Die NATO-Mission Zum Grund der NATO-Intervention auf dem Balkan
Ein Krieg neuen Typs für eine „neue Weltordnung“

Warum der Westen auf dem Balkan Krieg führt.

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Die NATO-Mission
Zum Grund der NATO-Intervention auf dem Balkan

Ein Krieg neuen Typs für eine „neue Weltordnung“

Von wegen: „Balkan!“

Politiker des einstigen Jugoslawien haben beschlossen, daß bei ihnen Völker und Staaten nicht aufeinanderpassen und einige Umsortierungen anstehen; selbstverständlich jeweils zugunsten ihres Machtbereichs. Darum wird gestritten; und die Landesbewohner sind nicht bloß Opfer, sondern aus staatsbürgerlicher Gesinnung und völkischer Begeisterung glatt bereit, sich als Manövriermasse für blutige Staatsgründungskriege herzugeben. Das ist eine Sache.

Daß darüber die Welt in Aufruhr gerät, die NATO eine „Zäsur“ welthistorischen Ausmaßes erlebt, die Stabilität ganz Südosteuropas in Gefahr gerät und geheiligte „Prinzipien des Völkerrechts“ über den Haufen geworfen werden und dergleichen mehr: Das ist eine andere Sache. Die bösen Serben sind es jedenfalls nicht, die mit ihrer gewalttätigen Heimatliebe gleich auch noch eine ganze „Weltlage“ verändern. Das ist schon die Leistung jener Mächte, die „nicht wegschauen können“, wenn in Ex-Jugoslawien von Staats wegen „gemordet“ wird. Diese Mächte, USA und EU im NATO-Schulterschluß, „schauen hin“ und schlagen zu – nicht, weil Staaten und Völker des Balkan sie drangsalieren würden, sondern weil sie mit dem „Balkan“ ein Problem haben.

Was für eins – das zeigt die Art von Hilfe, zu der sie sich herausgefordert fühlen. Die zeichnet sich nämlich schon dadurch aus, daß die NATO-Mächte sie exklusiv sich vorbehalten – für völlig verfehlt würden sie es halten, wenn die GUS, die Andenstaaten oder die Arabische Liga, weil unfähig „wegzuschauen“, eine „Kontaktgruppe“ zur verbindlichen Regulierung des „Balkan-Konflikts“ bilden und Bomberflotten in Marsch setzen würden. Es kommt hinzu, daß ein anderer Staat oder Mächteclub als sie zu so machtvoller Hilfe auch gar nicht fähig wäre – sie selber übrigens auch nur, weil ausgerechnet Hilfe für fremde Länder und Völker nun wirklich nicht auf ihrer politischen Tagesordnung steht. Mit ihren Fliegern und Bomben eröffnen sie einen weltpolitischen Konflikt, wie nur sie ihn überhaupt eröffnen können. EU und USA verpassen der jugoslawischen Kosovo-Affäre einen weltordnungspolitischen Inhalt, den ein noch so böser „Despot von Belgrad“ allein nie zustandebringen würde.

Zum Inhalt dieses eigentlichen „Balkan-Konflikts“ hier ein systematischer Überblick.

I.

Der Westen – die Allianz der Mächte, die Demokratie und Marktwirtschaft zu ihrer Staatsräson gemacht und damit Erfolg haben – maßt sich ein Kontrollregime über den Rest der Staatenwelt an.

  • Er behelligt alle Regierungen auf dem Globus mit dem eigennützigen Anspruch, daß sie rückhaltlos mittun bei der Konkurrenz der Nationen um Macht und Reichtum nach der von ihm elaborierten Geschäftsordnung des globalen Kapitalismus und daß sie Land und Leute, über die sie gebieten, dafür sachgerecht herrichten, nämlich nach den Regeln „guter Regierung“. Das bedeutet: Sie sollen nach innen ein zuverlässig durchgreifendes, über jeden Personalwechsel hinweg feststehendes, widerstandslos akzeptiertes Gewaltmonopol durchsetzen – ‚Demokratie‘ –, die Freiheit der Privatperson und die Kommandogewalt des Eigentums gewährleisten – ‚Herrschaft des Rechts‘ –, ein kapitalistisches Wirtschaftsleben inszenieren und mit allen Mitteln fördern – ‚Marktwirtschaft‘ – und ihre Nationalökonomie samt menschlichen Anhängseln dem Zugriff der Benutzungsinteressen unterwerfen, die zu solchem Zugriff in der Lage sind, weil sie in den paar erfolgreichen Nationen ihre Basis haben – ‚Öffnung‘ heißt das in der Regel.
  • Die Erfüllung dieses Anspruchs nimmt der Westen selbst in die Hand. Er interessiert sich für alles, bezieht das Tun und Lassen sämtlicher Regierungen immerzu auf sich, prüft deren Politik nach Nutzen und Schaden für seine materiellen Interessen und beurteilt sie unter dem höheren Gesichtspunkt des Respekts, der seiner Regelungs- und Aufsichtskompetenz entgegengebracht wird. Er konfrontiert alle souveränen Hoheitsträger mit dem Anspruch, sie hätten beim Gebrauch ihrer Macht seine Oberhoheit anzuerkennen, legt diesen Maßstab an ihre nationalen Konkurrenzanstrengungen an und besteht – jenseits aller bestimmten Forderungen in Sachen „guter Regierung“ – grundsätzlich auf Gefügigkeit.

