Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Reaktionen auf deutsche Vertriebenenpolitik (I)
Deutschland setzt aufs EU-Recht: Freie Fahrt für deutsche Vertriebene in Polen

Nachdem in einem Bundestagsbeschluss die Forderung bekräftigt wird, „die legitimen Interessen der Heimatvertriebenen auch weiterhin“ zu beachten, fordert das polnische Parlament Deutschland mit aller diplomatischen Deutlichkeit auf, die Souveränität Polens zu respektieren. Im Vergleich zur prompten Hetze der Vertriebenenverbände erscheint die deutsche Antwort mal wieder „mäßigend“. Deutschland will „nur“ im Inneren Polens das Deutschtum eigentumsrechtlich verankern, und dafür sieht man im EU-Beitritt Polens alle Mittel gegeben.

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Reaktionen auf deutsche Vertriebenenpolitik (I)
Deutschland setzt aufs EU-Recht: Freie Fahrt für deutsche Vertriebene in Polen

In Bonn ist man verwundert über die heftige polnische Reaktion auf einen Bundestagsbeschluß, in dem

„die Forderung bekräftigt (wird), die Tschechische Republik und Polen müßten im Zuge des Beitritts zur EU den Heimatvertriebenen das Recht auf Freizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit gewähren. Die europäischen Grundfreiheiten müßten selbstverständlich und unabdingbar für alle Bürger in den alten und neuen Mitgliedsstaaten gelten. Die Bundesregierung habe die Vertreibung von Deutschen aus ihrer Heimat nach dem Zweiten Weltkrieg stets als großes Unrecht und als völkerrechtswidrig betrachtet; im Dialog mit den östlichen Nachbarstaaten müßten die legitimen Interessen der Heimatvertriebenen auch weiterhin beachtet und diese beim Zusammenwirken Deutschlands mit seinen Nachbarstaaten umfassend einbezogen werden.“

Es kann nur Aufregung aus Unkenntnis sein, eine völlig unnötige Aufwallung, wenn das polnische Parlament daraufhin seinerseits in einer Resolution die deutsche Regierung auffordert, die territoriale Ordnung in Ostmitteleuropa im Gefolge des Zweiten Weltkrieges nicht in Frage zu stellen, wie sie in den Verträgen zwischen Polen und Deutschland bestätigt worden ist, und deutlich macht, daß die Mitgliedschaft in der EU weder die polnischen Grenzen noch die Eigentumsrechte Polens an Immobilien gefährden dürfe. Schließlich sei in der Entschließung des Bundestages die polnische Grenze gar nicht erwähnt worden; zwischen Deutschland und Polen gäbe es keine offene Grenzfrage; man habe da wohl einiges durcheinandergebracht, wenn man den Eindruck gewonnen habe, Bonn wolle die früheren Ostgebiete wieder unter deutsche Souveränität bringen; auch sei es keineswegs so, daß der Bundestag mit seiner Entschließung die Forderung der Vertriebenen nach Entschädigung oder Rückgabe enteigneten Besitzes ausdrücklich unterstützen wolle; er habe für sie nur das gefordert, was für alle EU-Bürger recht und billig sei; im übrigen läge es Bonn fern, den EU-Beitritt Polens mit bilateralen Fragen zu belasten, die aus der Vergangenheit herrühren.

Was ist nur in die Polen gefahren?

