Bosnien unter dem Friedensdiktat von Dayton
Über die Schwierigkeiten der NATO-Weltordner, eine Staatsgründung zu erzwingen

Ein friedliches, demokratisches Zusammenleben erscheint nationalistisch aufgehetzten Völkern nicht als Angebot, sondern kann nur mit Zwang und mit erpresserischen „Anreizen“ gegen sie durchgesetzt werden. Dafür haben sich die Nato-Mächte einiges einfallen lassen.

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Bosnien unter dem Friedensdiktat von Dayton
Über die Schwierigkeiten der NATO-Weltordner, eine Staatsgründung zu erzwingen

Die Vertreter der maßgeblichen Aufsichtsmächte haben Bilanz gezogen und sind äußerst unzufrieden mit der „Umsetzung des Friedensprozesses von Dayton“. Zwar, so lautet allenthalben ihre einfältige Diagnose, hat die vereinte Militärintervention unter dem Kommando der NATO in Bosnien den Krieg beendet, aber der geplante zivile Aufbau eines funktionierenden Staatswesens macht keine entscheidenden Fortschritte.[1] Auf die 60000 Mann starke IFOR-Truppe folgten 30000 SFOR-Soldaten, und auch deren Mandatszeit ist bereits zur Hälfte abgelaufen. Immer noch ist die projektierte Überflüssigkeit einer militärischen Besatzungsmacht nicht in Sicht: Vom amerikanischen Geheimdienst CIA bis zu Herrn Kinkel erwartet man eher den Ausbruch neuer Feindseligkeiten für den Fall eines Abzugs im nächsten Jahr.

Widersprüche einer Staatsgründung von außen

Tatsächlich ist die Vorstellung ziemlich abwegig, mit dem Schweigen der Waffen zwischen den Bürgerkriegsparteien stünde der Verwirklichung eines multikulturellen bosnischen Staates eigentlich nichts mehr im Wege. Um so mehr kündet diese Idee vom entsprechenden politischen Interesse der Ordnungsmächte, das einerseits keinen Widerspruch duldet, andererseits aber nicht vorankommt. Der Kriegseinsatz der NATO zur Trennung der kämpfenden Parteien sowie die anschließende Militärpräsenz zur „Sicherung des Friedensprozesses“ sind schließlich ein Zeugnis dafür, daß das ganze Projekt eines autonomen Staates Bosnien-Herzegowina nur über den Zwang einer überlegenen, und zwar externen Gewalt auf die Welt gekommen ist. Es stand von vornherein im Gegensatz zum politischen Willen der lokalen Mächte, die – in Gestalt dreier „ethnischer Kriegsparteien“ – mitten in Staatsgründungskriegen gegeneinander engagiert waren. So wenig der „Frieden“ auf dem Balkan das Werk der ortsansässigen politischen Parteien selbst ist, so folgerichtig ist es, daß diese sich nach dem vollstreckten Kriegsverbot nicht gemeinsam der Realisierung des ihnen oktroyierten, also fremden Staatswillens widmen, jedenfalls nicht freiwillig. Denn es konkurrieren ja nicht unterschiedliche Staatsprogramme oder Parteien um die Macht innerhalb eines wohldefinierten und von allen anerkannten Staatswesens, sondern kroatische, serbische und muslimische Nationalisten, die gar nicht vorhaben, ein und denselben Staat zu schaffen und zu regieren. Ihre Staatsziele schließen sich aus.

Es ist eine eigenartige Verkehrung dieses Ausgangspunktes, wenn die Urheber und Propagandisten des Dayton-Diktats auf der Suche nach den „Ursachen“ des fehlenden Einigungswillens bei der „Erklärung“ landen, es trügen immer noch dieselben Leute die Verantwortung in der Politik, die bis vor kurzem noch für den Krieg verantwortlich zeichneten. Abgesehen davon, daß das Kriegführen aus nationaler Sicht nun mal kein Einwand gegen die Politiker ist, die ihn anordnen – außer wenn sie verlieren –, spricht der Sachverhalt offenkundig weniger für überholte Personalpolitik als für die Kontinuität der gegensätzlichen politischen Anliegen, die zum Krieg geführt haben. Was die Erfinder und Durchsetzer des „Friedensprozesses“ an Hindernissen ausmachen und als Machenschaften uneinsichtiger Saboteure brandmarken, sind der Sache nach nichts anderes als die unvermeidlichen Kollisionen ihres Programms einer Staatsgründung von außen mit den Parteien vor Ort, die an ihrem Nationalismus festhalten, von der NATO aber als Vollstrecker des in Dayton abgezeichneten multiethnischen Bosniengebildes vorgesehen sind. Die westlichen Aufpasser werden schlicht und einfach damit konfrontiert, daß die elementaren Bausteine eines Staates nicht gegeben bzw. gerade umstritten sind.

Es gibt keinen einheitlichen Staatswillen, der durch ein durchgesetztes Gewaltmonopol verkörpert und vollstreckt wird. Es gibt drei unvereinbare Staatsprojekte, wovon zwei – das „bosnisch-serbische“ und das „bosnisch-kroatische“ – identisch sind mit der Zerschlagung und Teilung Bosniens, da sie den Anschluß an Serbien bzw. Kroatien bezwecken, während das dritte, „muslimische“, sich zwar zu einer gesamtbosnischen Herrschaft bekennt, darunter aber vor allem die Zerschlagung des politischen Willens der anderen Parteien versteht. Soweit ein Gewaltmonopol existiert, hat es die NATO; es reicht so weit, wie die Macht ihrer Truppen es garantiert. Weil und sofern das atlantische Kriegsbündnis die unvereinbaren Staatsgründungsabsichten nicht endgültig und dauerhaft bricht, sondern deren Verfechter auf ihr Daytoner Kunstprodukt verpflichten will, setzen die einstweilen an der Fortsetzung des Krieges gehinderten Fronten ihre Feindschaft mit anderen Mitteln fort, statt sie wie verlangt durch den „Geist der Versöhnung“ zu ersetzen.

Ein einheitliches staatliches Territorium wird ebenfalls nicht durch eine nationale Autorität, sondern nur durch die „Internationale Staatengemeinschaft“ verbürgt. Diese hat die Außengrenzen der ehemaligen jugoslawischen Unterrepublik Bosnien als „unverrückbar“ definiert und gleichzeitig eine innere Grenzziehung zwischen einer „Serbischen Republik“ und einer „Muslimisch-Kroatischen Föderation“ verordnet, welche den Ab- bzw. Ausgrenzungswillen der verfeindeten Nationalismen anerkennen und dadurch zugleich relativieren soll. Tatsächlich und logischerweise sehen sich nun alle drei Parteien herausgefordert, „ihre“ Territorien als ihren Besitzstand zu sichern – wofür die „ethnische Säuberung“ und Reinhaltung das probate Mittel ist.

