Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Der Steuerstreit zwischen Apple und der EU-Kommission
Ein Branchenführer kämpft um sein Erfolgsmodell – Irland um seine ökonomische Räson in der EU – die EU gegen die USA um ihre Regelungskompetenz

Die EU-Kommission geht gegen unlautere „Steuervermeidung“ vor: Zuletzt stuft sie die Steuerabsprachen zwischen Irland und Apple als illegale Staatshilfe ein und verdonnert den Konzern zu Steuernachzahlungen in Rekordhöhe von 13 Mrd. Euro. Neben Apple geraten aber auch andere ins Visier der Wettbewerbshüter in Brüssel: Starbucks soll 20 bis 30 Mio. Euro in den Niederlanden und McDonalds womöglich bis zu 500 Mio. Euro in Luxemburg nachzahlen. Und das sei erst der Anfang, teilt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit.

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Der Steuerstreit zwischen Apple und der EU-Kommission
Ein Branchenführer kämpft um sein Erfolgsmodell – Irland um seine ökonomische Räson in der EU – die EU gegen die USA um ihre Regelungskompetenz

Die EU-Kommission geht gegen unlautere „Steuervermeidung“ vor: Zuletzt stuft sie die Steuerabsprachen zwischen Irland und Apple als illegale Staatshilfe ein und verdonnert den Konzern zu Steuernachzahlungen in Rekordhöhe von 13 Mrd. Euro. Neben Apple geraten aber auch andere ins Visier der Wettbewerbshüter in Brüssel: Starbucks soll 20 bis 30 Mio. Euro in den Niederlanden und McDonalds womöglich bis zu 500 Mio. Euro in Luxemburg nachzahlen. Und das sei erst der Anfang, teilt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit: Amazon … und andere sehr bekannte Unternehmen sind schon auf unserer Liste (faz.net, 19.9.16). An welche prominenten Unternehmen die EU-Kommissarin hier denkt, ist kein Geheimnis. Gerade die Vorreiter des „digitalen Zeitalters“, Facebook, Google und Microsoft, sind bekannt dafür, den Standort für ihre europäischen Dependancen nach Steuervorteilen auszusuchen und dort durch die betriebliche Organisation ihrer Finanzströme Steuern zu zahlen, deren Höhe manch ein Politiker unverschämt niedrig findet. Von daher heißt es: Gegenwind für Steuervermeider. Für Großkonzerne, die mit der Steuer tricksen, wird es eng. (faz.net, 17.9.) Denn was am Streitfall Apple von der EU-Kommission exemplarisch angegriffen wird, ist ein Geschäftsmodell, mit dem insbesondere die Branchenführer des globalen Kapitalismus ihre Gewinne auf dem Weltmarkt entscheidend voranbringen.

Das Geschäftsmodell eines marktbeherrschenden Global Players

Apple, das teuerste Unternehmen der Welt, hat es mit der Entwicklung und Vermarktung von Betriebssystemen, Anwendungssoftware, der dazu passenden Hardware und der Verwaltung der zwei größten Handelsplattformen für digitale Güter zu einem Marktführer auf dem Gebiet der Informations- und Unterhaltungselektronik gebracht. Vom Hauptsitz im Silicon Valley aus tritt der Konzern in Konkurrenz zu anderen IT-Kapitalen weltweit und ist im Kampf um die globale Zahlungsfähigkeit sehr erfolgreich. Weil es bei der Beglückung der Menschheit mit „innovativen Produkten“ einzig darum geht, dass die sich als nützlicher Hebel dafür bewähren, Gewinne in einer Größenordnung einzustreichen, die neben den Managern vor allem auch die Eigentümer der AG zufriedenstellen, versteht sich auch Apple darauf, den ökonomischen Nutzen seines weltweiten Geschäfts durch Kosteneinsparung zu befördern. Dafür setzt der Konzern – neben altbewährten Mitteln wie dem Drücken von Abnehmerpreisen gegenüber asiatischen Zulieferern oder dem Senken der Lohnkosten durch die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen – auf eine besondere Methode seiner Weltmarktkonkurrenz, mit der nicht nur er sich die rechtlichen Unterschiede konkurrierender Standorte zunutze macht:

„Unternehmen haben die Möglichkeit, konzerninterne Leistungen so zu verrechnen, dass die Kosten in Ländern mit hohen Steuern anfallen und die Gewinne in Ländern mit niedrigen oder gar keinen Steuern. Dieses System erlaubt es Unternehmen, ihre Geschäfte künstlich in unendlich viele Tochtergesellschaften aufzusplitten, die als getrennte Unternehmen besteuert werden. Das gibt ihnen großen Spielraum, ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer wie Irland zu verlagern, indem sie frei erfundene Preise verwenden. Im konkreten Fall ging Irland noch einen Schritt weiter und erlaubte Apple, Gewinne auf Tochtergesellschaften zu verlagern, die im Cyberspace existieren und überhaupt keine Mitarbeiter beschäftigen.“ (sz.de, 10.9.)