Das Kontrollregime, um das es dem Westen geht, schließt das gesamte System innerstaatlicher wie grenzüberschreitender kapitalistischer Benutzungsverhältnisse ein; alles, was Staaten zuwege bringen, wird beständig daran gemessen, wie sachgerecht sie der universalen Privatmacht des Geldes und den nationalen Interessen der Heimatländer des Weltgeldes dienen, inwieweit sie sich darin bewähren und wo sie zu wünschen übriglassen. Diese Prüfung gilt souveränen Mächten; und damit stellt sich für den Westen erst die eigentliche Kontrollaufgabe: Er nimmt den Willen aller übrigen Staatsgewalten in Beschlag; dafür, daß sie sich überhaupt prüfen und korrigieren lassen. Er begnügt sich nicht mit materiellen Erträgen, sondern will eine Gewähr dafür, daß die fremden Regierungen sich beim Gebrauch ihrer Gewalt nicht einfach auf den Standpunkt souveräner Handlungsfreiheit und ihres hoheitlichen Ermessens stellen, sondern „kooperationswillig“, also willens sind, dem Westen ein verbindliches Urteil über ihre Politik, eine letzte Entscheidungskompetenz auch in ihren eigenen nationalen Belangen zuzubilligen. Der Westen beurteilt daher nicht bloß Vor- und Nachteile materieller Art, die ihm aus der Politik eines jeden Staates erwachsen; er prüft vielmehr, ob sich ihm aus den Machenschaften einer jeden Staatsgewalt das Gesamtbild einer grundsätzlich und im Ganzen folgsamen, „berechenbaren“ Macht ergibt oder ein politischer Wille zu abweichendem Verhalten erschließt. Er befragt die Politik aller Regierungen auf eine Generallinie, nämlich hinsichtlich Annahme oder Verweigerung seiner Oberaufsicht, und hat darin das eigentliche Objekt des Kontrollregimes, das er sich anmaßt.

II.

Der Westen setzt seine Anmaßung eines Kontrollregimes über die Staatenwelt in die Tat um, indem er den Gewaltgebrauch aller Regierungen generell unter Vorbehalt stellt und alles, was er als Eigenmächtigkeit identifiziert, mit Krieg bedroht. Vor sämtlichen potentiellen Kriegsherren baut er sich als abschreckende universelle Kriegsmacht auf und setzt mit der drohenden Allgegenwart seines überlegenen, weltweit aktionsfähigen und jederzeit einsatzbereiten militärischen Gewaltapparats eine von keinem Machthaber zu übersehende oder zu ignorierende Bedingung für jeglichen Gewaltgebrauch in die Welt. Der Westen versetzt damit die gesamte Staatenwelt in einen „kalten“ Kriegszustand und sorgt auf diese Weise: durch Abschreckung, für Verhältnisse, unter denen er bereit ist, die anderen Souveräne gewähren zu lassen und Frieden zu halten. Er stiftet, mit einem Wort, den Weltfrieden - oder bemüht sich jedenfalls darum.

Die Stiftung Weltfrieden, in die der Westen seine Weltkriegsfähigkeit und -bereitschaft einbringt, hat ihren entscheidenden Fortschritt gemacht, als sich mit der Sowjetunion die einzige für ungefähr gleichrangig erachtete, zu strategischer „Gegenabschreckung“ fähige und entschlossene gegnerische Militärmacht aufgelöst hat. Fast ein halbes Jahrhundert lang war das Abschreckungsregime des Westens durch das strategische Elend des „atomaren Patt“ gebrochen, die Staatenwelt einseitiger Kontrolle entzogen, die Weltordnung geteilt und der Weltfrieden durch eine Macht zuviel gesichert, also in höchster Gefahr. Jetzt haben die Liquidatoren und Nachlaßverwalter der sowjetischen Gegenmacht diese „Blockade“ in aller Form aufgehoben; das antiwestliche Regime Moskaus über einen beträchtlichen Teil der Staatenwelt ist erloschen und damit auch die für den Westen unerträgliche Freiheit geschwunden, die sich gewisse Nationen herausgenommen haben: zwischen den „Blöcken“ eine eigenständige Politik zu probieren.

III.

Die Abschreckungsmacht des Westens beruht darauf, daß die mit großem Abstand erfolgreichsten kapitalistischen Nationen, und zwar alle,[1] sich darauf festgelegt haben, ihren je nationalen Willen zur Beherrschung des Weltgeschehens gemeinsam zu verwirklichen und um der Wirksamkeit ihres Kontrollregimes willen permanent auf eine Weise zu agieren, wie souveräne Mächte das eigentlich nur im Fall militärischer Not tun: als Kriegsallianz. Ihre Konkurrenz untereinander regulieren sie – bislang noch – so, daß ihre unausbleiblichen Interessengegensätze ihr Bündnis nicht zerstören. Für die Haltbarkeit dieses eigentümlichen Kollektivismus ist entscheidend, daß zwischen den Beteiligten eine eindeutige Hierarchie herrscht: Die USA verfügen über die entscheidende militärische Gewalt und qualifizieren sich damit zur Führungsmacht, die die Richtlinien des gemeinsamen Operierens bestimmt, nötigenfalls durch die Schaffung von Fakten vorgibt. Die europäischen Mächte rechnen so, daß Mitwirkung zu Amerikas Bedingungen nach Aufwand und Ertrag lohnender ist als jeder Versuch, im Alleingang ein konkurrierendes Kontrollregime, und sei es auch nur über einen Teil der Staatenwelt, zu errichten.