Das designierte Volk eines gesamtbosnischen Staates ist nämlich ebenfalls eine Chimäre. Die vorgeblichen Teile desselben sind als drei gegeneinander aufgehetzte und von „ihren“ politischen Führern in Beschlag genommene Nationalitäten präsent bzw. unterwegs – eben als Manövriermassen der respektiven völkischen Staatsprogramme. Zwei der Völkerschaften definieren sich als Teile eines anderen, größeren Volkes und tendieren demgemäß – solange sie von einer imperialistischen Übermacht gehindert werden, sich mit den Angehörigen ihrer „Volksnatur“ staatlich zu vereinigen – zum Separatismus innerhalb der verordneten „gesamtstaatlichen Strukturen“, wenn nicht gleich zum Boykott derselben. Als Saboteure eines schönen Friedensprozesses oder als Opfer ihrer politischen Regime kommen sich die Bürger, soweit sie sich als Mitglieder eines serbischen, kroatischen, muslimischen Volkes begreifen, dabei nicht vor, sondern als gute Patrioten, die sich das „Recht auf Selbstbestimmung“ nicht nehmen lassen. Und das bosniakische Mehrheitsvolk beansprucht als solches das Recht der Vorherrschaft über eben diese „ethnischen Minderheiten“, die als fünfte Kolonne feindlich gesinnter Nachbarstaaten wahrgenommen und in Schach gehalten werden müssen. Für multikulturelle „Vermischung“ ist die islamisch politisierte völkische Abteilung folglich ebensowenig zu haben.

Die Instrumente der Ordnungsmächte bei der Einrichtung eines Mandatar-Staates Bosnien-Herzegowina

Daß die gewaltsame Trennung von Kriegsparteien mittels überlegener Macht nicht dasselbe ist wie deren bereitwillige Unterwerfung unter den Bauplan eines „fremdbestimmten“ Staates, war den Herrschaften der NATO-Okkupationsmacht durchaus bewußt. Unter dem Titel „Ziviler Aufbau“ haben sie sich deshalb eine Mischung aus Zwangsmaßnahmen und Angeboten einfallen lassen, die für die Verwandlung des oktroyierten Waffenstillstands in positive Einsicht und konstruktive Umsetzung des „Friedensplans“ sorgen sollen. Denn eine dauerhafte militärische Besetzung, ein NATO-Protektorat als Staatsersatz ist nicht geplant. Der moderne Wille zu strategisch-politischer Vorherrschaft ist anspruchsvoll: Er begnügt sich nicht damit, seine Macht an die Stelle der bekämpften zu setzten und deren störende Ambitionen dadurch dauerhaft zu unterdrücken, er verlangt die autonome Erfüllung seiner Imperative durch die ortsansässigen politischen Mannschaften. Die internationale Aufsicht über Bosnien zielt auf das Kunststück, den konstruktiven Willen ihrer Aufsichtsobjekte zur Erfüllung ihres Diktats zu erzwingen. Die Ex-Kriegsparteien sollen das in Dayton erfundene Staatsprojekt, das gegen ihre nationalen Strebungen gerichtet ist, zu ihrer Sache machen. Die Eskalation der „Implementierung der Vereinbarung von Dayton“ verdankt sich dieser Ambition.

Die Verordnung demokratischer Wahlen

Dieser zentrale Bestandteil des Friedensdiktats von Dayton dient nicht nur der Umsetzung jener Ideologie, derzufolge Stimmzettel nicht weniger taugliche, gleichwohl viel humanere Mittel der Austragung politischer Gegensätze sind als Gewehre. Dadurch, daß Serben, Kroaten und Muslime gleichermaßen das Personal staatlicher Institutionen, vor allem eines zentralen Parlaments, wählen, sollen sie sich sozusagen automatisch als Staatsbürger eines neuen staatlichen Subjekts und damit den bosnischen Gesamtstaat konstituieren und legitimieren. Eine List freilich hat nicht verfangen. Die Angehörigen der verschiedenen Volksgruppen bestätigten die jeweiligen nationalen Kriegsparteien und damit genau die Programme, die zuvor für einen Krieg gut waren und nach Dayton die Fortsetzung des Kampfes mit anderen Mitteln propagierten – und sonst gar nichts. So mußten die internationalen Wahlbeobachter den banalen Umstand zur Kenntnis nehmen, daß der demokratische Wahlformalismus nur da zur Anerkennung und Ermächtigung einer zentralen staatlichen Autorität führt, wo die alternativlose Unterwerfung unter ein allgemein gültiges Gewaltmonopol vorher, also unabhängig vom Wahlakt, bereits feststeht. Die Kommunalwahlen sind mehrmals verschoben worden, da deren „Manipulation“ zugunsten ethnischer Frontbegradigungen zu offenkundig war und sie gerade deswegen ausgesprochen bürgerkriegsträchtig erschienen. Sie sollen jetzt im September stattfinden. Die Voraussetzungen haben sich nicht sehr verändert, wie die aktuell eskalierende Gewohnheit des Häuseranzündens und Vertreibens von Leuten zeigt, die an ihre ehemaligen Wohnorte – die auch potentielle Wahlorte von Flüchtlingen sind – zurückkehren wollen.

Der erpresserische Einsatz wirtschaftlicher Anreize

Als hauptsächliche Attraktion für die gegnerischen Parteien sieht die Dayton-Strategie „internationale Finanzhilfe“ zum Wiederaufbau vor, die sich bis zum Jahr 2000 auf genau 5,1 Milliarden Dollar belaufen soll. Gezahlt wird unter der Bedingung und zu dem Zweck, daß die Auflagen der „Internationalen Gemeinschaft“ erfüllt werden und „die Hilfe dem Aufbau eines geeinten Landes förderlich ist“.[2] Das Kalkül liegt auf der Hand. Die Garantiemächte des bosnischen Modellstaates gehen davon aus, daß das Kriegsverbot einerseits, das vom Krieg ruinierte Inventar des Landes andererseits, schon dafür sorgen werden, daß das Bedürfnis nach einem Aufbau wirtschaftlicher Existenzgrundlagen unabweisbar in den Vordergrund tritt – und somit die politischen Führer der involvierten Volksgruppen bestens erpreßbar werden, da sie nun mal auf auswärtige Unterstützung angewiesen sind. Wie sich zeigt, geht die Rechnung nur bedingt auf.

