Zum Beispiel Ferguson
Rassismus in den USA – woher er kommt und warum er nicht weggeht

Die Auskünfte über die innere Verfassung der USA beantworten die Frage, warum die Diskriminierung der Amerikaner mit dem Afro- davor, die hierzulande vom Standpunkt moralischer Überlegenheit mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen wird, zur US-Heimstatt von Freiheit und (Chancen-)Gleichheit einfach dazugehört.

Aus der Zeitschrift
Siehe auch
Anhang
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen
Gliederung
Korrigendum

In dem Absatz S. 43/44 befindet sich ein sinnentstellender Fehler. Die entsprechenden Sätze lauten richtig:

Denn einerseits spielt die ethnische Zugehörigkeit in Gesellschaft und Politik der USA eine herausragende Rolle. Dass es einfach egal wäre oder überhaupt sein sollte, dass man als Amerikaner auch noch „African American“, „Latino“, „Asian“ oder „White“ ist, will keiner behaupten. ... Das gilt jedenfalls nicht als Betätigung von Rassismus, vielmehr als die Art und Weise, wie den Besonderheiten bestimmter Gruppen angemessen Rechnung getragen wird. Andererseits:  Die Ungleichbehandlung der anerkannt Unterschiedlichen gilt allseits als Verstoß gegen die Gleichheit und Freiheit aller Bürger.

Zum Beispiel Ferguson
Rassismus in den USA – woher er kommt und warum er nicht weggeht

1. Massenproteste in den USA: Wogegen sie sich richten und was sie offenlegen

In den USA versammeln sich quer über das Land Menschenmassen, um gegen Rassismus und Polizeigewalt zu demonstrieren. Ihr Zorn richtet sich gegen eine Polizei, die mit Regelmäßigkeit Schwarze erschießt oder anderweitig zu Tode bringt, und eine Justiz, die mit ebensolcher Regelmäßigkeit die Todesfälle als Produkt der rechtmäßigen Erfüllung polizeilicher Dienstpflichten absegnet.[1] Unmittelbar ausgelöst wurde der Protest durch die Erschießung eines unbewaffneten Jugendlichen in der Kleinstadt Ferguson, Missouri. Doch wie die Demos zeigen, ist die Liste solcher Vorfälle ziemlich lang.[2] Bei der Polizei Amerikas gehört es offenkundig zur Normalität des Dienstes an Recht und Ordnung, einen Verdacht auf rechtswidrige Absichten ihres Gegenüber mit der Schusswaffe in die Tat umzusetzen – offenbar mit bestem Wissen und Gewissen. Und auch das scheint normal zu sein: dass sich dieser Verdacht immer wieder mit dem Umstand verknüpft, dass das Gegenüber ein Schwarzer ist – ganz im Sinne der Gleichung: „jung, schwarz, männlich = verdächtig“. Und so verfährt nicht nur die Polizei: Der gleichen Logik folgend erschoss ein guter amerikanischer Staatsbürger 2012 den schwarzen Jugendlichen Trayvon Martin, der sich nachts in einem „weißen“ Wohnviertel herumtrieb. Der war da fehl am Platze, also mit verdächtigen Absichten unterwegs, und wurde erschossen. Und zwar zu Recht, wie die Gerichte bestätigten.

Den Rechtsorganen leuchtet diese Logik also offenbar ebenso ein: In aller Regel wird den offiziellen wie selbsternannten Wächtern über Recht und Ordnung zugebilligt, aus „Notwehr“ oder wegen „subjektiv empfundener Bedrohung“ gehandelt zu haben.[3] So bestätigen Polizei und Justiz ganz formgerecht, dass die Sitten, die von Staats wegen eingerichtet und im alltäglichen Handeln amerikanischer Bürger präsent sind, dafür sorgen, dass eine beträchtliche Zahl amerikanischer Bürger allen Grund hat, bei jeder Begegnung mit Vertretern der Ordnungsmacht um ihr Leben zu fürchten.

