Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
„Blockupy“ – Aktionstage in Frankfurt
Wie Protest demokratisch fertiggemacht wird
Für Mitte Mai kündigt ein Bündnis linker Organisationen mehrere Aktionstage und eine Abschlussdemonstration unter der Parole „Blockupy Frankfurt“ an – eine Protestaktion „gegen das Spardiktat der Troika“ aus EU-Kommission, EZB und IWF, die, unter maßgeblicher Beteiligung von Deutschland und Frankreich, zur Rettung des Euros die „Völker Europas systematisch verarmen“, um ihre Finanzmittel zur Rettung der Banken mobilisieren zu können. Um diese Kritik an die Bevölkerung zu bringen, soll auf öffentlichen Plätzen, die sich die Demonstranten „nehmen“ wollen, über diese Einwände diskutiert werden; und um deren praktische Stoßrichtung zu untermauern, ist eine eintägige symbolische Blockade der EZB und des Frankfurter Finanzdistrikts geplant. Die Stadt Frankfurt, deren Polizeibehörde und das hessische Innenministerium setzen gegen diese Ankündigung eine demonstrative Klarstellung, den richtigen Gebrauch des hohen Rechtsgutes Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit betreffend: Sie verbieten die drei Aktionstage, setzen das Verbot mit täglich 5000 Polizisten durch und schützen zu guter Letzt bei der dann doch noch erlaubten Abschlussdemonstration deren Teilnehmer davor, „Gewalt gegen Personen und Sachen“ auszuüben.
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Systematischer Katalog
Länder & Abkommen
Gliederung
- Vom Kampf für eine politische Sache ...
- … zur Wahrnehmung des Rechts auf Versammlungsfreiheit
- Die Unterordnung jeglicher Kritik unter die Gewaltfrage ...
- ... und deren rechtliche Absegnung
- Die Durchsetzung des Gewaltmonopols …
- ... legt das Schutzobjekt lahm
- Die Demokratie gibt mit ihrer Wehrhaftigkeit an
„Blockupy“ – Aktionstage in
Frankfurt
Wie Protest demokratisch fertiggemacht
wird
Für Mitte Mai kündigt ein Bündnis linker Organisationen mehrere Aktionstage und eine Abschlussdemonstration unter der Parole „Blockupy Frankfurt“ an – eine Protestaktion „gegen das Spardiktat der Troika“ aus EU-Kommission, EZB und IWF, die, unter maßgeblicher Beteiligung von Deutschland und Frankreich, zur Rettung des Euros die „Völker Europas systematisch verarmen“, um ihre Finanzmittel zur Rettung der Banken mobilisieren zu können. Um diese Kritik an die Bevölkerung zu bringen, soll auf öffentlichen Plätzen, die sich die Demonstranten „nehmen“ wollen, über diese Einwände diskutiert werden; und um deren praktische Stoßrichtung zu untermauern, ist eine eintägige symbolische Blockade der EZB und des Frankfurter Finanzdistrikts geplant. Die Stadt Frankfurt, deren Polizeibehörde und das hessische Innenministerium setzen gegen diese Ankündigung eine demonstrative Klarstellung, den richtigen Gebrauch des hohen Rechtsgutes Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit betreffend: Sie verbieten die drei Aktionstage, setzen das Verbot mit täglich 5000 Polizisten durch und schützen zu guter Letzt bei der dann doch noch erlaubten Abschlussdemonstration deren Teilnehmer davor, „Gewalt gegen Personen und Sachen“ auszuüben.
Vom Kampf für eine politische Sache ...
