„Keine Tarifauseinandersetzung, sondern bloß ein Machtkampf“ – was heißt hier bloß?!
Der Kampf der GDL um ihre Tarifmacht und das Ringen des Staates um ein neues Streikrecht
Die Streiks der Lokführer-Gewerkschaft lösen eine öffentliche Welle der Empörung aus, weil, so die Auskunft, nicht bloß ein Unternehmen, sondern „ganz Deutschland“ durch einen „unsinnigen Machtkampf“ geschädigt werde. Gewerkschaftlicher Kampf für Lohninteressen und schon gleich nicht der Kampf für ein wirksames Vertretungsrecht rechtfertigt eben in den Augen der Öffentlichkeit keine Streiks, und schon gleich keine, die auf Wirkung berechnet sind. Um einen Machtkampf grundsätzlicherer Art geht es der GDL allerdings, um ihr Recht auf eine gewerkschaftliche Vertretung, die sich nicht an den sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten der konkurrierenden Eisenbahnergewerkschaft und des DGB orientiert, bei denen die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder regelmäßig auf der Strecke bleiben. Deswegen hat die GDL auch nicht nur gegen eine gewerkschaftsfeindliche Öffentlichkeit anzukämpfen, sondern gegen eine Koalition aus Eisenbahnergewerkschaft, Bahnunternehmen und gegen eine Politik, die mit einem neuen Streikrecht diese störende gewerkschaftliche Macht brechen und gewerkschaftliche Interessenvertretung damit auf tarifeinheitlichen ‚Sozialfrieden‘ festlegen will.
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Keine Tarifauseinandersetzung, sondern bloß ein Machtkampf
– was heißt hier bloß?!
Der Kampf der GDL um ihre Tarifmacht und das Ringen des Staates um ein neues Streikrecht
Die Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) lösen eine Welle der Empörung aus. Zur Durchsetzung ihrer Forderung an die DB nach einem eigenständigen Tarifvertrag für alle ihre Mitglieder im Unternehmen veranstaltet die GDL nicht nur einige zeitlich und örtlich begrenzte Warnstreiks, sondern legt den Bahnverkehr in Deutschland mit einem 50-Stunden-Streik an einem der verkehrsstärksten Wochenende des Jahres weitgehend lahm. Einige Wochen später ruft sie einen fünftägigen Rekordstreik aus; der Versuch der DB, eine einstweilige Verfügung gegen den Streik zu erwirken, scheitert vor dem Frankfurter Arbeitsgericht, das die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Streiks bestätigt. Trotzdem wird er von der GDL selber nach 75 Stunden vorzeitig beendet; diese Geste der Versöhnung
gegenüber der DB im Besonderen und der Republik im Allgemeinen stimmt die öffentlichen Begutachter nicht gerade versöhnlicher. Sie stehen in ihrer überwältigenden Mehrheit nämlich längst auf dem Standpunkt, dass hier nicht einfach ein Unternehmen bestreikt wird, sondern Millionen
(Der Spiegel), eigentlich ein ganzes Land
(Wirtschaftswoche), nämlich ganz Deutschland
(Die Welt) und seine tragende Säule – der Mittelstand
(FAZ) – in Geiselhaft
(alle) genommen werden. Der Hilferuf dieser bestreikten Firma – Irgendwer muss der GDL klarmachen, dass sie mit ihrer Haltung das ganze System gefährdet.
(Ulrich Weber, DB-Personalvorstand) – wird also von einer in ihrer Feindschaft gegen diese Kleingewerkschaft ziemlich geschlossenen Öffentlichkeit erhört. Zwar sei es selbstverständlich das gute Recht einer anständigen Gewerkschaft, im Kampf um gerechte Löhne und erträgliche Arbeitsbedingungen gelegentlich zum Mittel des Streiks zu greifen. Aber darf das zur Störung des öffentlichen Lebens führen? So war das mit dem Streikrecht nicht gedacht, oder? Eine streikberechtigte Gewerkschaft sollte sich doch ihrer sozialen Veranwortung bewusst sein und bei ihren Kampfmaßnahmen bedenken, dass viel höhere Güter als der Lebensunterhalt ihrer Mitglieder auf dem Spiel stehen. Sonst droht der bewährten Sozialpartnerschaft Schaden
, i.e. der vertraulichen Zusammenarbeit zwischen den Arbeitern und ihren unternehmerischen Anwendern, die ihren Belegschaften offenbar Konfliktgründe am laufenden Band servieren. Ein zentraler Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge
, nämlich die freie Mobilität
, laut der SZ ein Grundprinzip dieses freien Landes, wird durch den Streik tendenziell untergraben – und zwar ausgerechnet zum 25. Jahrestag des Mauerfalls!
Streng genommen bringt das rücksichtslose Auftreten der GDL nicht weniger als den gesamten Gesellschaftsvertrag ins Wanken:
„In einer dem Konsens verpflichteten Gesellschaft, in der sich die meisten Menschen einig sind, dass es eben nicht nur schwarz und weiß gibt, richtet das kompromisslose Pochen auf den eigenen Standpunkt Schaden an, denn es berührt den Kern eben dieser Übereinkunft.“ (Spiegel-Online, 5.11.) Das Ganze lässt den Bild-Chefkolumnisten ratlos zurück: „Vor 300 Jahren stritten Arbeiter um eine Suppe, um ein Dach. Worum geht es heute?“ (F.J. Wagner, Bild)
Jedenfalls nicht um höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten und dergleichen – für solche Streiks hat die deutsche Öffentlichkeit bekanntlich ja vollstes Verständnis. Doch wenn diese Lokführergewerkschaft sich nicht einmal an ihren Namen hält und glatt darauf besteht, auch für ihre Mitglieder unter dem sonstigen „fahrenden Personal“ Tarifverträge zu schließen, dann liegt ein unsinniger Machtkampf
vor: Der GDL geht es allein darum, ihr Geltungsbedürfnis zu befriedigen
; sie will nur ihr Revier vergrößern
und zielt auf Machtmaximierung
. Was ist eigentlich in sie gefahren? Ganz klar: Das kann nur das Werk eines Verrückten sein, näher: eines Größen-Bahnsinnigen
(Bild), der bloß wegen seiner persönlichen Machtgelüste
die Republik zum Stillstand bringt. So wird – spätestens nach dem ersten Wochenendstreik – GDL-Chef Claus Weselsky zum meistgehassten Mann Deutschlands
und zum Staatsfeind Nr. 1
erklärt. Manche Meinungsbildner geben der Volksempörung, die sie schüren, eine Anleitung für die Praxis: Wer dem Bahnsinnigen noch direkt die Meinung geigen will, das ist seine Telefonnummer…
(Bild); das Magazin „Focus“ veröffentlicht Fotos von Weselskys Wohnsitz bzw. geheimem Rückzugsort
, sodass er sich genötigt sieht, die Polizei zu verständigen. Seine Beschwerde über die Pogrom-Stimmung
, die die Medien gegen die GDL erzeugen, machen den Skandal komplett: Bei solchen unerhörten historischen Vergleichen braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Öffentlichkeit ihrerseits diesen Chaos-Claus
dauernd mit Assad und Hitler vergleicht… So zeigt sich die bundesdeutsche Demokratie von ihrer wehrhaften Seite. Von Forderungen eines Streikverbots oder einer Einschränkung des Streikrechts bis hin zu Rübe ab!
ist da alles zu haben. Mit demonstrativem Unverständnis für die Zwecke der GDL besteht sie auf der Einhaltung der Ordnung, ohne Wenn und Aber.