Konstitutiv für diese feste Partnerschaft unter Ungleichen war die gemeinsame Feindschaft gegen die Sowjetmacht. Sie hat über Jahrzehnte die Allianz so stabilisiert, daß das abstrakte Kollektivsubjekt „der Westen“ tatsächlich zur bestimmenden weltpolitischen Macht geworden ist. Denn die zweitrangigen Partner der USA haben sich mit ihrer anti-sowjetischen Staatsräson nicht bloß alle alternativen Kalkulationen verboten und auf Bündnistreue festgelegt; sie haben ihre militärischen Gewaltapparate selbst – mehr oder weniger – so eingerichtet, daß sie ihre Schlagkraft nur im Bündnis entfalten. Diese historische Geschäftsgrundlage einer kollektiven westlichen Weltkriegsfähigkeit ist nun zwar entfallen, damit allerdings auch die alte Lebenslüge der Allianz, mit ihrem gesamten Arsenal wäre sie bloß die defensive Antwort auf eine übermächtige Bedrohung aus dem Osten. Ihre Teilhaber sehen jedenfalls nach wie vor Grund genug, sich weiterhin vor dem Rest der Staatenwelt als Kriegsbündnis aufzubauen, in dem spezielle nationale Belange hinter dem nur im Kollektiv zu verwirklichenden Willen zur Beherrschung der Welt zurücktreten: Die europäischen Partner stören sich zwar am Entscheidungsmonopol der USA, befinden es trotz allem aber für vorteilhaft, von deren globaler Abschreckungsmacht zu schmarotzen, und leisten ihren Bündnisbeitrag; die USA befinden diese Beiträge zwar dauernd für viel zu gering, gemessen an dem, was sie für die gemeinsame Abschreckung leisten, mögen aber auf abhängige Alliierte und speziell darauf, daß die – nach ihnen selber – mächtigsten Staaten der Welt sich als abhängige Alliierte in die von ihnen geführte Gemeinschaft einfügen, nicht verzichten.

Das Ende der sowjetischen Gegenmacht ändert also nichts daran: Der Westen verdankt seine Stabilität der Tatsache, daß er als Kriegsallianz konstruiert ist. Das Ende des historischen Kalten Krieges gegen den „Ostblock“ macht dieser Konstruktion insoweit nichts aus, wie die beteiligten Staaten sich darüber einig sind, daß der Weltfrieden, von dem sie profitieren, einen immerwährenden „kalten“ Krieg, i.e. eine jederzeit aktualisierbare unbedingte Abschreckung gegen jede mögliche Störung durch eigenmächtige Gewalt anderer Staaten, als Geschäftsgrundlage braucht und daß dieser Kriegszustand nur oder jedenfalls vorteilhafterweise gemeinsam aufrechtzuerhalten ist.

IV.

Auf Basis ihres gemeinsamen Kontrollregimes über die Staatenwelt konkurrieren die alliierten Mächte erstens ökonomisch, nämlich um die Benutzung der Länder, die sie gemeinsam dem Zugriff ihrer Geschäftsleute „geöffnet“ haben. Mit ihren nationalen Standortbedingungen, i.e. mit der politisch organisierten Rentabilität von Kapital in ihrem Herrschaftsbereich streiten sie um Anteile am globalen kapitalistischen Geschäftsleben und um nationale Erträge auf Kosten der Partner. Ökonomische Macht, die in der Masse und Härte des nationalen Kreditgeldes ihr Maß hat, ist der Zweck ihrer Beteiligung am Weltmarkt und an der gemeinsamen Kontrolle über ihn; sie ist zugleich die Basis für die militärische Machtentfaltung, die ein jeder Partner für seinen Bündnisbeitrag braucht.

Bei der Aufsicht über den Rest der Welt konkurrieren die in der NATO verbündeten Großmächte untereinander zweitens darum, die Vorhaben des Bündnisses vom jeweils nationalen Standpunkt aus zu definieren und ihre speziellen Ordnungsinteressen zur Aufgabe für alle zu machen. Ihre Durchsetzungsfähigkeit im Bündnis bestimmt ihren Status und weist ihnen ihren Platz in der Hierarchie der die Welt beherrschenden Mächte zu. Das Mittel der Durchsetzung im Bündnis ist das nationale Potential an militärischer Gewalt: Wieviel ein Partner zur Erreichung gemeinsamer Kriegsziele beisteuern kann, wieviel er zur Not alleine hinbekommen würde, wieviel seine Verweigerung verhindert – daran bemißt sich das Gewicht im Kreis der konkurrierenden Partner und die Rücksicht, die seine nationalen Ambitionen von deren Seite erwarten können. Gemeinsame Aktionen werden stets doppelt beurteilt: Daß ihr Abschreckungsregime intakt bleibt und keine Ausnahme ihre Drohung stumpf macht, bleibt das gemeinsame Interesse aller Verbündeten; daneben mißt jeder für sich die gemeinsame Durchsetzung an der Frage, ob und wie seine nationale Macht überhaupt und im Verhältnis zu den Partnern gewinnt und wächst oder beschädigt wird.

An jedem Krieg lernen die Europäer, daß der Ernstfall die „Supermacht“ Amerika mit brutaler Eindeutigkeit an die erste Stelle rückt. Damit versucht eine jede europäische Macht auf ihre Weise fertigzuwerden. Gemeinsam projektieren sie die Schaffung eines gleichrangigen europäischen Gegengewichts zu Amerika teils innerhalb, teils zusätzlich zur NATO, um die Dominanz der USA über sie irgendwann einmal zu brechen – und tragen daran schon wieder ihre Konkurrenz untereinander aus, nämlich um eine innereuropäische Hierarchie der Militärmächte.

V.