Dass die regierenden Demokraten und deren lokale Unterabteilung in Frankfurt und Wiesbaden etwas gegen das politische Anliegen der Demonstranten haben, liegt in der Natur der Sache, schließlich lehnen die ihre finanzpolitische Raison rundweg ab und halten die Wirkungen dieser Politik für einen Skandal. Unzufriedenheit mit ihrer Regierungstätigkeit sind Politiker allerdings gewohnt und haben der deswegen ein Betätigungsfeld getrennt von der selbstverständlich eingeforderten staats- und rechtstreuen Unterwerfung unter ihre Regierungsmaßnahmen angewiesen, so dass diese unbehelligt über die Bühne gehen können: Die bunte Welt des freien Meinens, dessen einzig praktische Tat das Wahlkreuz ist, mit dem die damit Berufenen dann ihre Sache durchziehen. Was die herrschenden Politiker an Demonstrationen wie in Frankfurt überhaupt nicht leiden können, ist der praktische Tatendrang, mit dem sich das, was sie als ihre passive Basis zu betrachten gewohnt sind, da zu Worte meldet. Diese Demonstranten lassen nicht einfach Luft an den berühmten Stammtischen ab, sie entsorgen ihre Kritik auch nicht in Leserbriefen an die zuständigen Verwalter öffentlichen Unmuts oder erheben ihre Wahlstimme in den jeweils aktuellen Politbarometern – sie dementieren vielmehr ein Stück weit das, was auch noch die schlechteste demokratische Meinung über „die da oben“ so handlich macht: ihre theoretische Beliebigkeit und praktische Belanglosigkeit. Die Aktivisten von Blockupy stören den demokratisch-kapitalistischen Normalvollzug, um mit ihrer Kritik in einer derartig hermetisch-affirmativen Öffentlichkeit wie der unseren überhaupt als abweichende Auffassung zur Geltung zu kommen; und diese Störung fällt umso nachdrücklicher aus, als die Demonstranten klarmachen wollen, dass ihre Kritik am Finanzkapital und dessen staatlicher Protektion nicht bloß theoretisch gemeint ist, eine redliche Meinung eben, sondern als politischer Wille praktiziert gehört, der auf Unterbindung der Machenschaften und Allianzen zielt, gegen die sich die Kritik richtet und der sich die Massen anschließen sollen, damit sie praktisch wirksam wird.
… zur Wahrnehmung des Rechts auf Versammlungsfreiheit
Das ist für den Staat die Provokation, die er unschädlich machen will. Und im demokratischen Rechtsstaat gibt’s für die Erledigung dieses abweichenden Willens das Demonstrationsrecht: das unterdrückt den nicht einfach, sondern bringt ihn zur Räson, indem es ihn beschränkend erlaubt, ganz nach dem Leitfaden, den der Rechtsstaat sich in den Artikel 8 seines Grundgesetzes geschrieben hat:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Mit der Generalklausel „friedlich“ macht der Gesetzgeber die Lizenz zum öffentlichen Protest, die er erteilt, abhängig von der positiven Stellung der Demonstranten zu seiner Gewalt: die darf, wogegen und aus welchem Grund auch immer protestiert wird, nicht nur nicht angetastet werden, sondern bleibt in Gestalt der „öffentlichen Ordnung“ auch der Rahmen, in den sich der Protest einzufügen hat, wenn er seine Lizenz nicht verwirken will. Wo Blockupy wegen seiner politischen Kritik an Finanzkapital und EU-Institutionen den Alltag des Finanzdistrikts durcheinanderbringen, also die praktische Entmachtung des Finanzzentrums, die die Bewegung für nötig hält, symbolisch in Szene setzen will, nimmt die Ordnungsbehörde der Stadt Frankfurt das Symbol für die Sache, wertet die als Angriff auf die Rechtsordnung, in letzter Instanz aufs Gewaltmonopol und verlangt Abrüstung: An der Bereitschaft, ihre „asambleas“ auch in Turnhallen, die Demo auch auf den abseitigsten Routen durchzuführen, und vor allem zum völligen Verzicht auf Blockadeaktionen gegen die EZB, liest die Staatsgewalt ab, ob die Demonstranten bereit sind, ihr Anliegen auf den Status einer kollektiven Meinungsäußerung herabzustufen und von jedem – und sei es noch so symbolischen – praktischen Willen zur Durchsetzung ihrer Sache Abstand zu nehmen. Wenn sie bereit sind, ihre Kritik als öffentliche Mahnung an die Machthabenden vorzutragen und die Beseitigung der kritisierten Tatbestände in deren verantwortungsvollen Händen zu belassen, dann sind sie ungefähr auf der Höhe der Lizenz, die ihnen das Grundgesetz zubilligt; und was dann noch an Verkehrsbehinderung übrig bleibt, ist ungefähr das Maß an Störung, das der Staat zu tolerieren bereit ist.
Die Unterordnung jeglicher Kritik unter die Gewaltfrage ...
