Russland
Die jüngsten Etappen der verunglückten Staatsgründung im Osten

Der russische Staat will mit einem Umtausch von Rubeln eine ‚Hyperinflation‘ bekämpfen, die allerdings nicht an einem Zuviel an Rubeln liegt, sondern daran, dass er gar kein echtes Geld ist, daher nur dazu taugt und verwendet wird, ihn in eine solche Devise umzutauschen. Die Wirkungen der Rubelreform führen zu einer Zuspitzung der Frage nach und um die Macht und Führung des zerfallenden Staates, geht allerdings als Streit um die ‚richtige‘ Verfassung über die Bühne – als ob ein zerfallendes Gewaltmonopol durch ein ausgewogenes Paragrafenwerk herbei zu regieren wäre. Zur Festigung seiner Stellung tritt Jelzin den Regionalchefs Souveränitätsrechte ab, ermächtigt also lauter Separatismen, die den in Staatsnotstand befindlichen Staat weiter zerlegen.

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Rußland
Die jüngsten Etappen der verunglückten Staatsgründung im Osten

Die Information ist umfangreich und das Bemühen läßt keinen Zweifel: Wir im Westen werden von den Kennern der russischen Szene über ein Rußland auf dem laufenden gehalten, das die Geburtswehen eines neuen demokratischen Staatswesens marktwirtschaftlicher Orientierung durchlebt. Um den Aufbau einer neuen wirtschaftlichen Grundlage und demokratischer Institutionen, verbunden mit allerhand Schwierigkeiten, soll es gehen. Kein Wort davon ist wahr. Die übermittelten Ereignisse sind keine Beispiele für Geburtswehen, sondern Zeugnisse für den Verfall eines Gebildes, das es als Staat – wörtlich – nur auf dem Papier gibt. Nach innen auf (Selbst-)Ernennungsurkunden und Papierzetteln mit Rubelnamen, nach außen auf diplomatischen Dokumenten, die sich von der Anerkennung eines russischen Souveräns leiten lassen.

Warum und wie das Reformwerk auf russischem Boden nur die fortschreitende Zersetzung der Staatsmacht zustandebringt, wie sich die gesamte Politik dieser Nation nurmehr um die Machtfrage dreht und mit ihren Durchsetzungstechniken alle Elemente von Souveränität unterhöhlt, ist in der letzten Nummer des GegenStandpunkt abgehandelt worden.[1] An den Befunden hat sich nichts geändert, hinzugekommen sind nur die neuerlichen Einfälle, mit denen die russische Politik dem von ihr empfundenen Mangel an Regierbarkeit entgegensteuern will und der Sache nach die Auflösung des Staates vorantreibt.

I. Der Rubelumtausch

Am 24. Juli ist die russische Bevölkerung mit Beschlüssen über eine Geldreform konfrontiert worden. Gehen sollte es also um die Sanierung der Ware, mit deren Besitz seit der Staatsgründung auch in Rußland jedes private und öffentliche Wohl stehen und fallen soll. Die näheren Ausführungsbestimmungen sahen dabei folgendermaßen aus: Innerhalb von 2 Wochen sollten die russischen Bürger alle vor 1992 gedruckten Geldscheine abliefern, der „Umtausch“ sollte allerdings pro Kopf auf den Gegenwert von maximal 35 000 Rubel in neuen Scheinen beschränkt werden, laut Spiegel damals der Gegenwert von einem Paar Herrenschuhe. Jeder darüber hinausgehende Rubelbesitz in alten Scheinen muß auf ein Konto eingezahlt werden, das für ein halbes Jahr gesperrt ist, so daß er während dieser Zeit von der Inflation weiter dezimiert wird.

1. Die Diagnose und die Maßnahmen

Wenn die russischen Staatsgewaltigen sich zu so einer drastischen Maßnahme entschließen, den Rubelbesitz ihrer Bürger zu großen Teilen konfiszieren und deren Empörung in Kauf nehmen, haben sie sich offensichtlich zu der Diagnose hingearbeitet, daß es um die ökonomische Lage der Nation ziemlich katastrophal bestellt ist und zwar deshalb, weil der Rubel die marktwirtschaftlichen Dienste nicht erbringt, die von ihm erwartet wurden. Die Einsicht läßt sich schwerlich bestreiten, bloß macht die Regierung des weiteren Gründe dafür verantwortlich, die von sehr abwegiger Natur sind.

  • Ihr Befund lautet zum einen, daß der Rubel die von ihm erhofften Dienste deswegen nicht verrichtet, weil es „zu viel“ Zettel gleichen Namens gibt. Gleichzeitig stellt sich diese Geldeinsammelaktion aber völlig desinteressiert gegenüber der Frage, wer unter welchen Titeln das ‚zu viele‘ Geld in Umlauf gebracht hat. Einerseits die alte Union, andererseits aber der neue Staat selbst, und zwar in ganz anderen Mengen als sein Vorgänger. Der russische Staat selbst hat diese Geldvermehrung betrieben, im Vertrauen darauf, daß dieses Geld, von der Nationalbank abgesichert und abgezeichnet, als Instrument des Kapitalismus taugt. Das tut es aber nicht. Laut Spiegel sollte der Gegenwert der in der ersten Jahreshälfte gedruckten und per Kredit an die Staatsbetriebe verteilten Rubel vermittels dieser Umtauschaktion wieder eingesammelt werden. Bloß, worin soll der Sinn dieser Maßnahme bestehen? Wenn rapide wachsende Rubelmengen vonnöten sind, um überhaupt noch Ware zirkulieren zu lassen, Löhne zu zahlen oder sonstige staatlich erwünschte Leistungen zu vollbringen, wenn diese Quantitäten vom Staat eingefordert und immer wieder auch genehmigt werden, was soll dann der einsame Beschluß, bei den Bürgern einen Teil dieser Summen wieder einmal einzutreiben?
  • Bei der Aktion wurde des weiteren die raffinierte Unterscheidung angebracht, daß ausgerechnet das vor 1992 gedruckte Geld das falsche, das „zu viele“ sein soll – wo doch gerade die neue Geldemission die Menge des alten realsozialistischen Zirkulationsmittels längst in den Schatten gestellt hat. Die russischen Geldreformer wollten also die alte kleine Münze gegen die neugedruckten Scheine mit den vielen Nullen drauf aus dem Verkehr ziehen – um eine besonders ernstgemeinte Kampfansage gegen die „Hyper“-inflation handelt es sich dann aber auch nicht gerade. So wie es überhaupt ziemlich abseitig ist, die Frage der zweifelhaften Qualität des nationalen Geldes an der Machart der Scheine festzumachen – als ob es an Farbe, Druck oder Design eines staatlichen Kreditzettels liegen würde, ob und wie sich damit verdienen läßt.
  • Dafür war ihnen dann aber das Argument mit den Fälschern eingefallen, denen durch die Reduktion der Geldscheine auf die neuen Muster das Handwerk gelegt werden sollte. Diese Fälscher mag es ja geben. Aber wenn der russische Staat ausgerechnet an dieser Front sein Monopol darauf geltend machen will, daß ausschließlich er das Zirkulationsmittel, das Substrat aller Reichtumstitel drucken und ausgeben darf, ist das ein schlechter Witz. Er pocht nämlich auf seine Geldhoheit gegenüber einer Gesellschaft, die seine Zettel zwar in rapide steigenden Mengen aufsaugt, aber so gut wie gar nicht als Material einer Reichtumsvermehrung benützt. Gegenüber der „Dollarisierung des russischen Marktes“, die er selber mit der Einrichtung der sogenannten Rubel-Konvertibilität eingerichtet hat und fortlaufend duldet, gegenüber diesem viel grundsätzlicheren Angriff auf seine Geldhoheit will er gar keine Einwände geltend machen. Deshalb ist es im übrigen für die Genossen Fälscher auch viel lohnender, Dollar statt Rubel zu fälschen.
  • Das letzte Argument für die Notwendigkeit des Rubelumtauschs bestand in einer Anklage gegen die GUS-Ausländer: Andere, die Partner in der GUS, sollen vom russischen Rubel unbefugten Gebrauch machen, mit schlechten Rubeln guten russischen Reichtum wegkaufen, und sogar mit eigenen Druckplatten Rubel für ihren Bedarf drucken. Ein nationales Geld, über das der zuständige Staat gar nicht die Hoheit ausübt, das auch benachbarte Souveräne ihrem Bedarf entsprechend drucken, ist zwar ein Unding. Allerdings befindet so der Staat, der gerade wieder einmal ein GUS-Bündnis ökonomischer Art geschlossen hatte. Der Staat, der das Geld vermehrt hat, will es vermindern; der Staat, der gerade noch einen GUS-Binnenmarkt gründen wollte, will im nächsten Moment die auswärtige Benützung seiner Rubel unterbinden und hält es bei seinem Alleingang nicht einmal für erforderlich, mit den sogenannten Partnern die nötigen Abkommen über Umtausch- und Zahlungsbedingungen auszuhandeln. Die russische Regierung hat mit dem Vorwurf an die GUS-Partner also bloß die alberne Schuldfrage aufgetischt, wer den Rubel inflationiert. Als ob sich dessen schlechte Qualität ernstlich der Tatsache zur Last legen ließe, daß auch Ausländer damit in Rußland einkaufen – würde das Geld, das diese nach Rußland transportieren, russische Profite versilbern, wären ausländische Käufer mehr als erwünscht und die Transaktion hieße Export. Es ist zudem lächerlich, bei der versuchten Verteidigung des Rubel ausgerechnet die GUS-Partner als Schmarotzer an russischem Reichtum von seiner Benutzung ausschließen zu wollen, aber das Verhältnis zum Weltmarkt, dem man sich geöffnet hat, für überhaupt kein Problem zu halten. Wenn den russischen Geldreformern am Einkauf von GUS-Bürgern mit Rubeln ein Mißbrauch des übernommenen und herumzirkulierenden Geldes aufgefallen sein will, hätte ihnen etwas anderes noch viel mehr auffallen müssen, nämlich die zersetzende Wirkung der sogenannten Konvertibilität auf ihre innere Zirkulation: daß die russischen Bürger jede Ware, vom Schuh bis zum Panzer, in Dollar verwandeln wollen.

