Weißrussland und die Russische Föderation
Eine verunglückte Wiedervereinigung

Lukaschenkos Karriere vom slawischen Bruder zur Persona non grata / Das weißrussische Leiden an der eigenen Unabhängigkeit / Die Untragbarkeit der weißrussischen Variante nationaler Selbstbestimmung für den Westen / Der russische Wiedervereinigungswille: Das neue Russland betreibt das Vereinigungsprojekt und sabotiert es / Fazit: Die GUS-Welt ist wieder in Ordnung.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen
Gliederung

Weißrußland und die Russische Föderation
Eine verunglückte Wiedervereinigung

Lukaschenkos Karriere vom slawischen Bruder zur diplomatischen Persona non grata

Seit längerem stellt Weißrußland Anträge auf einen engeren Zusammenschluß mit Rußland. Im Rahmen der GUS fordert es mehrmals eine gemeinsame Außen- und Militärpolitik, in bilateralen Verhandlungen mit Rußland strebt es weitergehende Kooperation an. Mit Ausnahme einer seit 1993 bestehenden Zoll- und Währungsunion kommen die Anträge über das Verhandlungsstadium nie hinaus. Am 2. April 1996 wird ein Vertrag über die Gründung der belarussisch-russischen Gemeinschaft unterzeichnet, der eine gemeinsame Außen- und Militärpolitik, die Schaffung der Voraussetzungen für eine einheitliche Währung, gemeinsame Wirtschaftspolitik und Vereinheitlichung der Staatshaushaltssysteme sowie eine gemeinsame Staatsbürgerschaft vorsieht, es bleibt aber wieder nur bei der Absichtserklärung. Im Januar 1997 ändern sich die Töne aus Moskau, der stellvertretende Leiter der Präsidialverwaltung bezeichnet eine echte Vereinigung als die wirkungsvollste Antwort auf die geplante NATO-Osterweiterung, Jelzin meldet sich aus dem Krankenhaus und schlägt die Abhaltung von Referenden über die Vereinigung beider Staaten vor.

Am 2. April 1997 soll der Vertrag über die Union zwischen Belarus und Rußland unterzeichnet werden, Jelzin und Lukaschenko treffen sich in Moskau und unterzeichnen ihn. Genau genommen unterzeichnen sie die Reste, die nach gewissen Korrekturen von diesem Vertrag noch vorhanden sind. Kurz zuvor nämlich wird der ausgehandelte Vertragstext von einer frisch ins Amt berufenen „Reformermannschaft“ an russische Zeitungen weitergegeben, und die von ihr gesteuerte Öffentlichkeit ruft einen Skandal aus: Der Vertrag wird zu einer gerade noch rechtzeitig verhinderten feindlichen Übernahme der Russischen Föderation durch den weißrussischen Präsidenten Lukaschenko uminterpretiert, die russischen Reformer Tschubais und Nemzow schalten sich in die Vertragsverhandlungen ein und kippen das Unternehmen. Der Vertragsunterhändler auf russischer Seite wird gefeuert, Jelzin auf die aktuelle Reformlinie gebracht und Lukaschenko mit einem Vertrag konfrontiert, aus dem alle weißrussischen Anliegen in Hinblick auf die Vereinigung mit Rußland herausgesäubert sind. Der neue Vertrag, der den vorhergehenden über die Gründung der belarussisch-russischen Gemeinschaft komplettieren und ausführen soll, ist eine Revision des Projekts: Von ursprünglich 17 auf 3 Seiten zusammengekürzt, stuft er die echte Vereinigung zu einer unverbindlichen Absichtserklärung bezüglich einer noch auszuhandelnden Union herab. Entsprechend gestaltet sich der weitere diplomatische Verkehr zwischen den Partnern: Im August 1997 wird Lukaschenko die Einreise nach Kaliningrad vom dortigen Gouverneur verweigert, im Oktober verbietet ihm die russische Regierung die Einreise nach Rußland. Die Verhaftung von Mitarbeitern des russischen Fernsehens wegen irgendeiner Grenzverletzung dient zur Rechtfertigung, Lukaschenko diplomatisch zur Persona non grata zu erklären. Notiert wird ein Tiefpunkt der Beziehungen (NZZ) zwischen beiden Staaten, zu deren weiterer Verschlechterung Jelzin die Freilassung der inhaftierten Journalisten mit der Drohung erpreßt, andernfalls den Vertrag über die Union mit Weißrußland zu kündigen.

Offenbar macht die russische Außenpolitik ausgerechnet einen ausgesprochen prorussischen Staatswillen, wie er von Lukaschenko personifiziert wird, als Gegner ihrer Interessen aus.

Das weißrussische Leiden an der eigenen Unabhängigkeit

Weißrußland ist eine der sehr wenigen Ex-Sowjet-Republiken, die sich in ihrer Unabhängigkeit nicht antirussisch definieren. Rußlands Versuche, sich das „nahe Ausland“ in der GUS militärisch, außenpolitisch und ökonomisch als Einflußsphäre zu sichern, treffen auch nur dort auf Wohlwollen. Lukaschenko setzt seit 1994 seine Macht dafür ein, daß Weißrußland weder sein Verhältnis zur ehemaligen Sowjetmacht noch das zu deren Rechtsnachfolger Rußland als Fall einer notwendigen Emanzipation von einer „Besatzungsmacht“ definiert. Weißrußland versteht sich vielmehr positiv als prorussisches „Bruderland“ und verfolgt in einem entsprechenden Umgang mit Rußland seine politischen Interessen.

Die negative Bilanz der Reformpolitik

Die pro-russische Linie dieser Nation ist zuallererst Ergebnis einer negativen Bewertung der Gründung eines weißrussischen Staatswesens und der „Zusammenarbeit“ im Rahmen der GUS. Nach den ersten drei Jahren seiner Unabhängigkeit zieht dieses sowjetische Spaltprodukt Bilanz und kommt zu dem Befund, daß sowohl die Zerlegung der sozialistischen Arbeitsteilung innerhalb der UdSSR als auch der bisher eingeschlagene Reformkurs im nunmehr eigenen Staatswesen nur Ruin bewirkt haben. Lukaschenkos Wirtschaftsprogramm besteht daher in einer Politik der versuchten Schadensbegrenzung: Im September 1994 wird ein staatliches Anti-Krisenprogramm verabschiedet, das die Devise der Reformer – eine erfolgreiche Marktwirtschaft stellt sich nach der Preisgabe aller wirtschaftlichen Planungsbemühungen des Staates von alleine ein – praktisch zu korrigieren sucht. Der Präsident verlangt die

„stärkstmögliche Regierungskontrolle über die Industrie des Landes. Zu den Mitteln der Investitionsförderung werden insbesondere Staatsaufträge, die Vorgabe verbindlicher Auflagen über die investive Verwendung eines bestimmten Gewinnanteils sowie die verstärkte Kreditfinanzierung gerechnet.“ (Timmermann)

Entsprechend werden unternehmerische Freiheiten beschnitten, Entlassungen verboten und Preiskontrollen eingeführt, im August 1996 werden

