Europa und seine Dritte Welt
Die EU wickelt das Lomé-Entwicklungsprogramm ab

Die Lomé-Entwicklungsprogramme haben die Staaten Afrikas auf ihre Funktion als Rohstofflieferanten für den europäischen Markt zugerichtet, sie wegen ihres darin enthaltenen Ruins auf die Fortsetzung der Dienstbarkeit zwangsverpflichtet und dafür Zuschüsse gewährt. Nun erklärt die EU die Zurichtung für vollendet – keine Förderung mehr, sondern Auslieferung an die Gesetze des Weltmarkts pur: „Trade statt Aid“, „Werdet autonom! Handelt gefälligst mit euch selber!“. Der neue Anspruch heißt: Gutes Regieren!, die 3.Welt-Staaten sollen sich ihre politische Anerkennung durch Aufrechterhaltung geregelter Benutzungsverhältnisse trotz fortschreitenden Ruinierung verdienen, ohne dafür weitere Unterstützung zu verlangen.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen
Gliederung

Europa und seine Dritte Welt
Die EU wickelt das Lomé-Entwicklungsprogramm ab

Am 3./4.2.2000 wurde zwischen der EU und den inzwischen 71 Staaten aus Afrika, der Karibik- und der Pazifik-Region (AKP) die „Nachfolgekonvention“ für das Lomé-Abkommen abgeschlossen, das damit nach 25 Jahren Laufzeit – zuletzt gültig in der Variante Lomé IV – „erloschen“ ist. Im Juni findet die feierliche Unterzeichnung des neuen Vertrags auf den Fidschi-Inseln statt, die wenigstens eine besonders exotische Natur zu bieten haben, in der die Konferenzteilnehmer sich wohl fühlen. Was könnte ein schöneres Schlaglicht auf das neue „Partnerschafts-Abkommen“ werfen als die zufriedene Vollzugsmeldung seitens der deutschen Bundesregierung, die als den Inbegriff des Erfolgs der Verhandlungen einzig „die erstmalige Einbeziehung der Rückübernahmeklausel (der in Europa unerwünschten Ausländer) als wichtige Präferenz für weitere Abkommen“ herausstellt und in keineswegs ironischer Absicht fortsetzt: Der insofern (!) zukunftsweisende Charakter rechtfertigt die gegenüber dem bisherigen Abkommen verdoppelte Vertragsdauer von 20 Jahren. (Pressemitteilung, 22.3.)

Imperialismus aus dem Lehrbuch

Die Grundlüge der EU-Politiker über den 25-jährigen „Lomé-Prozess“ lautet, dass die Dritte-Welt-Staaten es trotz der großzügigen Betreuung mit Rat und Tat aus Europa leider nicht geschafft haben, sich zu brauchbaren Mitgliedern der marktwirtschaftlichen Staatengemeinschaft zu mausern. So distanzieren sie sich vornehm von dem Produkt, das der von ihnen organisierte real existierende Gebrauch dieser Länder bzw. ihres nützlichen Inventars hinterlassen hat. Da haben die Staaten der EU, ob gemeinsam und/oder auf eigene Rechnung, ein Vierteljahrhundert lang zielstrebig Handel und „Entwicklungspolitik“ mit den AKP-Staaten betrieben – und aus diesen pure Anhängsel ihrer kapitalistischen Ökonomien gemacht. Und jetzt schütteln ihre zuständigen Drittweltminister nur den Kopf angesichts von all den Staats-Konkursen und Kriegen, mit denen die da unten ihre und unsere Arbeitsplätze sowie den Frieden gefährden. Irgendwelche Forderungen seitens der staatlichen Repräsentanten des Niedergangs konnten und mussten die EU-Staatsmänner da im Verlauf der Verhandlungen nur scharf zurückweisen.

Dass die gewaltsame Reduktion dieser Landstriche auf die Funktion von Naturstofflieferanten des Kapitals mit Notwendigkeit die ökonomische und politische Ruinierung der postkolonialen Ordnungen hervorbringt, wird allenthalben fleißig dementiert, ist praktisch dafür umso mehr anerkannt und abgehakt.[1]

Die „Wende zum Realismus“ in der Entwicklungspolitik geht von diesem Resultat aus und macht daraus eine Naturtatsache, die man in Rechnung zu stellen hat.

Funktionszuweisung

In welcher Eigenschaft die von Europa zu exklusiven Partnern ernannten Entwickungsländer von Anfang an interessant waren, steht bereits mit dem Grundprinzip des 1975 geschlossenen Lomé-Abkommens fest. Diesem zufolge

„… gewährt die Europäische Union praktisch allen Industrie- und Agrarerzeugnissen aus diesen Ländern zollfreien Zugang zum Binnenmarkt, ohne dass EU-Waren umgekehrt in den Genuss der gleichen Behandlung kommen müssen.“ (Information der Generaldirektion der EU-Kommission, 1996)

Ein Akt der Großzügigkeit war dieses „Präferenzsystem“ nicht, sondern ein Erschließungsprogramm. Mit dem Verzicht auf zollfreien Zugang ihrer Waren zu den AKP-Märkten gingen die Baumeister der Europäische Gemeinschaft davon aus, dass bei diesen Ländern in Sachen Warenabsatz mangels geldwerter Kaufkraft ohnehin nicht viel zu erwarten war. Statt sie damit zu überfordern, sie sollten einem die eigenen Geschäftsartikel zollfrei abnehmen, ließ man es bei der Gewissheit bewenden, dass sie dasjenige, was sie sich leisten können, schon bei ihnen kaufen werden. Das AKP-Projekt galt einem anderen Zweck. Die politischen Sachwalter europäischen Kapitalwachstums wollten in Afrika keine Märkte erobern, sondern den dort lagernden oder wachsenden „Naturgütern“ den Weg zur geschäftsmäßigen Verwendung weisen. Mit den gewährten Handels-„Privilegien“ wurde das Angewiesensein dieser Länder auf einen dauerhaften Marktzugang für ihre Mineralien und Agrarerzeugnisse ausgenutzt, um dem in Europa ansässigen Produktions- und Handels-Kapital die Verfügung über auswärtige Reichtumsquellen zu sichern. Wobei gleichzeitig vertraglich festgelegt wurde, dass die AKP-Lieferanten die ihnen gewährte Freiheit nicht dazu missbrauchen, als lästige Konkurrenten die europäischen Agrarordnung zu stören:

„Ergeben sich ernsthafte Störungen aufgrund einer erheblichen Zunahme der zollfreien Einfuhren … mit Ursprung in den AKP-Staaten …, so kann die Gemeinschaft nach Artikel 177 Absatz 1 des Abkommens die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen.“

Was als generöses Angebot der Marktöffnung für die unterentwickelte südliche Hemisphäre mitsamt ein paar einschränkenden Bestimmungen zum Schutz der nördlichen Wirtschaftszentren daherkam, war die funktionelle Statuszuweisung an einen ganzen (dafür gezimmerten) Dritte-Welt-Staatenblock, Naturstoff-Zulieferbetrieb für den vereinigten europäischen Kapitalismus und sonst nichts zu sein – und in dieser Rolle als Anhängsel der Ersten Welt die eigene und einzige „Entwicklungs“-Perpektive zu sehen und wahrzunehmen.