Das Geld ist zu einem Gutteil für die Instandsetzung von Gebäuden und Straßen, zur Wiederherstellung von Wasser- und Energieversorgung sowie Telefonverbindungen etc. vorgesehen. Natürlich entsprechen solche „Infrastrukturprojekte“ einem elementaren Grunderfordernis nicht nur für ein ordentliches gesellschaftliches Leben, sondern auch für den Aufbau einer jeden staatsgewaltigen Ordnung. Also werden sie seitens aller bosnischer Politiker auch dringend gewünscht und sind für den Tausch gegen einige politische Zugeständnisse gut. Die Hilfsangebote zielen aber auf mehr. Sie stehen für die politische Demonstration, daß es sich lohnt, die bis dato herrschenden Staatsambitionen fallen zu lassen und den politischen Willen im Sinne der NATO-Vorgaben zu korrigieren. Politiker, die für ihr Staats(gründungs)programm Krieg führen und Reichtum opfern, lassen sich ihr nationales Projekt jedoch nicht für Lebensmittel abkaufen, es geht schließlich um Höheres. Der von den „Hilfeempfängern“ praktizierte opportunistische Umgang mit den erpresserischen Angeboten ist etwas anderes als die verlangte Unterwerfung unter das Diktat von Dayton. Ein Ende der ethnischen Abgrenzungspolitik und der Wertschätzung der vom Haager Tribunal verfolgten „Kriegsverbrecher“ hat deshalb bis heute nirgendwo stattgefunden. Und auch die auf der jüngsten „Geberkonferenz“ beschlossene Forcierung „gemeinschaftsfördernder Projekte“ wie Straßen, welche die bosnisch-kroatische Föderation mit der Serbischen Republik verbinden, hat den Haken, daß die kindisch anvisierte „völkerverbindende“ Wirkung von Verkehrstechnik und Telefonnetzen nun mal deren Willen zum gemeinsamen Verkehr voraussetzt.

Die in Aussicht gestellten Gelder sollen gleichzeitig einen „Neustart“ der bosnischen Wirtschaft ermöglichen. Schon kündet die Weltbank stolz von einem „markanten Wirtschaftsaufschwung von 50%“ im letzten Jahr, nämlich in der muslimisch-kroatischen Föderation, im Gegensatz zum Nullwachstum der Republika Srpska, die wegen ihrer „Obstruktionspolitik“ gegen das Dayton-Abkommen gerade 2% der verfügbaren Mittel erhalten hat. (NZZ 6.6.97) Mal abgesehen davon, wieviel 50% auf eine zusammengebrochene Produktion wohl sind, ist die suggerierte Neustart-Perspektive eine einzige Ideologie. Als ob es da eine „Wirtschaft“ gäbe, die – bei einmal reparierten Fabriken und Maschinen – bloß wieder zu starten bräuchte! Als ob die alten Grundlagen und funktionellen Zusammenhänge des Produzierens, Kaufens und Verkaufens, wie sie das ökonomische Leben in der ehemaligen bosnischen Republik Jugoslawiens bestimmten, noch existierten bzw. bei hinreichend gutem Willen leicht ersetzbar wären! Als ob die Finanzierung von Häuser- und Straßenbau und die Subventionierung von Friseuren und Malerfirmen für die Aufbesserung der Fassaden („Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen“) so etwas wie eine politische Ökonomie, also eine ökonomische Basis des politisch dekretierten selbständigen bosnischen Staates begründen könnten und würden! Die Lächerlichkeit von Erfolgsmeldungen der Art, daß die Arbeitslosigkeit durch die Schaffung „temporärer (!) Arbeitsplätze“ in „Bau und Dienstleistung“ teilweise bereits unter 50% gesunken sei, während die „Industrie noch (!) zu 80 bis 90% stillsteht“ (ebd.), ist kaum zu überbieten. Der Unsinn des ganzen Aufbruchsversprechens wird von den edlen Spendern implizit selbst eingestanden, freilich in der optimistischen Version, jetzt sei natürlich „Anlagekapital nötig“,[3] daran entscheide sich letztlich der Sinn der Strukturhilfe; um aber privaten Kapitalanlegern aus aller Welt einen attraktiven Standort zu bieten, sei wiederum „politische Stabilität“ die erste Bürger- und Politikerpflicht. Darum geht es nämlich den verantwortungsvollen Friedensaufbauüberwachungsnationen mit ihren finanziellen Anreizen: um die Herstellung einer verläßlichen Gewaltordnung. Und dazu sollen die mehr oder weniger renitenten Politikermannschaften vor Ort mittels eines zivilen Aufbauprogramms gebracht werden. Das ökonomische Wohlergehen des aus der Taufe gehobenen bosnischen Modellstaates, geschweige denn das der Masse seiner Untertanen, interessiert niemanden – die Übernahme diesbezüglicher „Verantwortung“ ist folglich auch nicht beabsichtigt. „Kein Marshallplan“, sondern – wie es hier wie im Falle der Neger heißt – „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist angesagt, denn „eine endlose Subventionierung des kriegsgeschädigten Landes komme nicht in Frage“, so die Europäische Kommission. (ebd.) Die erpresserische Wirkung der Angebote lebt denn auch einzig von der negativen Alternative: Ohne politisches Wohlverhalten gibt es keine Mittel und damit garantiert überhaupt keine Perspektive – außer der puren Verelendung und Zerstörung aller staatlichen Grundlagen.

Weil die politischen Führer der rivalisierenden bosnischen Parteien auf die ökonomischen Offerten der Kontrollmächte zwar scharf sind, deswegen aber noch lange nicht ihre nationalen Zielsetzungen fallen lassen, leisten sie bei der Erfüllung der politischen Auflagen – wenn überhaupt – eine Art „Dienst nach Vorschrift“, der dem „Geist“ des Daytoner-Vertrags widerspricht. Auch die Verwendung der kassierten Hilfsgelder erfolgt naturgemäß so weit wie möglich unter dem Gesichtspunkt der direkten oder mittelbaren Stärkung ihrer politischen Macht. Kein Wunder umgekehrt, wenn trotz strikten „Projektbezugs“ immer eine Begünstigung und Bereicherung seitens der Parteielite und ihrer Klientel stattfindet – zumal von einem jenseits politischer Interessen und Interessenten existierenden Wirtschaftsleben in dem kriegsruinierten Land ohnehin nicht die Rede sein kann. Diesen Sachverhalt hat der Hohe Kommissar der „Internationalen Gemeinschaft“, Westendorp, nun plötzlich als „Korruption“ entdeckt und gebrandmarkt[4] – und eine Untersuchungskommission über den „Mißbrauch“ der Hilfsgelder eingerichtet. Was die westlichen Aufsichtsmächte stört, wenn sie unter dem Titel „Korruption“ den angeblich zweckwidrigen Gebrauch der überwiesenen Finanzen angreifen, ist wiederum nichts anderes als der mangelnde politische Gehorsam der im Prinzip für förderungswürdig angesehenen bosniakischen und kroatischen Politiker gegenüber den höheren Weisungen aus Brüssel und Washington. Auch Izetbegovic und der „Hintermann“ seines bosnisch-kroatischen Föderationspartners, Tudjman, setzen ihre ethnische Konsolidierungspolitik „unter Verstoß gegen Bedingungen des Daytoner Friedensprozesses“ unverdrossen fort und tragen ihren Teil zur „Sabotage“ der vorgeschriebenen gesamtstaatlichen Institutionen bei.