„per Dekret einige Nahrungsmittelpreise eingefroren und eine allgemeine Preisregulierung eingeführt. Laut präsidialer Verfügung dürfen die Preise nur noch im Ausmaß des Lohnanstiegs klettern.“ (NZZ 21.11.96)

Ein weiterer Programmpunkt ist die Wahrnehmung der staatlichen Finanzhoheit, um die Geldverhältnisse unter Kontrolle zu bringen. Die Maßnahmen gelten vornehmlich der Unterbindung von Freiheiten im Umgang mit Devisen. Zur Kontrolle des Außen- und Devisenhandels wird

„der Interbankenmarkt verboten, ein Zwangsumtausch sämtlicher Exportdevisenerlöse verfügt und der Geldwechselmarkt renationalisiert.“ (Timmermann) Seit 1996 existiert ein „Verbot der Vergabe von Devisenkrediten … Der Erwerb von Devisen wird mit einer Strafsteuer von 10% verteuert … 100% Zwangsumtausch von Deviseneinnahmen … Ferner wurde die Interbanken-Devisenbörse verstaatlicht, jeder Aktionär wurde mit dem Nominalwert seines Anteils abgefunden … ein Fall von Zwangsenteignung“. (NZZ 29.5.96)

Diese Krisenstrategie führt zwangsläufig zum Streit mit dem IWF, der unzulässigen Protektionismus und mangelnden Reformwillen ahndet. Dessen Kontrollbedürfnisse werden abgewiesen – unter anderem durch den Herauswurf seiner Vertreter. Kredite seitens des IWF unterbleiben im Fortgang.

Von seinen weißrussischen Urhebern wird dieses Programm der Schadensbegrenzung allerdings gar nicht als Gegensatz zur Einführung der Marktwirtschaft und zur Eingliederung in den Weltmarkt verstanden. Die Grundrechnungsarten des globalen Kapitalismus bleiben im Prinzip anerkannt, die negative Bilanz der Reform wird in der weißrussischen Optik nicht dem Programm der Einführung der Marktwirtschaft selbst zugerechnet, sondern lediglich auf eine überstürzte Methode zurückgeführt, das im Prinzip für durchaus notwendig erachtete Projekt zu bewerkstelligen:

„Die Staatswirtschaft befindet sich in einer Zeit des Übergangs. Wir nehmen uns Zeit, das unterscheidet die Situation in Weißrußland von jener in Rußland, wo mit einem Schlag in ein, zwei Jahren alles umgewandelt wurde. Gestern waren die Eigentümer noch der Staat, das ganze Volk, dann kamen schon die anderen Eigentümer wie Gusinskij. Bei uns geht das nicht so. Wir verkaufen auch Aktien, vor allem an die Belegschaften, etwa 6 bis 10 Prozent der Anteile, die übrigen 90 Prozent werden offen an den verkauft, der sie bezahlt. Den Vorzug haben dabei Deutschland und Rußland, weil wir der Ansicht sind, wenn wir gute Beziehungen mit ihnen auf wirtschaftlichem Gebiet haben, darunter auch bei der Privatisierung unserer Unternehmen, dann brauchen wir eigentlich nicht mehr. Auch die USA können ein wichtiger Investor sein. Wir haben noch viele ungelöste Probleme, aber es ist uns gelungen, das Abrutschen in den Abgrund aufzuhalten und eine Aufwärtsbewegung einzuleiten. Wir brauchen die Reform nicht der Privatisierung oder der Reform wegen, wir brauchen sie, damit unsere Unternehmen nach der Reform besser arbeiten, daß die Leute zufrieden sind. Unser Ziel ist es, die Vorteile der modernen hochentwickelten Marktwirtschaft mit dem sozialen Schutz der Bürger zu verbinden.“ (SZ 4.11.97)

Im Gegensatz zum hierzulande inzwischen eingebürgerten Feindbild von Lukaschenko besteht der weißrussische Standpunkt also gar nicht in dem Vorhaben, zum alten System der realsozialistischen Planwirtschaft zurückzukehren; die übergeordneten Reformziele „Marktwirtschaft“ und „Anschluß an Europa“ bestimmen auch in Weißrußland die Leitlinien der Politik. Nur wollen die Vorsteher Weißrußlands dafür nicht gleich alle ökonomischen Grundlagen dieser Nation abschreiben. Sie nehmen die negativen Wirkungen der unter Schuschkewitsch eingeleiteten Reformen ebenso zur Kenntnis wie die offenkundigen Schäden, die der Nation aus der Zerlegung der Arbeitsteilung zwischen den Unionsrepubliken erwachsen sind – und zwar als Notwendigkeit, sie wieder abzustellen. Mit der Kritik, „zu schnell“ und „überhastet“ sei das Reformwerk auf den Weg gebracht worden, plädiert das staatliche „Anti-Krisen-Programm“ vor allem dafür, daß der Staat die Kontrolle über seine materielle Basis nicht verlieren darf. Als positives Programm treibt es sich in demselben Widerspruch herum wie das des frühen Gorbatschow. Auch der wollte ja die Vorteile beider Systeme verbinden und nicht zur Kenntnis nehmen, daß die staatlichen Bedürfnisse nach Bewahrung der planwirtschaftlichen industriellen Basis sowie nach „sozialem Schutz“ der Bevölkerung einerseits und das marktwirtschaftliche Gebot der Herrschaft des Geldes und seiner Vermehrung andererseits nicht miteinander zu vereinbaren sind.

So versteht sich die weißrussische Politik der Schadensbegrenzung weder als anti-kapitalistisch noch anti-europäisch und auch nicht als Gegensatz zur politischen Linie, die die Reformer in Rußland verfolgen. Die halten ja unverrückt an ihrem „Reformprogramm“ fest, ungeachtet aller seiner zerstörerischen Folgen, und ausgerechnet von diesem Rußland verspricht sich Weißrußland Abhilfe bei seiner wirtschaftlichen Notlage, will mit diesem Rußland die Folgen der Auflösung der Sowjetunion wieder rückgängig machen: Die ökonomischen Programmpunkte Lukaschenkos appellieren an einen gleichartigen Willen Rußlands, die Schäden zu korrigieren, die zwar beide Staaten auf ihrem gemeinsamen Weg in die Marktwirtschaft zu verzeichnen haben, die aber nur Weißrußland für sich als nicht weiter hinnehmbar begreift. Das weißrussische Ideal einer gemeinsamen Energiepolitik, gemeinsamer und aufeinander abgestimmter Infrastrukturprogramme, einer Rekonstruktion alter Betriebsbeziehungen sowie einer gemeinsamen Währung lebt von der Berufung darauf, was früher einmal alles unbestreitbar funktioniert hat. Und wenn der weißrussische Außenminister von diesem Ideal schwärmt, fällt er ganz unbefangen in den alten RGW-Jargon zurück:

„Das Hauptziel der wirtschaftlichen Integration von Belarus und Rußland besteht darin, die Vorteile der zwischenstaatlichen Arbeitsteilung, Spezialisierung und Kooperation bei der Produktion zu nutzen.“ (Antonowitsch, Wostok 6/97)

Der Antrag an Rußland lautet, es solle sich wie ehedem im „realen Sozialismus“ als „Zentrale“ verstehen, die ihre Regionen arbeitsteilig um sich gruppiert. In Aussicht gestellt werden Beziehungen zum Wohl aller Beteiligten, im vorliegenden Fall winkt die ertragreiche Kombination weißrussischer Potenzen mit Mitteln, die Rußland hat oder doch zumindest haben könnte – wäre es nicht ganz anders unterwegs.

