerichtet werden. Der nationale Machtapparat soll zu einem schlagkräftigen Instrument des Wiederaufstiegs unter ihrer Führung hinorganisiert, die ganze ungarische Gesellschaft als Basis nationaler Machtentfaltung auf diesen staatlichen Kampfauftrag orientiert und für ihn praktisch in die Pflicht genommen werden.

„Das Land erwartet von uns, dass wir das ganze System zerstören, nicht nur einige Elemente, und ein komplett neues aufbauen.“ (Orbán, Paket an Wirtschaftsmaßnahmen, 8.6.10)

Es geht also um nicht weniger als eine nationale Revolution von oben. Die nie dagewesene Einheit, von der der ungarische Staatschef ausgeht, ist insofern nicht nur eine Kampfansage ans Ausland, sondern auch und vor allem eine ans eigene Volk.

Die politische Schwäche der Nation beseitigen: Alle(s) für die nationale Einheit

Patrioten reorganisieren ihren Staat

Dass die Erneuerung Ungarns aus dem Geist des Patriotismus ein großangelegtes Säuberungs- und Gleichschaltungsprogramm darstellt, daran hat Orbán von Anfang an keinen Zweifel gelassen. Das betrifft zunächst einmal die Abrechnung mit den alten Führern. Seiner Ankündigung vor der Parlamentswahl 2010, dass es nach einem Wahlsieg des Fidesz Sozialisten an den Kragen gehen werde, lässt er Taten folgen – es wird abgerechnet mit der politischen Konkurrenz:

„Die ‚Zeit der Abrechnung‘ in Ungarn braucht auch einen ‚Abrechnungsbeauftragten‘. So heißt, leicht verkürzt, der von Premier Orbán persönlich zum Sonderermittler ernannte Parteifreund, der Fälle von Korruption und Amtsmissbrauch der Vorgängerregierung aufklären, sie aber vor allem in der Öffentlichkeit breittreten soll.“ (Pester Lloyd, 21.2.2011)[2]

Fidesz präsentiert dem Volk die Schuldigen an der nationalen Katastrophe; er ruft den vaterländischen Sinn des Bürgers auf, der um sein Recht auf gute Herrschaft betrogen worden ist, bedient ihn durch ein Dauertribunal über die sozialistische Vorgängerregierung und gibt ihm die Genugtuung, dass im neuen Ungarn das Interesse der Nation und der Dienst an ihr über allem steht – auch über gewissen rechtsstaatlichen Prinzipien:

„Drei frühere ungarische Ministerpräsidenten müssen mit Anklagen rechnen, wenn Wirklichkeit wird, was die nationalkonservative Regierung Orbán zu tun beabsichtigt: Sie will ihre sozialistisch-liberalen Vorgängerregierungen für die zwischen 2002 und 2010 exorbitant ausgeweitete Staatsverschuldung Ungarns zur Verantwortung ziehen. Allerdings müssten für die strafrechtliche Verfolgung der seinerzeit Regierenden erst die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden – weshalb der Abgeordnete Péter Szijjártó, Orbáns Sprecher, soeben im Fernsehen bekundete, der Verfassungsausschuss des Parlaments werde beauftragt, nach entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten zu suchen; sollte es diese noch nicht geben, möge der Ausschuss prüfen, welche Gesetze dazu geändert werden müssten. (FAZ, 2.8.2011)

Von wegen ‚nulla poena sine lege‘: Wenn die passenden rechtlichen Instrumente fürs Aufräumen fehlen, dann schafft Orbáns patriotisches Strafgericht sie sich, wenn es sein muss, auch rückwirkend und um den Preis der Kollision mit den demokratischen Wächtern rechtsstaatlicher Sittlichkeit.

Die Regierung sorgt auch dafür, dass die Richterschaft unbedingte Loyalität zum Programm der nationalen Erneuerung an den Tag legt. Die alte Mannschaft wird so rasch wie möglich verrentet und durch gesinnungsfeste Patrioten abgelöst, ohne Rücksicht auf Klagen über den Niedergang der unabhängigen Justiz in Ungarn. Der neue Staat braucht und duldet keine Gerichtsbarkeit, die sich als selbständige, nicht der Politik unterworfene Körperschaft begreift, sondern eine, die sich ohne Wenn und Aber als Vollzugsorgan des im Fidesz verkörperten Staatswillens versteht. In diesem Sinne wird anlässlich eines Einspruchs des Verfassungsgerichts gegen ein Fidesz-Gesetz auch die Rolle dieser ehrwürdigen Instanz neu definiert.[3]

Gemäß dem anspruchsvollen Maßstab der bedingungslosen Unterordnung unter und Parteinahme für den in ihrer Partei verkörperten Staatswillen besetzt Fidesz alle wichtigen wie weniger wichtigen Staatsfunktionen [4] mit zuverlässigen Parteigängern und entmachtet Institutionen wie den Haushaltsrat, dessen Chef die Orbánsche Wirtschaftspolitik in Frage gestellt hatte; seither übt ein neu gegründeter „Rat der Weisen“, besetzt mit auf neun Jahre gewählten (Fidesz-)Mitgliedern, die Aufsicht über die Haushaltsgesetze aus.

Für die Öffentlichkeit sehen die amtierenden Nationalisten einen großen Auftrag: Sie soll die alle einende patriotische Einstellung stiften, die die Politik für ihren Kampf braucht und will. Sittliche Erziehung zu bedingungsloser Vaterlandsliebe und Nationalstolz ist da gefragt; eine Gesinnungspflege, die dem Volk sein wertvolles Ungarndasein, das es vor allem Fremden auszeichnet und alles Fremde ausgrenzt, vor Augen stellt; die ihm seine sittlich-moralischen Qualitäten verdolmetscht; die ihm den Staat als seinen obersten Diener ans Herz legt, dem es deswegen gerne dient; und die seine Einheit mit den richtigen nationalen Führern feiert.

Aus diesem patriotischen Blickwinkel stellt sich das nationale Geistesleben in allen Abteilungen als unzuverlässiger unsittlicher und unnationaler Sumpf dar. Die Mängelliste beginnt schon damit, dass die ungarischen Medien in ihrer derzeitigen Verfassung der regierenden Mannschaft nicht einmal die Gewähr dafür bieten, dass die nationalen Politthemen überhaupt unter das Volk gebracht werden, geschweige denn in der wünschenswerten national-verantwortlichen Form. Das Privatfernsehen (zu großen Teilen auch noch in ausländischer Hand), das den Markt beherrscht, widmet sich jedenfalls anderen Aufgaben: es unterhält das Volk mit Sex and Crime und Werbung. Und die Öffentlich-Rechtlichen sind in der Hand sozialistischer Seilschaften. Von einem Durchgriff des Staats auf die geistig-moralische Betreuung seines Volks via Funk & Fernsehen kann also keine Rede sein: Der Zugang zu den Massen lässt sehr zu wünschen übrig, es fehlt an einer linientreuen Information und politischen Indoktrination der ungarischen Gesellschaft, und nicht besser und für Fanatiker des Volkstums einfach nicht hinnehmbar auch die Lage bei Unterhaltung & Erbauung: Von den Schicksalen und Schönheiten Ungarns und der UngarIn einst, heute und morgen so gut wie keine Spur. Diese Zustände werden mit hoheitlicher Gewalt korrigiert: Erstens werden ein paar hundert als politisch unzuverlässig ausgemachte Redakteure aus dem Staatsfunk entfernt. Für die Institutionalisierung der nationalen Gesinnungspflege wird zweitens ein neues Mediengesetz verabschiedet, nach dessen Vorgaben eine neue Medienkontrollbehörde aufgestellt, mit Fidesz-Getreuen bestückt und mit umfassenden Kompetenzen – Finanzen, Personal etc. – ausgestattet. Die neuen Aufseher, deren Amtszeit weit über die Legislaturperiode hinausreicht, wachen darüber, dass künftig die gültigen Werte der ungarischen Nation das Informations- und Unterhaltungswesen prägen, als da wären die nationale und europäische Identität, Sprache, nationale Einheit, Familie, Religion.

