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Der Staat reguliert, fördert und beansprucht alle Branchen seiner nationalen Ökonomie gemäß deren besonderen Erfordernissen und Leistungen. Der Finanzsektor ist für ihn jedoch kein Wirtschaftszweig wie alle anderen. Wenn er das Geschäft der Banken als Gesetzgeber betreut, dann trägt er dessen Bedeutung für das Funktionieren der gesamten Wirtschaft Rechnung; deswegen bezieht er sich auf sie nicht nur mit Paragraphen, sondern agiert als Notenbank.

Systematischer Katalog