Man sieht: Am Demonstrationsrecht muss jedes politische Anliegen, das auf seinen Inhalt Wert legt, den Kürzeren ziehen. Damit es wahrgenommen werden kann, müssen sich dessen Organisatoren dazu bekennen, dass ihnen das rechtlich kodifizierte Gewaltmonopol sakrosankt ist und höher steht als ihre Sache; die Teilnehmer einer Demonstration dürfen die Erfahrung machen, dass dieses Bekenntnis zum eigentlichen, kritisch geprüften Gehalt ihrer Demonstration wird – von daher ist das Demonstrationsrecht geradezu ein Instrument zur Neutralisierung jeglichen politischen Inhalts, dem doch die Aktion zur Durchsetzung verhelfen soll.
So handhaben es nicht nur die zuständigen Instanzen der Staatsgewalt, die den politischen Aktivisten die Gewaltfrage praktisch aufmachen. Für diese segensreiche Wirkung sorgen vor allem die maßgeblichen Institutionen der Öffentlichkeit, die von sich selber gerne als der vierten Gewalt schwärmen. Presse, Funk und Fernsehen schließen sich der Einschätzung der Staatsgewalt an und bringen sie unters Volk. Im Vorfeld der Aktionstage schüren sie Ängste vor „bürgerkriegsähnlichen Zuständen“ und schützen durch diese Fokussierung der Aufmerksamkeit die Frankfurter vor der Versuchung, sich mit der Kritik der Demonstranten an der Politik der Troika zu befassen. Statt als Adressaten des Anliegens der Demonstranten sollen die Bürger sich als Betroffene durch deren „Randale“ begreifen – und in ihrem Namen fordern die Medien die staatlichen Exekutivorgane nachdrücklich auf, ihr Gewaltpotential als Schutzmacht aller Rechtschaffenen in Stellung zu bringen, falls die Demonstranten nicht kuschen. So machen die Organe der Öffentlichkeit die „Gewaltfrage“ zum großen Thema und Prüfstein, an dem sich die Demonstranten zu bewähren haben – Demonstranten, die gerade diese Öffentlichkeit für ihre politischen Einsprüche benutzen und gewinnen wollen.
Eine derartig hermetische Kampffront ist geradezu eine Nötigung dazu, dass sich erkleckliche Teile der Teilnehmer diese Subsumtion unter das Bravheitsgebot der demokratischen Obrigkeit nicht bieten lassen und gegen die Demoauflagen verstoßen. Teils noch, um im Sinne der politischen Sache, in der man unterwegs ist, eine Provokation zu setzen, damit von der überhaupt noch was wahrgenommen wird; öfters allerdings in falscher Umdrehung der Abstraktion, zu der man von oben gezwungen wird: Wenn schon Staatsgewalt und Öffentlichkeit in trauter Einheit die Bereitschaft zur Unterwerfung unter die Rechtsordnung und ihr Gewaltmonopol zur Sache der Demonstration machen, dann ziehen Demonstranten sich diesen Schuh an und drehen die Sache um – die Selbstbehauptung gegen die Gewalt des Staates wird zum aparten Kampfziel, das von der politischen Kritik, von der man ausgegangen ist, dann auch nicht mehr viel übrig lässt. Das weiß und damit rechnet die demokratische Ordnungsgewalt – weswegen sie die radikalste Variante dieser Sumpfblüte demokratischer Demonstrationskultur, die sie gerne als „schwarzen Block“ zusammenfasst, dem politischen Anliegen der Finanzkapitalkritiker zur Last legen: Gegen das Anliegen spricht ja wohl von vorneherein, wenn sich die üblichen Verdächtigen dahinter versammeln. Als „Beleg“ für „Gewaltbereitschaft“ dienen den Frankfurter Behörden die „Erfahrungen“ der M31-Demonstration Ende März – damals gab es heftige Auseinandersetzungen zwischen Teilen der Demonstranten und der Polizei. Dass der ominöse „schwarze Block“ auch auf den geplanten Aktionstagen aufzutauchen droht, nimmt der Dezernent für die öffentliche Ordnung als Grund, die gesamte Veranstaltung dafür in Haftung zu nehmen und mit Verbot zu drohen, falls die Veranstalter nicht Garantien für einen „friedlichen Verlauf“ der Aktionstage zu liefern bereit seien. Der Hinweis der Veranstalter, dass nach dieser Logik die Stadt kein einziges Fußballspiel mehr genehmigen dürfte, trifft zwar den Nagel auf den Kopf, nützt ihnen aber überhaupt nichts. Wo es dem Abwürgen eines politisch unliebsamen Anliegens dient, weigern sich die Frankfurter Behörden eine Unterscheidung zu machen und praktisch durchzusetzen, wie sie es bei jedem Fußballspiel und jeder „Fanmeile“ für ihre selbstverständliche Ordnungsaufgabe halten – die Unterscheidung zwischen dem eigentlichen Anliegen und den Ausnützern dieses Anliegens, den „friedlichen“ Demonstranten und den „Krawallmachern“, die sie aus dem Verkehr zieht.