Die Art und Weise, wie Apple seine globale Gewinnproduktion rechtlich organisiert, ist bei multinationalen und vor allem Technologiekonzernen Usus. Strategien zur „Steueroptimierung“ – je nach Standpunkt auch als „Steuervermeidung“ oder „Steuerhinterziehung“ bekannt – sind ein so durchgesetzter Normalfall, dass die gängigste Variante sogar einen Eigennamen hat – das sogenannte „Double-Irish-With-a-Dutch-Sandwich“: Auf Grundlage dessen, dass in Irland Kapitalgesellschaften nur besteuert werden, wenn sie zusätzlich zu einem Handelsregistereintrag ihren Firmensitz in Irland haben, lassen sich Multis in Irland als Unternehmen registrieren, gründen aber als Eigentümer von Lizenzrechten für geistiges Eigentum eine eigene Briefkastenfirma mit Sitz in einem pazifischen Steuerparadies. Daneben existiert eine irische Tochtergesellschaft, die auf der einen Seite unternehmensweit erwirtschaftete Einnahmen aus der Nutzung von Lizenzrechten, die die Muttergesellschaft ihren eigenen Dependancen in Rechnung stellt, als ihre Einkünfte bilanziert und davon auf der anderen Seite Lizenzzahlungen an die Muttergesellschaft abführt. Die von Irland ausgehende konzerninterne Verrechnung von Gewinnen der Lizenznehmer mit den Lizenzgebühren führt zur Steuersenkung in den verschiedenen Firmendependancen. Der in der irischen Tochtergesellschaft verrechnete und zusammengefasste Gewinn des Konzerns fließt zwecks Steuersenkung in Irland nun über Umwege der Konzernmutter mit Sitz im pazifischen Steuerparadies zu. Weil für einen solchen Finanztransfer in Irland eine Quellensteuer anfallen würde, nutzen Apple und Co obendrein ein Abkommen zwischen der irischen und der niederländischen Regierung, das Lizenzgebühren von Steuern befreit, überweisen ihre Gewinne als Tantiemen an eine Tochtergesellschaft in den Niederlanden und von dort wieder zurück an die in Irland registrierte Briefkastenfirma in der Südsee. Das Ergebnis dieser kreativen Schöpfung kann sich – gemessen an den Kennziffern, auf die es in der Marktwirtschaft entscheidend ankommt – sehen lassen: Die Einsparung von Steuern in Milliardenhöhe erweist sich als äußerst nützlicher Dienst an der Produktivität des Kapitals.

Grundlage dieses Steuersparmodells, das neben Apple unter anderem Adobe Systems, Amazon, Facebook, Google, IBM, IKEA, Microsoft, Oracle, Starbucks, Yahoo usw. betreiben, ist eine nicht minder kreative interne Berechnungsweise von Kosten und Gewinnen der Konzerne. Sie spalten sich in Mütter und Töchter auf und schalten zwischen Entwicklung und Design einerseits, Produktion und Vermarktung ihrer Produkte andererseits den Verkauf und Kauf von Lizenzen – letztlich im eigenen Haus. Sie trennen die Software, Produktdesign und Produktionswissen nicht nur technisch, sondern kommerziell von der Produktion oder Dienstleistung ab, die es schon auch noch braucht und die ihre Unterabteilungen oder Fremdfirmen erbringen, und verwandeln die geistigen Potenzen (in anderen Fällen auch nur die Geschäftsidee und den Markennamen) in eine Ware, die innerhalb des eigenen Konzerns ver- und gekauft wird. Im einen Betriebsteil, der Briefkastenfirma, die dieses Wissen als Lizenzhalterin zugeordnet bekommt, fungiert das geistige Eigentum an Patenten, Copyrights, Markennamen etc. – ein pures Rechtsverhältnis, das Recht eben auf ausschließliche Verfügung über und alleinige Verwertung von Patenten – unmittelbar als eigenständiges Kapital, das der Halterin regelmäßige Geldzuflüsse abwirft. Für den anderen Betriebsteil stellt dieses Wissen Kosten dar, regelmäßige Gebühren für seine Anwendung, die aus Umsatz der Produktions- und Vermarktungsabteilungen bezahlt werden müssen und den Gewinn drücken – oft bis nahe Null.

