Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Das Massaker von Littleton:
Die Waffe ist des Bürgers Freiheit – gun control made in USA

Gun owners verstehen sich anerkanntermaßen wie jeder Ami als personifizierte Staatsgewalt, als Inbegriff dessen, was „Amerika“ ausmacht und gegen alle inneren und äußeren Feinde, mit oder ohne persönlichen Waffenbesitz verteidigt gehört. Unamerikanische Umtriebe liegen also eher bei denen vor, die Waffenbesitz verbieten wollen und so die Spielregeln des pursuit of happiness antasten.

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Das Massaker von Littleton:
Die Waffe ist des Bürgers Freiheit – gun control made in USA

Am 20. April 1999 feiern in Littleton, Colorado, zwei Schüler Führers Geburtstag. Hervorragend ausgerüstet mit Karabinern, halbautomatischen Gewehren, Pistolen und Rohrbomben, veranstalten sie in ihrer High School ein Blutbad, bei dem 12 Mitschüler sowie ein Lehrer und sie selbst auf der Strecke bleiben. Wie immer, wenn die „lange Chronik der Gewalt“ in US-amerikanischen Schulen einmal mehr um eine spektakuläre Mordtat erweitert wird, entzündet sich auch an diesem Massaker die Debatte über den Zugang Jugendlicher zu Waffen. So erfährt man angelegentlich des Anschlags einiges über den ganz normalen friedlichen Alltag made in USA. Daß nämlich die beiden jungen Männer genug Rüstzeug für eine „kleine Militäreinheit“ anhäufen konnten, ist ob der „liberalen Waffengesetze“ im Land der unbegrenzten Möglichkeiten keineswegs ungewöhnlich. Dort befinden sich nach Schätzung der staatlichen Behörde für Alkohol, Tabak und Feuerwaffen (sic!) rund 223 Millionen Schußwaffen in privatem Besitz. Jeder vierte Amerikaner verfügt bei Bedarf über einen bis mehrere solcher „peacemaker“, jeder fünfte Teenager hat sich von Papi auch schon mal einen Schießprügel „ausgeliehen“ und mit in die Schule gebracht – Grund zur Besorgnis für „gemäßigte Meinungsmacher“; vor allem, wenn wieder einmal ein unschuldig Kindlein den Pausenhof zum Schlachthaus gemacht hat. Andererseits ist das Thema „gun control“ ein echtes „Reizwort“ im „land of the free“. Denn daß es eine solche massenhafte Bewaffnung nicht nur gibt, sondern auch geben darf, ist immerhin das Recht jedes aufrechten US-Amerikaners, das er sich von ein paar schießwütigen Youngsters nicht madig machen und schon gar nicht von Washington wegnehmen läßt.

Waffen für Amerika

Auf das heilige Recht, Waffen zu besitzen und mit sich zu führen, das zweithöchste, das die amerikanische Verfassung jedem unbescholtenen und freien US-Bürger zusichert, legen Amerikaner viel Wert. Die hierzulande übliche strenge Scheidung zwischen Amtspersonen, die für die Aufrechterhaltung und Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols zuständig und deshalb bewaffnet sind, und Normalbürgern, denen nur ausnahmsweise ein Waffenschein zusteht, nimmt der US-Staat nicht vor. Er kennt neben seinen öffentlich bestallten und entsprechend gerüsteten Ordnungshütern noch ganz viele andere berufene Verteidiger von „law and order“ – nämlich im Prinzip jeden guten Amerikaner. Der amerikanische Staat unterscheidet ganz prinzipiell nicht zwischen der Privatperson, die in der Konkurrenz nur ihren persönlichen Vorteil verfolgt, und dem Staatsbürger, der neben seiner privaten Identität Loyalität zum Gemeinwesen aufbringen soll. Vielmehr macht er das Konkurrieren selbst zum Staatsauftrag und identifiziert die bedingungslose Durchsetzung in der Konkurrenz mit Staatsgesinnung, erkennt und anerkennt also im Erfolgssubjekt des kapitalistischen Lebenskampfes seine Keimzelle. Seine Bürger sehen das ganz genauso: Ihr privates Durchsetzungsvermögen ist Ausweis ihrer Bewährung als guter Ami; die Flagge dasselbe wie ihr privater Lebensauftrag. Wer dem staatlichen Erlaß zum Konkurrenzerfolg gewinnbringend nachgekommen ist, darf sich demnach auch in dem Bewußtsein sonnen, seine Leistung für die Nation erbracht zu haben. Deren Gegenleistung für ihn besteht darin, den nationalen Erfolg zu mehren, indem sie dem Tüchtigen alle Hindernisse seines Lebenskampfes aus dem Weg räumt. Wo der Dollar ist, ist auch die Fahne – und umgekehrt.