Der Einheitsfront gegen die GDL und ihren Chef steht allerdings eine kleine, abweichende Minderheit gegenüber, die die Streiks und die Forderungen der Lokführer durchaus berechtigt findet. Schließlich handelt es sich dabei um eine Errungenschaft der Sozialen Marktwirtschaft:
„Ja, Streiks nerven. Aber sie gehören auch dazu, damit Unternehmen und Arbeitnehmer wenigstens halbwegs auf Augenhöhe verhandeln können.“ (Deutschlandfunk, 5.11.) „Der Konflikt ist real. Der Streit ist legitim. Es geht um die Interessen der Beschäftigten. Was sonst ist die Aufgabe einer Gewerkschaft?…Dass es einen Interessengegensatz gibt zwischen denen, die ihre Arbeitskraft hergeben, und denen, die sie nehmen, das haben wir vergessen.“ (Jakob Augstein, Spiegel-Online)
Das ruft der Mann allerdings ersichtlich nicht deswegen in Erinnerung, weil er ein vernichtendes Urteil über die Marktwirtschaft loswerden will, in der Lohnarbeiter offenbar dauernd kämpfen müssen, um von ihrer Arbeit leben zu können. Im Gegenteil, er will nichts weiter als Konsequenz anmahnen bei der Feier der freien Marktwirtschaft: Wer der Freiheit des Markts das Wort redet, muss auch die Freiheit des Lohnkampfs akzeptieren: Wem das nicht passt, sollte den Umzug nach China erwägen.
(ebd.) Die Verteidigung fällt also um keinen Deut besser aus als der Angriff, bestätigt sie doch bloß den Umstand, dass das Geltendmachen der Interessen der Beschäftigten
in der freien Marktwirtschaft notwendigerweise stört. Ohne Machtkampf geht da offenbar gar nichts.
Es bleibt allerdings nicht beim ideellen Herumrechten der Öffentlichkeit. Die Bundesregierung selbst sieht sich zwar nicht erst, aber erst recht durch die Streiks der GDL zur gesetzgeberischen Tatkraft herausgefordert. Schließlich handelt es sich dabei um den Gebrauch einer Rechtslage, für die der Staat verantwortlich zeichnet. Und in dem Sinne stellt Arbeitsministerin Nahles vor dem Bundestag klar:
„Das Streikrecht ist ein zentrales Grundrecht, ein Eckpfeiler unserer Demokratie.“ Doch „hier scheint das Prinzip vorzuherrschen: Wenige schauen nur auf sich. Dass einige Spartengewerkschaften für ihre Partikularinteressen vitale Funktionen unseres gesamten Landes lahmlegen, ist nicht in Ordnung. Das untergräbt den Zusammenhalt in unserem Land.“
Ein eindeutiger Missbrauch gewerkschaftlicher Freiheiten, dem die für die Allgemeinheit verantwortliche Instanz Einhalt gebieten muss: Es muss endlich ein Gesetz zur „Tarifeinheit“ her, welches das Prinzip „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag!“ festnagelt und dem kämpferischen Auftritt solcher Spartengewerkschaften den rechtlichen Boden entzieht, damit in der deutschen Arbeitswelt wieder Ruhe herrscht. Das erweist sich allerdings als eine knifflige Sache in einem Rechtsstaat…
Der Kampf der GDL um einen eigenständigen Tarifvertrag für alle GDL-Mitglieder…
Auch im diesjährigen Konflikt zwischen der GDL und der DB hat man es mit Kernelementen eines normalen gewerkschaftlichen Kampfs um die Bedingungen von Lohn und Leistung im Betrieb zu tun. Auch dieses Mal wird Kompensation für Schäden gefordert, die die DB bei ihrer Belegschaft im Interesse des eigenen Konkurrenzerfolgs anrichtet.[1] Die GDL fordert 5 % mehr Lohn, eine Begrenzung der Arbeitszeit von 39 auf 37 Stunden, nur noch 50 statt unbegrenzte Überstunden im Jahr, maximal fünf statt sechs Schichten in 120 Stunden, freie Wochenenden, die Einstellung von 200 zusätzlichen Lokführern sowie Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn des Konzerns. Nicht gerade die Welt, was die GDL in dieser Tarifrunde fordert, auch wenn sie damit den für DGB-Gewerkschaften üblichen Rahmen sprengt. Über seine Kompromissbereitschaft in diesen Fragen lässt Weselsky allerdings keinen Zweifel aufkommen:
„Wenn wir fünf Prozent fordern, bildet sich niemand ein – auch nicht der Vorsitzende –, dass wir fünf Prozent bekommen.“
Aber die GDL und ihr Chef haben sich dieses Jahr ein Kampfziel gesetzt, das tatsächlich über Fragen von Lohn und Leistung hinausgeht. Die Rede von Geltungssucht
der Lokführer und der Machtgelüste
ihres Chefs mögen perfide, auf die Konstruktion eines Feindbilds gemünzt sein, aber mit dem Terminus „Machtkampf“ ist das, worum es den streikenden Lokführer geht, tatsächlich nicht schlecht getroffen. Denn die GDL will ihre tarifpolitische Kompetenz nicht mehr auf die Lokführer beschränken, sondern sie auch auf ihre Mitglieder beim sonstigen „fahrenden Personal“ ausdehnen: auf die Zugbegleiter, Bordgastronomen, Disponenten, Rangierführer und Ausbilder, die bei der GDL organisiert sind. Sie beruft sich dabei zwar auf den seit 2010 vom Bundesarbeitsgericht anerkannten Grundsatz der „Tarifpluralität“, welcher unterschiedliche Tarifregelungen für unterschiedliche Mitarbeiter mit der gleichen Tätigkeit in ein und demselben Unternehmen gestattet.[2] Sie richtet sich aber damit gegen die bisher bei der DB gültige Regelung, wonach die GDL für die Lokführer verhandelt, bei denen sie die Mehrheit der Organisierten vertritt, während die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) – die andere, deutlich größere Gewerkschaft in der DB-Familie – für den Tarifvertrag zuständig ist, der für die restliche Belegschaft im Betrieb gilt.[3] Was die GDL für dieses Ziel unternimmt – und was sie dann vorhat, falls sie es erreicht –, ist für eine deutsche Gewerkschaft durchaus ungewöhnlich. Denn im Gegensatz zu den üblichen Gepflogenheiten deutscher Branchengewerkschaften nimmt die GDL ihren „niedrigen Organisationsgrad“ in bestimmten Bereichen mal nicht zum Grund, auf Ohnmacht zu plädieren. Stattdessen will sie die Macht einsetzen, über die sie in einer Sparte nicht zu knapp verfügt – in diesem Fall aufgrund der Schlüsselstellung der Lokführer im Betriebsablauf –, um für ihre Mitglieder in anderen Bereichen Zugeständnisse zu erzwingen. Von wegen also „Funktionselite“ und „Rosinenpickerei“! Mit der Streikmacht, die von den Lokführern ausgeht, pocht die GDL auf einen separaten, „autonomen“ Tarifvertrag für alle ihre Mitglieder in der DB-Belegschaft, und mit derselben Macht gedenkt sie, ihre zukünftigen Forderungen für diese Mitglieder zu untermauern. Dabei soll es aber nicht bleiben: Der Einsatz ihrer Macht soll sich dann als Mittel bewähren, den niedrigen Organisationsgrad in diesen Bereichen zu beheben, nämlich durch die Demonstration ihres Willens und ihrer Fähigkeit, Verbesserungen in den Arbeits- und Entlohnungsbedingungen im Betreib zu erzwingen. Die Unterlassung dieses urgewerkschaftlichen Auftrags wirft Weselsky den DGB-Gewerkschaften vor, und geht mit der Alternative praktisch voran:
„Die Tatsache, dass derzeit nur noch 18 Prozent aller Beschäftigten in Gewerkschaften organisiert sind, lässt den klaren Schluss zu, dass … die Gewerkschaften ganz offensichtlich ihren Hauptaufgaben, nämlich Mitglieder und Organisationsgrad, nicht nachgekommen sind.“ (gdl.de, 18.8.14)
So besinnt sich die GDL auf das einzige Mittel, über das eine Arbeiterschaft zur Durchsetzung ihrer Interessen verfügt, die Streikmacht ihrer Mitglieder. Durch deren Einsatz bessere Tarifabschlüsse erzielen, darüber mehr Mitglieder gewinnen, um die eigene Macht zu steigern, eben solche Tarifabschlüsse anzustreben – so lautet der produktive Zirkel, der den kämpferischen Lokführern vorschwebt. Um die Steigerung ihrer gewerkschaftlichen Macht geht es ihr also in der Tat; mit Machtgelüsten
hat das allerdings wenig zu tun. Dieser Gewerkschaft geht es um nichts weiter, aber auch um nicht weniger als die Anerkennung ihres Rechts, selber den permanenten Kampf um Abwehr gegen und Kompensation für all die Zumutungen zu führen, mit denen sie auch in Zukunft todsicher rechnet.
Aber auch das erfordert hierzulande offenbar einen Kampf. Und zwar an mehreren Fronten.
… gegen die DB …
Auf die Machtfrage, die die GDL mit ihrer Forderung nach einem eigenständigen Tarifvertrag für alle GDL-Mitglieder aufwirft, antwortet die DB mit der Weigerung, die Forderung überhaupt als Verhandlungsgegenstand anzuerkennen. Sie macht vielmehr die Fortsetzung des Grundlagenvertrags zwischen der GDL und der EVG zur unhintergehbaren Bedingung für die Verhandlung über alle tarifpolitischen Inhalte. Damit ist von Seiten der DB klargestellt: Sie entscheidet darüber, mit welchem Tarifpartner sie worüber verhandelt; das haben die Gewerkschaften im Betrieb für die DB zu arrangieren – gleichgültig gegen die Rechtslage und erst recht gegen die jeweiligen Interessen und Differenzen der betreffenden Gewerkschaften. Als ein Fall von Machtgeilheit
gilt das nicht; die Argumente, die die DB dafür anführt, appellieren schließlich an den gesunden unternehmerischen Menschenverstand: Wir wollen Personalarbeit aus einem Guss
und die soziale Ordnung in unseren Betrieben
gewährleisten. (DB- Personlavorstand Weber in der FAZ, 2.11.14) Sie verweist auf den hohen organisatorischen Aufwand
, der mit der Verwaltung von unterschiedlichen Löhnen und Zuschlägen einherginge; auf die Schwierigkeiten der Dienstplangestaltung, die mit verschiedenen Regelungen zu Arbeits- und Ruhezeiten verbunden wären – ganz zu schweigen von den zu erwartenden Konflikten innerhalb der Belegschaft, wenn in einem Betrieb unterschiedliche Angestellte unter verschiedenen Bedingungen arbeiteten. Wo kämen wir denn da hin bei einem so eklatanten Verstoß gegen das in diesem Fall nicht bloß gewerkschaftliche, sondern auch unternehmerische Heiligtum „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“? Diese Werbeoffensive der DB findet nicht nur unter ihren Klassenbrüdern, sondern auch in der journalistischen Öffentlichkeit Abnehmer: Die Zumutung
eines tarifpolitischen Chaos
wird an die Wand gemalt – das Resultat ist eine beachtliche Kollektivleistung in Sachen Ironie. Schließlich haben deutsche Unternehmer im Allgemeinen und die DB im Besonderen seit mehreren Jahren beeindruckende Kreativität und administratives Geschick bei der Gestaltung von äußerst vielschichtigen Entlohnungsbedingungen an den Tag gelegt: Sie haben Öffnungsklauseln in den Flächentarifverträgen zwecks „betriebsnaher Lösungen“ für ihre individuellen Konkurrenzbedürfnisse eingefordert und bekommen; nicht selten haben sie gleich „Verbandsflucht“ begangen, um solche Verträge ganz zu umgehen; sie haben Leiharbeit und Werkverträge in großem Stil zur Anwendung gebracht; und sie haben konkurrierende, „christliche“ Kleingewerkschaften wieder zum Leben erweckt, die sich für unternehmerfreundliche Tarifvorstellungen offener zeigen. So erweist sich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, das bis 2010 geltende Prinzip der Tarifeinheit zu kippen, in der Sache eher als ein gerichtlicher Nachvollzug der ohnehin schon existierenden Tarifpluralität, die deutsche Unternehmen längst praktiziert haben. Und was die DB selber betrifft: Immerhin ist der Konzern inzwischen in 900 betriebliche Einheiten aufgespaltet worden; ebenso eindrucksvoll sind seine Errungenschaften beim Outsourcen und Insourcen von Abteilungen und Dienstleistungen, bei der Anwendung von Zeit- und Leiharbeit mit eigenen Tarifverträgen, bei der Gründung von eigenen Tochtergesellschaften im Nahverkehr, usw. Summa summarum: Ein tarifpolitischer Verhau, den das Kapital selber anrichtet, ist allemal recht, wenn es der Senkung des Lohns und der Organisation profitdienlicher Arbeitsbedingungen dient. In dem Fall handelt es sich nicht um eine administrative Unmöglichkeit, sondern um eine „maßgeschneiderte Lösung“ für die Rentabilitätsbedürfnisse der Unternehmer. Aber die verlieren offenbar schnell die Orientierung, wenn sich die „Komplexität“ einer kämpferischen Spartengewerkschaft verdankt, die schon mehrmals ihre Bereitschaft und ihre Fähigkeit bewiesen hat, für Lohnerhöhungen und Leistungsbegrenzungen zu kämpfen, die für deutsche Gewerkschaften ungewohnt sind – schon gleich für die EVG. Denn dann ist der gewohnte reibungslose Verkehr bedroht, den die DB mit der EVG auch und gerade bei allen Zumutungen im Zuge der „Vorbereitung“ auf die früher geplante Privatisierung pflegt. Dann bilden ihre eigenen Konkurrenzbedürfnisse, also ihr Gewinninteresse nicht mehr den unverrückbaren Rahmen, von dem jede Auseinandersetzung über Lohn und Leistung wie selbstverständlich auszugehen hat; dann stecken die Geschäftsziele womöglich nicht mehr letztgültig den Spielraum
für Verbesserungen der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen ab; dann gewinnen vielmehr die Interessen der Beschäftigten – zwar nicht gleich die Oberhand, aber jedenfalls – ein Gewicht, das ihnen als bloßen Partikularinteressen
keinesfalls zukommen darf. Und wenn ein solcher Standpunkt auch noch Zulauf bekommt! Dann droht eine ganze andere Sorte Chaos
.
