Der Dollar-Imperialismus des 21. Jahrhunderts – oder:
Die westliche Wertegemeinschaft in Aktion

Die Partnerländer des sogenannten Westens haben sich einer alles bestimmenden ökonomischen Staatsräson verschrieben: dem private Eigentum und seiner Vermehrung. Der Erwerb von Dollars resp. Euros oder verwandtem Geld, näher: dessen erfolgreiche Verwendung als Kapital, ist das gesellschaftliche Lebensmittel, die allgemeine, unerbittlich geltende gesellschaftliche Lebensbedingung, also der die Gesellschaft beherrschende Lebenszweck.

Zur Staatsräson der Mitglieder des sogenannten Westens gehört deren Selbstverpflichtung, weltweit für Respekt vor der Freiheit des Gelderwerbs und seines Gebrauchs als Kapital einzutreten. Das Geld, um das die Menschheit frei konkurrieren und um dessen solide Vermehrung sie sich damit verdient machen soll, steuern die hoheitlichen Geldschöpfer dieser Länder resp. deren Kreditinstitute auch gleich bei. Der Führungsmacht USA kommt dabei unbestritten eine maßgebliche Rolle zu. Sie lässt ihr nationales Geld und ihre nationalen Schulden in der ganzen Welt als Kredit und Finanzmittel zirkulieren und durch Privateigentümer wie durch Staaten als Geschäftsmittel benutzen. Und das nach Maßgabe einer Geschäftsordnung, mit deren Anerkennung alle souveränen Staatsgewalten sich darauf festlegen, dem kapitalistischen Gebrauch des privaten Eigentums im Allgemeinen, dem des Dollars im Besonderen zu dienen, ihren nationalen Eigennutz in Abhängigkeit vom Erfolg dieses Dienstes zu betreiben und in ihrem Verkehr untereinander um diese Art von Erfolg zu konkurrieren.

Diese Konkurrenz hat Konsequenzen...

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Der Dollar-Imperialismus des 21. Jahrhunderts – oder:
Die westliche Wertegemeinschaft in Aktion

Die westlichen Demokratien verstehen sich als und bilden eine Wertegemeinschaft. Das ist in mehrfacher Hinsicht, im materiellen wie im höheren Sinn von ‚Wert‘, ernst zu nehmen.

1.

Die Partnerländer des sogenannten Westens haben sich einer Staatsräson verschrieben, deren ökonomischer Gehalt durch den materiellen Wert schlechthin definiert ist: das private Eigentum und seine Vermehrung. Der Erwerb von Dollars resp. Euros oder verwandtem Geld ist das gesellschaftliche Lebensmittel und findet statt in Abhängigkeit von der Verwendung des Geldes als Kapital; das Gelingen des einschlägigen Geschäftslebens ist die allgemeine, unerbittlich geltende gesellschaftliche Lebensbedingung, also der die Gesellschaft beherrschende Lebenszweck. Das gilt im Innern der verbündeten Demokratien so absolut und so selbstverständlich, dass Alternativen nicht einmal verboten werden müssen: Alles andere als die marktwirtschaftliche Realität disqualifiziert sich einfach als unrealistisch. Im ideellen Wertekanon der westlichen Nationen wird das Dasein unter der Notwendigkeit des Gelderwerbs und nach Maßgabe des damit erzielten Kapitalwachstums als verwirklichte Handlungsfreiheit verbucht, speziell in Amerika als „way of life“ vom Rang eines Menschenrechts, dem die Staatsgewalt dient, wenn sie mit ihrem Schutz des privaten Eigentums die Konkurrenz um einen Gelderwerb zum ersten und entscheidenden Inhalt der gewährten staatsbürgerlichen Freiheit macht.