Herrichtung der Staaten für ihre Funktion

Die politische und bilanztechnische Einordnung dieser Drittweltländer und ihrer Devisen-Einnahmen als Unterabteilung der „besonderen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der Gemeinschaft“ war eine Sache; eine andere die Fähigkeit der „unterentwickelten“ Vertragspartner zu solchen Wirtschaftsbeziehungen. Und da sah es schlecht aus. Mit abgebrühtem Realismus schätzte die EU diese Länder von vorneherein so ein, dass sie von sich aus nicht in der Lage sein würden, dauerhaft überhaupt wie vorgesehen als Lieferstaaten zu funktionieren. Deshalb wurden diese wohlweislich schon im ersten Lomé-Vertrag als Ansammlung von Sorgefällen diagnostiziert, für deren Herrichtung und Betreuung die EU technische und finanzielle Unterstützung leisten musste – unter dem passend-zynischen Titel „Entwicklungshilfe“. Und im Laufe der Zeit kamen da noch einige Defizite hinzu. Denn der Handel mit Europa, zu dem sich die AKP-Staaten aufmachten, war nicht zwecks ihrer Bereicherung erfunden worden und bilanzierte sich daher auch nicht bei ihnen als nationaler Zugewinn, sondern bei der anderen vertragschließenden Partei. Wie hätten auch ausgerechnet diejenigen Staaten die Gewinner des Handels sein können, auf deren Seite gar kein gewinnträchtiger Geschäftsgang, sondern bloß gewisse natürliche Voraussetzungen für Geschäfte vorlagen? Länder, deren einzige Einkommensquelle die Erlöse aus dem Abtransport „natürlicher Reichtümer“ sind, müssen zu jedem Preis verkaufen, den diejenigen zahlen, die aus ihnen den gültigen, nämlich kapitalistischen Reichtum machen. Das gar nicht wundersame Ergebnis ist folglich, dass die Entwicklungsländer umso geringere Preise erzielen, je erfolgreicher sie ihre Bodenschätze und Feldfrüchte auf die entsprechenden Börsen bringen! Und je mehr sie deshalb auf politischen Kredit aus Europa angewiesen sind, umso weniger sind sie in der Lage, die sich anhäufenden Zinsforderungen aus ihren Exporterlösen zu bedienen. Alle auf Lomé I folgenden Abkommen (II – IV) widmen sich daher nicht der Gewährleistung, Gestaltung oder Förderung der Handelsbeziehungen – das ursprüngliche Vertragsprinzip war da völlig ausreichend –, sondern der Frage, wie man mit dem fortschreitenden Ruin und der damit einhergehenden drohenden Unbrauchbarkeit der AKP-Länder verfahren solle

Zwangsverpflichtung auf Fortsetzung der Dienstbarkeit, Ruin inklusive

Der Umgang der EU mit ihren geschädigten Hinterhöfen folgte immer demselben Muster. Bei jeder anstehenden Revision war man besorgt über die während der letzten Jahre festzustellende ernste Verschlechterung der Handelsleistungen der AKP-Staaten (Präambel zu Lomé III), konstatierte die Auswirkungen des Preisverfalls der Produkte auf die wirtschaftliche und politische Stabilität der Länder, diagnostizierte als Ursache, dass die Wirtschaft der betroffenen AKP-Länder in erheblichem Umfang von der Ausfuhr dieses (jeweiligen) Produkts abhängig ist (Lomé IV, Bundesstelle für Außenhandelsinformationen, S. 12), und beschloss, die Entwicklung des Handels … mit dem Ziel, den Handel der AKP-Staaten zu entwickeln, zu diversifizieren und zu steigern (Art. 15a des 1995 geänderten Lomé IV). Das einzig probate Mittel gegen die Resultate eines zerstörerischen Handels sollte seine Intensivierung sein: Ohne Rücksicht auf die sicheren Verluste wurde da dem einen Land nahe gelegt, von eben dem Rohstoff mehr abzubauen, von dem es – gemessen an den Geschäftsbedürfnissen in den kapitalistischen Metropolen – ohnehin zu viel gab, was die Preissenkung beschleunigte. Da wurde dem nächsten Land die komplementäre „Marktstrategie“ empfohlen, zusätzlich zu seinen wenig lohnenden ein bis zwei Plantagenfrucht-Schlagern noch ein bis zwei andere anzubauen, also zu „diversifizieren“, um so die einseitige Abhängigkeit zu relativieren. Die Frucht solcher Bemühungen war – abgesehen davon, dass störende Eingeborenen-Massen von den prospektierten neuen Flächen abgeräumt, also um ihre Subsistenz gebracht wurden –, dass sich der Preisverfall auf alle Naturprodukte verallgemeinerte und verschärfte, so dass der Ruin garantiert sämtliche davon lebenden Staatsgewalten erfasste. Weil das so war, wurden gleichzeitig komplizierte Programme zur „Exporterlös-Stabilisierung“ (wie Stabex und Sysmin) aufgelegt, mit denen zwar kein Export und kein Erlös stabilisiert wurde, wohl aber ein paar Zuschüsse gewährt wurden, damit die für den Nachschub an Metallen, Kaffee und Nüssen zuständigen Branchen bzw. deren staatliche Sachwalter nicht gleich bzw. nicht ganz abgeschrieben werden mussten:

„Finanziert werden sollen … Sachinvestitionen, die der Aufrechterhaltung oder Rationalisierung der Produktions- und Exportkapazität in einer für die Lebensfähigkeit des Unternehmens angemessenen Höhe dienen.“ (Lomé IV, Bundesstelle für Außenhandelsinformationen, S.17)

Damit wurde die beständige Preissenkung all der Ausfuhrgüter der Dritten Welt zur berechenbaren Kalkulationsgröße für die europäischen Produktions- und Handelsunternehmen, die so ihren Gewinn stabilisieren. Je mehr umgekehrt die Ruinierung der Partnerländer vorankam, umso nachhaltiger wurde auf der Durchsetzung einer „marktkonformen“ Exportorientierung bestanden, welche den sicheren finanziellen Ruin der Staaten herbeiführt.

Als Ergebnis der systematischen und erfolgreichen polit-ökonomischen Zurichtung der per Lomé-Abkommen an die EU angeschlossenen Weltregionen wird inzwischen der Bankrott der dort angesiedelten staatlichen Kreaturen festgestellt. Der vor knapp einem Jahr auf dem Kölner G7-Gipfel feierlich beschlossene partielle Schuldenerlass für die 30 „ärmsten der armen“ Staaten war die offizielle Ratifizierung des Urteils der ökonomischen Existenz-Unfähigkeit nicht nur dieser 30, sondern im Prinzip aller Staaten, deren Status als Rohstoff- und Frucht(zu)träger des Kapitalismus sich in der eingestandenermaßen unwiderruflichen „Schuldenfalle“ widerspiegelt, von der die sorgsam angelegten Statistiken künden. Mit diesem vorläufigen amtlichen Endergebnis ist gleichzeitig das Urteil gefällt, dass diese Staatswesen untauglich geworden sind für die Sicherstellung, also Aufrechterhaltung der nützlichen Leistungen, deretwegen sie eine Zeit lang von den maßgeblichen Subjekten der Staatenwelt, in diesem Falle der EU, ausgehalten wurden.[2]

Der nun erfolgte Widerruf der mit Lomé verbundenen Förderungsabkommen bzw. die verabschiedete Nachfolgekonvention sind die offiziellen Dokumente für die Beendigung einer Epoche imperialistischer Unterwerfungs- und Benutzungspolitik und zugleich die Eröffnungsbilanz für die nächste.