Der Kontrollanspruch des Westens trifft auf eine Staatenwelt, deren Mitglieder ihr Bestes tun, um ihren nationalen Nutzen zu mehren und Positionsverbesserungen in der Hierarchie der Mächte zu erreichen – ganz im Sinne der vom Westen erlassenen Geschäftsordnung, die alle Nationen zur Teilnahme am globalen Konkurrenz-Zirkus verpflichtet. Mit ihren Anstrengungen, sich gegeneinander durchzusetzen, eröffnen die Staaten Interessensgegensätze, geraten in Krisen, produzieren Konflikte – und fordern durch ihr ganz sachgerechtes Gebaren den Westen beständig heraus. Denn sie bleiben nicht nur, was auch immer sie treiben, allemal denkbare nützliche Dienst schuldig. Indem sie ihre Macht nach nationalen Gesichtspunkten ausüben und gegeneinander einsetzen, geben sie fortwährend Anlaß zu kritischer Prüfung, inwieweit sie sich da jeweils schon am westlichen Monopolanspruch auf Gewaltanwendung zur Regulierung der globalen Kräfteverhältnisse vergehen. Wie die Prüfung ausfällt und welche praktischen Konsequenzen fällig werden, entscheidet dann der Westen nach seinem kollektiven Ermessen: Er ist Herr der weltpolitischen Bedeutung, die den Staatsaffären zukommt, welche den Zustand namens Weltfrieden so idyllisch gestalten.

Einen Problemfall besonderer Art bildet hierbei der größte und wichtigste Nachfolgestaat der untergegangenen Sowjetunion: Jelzins Rußland stellt sich einerseits als Ansammlung von Krisen und Konflikten dar, und deren Handhabung durch Moskau ist eine einzige Provokation für den Ordnungsanspruch des Westens. Andererseits wäre das Land immer noch zu einer atomaren Kriegführung, zu einer jedes hinnehmbare Maß überschreitenden Verwüstung des Westens in der Lage und beansprucht auf dieser Basis Gehör und Mitsprache in den Entscheidungen des Westens über Krieg und Frieden im allgemeinen und über die Kräfteverhältnisse in Europa im besonderen. Daß die Moskauer Regierung mit ihren Machtmitteln gar nichts Feindseliges anfangen will, vielmehr konstruktive Kooperation mit dem Westen anstrebt, ist zwar in Ordnung und das mindeste, was der Westen von Rußland erwartet, räumt aber noch nicht das entscheidende Ärgernis aus: Was der Westen nicht gut aushält, ist genau dies, daß er doch noch vom Willen einer fremden Macht abhängt, weil er deren Fähigkeiten in letzter Instanz nicht im Griff hat. Es versteht sich daher von selbst, daß der Westen bei allen Entscheidungen darüber, welche weltpolitische Bedeutung er den täglich anfallenden Staatskrisen und Konflikten beilegt, die zwar schwächlichen, aber immer noch konkurrierenden Einmischungsversuche der Russen im Auge behält und deren Erledigung betreibt.

VI.

Für sein Kontrollregime über die Staatenwelt bedient sich der Westen der altehrwürdigen Institution des Völkerrechts. Der Form nach liegt da bereits ein Kodex für den zwischenstaatlichen Gewaltgebrauch vor. In seiner letzten und weitreichendsten Fassung, nämlich als Satzung der Vereinten Nationen, sieht das Völkerrecht bereits ein regelrechtes Genehmigungsverfahren für die Anwendung kriegerischer Gewalt gegen Staaten vor, die im Sinne der Verfahrensvorschriften Verbotenes tun. Die Scheidung zwischen rechtmäßiger und unzulässiger Gewaltanwendung, die damit in den Verkehr der Staaten untereinander eingeführt ist, macht der Westen zu seiner Sache: Er identifiziert die völkerrechtlichen Tatbestände, legt die völkerrechtlichen Verfahrensregeln für die Behandlung der definierten Fälle aus, fällt die maßgeblichen Urteile und nimmt deren Vollstreckung in die Hand.

Dabei ergänzt er den Kriterienkatalog, nach dem er die Zulässigkeit staatlichen Machtgebrauchs beurteilt, um den Kodex der „Menschenrechte“. Definiert, ausgelegt und angewandt gemäß seinen interessierten substantiellen Vorstellungen von „guter Regierung“, ergibt die Rechtsfigur des staatsverbrecherisch drangsalierten Untertanen eine ganze Sammlung von Rechtstiteln, mit denen der Westen sich zu kriegerischen Drohungen ermächtigt. Die ohnehin längst blamierte Abgrenzung zwischen „inneren Angelegenheiten“, in die auswärtige Nationen sich „nicht einmischen“ dürften, und Gewaltgebrauch nach außen, der völkerrechtlicher Genehmigung bedürfe, wird so für hinfällig erklärt, fremde Souveränität ganz offiziell grundsätzlich nicht mehr respektiert. Per „Menschenrecht“ bringt der Westen das Völkerrecht zur Deckung mit dem kriegsmäßig abschreckenden Kontrollregime, das er über den Rest der Staatenwelt ausübt.