Die Aufspaltung derselben Firma in Lizenzgeber und -nehmer erlaubt ihr, den Wert der Lizenzen und damit den Anteil an der Wertschöpfung ihrer Produkte nach Belieben festzulegen – die Mütter und Töchter sind ja ihr eigener Markt, verlangen und bezahlen sich ihre Preise also selbst. Und mit der definitorischen Festsetzung der Anteile ihrer Unterfirmen an der gesamten ‚Wertschöpfung‘ des Konzerns können sie diese eben über den Globus und alle ihre Niederlassungen in verschiedenen nationalen Standorten frei nach dem Gesichtspunkt der Steuervermeidung verteilen.

Nutznießer eines solchen „Double-Irish-With-a-Dutch-Sandwich“ sind nicht zufällig global agierende Marktführer vor allem aus der Technologiebranche, die sich eine den Weltmarkt beherrschende Position erobert haben, d.h. mit ihren Produkten nicht ein Angebot unter vielen darstellen, sondern mit ihnen gleich ein ganzes eigenes Marktsegment schaffen und besetzen (Apple – das I-Phone, Google – die Suchmaschine, Windows – das Betriebssystem). In dem Maße, in dem es ihnen gelingt, ihre elektronischen Dienste, ihre tatsächliche oder vorstellig gemachte Technologieführerschaft sowie Design und Marke als Alleinstellungsmerkmale am Markt durchzusetzen, können sie nämlich Preise verlangen, die der Konkurrenz ein Stück weit enthoben sind und in denen die wirklichen Kosten der materiellen Produktion nur noch eine verschwindende Rolle spielen, sofern solche Kosten überhaupt anfallen und nicht sowieso nur digitale Waren (Musik, Apps, Suchergebnisse) übers Netz verkauft werden. Die reale Fertigung ihrer Geräte erledigen zumeist längst Fremdfirmen als verlängerte Werkbank ihrer Labore und Softwareschmieden, während die mit ihren laufenden Erfindungen und Neuerungen die eigentlichen Leistungen vollbringen, die am Markt preiswirksam und damit profitbringend sind. Auf dieser Basis können diese Konzerne auch intern so rechnen, dass in Forschung und Entwicklung, Produktdesign und Markenname mehr oder weniger der ganze Wert ihrer Produkte steckt und die nachgeordneten Abteilungen der wirklichen Produktion und Vermarktung dazu so gut wie nichts mehr beitragen.

Die Grundlage: Die hoheitliche Freisetzung und Konkurrenz um den nationalen Nutzen des Weltgeschäfts

Dass Konzerne wie Apple ihre Konkurrenz überhaupt in globalem Maßstab bestreiten, die Macht ihres geistigen und sonstigen Eigentums grenzüberschreitend anwenden und dafür Standortbedingungen, nationale Wachstumsaussichten und -hemmnisse rund um den Globus frei vergleichen können, beruht auf der Freiheit, welche die staatlichen Subjekte des Weltmarkts ihnen gewähren. Im Prinzip sind daran in der globalisierten Welt von heute alle Staaten und der Form nach alle gleichermaßen beteiligt: Im Interesse, vom globalisierten Geschäft national zu profitieren, konkurrieren Standorthüter in der Anwendung ihres eigenen Rechts und in Form zwischenstaatlicher Verträge um die Ausgestaltung der Bedingungen des grenzüberschreitenden Geschäfts. Getragen von dem gegensätzlichen Anspruch, das internationale Wirken des Kapitals für die eigene Nation zu funktionalisieren, bewähren sie sich eben dadurch als Mit-Garanten einer globalen Geschäftsordnung, auf die sie sich selbst und alle reihum verpflichten. An den Wellen, die der aktuelle Steuerstreitfall über den Atlantik schlägt, wird allerdings schon auch kenntlich, dass dem Inhalt nach das freie Weltmarktgeschäft nicht einfach ein Produkt gleichgewichtiger, konkurrierender Staaten, sondern das Resultat der maßgeblichen Weltwirtschaftsmächte und allen voran der USA ist: Die haben als Subjekt der Globalisierung mit ihrer ökonomisch und politisch überlegenen Macht für die Internationalisierung des kapitalistischen Geschäftslebens in Gestalt einer rechtsförmlichen Geschäftsordnung eines freien Weltmarkts gesorgt, um ihrem Kapital die Welt als Markt zu erschließen. Zur globalen Durchsetzung ermächtigt sind damit nicht nur die konkurrenztüchtigen amerikanischen Großkapitale, auch und vor allem fungiert der Kredit der Nation weltweit als Kapital und begründet dadurch die globale Finanzmacht der USA und die Ausnahmestellung ihres Nationalkredits als Weltgeld Nr. 1.