Statt nutzloser Förderung: Auslieferung an die Gesetze des Weltmarkts pur

Von ehrgeizigen ökonomischen Entwicklungsprojekten ist nicht mehr die Rede. Außer in dem Sinne, dass solche endgültig der Vergangenheit anzugehören haben.

Schuldfrage und Absage

Durch die ideologische Brille betrachtet fällt das offizielle Protokoll über 25 Jahre Lomé-Vertrag nämlich so aus, dass die EU ihre großen Hoffnungen enttäuscht sieht: Sie hat es so gut gemeint, so viel investiert und – was haben die Adressaten der ganzen Anstrengungen daraus gemacht? Nichts. Außer immer mehr Schulden und Elend. Also doch wohl ein klarer Fall von „Misswirtschaft“. Der Beweis: Erstens Schulden und Elend, die sich dort angesammelt haben, wie jeder sehen kann. Und zweitens Regierungspolitiker, die tatsächlich einen großen Mercedes haben und ein schwarzes Konto in der Schweiz. So wird die Schuldfrage aufgeworfen und entschieden – was sich auch vornehm diplomatisch ausdrücken lässt, mit demselben Ergebnis:

„Die Hoffnung auf eine Überwindung der Ungleichheit zwischen dem reichen Norden und dem armen Süden habe sich nicht erfüllt“,

so beispielhaft ein gewisser Lord Plumb, der als Ratspräsident der EU/AKP-Versammlung zuerst in plumpester Manier der polit-ökonomischen Subsumtion jener südlichen Landstriche durch die EU das höhere Motiv unterjubelt, aus diesen ein Ebenbild des Nordens zu machen, nur um anschließend aus dem Scheitern der praktizierten Nächstenliebe zu folgern, dass mit dieser also Schluss sein muss.

„Und (er) fordert eine völlig neue Grundlage für die künftigen Beziehungen …, dass möglichst viele Menschen und Staaten in die globalen wirtschaftlichen Hauptströme integriert werden.“ (Neue Zürcher Zeitung, 29.10.97)

So absurd die doppelte Behauptung ist, diese Staaten wären nicht in den Weltmarkt integriert gewesen und aus diesem Abseits resultiere ihre und der „Menschen“ Misere, so fasst sich in ihr gleichwohl die komplette ökonomische Programmatik der Nach-Lomé-Ära zusammen. Und die heißt: „Unsere Dritte-Welt-Partner“ sind selber für ihren Erfolg oder Misserfolg verantwortlich und der einzige Erfolgs-Weg ist ihre „unverfälschte“ Auslieferung an die Gesetze der internationalen Konkurrenz. Die mit dem Gestus später Einsicht präsentierte Selbstkritik, derzufolge es gerade die ewige entwicklungspolitische Subventionierung dieser Länder war, die ihnen die unvermeidliche „marktwirtschaftliche Anpassung“ ersparte, macht den Kredit nicht in seiner wirklichen, erpresserischen und für diese Staaten ruinösen Funktion haftbar, sondern definiert ihn ex post als Summe von „Geschenken“, an denen sich nur selbstgerechte Potentaten bereichert hätten, um damit den politischen Beschluss der EU zu unterstreichen, sich künftig alle „Investitionen“ in die „Entwicklung“ dieser Ländern zu ersparen. Diese werden ab sofort als hoffnungslose Fälle behandelt und damit definitiv zu eben solchen gemacht, indem die europäischen Herren über den Kredit ihre sehr zweckgebundenen „Finanz- und Entwicklungshilfen“, die jene Staaten erst auf Gedeih und Verderb für ihre Zulieferfunktion für den auswärtigen Kapitalismus hergerichtet haben, als bloße unnütze Kosten verbuchen und dementsprechend zusammenstreichen. Dass die früher mal als Entwicklungsländer titulierten Staaten damit als solche, sprich als potenziell existenzfähige Wirtschaftssubjekte abgeschrieben sind, heißt natürlich nicht, dass die EU auch ihre Ansprüche an diese Weltregionen fallen lässt. Sie geht vielmehr davon aus, dass deren Leistungen durch den unerbittlichen Sachzwang zur Versilberung ihrer einzigen Geldquellen ganz von alleine gesichert bleiben – oder eben auf andere Weise zu sichern sind!

„Trade statt Aid“: Die „neue Chance“ liegt in der „Globalisierung“

Die Nachfolgekonvention von 25 Jahren Lomé-Vertrag besteht folgerichtig vor allem aus Kündigungen. Das System der „einseitigen Präferenzen“ –

„das es den AKP-Ländern seit 25 Jahren ermöglicht, ungehindert auf die europäischen Märkte zu exportieren, aber ihrerseits auf EU-Produkte Zölle zu erheben“

– und das einmal als Voraussetzung und Auftakt für eine schwungvolle „nachholende Entwicklung“ galt, wird abgeschafft. Und zwar mit der einleuchtenden Begründung, dass den AKP-Staaten dieser Sonderstatus und die dadurch eingeräumten Handelsvorteile ohnehin weitgehend „verloren“ gegangen sind. In der Tat hat die EU nicht nur im Rahmen des alten GATT kräftig an einer allgemeinen Senkung der Zollgebühren mitgewirkt, sondern darüber hinaus mit den ASEAN-Staaten, den Ländern des Andenpaktes und den Mittelmeerstaaten lauter spezielle Abkommen geschlossen, die so ziemlich dieselben „Bevorzugungen“ beinhalten wie das Lomé-Abkommen. Mit dem nicht weiter überraschenden Ergebnis,

„dass mehr als 60% der AKP-Exporte nach Europa keinerlei Vorteile mehr gegenüber des asiatischen und lateinamerikanischen Konkurrenz genießen. Nur noch 7% profitieren von einer nennenswerten Begünstigungsmarge.“ (Le Monde diplomatique, 12.6.98)

Wo aller Herren Länder gleichermaßen eingeladen sind, sich als Zulieferer für das europäische Geschäftswachstum dienstbar zu erweisen, da wird gleichsam die ganze Dritte Welt zu einem einzigen AKP-Staat, womit die traditionellen AKP-Länder einer universellen, deshalb verschärften Anbieter-Konkurrenz ausgesetzt werden und sind. Anschließend brauchen die weltpolitischen Subjekte der Veranstaltung nur noch auf die angeblich hinter dem Rücken aller Politik(er) waltenden unaufhaltsamen „Kräfte der Globalisierung“ zu verweisen, und schon ist erwiesen, dass Europa und Afrika gemeinsam ist, dass sich beide Kontinente an die politischen und wirtschaftlichen Umwälzungen unserer Zeit anpassen (müssen) (Außenminister Fischer, Rede in Johannesburg, Südafrika); dass die EU-Staaten also ebenso wie ihre Drittwelt-Anhängsel Betroffene sind, wenn erstere sich genötigt sehen, diesen auch noch die letzten Ansprüche auf „Begünstigungen“ auszutreiben.[3]

Und wenn schon „die schleichende Erosion der Handelspräferenzen“ der AKP-Staaten deren komplette Entsorgung nahe legt, dann gilt dasselbe natürlich auch für die kompensatorischen Zuschüsse zum permanenten Preisverfall:

„Da sich die Garantiefonds zur Absicherung von schwankenden Ausfuhrerlösen, Stabex (tropische Früchte) und Sysmin (Bergbau) nicht bewährt haben, werden sie abgeschafft.“ (Handelsblatt, 4.2.)