Im Lichte dieses politischen Auftrags, Denken und Kulturschaffen unmittelbar in den Dienst der Feier ungarischer Identität zu stellen, ist auch der wissenschaftlich-kulturelle Überbau weit davon entfernt, seine patriotische Pflicht zu erfüllen. Statt dass man in dieser höheren Sphäre völkische Staatspropaganda als elementare Leitschnur, selbstverständliches Bedürfnis und überhaupt Inbegriff verantwortlich wahrgenommener geistiger Freiheit begreifen würde, kursieren un- oder gar anti-ungarische Ideen über die nationalen Notwendigkeiten; Professoren, Intendanten und Schauspieler missbrauchen Amt und Beruf, um den völkischen Staat am Maßstab fremder Grundsätze, Rechtstitel und falscher moralischer und kultureller Maximen zu messen und zu kritisieren, statt ihm zu dienen. Solche Leute, die dem Staat mit eben dem europäisch-demokratischen Kosmopolitismus kommen, der Ungarn verkrüppelt hat, offenbaren eine fremdherzige Gesinnung, die geächtet und aus dem Verkehr gezogen werden muss:

„Eine ganze Gruppe von führenden Philosophen des Landes, so Ágnes Heller, Mihály Vajda, Sándor Radnóti und mehrere ihrer Kollegen werden beschuldigt, rund eine halbe Milliarde Forint an Forschungsgeldern veruntreut zu haben. In den regierungsnahen Medien werden die Betroffenen als eingeschworener konspirativer Zirkel dargestellt, der Millionen an Steuergeldern ‚schubkarrenweise‘ aus dem Philosophischen Forschungsinstitut der Ungarischen Akademie der Wissenschaften gestohlen haben soll.“ (Pester Lloyd, 21.2.2011)

Mit Entlassungen, Neubesetzungen, Kriminalisierungsaktionen und der Ächtung antiungarischen Kulturschaffens kümmert sich die Kulturpolitik deshalb um eine von oben gelenkte geistig-moralische Gesinnungswirtschaft aus dem Geist der Nation bis in die höchsten Etagen der schöngeistigen Phantasie.

Den Glauben schätzen Orbán und die Seinen sehr; dass Staat und Volk eins sind im Namen einer allerhöchsten sittlichen Idee; dass die Nation mit dem göttlichen Segen ein grundgutes Recht auf ihrer Seite hat bei all ihren Werken, das Volk im Staat seine religiös geadelte sittliche Instanz besitzt, eben ‚Gott und Vaterland‘ – diese Überhöhung seines patriotischen Programms in einen unendlich guten und gerechten Dienst an höheren Werten gefällt dem Fidesz so sehr, dass er den Gottesbezug eigens in die neue Verfassung aufnimmt; den Bezug auf den christlichen Gott, versteht sich. Mit anderen religiösen Überzeugungen, in denen sie das Abendland allgemein und die ungarische Nation im besonderen wertemäßig nicht verwurzelt sieht, räumt die Regierung auf. Sie überlässt die private Gesinnungswirtschaft auch hier nicht dem persönlichen Belieben, sondern zieht ihm Grenzen: Ein neues Kirchengesetz billigt künftig im wesentlichen den großen christlichen, der russisch- und serbisch-orthodoxen sowie drei israelitischen Bekenntnissen den Status einer anerkannten Kirche zu und entzieht ihn allen anderen Glaubensgemeinschaften. Methodisten, Buddhisten, die Zeugen Jehovas usw. verlieren mit der staatlichen Anerkennung die staatliche Unterstützung, von der sie leben – und damit natürlich auch die Möglichkeiten, sich mit ihren Weltanschauungen als national geduldete religiös-sittliche Alternative konkurrierend in allen möglichen Winkeln der Gesellschaft, vor allem im Bildungs- und Wohlfahrtsbereich, zur Geltung zu bringen.

Den Grenzen das national Trennende nehmen: Der Kampf für ein völkisches Großungarn

Bei ihrer Unternehmung, Staat und Volk zusammenzuschweißen, um die Nation wieder zu einem machtvollen Auftreten nach außen zu befähigen, wollen die regierenden Patrioten auch einen existenziellen Defekt ihrer Nation bekämpfen: Ihr Staat verfügt nur über einen Teil seines Volkes, drei Millionen Ungarn und große Teile des angestammten Territoriums stehen unter rumänischer, slowakischer, serbischer etc. Fremdherrschaft. So die Sicht, mit der die Orbán-Regierung auswärtige Ungarnstämmige, deren Vorfahren einst einem ausgedehnteren ungarischen Staatswesen unterstanden, als Teil des ungarischen Volks definiert, ganz, als wäre die Zugehörigkeit zu einem magyarischen Staat eine vererbbare Natureigenschaft. Daraus leitet sie neuerlich und dringlicher als alle Vorgängerregierungen Rechtsansprüche auf dieses eigentlich ihrem Staat zustehende Menschenmaterial ab und arbeitet ideell und praktisch an der Eingemeindung der ‚Auslandsungarn‘. Schon im Jahr 2001 wird unter der ersten Fidesz-Regierung ein sogenanntes „Statusgesetz“ verabschiedet, das Auslands-Ungarn – ausschließlich aus den angrenzenden Ländern mit Ausnahme Österreichs – auf Basis eines Bekenntnisses zur ungarischen Nation zwar nicht die ungarische Staatsbürgerschaft, aber einen ungarischen Ausweis und damit eine befristete Arbeitserlaubnis, einige Sozialleistungen und den unbürokratischen Grenzübertritt gewährt.[5] In der Folge treibt Ungarn dieses hoheitliche Zuständigkeitsprogramm weiter und verleiht ‚seinen‘ Minderheiten in den Nachbarländern unter gewissen Bedingungen die ungarische Staatsbürgerschaft. Mit der kurz nach Amtseinführung der zweiten Fidesz-Regierung 2010 beschlossenen Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes (und einer Verfassungsänderung) spricht sich Ungarn nun flächendeckend staatliche Rechte auf diese Volksteile zu:

„Das Gesetz sieht vor, dass in Zukunft auch Personen die ungarische Staatsbürgerschaft erhalten können, die nicht im Land leben, unter deren Vorfahren aber mindestens ein ungarischer Staatsbürger war, und die zudem die ungarische Sprache beherrschen. Bisher konnten nur solche nicht im Land lebende Personen die ungarische Staatsbürgerschaft erhalten, die sie schon einmal besessen hatten, bzw. damit rückwirkend auch ihre Nachfahren... Die Gesetzesänderung ist auf die rund 2,5 Millionen Ungarn zugeschnitten, die in den Nachbarländern – vor allem in der Slowakei und Rumänien – als Minderheiten leben. Das Staatsgebiet Ungarns hatte vor dem Friedensvertrag von Trianon 1920 diese Siedlungsgebiete umfasst, so dass sich unter den Vorfahren dieser Ungarn auf jeden Fall ungarische Staatsbürger befinden.“ (Die Presse, 26.5.10)

 Mit diesem „Trianon-Pass“ soll die „Wiedervereinigung“ erst beginnen.[6] Ungarn definiert die aktuellen, völkerrechtlich gültigen Grenzen offiziell als in „Zwangsverträgen“ und Diktaten oktroyierte, also dezidiert als Unrecht; es erhebt Anspruch auf alle Landsleute in der Region und bezichtigt von dieser Rechtsposition her die Nachbarstaaten, die sich ihr Verfügungsrecht über ihre Bürger nicht nehmen lassen wollen, einer ungarnfeindlichen Politik des kulturellen Genozids an seinen Volksgenossen. Diesen tätig ins Werk gesetzten Anspruch, sich die Auslandsungarn als eigenes Volk zuzuordnen, also die Hoheit der anderen Staaten über diesen Volksteil zu relativieren und praktisch zu untergraben, serviert Fidesz sodann den Nachbarn als „gemeinsam“ zu lösendes „Problem“.