Nationaler und privater Kampfauftrag gelten in Amerika also so ziemlich als ein und dasselbe. Gleiches läßt sich von dem Stück Privatgewalt sagen, das die staatliche Gewalt ihren Bürgern zugesteht. Jeder Deputy-Sheriff, jedes Mitglied einer Bürgerwehr, das schon mal vor Ort für die Verteidigung des inneren Friedens gegen Schwarze und andere subversive Elemente rechtschaffene Hand anlegt, ist Zeugnis davon. Deren Rechts- und Ordnungsfanatismus überlassen Zentralgewalt und Bundesstaaten zu Teilen die Entscheidung darüber, was vor Ort als Recht durchgesetzt wird und wer für dessen Exekution sorgen darf und soll. Die dabei gelegentlich vorkommenden fließenden Übergänge von der eigentlichen zur Lynch-Justiz lassen das eherne Prinzip dabei ebenso unbeschädigt wie jene häufiger anzutreffenden Vorfälle, bei denen gut ausgerüstete Privatpersonen ihrem ganz privaten Recht mit Waffengewalt zur illegalen Durchsetzung verhelfen. Die Waffe in der Hand des Verbrechers mag bedauerlich sein, macht dieselbe in der Hand des anständigen Bürgers aber nur um so notwendiger. In den USA gelten Leute, die sich auf Waffenshows und in einschlägigen Geschäften mit so ziemlich allem auszustatten gedenken, was unterhalb des Atomwaffensperrvertrags in ihrer finanziellen Reichweite liegt, daher als durchaus normal. Die Frage, was sie damit eigentlich wollen, verbietet sich, weil die Antwort klar ist: Wie jeder gute Ami verstehen sie sich anerkanntermaßen selbst als personifizierte Staatsgewalt, als Inbegriff all dessen, was „Amerika“ ausmacht und gegen alle inneren wie äußeren Anfechtungen verteidigt gehört. So stehen also honorige Bürger, die sich in schwer bewaffneten Heimwehr-Banden organisieren und ihre Wochenenden mit privaten Wehrübungen verbringen, bei ihren Mitpatrioten höchstens im Ruf leichter Absonderlichkeit, unterliegen aber zu Recht nicht dem Verdacht, unamerikanischen Umtrieben zu frönen.