Das Rezept nach Lomé ist so nochmal klar gestellt: Wer sich mit Zuschüssen nicht in der Konkurrenz bewährt, der muss auch ohne Zuschüsse zurechtkommen. Verkaufen muss er auf jeden Fall, was er hat. Und zwar möglichst billig, damit der europäische Kapitalstandort floriert.

Regionale Freihandelsabkommen: Selektive Ausschlachtung der fertig gemachten EU-Zulieferzonen

Das beschlossene Auslaufen der Sonderkonditionen heißt nicht, dass die EU ihren ehemaligen Lomé-Staaten nichts mehr zu bieten hätte. Freihandel ist angesagt, sozusagen von gleich zu gleich und im Einklang mit den erweiterten Liberalisierungsforderungen der laufenden WTO-Runde.

„Vereinbart wurde die ‚Aushandlung von regionalen Freihandelsabkommen zwischen der EU und einzelnen Gruppen von AKP-Staaten. Die Gespräche darüber sollen 2002 beginnen… Die regionalen Freihandelsabkommen sollen die seit 1975 geltenden einseitigen Präferenzregelungen für Importe aus den AKP-Staaten ersetzen.‘“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.12.99)

Die EU will den AKP-Staaten Regeln für einen echt marktwirtschaftlichen Verkehr diktieren, aber nicht mehr nach der alten „abstrakten“ Blocklogik einseitig und für alle gleich, sondern streng nach dem Motto: ‚Jedem nach seinen Bedürfnissen, jedem nach seinen Fähigkeiten.‘ „Differenzierung“ nennt sich das. Die projektierten Regionalabkommen sollen zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.

Die erste Berechnung, die mit der Organisierung „länder- und regionalspezifischer Handelsabkommen“ verbunden wird, zielt auf die Herauspräparierung der Unterschiede der diversen Weltgegenden für die bedarfsgerechte Fortführung des ökonomischen Zugriffs auf brauchbare Naturprodukte, soweit vorhanden, bzw. die Einweisung von Ländern in reine Elendsquartiere, falls sie nicht einmal (mehr) solche Exportartikel zu bieten haben. In der „Übergangsperiode“ bis 2008 steht dementsprechend die Sichtung, Sortierung und Eingruppierung der 71 AKP-Länder an.

Wo es als zweckmäßig erachtet wird, sollen die schon bestehenden regionalen Organisationsformen genutzt, gefördert und eingebaut werden in eine am Kriterium der „Effizienz“ ausgerichtete europäische Dritte-Welt-Politik. Bei Bedarf soll aber auch mal eine „Region“ kreiert werden, um interessante Länder per Spezialabkommen neu auf die eigenen Ansprüche zu verpflichten. In dieser Hinsicht sind der EU schon mal die drei in Äquatornähe angesiedelten Länder Nigeria, Kamerun und Gabun aufgefallen, in denen einige Ölquellen sprudeln. Sie sollen deshalb zusammengefasst und in den Status einer „besonders wichtigen Region“ erhoben werden; was so viel heißt wie, dass jene Ressourcen – auch und gerade in Konkurrenz zu den USA – auf Dauer in Beschlag genommen sein wollen. Modifikations- und ausbaufähig wäre auch die Zusammenarbeit mit der von der Republik Südafrika geführten „Southern African Development Community (SADC)“, durch welche

„sich die EU mit dem Abkommen nicht nur den Zugang nach Südafrika, sondern auch in die per Zollunion mit der Kaprepublik verbundenen Nachbarländer verschafft.“ (Frankfurter Rundschau, 28.4.99)

Irgendwelche Zusagen oder Leistungen von europäischer Seite sind damit nicht verbunden. Dem Staat Südafrika – ein traditionell guter Freund Deutschlands, mit Rohstoffen, strategischem Einfluss und ausnahmsweise sogar mit einem inneren Markt versehen – kommt naturgemäß ein besonderer Stellenwert bei der Sicherung exklusiver Geschäftsmöglichkeiten in der Region zu; freilich muss auch dieses einzige real existierende afrikanische „Schwellenland“ den „neuen Geist der Partnerschaft“ zur Kenntnis nehmen, hat sich also den neuen Formen der Rücksichtslosigkeit anzupassen, die Europa für überfällig hält:

„Der Staat am Kap muss seine Einfuhrbeschränkungen für europäische Waren abbauen, gewinnt aber keinen verbesserten Zugang zum europäischen Markt, weil dort die Importrestriktionen für Agrarimporte bestehen bleiben.“ (Frankfurter Rundschau, ebd.)

Andere – zum Teil schon bestehende, zum Teil noch zu gründende – Staatengruppierungen sollen ebenfalls zur Integration in „regionale Freihandelsabkommen“ genötigt oder eingeladen werden. Bei ihnen kommt allerdings mehr die zweite Zielsetzung dieser Sorte Neuzuordnung der AKP-Länder in Betracht.

„Werdet autonom! Handelt gefälligst mit euch selber!“

Die Leitlinie ist durchaus originell und besagt, dass, wenn all die Einzelstaaten von den Erlösen aus ihren Exportschlagern für den europäischen Markt nicht leben können, sie eben eine Gruppe bilden und ihre überschüssigen Metalle und Nüsse untereinander verscherbeln sollen. Der Imperativ ‚Kooperiert mal schön!‘ an zufällig geographisch benachbarte Staatsgebilde, die in keinem ökonomischen Zusammenhang miteinander stehen und über keine Zahlungsfähigkeit verfügen, stellt klar, worin Entwicklungshilfe 2000 besteht: Er beendet jeden Schein eines von der EU ausgehenden Karriere-Angebots für diese Länder oder einer Alternative, die ihnen bliebe. Kein Wunder, dass er wenig Begeisterung hervorruft. Deshalb setzen die EU-Manager geradezu auf die erpresserische Wirkung des Entzugs des „relativen Vorteils gegenüber der Konkurrenz aus Drittländern“, nachdem für AKP-Staaten ja die Handelspräferenzen mit der EU entfallen:

„Genau diese (verschärfte Konkurrenz), so hoffen die EU-Regierungen, dürfte aber auch ihre bisher nicht sonderlich ausgeprägte Bereitschaft fördern, möglichst rasch die Regionalabkommen auf den Weg zu bringen. ‚Es gibt ein enormes Potenzial für die interregionale Zusammenarbeit unserer Partner‘, sagt Entwicklungskommissar Poul Nielson. So wickelten die 48 afrikanischen AKP-Staaten bisher nur etwa sechs Prozent ihres gesamten Außenhandels untereinander ab.“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7.2.)