Komplementär zur Globalisierung des Kapitals der USA und konkurrierender Weltgeldnationen gibt es Staaten wie Irland, von denen das Weltgeschäft nicht ausgeht, sondern die um den Zufluss von Kapital konkurrieren. Daher bemühen sie sich, ihre Nation für den globalen Standortvergleich auswärtiger Multis als attraktives Anlageobjekt herzurichten, um Unternehmen zu attrahieren, die ein nationales Wachstum in Gang bringen und Arbeitsplätze schaffen, sodass am Ende der Staat davon profitiert. Dafür bieten sie dem internationalen Kapital die Sonderkonditionen, insbesondere eben vergleichsweise Steuervorteile: Der Staat hält sich mit seinem steuerlichen Zugriff zurück, um als Kapitalstandort zu taugen und sich damit Steuerquellen zu erschließen. Und das im Falle Irlands besonders erfolgreich.

Denn in diesem Fall untermauern die Steuervorteile nur ein weiterreichendes Standortangebot, um das Irland mit anderen europäischen Ländern konkurriert. Ohne selber einen attraktiven Markt zu bieten, profitiert Irland davon, Mitglied in einem Staatenbündnis mit einem gemeinsamen Binnenmarkt zu sein und außereuropäischen, vorrangig amerikanischen Kapitalen den Zugang zu dem zu eröffnen. Das ist für Unternehmen wie Apple, Amazon, Google, Starbucks usw. der entscheidende Grund, in europäische Niederlassungen zu investieren; im Verein mit den steuerlichen Sonderangeboten fällt die Wahl dann auf Irland. Im Schlepptau von Abteilungen amerikanischen Großkapitals aus der Sphäre Handel, Industrie und nicht zuletzt Finanzen siedeln sich Zuliefer- und Folgegeschäfte an, werden so weitere ‚Arbeitsplätze geschaffen‘ und Irland bilanziert ein eindrucksvolles Wachstum – vor allem als Finanzplatz reüssiert das Land in einer Größenordnung, die der Wucht zu entnehmen ist, mit der die Finanzkrise die Bankenlandschaft verwüstet.

Wenn nun die Kommission des europäischen Wirtschaftsblocks die Besteuerung im Binnenmarkt entgegen der bisherigen Steuerpraxis der Mitglieder neu zu regeln versucht, tritt sie in Gegensatz zu beiden komplementären Weisen, von der Globalisierung des Kapitals national zu profitieren: Sie greift auf der einen Seite Freiheiten des amerikanischen Kapitals im Hinblick auf sein Weltgeschäft an und auf der anderen Seite die besondere irische Methode, in Konkurrenz mit anderen EU-Staaten internationales Kapital für das Land zu mobilisieren.

Der Angriff auf Irlands ökonomisches Erfolgsmodell in der EU und seine weiterreichenden Perspektiven

Die Entscheidung der EU-Kommission, dass Apple 13 Mrd. Euro plus Zinsen an Irland zahlen soll, ist das Ergebnis eines Urteils, das den irischen Staat bezichtigt, gegen EU-Recht zu verstoßen. Das Land habe sich durch unerlaubte Steuervergünstigungen gegen EU-Beihilfevorschriften vergangen. Tax Rulings, verbindliche Vorabsprachen nationaler Steuerbehörden mit einzelnen Unternehmen, sind zwar nicht prinzipiell verboten, aber im Falle der Einigung, welche der Fiskus in Irland mit Apple getroffen hat, liegt laut EU-Kommission ein Vergehen vor. Die Reaktion aus Irland folgt prompt: Manch ein Parlamentarier ist von der riesigen Summe beeindruckt, die Apple laut Kommission dem irischen Staat zu zahlen hätte, und denkt laut darüber nach, was die Regierung damit alles leisten könnte. Die Regierungslinie ist jedoch eine andere: Der Staat will das Geld nicht und macht den Streit zu einem Fall des Europäischen Gerichtshofs. Der Schaden, sollte Apple, abgeschreckt durch die neuen Steuerpflichten, seine Geschäfte teilweise oder ganz aus Irland abziehen, wiege schwerer als die Einbuße an Steuergeldern, seien sie auch noch so hoch – so die amtliche Stellungnahme, die noch einmal Auskunft darüber gibt, wie der irische Staat in der internationalen Konkurrenz national rechnet:

„Für den irischen Finanzminister Michael Noonan ist Apple genau das: Ein wertvolles Lebensmittel, das keimen soll, damit irgendwann noch schönere und größere Kartoffeln aus ihm wachsen, die nur darauf warten, geerntet zu werden. Für den irischen Finanzminister ist Apple also eine Art ‚Saatkartoffel‘: Das Unternehmen bringt Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum. Dafür muss man pfleglich mit ihm umgehen, darf es nicht schröpfen. Man vernichtet nicht die Kartoffel, die einen nährt. … Bloß 12,5 Prozent vom Gewinn müssen Unternehmen an Irland zahlen, nur die Schweiz und Bulgarien sind günstiger. Das hat nicht nur Apple angezogen, das wertvollste Unternehmen der Welt, sondern auch Google und Facebook. Mehr als 700 amerikanische Unternehmen mit mehr als 140 000 Angestellten haben sich in Irland niedergelassen. Apple beschäftigt dort rund 6000 Leute.“ (faz.de, 4.9.)

Wenn die EU-Kommission nun gegen einseitige Tax Rulings vorgeht, ist also nichts Geringeres in Frage gestellt als das Konstruktionsprinzip der ökonomischen Staatsräson Irlands.

Dieser Angriff ist zwar nicht neu. Vom Standpunkt eines gesamteuropäischen Wachstums zum Nutzen aller Partner kritisieren die EU-Kommission und der EcoFin-Rat seit jeher den Wettbewerb mit Steuervorteilen, mit denen die Mitglieder um ihren nationalen Nutzen aus dem gemeinsamen Markt konkurrieren. Aus ihrer Perspektive ist die Gewährung von Steuervorteilen durch einzelne Mitglieder eine unfaire Wettbewerbspraxis, die der europäischen Staatengemeinschaft unnötige Einnahmeeinbußen beschert. Von daher und angesichts der europäischen Krisenlage dringt die Kommission jetzt im Fall Irland auf Konsequenzen: Irland mag sich durch sein Steuermodell einen Vorteil ausrechnen, mit seinem nationalen Egoismus untergräbt es aber den Zugriff Europas auf Erträge des Binnenmarktgeschäfts, von dem letztlich alle europäischen Staaten nachhaltiger profitieren würden und die sie jetzt angesichts der schlechten europäischen Bilanzen dringlich brauchen – so auch Irland selbst, das sich aus lauter Eigennutz glatt 13 Mrd. Euro durch die Lappen gehen lässt.

Für die europäischen Staaten ist das Ansinnen der Kommission, für die nachhaltige Prosperität Europas nationale Steuerpraktiken infrage zu stellen, unmittelbar eine Affäre ihrer Konkurrenz. Auch die Partnerstaaten werfen der irischen Regierung bereits seit Jahren mangelnde Fairness vor, und auch von ihrer Seite wird der Ton in letzter Zeit harscher: Seit der Krise des irischen Immobilien- und Finanzsektors ab 2007 und spätestens seit der Abwendung des drohenden irischen Banken- und Staatsbankrotts durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus 2010 gilt Irlands Steuermodell als unzumutbares ‚Steuerdumping‘. Der Vorwurf der unfairen Standortkonkurrenz, den die führenden Euro-Staaten nicht nur gegen Irland erheben, und ihre Intention, Irland sowie die Niederlande, Luxemburg und andere zur Aufgabe ihrer Wettbewerbspraxis zu bewegen, zeugt davon, dass die europäischen Partner diese Steuermodelle vom Standpunkt ihres je nationalen Standorts als einen Schaden betrachten, den sie nicht mehr hinnehmen wollen. Das hat einen handfesten Grund: Die Konkurrenz der Mitglieder innerhalb der EU steht seit der Finanz- und Staatsschuldenkrise Europas, den negativen Wachstumsraten und der immens steigenden Staatsverschuldung tatsächlich unter dem negativen Vorzeichen zu gewärtigender Schäden für die nationalen Kapitalstandorte und die staatliche Verschuldungsfähigkeit. Konkurriert wird nicht mehr um eine möglichst ertragreiche Teilhabe an einem allgemeinen Wachstum, sondern um die Attraktion dessen, was an Geschäften (überhaupt) noch stattfindet, also die Abwälzung der mit der Krise feststehenden ökonomischen Schäden auf die europäischen Partner.