Zur Staatsräson der Mitglieder des sogenannten Westens gehört deren bindende Selbstverpflichtung, die Geltung ihrer Werte keinem Volk auf der Erde, unter wessen politischer Herrschaft auch immer, vorzuenthalten, vielmehr weltweit für Respekt vor der Freiheit des Gelderwerbs und seines Gebrauchs als Kapital einzutreten. Das Geld, um das die Menschheit frei konkurrieren und um dessen solide Vermehrung sie sich damit verdient machen soll, steuern die hoheitlichen Geldschöpfer dieser Länder resp. deren Kreditinstitute auch gleich bei. Der Führungsmacht des Wertevereins, den USA, kommt dabei unbestritten eine maßgebliche Rolle zu. Seine Verantwortung für eine absolut flächendeckende globale Geldvermehrungsökonomie nimmt dieser Staat in der Weise wahr, dass er sein nationales Geld und seine nationalen Schulden in der ganzen Welt als Kredit und Finanzmittel zirkulieren und durch Privateigentümer wie durch Staaten als Geschäftsmittel benutzen lässt; dies nach Maßgabe einer Geschäftsordnung, mit deren Anerkennung alle souveränen Staatsgewalten sich darauf festlegen, dem kapitalistischen Gebrauch des privaten Eigentums im Allgemeinen, dem des Dollars im Besonderen zu dienen, ihren nationalen Eigennutz in Abhängigkeit vom Erfolg dieses Dienstes zu betreiben und in ihrem Verkehr untereinander um diese Art von Erfolg zu konkurrieren. Mit Geist und Inhalt dieser Konkurrenz identifizieren sich die USA so vollständig, dass sie gar nichts dabei finden, im Gegenteil darauf drängen, dem weltweiten Geschäft mit ihren Dollars, ihren Krediten und ihren Schulden mitsamt dem entsprechenden Regelwerk den Status einer supranationalen, i.e. von allen Beteiligten getragenen Ordnung des zivilen Lebens in der Staatenwelt, einer von ihrer nationalen Autorität unabhängigen Herrschaft des Rechts zuzuerkennen. Nicht auf Amerikas Geheiß hin, sondern aus eigenem Wertebewusstsein und eigener ökonomischer Berechnung sollen die Staaten sich der Freiheit des kapitalistischen Gelderwerbs verpflichten und des Geldes und Kredits aus Amerika als Geschäftsmittel bedienen: Dafür machen die USA sich stark – und dazu steuern die europäischen Partner ihren politischen Konsens, ihre nationale ökonomische Praxis und sogar, obwohl das gar nicht bestellt ist, ein eigenes kollektives Kreditgeld als zusätzliche Quelle des globalen Geschäfts und als alternative Erscheinungsform des weltweit produzierten kapitalistischen Reichtums bei.

2.

Mit der Etablierung des Dollar- und Euro-Kapitalismus und der dazu passenden Eigentumsordnung auf der Welt macht die westliche Wertegemeinschaft gemischte, vor allem aber beste Erfahrungen. Zuallererst die, dass die Souveräne der modernen Welt programmgemäß Geld und Werteordnung übernehmen, ihre ökonomische Räson auf Geldvermehrung in Abhängigkeit vom Dollar-dominierten und Euro-bestückten Weltfinanzmarkt ausrichten, die Konkurrenz um Erträge aus dem freien Weltgeschäft zu ihrer Sache machen. Getrübt wird dieser Erfolg im Wesentlichen durch eine seiner unausbleiblichen Konsequenzen: Der Einsatz der Völker und der Reichtümer der Nationen für einen ordentlichen Konkurrenzkampf der Kapitalisten lässt die Vorteilsrechnungen etlicher Staaten nicht aufgehen. Sie werden mit den Notwendigkeiten, die der globale Dollar- und Euro-Kapitalismus für die Bewirtschaftung ihres Landes und in der Folge für die Ausstattung ihrer Macht mit sich bringt, einfach nicht fertig. Viele sehen sich geschädigt, manche ruiniert; einige rutschen ab in die Kategorie der mit ungerührter Sachlichkeit sogenannten „gescheiterten Staaten“. Ihre Brauchbarkeit fürs Weltgeschäft lässt immer mehr zu wünschen übrig. Und manche Regierung sieht sich genötigt, ihr Land weiterer tendenziell ruinöser Benutzung durchs internationale Kapital zu entziehen, findet sich am Ende sogar berechtigt, gegen den Kanon verbindlicher Werte zu verstoßen, den die Aktivisten der weltweiten Konkurrenzordnung ihnen vermittelt haben.