Der kommt dafür umso sicherer aufs Tapet, wenn Washington – anläßlich von Attentaten oder sonstigen privat veranstalteten Blutbädern – den unbegrenzten Zugang zu Knarren aller Kaliber stärker zu kontrollieren oder gar einzuschränken ankündigt; beispielsweise den Handel mit Maschinengewehren verbietet oder lizensierten Schußwaffenhändlern die Pflicht aufnötigt, die Namen ihre Kunden der örtlichen Polizei zu melden. Denn nicht nur als „gun owner“ fühlt man sich in den USA verwachsen mit seiner Staatsmacht; jeder ordentliche US-Staatsbürger trägt das fest verankerte nationale Selbstbewußtsein mit sich herum, deren Moral und Recht höchstpersönlich zu repräsentieren, so daß man das Auftreten der Staatsmacht selbst oft für überflüssig bis schädlich hält. Die Zentralmacht steht dort sowieso schon im gewohnheitsmäßig verfestigten Verdacht, sich an allen Ecken und Enden in die Rechte ihrer Bürger einzumischen und selbige zu beschränken, statt auftragsgemäß mit der Freisetzung des privaten zugleich den nationalen Erfolg zu befördern. Schlimm genug also, wenn Washington seinen erfolgreichen Bürgern zuviel Steuern abknöpft, um diese anschließend absolut sachfremd an Niggerkinder und ledige Mütter zu verschleudern – noch schlimmer, wenn es des Bürgers Freiheit Marke „Smith & Wesson“ anzutasten gedenkt. Die Waffe als Ausweis seiner intakten Moralität läßt der aufrechte Amerikaner sich nicht aus der Hand nehmen, da er sie ja schließlich für Amerika trägt – wer dies versucht, vergeht sich umgekehrt an selbigem. Deshalb ist erstens die „Waffenlobby“ so „mächtig“ in den USA und haben zweitens weder Kongreß noch Regierung in dieser Hinsicht übermäßig viele Ambitionen. Das Beharren des anständigen Bürgers darauf, sein amerikanisches Nationalbewußtsein zu pflegen, indem er sich – nur für den Bedarfsfall – selber auch mal zur waffenstarrenden Privatarmee ausstaffiert, ist eben kein Anarchismus, dem es Einhalt zu gebieten gälte, sondern die extreme Form von Staatsbürgerbewußtsein, zu der es „god’s own country“ gebracht hat.

Wieviele Waffen braucht das Land?

Was also die Amokläufer von Colorado und ihre Nachahmungstäter von Kanada – offenbar nicht nur in der NHL eng verbunden mit den USA – bis Kalifornien zu ihrem mörderischen Tun getrieben hat, ist kein Rätsel – die Ahndung irgendeines unamerikanischen Unrechts werden Leute sich da schon vorgenommen haben, denen man „Anhängerschaft an Adolf Hitler“ oder eine „Brandmarkung“ als „Outcasts“ nachsagt. Deutlich verletzt allerdings haben sie die Spielregeln des pursuit of happiness schon. Das ruft in diesem sportbegeisterten Land augenblicklich die Frage hervor, wie man diese „Tragödie“ hätte verhindern können, und die Antworten stehen schon Gewehr bei Fuß: „Schock und Ratlosigkeit“ der Nation über „zwei ganz normale Jugendliche, die bei den Pfadfindern waren“, gleichwohl aber planten, „ihre Schule zu vernichten“, münden zielstrebig in die heiße Frage, ob dieses und andere Gemetzel sich nun zuviel oder nicht doch eher zuwenig Gewaltmitteln in Privathand verdanken. Diese beiden Seiten verstehen sich so gut, daß sie bis zum Ende des übernächsten Milleniums aneinander vorbeireden können. Den Gegnern der „Waffenlobby“ liegen die Beweise klar auf dem Tisch: Hätten die Jungs das schwere Gerät gar nicht erst in die Finger bekommen, hätten sie auch nicht soviel Schaden anrichten können. Was sind schon die im bundesdeutschen Schulranzen üblichen Schlagringe, Reizgase und stehenden Messer in ihrer Durchschlagskraft gegen die in Colorado legal und unschwierig zu erwerbenden Fernfeuerwaffen. Also ergeht der Ruf an die staatliche Gewalt, die private zu zügeln, indem sie ihr den Zugang zu deren Mitteln erschwert. Dem Verein der „gun owners“ enthüllt sich die Sachlage ebenso zwingend: „Die Kugel ist sauber“, allein der Mensch ist schlecht, weswegen den zunehmenden Schießorgien an amerikanischen Schulen nur dadurch wirksam vorgebeugt werden kann, daß man auch die Pädagogen bewaffnet – ein Schluß, der sich angesichts des per Kopfschuß exekutierten Lehrers offenbar unabweislich aufdrängt. Gut ausgerüstetes und ebenso trainiertes Lehr- wie Wachpersonal – „Zieh, Schurke!“ – hätte den beiden jugendlichen Attentätern, noch bevor die sich selbst die Kugel geben konnten, schnell ihr gerechtes Ende bereitet. Über ausreichend statistisches Material verfügen beide Seiten. Waffengegner wissen anzugeben, wieviele der autorisierten Schußwaffenbesitzer wegen Mordes vor Gericht stehen. Ein Professor der juristischen Fakultät von Chicago hingegen hat herausgefunden, daß „in Staaten, in denen der Waffenbesitz zugenommen hat, die Kriminalität gesunken sei“ – Taschendiebe müssen da wohl befürchten, daß das vermeintliche Opfer sie standrechtlich niederstreckt.