Umso entschlossener wird auch im Fall des ‚Steuerdumpings‘ ein Machtkampf um die rechtlichen Bedingungen des von Europa geregelten Binnenmarkts geführt. Auf der Ebene des europäischen Rechts bemühen sich die EU-Kommission und der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister um eine ‚Steuerharmonisierung‘: Die Kommission verfolgt dabei das weiterreichende Ideal, die steuerrechtliche Standortkonkurrenz zwischen den Mitgliedstaaten dadurch zu beseitigen, dass die bis dato nationale einer europäischen Zuständigkeit in Sachen Steuerrecht überantwortet wird. Am Fall Apple führt sie einen exemplarischen Kampf um die Souveränität der Steuererhebung. Indem sie unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbskontrolle einen unerlaubten Umgang mit EU-Beihilfevorschriften anklagt, greift sie in die bisher national gehandhabte Steuerhoheit ein. Praktisch vorangetrieben wird so die Durchsetzung eines europäischen Steuerregimes, dem sich Irland, aber im Prinzip alle europäischen Staaten unterordnen sollen. Damit rührt die EU-Kommission an den prinzipiellen Widerspruch zwischen der souveränen Verfügung über das nationale Steuerwesen – immerhin ein wesentliches Moment der staatlichen Organisation von Herrschaftsmitteln – und dem europäischen Supranationalismus.

Vom innereuropäischen Rechtsstreit zur imperialistischen Affäre zwischen den USA und der EU

Noch vor offizieller Verkündung des Urteils durch die EU-Kommission meldet sich das US-Finanzministerium mit drastischen Anschuldigungen zu Wort:

„Auf 25 Seiten nimmt das US-Finanzministerium die Steuerermittlungen der EU-Kommission gegen amerikanische Konzerne auseinander. Auch wenn manche Argumente nicht gerade neu sind, die Schärfe der Worte ist es allemal: Das Papier aus Washington wirft den Wettbewerbshütern in Brüssel vor, sich wie eine ‚supranationale Steuerbehörde‘ aufzuspielen, die internationale Vereinbarungen zur Bekämpfung von Steuerflucht gefährde. Das US-Ministerium prüfe ‚eventuelle Antworten, wenn die Kommission an ihrem aktuellen Kurs festhält‘. Konkreter wird es nicht. Und doch klingt es wie eine Drohung – so ist es auch gemeint. … Immerhin gibt das US-Finanzministerium offen zu, dass die Kritik an der EU-Kommission nicht ganz uneigennützig ist. Die Nachzahlungen könnten nämlich im Falle einer erwogenen Steuerreform die Steuerlast der Unternehmen in den USA entsprechend verringern, heißt es in dem Papier… In Washington ist man überzeugt, dass auch diese Aktion aus Brüssel [die Untersuchung gegen Amazon und Google] ein klares Ziel verfolgt: die ökonomische Macht der USA mit politischen Entscheidungen zu schwächen.“ (sz.de, 25.8.) „Lew droht der EU mit Vergeltungsmaßnahmen.“ (welt.de, 30.8.)