Gegen das alles skandieren die protestierenden Massen: „Enough is enough!“ Unter Parolen wie „Black lives matter“, „I can’t breathe!“, „Justice now!“, „Fuck the police“, „The whole damn system is guilty as hell!“, „Poverty is black“ geben sie zu Protokoll, dass sie solche Vorfälle keinesfalls als individuelles Fehlverhalten von Polizisten oder Justizangehörigen abtun lassen wollen. Sie diagnostizieren im Vorgehen der Staatsorgane System. Das nennen sie „institutional racism“ und meinen damit eine tiefsitzende, von den Inhabern der Staatsgewalt praktizierte Missachtung von Schwarzen, eine ganz grundsätzliche Nichtanerkennung ihres elementaren Rechts auf Leben. Diese Missachtung entdecken die Demonstranten nicht nur in dem Vorgehen von Polizei und Justiz, sondern oft auch in den materiellen Verhältnissen, unter denen die Schwarzen ihr Leben fristen. Es ist ja auch unübersehbar: Amerikaner dunkler Hautfarbe sind von elenden Lebenslagen und staatlicher Gewaltanwendung überproportional betroffen, angefangen von ihrem Anteil an den unteren Rängen der Armutsstatistik und an den oberen Rängen der Arbeitslosenstatistik über die miese Qualität ihrer Stadtviertel einschließlich der Schulen und Krankenhäuser bis hin zur Schikane durch Polizeistreifen und der übergroßen Zahl schwarzer Gefängnisinsassen.

Doch bei aller Beteuerung des systemischen Charakters des Rassismus, den die Schwarzen in Gestalt ihrer brutalen Behandlung durch Polizei und Justiz wie in ihren ärmlichen Lebensverhältnissen zu spüren bekommen: Um einen Befund über das amerikanische System selber – über die Prinzipien des Staates und der Ökonomie, über die er regiert – handelt es sich dabei nicht. Im Gegenteil: Wenn die Demonstranten vom rassistischen „System“ reden, dann ist das so etwas wie die Steigerungsform des Vorwurfs, die Verantwortlichen im Staat und in der Wirtschaft würden sich gerade nicht systemkonform verhalten, sondern sich lauter Abweichungen von dem System zuschulden kommen lassen, das in der amerikanischen Verfassung verankert und versprochen sei. Mit „Freiheit, Gleichheit und pursuit of happiness“ könne das alles nichts zu tun haben. Die Abweichungen mögen noch so flächendeckend und eben: systematisch sein, für die Protestierenden gehören sie eigentlich nicht zum amerikanischen Way of life. So kommt in der Verurteilung der politischen und ökonomischen Verhältnisse ein denkbar affirmatives Vorurteil über die Prinzipien zur Geltung, denen die wirklichen amerikanischen Verhältnisse laut Verfassung eigentlich zu entsprechen hätten. In diesem Sinne spricht – stellvertretend für den Rest der Demonstranten – eine gewisse Jamelia aus New York:

„Von Amerika wird erwartet, dass es alle seine Staatsbürger wertschätzt. Man sagt uns, dass das Recht hier für alle gilt, aber so läuft es hier offensichtlich nicht... Es herrscht keine Gerechtigkeit… Deshalb müssen wir dafür kämpfen, was Recht ist.“ (CBS)

Gegen die flächendeckende Missachtung dieser Prinzipien gehen die Demonstranten zahlreich und entschlossen auf die Straße. Dort kollidieren sie zwar mehr oder minder gewaltsam mit einer hochgerüsteten Polizei, doch mit den Prinzipien, auf die sie sich dabei berufen, rennen sie bei den Vertretern der Staatsgewalt offene Türen ein. Denn einerseits spielt die ethnische Zugehörigkeit in Gesellschaft und Politik der USA eine herausragende Rolle. Dass es einfach egal wäre oder überhaupt sein sollte, dass man als Amerikaner auch noch „African American“, „Latino“, „Asian“ oder „White“ ist, will keiner behaupten. Jeder findet es nicht nur normal, sondern auch absolut in Ordnung, wenn der Präsident seinen Aufstieg ins höchste Amt des Staates von schwarzen Ghettobewohnern feiern lässt, mit denen er außer der ethnischen Zuordnung nichts gemein hat. In den Augen der Amerikaner beweist das nur, wie weit es inzwischen ein Mitglied der „schwarzen Volksgruppe“ in den USA bringen kann. Niemand findet es verwerflich, wenn Politiker sich im Wahlkampf um den „Latino vote“ oder den „African American vote“ bemühen, also die Leute in ihrer Eigenschaft als Zugehörige zu einer ethnisch definierten „community“ ansprechen, deren partikularen Interessen sie als Amtsinhaber zu entsprechen geloben. Das gilt jedenfalls nicht als Betätigung von Rassismus, vielmehr als die Art und Weise, wie den Besonderheiten bestimmter Gruppen angemessen Rechnung getragen wird. Andererseits:  Die Ungleichbehandlung der anerkannt Unterschiedlichen gilt allseits als Verstoß gegen die Gleichheit und Freiheit aller Bürger.