Angesichts solcher Mißachtung der erlassenen Zwangsauflagen setzen die Verwalter der Weltordnung und des Geldes auf verschärfte „Konditionalität“. Der Logik der ökonomischen Erpressung gemäß drohen sie mit dem Entzug von Hilfe für den Fall weiterer Unbotmäßigkeit, machen die Drohung auch wahr. Das geschieht selektiv, eben je nach der grundsätzlichen Beurteilung der Kooperationsbereitschaft der drei „Konfliktparteien“. Die bosnischen Serben erhielten von vorneherein praktisch kein Geld – und das soll auch so bleiben, solange sie die so definierten Oberkriegsverbrecher Karadzic und Mladic nicht dem Tribunal der Kriegsbeaufsichtigungsmächte ausliefern. Die sechsmonatige Verschiebung der diesjährigen „Geberkonferenz“ wie die zeitweise Blockierung zugesagter Gelder an Tudjmans Kroatien und die weitere Nichtaufnahme der Föderativen Republik Jugoslawien in den Internationalen Währungsfonds sind ebenfalls Maßnahmen, mit denen erklärtermaßen der Druck auf die zuständigen Machthaber erhöht wird. Parallel dazu grassiert die Klage, wie schwer es „uns“ die Balkanesen doch machen, den armen Bosniern zu helfen. Dabei zeugt gerade die Eskalation des Prinzips von Strafe und Belohnung bei der Kalkulation der „Hilfe“, daß es darum nicht geht und noch nie gegangen ist.[5] Sondern um ein Exempel imperialistischer Ordnungsstiftung. Und die Politik der ökonomischen Anreize ist und bleibt darauf berechnet, also auch davon abhängig, daß und wieweit die politischen Adressaten von Angeboten und Entzug sich erpressen lassen. In diesem Spiel ist die Verelendung der Bevölkerung ein Faktor – und insofern auch eingeplant.

Flüchtlinge im Einsatz für eine durchmischte Gesellschaft – in Bosnien!

Dieselben Mächte, die zuerst die völkischen Gegensätze im alten Jugoslawien und damit auch in Bosnien aufgerührt und stark gemacht haben, verordnen den Bosniern im Abkommen von Dayton genau den „unnatürlichen“ Vielvölkerstaat, der ihrem vorherigen Urteil zufolge lebensunfähig ist. Gegen die völkische Entmischung, die inzwischen dank Bürgerkrieg und ethnischen Säuberungen erreicht ist, bestehen sie auf erneuter Durchmischung und machen ihre Aufbauhilfen von der Bereitschaft der Parteien abhängig, daß diese die ethnischen Säuberungen rückgängig machen. Dadurch wollen sie die Bildung des Staatsvolkes erzwingen, das ihrer „multinationalen“ Staatskreation eine politisch-soziale Realität unterlegt. Die Forderung stößt auf hartnäckigen Widerstand der zur kollektiven Regierung dieses Volkes ausersehenen Politikermannschaften, die im Gegenteil in der rassistischen Konsolidierung ihrer Machtpositionen das Unterpfand ihrer Staatsvisionen erblicken. Das gilt für die serbische wie auch für die kroatische und die muslimische Abteilung, die von den Amerikanern zu einer Föderation zusammengezwungen worden sind.

Der verlogene Humanismus der Parole Alle Vertriebenen und Flüchtlinge müssen wieder in ihre Heimat zurückkehren dürfen ignoriert, daß es so etwas wie ein Zurück in das, was einmal Heimat war, nicht mehr gibt: Der Staat existiert nicht mehr, in dem die diversen Volksgruppen mit- und nebeneinander gelebt hatten; die Mittel gibt es nicht mehr, die ihnen ihr Auskommen verschafften, die Häuser stehen nicht mehr oder sind nun von anderen Flüchtlingen bewohnt, die sich in das Machtgebiet ihrer jeweiligen völkischen Einheit gerettet haben. Es ist von vornherein klar, daß eine Durchführung des Rückkehrprogramms neue Feindseligkeiten hervorruft, und neue Vertreibungen einschließt. Das Programm kümmert sich nicht darum, ob die Flüchtlinge überhaupt dorthin wollen, wo die internationale Gemeinschaft ihnen eine politische Funktion zuweist. Die Leute werden auf ihr Risiko dorthin geschickt, wo sie auf jeden Fall nicht willkommen, wahrscheinlich sogar bedroht sind. Die SFOR schafft die Konflikte und verspricht, wenn Opfer entstanden sind, ethnische Feindseligkeiten der Volksgruppen nicht zu dulden.

Die Europäische Union unter Federführung der Deutschen spricht den Zweck des „Heimatrechts“ deutlicher aus, und sie verfügt über eine originelle Methode, das Zusammenleben der verfeindeten Volksgruppen zu erzwingen: Die Massen bosnischer Kriegsflüchtlinge, die vor allem nach Deutschland kamen und die Deutschland schnellstens wieder loswerden will, werden – zur Not gewaltsam – in die ethnische Frontstellung zurückgeschickt. Kanther und Kinkel geben sich gar nicht mehr den Anschein, ihr Projekt diene irgendeinem Interesse der Flüchtlinge: „Die bosnischen Kriegsflüchtlinge müssen in ihre Heimat zurückkehren, weil dort viel Arbeit auf sie wartet.“ Die deutschen Politiker definieren deren nationale Pflicht zum Wiederaufbau und dadurch zur Errichtung eines multiethnischen Staates und zwingen ihnen die Rolle der lebendigen Druckmittel dafür auf. Dafür hat man den Kriegsopfern schließlich „unsere“ Gastfreundschaft erwiesen.