Die negative Betrachtung der erworbenen nationalen Eigenständigkeit

Diese grenzüberschreitende Sichtweise, mit der die weißrussische Führung Rußland ihre Vorschläge zur Konsolidierung der ökonomischen Staatsgrundlagen anträgt, macht offenbar, daß ihr ebenso wie der überwiegenden Mehrheit ihres Volks ein Gesichtspunkt abgeht, von dem aus sich sämtlichen Kollegen in der GUS ähnliche politische Berechnungen verbieten. Die neue Souveränität gilt Weißrußland nicht per se als unbestreitbar höchstes Gut: Sie zählt dort nicht viel mehr als das bloß formelle Attribut einer Staatsmacht, der ansonsten nicht entgangen ist, daß sie über die materiellen Mittel, ihre Souveränität zu betätigen, nicht oder allenfalls bedingt verfügt. Nun schlagen sich die unmittelbaren Nachbarn Weißrußlands seit ihrer „nationalen Befreiung“ durch die Auflösung der Sowjetunion durchaus mit der gleichen Lage herum. Bei diesen GUS-Gründungen sorgt jedoch eine nationalistisch angeleitete Interpretation ihrer ökonomischen Verfassung für einen anderen Befund. Auch sie bestreiten ihre Existenz durch den Verzehr der realsozialistischen Erbmasse auf ihrem Hoheitsgebiet; auch sie brauchen, damit sie wenigstens das noch können, russisches Erdöl und Erdgas; auch sie haben dafür nichts anzubieten, entsprechend sehen auch bei ihnen die Bilanzen aus, die sie in dem neuen Außenhandel mit ihrem Nachbarn führen – aber die legen sie dann eben anders als in Weißrußland aus: Alle diese GUS-Nationen entdecken den Grund ihrer miserablen ökonomischen Verfassung zielstrebig in ihrer „Abhängigkeit“ von Rußland, von der sie unbedingt loskommen müssen, soll aus ihnen etwas werden. Dieser nationalistische „Schluß“ von der Krise der eigenen Nation auf die Abwesenheit einer wirklichen nationalen Eigenständigkeit ist in Weißrußland unterblieben.

Entsprechend stellt sich für die weißrussische Nation die von ihr, der Ukraine, Kasachstan und Rußland im Belower Abkommen kodifizierte Auflösung der Sowjetunion 1991 rückblickend betrachtet als historischer Fehler (Lukaschenko) dar:

„Der unvermittelte Abbruch der politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, psychologischen und schlechterdings persönlichen Beziehungen hat – wie die Erfahrung der überhasteten Entscheidungen Anfang der 90er Jahre belegt – die Einfügung unserer Länder in die Weltgemeinschaft als gleichberechtigte Mitglieder nur erheblich erschwert. Aus diesem Grund bedeuten die Integrationsprozesse zwischen Belarus und Rußland nicht die Rückkehr zur UdSSR, sondern ermöglichen die notwendige Beseitigung zugelassener Übergriffe.“ (Antonowitsch, Wostok 6/97)

Weißrußland sieht seine neue Lage zwar schon auch als eine Freisetzung der Nation zu ihrer Bewährung in der internationalen Konkurrenz. Aber eben so, daß es sich dieser neuen Lage ohne jede Chance ausgesetzt sieht, in ihr erfolgreich zu bestehen:

„Ohne Vereinigung werden wir keine Volkswirtschaft entwickeln können, die dem Konkurrenzdruck anderer Wirtschaftsgemeinschaften standhalten könnte.“ (Ders., ebd.)

Der Sonderfall Weißrußland besteht also darin, daß sich diese Nation wie ein unfreiwillig von ihren staatlichen Mitteln abgetrenntes Staatswesen begreift:[1] Die politische Führung in Weißrußland, der ökonomischen wie politischen Konkurrenz ausgesetzt, registriert, daß ihre ersten „Reformjahre“ nicht nur ihre Machtgrundlage zerstört haben, sondern daß ihr auch die Fähigkeit abhanden gekommen ist, diese Zerstörung alleine rückgängig zu machen. Weißrußland hat nicht die realsozialistische Planwirtschaft „in einem Lande“ ausgerufen. Der Ruin der ererbten realsozialistischen Fabriken, die Verelendung des Volks und die Devisenschulden werden – das allein macht den Unterschied zu den anderen GUS-Kreaturen aus – als vermeidbare Mängel betrachtet und sollen durch den Einsatz der Staatsmacht unterbunden werden. Aus weißrussischer Sicht geht dies allerdings nur, wenn die Staatsgewalt die schädlichen Folgen der Zerlegung der Sowjetunion rückgängig macht, und in einer Vereinigung mit Rußland sieht sie hierfür ihre Perspektive. Die der GUS nicht minder:

„Das erfolgreiche Beispiel des neuen Modells der Zusammenarbeit zwischen den beiden souveränen Staaten soll unsere Partner in der GUS davon überzeugen, daß es in der Gemeinschaft keine Alternative zu den Integrationsprozessen gibt.“ (Antonowitsch, Wostok 6/97)

Seinen politischen Kurs setzt Lukaschenko im Inneren gegen eine antirussisch-nationalistische Opposition durch. Erfolgreich läßt er, mit über 80% der Stimmen gewählt, seine Entscheidungen durch Volksabstimmungen bestätigen, bei denen er gewohnheitsmäßig zwischen 77 bis 84% Zustimmung einsammelt. Die Machtkämpfe mit Fraktionen des Parlaments erledigt er nach demselben Muster. Per Referendum wird 1995 der Unabhängigkeitstag Weißrußlands aus dem Verkehr gezogen, im Herbst 1996 wird ein Referendum über eine Änderung der Verfassung abgehalten, das ihm die Handhabe gibt, sich der nationalistischen Teile der Opposition im Parlament, die gegen die Union mit Rußland antreten, zu entledigen. Mehrheitlich teilt auch das weißrussische Volk die Lagebeurteilung seines Präsidenten, derzufolge die Nation unter der Bedingung ihrer Eigenstaatlichkeit außerstande ist, ihren konsolidierten Bestand in der neuen „einen Welt“ zu bewahren oder überhaupt erst herzustellen, weder ökonomisch noch politisch – und militärisch gleichfalls nicht. Denn auch strategisch sieht sich Weißrußland durch die NATO-Osterweiterung in einer prekären Lage, immerhin baut die NATO sich jetzt an der weißrussischen Westgrenze auf:

„Die UdSSR, als die vermutlich wirksamste organisatorische Form des euroasiatischen geopolitischen Raumes, hörte auf zu existieren. Und ihr Zerfall veränderte – nicht in die beste Richtung – ganz wesentlich auch die Existenzbedingungen der Republik Belarus… Wir können ein weiteres Auseinanderdriften der Teile dieses geopolitischen Raumes nicht zulassen… Man muß deutlich sehen, daß eine Erweiterung des Nordatlantischen Bündnisses nicht nur die Sicherheit der Republik Belarus, sondern in vieler Hinsicht auch ihre Existenz als souveräner Staat bedrohen wird“. (Antonowitsch, Wostok 2/97)
„Wir sind kategorisch dagegen. Wir sind gegen die Erweiterung des Nordatlantischen Blocks. Diese Haltung vertreten wir nicht, um Rußland zu unterstützen oder Rußland zu gefallen.“ (Lukaschenko, Wostok 2/97)

Der Westen schafft durch die Osterweiterung der NATO eine strategische Lage, in der Weißrußland in die Position eines Frontstaats gerät. Frühere, damals auch von der Ukraine verfolgte Pläne hinsichtlich einer Zone von atomwaffenfreien und neutralen Staaten vom Schwarzen Meer bis zur Ostsee, existieren endgültig nicht mehr. Weißrußland sieht sich eingeklemmt zwischen NATO-Mitgliedern und NATO-Aspiranten auf der einen und Rußland auf der anderen Seite. Dabei verkennt es nicht, wodurch seine strategische Sicherheitslage bedroht wird und wodurch nicht, und nicht zuletzt deshalb trägt es seine Anschlußanträge an Rußland mit neuer Dringlichkeit vor.

Die Untragbarkeit der weißrussischen Variante nationaler Selbstbestimmung für den Westen

Weißrußlands Präsident wie sein Volk haben im Westen keine gute Presse. Für den österreichischen Außenminister ist Lukaschenko ein „Kümmeltürke“, in der abgeklärteren Diktion unserer Medien der Diktator, Betonkopf und der neue Stalin/Hitler schlechthin. Wie der Präsident, so nervt den Westen auch sein Volk, und in unzähligen Sittenstudien wirft man seinem Nationalismus den Mangel vor, nicht entschieden antirussisch zu sein.[2] Anderes freilich schon auch, und so hört man über Weißrußland vor allem, daß dort keine Marktwirtschaft und keine Demokratie herrschen. Dafür ließen sich allerdings zahlreiche andere Kandidaten in der GUS finden, im Grunde besteht dieser Verein nur aus solchen, von der imperialistischen Norm abweichenden Gebilden. Aber was demokratisch für in Ordnung befunden wird, ist offensichtlich eine Frage des politischen Interesses und orientiert sich nicht am Lehrbuch der demokratischen Institutionenlehre. Jelzins Methoden, sich seines gewählten Parlaments zu entledigen, gehen deswegen ganz in Ordnung, und auch der Übergang zur Dynastie in Kirgistan erfreut sich wohlwollender Nichtbeachtung seitens aller Demokraten. Umgekehrt ändern die Zustimmungsverhältnisse in Weißrußland, die Lukaschenko vorweisen kann, nichts am feststehenden Urteil, dort mangele es an Demokratie.[3] Was die Marktwirtschaft betrifft, gilt dasselbe. Ob das russische Wirtschaftsunwesen dieses Kompliment erhält, wird je nach Interessenlage entschieden – Wirtschaftsvertreter z.B. äußern sich da ganz anders als die offiziellen politischen Anwälte der Fortsetzung der Reformlinie in Rußland, und an die Frage, wie es denn um die Preisfreiheit in Tadschikistan oder Tschetschenien steht, rührt sowieso lieber niemand. Der Grund für Lukaschenkos Verurteilung durch den Westen besteht schlicht darin, daß seine Integration in die eine westliche Welt einem anderen Drehbuch folgt, als es westlicherseits für die Transformationsländer vorgesehen ist. Die von Weißrußland verweigerte bedingungslose Unterordnung unter einen fertigen beaufsichtigten Weltmarkt wird vom Westen nicht hingenommen. Der Westen gestattet keine Beurteilung der Sicherheitslage einer Nation im ehemaligen sowjetischen Raum, die nicht den russischen Hegemon, sondern die NATO-Osterweiterung als Bedrohung definiert. Die Staatsraison Weißrußlands ist antiwestlich, weil dieses Land Rückhalt bei Rußland sucht, gegen die Expansion der NATO die Alternative eines Gegenblocks ansteuert und dann auch noch verlangt, sein Vorhaben, die Abwicklung der Sowjetunion für sich ein Stück weit rückgängig zu machen, möchte ein Modell für die GUS-Staaten sein. Das ist das Verbrechen Lukaschenkos.

Bei einer bloßen moralischen Verurteilung beläßt es der Westen freilich nicht. Wo er kann, engagiert er sich für eine ihm passende Staatsräson in Weißrußland auch praktisch und unterstützt „Kräfte“ im Land, die sich gegen seinen Präsidenten mobilisieren lassen, die Soros-Stiftung bemüht sich aufopfernd um die Züchtung eines weißrussischen Nationalismus, und auch die humanitären Aktivisten der Tschernobyl-Initiativen haben entdeckt, daß Lukaschenkos Herrschaft weitaus unerträglicher ist als Strahlenschäden. Die Freunde der Freiheit und Selbstbestimmung betreiben von außen den Aufbau einer Opposition in Weißrußland, die den unpassenden Präsidenten stürzen soll. Dafür sorgen sie sich zuallererst einmal darum, die weißrussisch-nationalistische Opposition aus ihrem Status einer hoffnungslosen Minderheit hochzupäppeln, mit vorläufig geringem Erfolg.[4] Daß sich Lukaschenko mit den eindrucksvollen Mehrheiten, die er bei seinen Wahlen und Referenden erhält, unzweifelhaft auf den Volkswillen berufen kann, stellt das praktische Problem dar, das gelöst sein will:

„Die Autorität der Präsidialmacht ist weiterhin im Wachsen begriffen. Der weißrussische Präsident gehört – gemessen am Zuspruch der Bevölkerung des Landes – zu den populärsten Staatschefs in ganz Europa. Von dieser Tatsache muß – ob sie es will oder nicht – auch die westliche Außenpolitik ausgehen.“ (Lindner, S. 1047)

Das tut sie, indem sie eben alles unternimmt, die Haltbarkeit dieses populären Präsidenten zu unterminieren. Mit dem Entzug von Krediten, mit außenpolitischen Zurechtweisungen und einer Politik der Isolierung[5] wird auf Weißrußland und seinen Präsidenten Druck ausgeübt. Mit diesen Verfahren, Lukaschenko ökonomisch in die Knie zu zwingen und/oder politisch zu stürzen, arbeitet der Westen daran, die prorussische Abweichung in der GUS zu eliminieren. Sinnigerweise kann er inzwischen dabei auch mit Rußlands Duldung rechnen.