„Auf Vorschlag von Fidesz-Parteivorstand László Kövér und des Chefs der mit Fidesz im Gleichschritt agierenden Christdemokraten (KDNP), Zsolt Semjén, soll der 4. Juni per Gesetz zum ‚Tag der nationalen Einheit‘ erklärt werden, an dem ‚alle Landsleute in der Region an die größte Tragödie Ungarns im 20. Jahrhundert‘ erinnert werden. Der 4. Juni markiert den Tag, an dem 1920 die ungarische Delegation ihre Unterschrift unter den ‚Diktatfrieden von Trianon‘, so die heutige offizielle Sprachregelung beim Fidesz, setzen musste. In der Erklärung der beiden nationalkonservativen Politiker heißt es weiter, dass dieser nationale Gedenktag die Zuständigkeit des ungarischen Staates für alle Ungarn in der Region bekräftigt, deren gemeinsame ungarische Identität über Grenzen hinweg das bestimmende Element ihrer Lebensrealität sei. Es sei sichtbar, dass die Bemühungen der Ausmerzung dieser gemeinsamen Identität, sowohl durch die nationalen Ideologien der Nachfolgestaaten als auch durch den ‚Geist des Internationalismus‘ gescheitert sind. Vor diesem Hintergrund erklärt die Nationalversammlung, so besagt es die Vorlage der beiden Politiker, dass das Problem im Kontext mit dem Völkerrecht zu lösen ist, durch Kommunikation von demokratischen Ländern und gegenseitigen Respekt, der die Wahl der eigenen nationalen Identität (inkl. Staatsbürgerschaft) und das Recht auf Selbstbestimmung einschließt. Die ungarische Nationalversammlung verurteilt jeden Versuch eines Staates eine nationale Minderheit zu assimilieren.“ (Pester Lloyd 20.5.2010)

Damit setzt sich die ungarische Regierung in ausdrücklichen Gegensatz zur EU. Die hat schließlich in den Beitrittsverhandlungen seinerzeit die Kandidaten darauf verpflichtet, ihre strittigen Fragen in Sachen Volk und Grenzen nicht in die Union hineinzutragen, sondern ein für allemal ad acta zu legen. Im Unterschied zum Anschluss der DDR, zur Teilung der Tschechoslowakei und zur Zerstörung Jugoslawiens samt Abtrennung des Kosovo von Serbien gibt es weit und breit kein imperialistisches Interesse, das an dem Projekt irgendwie seinen Nutzen entdecken würde. So steht diese Nation mit ihrem Leiden allein; das hindert sie aber in keiner Weise, nicht bloß ihre Umgebung, sondern die ganze EU mit ihren Ansprüchen zu „provozieren“.[7]

Keine zwei Monate später sind die Anwälte des Ungarntums über das Karpatenbecken schon weit hinaus:

„Westukrainer werden zu Ungarn. In Kiew reift ein neues Problem mit den Nachbarn heran: Nach Rumänien hat in diesem Jahr auch Ungarn damit begonnen, seine Pässe an die Bürger der Ukraine zu verteilen. Die ukrainischen Behörden sind machtlos: Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in der Ukraine zwar verboten, die Situation lässt sich aber in keiner Weise beeinflussen. Auf diese Weise erfolgt eine ‚individuelle Integration‘ von tausenden ukrainischen Bürgern in die EU. Experten verweisen auf ernsthafte Probleme, die für das offizielle Kiew entstehen könnten, wenn sich herausstellt, dass es um Hunderttausende geht und wenn die Bevölkerung ganzer Gebiete nahezu vollständig aus Bürgern von Nachbarstaaten besteht.“ (Nesawissimaja Gaseta, 3.8.2011)

Und Orbáns Vize Semjén fordert vorausschauend schon einmal ein Zentralregister aller Ungarn in der Welt. (Pester Lloyd, 19.7.2011)

Die Organisation eines sozial und sittlich intakten Volkskörpers

Den Staat zu stärken durch Heimholung von Volk unter fremdem Kommando ist die eine Aufgabe; das daheim vorhandene Volk nützlich zu machen für und damit verlässlich auszurichten auf die Nation die andere. Die Führung leidet nämlich gleich in doppelter Hinsicht an der mangelnden Indienstnahme ihrer Werktätigen. Erstens bleiben Proleten, die keinen Anwender finden, ihren Dienst an der Staatskasse schuldig – eine ernste Sorge mitten in der Krise und bei einer offiziellen Nicht-Beschäftigungsquote von 46 %, wie immer die auch errechnet sein mag. Statt dessen überfordert ein solches Heer an Nichtarbeitern den Staatshaushalt – Wir können keine Sozialhilfe mehr zahlen. (Orbán, Pester Lloyd, 14.6.2011) Zweitens mag ein Nationalist die heilsame sittliche Qualität der Arbeit nicht missen; er steht auf dem Standpunkt, dass eigentumslose Menschen nicht nur ein Recht, also die Pflicht haben, mit nützlichen Diensten irgendeinen Lohn zu erringen, sondern dass sie in ihrer Indienstnahme auch ihren ideellen Lohn und sittlichen Halt finden können müssen: ihre Anerkennung als zwar arme, aber rechtschaffene Leute, die stolz auf sich und – darauf legt der Staatsmann allergrößten Wert – ihre Heimat sein können:

„Jeder weiß sehr genau, dass es so nicht weitergehen kann. Jeder, der arbeiten kann, sollte arbeiten in Ungarn, wenn wir die Staatsschulden überwinden wollen... Nicht zu arbeiten treibt uns nicht nur in die Armut; Untätigkeit tötet auch die Seele... Ungarische Menschen wollen auf ihren Füßen stehen, wollen Herren ihres eigenen Schicksals sein und wissen, dass das nur mit anständiger Arbeit erreicht werden kann... Ungarn sind anständige Menschen, und Arbeit ist für sie eine Sache der Ehre.“ (Orbán, Zur Lage der Nation, 9.2.2011)

Über Arbeit & Lohn entscheidet in Ungarn aber maßgeblich das ausländische Kapital, das sich von den einschlägigen Appellen des Nationalwirtschaftsministers, sein Volk zu beschäftigen, bisher nicht sonderlich beeindruckt zeigt, auch nicht von noch so niedrigen Steuersätzen.

Was die Regierung zur Behebung dieses nationalen Missstands unternimmt, sind von der EU eigentlich verbotene und umstrittene Maßnahmen wie Lohnzuschüsse für kleine und mittlere Betriebe, die Umwidmung von EU-Fördergeldern zur Schaffung von mehr Beschäftigung, vor allem aber eines: staatliche Beschäftigungsprogramme. Fidesz besteht darauf, dass jeder Arbeitsfähige in Ungarn antritt, auch wenn ein kapitalistischer Nutzen dieser Arbeit nicht in Sicht ist. Die Initiative, die, wie es heißt, Hunderttausende von Nicht-Beschäftigten wieder in Arbeit bringen soll, gibt Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und Frührentnern reichlich Gelegenheit, aus ihrer kapitalistisch gestifteten und staatlich organisierten Not eine staatstragende Tugend zu machen. Arbeitslose erhalten künftig statt bisher maximal 270 nur noch 90 Tage Arbeitslosengeld, die Obergrenze sinkt von 120 % des gesetzlichen Mindestlohnes auf 100 %. Wer die Karriere zum Sozialhilfeempfänger macht, muss arbeiten, oder er verliert die Stütze. Deshalb wird

„der Kreis des ‚Zumutbaren‘ bedeutend ausgedehnt, auch mehrtägige Aufenthalte fern von Daheim, die Unterbringung in provisorischen Containerstädten, Arbeit weit unter der Qualifikation, gelten dann als angemessen... Die ‚Entlohnung‘ wird nur einen kleinen Aufschlag auf die Sozialhilfe ausmachen, dafür wird extra das Tarifrecht geändert, damit der gesetzliche Mindestlohn in ‚diesen besonderen Fällen‘, die jedoch bis zu 300 000 Menschen betreffen könnten, unterlaufen werden kann.“ (Pester Lloyd, 12.7.2011)

Die Organisation und Durchsetzung dieser schönen Initiative namens „Arbeit statt Sozialhilfe“ übernimmt das für die Polizei zuständige Innenministerium; vermutlich, damit die Betroffenen sich in ihren Arbeitscamps sicher fühlen.

Weitere 150 000 Frührentner möchte der Nationalwirtschaftsminister dem Arbeitsmarkt wieder zuführen, weil sie dahin gehören und nicht in den vorgezogenen Ruhestand; der wird abgeschafft und – für den Fall, dass nach strengem staatlichem Ermessen wirklich Arbeitsunfähigkeit vorliegt – durch Sozialhilfe ersetzt.

Staatlicher Zwang zur Arbeit ist auch die Lösung für einen besonders problematischen Teil des Volkskörpers: die Roma.