Sie sehen sich damit konfrontiert und erheben Einspruch dagegen, daß Deutschland mit seiner Vertriebenen-Politik in die Belange der polnischen Souveränität hineinregiert. Bei den „legitimen Interessen der Heimatvertriebenen“ handelt es sich um die Ansprüche deutscher Privatpersonen auf das Eigentum an Grund und Boden in beträchtlichem Umfang, der ihnen bzw. ihren Erblassern vor ihrer Vertreibung und Enteignung in Polen einmal gehört hat. Die „Legitimität“ dieser Ansprüche begründet sich einzig und allein aus dem Umstand, daß der deutsche Staat mit ihnen Politik gegenüber Polen betreibt. Die Vertreibungen und Enteignungen sind dem Potsdamer Abkommen der Siegermächte zum Trotz von der Bundesrepublik nie als rechtmäßig anerkannt worden und die sich nach deutscher Rechtsauffassung aus diesen „völkerrechtswidrigen“ Staatsaktionen ergebenden Eigentumsfragen blieben auch im deutsch-polnischen Grenzvertrag ausgespart. Seitdem „gibt es“ zwischen Deutschland und Polen eine die polnische Eigentumsordnung betreffende „offene bilaterale Frage“. Mit dem Offenhalten dieser Frage bestreitet der deutsche Staat dem polnischen das Recht, hoheitlich über die Grundeigentumsverhältnisse in seinem Land zu entscheiden. Ganze Landstriche, auf die besagte deutsche Privatpersonen Anspruch erheben, sind seiner Auffassung zufolge unrechtmäßig in polnischer Hand; aufgrund von polnischen Gesetzen, deren Revision Deutschland verlangt; und zwar vom polnischen Gesetzgeber, demgegenüber es mit diesem Verlangen den Vorbehalt anmeldet, seine Souveränität unrechtmäßig zu betätigen. Dieser politische Vorbehalt verschafft den Eigentumsansprüchen der Vertriebenen erst den Rechtstitel, auf den sich die Antragssteller berufen können. Weil der deutsche Staat daran festhält, daß es sich bei den Vertreibungen und Enteignungen um ein erst noch wiedergutzumachendes Unrecht der polnischen Staatsmacht handelt, sind die Ansprüche der Vertriebenen nicht einfach privatrechtliche Forderungen, über die als solche nach polnischer Rechtslage – ohne Aussicht auf Erfolg – die polnischen Gerichte zu entscheiden hätten, sondern zum Stoff für den von Deutschland angemeldeten zwischenstaatlichen Regelungsbedarf aufgewertet. Auf dieser Grundlage, mit ihrem Staat im Rücken, treten seit geraumer Zeit – seitdem Polen endlich seine ungeliebte sowjetische Schutzmacht los ist! – dementsprechend forsch, massenhaft und organisiert die ehrenwerten deutschen Privatleute mit ihrem menschenrechtlichen Ansinnen an den polnischen Staat heran, die jetzigen polnischen Besitzer von den von ihnen beanspruchten Ländereien zu vertreiben. Die beschweren sich also aus handfesten Gründen über die rege Reisetätigkeit von Mitgliedern der Vertriebenenverbände in Polen, die durch das

„Anknüpfen von sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zu diesen Regionen den Eindruck zu erwecken suchen, als sei die Aussiedlung der deutschen Bevölkerung nach Deutschland nur ein Provisorium.“ (ein Abgeordneter der Polnischen Bauernpartei, FAZ 19.6.98)

Dazu kommt nun noch die regierungsamtliche Mitteilung aus Bonn, daß man sich auf deutscher Seite ausrechnet, im Zuge des EU-Beitritts Polens und Tschechiens neue Mittel an die Hand zu bekommen, mit denen man die Entscheidung der „offenen bilateralen Fragen“ zu deutschen Gunsten vorantreiben kann. Das dann auch für diese Staaten geltende EU-Recht ist zwar mit seinen Regelungen zur „Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit“ nicht gerade paßgerecht auf die „Fragen“, die „aus der Vergangenheit herrühren“, zugeschnitten; aber es wird ja auch erst gerade für das erweiterte Europa zurechtgemacht; und zwar durch politische Entscheidungen, an denen Deutschland federführend mitwirkt, um seine Interessen im EU-Recht zu verankern; z.B. bei der Beschränkung der Freizügigkeit, die polnische Bürger in Anspruch nehmen können, wenn ihr Staat dann einmal in der EU ist; die deutschen Vertriebenen aber nach Möglichkeit rechtlichen Zugang zu polnischem Immobilien-Vermögen verschaffen soll.

Diese Bestrebungen sowie die Ankündigung, daß Deutschland auf jeden Fall entschlossen ist, die Anwendung des EU-Rechts auf die „offenen Vermögensfragen“ zu veranlassen und auf eine Auslegung in seinem Sinne zu dringen, wenn Polen als europäischer „Partner“ diesem Recht erst einmal unterworfen ist, geben auf polnischer Seite zu der Befürchtung Anlaß, daß mit dem Beitritt zur EU die hoheitlichen Belange Polens in der Eigentumsfrage ernsthaft gefährdet werden. Auf die Welle von Forderungen aus Deutschland, mit denen es sich seit dem Fall des „eisernen Vorhangs“ konfrontiert sieht und deren Durchsetzung dann künftig von deutscher Seite über den ohnehin schon bestehenden politischen Druck hinaus mit europäischen Rechtstiteln betrieben wird, reagiert der polnische Staat bereits im Vorfeld seines EU-Beitritts mit der Verabschiedung eines Gesetzes, das die Umwandlung von Pachtgrundstücken in Eigentum ermöglicht:

„In den Westgebieten, wie die Polen es nennen, wurden die Grundstücke vom kommunistisch regierten Staat nur verpachtet. Seit Monaten stehen in Pommern, Schlesien und Masuren Tausende Schlange, um sich in die Grundbücher eintragen zu lassen.“ (SZ)

Indem man den derzeitigen Pächtern ermöglicht, sich als Eigentümer einsetzen zu lassen, will man den zu erwartenden juristischen Auseinandersetzungen vor den europäischen Gerichtshöfen die Spitze nehmen; die deutsche Juristenmafia, mit der man es dort dann zu tun kriegt, soll sich nicht auch noch auf ungeklärte Eigentumsverhältnisse berufen können. In Erwartung der EU-Migliedschaft, die sie unbedingt will, versucht die polnische Regierung also in der Frage des strittigen Grundeigentums Fakten zu schaffen, bevor von deutscher Seite begonnen wird, das EU-Recht in Anschlag zu bringen.