2. Das Objekt der Reformbemühungen

Im Verhältnis zur ökonomischen Lage der Nation nimmt sich diese Geldumtausch- und Einsammelaktion aus wie der Versuch, einen Todkranken per Handauflegen zu kurieren. Das russische Wirtschaftsleben krankt zwar am Geld, aber keineswegs in dem Sinn, daß zu viel davon oder zu viel alte Scheine zirkulieren oder sich zu viele in falschen Händen befinden würden. Die Kalamität ist viel elementarer: Dieser Staat hat kein schlechtes Geld, er hat überhaupt kein Geld.

Dieser Zustand wird schon seit längerem von den Regierenden als „Hyperinflation“ beklagt. Der Name steht für folgende Sache: In Rußland kann man nichts verdienen, weil alles, was man verdient, schon entwertet ist. Löhne, wenn sie überhaupt ausgezahlt werden, reichen, gemessen an den Warenpreisen, an die sie geraten, nicht einmal für das Notwendigste. Auch das Produzieren und Verkaufen von Waren lohnt sich nicht, wenn die Summen, die man damit einnimmt, schon nicht mehr genügen, um von neuem Produktionselemente zu kaufen. Mit diesem Geld läßt sich nur zum eigenen Nachteil wirtschaften; das merkt der kleine Mann, der davon leben will. Das bemerken die, die es mit Kapitalvorschuß und Lohnzahlungen vermehren wollen.

Die wirkliche Übertragung von Gebrauchswerten geht ganz andere, eigene Wege, denn jeder, der etwas zu verkaufen hat, versucht, den Rubel zu umgehen. Es wird allerhand Reichtum verschoben in Rußland, aber nur auf Kosten oder unter Ausschaltung des Rubel. Eine Übereignung von Ware gegen die nationalen Geldzettel findet wenn, dann nur mit wohlbegründeten Zweifeln an dessen Wertbeständigkeit, also nur zu Wucherpreisen statt, die den Wertverlust antizipieren. Diese Praxis führt zu einer Preissteigerungsrate in Tausender-Prozenten. Wo es sich organisieren läßt, werden Waren gegen Waren des eigenen Bedarfs getauscht; sogenannte Warenbörsen erlauben da auch weitergehende Ringgeschäfte – dabei schlägt sich dann allerdings nirgendwo ein Gewinn oder eine gesteigerte Zahlungsfähigkeit in Rubel nieder. Die Vermeidung dieses Zahlungsmittels ist ja gerade der Witz der Transaktion. Lohnend schließlich ist der Tausch gegen fremdes Geld, weil es wirkliche Kaufkraft besitzt; daher wird mit den Restbeständen der ehemaligen sozialistischen Industrie ein gigantischer Ausverkauf – über die Staatsgrenzen hinweg – betrieben. Und damit das solide, nämlich auswärtige Geld erst gar nicht in Gefahr gerät, von der russischen Staatsmacht für ihre Zwecke eingezogen und gegen schlechte Rubel umgetauscht zu werden, lassen es seine Besitzer gleich sicher auf ausländischen Konten stehen. Und diese eigentümliche Form der Verwandlung überkommenen russischen Reichtums in auswärtige Devisenkonten hat, wahrscheinlich deshalb, weil sie mit einer Kapitalbildung in Rußland nicht das geringste zu tun hat, den Namen Kapitalflucht erhalten. Deren Dimensionen werden im Westen berechnet und fallen höchst imposant aus – ein schöner Beweis dafür, wieviel Reichtum der angeblich so bankrotte Sozialismus auf seinem Territorium hinterlassen hat. Verkauft und verschoben wird schließlich nur die Erbmasse; denn zu investieren oder neue Produktionen aufzuziehen, lohnt sich im heutigen Rußland so gut wie gar nicht, weil das nur eine Ansammlung von Risiken bedeutet, angefangen von der Beschaffung der Materialien bis hin zur nicht vorhandenen zuverlässigen nationalen Zahlungsfähigkeit. Schließlich hat sich in Rußland eine Form des Eigentumswechsels etabliert, die das unbrauchbare nationale Geld gleich durch Gewalt ersetzt: Mit Raub, Erpressung, Plünderungen, also durch den Einsatz von Privatgewalt wird der regierungsamtliche Imperativ, sich zu bereichern, wahrgemacht. Nicht ganz im Sinne der Reformer, aber durchaus konsequent.

Der Austausch von Reichtum, wie er im heutigen Rußland stattfindet, steht also ganz grundsätzlich im Gegensatz zu einer nationalen Zirkulation und Vermehrung von Reichtum. Es werden allerhand Güter verschoben in Rußland, aber auf Kosten der Nation: Barter- oder Devisengeschäfte werden betrieben, also exklusiv besondere Konsum- oder auswärtige Geschäftsbedürfnisse bedient, Schutzgelder werden erpreßt und Güter gestohlen, nicht aber das Geld der Nation benützt und vermehrt.