Was das eigene Geschäftsinteresse angeht, das die DB beharrlich gegen alle Gewerkschaftsforderungen und Streikaktionen mit aller Sturheit und unternehmerischen Prinzipienfestigkeit festhält, sieht die Sache umgekehrt aus. Das ist, darauf besteht sie, nicht bloß ihres, sondern gleichbedeutend mit dem der Allgemeinheit. Dafür weiß sie einiges anzuführen. Denn genau das bekommt die Republik laut DB durch die Streiks der GDL ja eindringlich vor Augen geführt: Nicht nur die Bilanz der DB ist betroffen, sondern gleich die ganze deutsche Wirtschaft, ja eigentlich jederman – und zwar von der Intransigenz der Lokführer und ihrer Gewerkschaft. Millionen geschädigte Bahnkunden – Berufspendler, die nicht zur Arbeit kommen; Reisende, die nicht weg-, heim- oder zum Mauerfall reisen können; Unternehmen, die nicht ihre benötigten Waren und Produktionsmittel geliefert bekommen – das spricht ja wohl für sich bzw. für eine DB, die mit ihrer entschiedenen Zurückweisung aller gewerkschaftlichen „Erpressungsversuche“ die ganze Republik verteidigt. Den Erfolg dieses Unternehmens bei der Ausnutzung des Mobilitätsbedarfs der ganzen Gesellschaft für ihr Geschäft führt es als den höchst umfangreichen Dienst an, den es für die Allgemeinheit erbringt. Und damit steht ein für alle Mal die Pflicht fest, die seine Belegschaft der ganzen Republik schuldet und derzeit schuldig bleibt, wenn sie sich gegen die Intransigenz der DB-Geschäftsführung wehrt:
„Die Gewerkschaft muss ihrer Verantwortung bewusst und zu Kompromissen bereit sein.“ (DB-Chef Grube) „Sie nutzt ihr unbestrittenes Streikrecht rücksichtslos aus, vergisst dabei ihre Pflichten und ihre Verantwortung, für Betriebsfrieden zu sorgen.“ (Personalchef Weber)
So sieht also die erste Frontstellung im gewerkschaftlichen Machtkampf aus. Aber eben nur die erste.
… und gegen ihre Hausgewerkschaft EVG
Denn in dem gewerkschaftlichen Kampf der GDL-Lokführer sieht die EVG einen eindeutigen Angriff auf ihre eigene Macht im Betrieb. Erstens stellt die GDL den Alleinvertretungsanspruch der EVG über den Rest der Belegschaft ausdrücklich in Frage, will sie ihr doch die Vertretung der neugewonnenen Mitglieder der Bahn nicht länger überlassen und beruft sich dabei nicht zu unrecht auf gewerkschaftlich zu vertretende Interessen der ganzen Mannschaft: Kooperationen sind grundsätzlich eine gute Sache, doch wenn sie auf ein Tarifkartell zu Lasten aller Gewerkschaftsmitglieder hinauslaufen, dann ist das mit uns nicht zu machen.
(Weselsky, GDL-Pressemitteilung, 16.9.14) Insofern hat es die EVG zweitens mit einer gewerkschaftlichen Konkurrenz zu tun, die sich explizit gegen ihre ganze Linie bei der Vertretung der DB-Arbeiter richtet. Die GDL spricht der EVG nämlich grundsätzlich den Willen ab, die Macht, über die sie mit ihren Mitgliedern verfügt, ordentlich einzusetzen, um für die nennenswerte Verbesserungen durchzusetzen. Sie dagegen, so ihr Vorsitzender, ist nicht gewillt, so zu tun, als ob das alles unabänderlich wäre und wir nichts bewegen könnten. Wir können was bewegen.
(Weselsky im ARD-Morgenmagazin, 21.11) Der Verdacht der EVG, die GDL würde mit ihrem Streik eine „Mitgliederwerbeaktion“ veranstalten, um der EVG Mitglieder abzujagen, ist also durchaus begründet; die GDL sieht sich nämlich als die einzige Gewerkschaft, die offensichtlich den Mumm und den Arsch in der Hose hat, die am Ende des Tages sagt, was Sache ist, und die bereit ist, dafür zu streiken.
(Weselsky in Deutschlandfunk, 4.11.14) In Gestalt der GDL tritt der EVG also eine echte Konkurrenz entgegen; und, was für die das Schlimmste ist, mit den Erfolgen, die die GDL mit ihrem kämpferischeren Weg verzeichnet, droht sie in Zukunft das beanspruchte Vertretungsmonopol der EVG endgültig zu untergraben.[4]
In eine solche Konkurrenz um Mitglieder will die EVG gar nicht erst eintreten. Sie beruft sich dabei auf Höchstwerte der deutschen Gewerkschaftsbewegung, zunächst auf den Wert der Solidarität
, das Lebenselixier einer Gewerkschaft, und warnt vor einer Zersplitterung der Belegschaft:
„Für uns steht fest, dass die Basis gewerkschaftlichen Handelns Solidarität ist. Das bedeutet, dass auch ‚die Starken‘ solidarisch mit den weniger Durchsetzungsfähigen sind. Ziel muss es in erster Linie sein, die Interessen aller Beschäftigten gleichberechtigt zu vertreten.“ (EVG-Chef Alexander Kirchner, DGB-Einblick, 1.9.14)
Die EVG denkt allerdings keine Sekunde lang daran, die Stärke, die von ihren Mitgliedern ausgeht, der der GDL solidarisch hinzuzuaddieren, um dann zusammen umso stärker gegen die DB aufzutreten und für die Schwachen und die Starken mehr herauszuholen. Die Solidarität der Arbeiter hat sich vielmehr unbedingt innerhalb des Rahmens abzuspielen, den die Gewinnanforderungen der DB abstecken; da dies für die EVG offenbar tatsächlich – ganz entsprechend dem Vorwurf von Weselsky – unabänderlich
zu sein scheint und man da nichts bewegen
könne, bedeutet Solidarität in diesem Fall, dass diejenigen, die gut verdienen, auf einen Teil ihres Einkommenszuwachses verzichten
(Kirchner im SZ-Interview, 22.10.14), also nichts anderes als eine Verteilung der knappen Geldsumme, die die betriebliche Rechnung mit möglichst niedrigen Lohnkosten hergibt und von deren Unverrückbarkeit die EVG ausgerechnet als Gewerkschaft ausgeht. Alles andere wäre für die EVG ein Frontalangriff auf das, worauf diese Gewerkschaft ihre Stärke gründet und nach wie vor gründen will: auf die Sozialpartnerschaft
, die sie – wie die anderen DGB-Gewerkschaften – seit Anfang der Republik mit der Unternehmerseite pflegt und die sie als das Erfolgsrezept nicht nur der deutschen Gewerkschaften, sondern auch der Nation sieht.[5] Diese Gewerkschaft sieht die entscheidende Stütze ihrer Macht in der Anerkennung durch das Kapital, den Staat und die breite Öffentlichkeit – eine Anerkennung, die sie sich mit dem partnerschaftlichen, also äußerst zurückhaltenden Gebrauch ihrer Macht zu verdienen meint. Mit diesem Standpunkt ist sie ganz auf der Linie des DGB insgesamt, dessen Vertreter die ganze Grundlage ihrer gewerkschaftlichen Mitwirkung durch das Auftreten der Lokführer bedroht sehen. Der DGB-Chef Hoffmann wirft der GDL vor, einen Image-Schaden
anzurichten: Das wollten wir vermeiden, das ist uns leider nicht gelungen.