Unter solchen Effekten darf deren Ursache selbstverständlich nicht leiden. Die glücklich erreichte ‚Herrschaft des Rechts‘ verpflichtet deren Schutzmächte, unnachsichtig auf Einhaltung der Regeln zu bestehen – die Werte der in kapitalistischer Konkurrenz vereinigten einen Welt sind bekanntlich unteilbar. Aus ihrem Selbstverständnis als Hüter der Freiheit heraus sehen sich daher in erster Linie die USA genötigt, für das überstaatliche Recht des kapitalistischen Eigentums auf ungehinderten Einsatz einzutreten, zumal dessen Stoff, der Dollar, in aller Form Verbindlichkeiten ihrer Nationalbank repräsentiert.

Im Normalfall – das ist die positive Erfahrung, die die westliche Wertegemeinschaft in diesem Zusammenhang macht – liefert der Gang der Weltwirtschaft allein deswegen, weil die Staaten sich auf Gedeih und Verderb auf deren Regelwerk und auf die Konkurrenz um die herrschende Sorte Reichtum eingelassen haben, selber die griffigsten Mittel, die geltende Ordnung zu schützen und wenn schon nicht gegen staatliches Scheitern, so doch wirksam gegen Machthaber zu verteidigen, die sich verbotene Freiheiten herausnehmen. Die Staaten, die nicht zu den Schöpfern der allgemein benutzten Weltgelder und den Protagonisten der Freiheitsrechte des Privateigentums zählen, sind für ihren nationalen Kapitalismus auf den Weltfinanzmarkt angewiesen, der die Gültigkeit seines Geschäftsmittels und die Macht des Kredits, den er produziert und akkumuliert, dem Rechtsschutz und der Geldhoheit der westlichen Weltwirtschaftsnationen verdankt; denen fällt somit ganz von selbst ein Aufsichtsrecht über die Refinanzierung der Kredite, mit denen rund um den Globus Kapitalismus gemacht und regiert wird, und darüber ein wirksamer Einfluss auf die zuständigen Herrschaften zu. Das gilt erst recht, wenn Staaten im Resultat ihrer Teilhabe am Weltmarkt über Jahre hinweg mehr Schaden als Nutzen, i.e. mehr Schulden als zählbares Wachstum zu verzeichnen haben: Die sind für den Erhalt ihrer Geschäftsfähigkeit auf Finanzmittel angewiesen, die das Kreditgewerbe ihnen gar nicht, zu nicht mehr tragbaren Bedingungen oder nur noch aufgrund von Garantien unbedingt kreditwürdiger Staaten leiht; so fallen sie unter die Vormundschaft der maßgeblichen Weltwirtschaftsmächte. Die haben für solche Fälle wie überhaupt für allfällige Streitigkeiten mit unzufriedenen widerspenstigen Regierungen auch schon gemeinsam organisierte Vorsorge getroffen, um dem Recht des Eigentums grenzüberschreitend Geltung zu verschaffen. Einschlägige Erfahrungen machen aktuell die Argentinier mit ihrer Schuldenwirtschaft und die russische Republik im Rechtsstreit um das Vermögen des Lieblings-Oligarchen der westlichen Wertgemeinschaft, den dessen rechtzeitig ernannte Nachlassverwalter seit Jahren und jüngst mit Erfolg betreiben.