Angesichts dieses negativen Verhältnisses aller ökonomischen Transaktionen zum nationalen Geldstoff, angesichts eines Wirtschaftslebens, über das die Staatsgewalt überhaupt keine Kontrolle hat, weil es sich dem von ihr ausgegebenen Geld entzieht, ist den Reformern die grandiose Idee gekommen, sie könnten Abhilfe schaffen dadurch, daß sie Rubelscheine austauschen und aus dem Verkehr ziehen. Diese Maßnahme bewirkt aber nur eine weitere Enteignung der Bürger; diejenigen, die gar keine Gelegenheit besitzen, an Devisen heranzukommen, und darauf angewiesen sind, die inflationierten Rubelpreise zu zahlen, werden ein Stück weiter zahlungsunfähig gemacht. Soweit wird durch diese Geldreform nur ein weiterer Teil der Zirkulation blockiert – aber keineswegs das russische Geld in irgendeiner Hinsicht solider, zu einem respektableren Geschäftsartikel gemacht. An dieser Karikatur einer Währungsreform, an der vollkommenen Nutz- und Hilflosigkeit dieser Aktion wird deutlich, was dem russischen Staat wirklich fehlt und was kapitalistisches Geld ist: nämlich ein funktionstüchtiges Gewaltverhältnis.

Rußland leidet nicht daran, daß zu wenig Geschäfte gelingen, das passiert auch in anderen Nationen schon einmal. Das elementare Gewaltverhältnis ist in Rußland nicht gegeben, daß die gesamte Gesellschaft, jeder Produktions- und Zirkulationsakt dem Maßstab des Geschäfts gehorcht, daß alles dem Kommando des Geldes, und zwar in seiner nationalen Gestalt, unterworfen ist. Daß zwischen jedem Bedürfnis und seiner Bedienung, zwischen jedem Händewechsel von sachlichem Reichtum das Geld als sachliche Bedingung steht; daß niemand leben, produzieren, austauschen kann, ohne die Gegenstände seines Bedarfs in Geld zu messen, den Preis in Geld zu entrichten – dieses Grundgesetz der Marktwirtschaft besitzt in der russischen Ökonomie keine Geltung. Die Funktion des Geldes ist in diesem Staat ganz auf die negative Leistung beschränkt, die Scheidung vom Eigentum, eine Verarmung in großem Maßstab durchzusetzen.

Die designierte russische Marktwirtschaft leidet ganz elementar daran, daß die Privatmacht des Geldes gar nicht etabliert ist. Gesetze, die sämtliche Verkehrsformen des Eigentums mit der Staatsgewalt ausstatten und dafür sorgen, daß die Eigentumsgarantie auch gilt, angefangen vom Preis jeder Ware, der in Geld zu entrichten ist, bis zu den Pflichtigkeiten von Gläubiger-Schuldner-Verhältnissen, sind nicht in Kraft. Solche Imperative mögen in den von den westlichen Demokratien abgeschriebenen Gesetzbüchern zwar aufgeführt werden – sie gelten aber nicht, es sind bloße staatliche Wunschvorstellungen, nicht die praktische Maßgabe des staatlichen Handelns, die Staatsgewalt hat die Transaktionen ihrer Bürger diesen Imperativen gar nicht wirklich unterworfen. Sie hat bei ihrer Verurteilung der Kommandowirtschaft und ihrem Beschluß zur Marktwirtschaft gar nicht mitbekommen, wieviel Staatsgewalt dieser nützlichen Einrichtung zugrundeliegt. Die wichtigste und grundsätzlichste Leistung der Demokratien für die freie Marktwirtschaft, die man im modernen Rußland so sehr bewundert, besteht immerhin in dem staatlichen Gewaltverhältnis, das den Umgang mit Geld und dessen Erfordernissen als einzige Verkehrsform der Reproduktion gebietet, als das Lebensmittel, an dem sich die ganze Nation abzuarbeiten hat. Die Gesetze, die den gehörigen Gebrauch des Geldes per Gewalt erzwingen, machen das Geld erst zu dem universellen Handelsartikel, an dem sich dann die freie Kalkulation der Nutznießer betätigen, bereichern oder scheitern kann.

Gemessen an diesem elementaren Mangel, daß das staatliche Gewaltmonopol über die ökonomischen Transaktionen, das Geldverhältnisse erst gültig macht, gar nicht eingerichtet ist, ist die russische Rubelreform ein aussichtsloses Herumdoktern an Symptomen. Während das Geld gar nicht der Maßstab für jedes Produzieren und Tauschen, gar nicht als sachlicher Zwang verankert ist, basteln Regierung und Nationalbank an der Menge und Machart ihrer Scheine herum. Es liegt aber auch gar nicht im Vermögen einer Nationalbank, das elementare Gewaltverhältnis zu stiften; die kann wirklich allenfalls Scheine drucken und austauschen oder an der merkwürdig einseitigen Zirkulation von Rubeln, die sie veranstaltet, bemerken, welchen (Nicht) Gebrauch ihre Nation davon macht. Sie kann zwar dekretieren, welcher Zettel gilt, aber keineswegs, daß er gilt.

Die Entscheidung zur Marktwirtschaft hat sich noch nie so blamiert wie an diesen Versuchen, sie einzuführen, angefangen von der Devise, daß die ökonomischen Subjekte nur freigegeben und gelassen werden müßten, um ihrem Bereicherungsdrang nachzugehen und dem Staat eine prosperierende Wirtschaft hinzustellen, bis hin zu den westlichen Künsten einer Inflationsbekämpfung per Geldmengensteuerung. Die berühmten westlichen Fachleute für Wirtschaft wissen es nämlich auch nicht besser. Nur ist es eben ein gewaltiger Unterschied, ob die Wirtschaft funktioniert, die sie mit falschem Bewußtsein regieren, oder nicht. Im ersten Fall macht es nichts, im zweiten schon; dann wird ein Staat eben in Grund und Boden regiert.

3. Die Folgen

Die totale Unverhältnismäßigkeit dieser Reformmaßnahmen zur wirklichen ökonomischen Lage der Nation wird schließlich auch daran deutlich, daß die Zuständigen ihre Einsichten in die erforderliche Begrenzung von Geldmenge und Haushaltsdefizit, die sie den IWF-Beratern getreulich nachbeten, dann doch gar nicht durchhalten, wenn ihnen wieder andere Erfordernisse einfallen – z.B. daß man die Bevölkerung auch nicht gleich verhungern lassen möchte. Jelzin selbst beherrscht das Karussell hervorragend, eine allgemeine Erhöhung von Renten, Mindestlöhnen und Stipendien anzuordnen, um sich nachher bitterlich über den Obersten Sowjet zu beschweren, der mit seinem Haushalt den Rubel inflationiert… Gerade jetzt hat er vom Parlament wieder einmal verlangt, das Haushaltsdefizit um 17 Billionen Rubel auf 5 Billionen Rubel zu kürzen, und das Parlament kontert mit seinen eigenen Beschlüssen:

„Nach Angaben des Parlamentssprechers ist eine derartige Kürzung allerdings nicht möglich, weil Jelzin seine Wahlversprechen vom April noch nicht eingelöst hat und die 17 Billionen Rubel für die versprochenen Sozialleistungen aufgewendet werden müssen.“ (FAZ 25.8.)

Ebenso widersprüchlich stellt sich die russische Politik zur Verwendung des Rubel in der GUS: Nachträglich, nachdem die Umtauschaktion ein allgemeines Chaos angerichtet hatte und empörte Beschwerden aus anderen GUS-Hauptstädten eingetroffen waren, haben die russischen Geldverantwortlichen dann wieder dem Antrag von Kasachstan, Usbekistan und Tadschikistan stattgegeben, weiterhin eine Rubelzone aufrechtzuerhalten und dafür auch mit dem neuen Rubel versorgt zu werden. Ob diese Partner dann aber wirklich mit einer russischen Geld- und Haushaltshoheit über sich einverstanden sind, ist sehr die Frage; der kasachische Staatschef Nasarbajew hat immerhin schon gleichzeitig angemeldet, daß er das Ganze als Übergangsstufe zu einem eigenen Geld versteht. Andere Staaten haben der Reform von vorneherein die Bestätigung ihrer längst feststehenden Absicht entnommen, sich mit einer eigenen Währung vom Rubel abzutrennen. Solange die russischen Geldpolitiker mit solchen Partnern eine Rubelzone unterhalten wollen, sind sie mit deren hoheitlichem Bedarf nach Rubeln konfrontiert, und dafür gibt es genausowenig ein „zu viel“ wie im russischen Staatshaushalt. So schwankt die russische Politik zwischen dem Bedürfnis, eine Rubelzone zur Aufrechterhaltung der ererbten Handelsbeziehungen zu unterhalten, und dem Bedürfnis nach klar abgegrenzter eigener Geldhoheit konsequent hin und her – und organisiert keines von beiden.