(Deutschlandfunk). Schon vor den großen Streiks der GDL warnt Hoffmann in einem Brief an Klaus Dauderstädt – Chef des Deutschen Beamtenbunds (DBB), des Dachverbands der GDL – vor öffentlichen Ansehensverlusten
:
„Sollen weitere Reputationsschäden für die Gewerkschaften abgewendet werden, so ist es meines Erachtens höchste Zeit, dass du (Dauderstädt) die passive Grundhaltung aufgibst und mäßigend auf die GDL einwirkst.“ (SZ, 6.9.14)
Der IG-Metall-Chef steuert auch seinen Ärger über eine GDL bei, die Stimmung gegen die Gewerkschaften
schüre. Sie sei ein abschreckendes Beispiel dafür, wie eine Gewerkschaft nicht die Zeichen der Zeit erkennt.
(Detlef Wetzel in Spiegel Online, 2.11.14) Das ist also die moderne DGB-eigene Lesart der Notwendigkeit eines gewerkschaftlichen Zusammenschlusses: Gemeinsam bewahren wir die Ruhe und damit den Ruf, auf dem unser Status beruht.
Wenn die GDL sich weigert, ihre Stärke für dieses Ziel einzusetzen, dann sollte sie laut EVG wenigstens einsehen, dass ihr Vorstoß auf das Terrain der EVG ein Verstoß gegen die Demokratie ist, als deren Säule DGB-Gewerkschaften sich immer verstanden haben. In dem Punkt ergreift der Chef der Dachorganisation DGB das Wort:
„Was wir wollen ist, dass auch hier demokratische Prinzipien gelten. Da wo Mehrheiten organisiert sind, sollte die Federführung liegen.“ (Hoffmann in Deutschlandfunk, 6.11.14)
Als ob die EVG dem Verdacht Recht geben wollte, die Demokratie sei eine Tyrannei der Mehrheit, besteht sie darauf, dass die GDL mit ihrem Minderheitenstatus bei der sonstigen gewerkschaftlich organisierten Belegschaft kein Recht hat, dort für ihre eigenen Mitglieder zu verhandeln. Ein Fall von Geltungssucht
ist ausgerechnet das nicht.
*
So geht der Konflikt seinen Gang. Nach einigen Warnstreiks und dem ersten Wochenendstreik der GDL kommt die DB deren Forderungen nach einer Lohnerhöhung und der Verbesserung der Leistungsbedingungen demonstrativ ein ganzes Stück weit entgegen und tritt ihre diesbezügliche Kompromissbereitschaft auf allen Kanälen breit. Über die Forderung der GDL nach einem „autonomen“ Tarifvertrag, also über den Grund, warum die GDL die Räder der Republik überhaupt zum Stillstand bringt, setzt sie sich allerdings genauso demonstrativ hinweg. Sie bietet der GDL zwar Verhandlungen über einen Tarifvertrag an, aber im Falle einer Nicht-Einigung, so die DB, hat die sich dann an den Tarifvertrag zu halten, den sie mit der EVG schließt. So offeriert das Unternehmen der GDL genau das schäbige Angebot, auf das die EVG sich bereitwillig eingelassen hat, nämlich die Anerkennung als Vertragspartner, um den Preis des freiwilligen Verzichts auf ihr einziges Mittel, die Wahrnehmung ihrer Macht als Gewerkschaft. Weselsky lehnt das ab, beschwört das Grundrecht auf Streik – und die DB gibt sich neuerlich demonstrativ erschüttert und verwundert, wie der GDL-Chef schon wieder eines ihrer zahlreichen Angebote einfach abschmettern kann: Was die GDL macht, ist irre!
(Weber in Bild, 18.10.14) Nach einem gescheiterten Versuch, den zweiten und längeren Wochenendstreik verbieten zu lassen, bietet sie der GDL dann Verhandlungen ohne Vorbedingungen an. Darin entdeckt wiederum die EVG ihre rote Linie und droht damit, ihre Streikmacht zu mobilisieren. Wo ihr höchstdemokratisches Vertretungsmonopol angegriffen wird, kennt sie kein Pardon…
So viel zur zweiten Frontstellung. Aber auch damit ist der bloße Machtkampf
nicht vorbei. Denn recht früh in der Auseinandersetzung und eigentlich schon seit der Abkehr von dem Grundsatz der Tarifeinheit 2010 appellieren die unternehmerischen und gewerkschaftlichen Gegner der GDL – sowie von anderen streitbaren Spartengewerkschaften (Cockpit, UFO, Marburger Bund) – an den Staat, mit seiner Macht solche bloßen Machtkämpfe
im richtigen Sinne zu entscheiden.[6] Sie müssen nicht zweimal klingeln.
Das Ringen des Staates um ein neues Streikrecht
Auch die Politik sieht sich vom Streik der GDL direkt betroffen. SPD-Ministerpräsident Albig sieht in den Streiks nicht weniger als eine Gefährdung unseres Wohlstands
, während Bundeskanzlerin Merkel an die Gesamtverantwortung
der Streikenden appelliert. SPD-Chef Gabriel wirft der GDL den Missbrauch des Streikrechts vor; der CSU-Mobilitätswächter Dobrindt warnt, die öffentliche Zustimmung für den Streik nicht über Gebühr
zu strapazieren, und macht der DB nach dem ersten langen Streik einen kleinen Vorschlag:
„Eine Klage wegen Unverhältnismäßigkeit des Streiks ist im Interesse der Bahnkunden, der Beschäftigten und der Aufrechterhaltung der Güterversorgung in Deutschland geboten.“
Aber die Politik belässt es nicht bei der zarten Distanzierung von der GDL und Tipps für deren Ausschaltung. Arbeitsministerin Nahles wirft der GDL vor, die Axt an die Wurzeln der Tarifautonomie
zu legen, und kündigt damit an, die Axt selber auszupacken. Die Wiederherstellung des bis 2010 gültigen Prinzips der Tarifeinheit steht an, diesmal in Gesetzesform und damit bindend für die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Dieses Vorhaben, schon seit der Änderung der BAG-Rechtsprechung zugunsten der Tarifpluralität im Jahr 2010 in der Mache, wird unter Hochdruck vorangebracht. Frau Nahles präsentiert das Projekt als eine der zentralen Herausforderungen
, die die Bundesregierung schon im kommenden Jahr zu meistern
hat. Das Ziel des Gesetzesvorhabens ist eindeutig und wird auch nicht groß verheimlicht: Es geht um eine gesetzlich festgeklopfte Einschränkung der Fähigkeit von kämpferischen Spartengewerkschaften, die Schlüsselstellung ihrer Mitglieder in den jeweiligen Betrieben so für sich auszunutzen, dass die Kalkulationen ihrer Arbeitgeber und die Leistungen, die sie in ihrem Geschäft für die allgemeine Wirtschaft erbringen, durcheinandergebracht werden. Hier tritt die Regierung in aller Entschiedenheit als die machtvolle Exekutive einer Klassengesellschaft auf, in der die Arbeiter ihre Dienste für den Gewinn ihrer Arbeitgeber zu erbringen haben; deren private Reichtumsbilanzen sind im Gegensatz zum Lebensunterhalt der Lohnarbeiter nämlich nicht bloß partikular
, sondern repräsentieren in ihrer Gesamtheit das „nationale Wachstum“, das kapitalistische Allgemeinwohl und insofern das vordringliche Interesse der Politik.