Gegen diese hohen Grundsätze verstoßen zu haben, will sich denn auch keiner der Beteiligten nachsagen lassen. Auch und gerade die Vertreter von Polizei und Justiz weisen es weit von sich, mit dem Blick auf die Hautfarbe der Betroffenen zu handeln und zu urteilen. Alle maßgeblichen Instanzen bekennen sich dazu, dass Rassismus nicht zu Amerika passt und deshalb nicht sein soll; noch jede Amtsperson beteuert, dass sie bei ihren Entscheidungen nie und nimmer Gesichtspunkte rassischer Sortierung gelten lassen würde. Auch in der freien Wirtschaft wird jeder Verdacht auf Rassismus vehement zurückgewiesen. Große Unternehmen bekennen sich dazu, jedes Moment einer möglichen „racial discrimination“ aus ihrer Personalpolitik verbannen zu wollen, und erlassen diesbezügliche Verhaltensrichtlinien für ihre Entscheidungsträger.

Wenn aber alle maßgeblichen Instanzen von sich behaupten, dass sie auf jeden Fall nicht rassistisch unterwegs sind, und alle Welt sich einig ist, dass sich Rassismus nicht gehört: Warum hält er sich dann so hartnäckig?

2. Konkurrenz ums Geld als Lebensprinzip und moralische Richtschnur

Für alle Seiten in der Auseinandersetzung steht fest: Als freie Bürger, denen es darum geht, in diesem Land zu dem ihren zu kommen, sind alle Amerikaner gleich. Hautfarbe und Abstammung haben keine Rolle zu spielen, wenn es um die rechtliche Behandlung und die moralische Bewertung von Menschen geht. Da zählt einzig deren Wille, sich ins Getümmel der freien Konkurrenz zu stürzen und dort erfolgreich zu sein; nach dem Selbstbild aller guten Amerikaner macht das ihre ganz spezielle nationale Identität aus. In der Konkurrenz ums Geld das eigene private Interesse zu verfolgen, soll dabei nicht nur die Wesensbestimmung des freien Amerikaners ausmachen, sondern die des Menschen überhaupt. Der stets präsenten Gründungslegende dieser Nation zufolge finden sich in Amerika freiheitsbewusste Menschen aller Länder jenseits von „color and creed“ zu einem Gemeinwesen zusammen; ihre Zusammengehörigkeit, ihre Gemeinsamkeit und Gemeinschaftlichkeit liegt ganz jenseits jeder waldursprünglichen Gebundenheit an Scholle, Gegend und ehemaliger nationaler Zugehörigkeit im identischen Willen zur Verfolgung ihres privaten Glückes. Und soviel ist an dieser Legende ja dran: Irgendein Verhältnis zwischen einer bestimmten, völkisch oder historisch begründeten „Natur“ der Einwohner Amerikas und dem nationalen Gemeinwesen, zu dem sie als Volk gehören, kennen die USA ja wirklich nicht. Wenn ein Einwanderer, woher auch immer, einmal offiziell ins Land gelassen ist, dann ist er einer der „Freien“ und definiert durch seinen Willen, sich den Anforderungen der Konkurrenz um Lebenschancen zu stellen und in ihnen zu bewähren.