So bestimmt die Gewaltfrage den Vorlauf der ganzen Veranstaltung, praktisch wie in der raisonnierenden Öffentlichkeit: Den Generalverdacht, dass die Demonstranten den Respekt vor der legitimen, also gültigen Gewalt des demokratischen Rechtsstaates vermissen lassen, legt die Ordnungsbehörde den Organisatoren zur Widerlegung vor. Der Protest hat sich zu legitimieren, indem er sich darauf festlegt, nur noch auf polizeigefällige Art aufzutreten. Die „Verhandlungen“ zwischen anmeldenden Veranstaltern und genehmigenden Ordnungsbehörden haben demgemäß nichts Geringeres als die komplette Umwidmung des Demonstrationszwecks zum Gegenstand; die Demonstranten können und sollen sich am Schutz ihrer Demonstrationsfreiheit beteiligen, indem sie von ihrem Protestanliegen nichts mehr übrig lassen. Mit der allergrößten Selbstverständlichkeit wird den Protestierenden abverlangt zu vermeiden, was deren Absicht ist: eine Störung der öffentlichen Ordnung, mit der sie der Kritik an der Verarmungspolitik der Troika öffentliche Beachtung verschaffen wollen. Sie sollen diesen polizeilichen Standpunkt gegenüber den Teilnehmern selbst einnehmen und ihre eigenen Reihen von den Elementen säubern, die sich zu einer solchen Unterordnung unter die Staatsgewalt nicht bereitfinden – und damit nicht nur der Staatsgewalt das Geschäft der Scheidung zwischen „friedlichen“ und „gewalttätigen“ Teilnehmern abnehmen, sondern den Erfolg von deren Kontrolle über die Demo sicherstellen. Weil das Aktionsbündnis dazu wenig Neigung zeigt und sich weigert, seine öffentlichen demonstrativen „asambleas“ in geschlossenen Turnhallen und seine Demonstrationen als stundenlangen Rundlauf auf einem öffentlichen Parkplatz vor den Toren der Stadt abzuhalten, vermisst die Staatsgewalt jede „Kooperations- und Kompromissbereitschaft“ und verbietet die Aktionstage komplett.
... und deren rechtliche Absegnung
Die Veranstalter ziehen vor das Frankfurter Verwaltungsgericht, um Widerspruch gegen die Verbotsverfügung einzulegen – in einem Rechtsstaat steht schließlich jedem der Klageweg auch gegen die Staatsgewalt offen. Das Gericht waltet seines Amtes, welches sich durch den besonderen Blick auszeichnet, den es auf den Gegensatz wirft, der vor seine Schranken gebracht wird:
„Selbst wenn solche gezielten Blockaden noch unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen sollten, weil sie nur „demonstrativ“ gemeint seien und nicht mit Gewalttätigkeiten einhergingen, seien sie jedenfalls deshalb rechtswidrig, weil den damit verbundenen Beeinträchtigungen der in diesem Bereich wohnenden Frankfurter Bürger, der Geschäftstreibenden, der Banken und der Mitarbeiter der Banken und der Vielzahl der sonst von derartigen Aktionen Betroffenen bei einer Abwägung im Rahmen der praktischen Konkordanz größeres Gewicht beizumessen sei als dem Interesse der Antragsteller, ihr Anliegen über Blockaden öffentlichkeitswirksam darzustellen.“ (Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Frankfurt)
Aus der politischen Kritik der Demonstranten am
Finanzkapital und seinem für die gewöhnliche Bevölkerung
schädlichen Geschäft wird das Rechtsgut „Schutz der
Versammlungsfreiheit“, dessen Gewicht die Richter zu
prüfen haben – und diese Prüfung befasst sich
logischerweise mit dem Inhalt der Kritik überhaupt nicht,
sondern spürt dem Verhältnis nach zu dem, was die Banken
und die „Vielzahl der sonst … Betroffenen“ in der
verfremdenden juristischen Sicht so treiben. Was Blockupy
da kritisiert – die Banken gehen unverdrossen ihrem
schädlichen Treiben nach und weder ihre „Mitarbeiter“
noch die Wohnbevölkerung verschwenden einen kritischen
Gedanken auf die Konsequenzen dieses Treibens, weshalb
„Blockupy“ diesen Alltag demonstrativ unterbrechen will –
ist vor Gericht nur insofern relevant, als auch das als
Wahrnehmung eines schutzwürdigen Rechtsgutes, der
Ausübung von „Gewerbe- und Berufsfreiheit“, passiert. So
wird aus dem politischen Gegensatz zwischen Blockupy und
den Banken die Kollision zweier Rechtsgüter; und die
eigentümliche juristische Frage, in welchem Verhältnis
das, wogegen demonstriert wird, zu dem steht,
dass dagegen demonstriert wird, ist so gestellt
gar keine offene Frage, sondern von vorneherein
beantwortet: Ersteres steht natürlich höher.