Fürwahr ein enormes Potenzial, das der Kommissar da ausgerechnet hat – wahrscheinlich nach der Formel: 100% minus 6% ergibt sagenhafte 94%, die auf Realisierung warten! Und der Afrika-Reisende Außenminister Fischer empfiehlt seinen Negerkollegen gar, sich an der Staatengruppe der EU ein zeitgemäßes Vorbild in Sachen „interregionale Zusammenarbeit“ zu nehmen. Auf diese Weise wird die praktische Absage an jedwede Erwartung zum Programm erhoben, die imperialistischen Subjekte der zerstörerischen Dritte-Welt-Ausbeutung hätten den staatlichen oder menschlichen Hinterlassenschaften im Süden noch irgendetwas anderes zu offerieren als eben die Fortsetzung dieses Ruins und die Vermehrung des Elends. Die EU weist ab sofort jede Urheberschaft und Zuständigkeit für den heillosen Zustand ihrer abhängigen Geschöpfe weit von sich und gibt die Verantwortung für die Abwicklung des Bankrotts an diese zurück. Dafür ist der Rat ‚Wickelt eueren Handel halt unter euch ab, wenn ihr euch emanzipieren wollt!‘ tatsächlich der passende Zynismus.

Als Modell für eine derartige regionale Selbstorganisation des Mangels kommt womöglich auch die – ebenfalls bereits real existierende – „Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA)“ in Frage, in der es für europäische Weltkonzerne wenig zu holen und zu verdienen gibt. Auf jeden Fall gilt der Befehl zu selbstgenügsamem Interregional-Handel für die ziemlich überregional anzutreffende Gruppe von Staaten, die bereits unter dem schönen Titel „Least developed countries (LLCD)“ rubrifiziert ist; zu ihr gehören inzwischen satte 39 bis 41 der 71 AKP-Staaten. Diese „Ärmsten der Armen“ – als solche per Schuldenerlass amtlich abgeschrieben – verdienen in besonderem Maße unser Mitleid, das bekanntlich großzügig macht:

„Sonderregeln gelten für die … ärmsten AKP-Länder: Bereits (!) von 2005 an wird die EU sämtliche Einfuhrzölle und Abgaben für Industrieprodukte, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen aus jenen Staaten streichen.“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7.2.)

Tatsächlich werden von der EU laut offizieller Statistik schon heute überhaupt nur auf 1% der landwirtschaftlichen Exportartikel dieser Staaten Schutzzölle erhoben, und andere produzieren sie ohnehin nicht. Die damit in Aussicht gestellte „Erleichterung“ hält sich also in Grenzen, eine andere ist nicht vorgesehen. Dafür „haben sie die Wahl, ob sie sich einem regionalen Freihandelsabkommen anschließen“ wollen oder nicht (ebd.) – fürwahr eine schöne Entscheidungsfreiheit, die daraus resultiert, dass es auf sie sowieso nicht ankommt. Und wenn sie dann nicht umso mehr miteinander handeln wollen, können wir ihnen auch nicht helfen!

Die Revision, welche die EU in ihrem Verhältnis zu den Ex-Lomé-Staaten vornimmt, zeigt, dass man in Brüssel noch den berechnendsten imperialistischen Umgang – jede „Entwicklungsförderung“ war schließlich immer schon eine streng „konditionierte“ politische Investition – mit den immer mehr als pure Last und ärgerliches Störpotenzial wahrgenommenen Verlierernationen in Afrika und anderswo ökonomisieren will. Der grüne Außenminister Fischer ist wiederum prädestiniert, deren staatlichen Repräsentanten das anvisierte Behandlungsschema der Ausschlachtung des Lomé-Erbes als Wende zu echter und ehrlicher Partnerschaft, die nicht mehr im Zeichen der kolonialen Geschichte und einseitiger Entwicklungshilfe steht, zu verkaufen: Die neue Agenda schert endlich nicht mehr alle über einen Kamm, sondern wird der ach so bunten Verschiedenheit der Länder gerecht. (Rede, ebd.)

Der Rat zur unausweichlichen Auflösung staatlicher Ordnungsgewalt: „Auf gutes Regieren!“

Im Mittelpunkt des neuen „Partnerschafts-Abkommens“ zwischen der EU und den AKP-Staaten steht erklärtermaßen „ein starker politischer Inhalt“ – und dafür wird es allenthalben gerühmt. Gemeint ist das zum Vertrag erhobene kategorische Verlangen der EU nach „gutem Regieren“ („good governance“) in den Armenhäusern der Welt. Die dortigen lokalen Herrscher sollen in Zukunft die Menschenrechte beachten und eine Demokratie einführen, da ohne diese Voraussetzungen nun mal keine funktionierende Staatlichkeit zustande komme – also auch jede Entwicklungshilfe sinnlos sei. Was für ein Verdikt mit dieser Maßregel(ung) ergeht, wird deutlich, wenn man sich die Sache einmal umgekehrt so vorstellt, dass die „internationale Staatengemeinschaft“ sämtliche wirtschaftlichen und politischen Vertragsbeziehungen mit einem Staat wie Deutschland unter den Generalvorbehalt stellt, dass hierzulande ein „verantwortliches Regieren“ (so die offizielle deutsche Übersetzung des englischen Ausdrucks) stattfindet. Jedermann würde auffallen, dass mit solch einer Formel nicht weniger als die Ächtung eines Regimes und der Ausschluss eines Staates aus dem Kreis der respektierten Hoheiten angesagt ist. Tatsächlich ergeht auf diese Weise von Seiten der EU zusätzlich zur Annullierung aller ökonomischen Aufbauversprechen und Rechtstitel auf materielle Förderung die ausgesprochen pauschale

Kündigung der politischen Anerkennung

an die Adresse der geschätzten Partnerstaaten aus der Dritten Welt. Das Urteil lautet, dass sie nicht ordentlich regieren, weshalb sie nunmehr auch von den „guten Regierungen“ der Ersten Welt gebührend diskriminiert – also wohl unterschieden – gehören. Widerrufen wird so die Vorstellung, dass im Umgang mit ihnen noch so etwas wie reguläre zwischenstaatliche Verhältnisse am Platze sind; aus dem Verkehr gezogen die Unterstellung, dass es sich bei den dort herrschenden politischen Eliten, für deren Unterhalt man sich einmal zuständig wusste, um legitime Ansprechpartner in allen Angelegenheiten handelt, die deren Territorium sowie dessen sachliches wie menschliches Inventar betreffen. Das einschlägige polit-moralische Stichwort heißt „Korruption“. Es behauptet eine zweckwidrige Verwendung der Gelder und Kredite, die für die postkolonialen Staatswesen aus ihren Hilfsdiensten für den Weltkapitalismus angefallen sind – was man, da zur Bestechung immer zwei Seiten gehören, auch so ausdrücken könnte, dass die politischen „Geldgeber“ mit den Diensten der Obrigkeiten, die sie gekauft haben, unzufrieden sind. Der Vorwurf der bloß persönlichen Bereicherung der jeweils amtierenden Eliten liefert den Rechtfertigungs-Grund, weshalb diese Staaten ihre Souveränitätsrechte verwirkt, also nichts Besseres verdient haben als ihre Entmachtung. Auch so geht also Imperialismus: Die Führungsnationen des Kapitalismus entziehen ihren staatlichen Geschöpfen die Lizenz zu herrschaftlicher Ordnungsgewalt, die sie – wer sonst? – ihnen einmal verliehen haben.