Diese Bewährung – da macht sich kein Amerikaner groß etwas vor – ist eine harte Sache. Die Verfolgung des ganz privaten Materialismus, der die Amerikaner eint, ist ein einziges System von Gegensätzen, also eine wenig gemütliche Angelegenheit. Da ist der ständige Kampf gegeneinander ums Geld das elementare, einzig zugelassene Mittel der materiellen Existenz; und damit steht die prinzipielle Unsicherheit jeder Lebenslage fest, die man erreichen kann. Warum der Lebenskampf nie aufhört und bitterste Armut neben immensem Reichtum hervorbringt; was das mit dem Zweck der Mehrung privaten Geldreichtums zu tun hat – das interessiert den hard working American schon deshalb nicht, weil er viel zu sehr damit beschäftigt ist, sich seinen Anteil an diesem Reichtum zu sichern. Da hat er gut zu tun: Er muss sich für den Aufstieg und gegen den Abstieg wappnen und zusehen, dass er zu den Gewinnern gehört. Ökonomische Machtpositionen – die Verfügung über oder der Zugang zu Geldquellen – wollen gegen andere erlangt, einseitige Abhängigkeiten gestiftet und dauerhaft behauptet sein. Und das gilt nicht nur in der ökonomischen Konkurrenz, sondern auch in den Sphären des Rechts und der Politik. Dass dabei große Geldvermögen zum Einsatz kommen, aber auch erworben werden können, gehört zum Erwerb und zur Ausübung öffentlicher Ämter dazu – vom notorischen Dauerkrieg zwischen gerissenen lawyers um ihren eigenen Konkurrenzerfolg und um den ihrer Mandanten ganz zu schweigen. Selbstverständlich stehen diejenigen in der Konkurrenz am besten da, die gleich mit einem großen Vermögen einsteigen; diejenigen, die als Geldquelle nichts als ihre Arbeitsfähigkeit haben, müssen sich da ganz anders abstrampeln. Die Besitzstände in Sachen Geldverdienen, die man schon hat, sind allemal das beste Mittel dafür, weitere zu erlangen, indem man sie gegen andere ausnutzt.[4] So spielt sich die Konkurrenz ganz sachgerecht als eine einzige Veranstaltung zur Herstellung, Ausnutzung und Absicherung von Unterschieden zwischen allen Beteiligten ab – bezüglich der Mittel, die man gegen andere in Anschlag bringen kann, wie auch der materiellen Ergebnisse, die jeder für sich so herauswirtschaftet.

Das alles tut dem Egalitarismus der amerikanischen Nation jedoch keinen Abbruch: Zur Konkurrenz um Lebenschancen ist ja jeder gleichermaßen zugelassen. Wer es auf diesem Wege schafft, ist dann ein „self-made man“, und wer es auch nach der zweiten Chance nicht schafft, ist wohl ein „loser“. Denn auch das ist für alle Beteiligten ausgemachte Sache: Bei wem die Ergebnisse der Konkurrenz positiv zu Buche schlagen und wer auf der Seite der Opfer landet, hängt nicht zuletzt davon ab, wie es um den festen Willen bestellt ist, in ihr zu bestehen. Also darf sich auch jeder mit Fug und Recht das Ergebnis seiner Durchsetzung im Erfolgsfall als eigene Leistung zuschreiben; den Misserfolg hat man entsprechend als eigenes Manko zu verbuchen. Was der Einzelne dann hat, erschöpft sich deshalb auch nicht einfach im schnöden materiellen Ertrag seiner Mühen. Er hat es „zu etwas gebracht“. Ausweislich der erlangten materiellen Mittel hat er einen Status in Sachen Respekt und Anerkennung erworben – oder eben nicht. So fällt im Ergebnis materieller Erfolg mit der moralischen Bewertung dessen, der ihn sich „erarbeitet“ hat, zusammen. So ernst nehmen gute Amerikaner die Lebenslüge ihres Gemeinwesens, der Wille zur Konkurrenz stifte ihre Gemeinschaft, dass sie glatt im ökonomischen Erfolg von einem der ihren die personifizierte Verwirklichung ihres gemeinsamen Sittenkodex feiern. So dass ein Amerikaner auch den umgekehrten Gedanken lässig beherrscht: Es ist sehr die Frage, ob es sich bei denen, die er als „loser“ ausgemacht hat, seien es Obdachlose, „white trash“ oder auch schwarze Ghetto-Bewohner, überhaupt um richtige Amerikaner handelt.

3. „Communities“: Das freie Individuum baut sich eine Heimat, und die Staatsgewalt unterstützt es dabei