„Mit der Wende waren sie (die Roma, d.V.) die Ersten, die ihre Arbeit verloren. In zehn Jahren verschwanden 300 000 Jobs. Die restliche Bevölkerung verließ die benachteiligten Regionen, die Roma übernahmen ihre billigen Siedlungen. Im Nordosten Ungarns finden sich Städte mit 100 Prozent Roma-Anteil. Es gibt keine Schule dort, keine Post, keine Polizeistation. ‚Die Roma zogen ein, der Staat zog aus‘, bringt es Balog auf den Punkt. Was blieb, nennt der Staatssekretär, der evangelischer Pfarrer war, ‚Überlebenskriminalität‘. Auch in Miskolc, mit 170 000 Einwohnern die drittgrößte Stadt Ungarns, regierten Armut und Gewalt.“ (Die Presse, 6.12.2010)

Die Neusortierung der Ökonomie nach 1990 hat ganz zwanglos das „Roma-Problem“ angeheizt. Roma waren auch im Realsozialismus als solche kenntlich, aber in der früheren Ökonomie auch beschäftigt, in der eine Roma-Quote in den Betrieben zu berücksichtigen war. Seit der „Wende“ ist der normale Rom arbeitslos und „lebt“ samt Anhang vom Sozialstaat und von der „Überlebenskriminalität“; die durchschnittliche Roma-Familie ist seit zwanzig Jahren vom Arbeitsmarkt abgeschnitten; das alles ohne dezidierte Rassengesetze, die eine Berufsausübung an das einzig wahre Volkstum knüpfen würden, nur durch Marktwirtschaft und Demokratie.[8] Damit macht diese Ethnie – immerhin 7 % des Gesamtvolks – dem Fidesz-Staat gleich in mehrfacher Weise Sorgen: Sie stellt mit ihrer Art, sich jenseits aller bürgerlichen Rechtschaffenheit irgendwie durchs Leben zu schlagen, ein Ordnungsproblem und eines für die nationale Sittlichkeit gleich dazu dar, eines für die Staatskasse sowieso. Dann neigen auch noch gute Bürger dazu, das Herumreiten Orbáns und anderer Nationalrevolutionäre auf der Größe des Ungarntums und den Gefahren, die ihm von un-ungarischen Parasiten drohen, als Anlass für Selbstjustiz gegen diese Bedrohung des Volkskörpers zu nehmen, weil die Obrigkeit auf ihre eigenen radikalen Worte nicht die von aufgehetzten Nationalisten für geboten gehaltenen Taten folgen lässt. Eine „ungarische Garde“ marschiert regelmäßig als Ordnungskraft in Roma-Wohngebieten auf, durchaus im Einverständnis mit der lokalen Polizei. Pogrome gegen Roma stören den bürgerlichen Frieden und das Gewaltmonopol des Staats und schaden dem Ruf des Landes; der Faschismusverdacht wird laut, und Orbán muss sich auch noch mit kritischen Anfragen aus den europäischen Hauptstädten herumschlagen.

Den diplomatischen Ärger bewältigt er, indem er sein Problem während der halbjährigen ungarischen Ratspräsidentschaft auf die Ebene eines europäischen Problems hebt; dort kann es politisch korrekt weiter gewälzt werden. Im Land bemüht sich ein eigens eingesetzter Sonderbeauftragter, ein paar Vorzeige-„Integrations“projekte auszustaffieren, und einige handgezählte Roma werden in öffentliche Funktionen eingesetzt. Daneben geht die Regierung mit den staatlichen Arbeitsprogrammen ihr „Problem“ jetzt radikal an; sie setzt gerade bei den Roma auf den sozial und sittlich heilsamen Effekt der Erpressung zur Arbeit [9] und macht, wenn der ausbleibt, die Arbeitsscheuen als Kriminelle und Schädlinge dingfest, die jedes Recht auf sozialstaatliche Unterstützung verwirkt haben.[10]

Fidesz tut mit seinen Steuerregelungen und seiner Revolution des Sozialstaats nicht nur alles dafür, dass Arbeit in Ungarn (wieder) zum allerersten Lebensbedürfnis wird, er sorgt auch mit einer Neuregelung des Streikrechts dafür, dass die Nation in der Stunde der Not nicht durch unverantwortliche Arbeitsverweigerung geschwächt wird. Das ist vorausschauend gedacht, weil das Armutsniveau, das der Arbeiterklasse jetzt aufgeherrscht wird, der Liebe zum Vaterland eine harte Probe auferlegt. Das neue Streikrecht statuiert, dass ein Arbeitskampf das öffentliche Leben nicht durcheinanderbringen darf, es muss ein „Notbetrieb“ gewährleistet sein, ein Gericht kann entsprechende Dienstverpflichtungen festlegen, so dass sich Sinn und Zweck der Arbeitsniederlegung ziemlich erledigen, wenn sie nicht gleich als staatsschädigend verboten wird:

„Das Hauptstädtische Gericht in Budapest hat am Freitag Streiks von Angestellten des öffentlichen Nahverkehrs BKV, der Metro sowie der S-Bahn (HÉV) gegen die Abschaffung der Frührente untersagt, weil – so das Gericht – das neue Streikrecht Ausstände zu solchen Fragen nicht zulasse.“ (Pester Lloyd, 19.7.2011)

Die bisherige ungarische Variante der Sozialpartnerschaft mit allerlei Mitwirkungsrechten für die Gewerkschaften in sozialpolitischen Fragen hat ausgedient, einen allfälligen Mindestlohn will die Regierung z.B. künftig allein nach ihren Gesichtspunkten festlegen. Das heißt nicht, dass im Orbán-Staat auf eine Beteiligung der Arbeitervertretung verzichtet würde; sie wird als subalterne Institution in die soziale Staatsregie einbezogen: In einem neu gestifteten nationalen Wirtschafts- und Sozialrat sind die Gewerkschaften gern gesehen; sie dürfen und sollen, im Verein mit anderen staatstragenden Geistern – Wissenschaftlern, NGOs, Kirchen –, der Regierung konstruktiv-beratend zur Seite stehen bei der staatsnützlichen Regelung der nationalen Arbeit.

Das Wirtschaftsprogramm: Krieg gegen die Verschuldung, Aufrüstung des Standorts

Mit ihrer sich neu formierenden Staatsmacht arbeitet sich die Fidesz-Regierung an der Abhängigkeit der Nation ab, die es ja auch nach der nationalen Revolution noch gibt: an der Verschuldung und der mit ihr einhergehenden Unterordnung unter das Schuldenregime von EU und IWF – und ganz generell: an der politischen und ökonomischen Abhängigkeit von der EU und dem europäischen Kapital. Sie versucht sich an dem Widerspruch, soweit möglich im Einklang mit dem acquis communautaire, den Maastricht-Kriterien und den Bewertungsgesichtspunkten der Bankenwelt ihren Staatshaushalt zu sanieren, das allerdings mit dem erklärten Ziel, darüber das Land nicht wie die Vorgängerregierungen weiter kaputtzuschrumpfen, sondern die nationale Ökonomie wieder aufzurichten und mit ökonomischen Fortschritten und Schuldenabbau in möglichst eigener Regie die staatliche Handlungsfreiheit gegenüber der EU -– dem neuen Moskau (Orbán) – zurückzuerobern. Mit eigenmächtigen Standortregelungen konkurriert sie darum, europäisches Kapital für den Standort Ungarn zu gewinnen, nimmt sich umgekehrt aber auch die politische Freiheit, Euro-Kapital für die Bewältigung der nationalen Krisenlage einzuspannen und zu entsprechenden Leistungen zu verpflichten. Dabei erlaubt sie sich auch, ihr Eigeninteresse an Haushaltssanierung und Standortpflege, wo immer sie dies für geboten hält, gegen die Gebote der EU durchzusetzen.

Haushaltssanierung durch ein nationales Sparprogramm

Das ursprüngliche Vorhaben der Fidesz-Regierung, wie andere Regierungen in vergleichbaren Situationen auch durch Staatskredit einen massiven Investitionsschub in die Infrastruktur und in „Zukunftsindustrien“ in Gang zu setzen, der Arbeitsplätze schafft und sich perspektivisch als echter, „selbsttragender“ Aufschwung niederschlägt, scheitert am Einspruch aus Brüssel, das auf Einhaltung des EU-Schuldenregimes besteht, und der Beurteilung der ungarischen Bonität durch das Finanzkapital. Um den wichtigsten Punkt ihres Wirtschaftsprogramms zu erreichen, durch eine Rückkehr auf die internationalen Finanzmärkte die Nation möglichst von den politischen Kreditgebern und deren Auflagen zu befreien, zieht die ungarische Führung daher unter dem Titel Eindämmung der ausufernden Bürokratie harte Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst mit Entlassungen und Arbeitszeitverlängerungen durch und streicht den Sozialhaushalt radikal zusammen: Die Frührente wird abgeschafft, Arbeitslosengeld und Sozialhilfe werden gekürzt und neu geregelt.