Geschieht ihnen Recht! – lautet das allgemeine Urteil über den gesetzlichen Angriff auf GDL und ihre Kollegen aus den anderen Spartengewerkschaften. Der GDL wird sogar kopfschüttelnd zur Last gelegt, sich mit ihren Streiks ihr eigenes Grab zu schaufeln, was selbstverständlich – wie man es aus den einschlägigen Krimis kennt – immer gegen denjenigen spricht, der da graben muss. Doch es scheint gar nicht so einfach zu sein, die GDL und Konsorten in die Schranken zu weisen. In ihrem legislativen Elan stößt die Exekutive auf die Kehrseite des Instruments, mit dem der bürgerliche Rechtstaat das friedliche Funktionieren seiner Klassengesellschaft bezweckt und befördert. Die Politik bekommt es mit dem Widerspruch der Lizenzen zu tun, die der Staat den Gewerkschaften – auch den kämpferischen kleinen – gewährt und für die die judikative Abteilung der Staatsgewalt garantiert: mit dem grundgesetzlich verbrieften Recht auf Koalitionsfreiheit, der Tarifautonomie und dem darin eingeschlossenen Streikrecht – Eckpfeiler unserer Demokratie
.
Wenn Nahles das Recht, einen periodischen Kampf um Lohnerhöhungen und Leistungsbegrenzungen zu führen, zu einem „Eckpfeiler“ der Demokratie erklärt, dann mag das zwar als Bestätigung dafür gemeint und von den gewerkschaftlichen und sozial gesinnten Teilen ihres Publikums auch so verstanden sein, dass die Interessen und Bedürfnisse der Arbeiter ihren festen Platz in unserem Gemeinwesen haben. Doch tatsächlich ist damit das Gegenteil ausgedrückt, nämlich wie wenig diese Interessen zu dem Allgemeinwohl passen, dessen Zusammenhalt Nahles beschwört. Mit der Verrechtung des Arbeitskampfs gibt der bundesdeutsche Staat ja zu Protokoll, dass die ganze Frage, was Arbeiter in einem Betrieb leisten müssen und wie viel sie dafür verdienen, ein einziger Machtkampf ist: Wenn er den Arbeitern grundgesetzlich erlaubt, kollektive Verträge zu schließen – eine echte Ausnahme vom Recht des Privateigentums –, wenn er ihnen per Streikrecht sogar erlaubt, gegen diese Verträge unter bestimmten Bedingungen zu verstoßen, dann ist das seine höchstoffizielle Bestätigung eines für seine Lohnarbeiter äußerst peinlichen Umstands: Wenn sie von der Arbeit leben wollen, die sie für ihren Lebensunterhalt zu verrichten haben, dann langt es nicht, arbeiten zu gehen. Sie müssen sich vielmehr immer wieder weigern, diese Arbeit zu leisten, und damit die Kalkulationen derer schädigen, die diese Arbeit für ihre Bereicherung verrichten lassen. Das großzügige Zugeständnis des Staates an seine freien Lohnarbeiter besteht darin, den Kampf, den sie ständig führen müssen, periodisch führen zu dürfen und auch in Grenzen führen zu können, weswegen die Fähigkeit, Druck auszuüben
, im staatlichen Anforderungskatalog für die Anerkennung der Tariffähigkeit
einer Gewerkschaft eine wichtige Rolle spielt. Aus dem Lohnkampf hält sich der Staat offiziell heraus; er gewährt Gewerkschaften die Freiheit, autonom mit dem Kapital über die Bedingungen von Lohn und Leistung zu kontrahieren und dafür die Macht ihrer Mitglieder einzusetzen, auf deren Arbeit der gewinnbringende Einsatz des unternehmerischen Eigentums angewiesen ist.
Andererseits soll der gewerkschaftliche Kampf, den der Staat erlaubt, einem einzigen Ziel dienen: der Einigung mit den Unternehmen über die Bedingungen gewinnbringender Arbeit unter deren Kommando, also der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, das die Lohnabhängigen immer wieder zum Aussetzen ihrer Dienste nötigt. Der klare Imperativ, den der Staat seinen zum Kampf lizenzierten Gewerkschaften mit auf ihren tarifrechtlich eröffneten Weg gibt, lautet: Der Arbeitskampf hat dem Frieden in der Arbeitswelt zu dienen![7] Mit der Erlaubnis des gewerkschaftlichen Kampfes macht der Staat es zur Aufgabe der Tarifparteien, selber für den Frieden zu sorgen, auf den es ihm ankommt. Der bundesdeutsche Sozialstaat überlässt dabei aber nichts dem Zufall und hat mit seinen diversen Streikauflagen selber Entscheidendes dafür getan, dass die immer wieder notwendigen Störungen des Betriebslebens schleunigst in einen befriedeten Zustand münden. Er verbietet wilde Streiks
, die nicht von einer lizenzierten Gewerkschaft geführt werden; der Streik ist zwar das einzige Mittel der Arbeiter in ihrem Ringen mit dem Kapital um Lohn und Leistung, darf aber nur als letztes Mittel, als „ultima ratio“, nach „Ablauf der Friedenspflicht“, nach Erfüllung und unter fortwährender Beachtung aller möglicher Kautelen zum Einsatz kommen. Gewerkschaftliche Forderungen und Arbeitskämpfe haben sich auf Tarifstreitigkeiten mit der Unternehmerseite zu beschränken – „politische Streiks“ sind von Haus aus verboten – und sie haben dem Prinzip der „Verhältnismäßigkeit“ zu gehorchen: Das mit aller ökonomischer Macht und Freiheit ausgestattete Unternehmerinteresse, gegen das die organisierten Beschäftigten mit ihrem Arbeitskampf Einspruch erheben, haben sie bei diesem Kampf mit zu berücksichtigen. Der Staat behält sich dabei das Recht vor, über die Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu befinden, also zu prüfen, ob der Kampf zum verordneten Ziel des „Interessenausgleichs“ passt, ob Unbeteiligte oder die allgemeine Wirtschaftslage nicht unrechtmäßig geschädigt werden usw. So ist der Rechtsstaat im Kampf der Gewerkschaften stets präsent – zwar nicht erst, aber am sinnfälligsten dann, wenn ein Unternehmen eine einstweilige Verfügung gegen Streikmaßnahmen wegen Unverhältnismäßigkeit
beantragt und das Machtwort eines staatlichen Arbeitsgerichts gefragt ist.