Weil Deutschland an der ganzen Front nicht locker läßt, sondern im Gegenteil ankündigt, an ihr erst so richtig loszulegen, fordert das polnische Parlament Deutschland diplomatisch auf, die polnische Souveränität zu respektieren. Dabei beruft es sich auf die Souveränitätsrechte, die es aufgrund der deutsch-polnischen Verträge von 1990 gegenüber Deutschland hat.

Die deutsche Antwort

lebt ganz davon, daß Polen mit diesen Rechten den deutschen Anstrengungen nicht allzu viel entgegenzusetzen hat. Eben dies kostet der deutsche Außenminister genüßlich aus, wenn er den Polen auf deren Resolution hin feierlich versichert, daß Deutschland nicht die leiseste Absicht hat, die polnischen Grenzen in Frage zu stellen – so ist das Eingreifen in polnische Souveränität ja auch wirklich nicht gestrickt, das sich Deutschland mit seiner Vertriebenen-Politik leistet. Die zielt ja „nur“ darauf, im Inneren Polens – auf nicht unerheblichen Teilen seines Territoriums – das Deutschtum eigentumsrechtlich zu verankern. Dabei braucht die deutsche Regierung sich noch nicht einmal zum Vorreiter der Forderung nach einer Aufkündigung des status quo zu machen, auf dessen Anerkennung durch Deutschland Polen mit dem Hinweis auf die „territoriale Ordnung in Ostmitteleuropa im Gefolge des Zweiten Weltkriegs“ insistiert. Da kann sie sich ganz auf die Vertriebenenverbände verlassen, die ihr gegenüber fordern, Druck auf Polen zu machen – und sich selbst diplomatisch darauf zurückziehen, daß ihr die Hände gebunden seien (Kohl schon bei früherer Gelegenheit), wenn Privatpersonen Ansprüche auf „Entschädigung oder Rückgabe enteigneten Besitzes“ beim polnischen Staat anmelden. Sie will sich da vom polnischen Staat nicht einmal nachsagen lassen, sie würde diese Ansprüche „politisch unterstützen“, und räumt diesbezügliche „Mißverständnisse“, zu der die Entschließung des Bundestages auf polnischer Seite unverständlicherweise Anlaß gegeben hat, umgehend aus: nur die selbstverständlich jedem EU-Bürger zustehenden Rechte habe man für die Vertriebenen verlangt. Fragt sich nur, warum man Dinge, die sich von selbst verstehen, dann noch einmal für die Vertriebenen-Mannschaft extra fordern muß. Die Polen haben die Resolution schon richtig verstanden; und sie sollen sie ja auch so verstehen, wie sie gemeint ist, sich dabei aber nicht einbilden, sie könnten Deutschland mit dem Vorwurf an den Karren fahren, es würde einseitig, also juristisch bedenklich, die Nachbesserung der Verträge (Schäuble) mit Polen betreiben. Nein, ein Junktim zwischen der Anerkennung der Vertriebenenrechte und dem EU-Beitritt Polens werde man in Bonn nicht aufstellen, verspricht der deutsche Außenminister seinen polnischen „Freunden“ hoch und heilig, weil das für ihn und seine Regierung auch im übergeordneten deutschen Interesse, Polen und Tschechien in die europäischen Strukturen einzubinden (SZ 30.5.), gar nicht in Frage kommt. In Bonn setzt man ja gerade darauf – wie aus der Bundestagsentschließung deutlich genug hervorgeht –, daß man durch die Einbindung Polens in die EU auch bei der „Lösung der offenen bilateralen Frage“ weiterkommt.

*

Mit dieser Berechnung macht sich die deutsche Regierung bei den Vertrieben keineswegs beliebt. Deren geifernde Vorsitzende hält es einfach für skandalös, daß sich die Regierung die nicht wiederkehrende Möglichkeit, die einmalige historische Gelegenheit (FAZ) entgehen läßt, den Polen als Gegenleistung für ihre Zulassung zur EU, also vor ihrem Beitritt, Unterschriften unter die von ihrem Verband geforderten Erklärungen zur Unrechtmäßigkeit der Vertreibungen und zur Anerkennung ihres Rechts auf Enteignungsentschädigungen abzupressen. Außenminister Kinkel hingegen, der die bessere Gelegenheit zur Abrechnung erst nach dem EU-Beitritt kommen sieht, hält die Erpressungsszenarien der Vertriebenenverbände für undiplomatisch.

So kommt es bei aller Gemeinsamkeit in der Sache wieder einmal zu einem jener unvermeidlichen Methodenstreits, in denen die offizielle deutsche Politik gemäßigt erscheint.