Natürlich sollten in unserer schönen Demokratie die Betroffenen dem feststehenden Beschluß zur Rückführung aller Kriegsflüchtlinge möglichst freiwillig nachkommen. Wenn das Kopfgeld allerdings nicht Motivation genug für die freiwillige „Reintegration“ stiftet, muß leider zwangsweise abgeschoben werden. Die Leute kreuzen dann in ihrer „Heimat“ auf und sind der leibhaftige Imperativ für unser Recht darauf, daß sie als Teil des bosnischen Volkes respektiert und in „ihren Häusern“ oder – im Falle der Verwüstung bzw. Fehlbelegung – in Ersatzwohnungen, die nicht existieren, Unterkunft finden. Daß diese Sorte der volksbildenden Zwangsintegration den „Ausbruch“ neuer Feindseligkeiten zwischen den „Ethnien“ provoziert,[6] hat der deutschen Regierung von Seiten der USA öffentliche Kritik eingetragen. Die ist natürlich gänzlich unangebracht, da wir die humanste Flüchtlingspolitik haben, erwiesenermaßen die größten Freunde des bosnischen Volkes sind und unserem Volk eine ethnische Reinhaltung schon aus Haushaltsgründen schuldig sind. Ein eigens entsandter „Koordinator“ soll nun den örtlichen Behörden auf die Finger sehen – und unsere Behörden rechtzeitig informieren, wo das unerwünschte Aufkreuzen von Serben, Kroaten oder Muslimen mit Sicherheit Mord und Totschlag bedeutet, also die Rückführung gegebenenfalls doch zeitlich oder räumlich ein wenig verschoben stattfinden muß.

Diplomatische Ultimaten und demonstrative Gewaltaktionen

Eineinhalb Jahre nach der Unterschrift unter das Dayton-Diktat sieht sich die Einheitsfront der Aufsichtsmächte mit der beschränkten Wirkung ihrer „friedlichen“ Mittel konfrontiert, ihrem Entwurf vom Modellstaat Bosnien-Herzegowina praktische Gültigkeit zu verschaffen. Der konstatierte fehlende Wille auf Seiten der ehemaligen Kriegsgegner, ihre eigenen Berechnungen zugunsten der vorbehaltlosen Implementierung des Vertrages aufzugeben, hat sie in ihrer Eigenschaft als G7 plus 1, als OSZE und vor allem als NATO-Partner veranlaßt, ihrer politischen Entschlossenheit zur endgültigen Unterwerfung der Störenfriede unmißverständlichen Ausdruck zu verleihen:

„Zwar läuft das Mandat von SFOR im Juni 1998 aus, doch haben wir die Verpflichtung und ein langfristiges Interesse an Stabilität in Bosnien und Herzegowina und der Region. Die politischen Autoritäten in Bosnien sollten keinerlei Zweifel daran haben, daß es keine militärische Option für irgendeine Partei oder ethnische Gruppe geben kann, weder jetzt, noch in der Zukunft.“ (Spezielle Deklaration des NATO-Gipfels, 8.7.97)

Die diplomatische Botschaft ist ebenso eindeutig wie ihre Funktion: Den politischen Kräften vor Ort soll die Alternativlosigkeit einer Unterordnung unter den Daytoner Diktatfrieden klargemacht werden. Der Widerspruch zwischen dem Willen, die militärische Präsenz in Bosnien zu begrenzen, gleichwohl aber die totale Kontrolle über die Region zu erringen und zu erhalten, soll den widerspenstigen nationalen Landsmannschaften keine Optionen auf eine eigenmächtige Veränderung der Kräfteverhältnisse eröffnen. Entweder sie folgen den politischen Auflagen der NATO-Führer „oder sie seien verloren“, wie US-Außenministerin Albright dasselbe betont undiplomatisch formulierte.[7]

Die „Internationale Gemeinschaft“, allen voran die USA, beschwört die Notwendigkeit eines erfolgreichen Abschlusses der Bosnien-Intervention, da diese einen „Präzedenzfall“ darstellt: für den „Aufbau eines vollkommen friedlichen und freien Europas ohne Mauern“; dafür, daß „zur Abschreckung weiterer Greueltaten die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen“ sind und „für ihre Verbrechen büßen“ müssen; für die künftige Rolle der NATO im allgemeinen; und „für die Führungsrolle der USA“ im besonderen.[8] Vor diesen hohen Maßstäben stellt die Duldung jeder vom Daytoner-Vertragstext abweichenden „Realität“ die Glaubwürdigkeit der imperialistischen Fähigkeit in Frage, ungehorsamen nationalistischen Kräften in Europa und anderswo die gewünschte funktionale Ordnung aufherrschen zu können. Gleichzeitig werden die potentesten Weltordner auch und gerade am Fall Bosnien praktisch darauf zurückverwiesen, daß die Unterwerfung konkurrierender Staatswillen nur soweit zustandekommt, wie der Einsatz überlegener Gewalt sie erzwingt. Also sehen sie sich genötigt, ihre Glaubwürdigkeit durch ein Mehr an Gewalt, sprich eine „stärkere Rolle der SFOR-Truppen“ wiederherzustellen.