Was die Streiks der GDL – sowie die der anderen „kämpferischen Spartengewerkschaften“, die sich nicht umstandslos dem Ansinnen beugen, die Wahrnehmung und Verteidigung ihres gewerkschaftlichen Vertretungsrechts als Missbrauch ihrer Macht zu begreifen – dem Staat eindringlich vor Augen führen, ist das Geschenk, das die DGB-Gewerkschaften vom Standpunkt seiner Ordnung darstellen. Denn mit dem „vernünftigen“, also zurückhaltenden und stets auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit zielenden Gebrauch ihrer Streikmacht haben die den Widerspruch, den das Streikrecht für den Staat darstellt, im Prinzip – und so gut wie immer auch in ihrer jeweils aktuellen Praxis – in seinem Sinne aufgelöst. Sie legen ihr Kampfrecht im Sinne der Pflichten aus, die der Staat ihnen mit dem gewährten Recht abverlangt, betrachten und praktizieren den Machtkampf, den sie andauernd mit den Kapitalisten führen müssen, als eine auf Interessenübereinkunft zielende Sozialpartnerschaft
und begreifen sich selbst dabei als den Schlüssel zur Bewahrung des sozialen Friedens
, in dem die Gründe für die Notwendigkeit seiner Unterbrechung stets neu angehäuft werden.
Wenn dieser Frieden wegen frecher Spartengewerkschaften nicht in dem Maße Einzug hält, wie der Staat es haben will, dann liegt für die politischen Verwalter des sozialen Friedens mit ihren an den DGB-Gewerkschaften orientierten anspruchsvollen Maßstäben für diesen Frieden ein offensichtlicher Fall von Rechtsmissbrauch vor. Denn schon die Gewährung des Streikrechts, also die hoheitlichen Anerkennung des Umstands, dass die Arbeiter ständig für ihre Lohn-, also Lebensinteressen streiten müssen, weil sie nicht in die maßgeblichen Kalkulationen mit ihrem Lohn als rentabel zu machendem Kostenfaktor hineinpassen, schließt den Imperativ ein, dass dieser Kampf ihrer Anpassung an diese Kalkulationen zu dienen hat. Mit ihrem Gesetzesvorschlag will die Regierung dafür sorgen, dass das Streikrecht das wieder leistet, also steht sie vor der Herausforderung
, die Streikfähigkeit der Kleingewerkschaften einzuschränken, ohne ihr Streikrecht anzutasten. Ein schwieriges Kunststück, berichten jedenfalls die Experten. Aber wofür sonst haben verantwortliche Politiker ihre kreativen Juristen? Zusammen brüten sie eine Gesetzesvorlage aus, die das Prinzip „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ dadurch erreichen soll, dass die diversen Gewerkschaften in einem Betrieb zur Kooperation angereizt
werden. Damit der freundliche Anreiz auch das leistet, was er soll – die erwünschte Unterwerfung der kleinen Gewerkschaften, in denen Nahles und Co. die Störung der Arbeitswelt derzeit verorten, unter die großen Gewerkschaften, auf deren tarifpolitische Vernunft die Bundesregierung setzt – hat im Falle einer Nicht-Einigung der Tarifvertrag zu gelten, der von der Mehrheitsgewerkschaft im Betrieb geschlossen wird. Den gesetzlichen Hebel für diese Regelung findet die Bundesregierung in der Tarifautonomie, deren Verteilungsfunktion
ihrer amtlichen Auffassung nach gestört wäre, wenn die konkurrierenden Tarifabschlüsse nicht den Wert verschiedener Arbeitsleistungen innerhalb der betrieblichen Gemeinschaft zueinander widerspiegeln, sondern vor allem Ausdruck der jeweiligen Schlüsselpositionen der unterschiedlichen Beschäftigtengruppen im Betriebsablauf sind.
(Aus dem Referentenentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Tarifeinheit) Also muss der Arbeitskampf wieder seiner wahren Bestimmung zugeführt werden, nämlich der Gewährleistung gerechter Löhne. Zwar steht die Notwendigkeit des gewerkschaftlichen Kampfes im Widerspruch zur ganzen Idee eines objektiven Entsprechungsverhältnisses zwischen Lohn und Leistung. Worauf Arbeitsministerin Nahles aber hinaus will, ist klar: Über das Lohn-Leistungsverhältnis darf nicht die Macht der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer entscheiden, schon gar nicht die besondere Breitschaft und Fähigkeit von Beschäftigten in ‚Schlüsselpositionen‘, mit Streiks wirksamen Druck auf die Unternehmerseite auszuüben, sondern umgekehrt: Unterschiedliche tarifliche Bezahlung hat sich nach der für die Unternehmen passenden Lohn- Leistungshierarchie zu richten: nach der unterschiedlichen Bewertung von ‚Leistungen‘, die Kapitalisten mit ihren Arbeitsplätzen vorgeben, nach ihren Definitionen von massenhaft niederen. ‚einfachen‘, also schlecht zu bezahlenden und wenigen ‚höheren‘, ‚qualifizierten‘, also besser zu bezahlenden Tätigkeiten, nach der Freiheit, mit der sie Arbeitskräfte anstellen und ersetzen können. Was an Leistung verlangt und an Lohn bezahlt wird, ist also dann wirklich objektiv, wenn es der Ausdruck
der Macht des Kapitalisten über den gesamten Betriebsablauf mit seinen Schlüsselpositionen
und Statistenrollen, also Resultat der Konkurrenz ist, in die die Anwender ihre Arbeitskräfte mit der Bewertung von Lohn und Leistung stellen. Lohn- und Leistungsunterschiede aufgrund gewerkschaftlicher Konkurrenz um die bessere Vertretung von Berufssparten sind dagegen ein Anschlag auf diese sachgerechte Hierarchie und damit eine einzige Verletzung des Prinzips der Lohngerechtigkeit.