Das Rezept Demokratie

Die EU-amtliche Diagnose von undemokratischen und menschenrechtswidrigen Regierungsformen als Wurzel allen Übels ist zuallererst Zeugnis einer beträchtlichen Verlogenheit: So werden im Namen der unvermeidlichen Opfer der Machtausübung, mit der die Drittweltherrschaften dem Auftrag ihrer europäischen Vorbilder und Alimentierer nachgekommen sind, „einheimische Potentaten“ haftbar gemacht für die elenden Resultate marktwirtschaftskonformen Regierens und die Abwesenheit „stabiler Ordnung“. Ein noch eindrucksvolleres Lehrstück imperialistischer Arroganz ist es freilich, wenn die EU ausgerechnet Staaten, deren „Wirtschaft“ im Europa-dienlichen Abtransport von Produktions- und Lebensmitteln besteht und deshalb als Geldquelle für die Aufrechterhaltung eines staatlichen Machtapparats nicht taugt, als Ausweg emp- und befiehlt, „unsere“ bewährte Herrschaftsmethode zu kopieren – sozusagen als Ersatz für die nicht vorhandenen materiellen Grundlagen eines funktionierenden Staatswesens. Und wenn sie Wohlverhalten und vorzeigbare Resultate bei der Umsetzung dieses unmöglichen Rezepts – ihren Laden nach allen Regeln demokratischer Kunst zusammenzuhalten – zur Bedingung dafür erhebt, dass, zur Belohnung, vielleicht mal wieder die ein oder andere entwicklungspolitische Prämie rüberkommt.[4] Den verehrten Vertragspartnern wird, unter Verweis auf die desolate Verfassung ihrer Staaten, die Fähigkeit zur Staatsführung und damit die politische Brauchbarkeit abgesprochen; sie sind folglich nur mehr Objekt des Missfallens und der Zensur, die sich ab sofort „politischer Dialog“ nennt:

„Mehr Gewicht als in der Vergangenheit bekommt die politische Zusammenarbeit. Fragen der Demokratie, der Menschenrechte sowie Friedens- und Stabilitätspolitik sollen stärker erörtert werden. Dieser Dialog soll auch Rüstungsausgaben, nachhaltige Entwicklung und Umweltfragen umfassen. Nach langem Drängen erklärten sich die Entwicklungsstaaten bereit, die ‚verantwortungsvolle Regierungsführung‘ in das neue Abkommen aufzunehmen. Dies ermöglicht es der EU, Hilfsgelder zu stoppen, wenn sie einer Regierung umfangreiche Korruption nachweisen kann. Bislang war dies nur möglich bei Menschenrechtsverletzungen.“ (Handelsblatt, 4.2.)

Ein schöner Dialog, in dem die eine Seite Staaten der anderen jegliche Souveränität bestreitet, ihr regelmäßig das aktuelle Sündenregister vorhält, Waffenkäufe verbietet und gleichzeitig eine Stabilitäts-und Friedensgarantie gegen „Chaos und Bürgerkrieg“ abverlangt!

Lizenzentzug gegengezeichnet

Die EU nimmt sich nicht nur jedes Recht im Umgang mit ihren dekadenten Lomé-Partner-Staaten heraus. Die Freiheit dazu macht sie zur Leitlinie des neuen, des Nachfolge-Vertrags von Lomé – in welchem die AKP-Staaten, wenn auch „nach zähen Verhandlungen“, wie die Verhandlungsführerin Wieczorek-Zeul berichtet, das Prinzip des „Good Governance“ eigenhändig unterschreiben. Auf Geheiß der EU bilanzieren sie damit die Ergebnisse von 25 Jahren geregelter Dienstbarkeit am Euro- und sonstigen Kapitalismus als eigenes politisches Versagen, lassen dem Schuldeingeständnis die Bereitschaftserklärung zur Hinnahme der fälligen Strafen folgen, geloben tätige Reue und überlassen den befugten Gremien der EU ein für alle Mal die Entscheidung, welche Länder künftig noch irgendwelcher „Unterstützungsmaßnahmen“ für würdig befunden werden. Dass die Rückversetzung der Dritte-Welt-Staaten in einen politischen Unstatus, recht betrachtet, ein Erfordernis der Selbstbestimmung dieser Länder ist, diese Botschaft weiß abermals Außenminister Fischer, der ehemalige Basisdemokrat und überzeugte Kosovo-Demokratisierer, den „Betroffenen“ am schönsten zu vermitteln. Es wird der einzig authentischen Perpektive von Emanzipation in Afrika, Karibik und Pazifik Rechnung getragen:

„Die entscheidenden Weichenstellungen zur Demokratisierung müssen aus Afrika selber kommen. Unterstützung von außen ist nur begrenzt und mit großer Vorsicht möglich, denn Demokratie muss von den gesellschaftlichen Kräften im Land gewollt sein, ihren Interessen entsprechen, von ihnen ‚gelebt‘ werden.“ (Fischer, ebd.)[5]

Keine Rechte für eine Souveränität ohne Macht

Das praktische Scheitern des imperialistischen Ideals der 90er-Jahre, durch die Rekrutierung passender Staatsmänner statt finsterer Diktatoren ließen sich hoffnungslose Elendsregionen in blühende Landschaften verwandeln (Clinton u.a.), löst sich konsequent auf in den Rassismus, demzufolge gewissen Kontinenten, Völkern und Menschen nicht zu helfen ist. Sie produzieren mit Hunger und Dürre, Aids und Stammesrivalität, Völkerwanderungen und Gemetzeln lauter Ordnungsprobleme, also Gefahren für die zivilisierte Menschheit, vor denen „wir“ uns wappnen müssen. Was bleibt da anders übrig als das zu tun, was die EU in Form der sog. „Strategie des selektiven Umgangs“ mit den problematischen Kantonisten ohnehin vorhat? In dauernder Prospektion wird entschieden, wo und inwieweit man hier und dort noch auf ein Stück Staatsgewalt setzen kann, das für die Kontinuität der nötigen Geschäftsbeziehungen sorgt und die Elenden erfolgreich gegen „Unruhestifter“ immunisiert, so dass ihr Elend nicht weiter stört. Herrn Fischer sind da, wie die Presse hämisch vermerkte, neben der Republik Südafrika ganze zwei Staaten in Afrika eingefallen: Nigeria und Mozambique, wo der als Kompliment gedachten Visite leider eine Flutkatastrophe zuvorkam, die enthüllte, dass im Zuge der öffentlich bewunderten „durchgreifenden Privatisierung“ alle überflüssigen staatlichen Hilfs- und Katastrophendienste wegrationalisiert worden sind; was allerdings umgekehrt den Vorteil hatte, dass Fischer unsere Helikopter-Helden, die immerhin „schneller als die USA“ vor Ort waren, einsetzen und anschließend das aktuelle Paradigma der europäischen und deutschen „Entwicklungshilfe“ bestätigt sehen konnte, wie viel sich schon mit wenigen Mitteln machen lässt. (SZ, 30.3.)[6]