Demonstrieren darf nicht zur Störung des Alltags
ausarten, gegen den protestiert wird. Das
Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigt deshalb das Verbot
aller Platzbesetzungen und asambleas sowie der
Blockadeaktionen gegen EZB und Geschäftsbanken, hebt aber
die Verbotsverfügung gegen eine Demonstration in der
Frankfurter Innenstadt auf. Die „Gefahrenprognose“ der
Frankfurter Ordnungskräfte, die den Veranstaltern die
Teilnahme gewaltbereiter Autonomer zur Last legt, sieht
das Gericht zwar genauso, mutet der Polizei die Aufgabe
aber als bewältigbar
zu, die „Sicherheit der
Demonstration“ zu schützen, indem sie die militanten von
den braven Demonstranten mit dem dafür nötigen
Gewaltaufwand trennt – aber auch nur dann, wenn sich die
Veranstalter diesem Urteil unterwerfen, sich in den Tagen
vorher aller nun definitiv rechtswidrigen praktischen
Aktionen enthalten und ganz auf die Demonstration als
kollektive Meinungsäußerung orientieren.
Die Veranstalter haben sich vom Gericht eine gerechte Würdigung ihres Anliegens versprochen – was sie bekommen haben, ist eine Klarstellung darüber, wie weit ihr Anliegen rechtlich gültig ist: Das Protestieren ist eine Frage der Lizenz von oben; ob die erteilt wird, hängt vom Willen der Protestierenden ab, sich als Störer durchzustreichen – und von der Fähigkeit der Polizei sicherzustellen, dass diese Frage sowieso nicht vom Willen der Demonstranten abhängt.
Die Durchsetzung des Gewaltmonopols …
Eine Demonstration, die derart als zu bewältigende
Ordnungsfrage definiert ist, sieht entsprechend aus: Die
Ankündigung des Blockupy-Bündnisses, sich nicht einfach
vom Acker machen zu wollen, sondern mit allen möglichen
kreativen Aktionen den Protest doch noch durchzuführen,
beantwortet die Ordnungsmacht mit einem Aufgebot an
Gewaltmitteln, als gelte es einen Aufstand
niederzuschlagen. Wo ein demonstrativer Protest sich so
unbekümmert zeigt um das hoheitliche Interesse an einem
ungestörten Fortgang der Finanzgeschäfte, dass er sich
auch von Rechtsverboten nicht abschrecken lässt, liegt
für die Staatsmacht endgültig der Übergang zu praktischem
Widerstand vor. Ein solcher Missbrauch des
Demonstrationsrechts gehört von Rechts wegen und um der
Demokratie willen unterbunden; und so wird er auch
unterbunden – mit aller rechtsförmigen Gewalt. Da agieren
Demokraten wie ihre Kollegen in Regimen, denen sie den
Respekt vor dem Recht ab- und einen notorischen Hang zur
Gewalt zusprechen: Sie wahren ihr Gewaltmonopol, indem
sie es einsetzen, und eine gewisse Asymmetrie beim
Gewalteinsatz ist da kein Fehlgriff, sondern
Sachnotwendigkeit. Das auch in letzter Instanz vom
Verfassungsgericht bestätigte totale Verbot der
Aktionstage schafft die Rechtstatbestände,
welche dann durch die Polizei geahndet werden. Das
Occupy-Zeltcamp vor der EZB wird geräumt und um die EZB
eine Bannmeile errichtet, die Bank also zu hoheitlichem
Territorium erklärt, bei dem höchste Sicherheitsstandards
gelten. So avanciert die bloße Anwesenheit von
Leuten, die sich an den eigens errichteten Schleusen um
die Bannmeile nicht als Arbeitsplatzberechtigte ausweisen
können, zur Ordnungswidrigkeit, das Widersetzen
gegen die ausgesprochenen Platzverweise zum
Straftatbestand, was das Wegsperren unliebsamer
Personen legitimiert. Überhaupt macht die Polizei von dem
Instrument des Platzverweises einen enorm großzügigen
Gebrauch, auch dann noch, als klar ist, dass die
zuständigen Gerichte sie regelmäßig wieder aufheben, weil
sie dafür keine Rechtsgrundlage entdecken können. Ganz
pauschal haben schon mal alle Teilnehmer der letzten
M31-Demo, die sich in den Polizeikesseln wiederfanden und
seitdem den polizeilichen Datenbestand komplettieren, ein
viertägiges Aufenthaltsverbot in Frankfurt mit der Post
zugestellt bekommen; in einem demokratischen Rechtsstaat
gibt offensichtlich eine vermutete Gesinnung
einen manifesten sanktionsfähigen Tatbestand her, wenn
nach den ... ‚erkennbaren Umständen‘ die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung
unmittelbar gefährdet
ist (Verbotsantrag der Ordnungsbehörde).