Haushaltssanierung in nationaler Regie durch eine mutige Steuerpolitik

Ungleich mehr internationale Beachtung als diese Verarmungspolitik, die im Land für einigen Aufruhr sorgt, ist dem innovativen Steuerregime der Regierung Orbán beschieden. Die schreckt bei ihrem selbstbewussten nationalen Sanierungskonzept angesichts der katastrophalen Kassenlage nicht davor zurück, sich mit den großen ausländischen Kapitalen im Land, vor allem den Finanzunternehmen, anzulegen, um sich neue Geldquellen zu erschließen. Banken, Versicherungen und Leasingunternehmen wird eine Sondersteuer für die Finanzwirtschaft auferlegt, dazu kommen ebenfalls vorderhand als befristet angekündigte „Sondersteuern“ auf die Umsätze von Telekomunternehmen, Energieversorgern und Handelsunternehmen. Wenn schon das vorwiegend internationale Kapital an Ungarn blendend verdient, dann ist es vom nationalen Standpunkt nur recht und billig – und vom Zweck her, sich aus der Ohnmacht des zahlungsunfähigen Staatsschuldners gegenüber den internationalen politischen Kreditgebern herauszuarbeiten, geradezu geboten –, das potente Kapital für die Bewältigung der Haushaltsnot mit Abgaben an den Staat in Anspruch zu nehmen; in Grenzen zwar, die der ungarische Staat aber nach seinem Gutdünken festsetzt. Die Steuern sind als Ausnahme- und Krisensteuern deklariert, eine Verlängerung bzw. Änderung der Höhe bleibt vorbehalten; die Bankensteuer dürfte – nach einer Senkung – ein „Teil des Steuersystems“ bleiben. Der wütende Protest der Betroffenen – die Töchter westeuropäischer Multis reichen Klage in Brüssel und beim IWF ein – stößt bei Orbán auf taube Ohren:

„Er sagte, ‚Ungarn wird keine Debatte über die Bankensteuer eröffnen, nicht einmal mit internationalen Gläubigern‘, und wischte damit sämtliche Hoffnungen hinweg, er könne sich vom IWF die Steuer noch ausreden lassen. An den Internationalen Währungsfonds hatten sich die größten in Ungarn tätigen ausländischen Kreditinstitute gewandt.“ (Pester Lloyd, 8.7.10)

Andererseits macht sich die Orbán-Regierung, um die Kreditnot des Staates zu beheben, für mehr Wachstum auf ihrem Standort stark, bietet deshalb neue Steuervorteile für kapitalistische Geschäfte – und setzt sich damit schon wieder in Gegensatz zu den europäischen Oberaufsehern. Die Körperschaftssteuer wird auf 10 % gesenkt, seit Januar 2011 gilt eine pauschale Einkommenssteuer von 16 % (Flat tax) – Maßnahmen, mit denen Ungarn die Billigsteuern von Nachbarländern wie der Slowakei, Rumänien oder Bulgarien unterbieten und die Konkurrenz für sich entscheiden will, wer dem auswärtigen Kapital das beste Wirtschafts- und Geschäftsumfeld in Mittelosteuropa offeriert. (Der Staatsekretär im ungarischen Wirtschaftsministerium, Die Presse, 3.11.2010) Mit diesem staatlich gestifteten Standortvorteil verstößt Ungarn gegen den im Zuge des Euro-Rettungsprogramms beschlossenen Euro-Plus-Pakt, der eine Harmonisierung der Steuersätze verlangt. Der ungarische Staatschef macht keinen Hehl daraus, dass er das Ansinnen, sich an diesem Pakt zu beteiligen und dessen Vorschriften in Sachen Steuerpolitik einzuhalten, als Anschlag auf die Souveränität seines Staates versteht, den er nicht zu akzeptieren bereit ist:

„Orbán tritt dem Euro-Plus-Pakt nicht bei wegen seiner Billigsteuer. Ministerpräsident Orbán begründet damit die ungarische Absenz gegenüber dem Euro-Pakt des ‚Schutzschirms‘ für die gemeinsame Währung: Ungarn will seine ‚Steuerunabhängigkeit‘ bewahren, um das ‚modernste Steuersystem in Europa‘ zu errichten... Orbán betonte, dass er weiter gegen Tendenzen ankämpfen werde, die Steuersätze innerhalb der EU zu harmonisieren - wo käme man da hin, im übrigen sollte Ungarn auf kritische Stimmen aus dem Ausland aufmerksam hören und ‚dann höflich, ohne eine Miene zu verziehen antworten: das ist nicht Ihre Angelegenheit, das ist eine ungarische Angelegenheit.‘“ (Pester Lloyd, 1.6.2011)

Im Gegenzug zur Senkung der Steuern erwartet die ungarische Regierung dann allerdings vom auswärtigen Kapital einen nationalen Dienst: Das soll Arbeitsplätze schaffen und die Löhne erhöhen. Und sie gibt diesen Standpunkt auch nicht auf, wenn Euro-Kapitalisten diese Gegenleistung für unzumutbar erklären. Einige findige Arbeitgeber schonen ihre Kassen mit Verweis auf die Tatsache, dass schließlich auch ihre Angestellten weniger Steuern zahlen, also ihre Lohnerhöhung in dem Sinn schon haben. Die internationalen Unternehmen, auf die es in Ungarn ankommt, gehen fundamentalistischer zu Werke und erinnern den Staat daran, dass sie ja nicht ohne Grund ihr Geld an einen Billiglohnstandort tragen. Der beschließt daraufhin, sie mit der Androhung von Konkurrenznachteilen zur Erfüllung staatlich vorgegebener Lohnrichtlinien zu bewegen:

„Tatsächlich sieht die Vertretung der deutschen Investoren, die Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer (DUIHK), die Wirtschaftspolitik der Regierung kritisch und rechtsstaatlich fragwürdig und das Vertrauen der Investoren angekratzt. Gabriel Brennauer, Geschäftsführer der DUIHK, tadelt beispielsweise die geplante Lohnverordnung. Nach dieser sollen Unternehmen, die Gehälter von ‚Geringverdienern‘ nicht in einem von der Regierung verordneten Maße erhöhen, von öffentlichen Beschaffungen und jeglichen staatlichen Beihilfen ausgeschlossen werden. Geringverdiener sind nach Meinung der Regierung Beschäftigte mit einem Lohn von weniger als 300 000 Forint – das sind in der Realität 85 Prozent aller Arbeitnehmer, die umgerechnet bis zu rund 1100 Euro verdienen.“ (FAZ, 26.7.2011

Da stehen also der Geschäftsanspruch des europäischen Kapitals an Ungarn und das Staatsinteresse an nationalem Ertrag aus seinem Standort gründlich gegeneinander. Das Anliegen der amtierenden Nationalisten, dass einem ehrlich arbeitenden Magyaren auch ein Lohn zu zahlen sei, der seine Existenz sichert – was bei 85 % Geringverdienern im Land nicht der Fall ist –, das staatliche Projekt, überhaupt flächendeckend besteuerbare Einkommen in Ungarn zustande zu bringen, also eine Arbeiterklasse einzurichten, von der der ungarische Staat auch leben kann, das wird von den Kapitalinstanzen als unzumutbar zurückgewiesen, von den ungarischen Standortverwaltern aber als dringend notwendig und mit staatlichen Gegenleistungen gerechtfertigt eingefordert.[11]

Der politökonomische Kampf gegen die Ruinierung des nationalen Standorts

Ungarn hat sein aus sozialistischen Zeiten überkommenes Inventar konsequent und rücksichtslos dem privatem Erwerbstrieb überantwortet;[12] mit der Folge, dass vieles an Infrastruktur und Industrie mangels Rendite stillgelegt, einiges wie die privatisierte Fluggesellschaft Malév kurz vor der Pleite rückverstaatlicht wurde, und einiges, insbesondere die Versorgungsunternehmen, in den Händen tüchtiger europäischer Kapitalisten seinen Dienst als Geldmaschine tut – allerdings im Gegensatz zur gesellschaftlichen Reproduktion in Ungarn: Das Geschäftsinteresse von Konzernen wie E.ON strapaziert die Zahlungskraft kleiner und mittlerer Betriebe und überfordert die eines zu guten Teilen arbeits- und einkommenslosen Volks schon gleich, dem mit dem Ausschluss von elementaren Versorgungsleistungen die Verwahrlosung droht. Die ungarische Regierung will das nicht hinnehmen und ringt darum, die freigesetzten Geschäftsinteressen, ohne sie außer Kraft zu setzen, auf die mit den Privatisierungen erhofften, aber nicht eingetretenen nationalen Standortdienste hinzudirigieren. Der von der Regierung angebotene Kompromiss: Gewinne zu bezahlbaren, staatlich gedeckelten oder subventionierten Preisen, trifft allerdings auf entschiedene Kritik von EU und IWF: Die ‚Großzügigkeit‘ der Sozialleistungen sollte reduziert werden, Subventionen, wie z.B. Gaspreisbindungen bzw. Energiepreiskompensationen wären zu überdenken. (Pester Lloyd, 26.10.10).