Wo keine geeigneten politischen Ansprechpartner mehr ausfindig zu machen sind, muss man die für sinnvoll erachteten „Projekte“ an den Regierungen vorbei organisieren, da die bereit gestellten Finanzhilfen ansonsten ohnehin nur die Korruption der unfähigen herrschenden Elite beflügeln. Sei es, indem man die zur Exploitation bestimmten Bergwerke, Ölquellen und Plantagen sowie Transportwege durch private Schutztruppen (der interessierten Konzerne) oder durch die Anheuerung irgendwelcher Stammeskrieger sichern lässt, womit man zweifellos einen schönen Beitrag zur Befriedung des Landes leistet![7] Sei es durch exemplarische Demonstrationen der „Hilfe zur Selbsthilfe“, die man gleich unabhängig von jeder behördlichen Zustimmung organisiert. Die praktische Missachtung der einheimischen Hoheit ist auf jeden Fall Programm:

„Die bislang an die Regierungen gezahlte europäische Hilfe würde sich auf eine wachsende Zahl von öffentlichen und privaten Partnern verteilen, wobei auch lokale Initiativen oder sogar Formen der Subsistenzwirtschaft gefördert werden könnten.“ (Le Monde diplomatique, 6/98)

Der Konjunktiv ist nach der Verabschiedung der Lomé-Nachfolge-Konvention hinfällig. Laut den „Schlussfolgerungen der Brüsseler Ministerkonferenz“ ist die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und von nicht-staatlichen Akteuren geradezu der Ausweis einer neuen demokratischen Dimension. (Memo Nr. 10) Es geht also auch eine „Entwicklungspolitik“, welche förmlich anerkannte Staaten faktisch als herrenloses Gelände behandelt, also gar nicht mehr den Anschein erweckt, als ginge es um die Förderung „unterentwickelter Nationen“. Und dass man ausnahmsweise auch mal Geld und technische Hilfe für die pure Subsistenz ausgewählter Dörfer hinlegt, zeigt einzig, dass in Bezug auf diese Landstriche nur mehr der außerökonomische Zweck der schieren Armutsverwaltung und politischen Neutralisierung der – gemessen an den kapitalistischen Wachstumsbedürfnissen – überschüssigen Bevölkerung zählt. Passend hierbei ist, dass die lange Zeit wenig gewürdigten „Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs)“ und die vor Ort registrierten „Selbsthilfe-Initiativen“ inzwischen quasi in den Rang von Ersatzinstitutionen für die zusammengestrichenen staatlichen Betreuungsprogramme befördert werden. Sie sind durch die Ministerien für „wirtschaftliche Zusammenarbeit“ ermächtigt, Experimente zum Überleben – notfalls auch ohne das Prüfsiegel „marktwirtschaftlich einwandfrei“ – zu organisieren. So dass auch die Reste der Dritte-Welt-Fans nunmehr zufrieden mit sich, mit den endlich ihre „Kompetenz“ wertschätzenden europäischen Staaten und mit der für ihre mildtätige „Arbeit“ erschlossenen Dritten Welt sein können. Gleichzeitig können sich Deutschland und die EU in Zukunft eine Reihe von Konsuln und Goethe-Instituten sparen und so der Verschwendung knapper Haushaltsmittel Einhalt gebieten. Diese Sorte einer Entwicklungspolitik der direkten Betreuung von „Non-State-Actors“ ist der sinnfällige Ausdruck einer Politik, die über die Masse der Dritte-Welt-Staaten das praktische Urteil gefällt hat, dass selbige ohnehin zu nichts mehr taugen, so dass die verbliebenen Funktionen, um deretwillen sie einmal als autonome Herrschaften lizensiert und mit Waffen und Infrastruktur ausgestattet wurden, bei Bedarf in eigener Regie zu gewährleisten sind. Womit auch klar ist, warum moderne Politiker des 21. Jahrhunderts jeden „Neo-Kolonialismus“ strikt ablehnen: Sie sehen nicht, wie er sich lohnen würde!

„Das Flüchtlingselend an seinem Ursprung bekämpfen“ oder: Jeder hat das Recht, in seiner Heimat zu verhungern. Die EU setzt es durch!

Mit der nicht mehr durch politische „Vorzugsbehandlung“ verfälschten Auslieferung der AKP-Staaten an die „Globalisierung“ und der Weigerung, „bankrotte Regime“ zu alimentieren, bekräftigen und generalisieren die kostenbewussten Manager der EU das Elend und politische Chaos, vor dem sie sich anschließend als hilflos gerieren und ihre mitfühlende Bevölkerung zu Spenden aufrufen. Eine Aufgabe haben sie für die ortsansässigen staatlichen Autoritäten allerdings schon, selbst wenn sie diese ansonsten für komplett unbrauchbar halten: Als nach wie vor förmlich registrierte Staaten mit Sitz und Stimme in der UNO sollen sie ihren hoheitlichen Stempel, den ihnen keiner abnehmen will, auf die Rücknahmedokumente ihrer entflohenen „Staatsbürger“ drücken!

Weil sich die europäischen Staatslenker der Rolle ihres weltweiten kapitalistischen Systems als eines dauerhaften Produzenten von Armenhäusern und Kriegswirren sicher sind, legen sie entscheidenden Wert darauf, dass die Wirkungen des imperialistischen Gebrauchs bzw. Nichtgebrauchs dieser Länder dort lokalisiert bleiben, wo sie auftreten. Die anfallenden menschlichen Opfer sollen an unerwünschter Mobilität gehindert werden, damit sie die europäischen „Zivilgesellschaften“ nicht materiell und geistig – was ihre ausländerfreundliche Einstellung betrifft – überfordern, sie sollen also in die Grenzen eingebannt werden und bleiben, hinter die sie gehören! Mit der Zusage zu diesem – oft einzig verbliebenen – Liebesdienst, zu welcher die amtierenden Regierungen erfolgreich erpresst wurden, wird also der Auftrag akzeptiert, die fluchtwilligen Elendsgestalten nicht mehr aus ihrem „Heimatland“ herauszulassen bzw., so weit sie sich bereits illegal auf dem Gebiet der EU aufhalten, sie zur Entsorgung in ihre angestammten Gefilde zurückzunehmen. Dabei ist Großzügigkeit angesagt in puncto staatsbürgerlicher Zuordnung: Die Unterschrift unter eine allgemeine Rücknahmeklausel für abgelehnte Asylbewerber und Flüchtlinge gilt nicht nur für Angehörige des eigenen Staates, sondern auch für Drittlandsbürger und Staatenlose (FAZ, 7.2.). So kleinliche Unterscheidungen wie diejenige, aus welchem Land das störende menschliche Strandgut nun genau stammt, verbieten sich schließlich, wo es das Menschenrecht des Schengener Abkommens auf „Freiheit und Sicherheit in einem einheitlichen europäischen Rechtsraum“ durchzusetzen gilt. Damit es nicht bei bloßen Versprechungen bleibt, sind konkrete „Aktionspläne“ mit jedem einzelnen Land vorgesehen, in denen die Erfordernisse der „Bekämpfung illegaler Einwanderung“ bei Bedarf mit „humanitärer Hilfe“ kombiniert werden. Denn da ist „Entwicklungshilfe“ mit Polizeiausbildung, Auffangcamps etc. ja wirklich von nachprüfbarer Effizienz, wo sie dazu taugt, uns die elenden Flüchtlinge vom Hals zu halten! So kann stolz vermeldet werden, dass die EU endlich das lange propagierte Programm einlöst, künftig das Übel der „Flüchtlingsströme“ an der Wurzel zu bekämpfen, nämlich dort, wo es entsteht. Und die NGOs samt der „Mediziner ohne Grenzen“ sind an vorderster Front dabei, den Schutz der EU-Grenzen vor ungebetenen Eindringlingen tausende Kilometer vor diesen zu organisieren – unter dem aktuell passenden Motto, versteht sich: „Give him (dem potentiellen Flüchtling) the right to stay.“