Ganze Busladungen vermuteter Demonstranten werden
außerhalb von Frankfurt abgefangen und in zuvor
eingerichtete Auffanglager in ziemlich weiträumiger
Umgebung verbracht, wo sie sich am schwierigen Geschäft
versuchen dürfen, in Umkehrung der Beweislast die
Ordnungshüter von ihren polizeikonformen Absichten zu
überzeugen. Diejenigen, die die Polizei laufen lässt,
können sehen, wie sie wieder nach Frankfurt zurückfinden.
Der große Rest wird mit Sanktionen belegt, gegen die sie
natürlich Rechtsmittel einlegen dürfen – leider sehen
sich die zuständigen Gerichte in Mittelhessen aber nicht
in der Lage, einen Feiertagsnotdienst zu organisieren,
der sich damit befassen kann. Immerhin dürfen die
Betroffenen nach der Demonstration dann
gerichtlich feststellen lassen, ob ihnen die Alternative
zwischen Enthaltsamkeit beim Protestieren und
Kriminalisierung zu Recht aufgemacht worden ist. Das
relativiert schon mal den Verdacht von Schikane oder
Polizeiwillkür. Und wenn die Polizeitruppe bei der
Durchsetzung von Recht und Ordnung kreativ mit den
rechtlichen Bestimmungen fürs Zuschlagen umgeht, dann hat
das mit Rechtsbeugung nur so viel zu tun, als die
Polizeiführung so etwas bei derartigen Großschlachten
schlicht für unvermeidlich hält: Die Einsatzführung sieht
sich nach eigenem Bekunden leider außerstande, die gerade
gültige Rechtslage ihren hart arbeitenden Greifern
zeitnah zu kommunizieren
. Derartige Flexibilität
im Umgang mit dem Recht stellt sich ein, wenn man gewohnt
ist, es als Instrument der öffentlichen Ordnung zu
handhaben und seinen Gewaltbedarf vom Recht absegnen oder
ihn zweckdienlich zurechtdefinieren zu lassen. Wer
dasselbe Recht aus der Froschperspektive derjenigen
betrachten muss, die Objekte solcher Ordnungsstiftungen
sind, darf die Erfahrung machen, dass dessen erhoffte
Leistungen in Sachen Zügelung der Polizeigewalt eher
relativ sind.