Auf der anderen Seite, bei den Gründungs- und Hauptschutzmächten des Weltmarkts, fällt dementsprechend der Nutzen aus dem globalen Kapitalismus, den sie mit ihrem Kredit und Kreditgeld in Schwung halten und ordnungspolitisch überwachen, mit praktikabler Macht über die minder bemittelten Partnerländer zusammen. Die Privatmacht des Geldes, die nach ihrem Willen und gemäß dem Konsens der modernen ‚Völkerfamilie‘ supranational und universell gilt, begründet eine ansehnliche politische Erpressungsmacht in den Händen der USA und ihrer europäischen Verbündeten. Und von der machen diese Staaten reichlich Gebrauch.

3.

So konsequent, ja unerbittlich die westlichen Weltwirtschaftsmächte auf dem Respekt aller souveränen Gewalten vor der Handlungsfreiheit des mit weltweit gültigem Kreditgeld agierenden Privateigentums bestehen: als politische Wertegemeinschaft kennen sie Höheres als den Wert des Geldes. Nämlich oberhalb aller besonderen Schutzgüter, für die sie Verantwortung tragen, ihre Fähigkeit, diese Verantwortung wirksam wahrzunehmen. Sie müssen in der Lage sein, den Respekt der Staatenwelt vor den Entscheidungen, die sie aus ihrer Staatsräson ableiten, zu erzwingen: Das ist das allererste Erfordernis ihrer freiheitlichen Staatsräson, für die USA ein Gebot ihrer nationalen Sicherheit. Für die Führungsmacht des Westens versteht es sich daher von selbst, dass das ordentliche zivile Staatsleben, das im Weltmarkt seinen materiellen Inhalt hat, unter einem Vorbehalt steht, den sie sich herausnimmt und bedarfsweise geltend macht und der sonst niemandem zusteht, auch nicht so einfach den Bundesgenossen in der Wertegemeinschaft. Die vereinnahmende Einladung an sämtliche Staatsgewalten, sich am globalen Kapitalismus aktiv zu beteiligen und sich dafür des Kredits und des Kreditgelds aus Amerika zu bedienen, soll ausnahmslos befolgt werden und hat doch zugleich den Charakter einer Zulassung durch die USA als oberste Instanz; der weltumspannende Markt für Waren und Finanzen soll von allen zivilisierten Nationen als ihr eigenes Werk und echt supranationale Errungenschaft anerkannt werden und steht doch zugleich insoweit unter amerikanischer Kontrolle, als die US-Regierung sich das Recht reserviert, den Ausschluss einzelner Länder, die sie als Gefahr für Amerikas nationale Sicherheit definiert, aus diesem zivilisatorischen Gesamtkunstwerk zu verfügen. Und das im Bedarfsfall auch, ohne den völkerrechtlich bindenden Beschluss zu erwirken, der im UNO-Reglement dafür vorgesehen ist – und den alle anderen Mitglieder erst herbeizuführen hätten, wenn sie einen Gegner aus dem etablierten Geschäftsverkehr der Nationen exkommunizieren möchten; wobei die schon für den formellen Konsens auf die Zustimmung der USA und erst recht für die Vollstreckung eines solchen Verdikts darauf angewiesen wären, dass die USA einem Staat mitsamt seiner Unternehmerschaft den Zugriff auf ihr Geld wirksam verwehren.