So tobt die freie Konkurrenz, und in der laufen die allermeisten Insassen der USA nicht nur mit ihrer amerikanisch-individuellen Freiheitsnatur, sondern zugleich auch als Mitglied irgendeiner ethnischen und/oder religiösen Gruppe herum, der sie sich ganz selbstbewusst zurechnen. Bei allen Wirkungen des amerikanischen „melting pot“ haben sich die ethnischen und religiösen Gemeinschaften, als deren Mitglieder die Einwanderer gekommen sind, auch nach mehr als zweihundert Jahren nicht in ein lockeres Durcheinander von lauter freischwebenden Individuen aufgelöst. Das freieste aller Länder präsentiert sich nach wie vor als eine Ansammlung von Parallelgesellschaften; und darin entdeckt niemand einen Gegensatz zum Individualismus der freien Konkurrenz. Zu Recht, denn genau weil es um die Sicherung des Lebensunterhalts in einer Welt geht, in der einem dies ständig bestritten wird, war und ist die Absage an alte Familien-, Freundschafts-, Clanzusammenhänge, die jede Einwanderung in die USA der Sache nach darstellt, immer nur die halbe Wahrheit. In der neuen Heimat, im freien und gleichen Kampf ums Geld, kamen und kommen solche Gemeinschaften neu und wieder zum Tragen. Die ethnischen Gemeinschaften spielen darin – ursprünglich wegen der gemeinsamen Sprache – nach wie vor eine entscheidende Rolle: Die sind zuallererst Hilfsvereine dafür, sich in der Welt des Konkurrierens zurechtzufinden und voranzukommen; sie bieten den ihren Rückhalt und unterstützen sie beim Erwerb und im Falle des Verlusts von Geldquellen; und sie organisieren die Befriedigung von elementaren Lebensbedürfnissen, an die der Einzelne allein gar nicht herankäme. Sie sind zugleich Hebel der Konkurrenz, mit deren Hilfe dem eigenen Verein gegen andere ihrer Art Vorteile gesichert werden. Schließlich sind sie für viele der Platz, wo sich der Zweck der ganzen Chose realisiert: der erweiterte Familienverband und private Lebenszusammenhang, wo man hingehört und verankert ist. So baut sich ein guter Amerikaner seine Heimat, in der und für die das eigene Dasein als Konkurrent ein letztes Weiß-Warum hat. Zur speziell amerikanischen Heimatverbundenheit gehört nicht selten die organisierte Pflege der ganz eigenen, ethnischen oder religiösen Identität, aus der heraus man dann ganz Amerikaner ist, unbedingt dazu – wenn nicht in Gestalt des tatsächlichen Lebenzusammenhangs, so dann doch in Großfamilienfesten, Ahnenforschung und der Pflege der eigenen „roots“. So ergänzt man den Lebenskampf nicht einfach um ein Reich der privaten Freiheit; das sucht man sich – ausgerechnet – in der Vorstellung eines jenseits jeder freien Entscheidung liegenden Hingehörens, für das man und in dem man letztlich lebt und arbeitet.

Als diese entscheidenden sozialen Einheiten sind die Communities Gegenstand und Adressat staatlicher Politik und mischen selbst mit im politischen Leben des Landes. Im Kampf um Ämter und Macht beziehen sich die Parteien auf die speziellen Anliegen und Beschwerden der verschiedenen Communities, oft gleich so, dass sie ihre Kandidaten für Wahlämter als Weiße, Afro-Amerikaner oder Hispanics in den Ring steigen lassen, die um Wahlstimmen für sich als authentische, weil echt dazu gehörende Vertreter der Interessen der jeweiligen Volksgruppe werben. So werden die Wähler in ihrer Eigenschaft als Zugehörige zur jeweiligen Ethnie angesprochen und als Lieferanten von Wählerstimmen hofiert. Während und nach der Wahl wird deshalb auch in der Wahlstatistik schön nach Ethnie erfasst und dokumentiert, wie gut welche Partei es geschafft hat, welche Volksgruppe auf ihre Seite zu ziehen.[5] Zu dieser Konkurrenz gehört auch, die Definitionsmacht der siegreichen Parteien über die Wahlkreiseinteilung gleich so zu verwenden, dass die Wahlstimmen der Mitglieder bestimmter Communities möglichst entwertet werden. Schließlich herrscht das ungeschriebene Gesetz, dass die Communities ihre Macht im Staate als Mittel benutzen, sich Vorteile in der Konkurrenz um Posten und Geldquellen zu sichern – z.B. wenn ein Latino-Bürgermeister die kommunalen Bauaufträge an seine Spezis vergibt oder sich der Clan der Iren den Polizeidienst in den Bundesstaaten der amerikanischen Ostküste vorrangig als seine Domäne reserviert.