... legt das Schutzobjekt lahm
Mit dieser Art Ausnahmezustand bewirken die hochgerüsteten Ordnungshüter genau das, was die Stadt dem Blockupy-Bündnis auf keinen Fall gestatten wollte: Ihre Polizeikräfte legen zwar nicht den Finanzverkehr, aber das Finanzviertel für vier Tage ziemlich lahm. Wo die Blockupisten das zivile Leben für flashmobs oder andere kreative Formen des Unterlaufens des Versammlungsverbots nutzen, wird es unterbunden – U-Bahnstationen werden dauerhaft, Autobahnen nach Bedarf einfach dicht gemacht. Das Bankenzentrum bleibt hermetisch abgeriegelt, und außer ein paar versprengten, in Freizeitkleidung getarnten Bankangestellten lässt sich kaum jemand blicken. Wer allerdings meint, da hätte die Ordnungsmacht ein Eigentor geschossen oder gar – wie etliche Veranstalter – sich höhnisch dafür bedankt, dass die Polizei das Blockupy-Anliegen mit einer Effektivität besorgt habe, die sie selber nicht hingekriegt hätten, muss sich schon ziemlich taub stellen für die Lektion in Sachen Rechtsordnung, die die demokratische Staatsgewalt verabreicht: Für die Durchsetzung des Rechtsguts „freie Berufsausübung“ gegen Kritiker der unschönen Resultate dieser Freiheiten findet die Berufsausübung eben auch mal nicht statt. Das gibt einen Hinweis auf das Verhältnis von Rechtsordnung und zivilem Leben: Die Rechtsordnung setzt sich als die Bedingung für das zivile Leben, also steht sie über ihm. Für ihre unanfechtbare Geltung, also vor allem für die Durchsetzung unbedingten Gehorsams gegenüber dem Hüter dieser Ordnung, wird das zivile Leben auch einmal vertagt.
Die Demokratie gibt mit ihrer Wehrhaftigkeit an
Dass der exzessive Gebrauch von Gewaltmitteln nicht zur Demokratie passe und deren Repräsentanten „peinlich“ sein müsse, wie Demonstranten und Teile der Öffentlichkeit in der obligatorischen Nachbereitung dieser Demonstration wehrhafter Demokratie meinen, verkennt beides: die Demokratie wie ihre Repräsentanten. Für die rechtfertigt die demokratische Form des Staates noch jeden Aufwand an Gewalt; und der Erfolg bei deren Anwendung stiftet nicht nur Zufriedenheit, sondern bietet auch die Gelegenheit, ihr unverbrüchlich gutes Gewissen beim Zuschlagen ausführlich zu Wort kommen zu lassen:
Nur das hohe Polizeikräfteaufgebot und die Strategie,
gewalttätige Demonstranten vor der Stadt abzufangen,
haben dazu geführt, Ausschreitungen im Ansatz zu
ersticken. Viele Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger
hatten sich im Vorfeld der Aktionstage hilfesuchend an
die Stadt gewandt. Allen, die dazu beigetragen haben,
dass friedliche Demonstranten das Bild der vergangenen
Tage geprägt haben, ist im Interesse unserer Demokratie
herzlich zu danken.
(Petra Roth,
OB Frankfurt)
Sich für die Abschreckungswirkung des eigenen Gewaltapparats bei den Betroffenen zu bedanken, ist eine zynische Glanzleistung, zu der nur Demokraten fähig sind. Was ist schon das bloß brutale Niederknüppeln eines Protestanliegens auf Moskaus Straßen gegen diese überaus elegante Tour, einen Protest inhaltlich einfach ins Leere laufen zulassen, dessen unbelehrbaren Verfechtern einen Polizeikessel zu spendieren und dem hilflosen Rest zu dem demokratischen Anstand zu gratulieren, mit dem er sich und sein Anliegen unter diese Gewaltdemonstration subsumieren lässt. An so viel staatsgewaltlicher Effektivität und staatsmännischem Zynismus auf der einen und so viel demokratischer Reife auf der anderen Seite müssen Putin und seine Kritiker wirklich noch arbeiten.
Auch die Presse ist im Großen und Ganzen angetan von
diesen Feiertagen der Staatsgewalt und ihrem Beitrag
dazu. Die Bild-Zeitung, die im Namen ihrer
Leser die Stadt der polizeilichen Putztruppe zum
Aufräumen ausgeliehen hatte, verkündet nach getaner
Arbeit: Die Frankfurter haben ihre Stadt zurück!
und zieht den Hut davor, mit wie viel Sensibilität die
Facharbeiter der öffentlichen Gewalt dieselbe
durchgesetzt und mit wie viel Selbstbeherrschung die
Demonstranten das Abservieren ihres Anliegens
durchgestanden haben: Dank an die Polizei – und die
Demonstranten
. Die FAZ erwägt angesichts des
durchschlagenden Erfolgs der Obrigkeit, ob sie im Vorfeld
nicht zu sehr aufs Blech gehauen hat, attestiert aber
ihrer theoretischen Mobilmachung dann doch die nötige
Ausgewogenheit: Niemand vermag zu sagen, wie viele
Gewalttäter sich von den 5000 Polizisten abhalten ließen.
Der Gedanke, womöglich etwas zu stark abgeschreckt, aber
Schlimmes verhindert zu haben, lässt sich eher ertragen
als das Gegenteil.