Daß das Reformwerk und die ganze Regierungsherrlichkeit daran kranken, daß der russische Staat gar nicht das Gewaltmonopol über seine Gesellschaft ausübt, haben die russischen Politiker auch bemerkt. Allerdings auf ihre Weise: Auch der Rubelumtausch und der dadurch verursachte Volkszorn wurden sofort wieder als Material für die Konkurrenz um die Macht aufgegriffen, in der sich die Spitzen des russischen Staats wechselseitig als das Hindernis für die Sanierung ihres Staates definieren.

Die letzte Schönheit bei dieser Aktion bestand schließlich darin, daß die Bürger überfallartig mit dem Beschluß konfrontiert wurden, dann aber noch nicht einmal genügend neue Scheine in die Banken geschafft worden waren, so daß gar nichts mehr ging. Ein hervorragender Anlaß für eine Regierungskrise, in Szene gesetzt mit Hilfe der intelligenten Frage, wer von dem Beschluß gewußt hat. Hinterher soll es der Nationalbankchef ganz alleine gewesen sein… Das westliche Urteil über die Aktion war ebenso schnell fertig und wurde einhellig vertreten: 1. gilt sie als ein großer Mist und 2. soll sie sich einer üblen politischen Intrige gegen unseren Präsidenten Jelzin verdanken. Und dieses Urteil hat sich auch nicht dadurch behelligen lassen, daß derselbe Präsident sich zwar eilfertig als Opfer einer solchen Intrige dargestellt, aber keineswegs daran gedacht hat, die Maßnahme als solche zu unterbinden. Per Präsidenten-Ukas auf 100 000 Rubel pro Kopf erweitert und mit einer Verlängerung der Umtauschfrist auf 3 Wochen ist sie weitergegangen. Und niemand im Westen hat auch nur daran gedacht, den Präsidenten dafür haftbar zu machen. Stattdessen sind das allgemeine Interesse ebenso wie die russische Politik wieder ganz zu der Frage zurückgekehrt, wer in Rußland eigentlich das Sagen haben soll.

Es ist immer dieselbe Frage, auf die sich alle Politik in Rußland zuspitzt und die auf wechselnden Gebieten verhandelt wird. Seit dem Referendum im April wird die Konkurrenz darüber abgewickelt, wer Rußland welche Verfassung verordnen kann.

II. Der Verfassungsstreit

1. Was die russische Führung an ihrem Staat vermißt

Die russischen Politiker, die beschlossen haben, eine neue Verfassung zu erlassen, haben mehr Ahnung davon, worum es dabei geht, als hiesige Sozialkundelehrer: weniger um Prinzipien menschenfreundlicher Herrschaft und einschlägige Versprechen an die Bürger als um geregelte Verhältnisse von Befehl und Gehorsam. Solange die Regeln der Durchsetzung eines einheitlichen Staatswillens nicht feststehen und exekutiert werden, solange geht es in Rußland nicht vorwärts, lautet ihre abstrakte Mängelrüge. Ihr Beschluß, ‚wir machen uns eine Verfassung‘, zielt auf die Herstellung dieses elementaren Mittels von Politik: Mit dem Erlaß eines Grundgesetzes sind Zuständigkeiten verteilt, dann sind Unbotmäßigkeiten mit der Macht der Gesetze, die sich davon ableiten, zu ahnden. Die Verfassung ist der gesetzlich abgefaßte Staatswille, auf den man den Konsens der Nation einschwört, der dem privaten Nutzen, regionalen Egoismen Grenzen setzt, der alles Müssen und Dürfen in der Nation festlegt. Daß sie eine solche Ordnung brauchen, haben die in Rußland Regierenden bemerkt. Sie brauchen Loyalität, von Individuen, von Gruppen, von Gestrigen, von Neuen, von Regionen und Abteilungen innerhalb des Staatswesens, die Billigung eines einheitlichen, obersten Staatswillens – eben das ist Souveränität –, eines Staatswillens, dessen man sich bedient oder dem man sich – wenn es nicht geht – unterwirft.

2. Was aber mit dem Abfassen einer Verfassung gar nicht herzustellen ist

Aber wenn in der russischen Politik dieses Bedürfnis in seiner ganzen Grundsätzlichkeit aufkommt, dann hapert es eben nicht an der Verfassung. Dann ist nicht der Verfassungstext, das „Flickwerk der alten russischen Verfassung“, das Problem, sondern der Zustand der wirklichen Macht. Dann mangelt es nicht an einem ausgewogenen Paragraphenwerk, sondern an reeller Unterordnung. Schließlich berichten ja auch die westlichen Beobachter laufend von nichts anderem, als daß der Streit um die Verfassung ein einziger Kampf um die Macht in Rußland ist.

Und sie widmen sich ein paar Monate lang ganz der spannenden Frage, wer wohl seine Verfassung durchbringt und ob ihr Sympathieobjekt, der „demokratisch gewählte Präsident“, über den „nationalkommunistisch dominierten Kongreß“ obsiegt. Es ist allerdings ein bißchen peinlich, wie sie die Verfassungsfrage als Machtkampf hinstellen und gleichzeitig beides miteinander verwechseln. Immerhin haben sie eine Zeitlang die Hoffnung verkündet, daß Jelzin mit der „Annahme“ „seiner“ Verfassung demnächst wohl gewonnen hätte. Als ob sich die Frage, wer in Rußland wie Staat macht, über einen Wettbewerb, wer ein schöneres Grundgesetz aufsetzen läßt, entscheiden ließe und nicht doch ein Stück wirklicher Gewalt vonnöten wäre, um die Gegner dieser Verfassung unter sie zu zwingen. Und auch bei ihrer Abwägung von Legalität bzw. Effektivität der Wege einer „Annahme“ der Jelzin-Verfassung sehen die westlichen Aufpasser ein bißchen darüber hinweg, daß eine Annahme durch irgendwelche Gremien nicht dasselbe ist wie die Unterwerfung der Föderation unter Geist und Buchstaben eines solchen Werks. Immerhin berichten sie von einem Verfassungsstreit deshalb, weil das Vorhaben des Präsidenten auf Gegner trifft.

Die List der Jelzin-Gegner ist seinen Listen kongenial. Wenn der russische Präsident verkündet, daß eine Verfassung erarbeitet wird, damit dann jeder weiß, wo er hingehört, und es manche Ämter und Kompetenzen nachher nicht mehr gibt, dann zahlt ihm das russische Parlament seinen Winkelzug mit derselben Münze zurück: Wenn die Sache so gemeint ist, dann läßt das Parlament ebenfalls eine Verfassung entwerfen mit einer Kompetenzverteilung, wie sie ihm zusagt. Präsidentenberater Schachraj hebt die demokratische Qualität des Jelzin-Entwurfs folgendermaßen hervor: Die neue Verfassung

„eröffne in Rußland den Weg zu einer funktionierenden Demokratie mit garantierten Grundrechten, Gewaltenteilung und einer starken Präsidentenmacht. Er bestätigte, daß in der neuen Verfassung weder der Kongreß der Volksdeputierten, noch das Amt des Vizepräsidenten vorgesehen sei.“ (FAZ 28.4.)