Daraufhin verfolgt Orbán zunehmend eine harte Linie; die Preise der Versorgungsunternehmen werden staatlich administriert [13] und die Regierung macht deutlich, dass sie überhaupt die Hoheit über staatliche Geldquellen bzw. Instrumente der Standortpolitik zurückgewinnen will: Der staatliche Stromkonzern MVM soll das Gasgeschäft von E.ON in Ungarn übernehmen, der Staatsanteil an der Mineralölgesellschaft MOL wird aufgestockt, weitere Staatsbeteiligungen an Energieunternehmen sind angekündigt.

Im Geldwesen steht die Regierung vor den katastrophalen Folgen der Verschuldung der ungarischen Mittelschicht in Fremdwährung. Geschäftstüchtige europäische Geldhäuser mit ihren ungarischen Ablegern haben Hausbauern, Autokäufern und Kleinunternehmern in den letzten Jahren massenhaft zinsgünstige Kredite in Euro oder Schweizer Franken verkauft statt teurer in Forint. Seit dem Absturz der ungarischen Währung und dem fortwährenden Kursanstieg des Franken stehen die Kreditnehmer einem wachsenden Schuldenberg gegenüber, der in den meisten Fällen den rapide fallenden Wert ihrer Immobilie übersteigt. 750 000 Kredite gelten als notleidend, 90 000 Hypothekennehmern droht die Zwangsräumung und -versteigerung. Insgesamt 30 Mrd. €, mehr als 20 % des ungarischen BIP, stehen zur Entwertung an – mit entsprechenden Folgen auch für das ungarische Finanzsystem. Ein nationaler Notstand, der Orbán zu harscher Kritik an den ‚betrügerischen‘ ausländischen Banken und politischem Eingreifen veranlasst. Mit einem im Mai verabschiedeten „Hausrettungsplan“ bemüht sich die ungarische Führung darum, die Geschäftsinteressen des Finanzkapitals und den staatlichen Anspruch, deren Geschäfte nicht zum nationalökonomischen Ruin geraten zu lassen, vereinbar zu machen. Der Plan soll erstens verhindern, dass ein stattlicher Teil des ungarischen Mittelstands definitiv für zahlungsunfähig erklärt und damit zum Sozialfall wird. Zweitens sollen die Kredite auf keinen Fall den Status uneinbringlicher Forderungen erhalten, weil das damit verursachte Minus in den Bilanzen der ungarischen Banken das ganze nationale Finanzsystem in beträchtliche Schieflage, wenn nicht zum Zusammenbruch bringen würde. Der Plan sieht vor, dass der größte Teil der Schuldner in seinen Häusern bleibt und die Banken die Schulden als Aktiva in ihren Büchern stehen lassen, und verlangt beiden Seiten einen Preis für diese nationale Rettungsaktion ab: Den Geldinstituten ringt die Regierung eine Fixierung der Wechselkurse Euro/Forint bzw. Franken/Forint auf dem derzeitigen Niveau bis 2014 ab, auf dass sich Zahlungsausfälle und entsprechende Wertberichtigungen nach Möglichkeit in Grenzen halten. Dem Interesse an einem gerechten Beitrag der Banken zur Bewältigung der Krise steht allerdings das andere entgegen, dass deren unverzichtbare Dienste nicht beschädigt werden sollen. Die Lösung:

„Die Differenzen, die sich aus dieser Berechnung zum tatsächlichen Marktkurs ergeben, werden jedoch weder von den Banken noch vom Staat übernommen, sondern dem Schuldner an seinen Kredit angehängt und ebenfalls verzinst, so dass sich die Abzahlungsdauer mitunter um Jahre verlängern kann.“ (Pester Lloyd, 21.6.2011)

Heftigen Streit provoziert die ungarische Regierung mit ihren Eingriffen in das nationale Rentenversicherungssystem. Die Privatisierung der Rentenversicherung hat der Musterknabe unter den Transformationsländern seinerzeit mit bemerkenswerter Radikalität erledigt. EU-weisungsgemäß und in Übereinstimmung mit den Geboten marktwirtschaftlicher Vernunft hat der Staat Allianz und Konsorten die Altersversorgung des ungarischen Proletariats als Geschäftssphäre eröffnet. Orbáns Staatssekretär beschwert sich über die eingetretenen Folgen für den ungarischen Staat:

„Staatssekretär Varga erinnerte daran: 1997 wurden die obligatorischen privaten Rentenkassen aufgestellt. Dadurch entstand in der staatlichen Rentenversicherung ein Fehlbetrag. Seither schichten wir aus dem Staatshaushalt Steuergelder in der Höhe von jährlich 300-400 Milliarden, oder gar 500 Milliarden Forint in die (gesetzliche) Kasse um, damit wir den fehlenden Betrag ersetzen.“

Beim Staat verblieb natürlich die Pflicht zur Auszahlung der (Alt-)Renten, während auf der anderen Seite wegen einer nur sehr bedingten Inbetriebnahme der Werktätigen die Renteneinzahlungen dementsprechend bescheiden ausfielen bzw. am Staatshaushalt vorbei an die privaten Versicherungen gingen. Gleichzeitig kümmerte sich der ungarische Staat auch noch um die Geschäftsinteressen der Versicherungen, indem er die für deren Ansprüche viel zu spärlichen Beiträge der Lohnempfänger aus dem Staatshaushalt bezuschusste. Eine eindeutige Verteilung von Kosten und Nutzen aus dem neuen Versicherungsgeschäft – bilanziert in Gestalt steigender Staatsschulden. In den Verhandlungen mit EU und IWF, in welchen Schritten und Größenordnungen Ungarn sein Haushaltsdefizit und seine Staatsschulden zu dezimieren habe, stellt die ungarische Regierung deshalb den Antrag, diese dem Staat aufgenötigten Schulden jetzt in der Krise aus dem Haushaltsdefizit herauszurechnen, um die mit den Kreditagenturen vereinbarten Kennziffern besser erreichen zu können. Man findet aber kein Gehör – vom ungarischen Standpunkt eine schreiende Ungerechtigkeit:

„‚Es war bestürzend während unserer Gespräche in Berlin, dass Kanzlerin Merkel ebenfalls gesagt hatte, das sei eine Angelegenheit der Ungarn, die sollen sie so erledigen, wie sie wollen. Das ist nicht unsere eigene Angelegenheit‘ – betonte Mihály Varga (Staatssekretär des Ministerpräsidentenamtes von Viktor Orbán) und ergänzte: ‚… die (damalige) EU, bzw. der IMF haben Ungarn regelrecht gezwungen, ein obligatorisches System der privaten Rentenversicherung einzuführen. Dann sollen sie uns jetzt erlauben, dass wir das dadurch entstehende Defizit verrechnen. Es ist nicht ohne Präzedenz, zwischen 2004 und 2007 war das Verrechnen erlaubt, jetzt seltsamerweise nicht.‘ Der Staatssekretär sagte weiter: Bezüglich des Defizitziels von 2011 ‚bitten wir von der EU nicht mehr als eine einheitliche Lösung. Im Moment können von den 27 Mitgliedsländern 24 das 3-prozentige Limit nicht einhalten. Es soll also das Limit auch für uns gelten, das für Großbritannien oder Griechenland gilt.‘“(Übersetzung von Teilen eines Artikels aus der Tageszeitung „Népszabadság“ zum Thema „Ungarn, die EU, der IMF und die privaten Rentenkassen“, publiziert auf: www.nachdenkseiten.de, 12.8.2010)

Dem EU-Verdikt, dass Staatsschulden nun einmal Schulden sind und kein Grund, sich dem fälligen Sparregime in der Krise zu entziehen, beugt sich die ungarische Regierung nicht. Sie enteignet die private Rentenversicherung und bucht die aufgelaufene Summe, immerhin ca. 8 % des ungarischen BIP, zur Haushaltssanierung in die Staatskasse um – gegen die Gebote des Wirtschaftens in der Europäischen Union und gegen die Proteste des um sein schönes Geschäftsmodell gebrachten Versicherungskapitals.