Dem Interesse und der im laufenden Weltgeschäft praktisch wahrgemachten Verfügung der USA, dass der Wert ihres Geldes unterschiedslos weltweit gilt und dass Privateigentümer und Staaten in aller Welt ihrem Kredit vertrauen dürfen, steht also der Anspruch der großen Dollar-Macht gegenüber, einzelne Nationen und deren Geldbesitzer vom diskriminierungsfreien Gang des Weltgeschäfts auszuschließen, also das heilige Recht und die Freiheit des Eigentums, sich weltweit zu betätigen, tatsächlich einzuschränken. Ein Widerspruch liegt da für die USA überhaupt nicht vor: Von der Identität jener Freiheit und ihrer eigenen Verfassung geht die Nation aus; ihr „way of life“ mit seinem „pursuit of happiness“ bezeugt die amerikanische Natur des Kapitalismus ebenso wie die kapitalistische Natur Amerikas; der weltweite Finanzkapitalismus auf Dollar-Basis gibt ihr recht. Was die USA beschäftigen muss, ist der Umstand, dass die Identität von supranationaler Ordnung und amerikanischer Oberhoheit für die anderen Staaten nicht genauso automatisch und von selber gilt. Zwar täuscht sich kein Akteur des weltweiten Finanzgeschäfts, kein privater und kein staatlicher, über die Nationalität des internationalen Kreditgelds und die Reichweite der amerikanischen Kontrollmacht. Einen gewissen Widerspruch zwischen dem universellen Recht des kapitalistischen Eigentums, dem sie sich aus eigener Staatsräson verpflichtet haben, und der Beugung dieses Rechts unter Vorgaben und Einschränkungen, die Amerika aufgrund eigener weltpolitischer Problemdefinitionen verfügt, sehen auswärtige Mächte aber schon; und einzelne Bankinstitute nehmen sich glatt die Freiheit heraus, sich einfach nicht um amerikanische Verdikte zu kümmern. Das bekommt ihnen freilich schlecht; ein Exempel statuiert die US-Regierung aktuell an der französischen Großbank BNP Paribas.

Generell begnügen sich die USA ohnehin nicht damit, die Staatenwelt einseitig mit ihren Entscheidungen über die fällige Ausgrenzung widerspenstiger Souveräne aus dem zivilen Geschäftsverkehr zu konfrontieren. Schon gleich in gewichtigeren Angelegenheiten fordern sie Zustimmung ein. An einem entschlossenen Schulterschluss innerhalb ihrer transatlantischen Wertegemeinschaft ist ihnen dabei besonders gelegen. Denn gerade der treue Partner Europa hat sich innerhalb der herrschenden Geschäftsordnung eine Ausnahmestellung erwirtschaftet, die für alle anderen, auch die wichtigen Weltwirtschaftsmächte einstweilen ein eher fernes Ideal bleibt: Mit ihrem Binnenmarkt und ihrer Gemeinschaftswährung beherrschen die Euro-Staaten einen beträchtlichen Teil des Weltgeschäfts mit Waren, Kredit und Geld aus eigener Kraft, in Konkurrenz zu Amerika und mit dem Anspruch, als einigermaßen gleichrangiger und jedenfalls unentbehrlicher Kontrahent ernst genommen zu werden. Mit all ihrer Wirtschaftsmacht sind die Europäer zwar nicht entfernt in der Lage, von sich aus das Weltgeschäft mit Kreditgeld und Geldkapital zu unterhalten und die Konditionen dieses Geschäfts zu bestimmen; ganz zu schweigen von der Fähigkeit, ihre Wirtschaftsmacht in Erpressungen größeren Kalibers umzusetzen. Amerika braucht sie aber auch; speziell wenn es allen Ernstes darum gehen soll, Machtfragen von strategischer Bedeutung mit den Waffen zu entscheiden, die die Integration der Souveräne dieser Welt in den modernen Weltfinanz- und -warenmarkt den westlichen Führungsmächten bietet. Es ist daher sowohl ein Test auf die Reichweite dieser Waffen als auch eine Bewährungsprobe für die transatlantische Wertegemeinschaft, was die USA und die EU aktuell im Zuge der schrittweise eskalierten Ukraine-Krise mit Russland anstellen. Sie veranstalten da nicht irgendeine Strafaktion gegen irgendeinen Störenfried, sondern machen sehr überlegt den Übergang zu einem Wirtschaftskrieg neuer Art, nämlich erstens unter den Bedingungen und mit den Mitteln des durchgesetzten Weltmarkts, zweitens gegen einen Staat, der sich darin eine gar nicht unbedeutende Position erobert hat – und der beschlossen hat, seine Politik des Einvernehmens mit dem Westen zu beenden, weil er dafür nicht mit der Anerkennung seiner Interessen belohnt wird, sondern Gefahr läuft, zur Regionalmacht von allenfalls mittlerer Bedeutung degradiert zu werden.

4.