Und wenn der Präsident den feindlichen Kongreß und seinen Vizepräsidenten Ruzkoj per Verfassung schlicht und einfach hinwegbeschließen möchte, so beherrscht das Parlament dieselbe Kunst der Eroberung von Kompetenzen auf dem Papier:

„Der Entwurf der vom Parlament kontrollierten Kommission räumt der Legislative breite Befugnisse ein.“ (SZ 17.5.)

Natürlich ist auch in westlichen Expertenkreisen den verschiedenen Verfassungsentwürfen kein Vorzug vor dem jeweilig anderen zu entlocken: Seit wann gilt es in der Welt demokratischer Verfassungen auch als besonders undemokratisch, daß ein Parlament weitreichende Kompetenzen besitzt. Und Grundgesetze mit einer „starken Präsidialstellung“ sind auch nicht selten. Weder verstößt das eine wie das andere gegen die Prinzipien demokratischer Sittenrichter, noch ist mit derlei Spielregeln des Regierens auch schon der Erfolg einer Staatsmacht besiegelt. Aber darum geht es auch gar nicht. Auch ohne die Entwürfe im einzelnen zu würdigen, sind sich die westlichen Experten für die Erfordernisse der Demokratie in Rußland sicher, welche Verfassung die Nation verdient. Immerhin steht deutlich genug drin, auf die Bestätigung welcher Seite der jeweilige Entwurf hinauswill.

Demokratietheoretisch handelt es sich bei dem Spektakel um ein highlight der Weltgeschichte. Inszeniert wird es auf der einen Seite von den verlogenen Konkurrenten um die Macht im Staate Rußland, die in die Rolle von Konstrukteuren einer Verfassung schlüpfen, die dem neuen Staat ganz viel Segen bringt. Auf der einen Seite präsentiert sich Jelzin in gut realsozialistischer Tradition als Mann, der ganz auf der Seite des Volkes steht:

„Im Fernsehen sagte er, das ganze System des Staatsaufbaus bedürfe einer ‚radikalen Reform‘. Rußland und die Völker Rußlands brauchten ‚keinen tausend Mitglieder zählenden Kongreß, der nach Belieben und so lange er möchte, seine Treffen abhält und die Macht hat, alle Probleme zu lösen‘… er werde auch künftig für das Recht des Volkes eintreten, die ‚weitere Entwicklung unseres Staates selbst zu bestimmen‘.“ (FAZ 26.4.)

Insofern er zwischen seiner eigenen hohen Person und dem Volk „selbst“ sowieso nicht unterscheiden will, weiß er auch, was das Volk mit seinen Abstimmungskünsten beim Referendum wirklich gewollt hat:

„Das Referendum habe die Reformen unter den Schutz des Volkes gestellt. Rußland habe sich nach dem Referendum in ein anderes Land verwandelt, die geltende Verfassung sei Flickwerk. „Rußland benötigt ein neues Grundgesetz“.“ (FAZ 30.4.)

Die politische Konkurrenz beherrscht selbstverständlich die Umkehrung, la democratie c’est moi, der eigentliche Altkommunist ist der Präsident, und erklärt sich zum Retter der Nation, deren Schicksal der Präsident mit seinem Verfassungsprojekt aufs Spiel setzt:

„Im Gespräch mit ausländischen Journalisten nannte Chasbulatow Präsident Jelzins Regierung ein ‚autoritäres und brutales Regime‘. Er werde weiter ‚für die Demokratie kämpfen‘. Unter Anspielung auf die Parteikarrieren fast aller derzeitigen russischen Spitzenpolitiker in der früheren KPdSU kritisierte Chasbulatow die ‚autokratischen Neigungen derjenigen, die dem alten System Dutzende von Jahren gedient haben‘. Er selbst habe niemals den Strukturen des sowjetischen Staates oder der Partei angehört… Der Machtkampf zwischen den russischen Verfassungsorganen gefährdet nach Chasbulatows Ansicht auch die Kontrolle über die Waffen des Landes. Die von Jelzin angestrebte Verfassungsreform könne zum Zusammenbruch der Russischen Föderation und damit zum Ende der Kontrolle über die atomaren, biologischen und chemischen Waffen führen.“ (SZ 17.5.93)

Während der Verfassungsentwurf des Parlaments nur das Beste der Nation im Sinn hat:

„Der Entwurf des Parlaments … werde von Vertretern der politischen Mitte unterstützt, die ein sozial ausgerichtetes Wirtschaftssystem und eine parlamentarische Demokratie wünschten.“ (SZ 29.5.93)

Der andere Teil der Inszenierung wird von den interessierten Beobachtern in der westlichen Welt übernommen. Die haben bei ihrer Anteilnahme an den russischen Auseinandersetzungen überhaupt kein Problem damit, der Berufungsinstanz aller Demokraten, dem Kernstück und Leitfaden eines respektablen Staatswesens, der Verfassung eben, ihren Heiligenschein zu nehmen. Sie wissen und belehren ihre Völker darüber, daß es beim Verfassungsstreit um nichts anderes als um die Frage geht, ob daraus ein Instrument der einen oder anderen Seite wird. Das Rechtsinstitut, vor dem man sich in der Demokratie immerzu verbeugen soll – wird ein Polizist erschossen, ein Asylant abgewiesen, eine Demonstration aufgelöst, ein Lauschangriff inszeniert, immer geht es um heiligste Güter, immer wird das Publikum dazu aufgefordert, an allen Vorfällen seine Verfassung zu respektieren und ehren –, dasselbe Institut sortieren sie dort glatt als Mittel zum Zweck ein. Dort wissen sie sofort, daß es nicht um diese heilige Institution geht, sondern um die Entscheidung in der Konkurrenz darum, wie Staat gemacht werden soll, und aktuell natürlich, wer ihn macht. Die nach schulischer und öffentlicher Instruktion ehrwürdigste und unantastbarste Einrichtung der Demokratie wird ganz vorurteilslos als bloßes Instrument von kämpfenden Lagern gewürdigt.

3. Was deshalb zu ganz anderen Konsequenzen führt

Aber ist sie das auch, ist denn die Abfassung einer neuen Verfassung unter russischen Verhältnissen das behauptete passende Mittel zum Zweck? Klärt denn der russische Verfassungsstreit wirklich, wer den Staat macht und alles seinen Regeln unterwirft? Damit der Kandidat des Westens, Präsident Jelzin, seine Verfassung auch wirklich als gültige Fassung des neuen Staatswillens in Kraft setzen kann, müssen sich seine Konkurrenten erstens schon noch unterwerfen lassen. Die wirkliche Unterordnung wird mit der Abfassung demokratischer Textbücher nicht erledigt. Zur Zeit stehen immerhin 3 Verfassungen im russischen Raum – die Nachfolgepartei der KPdSU in Rußland hat genügend Unterschriften gesammelt (1,09 Millionen), um eine Volksabstimmung über die Wiederherstellung der alten sozialistischen Sowjet-Verfassung von 1971 zu beantragen –, jeweils mit Kräften hinter sich, die keineswegs einsehen, warum sie sich selbst aus dem politischen Verkehr ziehen sollen.