Der russische Wiedervereinigungswille: Das neue Rußland betreibt das Vereinigungsprojekt und sabotiert es

Für das Vereinigungsprojekt mit Weißrußland spricht von russischer Seite ein Anliegen, das in der Staatenwelt zu den vitalen Interessen einer Nation gerechnet wird: Angesichts einer Westgrenze, an der sich die NATO militärisch postiert, ist die strategische Lage eines Landes wie Weißrußland, das sich überdies als unverbrüchlicher Verbündeter anbietet, für Rußland von elementarer Bedeutung. Wenn man in Rußland allerdings kaum nach Vollzug des NATO-Beschlusses zur Expansion nach Osten nach dem politischen Sinn der Vereinigung mit Weißrußland zu fragen beginnt, die russische Politik zuerst ein strategisches Interesse definiert, dann aber auf dessen Durchsetzung verzichtet, so offenbart dies einen Konflikt innerhalb der russischen Staatsräson: Verschwunden ist das Interesse aus der russischen Politik und dem Streit ihrer Kontrahenten zwar nicht;[6] den Standpunkt jedoch, daß die von Weißrußland angebotene Option einer eigenen strategischen Konsolidierung wahrgenommen werden müsse, zieht die amtierende Regierung wieder aus dem Verkehr. Anstelle eines Versuchs zur Begrenzung des strategischen Verlustes entwickelt die russische Politik dafür auf diplomatischem Feld Vorstellungen, wie sie sich auf die vom Westen neu geschaffene Lage einstellen und diese ihrerseits entschärfen könne: Sie lanciert Vorschläge zur Truppenverringerung im Nordwesten der Russischen Föderation, um eine weitere NATO-Erweiterung im Baltikum „überflüssig“ zu machen, und unterbreitet Angebote zu diesbezüglichen Verhandlungen im Rahmen der KSE. Weil Rußland das Geltendmachen seiner strategischen Interessen dem Beschluß zum politischen Arrangement mit dem Westen unterordnet, gewichtet es sie gleich so um, daß es das Vereinigungsangebot Weißrußlands in seiner strategischen wie politischen Bedeutung für unwichtig erklärt.

Während der Westen gründlich und systematisch den Einfluß Rußlands auf die GUS-Staaten bestreitet, bekommt Rußland – sehr im Gegensatz zu den ihm attestierten Großmachtallüren – offiziell Skrupel über den eigenen Anschlußwillen. Auf keinen Fall darf dieser – so sieht das zumindest das Jelzin-Lager – vom Westen als gegen ihn gerichteter feindlicher Akt interpretiert werden, und mit dieser defensiven Generallinie begleitet Rußlands Führung die Fortschritte der eigenen strategischen Entmachtung durch die NATO: Die fundamentalen strategischen Interessen dürfen nicht zum Leitfaden russischer Außenpolitik gemacht werden, weil sie dann die guten Beziehungen zum Westen aufs Spiel setzen würden, von denen man sich gerade abhängig gemacht hat und weiterhin abhängig machen will.

Begründungen einer außenpolitischen Verzichtserklärung

Dieser Widerspruch der russischen Außenpolitik spielt sich als Kampf zweier Linien mit wechselnden Vertretern ab, die zuweilen in Gestalt des Präsidenten auch von ein und derselben Person vertreten werden. Nemzow und Tschubajs, die die Entscheidung zwischen einer strategischen oder nur noch diplomatischen defensiven Selbstbehauptung Rußlands per Handstreich zugunsten letzterer herbeiführen, bemühen folgende Einwände gegen eine Vereinigung mit dem Nachbarstaat:

„1. das systembedingte Wirtschaftsdesaster in Belarus wird das ohnehin schwer belastete Staatsbudget Rußlands weiter auszehren.“ (Osteuropa 10/11 97)

Zu dieser Wirtschaftlichkeitsrechnung gelangt man, weil man den Anschluß politisch nicht will. Nur dann hält man dem Zuwachs eines strategisch wichtigen Territoriums und eines anschlußwilligen Volkes – von dessen Kosten auch Kanzler Kohl im Fall DDR nichts abhängig gemacht hat – die Rubel und Kopeken entgegen, die er angeblich kostet. Zudem handelt es sich um eine eher groteske Darstellung von Gewinnern und Verlierern des Vereinigungsprojektes, wenn sich Rußlands Reformer, die nicht einmal Herr über die eigene Ökonomie und über so etwas wie einen eigenen Staatshaushalt sind, sich in die Pose eines ausgenützten Geldgebers werfen.[7] Vor allem aber stellt sich diese Diagnose eines „systembedingten Wirtschaftsdesasters“ polemisch gegen die Staatsraison Weißrußlands, und zwar aus politischen und rußland-internen Gründen: Die weißrussische Wirtschaftspolitik mit ihrer Politik der Schadensbegrenzung stellt für die Reformer nichts anderes dar als die alte, verteufelte „Technik“, mit Einsatz der staatlichen Macht eine Ökonomie am Leben zu erhalten. Investitionen, damit Betriebe nicht zugrundegehen, Lohnzahlungen an Rentner und Arbeiter, wie sie der weißrussische Staatshaushalt garantiert – damit zehrt Rußland sein Budget tatsächlich nicht aus. Dergleichen ist in Rußland allenfalls der Stoff, an dem der Präsident per Ukas eine Macht demonstriert, die er faktisch nicht ausübt; als Praxis holt man sich das jedenfalls nicht ins russische Haus.[8]

„2. die Integration mit einem Land, dessen Präsident Ansätze zu Marktwirtschaft und Demokratie administrativ und sogar gewaltsam unterdrückt, ist kein geeigneter Partner für Rußland.“

Die einzige Opposition, die Lukaschenko „gewaltsam unterdrückt“, sind ausgerechnet die antirussischen Nationalisten, die sich u.a. durch Anschläge auf Pipelines und russische Einrichtungen in Minsk hervortun. Als ob die Reformer sich nichts Schöneres vorstellen könnten als eine antirussische Destabilisierung an ihrer Westfront in Weißrußland, treiben sie mit der Anti-Lukaschenko-Kampagne des Westens russische Außenpolitik und stellen sich hinter den Angriff, den der Westen unter den Titeln von Demokratie & Marktwirtschaft gegen die prorussische Staatsraison Weißrußlands führt.

„3. die Konstituierung supranationaler Institutionen mit weitreichenden Vollmachten gibt Lukaschenko die Möglichkeit des direkten Zugriffs auf Politik und Wirtschaft Rußlands“.

Diese kindische Vorstellung einer kalten Machtergreifung durch Lukaschenko ist auch im Westen begeistert aufgegriffen und zum Feindbild vom neuen Stalin ausgebaut worden. Die Sorge von Rußlands Führern um einen „direkten Zugriff“ Lukaschenkos auf Rußland – der umgekehrten Richtung gilt sie keineswegs – klärt immerhin darüber auf, daß sie sich der Durchsetzung der von ihr proklamierten Staatsräson im eigenen Land keineswegs sicher sind. Da Lukaschenko für ein Staatsprogramm steht, das nicht das des Jelzin-Lagers ist, wird er verdächtigt, in die Machtkämpfe in Rußland nicht nur eingreifen zu können, sondern genau dies zu wollen. Die Warnung, er könne in Rußland die Macht übernehmen, definiert die Integration wegen Übereinstimmungen Lukaschenkos mit der innerrussischen Opposition als Anschlag auf die reformdefinierte russische Staatsräson, gibt also auf ihre Weise zu Protokoll, wie es um diese praktisch bestellt ist.