Zwei Tage nach dem NATO-Gipfel, der das selbstverpflichtende Bekenntnis zu einer „beschleunigten Implementierung“ des Daytoner Bosnienmodells verkündete, schlug ein SFOR-Kommando im serbisch kontrollierten Prijedor zu, erschoß den auf der Liste der „Kriegsverbrecher“ stehenden Ex-Polizeichef der Stadt und nahm einen anderen, ebenfalls serbischen Beschuldigten fest – eine Aktion, die Präsident Clinton gleich als ein Signal an alle definierte, die auf Steckbriefen oder geheimen Listen stehen. Die Einsatzfront – Jagd auf „Kriegsverbrecher“ – folgt ganz der Logik der politischen Lagediagnose, welche in nichts anderem besteht als darin, die Schuldfrage neu aufzuwerfen und in bewährter Manier zu beantworten. Getreu der Unterstellung, daß die konstruktive Erfüllung der Befehle der Aufsichtsmächte selbstverständlich im Interesse aller bosnischen Völker ist bzw. zu sein hat, kann es nur die Intransigenz von Personen sein, der alten „Kriegstreiber“ und „Verbrecher“ nämlich, welche für den Boykott einer „friedlichen Zukunft“ verantwortlich sind. Es handelt sich schon um eine bemerkenswerte Heuchelei, die hier in der Pose des Gerichtsurteils daherkommt. Denn der politische Angriff gilt im Grunde genommen den Führern und „Drahtziehern“ genau der völkischen Bewegungen, deren antijugoslawischen Nationalismus die westlichen Konfliktbetreuer und heutigen Ankläger durch ihre Anerkennungspolitik zunächst tatkräftig geschürt hatten. Mittels einer selektiven Anwendung des Kriegsverbrecher-Verdikts werden gleichzeitig die opportunen Unterschiede gemacht: Die Unterschreiber von Dayton sind als Erfüllungsgehilfen erstmal aus der Hauptschußlinie genommen – wenn auch als widerspenstige „Diktatoren“ immer wieder im Visier; das gilt für Tudjman, mehr noch für Milosevic. Doch während Clinton und Co. bei diesen auf die „biologische Lösung“ bzw. auf demokratische Abwahl setzen, trifft die Führer der bosnischen Serben die ganze Wucht der politischen Kriminalisierung: An Karadzic und Mladic als den „Hauptkriegsverbrechern“ wird klargestellt, daß den Völkern das Recht auf eine „eigene“, völkische Führung nicht nur gewährt, sondern genauso gut wieder entzogen werden kann. Die Lektion ist eindeutig: Das „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ ist einzig und allein eine Frage der imperialistisch erlaubten Herrschaft, deswegen gilt es für die Serben auf bosnischem Territorium definitiv nicht!

In diesem Sinne wurde also ein Exempel an „unteren Chargen“ statuiert. Ein Exempel, das zwar einerseits allen Parteien gilt, deren Kooperation mit dem Haager Tribunal erreicht werden soll, ganz speziell aber, wie die Razzia und weitere SFOR-Aktionen zeigen, den bosnischen Serben. Alle sind sich nämlich einig: Der neue Anlauf zur Forcierung des erwünschten zivilen Staatsaufbaus, der mit der Neuauflage der moralischen Schuldigensuche einhergeht, muß den Willen zur Eigenständigkeit der Republika Srpska, d.h. deren Ablehnung eines gemeinsamen Staatsaufbaus brechen. Nicht etwa deshalb, weil die Serben „nationalistischer“, rassistischer, brutaler zu Werk gegangen wären als die feindlichen Brüder auf kroatischer oder muslimischer Seite, sondern deshalb, weil deren großserbischer Staats(gründungs)wille das Haupthindernis für die Existenz des Bosniens von Dayton ist.[9] Im Programm der Balkanordner wird die Devise „Karadzic und Konsorten vors Kriegsgericht!“ zum entscheidenden Tagesordnungspunkt, da (erst) mit der Verhaftung und Bestrafung der Vertreter der serbischen Bosnienpolitik der störende Nationalismus als Untat seiner Repräsentanten verurteilt ist. Die Razzia von Prijedor und der darauffolgende einstündige Aufmarsch der SFOR-Panzer vor dem Paler Wohnsitz des ehemaligen Serbenpräsidenten senden der anderen Seite die zweiteilige Botschaft: Die Aufsichtsmächte werden nicht ruhen, bis sie Karadzic und Mladic hinter Gittern haben. Sie können sie fangen und werden es tun, wenn sie müssen; aber sie wollen sie lieber von den serbischen Behörden selbst ausgeliefert bekommen. Die politische Führung der Serben selbst hat das Unrecht ihres – verlorenen – nationalen Programms anzuerkennen und sich von diesem durch die Auslieferung derer, die sie auf den falschen Weg geführt hatten, zu distanzieren.[10]

Die Strategie der Spaltung des serbischen Lagers

Auf diesem Weg ist die Internationale der Bosnienüberwacher ein gutes Stück weiter gekommen. Die politische Isolierung der Republika Srpska als Strafe für die Weigerung, sich mit der designierten Rolle als „Untermieter“[11] im von der kroatisch-muslimischen Föderation dominierten Staatsgebäude abzufinden; die ökonomische Ruinierung des Landes; die – ohne Hilfsgelder – ungebremste Verelendung der Massen und die von der SFOR immer wieder demonstrierte Aussichtslosigkeit einer militärischen Revision der eigenen Lage – alles das ist nicht ohne Wirkung auf die Serben geblieben: Die politische Führung des großen Verlierers des jugoslawischen Auflösungswahns ist offen gespalten und bewegt sich am Rande eines innerserbischen Bürgerkriegs. Von der früheren Schlagkraft der Serbenarmee ist angesichts der Spaltung der militärischen Führung nichts mehr übrig geblieben.

Die ehemals loyale Nachfolgerin von Karadzic, Frau Plavsic, macht von Banja Luka aus gegen die „Pale-Clique“ um den Ex-Präsidenten und seinen Ex-General Front und betreibt offen deren international geforderte Entmachtung. Frau Plavsic und ihre Anhänger haben sich von der „robusten Implementierung des Daytoner Abkommens“ durch die SFOR davon überzeugen lassen, daß ein kooperativer Opportunismus derzeit die einzig Option zur Schadensbegrenzung darstellt.[12] Die von ihr demonstrierte Bereitschaft, aus dem Zwang zur Zusammenarbeit im Daytoner-Bosnienstaat eine Tugend zu machen, und der fragwürdige Versuch, ihrer politischen Einheit dadurch Anerkennung und Rücksicht seitens der Aufsichtsmächte zu verschaffen, macht die maßgebliche politische Differenz zur Regierung in Pale aus. Wenn sie „Mißwirtschaft und Korruption“ sowie „schändliche Geschäfte“ anprangert, durch welche sich die „Verräter an der serbischen Sache“ bereichern, während die Massen hungern, so ist dies die passende Demagogie, mit der sie ihr Volk gegen die zu mobilisieren versucht, die sie in den verlorenen Krieg geführt haben und auch jetzt noch an einer Konfrontation festhalten, die offenbar nur ihnen nützt.