[1] Einen Grundsatzartikel über „‚Marktwirtschaft und Demokratie‘ in Afrika“ haben wir zuletzt im GegenStandpunkt 3-98, S.141 veröffentlicht.

[2] Auf dem gerade inszenierten Gipfeltreffen der EU mit den Staaten Afrikas wurde das Prinzip des Schuldenerlasses bekräftigt. Kanzler Schröder kündigte generös an, Deutschland werde den „Ärmsten der Armen“ alle Schulden erlassen, d.h. zusätzlich zum G7-Beschluss noch 700 Mio. DM. Derselbe Schröder und die EU wiesen es aber kategorisch zurück, das Ansinnen der weniger Ärmsten unter den Armen auf Schuldenstreichung auch nur auf die Tagesordnung zu setzen. Man verwies auf die schon gewährte „Schuldenhilfe“ und bestand damit auf der Fortsetzung des Schuldnerverhältnisses, das als Hebel der Erzwingung unbedingter Dienstbarkeit gerade nicht außer Kraft gesetzt werden soll, auch wenn klar ist, dass die inzwischen bilanzierten Schulden sich auf uneinbringliche 700 Milliarden DM belaufen.

[3] Man kann natürlich auch so das beschlossene Streichungsprogramm als bloßen Übergang zu einer „flexibleren“ Fortführung des Gestrichenen verkaufen, was die deutsche „Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit“ Wieczorek-Zeul bevorzugt: Es würden bloß (!) diese Hilfen nicht mehr mit einem zusätzlichen Finanzvolumen ausgestattet sein, auf das die Anspruchsberechtigten automatisch Zugriff haben, sondern sie könnten von Fall zu Fall locker gemacht werden im Rahmen der allgemeinen Förderungs-Titel, um beispielsweise die gesamtwirtschaftlichen und sektoriellen Reformen in den betroffenen Ländern nicht zu gefährden. Dass es überhaupt noch einen „Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)“ gibt, aus dem ab sofort rein nach Gnade bzw. Ermessen der „Geldgeber“ Unterstützungsgelder gezahlt und „Reformen“ angeschafft werden, dient als Argument dafür, dass letztlich nur die Verfahren entbürokratisiert wurden und auf diese Weise das Kunststück gelungen ist, ein zeitgemäßes Abkommen zu formulieren, das den ‚Geist von Lomé‘ wahrt und gleichzeitig die unumgänglichen tiefgreifenden Neuerungen einvernehmlich regelt. Für perfide Schönfärbereien sind „Ex-Linke“-Minister allemal gut. (Vgl. den Artikel von Wieczorek-Zeul, Frankfurter Rundschau, 4.5.)

[4] Erpressung ist doch die einzig taugliche „Hilfe“: Auf diese Weise lässt sich in Zukunft die Entwicklung des Empfängerlandes flexibler begleiten. Dort, wo es spürbare Fortschritte gibt in Bezug auf Armutsbekämpfung, Förderung der Zivilgesellschaft und Aufbau demokratischer Strukturen, können solche Leistungen durch zusätzliche Unterstützung honoriert werden. (Wieczorek-Zeul, ebd.)

[5] Angesichts dieses Standpunktes der westlichen Staatsmänner finden sich prompt einige staatsbürgerliche Moralisten, die den europäischen Staatsmännern eine „doppelte Moral“ vorwerfen, weil die Kriege und Gemetzel in Afrika ihnen keinen Militäreinsatz wert sind, die Verletzung der Menschenrechte auf dem Balkan hingegen schon – statt die unterschiedlichen Kalkulationen der EU zur Kenntnis zu nehmen und daraus den fälligen Schluss zu ziehen, dass es hier wie dort um etwas anderes geht als um den „Schutz von unschuldigen Menschen vor Gewalt“!

[6] Rede in Johannesburg. Die Afrika-Reise des deutschen Außenministers entsprach genau dem Drehbuch der Strategie zweckmäßiger Ausnutzung des Ausnutzbaren. Er erschien in der Tat dort auf der Bühne, wo „etwas zu holen“ ist. Erstens in der Republik Südafrika, nachdem die ANC-Regierung mit der Bundesrepublik das größte Rüstungsgeschäft in der südafrikanischen Geschichte abgeschlossen hatte (taz, 3.4.00), um verstärkte militärische Zusammenarbeit zu vereinbaren (SZ, 1.4.) Zweitens in Nigeria, das die Rolle eines „Stabilitätsankers“ in Zentralafrika spielen soll und dessen neue Regierung – weil frei und demokratisch gewählt – das Lob Fischers für den „Übergang zur Demokratie“ einheimste, so dass deutsche Investoren mit dem ölreichen Land wieder ohne Gewissensbisse Geschäfte machen können (SZ, 29.3.00). Und drittens in Mozambique, das als Modell für „marktwirtschaftliche Reformen“ herhalten sollte, bis die Überflutung die „Hilflosigkeit“ des Landes offenbarte, weshalb der Außenminister das Ganze in eine Leistungsschau in Sachen „humanitärer Hilfe“ umpolen musste. Der Vorwurf, deutsche und europäische Politiker hätten „kein Konzept“, ist also verfehlt.

[7] Inzwischen häufen sich ja ohnehin die Fälle, in denen das Vorhandensein von Bodenschätzen für das betreffende Land nur noch dazu gut ist, als Grund und Finanzierungsmittel für die Dauerveranstaltung von Bürgerkriegen zu dienen. Der Kampf um die Diamanten-Minen und deren Versilberung für die Waffenbeschaffung in Sierra Leone ist so ein Fall, der ausnahmsweise mal Schlagzeilen macht, weil sich die UNO dort einmischt.