Ob die Bundesregierung mit diesem Vorhaben durchkommt oder ob es vom Verfassungsgericht als unzulässige Einschränkung für ungültig erklärt wird und die Politik neuerlich mit einem verbesserten Entwurf gefragt ist, wird man schon sehen. Derweil heizen ihre Reformbemühungen den Kampf der GDL jedenfalls erst so richtig an. Die Experten, die das im Koalitionsvertrag vorgesehenen Gesetz zur Tarifeinheit überhaupt als den Grund für die vielbeklagte Kompromisslosigkeit
des GDL-Chefs und seine Alles-oder-Nichts-Strategie
ansehen, die so schlecht zum sozialen Konsens des Landes passt, werden schon richtig liegen. Die Drohung mit der Tarifeinheit macht den Kampf der GDL um die Ausweitung ihres Vertretungsanspruchs bei der DB erst zu einer richtigen Existenznotwendigkeit. Denn diese Drohung, die ihr mit dem Gesetzentwurf ins Haus steht, bedeutet ja: Wenn sie nicht die Mehrheitsgewerkschaft im Betrieb ist, dann hat sie zwar nicht gleich ihr ganzes Recht verloren, aber auf jeden Fall per Gesetz die materiellen gewerkschaftlichen Mittel, dieses Recht wirksam wahrnehmen zu können. Und das Bahn-Management gibt seinerseits ganz offen zu Protokoll, dass seine Unbeugsamkeit gegenüber der GDL sich der nicht unberechtigten Spekulation verdankt, dass die Politik dem Spuk der Tarifpluralität ohnehin demnächst ein Ende bereitet.
Ein erster Vorschlag steht jedenfalls schon Anfang Dezember zur Abstimmung…
[1] Das betrifft zum einen die Entlohnung der Lokführer: Nach 25 Berufsjahren kann ein Lokführer … ein Einkommen von 1.750 Euro erreichen. Mit diesem Einkommen kann er in den Ballungsgebieten, wo der verbliebene Bahnverkehr sich überwiegend abspielt, also etwa in München, Hamburg, Frankfurt, Köln und Stuttgart nicht einmal mehr eine 4-Zimmer-Wohnung für seine Familie anmieten, sondern muss selbst zum Arbeitsplatz pendeln, oft Stunden.
(Telepolis, 20.10.14) Zum anderen die Arbeitsbedingungen: Im Zeitraum 1994 bis 2013 wurde die Zahl der Beschäftigten im Bereich Schiene (und innerhalb Deutschlands) halbiert. Im gleichen Zeitraum wuchsen die Transportleistungen um 25 bis 35 Prozent. … Die Arbeit der Noch-Beschäftigten hat sich enorm verdichtet. Diese schieben einen ständig wachsenden Berg von derzeit rund 8 Millionen Überstunden vor sich her. Allein von Ende 2012 auf Ende 2013 wuchs der Überstundenberg um 400 000 Stunden.
(Streikzeitung No.1) Weniger Personal, Vernachlässigung der Bahninfrastruktur, so dass kaputte Weichen, stillgelegte Ausweichgleise, verzögerte Instandhaltung die Arbeit erschweren, ständige Verspätungen den Lokführern angelastet werden. Das schlecht bezahlte Begleitpersonal ist von diesem Stress ebenfalls betroffen.
(Ebd.)
[2] Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.
Stattdessen sollen, falls für einen Betrieb mehrere Tarifverträge mit unterschiedlichen Gewerkschaften abgeschlossen sind (Tarifpluralität), für die jeweiligen Gewerkschaftsmitglieder die Tarifverträge nebeneinander gelten.
(Pressemitteilung des BAG, 23.6.10)
[3] Dieser sogenannte „Grundlagenvertrag“, der die tarifpolitische Kompetenz für die DB-Arbeiter zwischen der GDL und der EVG aufteilt, ist selbst das Ergebnis eines Arbeitskampfs, den die GDL 2008 geführt hat. Damals hat sie der DB das Zugeständnis eines eigenständigen Tarifvertrags für die 20 000 Lokführer des Konzerns abgetrotzt. Zufrieden war die GDL mit dieser Regelung allerdings nie – und mit dem Auslaufen des Vertrags in diesem Jahr hat sie sich vorgenommen, die grundsätzliche Auseinandersetzung um ihre tarifpolitische Zuständigkeit für ihre gesamte Mitgliederschaft zu ihren Gunsten zu entscheiden.
[4] „Die Wurzeln des Konflikts liegen einige Jahre zurück. Ursprünglich hatte die GDL im Bahnkonzern nur die Lokführer vertreten, für das gesamte andere Bahnpersonal verhandelte die weitaus größere Eisenbahngewerkschaft Transnet, der Vorgänger der heutigen EVG. Im Jahr 2002 jedoch ärgerten sich einige Zugbegleiter so sehr über einen Tarifvertrag, den die Transnet für sie abgeschlossen hatte, dass etwa 2500 von ihnen zur GDL wechselten. 2006 vertrat die Lokführergewerkschaft bereits 30 Prozent der 10 000 Zugbegleiter – und etwa 80 Prozent der Lokführer. Daraufhin wurde das Ziel ausgegeben, auch bei den Zugbegleitern um eine Mehrheit zu kämpfen, damit die GDL auch für sie künftig Tarifverträge abschließen könne.“ (SZ 7.11.14)
[5] Polarisierung und Spaltung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lehnen wir entschieden ab. Deshalb steht die EVG mit allen DGB-Gewerkschaften für Tarifeinheit in den Unternehmen. Die Tarifeinheit hat Deutschland über 60 Jahre geprägt und ist Teil des Erfolgsmodells der Sozialpartnerschaft.
(Resolution der EVG, 4.11.14)
[6] Kurz nach der Abschaffung des Grundsatzes der Tarifeinheit startet der DGB zusammen mit der „Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände“ (BDA) eine gemeinsame Initiative zur Wiederherstellung der Tarifeinheit. Als erster ergriff der damalige Präsident der Dieter Hundt das Wort. Ich fordere die Politik auf, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln!
Sonst drohe die Spaltung der Belegschaft und dauerndes Streiken wie im Großbritannien der 1970er Jahre.
Die gemeinsame Linie: Die Tarifeinheit ist eine unverzichtbare Säule der Tarifautonomie. Sie verhindert eine Zersplitterung des Tarifvertragssystems, eine Spaltung der Belegschaften und eine Vervielfachung kollektiver Konflikte. Es muss in den Betrieben für alle Beteiligten klar sein, welcher Tarifvertrag gilt.
(„Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern – Tarifeinheit gesetzlich regeln!“ BDA/DGB).
[7] In der Redaktionsstube der SZ ist längst klar, dass dieses Recht eine einzige Pflicht ist, weswegen es auch beschränkt gehört, wenn seine Inhaber es nach den ‚Buchstaben‘ des Gesetzes, also für sich nutzen und nicht gemäß dessen ‚Geist‘, also in der Weise, wie die Obrigkeit es gerne hätte. Was denn sonst, sagt der gesunde Menschenverstand: „Das ist zwar richtig, es [das gesetzliche Festschreiben der Tarifeinheit, d.V.] ist tatsächlich ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit. Aber einer, bei dem viel dafür spricht, sich darauf einzulassen – einfach, weil es vernünftig wäre. … Nur weil jemand ein Recht hat, muss er es nicht auf Teufel komm raus auch durchsetzen. … Man sollte mit Rechten verantwortungsvoll umgehen. Wer das nicht macht, braucht sich nicht zu wundern, wenn der Gesetzgeber auf die Idee kommt, diese Rechte eines Tages zu beschneiden.“ (SZ 5.11.14) Die Regierung arbeitet daran, dies auch ohne Eingriffe in die Grundrechte und bundesverfassungsgerichtliche Querelen hinzubekommen, so dass von einer wirklichen ‚Beschneidung‘ keine Rede sein kann.