Dafür, daß Frau Plavsic das kann, hat die SFOR einiges geleistet: Sie hat die anfänglich kleinen Differenzen zwischen Pale und Banja Luka zur Machtfrage aufgebaut dadurch, daß sie stets der Präsidentin den Rücken gestärkt, ihre Macht durch SFOR-Einsätze gegen Polizei und Militärverbände der Serbenrepublik geschützt hat; man hat zur Sicherung ihrer Macht in Banja Luka „Karadzic-treue“ Polizeieinheiten entwaffnet und ihr ergebene Rundfunkstationen gegen die andere Seite verteidigt. Die „internationale Gemeinschaft“ hat entschieden, was demokratisch ist in der Serbenrepublik – jeweils das, was die Macht der Präsidentin mehrte: Die Auflösung des Parlaments, die Entlassung der Regierung, die Einschwörung der Militärführung auf ihre Person – alles das ist erzdemokratisch, weil es die zur Unterordnung entschlossene Partei stärkt. Kommt das Verfassungsgericht der Republik zu einem andren Urteil, dann handelt es sich um Marionetten von Karadzic. Durch die offene Parteinahme der internationalen Aufsicht konnte sich die „Retterin der Serben-Republik“ in eine immer grundsätzlichere Konfrontation gegen die amtierende Regierung und das gewählte Parlament in Pale wagen; jetzt ist sie dort angelangt, wo man sie haben will: Beim Kampf um die Absetzung der Regierung in Pale.

Der Erfolg beim Aufbau einer westlichen Marionette hat inzwischen die Bedenken überholt, die SFOR könnte durch allzu eindeutige Parteinahme in eine Konfrontation mit militärischen Kräften der Serben geraten und von der Aufsichtsmacht zur Kriegspartei werden. Auch die Sorgen, eine allzu eindeutige Unterstützung von Frau Plavsic könnte ihr das Etikett des Kollaborateurs anhängen und sie vor ihrem Volk schwächen,[13] ist überwunden. Je mehr sich die Fraktion aus Banja Luka durchsetzt, desto offener wird sie gegen Pale unterstützt; daß die „beinharte Nationalistin“[14] dennoch kein Schoßkind des Westens ist, erfährt sie andersherum. Je sicherer sie im Sattel sitzt, desto radikaler werden Forderungen nach ihrer Distanzierung von dem serbischen Nationalismus, den sie doch nur besser vertreten will. Im selben Maß wird die SFOR auch um so radikaler gegenüber Pale. Ein US-Emissär hat den Politikern, die dort regieren, nun offen die Kapitulation abverlangt und Krieg angedroht. Die Innenpolitik der Serbenrepublik ist inzwischen eine Sache, die zwischen Washington und seinen Partnern ausgemacht wird.

Vorläufiges Fazit: Die Unterdrückung nationaler Gegensätze im Interesse der NATO-Weltordnung – als Daseinszweck des Staates Bosnien

Die führenden NATO-Staaten haben im Daytoner Vertrag sich und den Parteien in Jugoslawien ein Programm verordnet, dessen Inhalt der rein negative Zweck ist, die Macht(ansprüche) der neu konstituierten Staaten Serbien (bzw. BR Jugoslawien) und Kroatien zu begrenzen, um sie auf diese Weise einer funktionalen, von ihnen kontrollierten Balkan-Ordnung zu unterwerfen. Für die Existenz Bosniens – und als Maßgabe für alle politischen Erben Jugoslawiens – ergibt sich daraus die Tagesordnung, unbefriedigte Nationalismen, die sich wechselseitig ihre Rechte bestreiten, zur Kooperation zu zwingen und damit als Nährboden für eine weitere gewaltsame Aufmischung des Balkan auszuschalten. Die nötige „Einsicht“ in die Notwendigkeit solcher Selbstbeschränkung im Dienste auswärtiger Vorherrschaft will ohne dauerhafte gewaltsame Niederhaltung der zur „Selbstbestimmung“ drängenden Völkerschaften auskommen; der Widerruf des „Selbstbestimmungsrechts“, in dessen Namen die Zerschlagung Jugoslawiens erst gefördert wurde, soll auf Kommando hingenommen und nach Abzug der SFOR durch den bloßen Interventionsvorbehalt der NATO – also durch die Drohung mit einer allfälligen Bestrafung bei Zuwiderhandlung – gesichert werden.

Genau das, was unsere westlichen Staatsmänner postum am „kommunistischen Jugoslawien unter Tito“ aufs schärfste verurteilt haben, daß der Mann nämlich gegen ein Naturgesetz verstoßen habe, das lautet: ‚Verschiedenartige Nationen soll man nicht zusammenzwingen!‘ – genau das machen sie in Bosnien-Herzegowina wahr. Die Ironie der Geschichte besteht ferner darin, daß die Weltordner sich anschicken, sogar noch ihre eigene Ideologie über den Staatszweck Titos Wirklichkeit werden zu lassen: Dem Kommunisten soll es um Herrschaft über die Völker pur um der eigenen Macht willen gegangen sein. Sie müssen es ja wissen. Denn das ist tatsächlich der Kern ihres amerikanisch-europäischen Programms zur Zivilisierung des Balkans: Die Unterwerfung der dortigen Nationen und Völkerschaften, die bekanntlich nichts als Unruhe stiften, unter die Kontrolle ihrer überlegenen Macht – damit die gilt, und keine andere!

[1] Nicht umgesetzt sind bis jetzt u.a. folgende Bestimmungen des Vertrages von Dayton: Die Rückkehr aller Flüchtlinge (rund 1,4 Mio. Menschen betroffen), völlige Bewegungsfreiheit, Auslieferung von Kriegsverbrechern an das Haager Tribunal, ein gemeinsames Staatsbürgerschafts- und Reisepaßgesetz, ein gemeinsames Telefonnetz, gemeinsame staatliche Symbole und die Schaffung einer gemeinsamen Währung. (SZ 7.8.97)

[2] US-Außenministerin Albright, Amerika-Dienst vom 30.5.97

[3] Und eine ordentliche Währung! Immerhin haben sich die drei Parteien, die bislang mit einem bosnischen, einem kroatischen und einem serbischen Dinar sowie der von allen anerkannten D-Mark zahlen und zahlen lassen, schon mal auf eine Namensgebung geeinigt, welche die Stabilität des großen Vorbildes gleich mit importieren soll: „Marka“ und „Fenninga“!!

[4] Demnach soll „ein Drittel der Gelder durch Korruption verloren“ gegangen sein. (SZ 31.7.97)

[5] Da geht es schon eher um Nachhilfe für die Bosnier. Das gemeine Volk der Serben, Moslems und Kroaten wird vom Westen für seinen Nationalismus verachtet, den es pflegt, ohne von ihm zu profitieren. Das sollte man mal dem Fußvolk der Franzosen, Deutschen und Amerikanern vorhalten! Aber als Nationalismus-Kritik ist das ja nicht gemeint, sondern als Auskunft darüber, daß der überlegene Nationalismus der NATO-Staaten den störenden Balkan-Nationalismus ohnehin zum Scheitern verurteilt.