Ein Mitglied der EU-Peripherie begehrt auf

Die EU verordnet Nationen wie Ungarn die Übernahme ihres Regelwerks für gutes Regieren und Wirtschaften und besteht auf Einhaltung der Konvergenz-Kriterien, gleichgültig dagegen, dass die Kandidaten an ihrem aus dem Übergang vom realsozialistischen zum kapitalistischen Wirtschaften herrührenden Kapitalmangel leiden. Sie erspart ihnen auch nicht die Kontrolle, ob sie sich beim Einsatz ihrer beschränkten Konkurrenzmittel säuberlich an die Regeln des Binnenmarkts halten, ihre ökonomische Subsumtion unter die großen Nationen also unbeschadet der ruinösen Folgen für das Land hinnehmen; und ob sie den Geboten von good governance folgen, ihren in der Hierarchie der europäischen Mächte eher unten eingeordneten Laden also zuverlässig gemäß dem europäischen Grundwertekatalog weiterregieren. Dagegen stellt sich die neue ungarische Regierung auf. Ihre Erneuerung der Nation im Geiste alter ungarischer Größe zielt auf die Korrektur des politischen und ökonomischen Status des Landes in der europäischen Gemeinschaft. Die mit dem Zustand ihres Landes abgrundtief unzufriedene Fidesz-Mannschaft nimmt sich das Recht heraus, ihren Standort im Zweifelsfall auch gegen die gültigen Regeln zu sanieren und eröffnet ein Ringen mit dem Verein der großen europäischen Imperialisten um die Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dass da ein anspruchsvoller Nationalismus die im Gefolge der EU-Mitgliedschaft eingerissene Staatsnot wenden und dieser Mitgliedschaft umgekehrt nationalökonomische Erträge abringen will, ist nicht zu übersehen: Orbán beschränkt das auswärtige Kapital, wo er das im nationalen Interesse für geboten hält und fördert es auf der anderen Seite gemäß eigenen nationalen Konkurrenzgesichtspunkten; er verstößt – in der Steuerfrage, bei der Überprüfung und Rücknahme von Privatisierungen, beim politischen Umbau seines Staats – gegen das europäische Reglement, weil und wenn er dies für die Stärkung Ungarns für unabdingbar ansieht. Er formiert Staat und Gesellschaft im Sinne einer nationalen Kampfgemeinschaft, präsentiert den Anspruch auf ein Groß-Ungarn als regierungsoffiziellen Standpunkt, schafft mit der Ausgabe von Pässen an Auslandsungarn auch gleich politische Fakten – und lässt mit all dem keinen Zweifel am Willen seiner Nation, sich ihre Rechte auch gegen die Interessen der EU-Mächtigen zu erkämpfen.

Und nicht nur das. Orbán lässt ausdrücklich wissen, dass er eine neue Art von Bündnissen und eine neue Art von Verbündeten (SZ, 27.6.2011) sucht:

„‚Die Welt, in deren Werterahmen wir unsere Leben gelebt haben, verliert ihre Bedeutung‘. Die Schulden seien so erdrückend, dass es zum Kollaps kommen werde. Ungarn müsse sich deshalb rasch von diesem sinkenden Schiff entfernen... Dank ihm und seiner Regierung sei Ungarn auf einem neuen Weg, Zentraleuropa werde zum neuen Kraftzentrum erstarken.“ (SZ, 2.8.2011)

Russland und China sind die Partner, mit deren Hilfe Orbán sich auf seinen „neuen Weg“ machen will. Für die Stärkung der nationalen Kräfte gegen das übermächtige Europa springt der erklärte Russenfeind über seinen Schatten und bietet Putin an, für rund 4 Milliarden Dollar eine Breitspurstrecke für die russische Eisenbahn von der ukrainischen Grenze bis in die Nähe Budapests zu bauen und hier mit Bahnstation, Autobahnanschluss und Donauhafen zu versehen. Russland soll diese Anlagen dann als Drehscheibe für seine Handelsaktivitäten mit der EU benutzen – so will Ungarn seinen wirtschaftlichen und politischen Status in Europa aufwerten.

Sehr viel weiter als diese Kontakte sind die mit der VR China gediehen. Mit China werden im Zuge eines von ungarischer Seite demonstrativ gefeierten, von der EU-Öffentlichkeit entsprechend zwiespältig zur Kenntnis genommenen Besuchs des chinesischen Ministerpräsidenten eine ganze Reihe von bilateralen Wirtschaftsabkommen auf den Weg gebracht: Das Handelsvolumen soll sich bis 2015 auf 20 Mrd. Dollar mehr als verdoppeln; die chinesische Entwicklungsbank stellt 1 Mrd. Euro für gemeinsame Investitionen zur Verfügung; 1 Mrd. Dollar fließen in die ungarische Chemiebranche, und an das Reich der Mitte ergeht auch das Angebot, Ungarn zu seinem europäischen Logistik- und Verkehrsknotenpunkt zu machen. Vor allem aber kauft China den ungarischen Staatshaushalt mit dem Aufkauf ungarischer Staatsanleihen ein Stück weit aus der einseitigen Abhängigkeit von seinen bisherigen Hauptgläubigern heraus, was Orbán als Beginn einer neuen strategischen Partnerschaft und Befreiung aus dem europäischen Schuldenjoch, also als Sieg im Kampf um Ungarns nationale Souveränität gebührend feiert. Bei Geld aus China sieht er nur „Hilfe“ und nichts von der Abhängigkeit, die ihn an europäischen Krediten so stört: Orbán sprach von einer chinesischen Hilfe in ‚historischer‘ Größenordnung und von einem ‚Meilenstein‘. Nun brauche sich sein Land um die Staatsfinanzen keine Sorgen mehr zu machen. (SZ, 27.6.2011)

Der Begeisterung ist zu entnehmen: Ungarn arbeitet daran, die einseitige Abhängigkeit von der EU aufzulösen und mit Hilfe potenter Konkurrenten der EU sein Verhältnis zu ihr umzudrehen, d.h. seine Mitgliedschaft zum Mittel seines Vorankommens als souveräner, machtvoller Nation in Europa zu machen.

Die EU begegnet diesem abweichenden Nationalismus mit ihrem erprobten Rezept: Die Chef-Europäer und die Brüsseler Kommissare setzen auf die eingerichteten Abhängigkeiten, unterwerfen die ungarischen Eigenmächtigkeiten ihren Regeln und Verfahrensweisen – und kommen nicht umhin, die Wirkungslosigkeit ihrer Interventionen in Bezug auf die Hauptsache zu konstatieren: Orbán rückt, bei allen unvermeidlichen praktischen Zugeständnissen und diplomatischen Verlaufsformen des Streits, von seinem Fundamentalismus nicht ab. Exemplarisch dafür, wenn auch sicher nicht der entscheidendste Streitfall, ist die Auseinandersetzung um das Mediengesetz: Da steht der Wille der ungarischen Staatsführung, ihre Öffentlichkeit auf Patriotismus zu trimmen, gegen die EU-Forderung, sich zum europäischen Wertekatalog zu bekennen – also die Hoheit der EU über die ungarische Politik anzuerkennen. Orbán lässt sich nur auf ein paar belanglose redaktionelle Änderungen am Text ein und erklärt seinen Landsleuten hinterher stolz, wie seine Regierung den Mahnern in Sachen Demokratie & Meinungsfreiheit in Washington und den europäischen Hauptstädten heimgeleuchtet hat: Wir haben einige Kopfnüsse verteilt, auch sind einige Ohrfeigen erschallt. (SZ, 2.8.2011)