Und wäre denn zweitens mit der Amtsenthebung von Jelzin oder Chasbulatow die Machtfrage überhaupt geklärt? Dieser Machtkampf zwischen dem Präsidenten und dem Obersten Sowjet wirft ja nur die Frage auf, wer die Macht hat, und befaßt sich gar nicht damit, wie denn die Kontrolle über das Land herzustellen wäre. Da tun die Konkurrenten ihr Bestes, sich gegenseitig mit solchen Taschenspielertricks zu übertölpeln, daß die Kompetenzen des jeweiligen anderen im eigenen Verfassungsentwurf zurechtgestutzt werden – als ob damit auch schon die Herrschaft über die Russische Föderation, das Gewaltmonopol eines einheitlichen Staatswillens hergestellt wäre. Dabei stellen sie selber auch immer wieder fest, daß es irgendwie am zweiten mangelt, daß die Ukasse des Präsidenten nirgendwo „ankommen“, keinerlei Wirkung zeitigen, daß schon 50 Kilometer hinter Moskau andere Kommandos gelten, daß also das Land gar nicht regiert und kontrolliert wird. Und das soll ausgerechnet nur daran liegen, daß im Kreml bzw. im Weißen Haus ein Widersacher sitzt und anderslautende Befehle herausgibt! Ihre demagogischen Fähigkeiten und neuerlernten demokratischen Techniken widmen die obersten Repräsentanten Rußlands aber ausschließlich der Frage, wer von den Führungsspitzen in Moskau seinen Antipoden wie abhalftern kann.

Und ausgehend von diesem erlesenen Problem hat Jelzin einen historisch einmaligen Weg eingeschlagen. Er hat in der Berechnung, sich Bündnispartner gegen den Kongreß zu verschaffen, die Regional- und Lokalpolitiker der Russischen Föderation zu einer – selbsternannten? – Verfassunggebenden Versammlung zusammengeholt:

„Am Dienstag verdoppelte Jelzin per Erlaß die Zahl der Vertreter der ‚Subjekte‘ der Russischen Föderation bei der Konferenz auf jeweils 4.“ (FAZ 3.6.93)

Denen hat er, um ihre geneigte Mitwirkung zu gewinnen, einiges versprochen, angefangen von Geld über Rechte bis hin zu noch größeren Kalibern:

„Am Mittwoch hatten sich die Führer von 19 der 21 russischen Teilrepubliken und Territorien hinter den Entwurf Jelzins gestellt, nachdem der Präsident ihnen zusätzliche Wirtschaftshilfen der Moskauer Zentralregierung sowie ebenfalls mehr Autonomie versprochen hatte…“ (SZ 29.5.93)
„Die Vertreter von 20 der 21 Teilrepubliken – die abtrünnige Tschetschenenrepublik war nicht vertreten – sowie zahlreicher Regionen und Gebiete sicherten die Teilnahme an der Verfassungsversammlung zu.
Jelzin garantierte im Gegenzug eine Stärkung der Rechte der Teilrepubliken gegenüber dem Moskauer Machtzentrum. ‚Die neue Verfassung ist wichtigste Rechtsgrundlage für die Einheit eines Rußlands der Völkervielfalt‘… Bis zum 1. Juni werde ein Maßnahmenpaket der Regierung in Kraft treten, das die Entwicklung der Regionen fördere…
Die autonomen Republiken und Regionen müssen nach Auffassung des Präsidenten mehr Vollmachten erhalten. So werde die von ihnen besetzte Föderationskammer des zweigeteilten Parlaments die wichtigere sein und vor allem Fragen der Außen- und Verteidigungspolitik entscheiden. Der Rat der Republikführer werde weiter als beratendes Organ des Präsidenten existieren. Alle 90 Teilrepubliken, autonomen Gebiete und Regionen sollen die neue Verfassung paraphieren…“ (SZ 27.5.93)

Und während der russische Finanzminister noch denkt, er würde einen gesamtrussischen Haushalt dirigieren, schenkt Jelzin den Regionalchefs das Recht, sich davon auszuklammern:

„Noch schwieriger als die Eindämmung der Inflation sei die Wirtschaftsintegration in Rußland selbst. So wandte er sich entschieden dagegen, den russischen Teilrepubliken Steuerhoheit einzuräumen. ‚Ich denke nicht, daß es Republiken in Rußland geben kann, die kein Geld in den gemeinsamen Haushalt abführen. Wenn das geschehen sollte, könnte damit der Grundstein für einen Bürgerkrieg gelegt sein‘.“ (FAZ 4.6.93)

Schließlich soll sich die gesamte Gesetzgebung im Staate Rußland den Rechten unterwerfen, die Jelzin den zu „Subjekten der Föderation“ beförderten Unterchargen zugeteilt hat, und die Staatlichkeit Rußlands soll ausgerechnet durch Verträge zwischen Rußland und seinen Bestandteilen garantiert werden:

„Der Föderationsvertrag wird laut Jelzin Teil der Verfassung, und sämtliche Gesetze Rußlands sollen mit ihm in Einklang gebracht werden. Der Prozeß soll mit Abkommen zwischen der Moskauer Führung und den Teilrepubliken abgeschlossen werden.“ (SZ 27.5.93)

In der BRD bricht Bundesrecht Landesrecht, die russische Staatsmacht soll auf umgekehrte Weise gegründet werden. So umstandslos ist wohl noch nie ein Staat zerlegt worden. Es ist nicht so, daß Jelzin nicht wüßte, was er betreibt. Er bekennt sich vollen Herzens dazu:

„Die Repräsentation der ‚Subjekte‘ im Föderationsrat… gebe eine verfassungsmäßige Garantie, daß ihnen das Zentrum nicht seinen Willen aufzwingen könne.“ (FAZ 27.5.93)

Man kann den Widerspruch, eine Staatsmacht per Staatsauflösung garantieren zu wollen, selbstverständlich auch gleich noch in die Verfassung hineinschreiben. Das besagt dann allerdings einiges bezüglich der „Gültigkeit“ dieser schönen neuen Verfassung.

„…der Staatsaufbau der Russischen Föderation sichere deren ‚Einheit und Dezentralisation der Macht und das Recht der Völker auf Selbstbestimmung innerhalb der Russischen Föderation‘. Im Verhältnis zu den Machtorganen der Föderation seien die Subjekte einander gleichgestellt.“ (FAZ 17.6.93)

Wiederum ist auch den Westlern bei aller Sympathie nicht entgangen, daß ihr Präsident sich damit einiges geleistet hat. Nachdem man ihm zunächst diese Technik als cleveren Trick, als Geschick eines Vollblutpolitikers hoch angerechnet hat, ist dann doch eine gewisse Gefahr daran ausgemacht worden. Und auch die Kennzeichnung ist nicht ganz korrekt, denn es handelt sich nicht um eine Gefahr, sondern um eine ausgemachte Sache: Die Loyalität der Republiks-, Gebiets- und Regionalchefs schwindet, was sich folgerichtig aus dem Kuhhandel ergibt, den der Präsident veranstaltet hat. Er hat die Unterwerfung unter eine Verfassung, in dem Sinn, daß diese „Subjekte der Föderation“ ihr zustimmen, daß sie ihr zur Gültigkeit verhelfen, damit erkauft, daß sie sich frei von ihr machen; er hat die nominelle Zustimmung zu seiner Verfassung dagegen eingetauscht, daß sie sachlich außer Kraft gesetzt wird. Die Staatsmacht, um deren unangefochtenen Besitz es dem Präsidenten so dringlich geht, hat er den von ihm angeworbenen Bündnispartnern, von ihm höchstpersönlich ins Recht gesetzten Separatisten geopfert. Was verbleibt denn von einer russischen Staatsmacht, für deren Besitz Jelzin alle – vermeintlichen – Hebel einsetzt, die ihm einfallen, eigentlich noch, wenn diese „Subjekte der Föderation“ ihr Subjekt-Sein betreiben, alle ihre von Jelzin zugesicherten „Rechte“ in Anspruch nehmen?! Als Jasager hat Jelzin sie geholt und dafür bestochen; nun lassen sie sich garantiert nicht mehr auf den Status bloßer Staatsteile zurückstufen. Schon jetzt sind sie gar nicht einmal mehr problemlos für die Zustimmung zu seiner Verfassung zu haben.

