Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Streit um das „Zentrum gegen Vertreibungen“:
„Versöhnung“ – „eine Aufgabe, die niemals abgeschlossen“ ist

Die Vertriebenen stehen für bleibende deutsche Rechtsansprüche gegen Polen und die ehemalige Tschechoslowakei auf Revision des Kriegsergebnisses.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Streit um das „Zentrum gegen Vertreibungen“:
„Versöhnung“ – „eine Aufgabe, die niemals abgeschlossen“ ist

Kaum hatte der deutsche Bundestag 1999 die Errichtung eines Holocaust-Mahnmals in Berlin beschlossen und die „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ mit ihrer Arbeit begonnen, wird schon das nächste Denkmal beantragt, diesmal vom Bund der Vertriebenen. Der BdV errichtet zum „Tag der Heimat“ im Jahr 2000 eine „gemeinnützige Stiftung der deutschen Heimatvertriebenen“:

„Das Zentrum gegen Vertreibungen will in Berlin eine Dokumentations- und Begegnungsstätte errichten, die ausgehend vom national erfahrbaren Schicksal der deutschen Vertriebenen den Blick auch auf das Vertreibungsschicksal anderer Völker lenkt, um international die Ächtung solcher menschenrechtsverachtender Politik zu erreichen.“ (www.bund-der-vertriebenen.de)

Der BdV fordert also im Namen seiner rund zwei Millionen Mitglieder ein Denkmal. Da fragt sich doch, wie diese Sippschaft es geschafft hat, so lange zu überleben und warum sie sich mit ihrem Anliegen nicht lächerlich macht, sondern es schafft, einen inzwischen schon zwei Jahre andauernden, erbitterten, national wie international – vor allem mit den Nachbarn im Osten – geführten Streit loszutreten, der nicht nur die Feuilletons ausgiebig beschäftigt, sondern auch Regierungschefs und Präsidenten bei ihren Staatsbesuchen.

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„Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. … Den Menschen mit Zwang von seiner Heimat zu trennen, bedeutet, ihn im Geiste töten. Wir haben dieses Schicksal erlitten und erlebt. Deshalb fühlen wir uns berufen zu verlangen, daß das Recht auf die Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht wird.“ (Charta der deutschen Heimatvertriebenen, 5.8.1950)

Nach dem Krieg hatte man als Vertriebener noch Glück im Unglück. Alles, was nötig ist, damit aus individuellem Leid eine große nationale Sache wird, war beisammen.

Es ging nicht nur um persönliche Probleme, um Wohnung, Kleidung, Essen oder um die Trennung von Freunden und Verwandten. Da hatten auch andere durch den Krieg viel verloren. Es ging um das besondere Schicksal der Vertreibung, mit dem man nicht allein war, sondern einer von vielen Millionen Betroffenen und damit im Nachkriegsdeutschland unübersehbar präsent. Das individuelle Leid hat man gleich als Teil eines massenhaften Unrechts angeklagt, das ein fremder Staat mit seiner menschenrechtsverachtenden Politik verübt hat, und es so in einen Rechtsanspruch gegen diesen Staat verwandelt. Sich selbst haben die Vertriebenen als leibhaftige Verkörperung dieses Rechts ausstaffiert. Bei nationalen Feierlichkeiten sind sie in der Tracht ihrer alten Heimat angerückt, um zu demonstrieren, dass sie eigentlich dort hingehören. Das altmodische Outfit steht für entsprechend alte Rechte, für ihr Recht auf Heimat, das sie gegen die Herrschaft dort beanspruchen.

Die westdeutsche Öffentlichkeit hat dieses Gehabe weder als Folklore noch als lächerliches moralisches Getöber abgetan. Dass man in Landstrichen mit einer Tracht rumläuft, die da gar nicht hingehört, galt nicht als unpassend und penetrant, sondern wurde als politisch ernst zu nehmende Demonstration respektiert – im Unterschied zum Kopftuch einer Lehrerin heute, das als unpassend und penetrant gilt, weil es als politische Demonstration genommen und verboten wird. Offenbar hat die Nation der Sache der Vertriebenen viel abgewinnen können. Sie bekamen nicht nur die eine oder andere materielle Hilfe zur Integration in den Wiederaufbau Deutschlands, sondern auch einen Vertriebenenausweis und zu den Pfingsttreffen der diversen Landsmannschaften kamen Politiker aller im Bundstag vertretenen Parteien gerne als Festredner, um zu versichern, dass die Rechte der Heimatvertriebenen bei ihnen in den besten Händen sind. Glück im Unglück hatten sie also, weil ihr Anspruch auf Revision der Nachkriegsordnung zur bundesrepublikanischen Staatsraison gut gepasst hat. Als Personifizierung des Rechts auf Heimat waren die Vertriebenen zugleich die Personifizierung der staatlichen Rechte gegen die Unrechtsstaaten im Osten. Sie mögen sich ja selbst eingebildet haben, dass ihre Rechte ein Geschenk Gottes sind oder in der moderneren Fassung darauf bestehen, dass das Heimatrecht der Disposition von Staaten entzogen ist, weil es als Menschenrecht über ihnen steht. Respekt haben ihre unveräußerlichen Rechte erfahren, weil sie im Dienst an nationalen Interessen Eingang in die außenpolitischen Berechnungen des Staates gefunden haben.