Auch das funktioniert so leidlich, seit sich die Sowjetunion als ebenbürtiger Widerpart aus der Weltgeschichte verabschiedet hat. Zwar stört ihr russischer Rechtsnachfolger ebenso wie die Regierung der VR China die Rechtsfindung im obersten, über die Rechtmäßigkeit von Krieg befindenden Entscheidungsorgan der UNO immer noch bisweilen mit einem unpassenden Veto und erinnert damit an das jahrzehntelang gültige und wirksame Konstruktionsprinzip der völkerrechtlich verfaßten „Staatengemeinschaft“, Überparteilichkeit in Streitfragen durch einen Pluralismus vetoberechtigter Entscheidungsmächte zu gewährleisten.[2] Hinter abweichenden Voten der russischen Regierung stehen mittlerweile aber erwiesenermaßen weder der Wille noch die kriegerische Fähigkeit, ein Veto gegen den Konsens der großen und erfolgreichen demokratischen Weltmächte notfalls auch durchzusetzen. Dementsprechend werden sie vom Westen behandelt, nämlich übergangen. Der UNO insgesamt wächst damit die neue Aufgabe zu, zu den Kriegsentscheidungen des Westens die formelle Zustimmung der restlichen Staatenwelt zu organisieren und so die völkerrechtliche Legitimation im Sinne der überkommenen Verfahrensregeln hinzuzufügen – die Alternative ist ihre völlige Belanglosigkeit.

VII.

Der Westen führt Krieg, wenn er sein Kontrollregime über die Staatenwelt gefährdet sieht, sich in seiner Eigenschaft als einzig kompetenter Weltordnungsstifter herausgefordert findet und beschließt, daß er sich die gewaltsame Wiederherstellung des Respekts vor seiner All- und Alleinzuständigkeit schuldig ist.

Ein solcher „Krisenfall“ fängt stets damit an, daß ein Staat den Vorstellungen über die passenden Verhältnisse in einer Weltregion und den Ansprüchen auf demgemäße „gute Regierung“, auf die die großen westlichen Alliierten sich untereinander einigen und festlegen, im Wege steht oder zuwiderhandelt. Dazu gehört auf Seiten eines solchen Staates gar nicht mehr, als was jedem souveränen Staatswillen eigentümlich ist: das Bemühen, gegen alle Anfechtungen die eigene Macht zu festigen, seine Machtmittel zu vermehren, seine Umgebung, soweit die Mittel eben reichen, für sich zu funktionalisieren und selber nicht zu seinem Nachteil in Anspruch genommen, funktionalisiert und beschränkt zu werden. Für dieses „vitale“ Interesse einer jeden um sich selbst besorgten Nation geben die Staaten des Westens selber das beste Beispiel ab. Deren Mittel, für eine ihnen genehme staatliche Umwelt zu sorgen, und ihr diesbezügliches Interesse sind freilich von außergewöhnlicher, nämlich globaler Reichweite. Zu sämtlichen Verhältnissen und bedeutenderen Vorkommnissen in der Staatenwelt haben oder entwickeln sie ihre Ordnungskonzepte, streiten sich untereinander um und einigen sich auf die Verfassung, in der sie die Welt im allgemeinen und ihre Unterabteilungen im besonderen haben wollen, schreiben diese Verfassung auch wieder fort und um und gehen bei alldem selbstverständlich davon aus, daß ihren „Rezepten“ entsprochen wird – dafür leisten sie sich ja schließlich die Last eines globalen Abschreckungsregimes. Benimmt sich ein Souverän daneben und gebraucht seine Macht in einer Weise und zu Zwecken, die sich mit den vom Westen vorgegebenen oder auch ad hoc entwickelten Arrangements nicht decken – und das passiert nur zu leicht, weil eben nicht bloß die souveränen Staaten ihren Ehrgeiz haben, sondern auch der Konsens des Westens über die zu fordernde Verfassung der Staatenwelt sich fortwährend wandelt –, dann erkennt die kollektive Weltordnungsmacht darin zuerst vielleicht nur einen fehlenden Willen zur Kooperation. Falls jedoch diplomatische Abmahnungen nichts nützen, dann muß sie nicht selten auf einen Willen zur Störung des Weltfriedens schließen. Bleiben auch Erpressungen erfolglos, die sich noch am vermuteten Nutzenkalkül des Störenfrieds festmachen, dann wird die Weltmacht grundsätzlich. Sie diagnostiziert Widerstand, der gebrochen, Mißbrauch staatlicher Gewalt, der beendet werden muß. Der Kandidat arriviert zum „Staatskriminellen“ bzw. zum „Schurkenstaat“; man isoliert ihn und verhängt Sanktionen zum Zwecke seiner Schädigung bis hin zur Lahmlegung jedes zivilen Lebens in seinem Land. Im äußersten Fall leiten Ultimaten, die nicht mehr berechnendes Entgegenkommen, sondern die Preisgabe von Souveränitätsrechten verlangen, den letzten Übergang ein: zur militärischen Vernichtung der Fähigkeit des widerspenstigen Machthabers, überhaupt noch Staat zu machen. Ist der Übergang erst einmal gemacht, dann kommt als Ergebnis weniger als eine bedingungslose Kapitulation nicht in Frage: Für den Willen, sich als konkurrenzlose Aufsichtsmacht über den Gewaltgebrauch in der Staatenwelt durchzusetzen, gibt es keine Kompromisse.