Die USA beziehen das Dreiecksverhältnis zwischen der EU-Kommission, Irland und Apple also auf sich als das eigentliche von der EU angegriffene Ziel. Sie erklären den Fall zu einem Verstoß gegen ihr gutes Recht, was den Zugriff auf ‚eigene‘ Steuerquellen betrifft, aber nicht nur das. Die Steuermilliarden, die dem amerikanischen Staat durch die Lappen gehen, stehen ersichtlich für ein weiterreichendes Vergehen: Die Kommissionsentscheidungen werden als Angriff auf den berechtigten Erfolg amerikanischer Kapitale und als absichtsvoller Versuch der EU gewertet, die USA ökonomisch zu schädigen, womit Washington den Steuerstreit in den Rang eines prinzipielleren Anschlags erhebt. Wenn amerikanische Regierungsvertreter der EU-Kommission Kompetenzüberschreitung vorwerfen und deren Vorgehen gegen ‚Steuerdumping‘ im Fall Apple und in weiteren Fällen, in denen die Kommission Wettbewerbsverzerrungen nicht nur bei amerikanischen Unternehmen untersucht, nicht als einen Beitrag zum gemeinsamen Kampf gegen weltweite Steuervermeidung begrüßen, sondern umgekehrt als Unterwanderung dieser gemeinsamen Verantwortung geißeln, geben sie ihren eigenen, über ihre nationalen Grenzen hinausreichenden Zuständigkeitsanspruch zu Protokoll: Sie und nicht die EU haben zu entscheiden, was Steueroptimierung, was Steuerhinterziehung ist, welches Steuerrecht deswegen in Ordnung geht und welches als unfaire Wettbewerbsverzerrung bekämpft gehört. Damit ist klargestellt, was eine wirklich gemeinsame Verfolgung von Steuervermeidung, auf welche sich die EU mit den USA im Rahmen der G20 geeinigt hat, als unverrückbare Voraussetzung einschließt: die Anerkennung der amerikanischen Definitionshoheit über Recht und Unrecht der Weltmarktordnung. Entsprechend sieht die angekündigte Gegenwehr aus: „Potentielle Antworten“ anzudrohen, aber nicht weiter zu konkretisieren, heißt eben, dass die USA es sich vorbehalten, das, was als Steuerstreit zwischen einem amerikanischen Konzern und der EU-Kommission angefangen hat, ohne vorab festgelegte Einschränkung zu eskalieren.

Regierungsvertreter der Führungsmacht Deutschland ebenso wie Vertreter der EU steigen ihrerseits auf diesem Niveau der Auseinandersetzung ein:

„Nach den jüngsten Milliardenstrafen gegen Unternehmen in Europa und den USA wächst in der Union die Sorge vor einem transatlantischen Wirtschaftsstreit. ‚Was wir derzeit erleben, hat wirtschaftskriegsähnliche Züge‘, sagte der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Bundestag, Peter Ramsauer, der ‚Welt‘. In den USA gebe es eine lange Tradition, jeden Anlass für handelskriegsähnliche Scharmützel zu nutzen, wenn das der eigenen Wirtschaft nutze. Damit seien erpresserische Schadensersatzforderungen verbunden, wie das im Fall der Deutschen Bank zu sehen sei. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber sagte, Konflikte zwischen den USA und der EU würden wegen der Überprüfung von Steuerdeals – etwa bei Apple, Amazon und McDonald’s – schon lange schwelen. Die Strafe gegen die Deutsche Bank mute wie eine Retourkutsche an.“ (deutsche-wirtschafts-nachrichten.de, 3.10.)
„Der Handelsexperte im Europaparlament, Markus Ferber (CSU) … verlangte von den USA deshalb Mäßigung: ‚Ich kann die USA nur zu Zurückhaltung aufrufen.‘“ (tagesspiegel.de, 25.9.)

Wenn amerikanische Gerichte die Deutsche Bank oder VW zu Strafzahlungen verurteilen, dann ist das vom Standpunkt europäischer Politiker eine „Retourkutsche“. Hier wird allerlei kommensurabel, was mit der Besteuerung von Unternehmen in der EU offenkundig nichts mehr zu tun hat – auf einen gemeinsamen Nenner gebracht durch die anspruchsvolle Perspektive, die dem Standpunkt der Weltmacht USA, zumindest im Prinzip, in nichts nachsteht: An der von Deutschland geführten EU führt kein Weg vorbei; von einer entscheidungsbefugten Macht, die in Europa ganz alleine dafür zuständig ist, ihren Binnenmarkt zu ordnen, und darüber hinaus dazu berufen ist, die Ordnung des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs mitzudefinieren, muss sich die Weltmacht sagen lassen, wo und inwieweit sie sich aus ‚bloßem nationalem Egoismus‘ gegen ihre eigentliche weltwirtschaftspolitische Verantwortung vergeht. Insofern sind auch die Aufrufe zur „Mäßigung“ ein Zeugnis des imperialistischen Willens, sich im Kampf um die Durchsetzung von national dienlichen globalen Regeln für die Konkurrenz der Kapitale von der Weltordnungsmacht Nr. 1 nicht einschüchtern zu lassen.