[6] Bezeichnend der Vorfall, der im August durch die Presse ging: Kaum war die „Geberkonferenz“ beendet und der Vorsatz feierlich bekräftigt, Vertreibungen mit Geldverweigerung zu bestrafen, da griff in Jajce die dort ansässige kroatische Landsmannschaft samt Polizisten 500 zurückgekehrte Muslime an, um sie erneut zu vertreiben. Daraufhin stand einen Tag lang in den Kommentarspalten, daß solches „auch in der bosnisch-kroatischen Föderation an der Tagesordnung“ ist, nicht nur bei den bösen Serben. Und kurz darauf versprachen Tudjman und Izetbegovic dem neuerlich entsandten Dayton-Manager Holbrooke wieder mal in die Hand, alle rückkehrwilligen Bürger an dem Ort ihrer Vertreibung willkommen zu heißen. Das, nachdem der „kroatische Bismarck“ noch vor kurzem in bezug auf die Krajina-Serben erklärt hatte, deren Rückkehr sei ganz und gar unrealistisch und ungerecht, die „Rückkehr aller Sudetendeutschen“ werde ja auch nicht gefordert.

[7] SZ 24.5.97. Demselben Ziel diente auch die abermalige Mission des US-Gesandten Holbrooke. Auf seiner Rundreise kassierte er wieder einmal das Versprechen der gescholtenen Politiker ein, konstruktiv an der Umsetzung des einheitsstaatlichen Bosnien-Modells mitzuarbeiten. Die Auslieferung der „Kriegsverbrecher“ erreichte er nicht, statt dessen u.a. die Zusicherung Milosevics, Karadzic werde sich nun endgültig aus der Politik zurückziehen, und die Zusage von Tudjman, daß es in Zukunft eine richtige Grenze zwischen Kroatien und der „illegalen“ kroatisch-bosnischen Entität Herceg-Bosna geben soll. Und er sorgte für eine „Einigung“ in der strittigen Frage, welche Volksgruppe Bosnien als Botschafter in Washington vertreten dürfe: Ein Serbe darf. Die Tatsache, daß kein gemeinsamer Staatswille vorhanden ist, schlägt sich nämlich als „unüberbrückbarer Gegensatz“ bei der Bestellung der Außenvertretung Bosniens nieder. Alle Parteien gehen selbstverständlich davon aus, daß der jeweilige Botschafter nicht eine, nämlich gesamtbosnische Sache vertritt, sondern seine – als Kroate, Serbe oder Muslim im Gegensatz zu beiden anderen Volksgruppen.

[8] Vgl. Albrights Reden beim „Ministertreffen des Rates zur Implementierung des Friedens in Bosnien“ vom 30.5. sowie an der Harvard University am 5.6.97, in: Amerika-Dienst

[9] Für die moralische Feindbildpflege im Inneren unserer demokratischen Nationen sind wie immer die freien Medien zuständig, die ihren Part selbstverständlich ohne Anweisung von oben leisten. Die Kommentare zum Geschehen erfüllen den Tatbestand eines einzigen Aufrufes zu mehr Gewalt, deren Legitimität sich von selbst versteht, da sie im Namen der „Menschlichkeit“ gegen die zu Monstern erklärten Verfechter der serbisch-nationalen Ambitionen erfolgt: „SFOR zeigt Zähne – jetzt auch Karadzic!“; „Der Schlächter im Glück“; „Faßt Karadzic lebend“; Keine Hilfe für die Serbische Republik – es „trifft die Serben zurecht“; „Darf man einen wie Karadzic überhaupt interviewen?“; Antwort: Ja, um ihn als Monster statt Schriftsteller zu entlarven; „Nicht interviewen – verhaften!“ (Nicht Bild, sondern Süddeutsche Zeitung und Frankfurter Rundschau, Juli/August 1997)

[10] Das ist auch der Kern der moralischen Argumentation, derzufolge die nationalistisch verhetzten Bürger Bosniens ohne die Aburteilung der Kriegsverbrecher verständlicherweise unmöglich ihren inneren Frieden mit der neuen Ordnung machen und das Zusammenleben mit den Gegnern von gestern ertragen können. So gesehen wäre die Verhaftung der ehemaligen „Kriegshelden“ der bosnischen Serben die größte Dienstleistung am manipulierten Volk, die gewissermaßen eine Vergangenheitsbewältigung nach deutschem Muster erlauben würde. Fragt sich nur, ob die Serben das genauso sehen. Der einstmalige Geheimdienstchef und jetzige Außenminister, Herr Kinkel, ist jedenfalls auf die glorreiche Idee gekommen, einen entsprechenden Bewußtseinsprozeß dadurch zu fördern, daß man einen „Radiostörsender“ für die Serbenrepublik einrichtet, der die falsche und schädliche „nationalistische Propaganda“ durch eine echt aufklärerische Stimme der NATO ersetzt.

[11] Die Regierungs-Position der Republika Srpska betont das Recht auf eine gleichberechtigte Rolle, ebenfalls unter Berufung auf das unabweisbare Dayton-Abkommen: Natürlich hat die Mehrheit der Serben den Wunsch, sich mit Jugoslawien zu vereinen, wie auch die Deutschen den Wunsch nach Wiedervereinigung hatten (!). Wir sehen aber auch die Realität und haben unterschrieben, daß wir uns darauf beschränken, eine gleichberechtigte Entität innerhalb von Bosnien-Herzegowina zu sein. Die moslemischen Führer dagegen meinen, ihnen gehöre ganz Bosnien, und wir sind nur so etwas wie Untermieter. (Der serbische Vertreter im Präsidium von Bosnien, Krajisnik, in: Neues Deutschland, 16.6.97)

[12] Plavsic „erklärte den Konflikt“ mit ihrem Einsatz für das Dayton-Abkommen, das man „zähneknirschend angenommen“ habe, da es immerhin die Existenz der Serbischen Republik „nicht verhindert“ hat. (SZ 21.7.97)

[13] Wenn man etwas tun kann, damit das Volk den Eindruck bekommt (!), es lohnt sich, für Plavsic zu sein, dann sollte man das durchaus tun. Allerdings darf man da nicht übertreiben. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, daß Plavsic von uns aus durchsichtigen politischen Gründen gefördert wird. Sie kann sehr leicht mit dem Hinweis darauf angegriffen werden, daß sie mit dem Westen unter einer Decke stecke. (Der deutsche Diplomat Wagner, SZ 27.8.97)

[14] Auch Plavsic hat die SFOR-Aktion in Prijedor verurteilt und die Auslieferung eines Karadzic ausgeschlossen; den würde sie lieber von serbischen Gerichten verurteilen lassen. (SZ 11.7. und 21.7.97)