Mit ihren weltwirtschaftlichen und weltordnungspolitischen Erfolgen hat die westliche Wertegemeinschaft sich noch mehr Probleme eingehandelt. Zu den größeren gehört zum einen die Finanzkrise der letzten Jahre, die den globalen Boom des durch Dollarkredit alimentierten und stimulierten Finanzgeschäfts in ein Entwertungsdesaster hat einmünden lassen; dass die betroffenen Weltwirtschaftsmächte es geschafft haben, den Zusammenbruch der Kreditmärkte und des Geldverkehrs überhaupt durch ganz viel ad hoc geschöpftes staatliches Kreditgeld gewissermaßen aufzukaufen, hat alles andere als einen Aufschwung bewirkt, der die Wirkungen der Krise irgendwie ungeschehen gemacht hätte. Zum andern ist den Weltwirtschaftsmächten des Westens nach den Regeln ihres Weltmarkts in China und den um die Volksrepublik gruppierten „Schwellenländern“ eine Konkurrenz erwachsen, der man in Amerika und Europa den Willen und irgendwann auch die Fähigkeit zutraut, das Regime des Kredits und des Kreditgelds aus den alten Heimatländern des Kapitalismus zurückzudrängen und aus dem globalen Geschäftsleben eine wirklich supranationale, von amerikanischer Vormundschaft emanzipierte Angelegenheit zu machen – also: den Weltmarkt in seiner bisherigen Fassung zu zerstören.

Diese letztere „Gefahr“ wird offiziell als wichtigster Grund dafür namhaft gemacht, dass USA und EU seit einiger Zeit verstärkt das Projekt eines sehr weitgehenden wirtschaftspolitischen Zusammenschlusses – TTIP – betreiben: die Herstellung eines transatlantischen Binnenmarkts mit voller Handlungsfreiheit fürs kapitalistische Eigentum. Mit so einer ökonomischen Partnerschaft neuen Typs bezwecken die beteiligten Mächte die grenzenlose, grenzenlos und dauerhaft erfolgreiche kapitalistische Bewirtschaftung ihrer Länder als Grundlage für ein nachhaltiges, auf Jahrzehnte stabilisiertes gemeinsames Regime über den Gang der Weltwirtschaft: eine sich gedeihlich fortentwickelnde kapitalistische Wertegemeinschaft, deren Maßregeln und deren akkumulierendem Reichtum sich keine noch so potente Konkurrenzmacht entziehen kann. Aus den weltwirtschaftlichen und weltpolitischen Problemen neuer Art, mit denen sie sich konfrontiert sehen, ziehen die betroffenen Mächte des Westens also einen offensiven Schluss: Sie brauchen ganz entschieden viel, viel mehr von genau dem Reichtum, der ihnen neulich mit einem großen Knall um die Ohren geflogen ist, und von der Ordnungsgewalt, als deren Quelle das System der globalen Konkurrenz sich für sie jahrzehntelang so prächtig bewährt hat und womöglich nicht mehr lange bewährt, weil große und wichtige Nationen es darin vom ausnutzbaren Objekt zu tatsächlich konkurrenzfähigen Subjekten der Weltwirtschaft bringen. Den nötigen Zuwachs an Reichtum und Macht wollen Europäer und Amerikaner sich mit ihrer neu gestalteten transatlantischen Partnerschaft wechselseitig verschaffen. Der darin enthaltene Widerspruch, dass miteinander rivalisierende Weltmächte mit konkurrierenden Kreditgeldern einander und gemeinsam die Welt ausnutzen und beherrschen wollen, belebt bis auf Weiteres das Bemühen beider Seiten, den erhofften je eigenen Ertrag in Vertragsform zu bringen und dadurch zu sichern: eine Absurdität, die allerdings weniger von menschlicher Irrtumsfähigkeit als von der Unerbittlichkeit einer Staatsräson zeugt, die sich dem Ziel verschrieben hat, die ganze Welt zum Kapitalstandort zu machen und daran zu verdienen.