Der Frieden in einem
demokratischen Rechtsstaat beruht eben auf der
Abschreckung durch die konkurrenzlose Überlegenheit der
Staatsgewalt. Da lässt sich ein gewisser Überschuss bei
der FAZ offenbar locker ertragen. Anders die
Frankfurter Rundschau. Die vermeldet kritisch:
Frankfurt nennt sich gerne Finanzhauptstadt Europas.
Dass die Stadt aber Proteste gegen die Finanzpolitik
Europas nicht aushält, ist traurig und würdelos.
Das
ist doch mal ein schöner Vorschlag zum Gemeinsinn aller
gegensätzlichen Interessen und Meinungen – Finanzer und
Finanzpolitik treiben ihr Geschäft, die Demonstranten
protestieren aufs Manierlichste dagegen, die Stadt „hält“
diese Kritik in Würde „aus“, lässt sie also souverän an
sich abprallen und ignoriert sie nicht einmal. Und ihre
Presse ist stolz darauf, dass sie das alles unter ihren
Hut bringt. So möchte man seine Finanzhauptstadt gerne
haben.
P.S.
Auch die Demonstranten ziehen Bilanz. Das traurige
Schicksal, das die demokratische Herrschaft ihrem
antikapitalistischen Anliegen bereitet hat, findet in der
allerdings kaum Erwähnung; stattdessen strotzt sie von
Erfolgsmeldungen der eigentümlichen Art: Sie finden, dass
sich die Stadt blamiert
habe, weil der Verlauf
der Aktionstage die Gefahrenprognose von Stadt und
Polizei ad absurdum geführt hat
(Attac). Sie besprechen ihre
Demonstration als Widerlegung der Gefahrenprognosen der
Polizei (… entbehren jeder realistischen Grundlage
…
) und machen ihr das Verdienst streitig, einen
friedlichen Ablauf der Demonstration gewährleistet zu
haben. Mit dem Dementi Keine der mobilisierenden
Gruppen hatte zu Gewalt oder Angriffen auf Polizisten
aufgerufen
setzen sie die Besetzung der Stadt durch
die Polizei ins Unrecht, indem sie den polizeilichen
Erfolgsmaßstab für Demonstrationen, die „Verhinderung von
Gewalt“, übernehmen und ausdrücklich anerkennen. Vor
allem setzen sie damit ihre Kritik am Finanzkapital
hinter das Recht, dafür öffentlich eintreten zu dürfen,
zurück und meinen, an der Front gepunktet zu haben.
Ausgerechnet das Verfahren, mit dem der demokratische
Staat ihr politisches Anliegen abserviert, halten sie
nicht nur symbolisch hoch: Einige Demonstranten hatten
sich … dennoch in unmittelbarer Nähe zur Paulskirche
versammelt und rein symbolisch Grundgesetzbücher
hochgehalten.
Demonstranten, die gerade die wehrhafte
Demokratie erleben durften, erklären dieser Form der
politischen Herrschaft in ihrer abstrakten Fassung des
Grundgesetzes demonstrativ die Treue und erklären sich
gegen ihre unwürdigen wirklichen Funktionäre zu den
eigentlichen Staatsschützern. Zwar wollten sie ja den
Staat und seinen Finanzkapitalismus ein bisschen madig
machen; aber Niederlagen an der Front lassen sich
offenbar kompensieren durch Siege in der eingebildeten
Welt einer demokratischen Wertekonkurrenz, in der
redliche Bürger dem Staat auf die schmutzigen Finger
klopfen, wenn der sich am gemeinsamen Wertebestand
vergeht. In der Lesart haben die Blockupy-Aktionstage
zwar nicht die beklagte Schädigung des Volkes durch die
unheilige Allianz von Staat und Kapital irgendwie
angekratzt, aber immerhin die verhimmelte Form der
Staatsgewalt vor der Ruinierung durch deren
wirkliche Inhaber gerettet: „Wir lassen
nicht zu, dass Frankfurt zur demokratiefreien
Zone wird.“
So hat die real existierende Demokratie auf der ganzen Linie gesiegt: Praktisch, indem die Machthaber die politische Kritik von Blockupy niedergemacht haben – und ideell, indem viele der Kapitalismuskritiker diese Erfahrung in die Rettung ihrer guten Meinung über die Staatsform überführt haben, in der der Kapitalismus so prächtig gedeiht.