4. Der Machtkampf in der Föderation

Einen weiteren Einwand gegen die Vereinigung erläutern westliche Beobachter:

„Hinzu kam, daß die Perspektive einer Konföderation oder sogar einer staatlichen Vereinigung komplizierte, bis dahin offenbar nur unzureichend bedachte Probleme für das föderale Gefüge Rußlands zur Folge gehabt hätte: Mehrere Republiken der Russischen Föderation (z.B. das stark autonome Tatarstan) und sogar einzelne Gebietseinheiten (wie das selbstbewußte Sverdlovsk) begannen öffentlich die Aussicht zu ventilieren, den eigenen Status auf das Niveau eines in die Föderation integrierten, mit weitgehenden Sonderrechten ausgestatteten Belarus zu heben. Dies hätte die ohnehin labile föderale Ordnung mit ihren 89 ‚Subjekten‘ zwangsläufig weiter unterminiert.“ (Alexandrova, Timmermann S.1025).

Dem ist immerhin zu entnehmen, daß es die Zentralgewalt, auf die Lukaschenko, laut dem Verdacht der russischen Reformer, so ungeniert Zugriff haben soll, offenbar im Verhältnis zu den Regionen gar nicht gibt, weil sie von einem allseitigen Separatismus außer Kraft gesetzt wird.

5. Rußlands Stellung in der GUS

Schließlich gerät die Union mit Weißrußland in den Verdacht, die von Rußland beanspruchte Rolle als Führungsmacht in der GUS zu gefährden, wofür Einlassungen der anderen GUS-Häuptlinge sorgen:

„Dem kasachischen Präsidenten Nasarbajew haben die weißrussisch-russischen Verhandlungen bereits Anlaß zu scharfer Kritik gegeben. Er warf Moskau ‚imperiale Ambitionen‘ vor. Rußland versuche, ‚die ehemaligen Sowjetrepubliken in die Knie zu zwingen‘. Es gebe heute überhaupt kein Vertrauen zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS).“ (FAZ 24.5.97)
„Der Präsident Georgiens zieht ‚tiefgreifende bilaterale Beziehungen‘ der GUS-Integration vor und warnt im Hinblick auf die russisch-belarussische Union vor einer ‚künstlichen Beschleunigung‘ der Integration.“ (Alexandrova, Timmermann S.1032)

Ebenso der turkmenische, kirgisische und usbekische Staatschef, vor allem aber der ukrainische[9]:

„So bezeichnete der ukrainische Präsident Kutschma die neue Union als „Nonsens“ und als den besten Weg, die GUS zu zerstören … Der usbekische Präsident Karimow nannte die Union für Usbekistan ‚unattraktiv‘. Er befürchtet, daß Rußland dadurch einen Präzedenzfall schaffen will, um andere Staaten in die Union einzubeziehen … Der kasachische Präsident kritisierte sie mit der Warnung, daß sie den gemeinsamen Interessen in der GUS keinen Schaden zufügen dürfe und daß die ‚Forcierung‘ des Integrationsprozesses negative Folgen für die GUS nach sich ziehen könne“ (Alexandrova, Timmermann S.1035)

Die Berechnungen, die diesen Verein zusammenhalten, sind offensichtlich ziemlich negativer Natur. Die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind immer noch mit nichts anderem als mit ihrer Konstituierung beschäftigt; mit territorialen Ansprüchen gegeneinander, mit Nutzungsfragen von Ex-Sowjeteinrichtungen etc., bestreiten sie sich wechselseitig ihre Souveränität bzw. sehen diese von Rußland prinzipiell in Frage gestellt. Ihre Staatsgründung hat ihnen keine inneren Machtgrundlagen verschafft, manche existieren ohnehin nur durch militärische Garantien der russischen Armee. Daher sehen sie in einer russisch-weißrussischen Vereinigung das Kräfteverhältnis zu ihren Ungunsten verschoben und ihren „Machthaushalt“ unmittelbar negativ betroffen. Rußland, das nach wie vor die GUS als sein Bündnis betrachten und behandeln will,[10] hat sich daher bemüht, den Verdacht auszuräumen, die Union sei ein Präzedenzfall zur Bestreitung der Souveränität der anderen GUS-Partner. Darüberhinaus hat es einen Vertrag über wechselseitige Anerkennung und Zusammenarbeit etc. mit der Ukraine abgeschlossen, der massive Zugeständnisse von russischer Seite enthält; diesem Staat kommt nämlich in der russischen GUS-Politik ein ganz anderes Gewicht zu als Weißrußland – wegen seiner ungleich größeren strategischen Bedeutung und eben wegen der unverhohlenen Drohung der Ukraine, dieses Gewicht gegen Rußland auszuspielen.

So stellen die russischen Gründe für die Ablehnung der geplanten „echten Vereinigung“ vor allem klar, wie es um das russische Gewaltmonopol und die innere Verfassung dieses Staatssubjekts bestellt ist:

  • Wenn dessen Führer eine aus strategischen Gründen der Machterhaltung gebotene politische Union mit dem Nachbarstaat daran scheitern lassen, daß sie über die Beziehungen zu genau dem Lager, das ihnen das strategische Bestandsproblem eröffnet, einfach nichts kommen lassen, dann herrscht in Rußland eine Staatsraison, die die Untergrabung der Staatsmacht zum Inhalt hat.
  • Wenn die Vereinigung mit Weißrußland deshalb abgelehnt wird, weil sie, auf den inneren Machtkampf projiziert, als untragbares Risiko erscheint, dann besteht diese Staatsmacht auch nur aus ihrem unentschiedenen Machtkampf.
  • Wenn Lukaschenko mit seinem Anschlußprogramm als Sprengsatz für die Russische Föderation definiert wird, weil man befürchtet, daß die Föderationssubjekte dies als Gelegenheit für ihre weitere Ermächtigung gegen die Föderation benützen könnten, so beweist dies, daß der russische Staat die elementare Gewaltfrage innerhalb seiner Grenzen nicht entschieden hat.
  • Wenn sich schließlich Rußland mit dem Standpunkt der GUS-Staaten, die die Union als Angriff auf ihre Unabhängigkeit betrachten, ins Einvernehmen setzen will, um dieses Bündnis zu retten, so zeigt auch dies, daß Rußland in diesem Verein gar keine „Bündnispartner“ hat.

Zu einer derart absurden Konstellation haben es die staatlichen Neugründungen auf dem Boden der UdSSR also gebracht: Ein staatliches Subjekt erklärt seine eigene Nichthaltbarkeit und entschließt sich zum Anschluß an ein anderes; dieses begrüßt den Anschlußwillen als Beitrag zur Sicherung und Erweiterung der eigenen Machtgrundlagen – und läßt den Anschluß dann daran scheitern, daß es unverrückbar an einer Politik festhält, die seine eigene weitere Erosion festschreibt.

