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Nach der Auflösung des Warschauer Pakts und der Selbstzerstörung der Sowjetunion hat die EU keine historische Sekunde gezögert, ihren Anspruch anzumelden: Die aus dem Moskauer Regime entlassene Staatenwelt vom Baltikum bis zur ihrerseits „ethnisch“ zerlegten Tschechoslowakei gehört – zu – ihr. Dass diese Länder ihrer gesamten inneren Verfassung nach zu dem exklusiven Club „westlicher“ Nationen überhaupt nicht passten, spielte für den Entschluss zu ihrer Eingemeindung keine Rolle – oder vielmehr eine nachdrücklich bestärkende.

Textauszug
… vor allem haben sie damit – und das ganz gewiss nicht aus wissenschaftlicher Einsicht – klargestellt, was ihrer …
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Länder & Abkommen