EU-Staatschefs beschließen neue Osterweiterung
Die Ukraine und Moldau sind ab sofort künftiger Besitzstand der EU

Auf dem EU-Gipfel im Dezember 2023 beschließt das oberste EU-Gremium, förmliche Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldawien zu eröffnen. Die Ukraine reibt im Abnutzungskrieg gegen Russland zunehmend die Substanz ihrer menschlichen Basis wie ihrer Ökonomie auf, Moldawien ist ein zwischen der auf Russland ausgerichteten Minderheit und der westorientierten Mehrheit intern verfeindetes Elendsquartier. Diese Verfassung der nunmehr zu offiziellen Beitrittsverhandlungen zugelassenen Kandidaten steht in krassem Kontrast zu den bisher gültigen Voraussetzungen dafür, dass ein Staat zum Beitrittskandidaten ernannt, sprich: von der EU für so nützlich befunden wird, zur vollständigen Anpassung an ihr supranationales Rechtssystem  und dadurch zur Perspektive der Mitbestimmung über die vergemeinschaftete Machtausübung zugelassen zu werden.

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