Die neue Vertragspolitik zwischen den slawischen Brüdern: Versuche zur Zerrüttung der weißrussischen Staatsraison

Bei der Zurücknahme des ursprünglich ausgehandelten Unionsvertrags bleibt es nicht, die Vertragspartner gehen nach dem Eklat nicht einfach wieder auseinander.[11] Der Vertrag wird am 2. April im Sinne der Reformerlinie geändert und in einem Statut im Mai 1997 unterzeichnet. Zur Bedingung einer Vereinigung erklären die russischen Vertragsumschreiber, daß Weißrußland just jenen Standpunkt der Konsolidierung seines Staatswesens aufzugeben hat, der seinem Antrag auf Vereinigung zugrundeliegt. Das Statut hält an der Vereinigung als Projekt einer einseitigen Stärkung Rußlands fest, im Gegenzug hat Weißrußland alles zu eliminieren, woran sich die russischen Reformer und die westlichen Aufsichtsmächte stoßen können: Kodifiziert sind unter dem Titel einer Synchronisierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik Paragraphen, die von Lukaschenko die Kopie der politischen Linie verlangen, die er als für seine Nation ruinös zurückweist. Verlangt werden beschleunigte Privatisierung, Rückkehr zur Preisfreigabe sowie die Beendigung der weißrussischen Industriepolitik im Wege der Zerschlagung noch existenter Großbetriebe – Antimonopolpolitik nennt sich das. Kodifiziert sind unter dem Titel Demokratie ferner Paragraphen, die die weißrussische Seite darauf verpflichten, die Menschen- und Bürgerrechte, Freiheit des Wortes und der Massenmedien sowie Rechtsgarantien für die Tätigkeit offiziell registrierter Parteien und gesellschaftlicher Vereinigungen, darunter auch oppositioneller, zu garantieren. Der Westen hätte Lukaschenko das nicht schöner diktieren können.

Der spricht daher neuerdings nur noch von einer Union von souveränen Staaten, und in seinem Oberhaus drückt er dann aus, daß und warum für ihn eine Union zwischen diesen Souveränen undenkbar ist:

„Im einzelnen wandte er sich gegen eine – im Unionsstatut vorgesehene – Angleichung der Wirtschaftsmechanismen, Rechtssysteme und Verwaltungsnormen, ohne die eine vertiefte Wirtschaftsintegration nicht denkbar ist. Niemals werde er eine Synchronisierung der Reformen nach russischem Muster akzeptieren und schon gar nicht jene russischen Erfahrungen bei der Privatisierung übernehmen, ‚die in der Zerstörung des Landes endeten‘.“ (Interview Lukaschenkos mit Sovetskaja Rossija, 13.5.97)

Fazit: Die GUS-Welt ist wieder in Ordnung

Rußland präsentiert sich als großartiger Verbündeter des Westens. Es greift die in Weißrußland gültige Staatslinie an. Es veranstaltet mit seinen Fernsehsendern und seiner staatlich angeleiteten Presse eine öffentliche Kampagne gegen Lukaschenko und strahlt dieselbe in den Nachbarstaat aus. Es initiiert diplomatische Angriffe seines „Partners“ und unterstützt diplomatische Angriffe auf ihn, die von den Agenturen des Westens geführt werden. Darüberhinaus macht Rußland mit der weltweiten „Isolierung“ Weißrußlands Politik und bringt sich gegenüber den Westmächten als ein Staat in die Weltdiplomatie ein, der Einfluß auf Weißrußland nehmen kann.

Lukaschenko wird auf seinen Status als Verwalter einer weißrussischen Nation zurückverwiesen. Er sieht sich dementsprechend zu einer Schadensbegrenzung neuen Typs genötigt und sondiert die Lage neu. Um seine außenpolitische Isolierung zu durchbrechen und die westliche Feindschaft abzumildern, beugt er sich westlichen Ansprüchen auf Einmischung in die weißrussischen Auseinandersetzungen. Die OSZE kommt ins Land, und unter deren Aufsicht – „Moderation“ genannt – führt er (ergebnislose) Gespräche mit der Opposition. Er versucht, sich der als Bedrohung wahrgenommenen NATO-Osterweiterung zu akkommodieren, und im September 1997 bekundet er erstmals die Absicht, ein eigenes Abkommen mit der NATO zu schließen. Auch die ökonomische Schadensbegrenzung bekommt einen anderen Akzent. Lukaschenko nimmt die seit Jahren stornierten Verhandlungen mit der Weltbank wieder auf.

[1] Im Westen wie im Osten hat sich die Lesart eingebürgert, daß es sich bei einem Staatschef, der sein Staatswesen in der Vereinigung mit einem anderen auflösen will, nur um einen Verrückten handeln kann: Der Direktor des Minsker Zukunfts-Instituts, Aljaksandr Potupa, der den Kurs Lukaschenkos scharf ablehnt, sucht inzwischen nach medizinisch-pathologischen Ursachen für die Politik des Präsidenten. Ein Staatsoberhaupt, das ‚die Interessen des Landes verrate‘ und dessen Selbständigkeit negiere, könne nur ‚verrückt‘ sein. Lukaschenko habe ein ‚krankhaftes Machtbedürfnis‘ und zeige Symptome des ‚Querulantenwahns‘. (Rainer Lindner: Präsidialdiktatur in Weißrußland, Osteuropa 10/11 1997, S.1047)

[2] Angesichts der absurden Konstellation, daß eine Politik samt ihrem Volk deswegen in die Schußlinie gerät, weil sie sich nicht als normaler Nationalistenhaufen aufführen, sondern noch am Vorgänger-Staats(bürger)status hängen, geraten dessen Repräsentanten in die Lage, sich dafür verteidigen zu müssen. Das bewerkstelligen sie wie alle Politiker-Kollegen mit Verweisen auf die Historie – die aber in diesem Fall den merkwürdigen Beweiszweck verfolgen, zu erklären, warum es etwas nicht gibt: Mitunter wird das Streben des belarussischen Volkes, enge Beziehungen zu Rußland herzustellen, durch seine ‚sowjetische Prägung‘ erklärt, wobei diesem Begriff ein negativer Sinn verliehen wird. Ich möchte darauf hinweisen, daß Belarus als geopolitischer Faktor auf die Weltkarte erst im Bestand der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken eingezeichnet wurde. (Antonowitsch, Wostok 2/97)

[3] Es ist nämlich so, daß Wahlen, die ein dem Westen nicht genehmes Ergebnis nach sich ziehen, unmöglich frei und fair gewesen sein können: So würde es der Westen selbstverständlich akzeptieren, wenn sich die Bevölkerung Weißrußlands in freier und fairer Wahl für eine Vereinigung mit Rußland entschiede. Probleme im Verhältnis zu beiden Staaten entstünden freilich dann, wenn sich die Entscheidung für die Integration in Belarus auf das Votum eines Parlaments stützt, das aufgrund massiver Manipulationen und Fälschungen beim Referendum vom November 96 keine demokratische Legitimation besitzt und dem die internationale Anerkennung von OSZE, Europarat und EU daher zu Recht verweigert wird. (Olga Alexandrova, Heinz Timmermann: Integration und Desintegration in den Beziehungen Rußland – Belarus – GUS. Osteuropa 10/11 97, S.1037)