Die westlichen Kommentatoren, die mit ihrer rührenden Anteilnahme an Jelzins Erfolg „Risiken“ befürchten, müßten im übrigen konsequenterweise gleich dafür eintreten, daß Jelzin den Bürgerkrieg von oben führt, die illoyalen Staatsteile und die politischen Gegner aufs Haupt schlägt. Ihr hilfreicher Hinweis auf zu vermeidende Risiken ist schließlich auch nur ein Plädoyer für Gewalt, für eine unangefochtene, von Moskau ausgehende Gewalt, die der Präsident im Sinne seiner westlichen Sympathisanten einsetzen soll. Und anders als durch Gewalt läßt sich die pure Souveränitätsfrage nicht entscheiden, die sie so vornehm mit „Risiken“ betiteln und die Jelzin so tatkräftig befördert hat. Wenn ihre politmethodische Würdigung der russischen Politik, die seine Winkelzüge als Taktik mit Vor- und Nachteilen bespricht, also nach den bekannten Maßstäben gelungener Politik abhandelt, von ihrem Objekt zumeist ziemlich enttäuscht wird, ist das die gerechte Antwort auf ihren Fehler. Sie nehmen immerhin die Szenen aus der Moskauer Politik wie eine Riesen-Abweichung von der Norm. Diese Norm, ein definierter und organisierter Staatswille, dem sich zum Beispiel Landesteile ein- und unterordnen, ehe sie um Kompetenzen konkurrieren, und der als Parteienkonsens der Parteienkonkurrenz zugrunde liegt, diesen Maßstab des einheitlichen Staatswillens und seiner Erfolgsbedingungen mag es ja hier geben, aber dort gibt es ihn eben nicht.

Verstöße gegen gewohnte Regeln von Politik, Mißgriffe im Taktieren und Konkurrieren sind Jelzin wirklich nicht vorzuwerfen – die Lage ist ein bißchen anders beschaffen. Er ist schließlich deswegen darauf verfallen, den Willen der staatlichen Unterabteilungen Rußlands, sich zu verselbständigen, zu seinem Instrument zu machen, weil der schon allenthalben unterwegs ist.

4. Der neueste Erfolg der russischen Staatsgründung: Der Staatsnotstand produziert lauter Separatismen, und die russische Politik setzt sie ins Recht

Dabei besteht die Ironie der Geschichte darin, daß Jelzin dieselbe Technik mit seinem gloriosen Föderationsvertrag schon einmal erfolgreich verwendet hat – gegen Gorbatschow, gegen die damalige Zentrale, die Unionsregierung. Jetzt setzt er sie fort, und es schlägt gegen ihn aus – immerhin möchte doch er jetzt die Zentrale sein. Dieselben „Subjekte“, denen er seinen alten Erfolg gegen die Union verdankt, kündigen jetzt ihre Unterordnung unter seine Zentrale. Wobei seine Politik einiges zu deren Herstellung und Ermunterung geleistet hat und zwar auf doppelte Weise. In seinem damaligen Schachzug gegen die Union hat er alle nicht-russischen autonomen Regionen in der Russischen Föderation zu Republiken befördert und damit die Konkurrenz der russischen Gebiete um dieselben Rechte auf die Tagesordnung gesetzt.

„Eine Republik bestimmt selbst das System ihrer Macht- und Verwaltungsorgane, die Haushalts- und Steuerpolitik, sie koordiniert und kontrolliert die Tätigkeit von Organisationen, die der Föderation unterstehen, führt die administrativ-territoriale Einteilung durch…“ (Izvestija 3.7.93)

Schlichte Verwaltungseinheiten haben eine Blitzkarriere durchlaufen und ihr dringliches Bedürfnis nach Souveränität entdeckt. Industriegebiete wie Swerdlowsk, Wologda oder das um Wladiwostok, die sich nie als etwas anderes als ein Teil Rußlands verstanden haben, wollen sich nunmehr unter ihrer lokalen Führung zu Republiken erklären; auch die zweitgrößte Stadt des Landes, St.Petersburg, will eine Republik sein. Rossel, Chef von Swerdlowsk, gibt anläßlich der Ausrufung seines Gebietes Swerdlowsk zur Ural-Republik bekannt: Er sei früher ein Gegner der Selbständigkeit gewesen, aber:

„Wenn die Republiken, von denen ein großer Teil mit staatlichen Zuwendungen ausgehalten werden, fordern, daß ihre Privilegien gesetzlich festgeschrieben werden, ist das nicht nur eine Diskriminierung der Regionen und Gebiete. Das ist die Diskriminierung eines großen Teils der Bevölkerung Rußlands. Ich bin davon überzeugt, daß alle Subjekte der Föderation die gleichen Rechte und Pflichten haben müssen.“ (Moscow News 1.8.93)

Sprich, deren Rechte, v.a. das auf souveränes Steuereintreiben, wollen sie sich als echt russisches Gebiet auch verschaffen und erklären sich zu dem Zweck zu Souveränen. Nachdem der Präsident ihnen im Prinzip schon einmal recht gegeben hat.

„Jelzin sagte dazu, die ‚Garantie der Gleichheit der Subjekte der Föderation‘ sei eine der wichtigsten Fragen. Mit Rücksicht auf die ‚nationalen Empfindungen‘ der Bevölkerung solle der jetzige Status der Republiken erhalten bleiben. Andererseits müßten in Steuer-, Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten die Rechte und Pflichten der nationalen Republiken einerseits und die der Regionen und Gebiete Rußlands andererseits aneinander angeglichen werden.“ (FAZ 27.5.93)

Zwischenzeitlich hat schon auch Jelzin bemerkt, daß seine neuen Bündnispartner nicht nach seiner Pfeife tanzen, und versucht, diese Souveränitätsansprüche wieder etwas zu bremsen – mit äußerst mäßigem Erfolg. Der Versuch, die neuen Souveränitätsaspiranten wieder einem gesamtrussischen Staatswillen unterzuordnen, hätte schließlich nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Zentralgewalt für ihre Unterabteilungen in irgendeiner Hinsicht noch funktional wäre, und das ist sie ganz grundsätzlich nicht mehr. Der zweite gewaltige Hebel, der die Entstehung dieser „Subjekte“ bewirkt hat, hat nämlich darin bestanden, daß mit den sogenannten Reformen jeder ökonomische Nutzen, jeder sachliche Dienst der Zentrale für ihre Unterabteilungen gründlich aufgekündigt worden ist; weder eine Lebensmittel- noch eine Versorgung der Provinzen mit Geld vermag Moskau mehr sicherzustellen, noch ist die regierungsamtliche Ermunterung zum Betreiben von Marktwirtschaft dazu angetan, die Landesteile mit einer ökonomischen Basis auszustatten. Die Zentrale hat ihren Regionen und Gebieten damit vielmehr einen Überlebenskampf aufgezwungen, den sie mit dem Zurückhalten von Waren für den eigenen Bedarf, mit Exportverboten, wegelagererähnlichen Zöllen, Steuerverweigerung, mit an der Zentrale vorbei organisierten Devisengeschäften, also in allen Hinsichten gegen die Nation betreiben, wozu sie nunmehr auch das Recht einfordern – so hat der Zerfall der russischen Staatsmacht eine neue Form von Separatismus produziert. Rossel:

„Die Sorge um das Wohl der Bevölkerung wurde ganz und gar den örtlichen Machtorganen aufgebürdet, die Rechte aber blieben die früheren, wie sie sich aus dem Status einer Region ergeben.“ (Izvestija, 3.7.93)

Und dieser Separatismus wird nunmehr, aus den Berechnungen des Moskauer Machtkampfs heraus, auch noch politisch ins Recht gesetzt. So betreibt die russische Politik die regelrechte politische Liquidierung ihres Staatswesens.