Einfach als „Kollateralschaden“ abgebucht wird das Massaker von Littleton von den Befürwortern gerechter Gewalt nun aber auch wieder nicht. Ein „Verlust an Werten und Moral“, soll heißen am sicheren Gespür dafür, wo gerechte Gewalt am Platze ist und wo eher daneben, ist zu beklagen. Auch wenn wegen des „national heiklen Themas“ mit „Schuldzuweisungen“ vorsichtig zu Werke gegangen werden muß, sind sich alle Seiten einig über den Haupt- und Generalschuldigen: „Videospiele, barbarische Hollywood-Filme und mordgierige TV-Nachrichten“ stehen als die „eigentlichen Mörder“ fest. Das ist nun allerdings wirklich ungerecht, denn die Rambos und Schwarzeneggers jener „gewaltverherrlichenden Medienbranche“ sind gar nicht mißzuverstehen: Sie personifizieren den Privatmann als Agenten gerechter Gewalt und sind insofern leibhaftiges Sinnbild all jener schmerzlich vermißten Werte und amerikanischen Tugenden – mitsamt der moralischen Lehre von der unabdingbaren Notwendigkeit, diesem mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zum Sieg zu verhelfen. Auch kein Computerspiel, das auf sich hält, tut es unter dem Ziel, die ganze Welt zu retten. Liebhaber rechtschaffenen Gewalteinsatzes sollten sich also nicht über dessen spielerische Bebilderung beschweren, und schon gleich nicht dann, wenn die „Kids“ sich die Botschaft zu Herzen nehmen, daß Unrecht Bomben verdient, auch ohne völkerrechtliche Umständlichkeiten.

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Entsprechend fallen die Reaktionen auf den „Schock von Littleton“ aus. Sie sind wortwörtlich genommen recht und billig und passen aufs Wunderbarste zur amerikanischen Nation. Da sind einmal die staatsrechtlich ins Auge gefaßten, administrativen Eingriffe in die Freiheit: Beschränkung des Erwerbs von Schußwaffen auf nur eine pro Kopf und Monat; das Verbot, an Schulen weite Mäntel zu tragen, unter denen sich selbige verbergen lassen; strengere Kontrolle beim Verkauf von Explosivstoffen, zumal an Teenager; Kindersicherung für Handfeuerwaffen, und nicht zu vergessen der Grundsatz: „Eltern haften für ihre Kinder“ – auch bei Blutbädern größeren Kalibers. Da sich das geschätzte Prinzip „Jeder sein eigener Sheriff“ nicht unter den beklagenswerten Opfern des Anschlags befindet, mag man mehr an Restriktion, als daß minderjährige oder sonstwie ungeeignete „Hilfssheriffs“ nach Möglichkeit vermieden werden sollten, nicht verhängen.

Dann gibt es da noch die privatrechtliche Seite. Die bietet sich in den USA sowieso schon dauernd als Feld des Konkurrenzkampfes an, das einen, zumindest für hiesige Breiten, erstaunlich hohen Gewinn verheißt. Streng nach der Devise, daß für nachweislich erlittene Schäden (wie zum Beispiel Lungenkrebs nach dem Genuß von Tabakwaren) in den USA Produkthaftung besteht, hat die Stadt Detroit 30 Hersteller- und Vertreiberfirmen von Handfeuerwaffen auf Schadensersatz in Höhe von 180 Millionen Mark verklagt. Allerdings: Beim Rauchen steht nur der Geschmack von Freiheit und Abenteuer auf dem Spiel – bei der Waffe die Freiheit des Amerikaners selbst.