[4] Trotz der Breite des oppositionellen Spektrums hat sich bislang keine ‚antidiktatorische Koalition‘ bilden wollen, wie sie wiederholt gefordert worden ist… Uneinigkeit herrscht jedoch nicht nur über eine koordinierte Strategie oppositioneller Politik, sondern auch über eine Integrationsfigur… (Lindner, S.1045)

[5] Im November 96, vor der Durchführung des Referendums, beschließt das EU-Parlament mit folgenden Begründungen den Stop eines Kooperationsabkommens einschließlich des Interimsabkommens. Nach wie vor haben die europäischen Missionen jedoch keinen Zweifel daran gelassen, nur die Abgeordneten des aufgelösten Obersten Sowjet der 13. Legislaturperiode als demokratisch legitimierte Parlamentarier anzusehen. Und auch die Bundesregierung hat inzwischen eindeutig erklärt, daß sie die autoritäre Herrschaftsweise des Präsidenten ablehne und das aus den Wahlen Ende 1995 hervorgegangene Parlament als ‚einzig rechtmäßiges Parlament‘ dieses Staates anerkenne. (Lindner, S. 1046) Die EU, der Europarat und die OSZE wollen gemeinsam gegen Menschenrechtsverletzungen des weißrussischen Präsidenten vorgehen. … Einrichtung einer ständigen OSZE-Kommission zur Überwachung der Menschenrechte in Minsk. (HB 3.12.97)

[6] In einem von der Nesawissimaja Gaseta veröffentlichen Brief an Jelzin, der den Initiatoren des Vertrags zugeschrieben wird, heißt es, es bestünden gegenwärtig ‚einmalige Möglichkeiten zur entschiedenen Vereinigung Rußlands und Weißrußlands‘… Weiterhin ist von den militärisch-strategischen Vorteilen der Union die Rede, unter denen die Sicherung der Luftverteidigung des Landes, der Erhalt von Einfluß im Baltikum und der Widerstand gegen die Nato-Erweiterung genannt wird. (FAZ 2.4.97)

[7] Um eine geplante Staatsfusion als wirtschaftlichen Schaden zu berechnen, verweist man auf die Folgen der bereits bestehenden Zollunion mit Weißrußland, die dem russischen Haushalt laut Moskauer Sachverständigen Billionenverluste gebracht hat – dies übrigens in einer Zeit, in der die Höhe der Staatsverschuldung dazu berechtigt, von einer Pleite des Staates zu sprechen. (Sagorski, Prorektor der Moskauer Staatlichen Hochschule für Internationale Beziehungen, Wostok 2/97) Dies belegt erstens nur das Wirtschaftsdesaster, das in Rußland herrscht: Dort ist nämlich die Zollerhebung mangels anderer staatlicher Einnahmen zu einer hauptsächlichen staatlichen Einkommensquelle aufgestiegen. Zweitens unterstellt es einen politischen Gegensatz, wenn die dem Partnerstaat der Zollunion zufallenden Zölle als Verluste in der eigenen Bilanz verbucht werden.

[8] Westliche Fachleute führen den Nachweis des wirtschaftlichen Schadens einer Vereinigung mit Weißrußland wie folgt: Einen Punkt permanenter Konflikte wird darüberhinaus die Bezahlung der Energielieferungen aus Rußland bilden, für die Belarus den Weg des Bartertausches russisches Gas gegen belarussische Produkte und Dienstleistungen vorschlug. Daß Rußland die Rückkehr zu solch primitiven Handelsformen ablehnt, bereitet Lukaschenko keine Probleme. (Alexandrova, Timmermann S. 1028) Daß dieses Rußland im Inneren hauptseitig aus solch primitiven Handelsformen besteht, tut hier nichts zur Sache: Der russische Standpunkt, Weißrußland zur Zahlung in Devisen, die das Land nicht hat, zu nötigen, ist eindeutig der „zivilisierte“. Die Ostforscher geben ihr Bestes, alle bekannten Notstandslagen in der GUS im allgemeinen und in der Russischen Föderation im besonderen zu ignorieren und dafür in Weißrußland den wahren Notstand auszurufen: Daß man es mit einer Notstandswirtschaft zu tun hat, beweist die Tatsache, daß Investitionen seit 1990 immer mehr auf die überlebenswichtige Industrie konzentriert blieben. Hier konnte der Anteil am Investitionsvolumen von 24% (1990) auf 34% (1996) erhöht werden… Das Budgetdefizit der Regierung wird im wesentlichen durch Kredite der Weißrussischen Nationalbank finanziert, deren kritischer Direktor im vergangenen Jahr entlassen wurde. (Lindner, S.1039) Im Unterschied zu Rußland mit seinen auf null gesunkenen Investitionsraten hat man es in Weißrußland also mit einer echten „Notstandswirtschaft“ zu tun.

[9] Die Ukraine wendet sich gegen die ‚Reintegration des postsowjetischen Raums‘ als Ziel der Zusammenarbeit innerhalb der GUS und tritt konsequent gegen die Schaffung supranationaler Strukturen der GUS ein. (Alexandrova, Timmermann S.1033)

[10] Jelzin ist nach wie vor überzeugt, daß die ‚künstliche Isolation‘ innerhalb der GUS einer der Hauptgründe für die Wirtschaftskrise ist. Rußland sei zu einer engen und gleichberechtigten Zusammenarbeit mit allen ‚Bruderstaaten‘ der Gemeinschaft bereit. Entweder würden die Voraussetzungen für die Wiederherstellung der Produktionsverbindungen und dadurch des Wirtschaftspotentials geschaffen oder die GUS-Staaten würden nur auf internationale Finanzen zählen und vom Verkauf natürlicher Reichtümer leben. Jeder sei frei, sich seine Freunde sowohl im Westen als auch im Süden und Osten auszusuchen. Was sei das jedoch für eine Freundschaft, wenn sie dem Nachbarn direkt schade, wenn Unternehmen, die mit Partnern in Rußland verwoben sind, in die Hände ausländischer Konzerne gingen? (Rede beim GUS-Gipfel vom 28.3.1997, zit. nach Alexandrova, Timmermann S.1029 f)

[11] Der Vertrag wurde seiner völkerrechtlichen Bedeutung nach auf eine politische Übereinkunft heruntergestutzt. Er wurde durch einen Mehrpunkteplan ergänzt, den nun beide Parlamente debattieren sollen. Automatismen zur Umsetzung der Union wurden ebenso gekippt wie der Plan eines Unionsreferendums. Jelzin wollte sich gar nicht mehr daran erinnern, daß er selbst vom Krankenbett aus dieses Referendum vorgeschlagen hatte. (HB 3.4.97)