Mit dem Bemühen, Ungarn neu aufzustellen und dadurch seine Stellung in der Hierarchie der europäischen Mächte gründlich zu verbessern, ist das Fidesz-Ungarn also ein ernster Störfall der ‚europäischen Einigung‘, wie sie deren Erfinder verstehen. Die ungarische Führung stemmt sich mit diesem nationalen Erneuerungsprogramm gegen die Folgen der Subsumtion unter die EU und stellt damit genau den Ertrag infrage, der Sinn und Zweck der europäischen Osterweiterung für deren europäische Veranstalter war und ist: das Kommando der führenden Euro-Mächte über einen erweiterten großeuropäischen Staatenraum und den freien Zugriff ihres Kapitals auf diesen Raum zu den von ihnen gesetzten Bedingungen. Die Orbán-Mannschaft greift mit ihrem Kampf für die Wiederaufrichtung Ungarns diesen imperialistischen Kern der EU-Erweiterung an – die Verwandlung Osteuropas in eine Peripherie fest ein- und untergeordneter abhängiger Staaten als institutionalisierter, verlässlicher Besitzstand der europäischen Vormächte. Und das nicht nur mit nationalstolzen Anstrengungen, innerhalb der EU ungarische Machtbedürfnisse zur Geltung zu bringen, sondern auch mit erfolgreichen Bemühungen, sich in der imperialistischen Konkurrenz Alternativen zu eröffnen, die ihr neue ökonomische Mittel und politische Freiheit gegenüber den Unterordnungsansprüchen der EU-Vormächte verschaffen. Ungarn stößt mit seiner „nationalen Revolution“, egal wie radikal oder kompromissbereit und wie erfolgreich im Einzelnen, die EU-Macher auf die Schranken ihres politökonomischen Eroberungsprojekts, das auf die Alternativlosigkeit der Potenz des europäischen Kapitals und der europäischen Vormächte für die kapitalistischen Wachstumsbedürfnisse der Randstaaten setzt, mit den Folgen der EU-Eingemeindung aber deren unbefriedigten Nationalismus herausfordert.

[1] Näheres zum Weg Ungarns in die Krise findet sich in GegenStandpunkt 1-10: Das neue Europa in der Krise

[2] Der im folgenden öfter zitierte Pester Lloyd ist eine in Budapest produzierte deutschsprachige Online-Zeitung, die die Orbán-Politik an den Kriterien guten Regierens misst, wie sie der EU-Wertekanon vorschreibt, und unermüdlich den Vorwurf gegen den Regierungschef erhebt, von diesem rechten Weg abzuweichen und einen unerlaubten Nationalismus zu praktizieren.

[3] Das von den Verfassungsrichtern als verfassungsfeindlich kassierte Gesetz richtet sich vor allem gegen die unter der sozialistischen Vorgängerregierung genehmigten „Golden Handshakes“ für Manager in staatlichen und städtischen Betrieben; Fidesz will diese Abfindungen mit 98 % Steuer belegen, rückwirkend zum 1.1.2010. Dem Gericht wird unter Nutzung der Zweidrittelmehrheit im Parlament durch eine Änderung im Grundgesetz die Zuständigkeit für alle Gesetze, die irgendwie budgetrelevant sind, entzogen, das beanstandete Gesetz erneut eingebracht und im Parlament bestätigt.

[4] Von der Armeespitze zu den Polizeichefs, vom Katastrophenschutz zum Pferderennen, von der Lotterie zu den Staatsbahnen, von der Rentenversicherung zum Statistischen Zentralamt wurden Fidesz-Kader eingesetzt oder traten manche Amtsleiter von sich aus zurück. Die umstrittensten Ernennungen erfolgten an der Spitze des Rechnungshofes und der Finanzaufsicht. (Paul Lendvai, Mein verspieltes Land, S. 224) Säuberungsaktionen bei der staatlichen Infrastrukturagentur NIF und der Autobahnverwaltung ÁAK. Auch die Staatsfarmen sowie alle zweiundzwanzig Forstämter des Landes wurden auf diese rüde Art gereinigt und mit neuen Köpfen bestückt. (Pester Lloyd, 15.7.2010)

[5] Dazu der Artikel „Das ungarische Statusgesetz: Wie man aus Bürgern fremder Staaten nationale Größe macht“ in GegenStandpunkt 2-02.

[6] Die Regierung des ungarischen Premiers, Viktor Orbán präsentiert die Einbürgerung der Auslandsmagyaren vor allem als historische Wiedergutmachung. Laut Bence Rétvári, Staatssekretär des Ministeriums für öffentliche Verwaltung, habe der ‚Prozess der nationalen Wiedervereinigung‘ begonnen, ein ‚90-jähriges Versäumnis‘ werde nun beseitigt. (Die Presse, 4.1.2011)

[7] Nicht nur mit seinem neuen Mediengesetz, auch mit dem Teppich, der anlässlich seiner Präsidentschaft im Gebäude des EU-Rats in Brüssel ausgelegt wurde, sorgt Budapest für Diskussionen: Abgebildet ist unter anderem das historische Großungarn. (Der Standard, 19.1.2011)

[8] In Ungarn sind 80-85 % der erwachsenen Zigeuner arbeitslos. Dass dies nicht an ihnen liegt, wird dadurch bewiesen, dass Mitte der achtziger Jahre, in der Endzeit der sozialistischen Staats- und Kollektivwirtschaft, 85 % der erwachsenen Roma in Arbeit standen, davon rund 70 % in der Bauindustrie. (FAZ 9.3.2011)

[9] In den Modelldörfern, in denen dies (‚Gemeinschaftsarbeit‘ als Gegenleistung für Sozialleistungen) schon vorgeführt wird, kann man hauptsächlich Mitglieder der Roma-Bevölkerung beobachten, die Blätter harken oder Müll sammeln. (SZ, 20.8.2011)

[10] Das gilt im Übrigen auch für den sonstigen Bodensatz des Kapitalismus in Ungarn: Obdachlosen ist inzwischen der Aufenthalt in der Hauptstadt bei Strafe verboten. (SZ, 20.8.2011) Der ehrbare ungarische Bürger und ordentlich arbeitende Mensch hat ein Anrecht auf eine saubere Stadt!

[11] Die Privatwirtschaft gedenkt der Fidesz-Politiker Rogán an die Empfehlungen des Nationalen Interessenrates OÉT, einem Gremium der Sozialpartner Regierung, Arbeitgeber, Gewerkschaften zu binden. Dieses gab für 2011 eine Lohnsteigerungsempfehlung (kein Befehl) von 4-6 % aus, wobei 4 % mutmaßlich gerade die Inflation ausgleichen würden. Das Fidesz will nun durchsetzen, dass Unternehmen, die sich nicht an diese total freiwillige Empfehlung halten, von staatlichen Zuschüssen für Investitionen, möglicherweise sogar vom Zugang zu Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Ein Gesetz dafür sei in Vorbereitung. Und Rogán hat ein nicht so schlechtes Argument bei der Hand, denn immerhin sinken neben der Einkommens- auch die Unternehmenssteuern, rund 140 Milliarden Forint, ca. 500 Mio. EUR müssen Firmen in diesem Jahr weniger an Gewinnen an den Staat abführen.(Pester Lloyd, 10.3.2011)

[12] Nach Angaben der OECD wurden in den Jahren von 1990 bis 2001 Privatisierungen im Wert von rund 8 Milliarden EUR bzw. im Wert von ca. 15 % des damaligen BIP umgesetzt... Alte und neue Seilschaften schlugen damals zu, Milliardenwerte wurden teilweise einfach verscherbelt, auch die regionale Oligarchie etablierte sich in dieser Zeit. Die vier großen Blue Chips an der Budapester Börse, OTP (früher Sparkasse), MOL (Energiekonzern), Magyar Telekom und Richter Gedeon sind alle aus Privatisierungen hervorgegangen. (Pester Lloyd, 16.5.2011)

[13] Die ungarische Regierung hat am Montag (14.6.) die Einführung behördlicher Preise für Strom und Gas beschlossen. Damit bestimmt der Minister für nationale Entwicklung die möglichen maximalen Preise, hieß es in Medienberichten. Der Beschluss geht auf den von Ministerpräsident Viktor Orbán vergangene Woche im Parlament verkündeten sogenannten ersten Aktionsplan der Regierung zurück, der auch die Limitierung der Preise der Energielieferer festlegt. Unter anderem muss bei der Feststellung der Preise das Prinzip der geringsten Kosten angewendet werden. (www.balaton-zeitung.info, 14.6.10)