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Im Lauf der Nachkriegsgeschichte haben die Heimatvertriebenen dann Fluch und Segen staatlicher Anerkennung erlebt. Mit der Überführung ihres persönlichen Leidens in ein Recht, sind sie nämlich nicht mehr selbst das Subjekt der Angelegenheit; die existiert dann getrennt und unabhängig von ihnen.

Das ist einerseits ein Segen, denn die Subjekte aus Fleisch und Blut sterben nach und nach unweigerlich aus. Ihre Rechte aber kann man weiter am Leben erhalten. Auf diese Weise haben sich der BdV und seine Mitgliedsvereine davon unabhängig gemacht, dass sich die Mehrheit ihrer Mitglieder längst nicht mehr darauf berufen kann, Vertreibung als „Schicksal erlitten und erlebt“ zu haben. Dennoch legen sie allesamt Wert darauf, Vertriebene zu sein. Auf die ‚Erlebnisgeneration‘ folgt die ‚Bekenntnisgeneration‘: Kinder bekennen sich zum „Schicksal“ ihrer Eltern und nehmen es quasi als ihr Erbe an. So kann man sich auch noch in der dritten Generation als Vertriebener fühlen. Man schlüpft einfach in die alte Tracht und schon verkörpert man das elterliche Recht auf Heimat. An der Pflege dieses ‚Bekenntnisses‘ mit Blasmusik und Kunsthandwerk haben es die diversen Landsmannschaften nicht fehlen lassen. Und die Aussicht auf ein möglicherweise doch noch zu realisierendes materielles Erbe wird sicherlich manches Bekenntnis zusätzlich befördert haben.

Der Fluch der staatlichen Anerkennung von Vertriebenenrechten besteht darin, dass diese Rechtstitel in der Politik ihre eigene Karriere machen, getrennt von der Vorstellung der Vertriebenen darüber, worin ihr Recht auf Heimat bestehen soll. Die Art und Weise wie die Außenpolitik von den Rechten der Vertriebenen Gebrauch gemacht hat, änderte sich mit den Fortschritten der deutschen Ostpolitik grundlegend und hat den Vertriebenen damit neue schwere Schicksalsschläge zugefügt. Sie mussten die bitteren Kämpfe um die sog. Ostverträge erleben und konnten sich auch über den Fall des eisernen Vorhangs nicht uneingeschränkt freuen:

„Der Abschluss des 2+4-Vertrags und des deutsch-polnischen Grenzbestätigungsvertrages war für die Vertriebenen aus dem früheren Ostdeutschland schmerzhaft; mit ihrem Herzen konnten sie nicht zustimmen.“ (www.bund-der-vertriebenen.de)

Sie haben also erlebt, dass die Politik ihre Revisionsansprüche nicht bedingungslos teilt. Auch die Regierungen der BRD haben eine Revision der Nachkriegsordnung betrieben und sich lange vor der Wiedervereinigung Zugriff auf die Nachbarn im Osten verschafft. Dabei waren die Vertriebenenverbände der Regierung häufig gerade dadurch von Nutzen, dass sie sich von ihnen distanzieren konnte. Jedes Stück Anerkennung für den polnischen oder tschechoslowakischen Staat durch die BRD im Interesse der Benutzung und Zersetzung dieser Staaten war zugleich ein Stück Relativierung des Interesses der Vertriebenen an ihrer Sorte Revision der Nachkriegsordnung. Mit der jeweils gerade amtierenden Regierung der BRD haben sie deshalb einen Dauerkampf darum geführt, wie sie mit ihren Ansprüchen in der deutschen Ostpolitik vorkommen.