Der imperialistische Gehalt von Krieg, wie ihn die NATO führt, wird – wenn überhaupt – regelmäßig in der falschen Richtung gesucht und dort dann nicht gefunden, so daß Apologeten mit einem triumphierenden Dementi aufwarten können und NATO-Gegner zu gewagten Konstruktionen greifen, um doch noch irgendwie „Blut für Öl“ anklagen, also einen schnöden materialistischen Kriegszweck anstelle des vorgeblichen moralischen angeben zu können. Tatsächlich führt der Westen keinen Krieg um Inbesitznahme oder Beute; das wäre auch lächerlich in einer Welt, die den im Westen beheimateten Benutzungsinteressen erschlossen und – bis hin zur Ruinierung ganzer Weltgegenden – verfügbar gemacht ist. Zu diesem ganzen Arrangement materieller Benutzungsverhältnisse stehen die Militärinterventionen des Westens in einem methodischen Verhältnis: Sie zielen auf die Herstellung und Stabilisierung eines Weltfriedens, der die souveränen Staaten grundsätzlich auf die Bereitschaft zur Ein- und Unterordnung festlegt und auf eine Geschäftsordnung verpflichtet, die die Regelungskompetenz des Westens kodifiziert. An dieser Ordnung als ganzer hat der Westen ein wahrhaft vitales Interesse; und so steht er dafür auch ein: mit Ordnungsmaßnahmen, die – logischer- und notwendigerweise – die Ebene des materiellen Nutzens, des Kalküls und des geschäftlichen Ertrags verlassen und sogar negieren. Solange es den Staaten des Westens um gute Geschäfte geht, um das Materielle an den guten Beziehungen, die sie zu aller Welt haben wollen, bietet ihnen ihre Großveranstaltung namens Weltwirtschaft und die Wucht ihres Reichtums wahrhaftig alle Mittel, sich darum zu kümmern. Sobald sie zum „Mittel“ der kriegerischen Zerstörung greifen, geht es ihnen nicht mehr um materiellen Gewinn, sondern allen Ernstes „ums Prinzip“: das Prinzip, daß sie mit ihrer kollektiven Macht den Gewalthaushalt der Staatenwelt bestimmen und im Griff behalten. Wann und wo sich ihnen diese Prinzipienfrage stellt, das ist aus dem Gewicht der besonderen materiellen Interessen, die irgendwo auf dem Spiel stehen, daher auch weder abzuleiten noch zu erklären – gewichtige Interessen an funktionierenden Zulieferern, Hinterhöfen, Anlagesphären, Schuldnern etc. haben die kapitalistischen Weltmächte letztlich überall, und Gründe zur Unzufriedenheit mit auswärtigen Regierungen, die diese Interessen bedienen sollen, auch. Um aus den alltäglichen Streitfragen, die sich daraus allemal ergeben, grundsätzlich mehr zu machen als alltägliche Außenpolitik, dazu bedarf es auf Seiten der Partner des Westens nicht viel mehr als der ortsüblichen Grobheiten sowie einiger Sturheit in der Verfolgung einmal festgelegter nationaler „Essentials“. Was es für diesen Übergang vor allem braucht, ist die Entscheidung der Allianz, sich als Ordnungsmacht angegriffen zu sehen. Ein solcher Beschluß folgt keinem imperialistischen Masterplan, sondern kommt über die ohnehin beständig geübte Aufsicht über jedes Durcheinander in der Staatenwelt zustande; allemal mit viel Gezerre zwischen den Verbündeten. Am Ende stellt sich die Allianz zu ihrem Beschluß dann wie zu einem Sachzwang, dem sie nicht mehr ausweichen kann, befindet, daß sie selber als universelle Respektsperson auf dem Spiel steht, und ist sich die Bestrafung eines „Aggressors“ schuldig. Um einen solchen handelt es sich nämlich immer, weil per definitionem eine Aggression gegen die Gültigkeit westlicher Machtworte vorliegt – und, nochmals, nicht bloß gegen ein paar Ölquelle.

Das alles ist schon an dem Krieg zu studieren, der immerhin mit einer wirklichen militärischen Aggression begonnen hat: mit dem Überfall des Irak auf das als Landesprovinz reklamierte Scheichtum Kuwait. Da hat ein Drittwelt-Staat einen richtigen Krieg angefangen; wichtige und empfindliche materielle Interessen des Westens waren tangiert; und die Weltmacht ist dem Angegriffenen zu Hilfe gekommen – aber nicht wegen Öl. Auf der Ebene, der des Erdölgeschäfts, hätte Saddam Hussein den Streit mit Amerika gerne belassen – und immerhin wurde sogar in Washington überlegt, und die europäischen Verbündeten wären voll damit einverstanden gewesen, sich auf diese Ebene zu beschränken und zu veränderten politischen Bedingungen die Ausbeutung der Ölfelder am Golf fortzusetzen. Etwas anderes, als es an den Westen loszuschlagen, hätte der „Despot von Bagdad“ mit seinem Petroleum ohnehin nicht anstellen können. Angeblich gab es sogar ein diplomatisches Signal aus den USA des Inhalts, mit seinem jahrelangen Kriegseinsatz gegen die Amerika-feindliche Islamische Republik Iran hätte der irakische Kriegsherr sich die „nationale Wiedervereinigung“ mit Kuwait verdient. Dann hat sich die US-Regierung jedoch entschlossen – das Ölgeschäft hat darunter erst einmal kräftig gelitten –, die Sache radikal zu nehmen: nicht bloß als Versuch einer Machtverschiebung, über deren Nutzen und Nachteil sich diskutieren und allenfalls ein Kompromiß erzielen ließe, sondern als nicht hinnehmbaren Verstoß gegen die gewünschte Ordnung im nahöstlichen Staatengefüge und überhaupt gegen die „neue Weltordnung“, für deren „Proklamation“ die USA den „Fall“ genau passend fanden. Neu war nämlich, daß der Westen sich nicht länger durch die sowjetische Gegenmacht „pattgesetzt“ fand; er traute sich vielmehr den durchaus nicht risikofreien Vorstoß zu, die zugrundereformierte feindliche Weltmacht mit Krieg als seinem exklusiven „neuen Weltordnungs“-Instrument zu konfrontieren und ihr eine Nachgiebigkeit zuzumuten, die einer Abdankung als eigenständige Weltfriedensmacht gleichkam. Unter dieser weitreichenden weltpolitischen Zielsetzung wurde der Irak demonstrativ zerstört; seither repräsentiert er beispielhaft und abschreckend die vom Westen neu eingeführte Kategorie des geächteten „Schurkenstaates“.