Wie gesagt, es handelt sich nicht um eine raffinierte Taktik mit gewissen Nachteilen, auch nicht um einen politischen Mißgriff, den Jelzin bei besserer Beratung hätte vermeiden können. Dieser Mann ist tatsächlich nicht nur seiner Sinne, sondern auch seines Staates Rußland nicht mächtig. Es ist abwegig, ihm die Techniken erfolgreichen Regierens, wie sie westliche Kritiker kennen und schätzen, immer wieder vorzuhalten. Damit die demokratischen Techniken und Spielregeln ihre staatsförderliche Funktion entfalten können, muß das staatliche Gewaltmonopol und die Verpflichtung der Gesellschaft auf das Programm dieser Gewalt schon durchgesetzt sein. Insofern ist die Lage in Rußland mit der nicht enden wollenden Konkurrenz um die Macht auch ein anschaulicher Beweis dafür, daß sich eine so humane Einrichtung wie die Demokratie gar nicht mit demokratischen Mitteln einführen läßt. Die streitenden Parteien in Moskau bemühen ein demokratisches Instrument nach dem anderen, manchmal mit leicht abenteuerlichen Legalitätskonstruktionen; sie bauen sich auf als ein Parlament, das eine Regierung zur Rechenschaft zieht, wünschen sich Parteien als Transmissionsriemen, die das Volk hinter den richtigen Führern vereinen, Wahlen als Mittel zur Stiftung stabiler Mehrheiten zur Garantie stabilen Regierens, sie rennen zum Verfassungsgericht und schreiben schließlich neue Verfassungen mit verbindlichen Verfahrensweisen für all diese Bedürfnisse auf. Und alle diese Instrumente und Techniken versagen ihren Dienst: Regierung und Parlament blockieren sich und legen gegen jedes Gesetz der anderen Seite ein Veto ein; Parteien kommen nicht zustande, sondern bleiben auf die unmittelbare Gefolgschaft der jeweiligen Aushängeschilder reduziert; wenn das Verfassungsgericht entscheidet, erklärt die unterlegene Partei, daß sie sich ohnehin nicht daran hält; der Beschluß zur Veranstaltung von Wahlen läuft an den kontroversen politischen Interessen auf. Der letzte Stand: Das russische Parlament zeigt begreiflicherweise keine Bereitschaft dazu, Jelzins Verfassung zu akklamieren; die „Subjekte“ wiederum, zunehmend unzufrieden mit ihm und seiner Regierung, wollen jetzt unbedingt den Kongreß an der Verabschiedung der Verfassung beteiligen. Der Oberste Sowjet kann offensichtlich ebenso erfolgreich mit den „Subjekten“ gegen Jelzin intrigieren, und die nächste Etappe unentschiedener Machtkampf ist perfekt. Daraufhin ist Jelzin wieder einmal darauf verfallen, Wahlen anzusetzen, um den Kongreß abwählen zu lassen; erst will er sie, wie angekündigt, per Ukas gegen das Parlament durchsetzen, dann doch wieder im Einvernehmen mit dem Parlament, das bloß nach wie vor gegen Neuwahlen ist. Sein Berater Burbulis rechnet schon öffentlich damit, daß wieder eine Jelzin-feindliche Mehrheit herauskommt, weswegen er empfiehlt, in 2 Jahren schon wieder wählen zu lassen… Und alle umstrittenen Gesetzesentwürfe und Präsidentenerlasse liegen beim Verfassungsgericht.

Der wirkliche Grund dieser erfolglosen Versuche einer neuen Staatsgründung besteht darin, daß sich der Zweck und die dazu aufgewandten Mittel völlig entgegenstehen. Die russischen Politiker kämpfen nämlich um eine Macht, die es gar nicht gibt, die erst herzustellen wäre, und dafür taugen die demokratischen Verfahren gar nicht. Der neue Staat muß sich der Gesellschaft erst bemächtigen – und in der Phase führen seine Repräsentanten einen Machtkampf; anstatt die Macht des Staates über die Gesellschaft herzustellen, betreiben sie deren fortschreitende Zersetzung. Denn die Austragung der Konkurrenz um die Macht führt zu keinem geregelten Dienst der Staatsmacht an der Nation, so daß wiederum die Nation dem Staatszweck dienlich wäre, vielmehr wird die Nation dazu aufgerufen, sich daran, an der Entscheidung der Machtfrage, zu beteiligen. Und diesem Aufruf entnehmen nunmehr die „Subjekte der Föderation“ sehr konsequent ihr Recht, sich einer gesamtrussischen Souveränität zu entziehen.

5. Die letzte Etappe: Versuchte Amtsenthebung mit Staatsanwälten und Kriminalisierungen

Nachdem Jelzins Manöver mit den neuen Bündnispartnern wieder einmal zu einem Patt geführt hat, sind beide Seiten auf den Einfall gekommen, herausragende Vertreter der anderen Seite zu kriminalisieren und auf diese direkte Weise aus dem Amt zu vertreiben – nach dem Muster: Wenn dein Staatsanwalt meinen Ministern mit Korruption kommt, komme ich ihm mit einer Ermittlung wegen eines Mordkomplotts. Diese Front, wer wen mit welchen Ermittlungsverfahren abschießen kann, geht mittlerweile quer durch die Regierung, wobei sogar die scharf beobachtende FAZ Mühe hat, das richtige Lager noch vom falschen zu unterscheiden. Diese Technik ist einerseits ehrlicher als die Konkurrenz auf der erhabenen Ebene von Verfassungsentwürfen: Es geht schlicht um die Macht, wer wen im Land verhaften kann. Andererseits ist sie aber auch wieder meilenweit von der Sache entfernt: Als ob allein mit der Entscheidung, wer sich in den Besitz der Staatsmacht setzen, wer welche Posten mit seinen Kreaturen besetzen kann, schon über die Zukunft der Nation entschieden wäre. Schließlich führen die Kriminalisierungskampagnen nicht einmal dazu, daß einige verhaftet werden, sondern taugen bestenfalls zum Rufmord, für die sich aber auch keine demokratische Öffentlichkeit wahlwirksam interessiert. So nähern sich die Beteiligten allerdings durchaus der Feststellung, daß man nicht nur Material für Korruptions- und andere Vorwürfe beschaffen, sondern auch einen Gewaltapparat aufstellen müßte, um die Urteile vollstrecken zu lassen.

6. Das alles, während an diversen Rändern Bürger- und sonstige Kriege toben. Während die Russische Föderation zwar die Führungsrolle in der GUS beansprucht, aber keinen einzigen Streitfall zu entscheiden vermag: Weder die Teilung der Schwarzmeerflotte noch der Status von Sewastopol noch der Verbleib der ukrainischen Atomraketen ist irgendeiner Klärung zugeführt worden. Während die Balten russische „Minderheiten“ von 30% als Müll der Besatzungsmacht behandeln und ihr Bestes tun, sie zu vertreiben. Während die Armee die zurückkehrenden Truppenteile weder ernähren noch unterbringen kann und mit den Militär-Beständen Privatgeschäfte macht. Während die Kosaken im ganzen russischen Süden ihre aparte Staatstradition mit selbständigen Armeeverbänden und autonomen Wehrdörfern wiederentdecken und neugründen, quer zu den dortigen Republiken und Obrigkeiten. Während in Sibirien Verhältnisse wie im Wilden Westen einreißen, japanische Geschäftsleute und chinesische Squatter herrenloses Land in Besitz nehmen, nach Gold schürfen und Wälder abholzen, als ob nicht irgendeine Staatsgrenze zu respektieren wäre.

[1] „Die erstaunliche Leistung der russischen Staatsgründung. Ein Notstand neuen Typs“, in: GegenStandpunkt 2-93, S.141