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Die Kommunisten im Osten haben sich zu Marktwirtschaft und Demokratie bekehren lassen und sind inzwischen unsere Partner. Damit wird auch dem BdV von der deutschen Regierung das aktuell passende Maß an Respekt vor den souveränen Rechten dieser Staaten abverlangt und das ist mehr, als er meint aushalten zu können. Er sieht in der bevorstehenden Aufnahme von Polen und Tschechien in die EU eine Existenzfrage für seine Idee und beeilt sich deshalb, noch mal ordentlich was herzumachen. Das geforderte Denkmal markiert einen Höhepunkt im Überlebenskampf dieses Vereins. Es soll ein Prüfstein sein für die Gesinnung des ganzen Landes und die Lebendigkeit des Heimatrechts der deutschen Vertriebenen dokumentieren. Dazu muss es natürlich in Berlin stehen, damit das Erinnern an die Heimatvertriebenen keinen geringeren Rang hat, als das Erinnern an den Holocaust, und damit in der Hauptstadt auch auswärtige (Staats-)Besucher nicht so leicht daran vorbei kommen. Jahrzehnte der Erziehung im Geiste des Gedenkens an die verlorene Heimat sollen nicht umsonst gewesen sein. Insofern kann man der Bekenntnisgeneration ruhig glauben, dass für sie das Leben zur Hölle wird, wenn sie ihr Denkmal nicht bekommen. Denn nur als Heimatvertriebene wollen sie sich im neuen Deutschland zuhause fühlen.

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Jeder weiß: So ein Denkmal steht für einen noch nicht erledigten Anspruch. Vor allem bei Politikern und Öffentlichkeit in Polen ruft es daher einhellige Empörung hervor.

Der Streit, der damit anhebt, wird nach allen Regeln der Heuchelei geführt. Alle Beteiligten anerkennen die deutsch-polnische Freundschaft als gültiges Ideal der zwischenstaatlichen Beziehungen und abstrahieren damit von allen Gegensätzen in den nationalen Interessen. Keiner will sich ohne den Geist der Versöhnung zu Wort melden. Jeder geht also implizit davon aus, dass es die Versöhnung nicht gibt und betont den eigenen Willen zur Versöhnung als Auftakt für die Verpflichtungen, die sich daraus für die andere Seite ergeben sollen. Auf diese Weise beflügeln die aufrecht erhaltenen Ansprüche den Geist der Versöhnung. Bundespräsident Rau plädiert mit seiner Mahnung, Versöhnung sei … eine Aufgabe, die niemals abgeschlossen sei und um die man sich ständig wieder bemühen müsse (FAZ, 30.10.) dafür, an dieser Tour der Aufbewahrung deutscher Ansprüche festzuhalten und empfiehlt sie – zur Vermeidung schrillerer Töne – auch der polnischen Seite.

In diesem Sinne werden die jeweiligen Forderungen eingekleidet in Formen des korrekten Erinnerns und Gedenkens. Sehr viel hängt dann beispielsweise davon ab, wo das Erinnern stattfindet. Der BdV demonstriert mit seinem Zentrum, dass die Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen ein Stück gültige deutsche Staatsraison sind und diese Demo fällt in der Hauptstadt Berlin ein Stück größer aus. Wenn Schröder und Fischer ein solches Zentrum jedenfalls nicht in Berlin wollen, dann stufen sie sie ein Stück herab. Die Vertriebenen stehen zwar für bleibende deutsche Rechtsansprüche, die als nationale Sonderrechte auch in einem größeren Europa etabliert werden sollen. Das soll aber nicht heißen, dass sich der BdV als Auftraggeber der Bundesregierung sehen kann. Die hält aktuell eine gewisse diplomatische Rücksichtnahme – ohne irgendwelche grundsätzlichen Rechtspositionen aufzugeben – auf polnische „Empfindlichkeiten“ für förderlicher für die nationalen Interessen als die Kompromisslosigkeit des BdV. In der polnischen Kunst des Erinnerns ist Berlin vor allem die Reichshauptstadt der Nazis. Diese Erinnerung soll – als Erinnerung an deutsche Schuld, die nationale Zurückhaltung gebietet – aktuelle deutsche Ansprüche in Grenzen halten. Dafür ist es gut, wenn in Berlin ein Holocaust-Mahnmal steht, aber das Thema Vertreibung ist in Berlin völlig deplaziert, das darf man nicht den Deutschen überlassen und schon gar nicht den Vertriebenen:

„Polnische Bürgerplattform für europäisches Gedenkzentrum in Warschau unter Schirmherrschaft des Europarats.“ (DW, 19.9.)

Noch weiter von Berlin weg und auch ein Ort wo man sich gut an Vertreibungen erinnern kann: Sarajewo, auch ein Vorschlag zur Vermeidung eines Gedenkens, das nationalen deutschen Ansprüchen dient.

Bei den Vertriebenen fruchtet das nichts:

„‚Berlin ist der richtige Standort‘, sagte Frau Steinbach. Sie gehe davon aus, dass die Stiftung ihre Arbeit ‚mit oder ohne Bundesregierung, mit oder ohne polnische Begleitung, aber im Geiste der Versöhnung voranbringt‘.“ (FAZ, 15.10.)