Im Fall Jugoslawiens stehen irgendwelche unentbehrlichen Ressourcen fürs industriekapitalistische Geschäftsleben des Westens von vornherein nicht auf dem Spiel – der Krieg findet in einem „Hinterhof“ der EU statt, mit dem in seiner Gestalt als titoistischer Vielvölkerstaat geschäftlich allemal mehr anzufangen war und wäre als mit den heutigen trostlosen Zerfallsprodukten; wenn die NATO vielleicht eines Tages mit ihren Bombardements aufhört, können die Euro-Nationen ja mal versuchen, sich an einer Ruinenwüste und einer politischen Ökonomie des Zeltlagers drumherum zu bereichern. Von einem abzuwehrenden Angriffskrieg des „Despoten von Belgrad“ kann auch nicht eigentlich die Rede sein – bzw. nur auf Basis jener verwegenen Geschichtsklitterung, die, dialektisch geschult, den volksserbischen Protagonisten der Einheit des alten Jugoslawien zum schuldhaften Verursacher des militanten Separatismus der nicht-serbischen Völkerschaften erklärt und den Kampf gegen die neuen Staatsgründungen in den überkommenen Provinzen zur grenzüberschreitenden Aggression. Tatsächlich hat der Streit um Fortbestand oder Zerlegung des alten Nachkriegs-Jugoslawien das Material für einen Weltordnungseinsatz reinsten Wassers geliefert: An Jugoslawien hat der Westen, diesmal vor allem sein europäischer „Pfeiler“, seinen Anspruch auf oberhoheitliche Regelung aufgebracht, geltend gemacht, im Streit zwischen den „selbsternannten“ Aufsehern fortentwickelt und bis zum jetzt erreichten Ende durchgesetzt. Noch bevor das gewaltsame Umsortieren von Völkern und Neugründen von Staaten so richtig in Gang kam, hat er die letzte Entscheidungsbefugnis über die Gestaltung der politischen Landkarte des Balkan an sich gezogen. Den Verteidigern des Gesamtstaats wie den völkisch gesinnten Staatsgründern hat er Bedingungen und Schranken für ihr gewaltsames Treiben diktiert und es damit freigesetzt: Jede Drohung an die eine Seite – von Beginn an hauptsächlich an die anfangs noch stärkste, die zunehmend auf ein vergrößertes Serbien umorientierte Zentralmacht – wurde von der jeweils anderen – den Provinz-Separatisten in den Teilrepubliken des alten Gesamtstaats – als Prämie für Unnachgiebigkeit und als Anerkennung der eigenen Seite begriffen; und in ihren Bürgerkriegen wurden die anfangs Schwächeren auch nicht im Stich gelassen. Darüber sind die Serben immer tiefer in die Rolle des Schuldigen geraten. Den Krieg haben sie nicht anders geführt als ihre Gegner; ihr Kriegsziel war nicht perverser als das der Anhänger kleinstaatlich-völkischer Selbständigkeit. Mit ihrem militärisch verfochtenen Anspruch, bei der Aufteilung des alten Jugoslawien die Grenzen auch gleich wirklich neu zu ziehen, sind sie aber ganz anders mit dem Monopolanspruch des Westens auf verbindliche Grenzziehungen in Europa aneinandergeraten als ihre Gegner, die in Bonn und Washington ihre Patrone gesucht und gefunden haben. Der Westen – anfangs darin noch gar nicht einig – hat sich immer mehr darauf festgelegt, im serbischen Staatsneugründungsprogramm, das auf eine entschiedene Vergrößerung der alten Provinz zielte, eine anmaßende Konkurrenz und daher den „aggressiven“ Gegner seines Ordnungswillens zu sehen. Deswegen wurde Milosevic als Störenfried identifiziert. Und deswegen hat der Westen am Ende sogar dessen Versuch, wenigstens die ihm verbliebene Republik gewaltsam zu konsolidieren, als Verbrechen bewertet, Übergriffe auf Kosovo-Albaner weltordnungspolitisch gewichtet und seinen Streit mit Serbien bis zu der Entscheidung eskaliert, die störende Staatsmacht zu zerschlagen.

VIII.

Wenn die westliche Allianz sich zu Krieg entschlossen hat, dann führt sie den in der Gewißheit und von dem Standpunkt aus, daß er schon vorab entschieden ist, nämlich durch die fraglose Überlegenheit ihrer Mittel. Wie auf den Vorstufen, die zum Krieg hinführen – der Drohung, der ökonomischen Erpressung, der Sanktion, schließlich der Ächtung –, so agiert der Westen auch beim Militäreinsatz als Herr der Lage. Er mißt sich nicht mit einem Feind, quasi auf gleichem Fuß, sondern er exekutiert die Macht der „Staatengemeinschaft“ gegen einen Abweichler. Die „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ sieht er nur dann gewahrt, wenn gar keine Proportion zustandekommt, weil auf Seiten der Allianz keine nennenswerten Schäden anfallen, während dem Feind mit der unbehinderten Verwüstung seiner Machtmittel einschließlich nationaler Ökonomie und Infrastruktur seine hoffnungslose Unterlegenheit nachgewiesen wird.

Der Weltordnungskrieg, wie die NATO ihn im Programm hat, ist in eigentümlicher Weise total – nicht, wie der faschistische, was den eigenen Mitteleinsatz angeht, sondern was die Unterlegenheit des Gegners betrifft, von der die Allianz ausgeht, und die Niederlage, die sie ihm beibringen will. Es herrscht ein Totalitarismus der Siegesgewißheit, ohne den schon der moralisch auftrumpfende Imperativ, „nicht wegschauen“ zu können und zu dürfen und „durch Nichtstun schuldig“ zu werden, gar nicht zu haben wäre. Dieselbe Sicherheit, jedem denkbaren „Störenfried“ bedingungslos überlegen zu sein, liegt auch all den wohlmeinenden pazifistischen Vorstellungen zugrunde, der Westen könnte Krieg doch allemal durch „Politik“ und die „Ausschöpfung aller zivilen Mittel“ vermeiden, wenn er nur will. Durchaus in diesem Sinne wird dem Feindstaat, der eher Delinquent als Gegner ist, als letzte Chance, bevor es wirklich losgeht, die zur rechtzeitigen Einsicht in seine Chancenlosigkeit geboten. Bei der Eröffnung ihres Luftkriegs gegen Jugoslawien hat die NATO-Führung dann vielleicht wirklich damit gerechnet, der Widerstand Belgrads würde umgehend zusammenbrechen; die anschließende kontinuierliche Steigerung der Bombenangriffe steht jedenfalls unter dem Vorzeichen einer Bestrafung Jugoslawiens dafür, daß es durch sein Standhalten die NATO dazu „zwingt“, ihre Überlegenheit erst praktisch zu beweisen, obwohl die doch längst feststeht. Letzteres bezweifeln auch die Skeptiker nicht, die das bemerkenswerte Experiment, einen Staat nur mit Luftangriffen, ganz ohne die „Risiken“ eines Bodenkriegs niederzukämpfen und zur Aufgabe zu zwingen, für verfehlt und gescheitert erklären: Auch sie denken nicht an die Möglichkeit einer Niederlage der NATO, sondern fordern umgekehrt die schleunige Einlösung des Anspruchs, den sie mit dem Bündnis teilen, nämlich auf totale Wehrlosigkeit des Angegriffenen. Die Allianz wiederum führt ihren Krieg in aller Sorgfalt so, daß sie dem Feind erst gar keine Möglichkeit läßt, ihr irgendeine Niederlage beizubringen.

Vielleicht nicht gar so selbstsicher, aber vom gleichen Standpunkt fragloser und unanfechtbarer Überlegenheit aus hat die Golfkriegsallianz vor acht Jahren ihren Krieg gegen den Irak geführt und sich damit auch schon eine kongeniale Kritik eingehandelt: Ohne Not hätte sie zu früh Schluß gemacht, nämlich versäumt, die bedingungslose Kapitulation Saddam Husseins durch den Austausch der Staatsspitze zu vollenden. Dem wirklichen Totalitarismus des imperialistischen Ordnungs- und Abschreckungskriegs ist jedoch durchaus angemessen, was USA und Großbritannien im Irak stattdessen seit acht Jahren praktizieren: Mit Militäreinsätzen nach Belieben und beständigen Luftangriffen auf niedriger Stufe terrorisieren sie den Staat permanent und halten ihn in einem Zustand der hoffnungslosen Ohnmacht, sein ganzes Land unter dem Minimum nationaler Existenz. Nicht unwahrscheinlich, daß Serbien das gleiche Schicksal blüht.

IX.

Die westliche Allianz will die Staatenwelt beherrschen, also in eine stabile Verfassung bringen. Ihr letztes Mittel für diesen hohen Zweck ist „Krisenintervention“ mit Waffengewalt. Bei ihren entsprechenden Zurüstungen und Vorbereitungen geht sie allerdings interessanterweise davon aus, daß ihr schärfstes Mittel weder als letztes, also eher selten zum Einsatz kommt noch den Zweck einer stabilen Weltordnung wirklich hergibt: Sie nimmt Weltordnungskrieg als Daueraufgabe in ihre Agenda fürs 21. Jahrhundert auf. Sehr zu Recht. Denn nichts mischt die Staatenwelt gründlicher auf als eine solche Therapie. Wo kein Staat mehr davor sicher ist, mit seinen Bemühungen um Selbsterhaltung und Positionsverbesserung zum Schädling an der Ordnungskompetenz des Westens erklärt und mit Vernichtung bestraft zu werden, da wird nationalistischer Aufruhr gegen etablierte Staatsgewalten ermuntert oder sogar erst gestiftet; umgekehrt wird der Durchsetzungs- und Durchhaltewille angefochtener Souveräne aufs äußerste angestachelt; und der Machtkampf zwischen rivalisierenden Nationen wird nicht paralysiert, sondern enthemmt. Und wo die Allianz der Guten zugeschlagen hat, hinterläßt sie Staatsruinen und neue Feindschaften; „Stabilität“ wächst da jedenfalls so schnell nicht mehr.

Doch was sein muß, muß sein. Die Verantwortung des Westens für einen ordentlichen Weltfrieden ist viel zu groß, als daß er vor den Konsequenzen zurückschrecken dürfte.

[1] Japan gehört zwar nicht zur NATO, ist aber durch seine Beziehungen zu den USA fest genug in das weltpolitische Kollektiv eingebunden, das hier als „der Westen“ apostrophiert wird.

[2] Hierzu und zur aktuellen Fort-Entwicklung des Völkerrechts überhaupt steht das Nötige in dem Aufsatz Völkerrecht und Menschenrechte. Die Sittlichkeit des Imperialismus in GegenStandpunkt 1-99, S.137.