Auf die Selbstsortierung seines Volkes nach ethnischen bzw. religiösen Gesichtspunkten bezieht sich der Staat grundsätzlich affirmativ: Er verpflichtet sich darauf, sich um die gleichberechtigte Teilhabe von deren Mitgliedern am politischen, sozialen und ökonomischen Leben des Landes zu kümmern. So trägt der Staat der Bedeutung der Communities in der Konkurrenz um Geld und Macht Rechnung, nämlich im Lichte der Gefahr, dass dabei die Mitglieder der einen oder anderen Volksgruppe in unbilliger Weise untergebuttert werden – sei es bei der Wahlkreiseinteilung, beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie Krankenhäusern oder Nahverkehr, aber vor allem in puncto „jobs“. Er verpflichtet sich selbst – und die Firmen, die sich um staatliche Aufträge bemühen – darauf, dass die Zugehörigkeit eines Bewerbers zu einer ethnischen Gruppe bei der Besetzung von Arbeitsplätzen weder für noch gegen ihn sprechen darf.[6] Dass sich seine Bürger ethnisch sortieren und zusammenhalten, um in der Konkurrenz zurechtzukommen, ist dabei offiziell anerkannt; nicht anerkannt ist die Konsequenz, dass ganze Abteilungen seiner Bürger beim Konkurrieren zu kurz kommen. Darin entdeckt der Staat eine Verletzung der Chancengleichheit durch eine unzulässige Vor-Sortierung der gleichen und freien Konkurrenten. Um solche als „unfair“ erachteten Konkurrenzergebnisse zu korrigieren, kümmert er sich dann um seine Bürger in ihrer Besonderheit als ethnische Gruppe. So tut der Staat das seine dazu, dass aus der ethnischen Sortierung seiner Bevölkerung ein gesellschaftlicher und ökonomischer Status wird: ein Konglomerat von realen wie ideellen Anspruchsberechtigungen, die jeder Community zustehen.[7]

Von wegen also, der Kapitalismus wäre der große Gleichmacher! An den Techniken, die die Communities in den USA entwickeln, um sich Geldquellen und Vorrechte gegen andere zu sichern; an der Gnadenlosigkeit, mit der sie daran festhalten, dass solche Vorrechte ihnen auch wegen ihrer speziellen Qualitäten zustehen und anderen nicht – an alledem lässt sich vielmehr das Prinzip alles kapitalistischen Konkurrierens studieren: die Herstellung und Herausstreichung von Unterschieden an sich und anderen, die sich als Geldquellen gegen Konkurrenten ausnutzen lassen. Diese Unterschiede dienen dann gerechterweise auch als Beweis dafür, warum es welche Community wie weit gebracht hat. Der Respekt, den der eigene Verein in Sachen erfolgreicher Durchsetzung in der Konkurrenz für sich verbuchen kann; die Lebensverhältnisse und Erfolgschancen, die er seinen Mitgliedern im Durchschnitt bieten kann – das alles schlägt nicht nur materiell als Plus oder Minus zu Buche. Es hängt ihnen zugleich als ihr spezieller Sozialcharakter an. Wie sehr und was das alles einschließt – dafür sind die Schwarzen in Amerika das schlagendste Beispiel.

4. African Americans: die etwas andere Unterschicht

An der marktwirtschaftlichen Konkurrenz um Geld und die damit verbundene ökonomische Macht sind auch die Afro-Amerikaner gleichberechtigt beteiligt – und befinden sich in ihrer großen Mehrheit notorisch weit unten in der Einkommenshierarchie. Am mangelnden Willen, sich in dieser Konkurrenz zu bewähren und nach Möglichkeit aufzusteigen, liegt das nicht. Bei allem Pathos über die „grenzenlosen Möglichkeiten“, die das Land der Freien seinen Insassen gleichermaßen bietet: Zum Erfolg in der egalitären Konkurrenz gehört eben doch mehr als der Entschluss, ihn zu wollen und sich entsprechend ins Zeug zu legen. Da macht sich der Inhalt der freien Konkurrenz in der sehr grundsätzlichen Unterscheidung geltend, ob man Mittel hat, um andere für den eigenen Nutzen konkurrieren zu lassen, oder ob man mangels eigener tauglicher Mittel darum konkurrieren muss, sich als ein Mittel für fremden Nutzen zu bewähren. Wer auf dem freien Markt außer seinen guten Absichten nichts ökonomisch Bedeutendes aufzubieten hat, bleibt auf der Schattenseite der großen Trennwand zwischen Gewinnern und Verlierern.

So sind nicht wenige Mitglieder der schwarzen Communities mit einem alltäglichen Kampf ums Überleben beschäftigt – und sind dabei mit einer Rechtsordnung konfrontiert, die ihnen keinen rechten Weg zum Zurechtkommen eröffnet, vielmehr pur als Instrument des Ausschlusses von dem Reichtum entgegentritt, auf den sie angewiesen sind und der gegen Geld auch massenhaft zu haben ist. Im „land of opportunity“ schließt das eben die Notwendigkeit ein, entsprechende Gelegenheiten zum Gelderwerb zu finden und zu ergreifen, die am Rande und/oder jenseits der Grenze zur Illegalität liegen. Für manche liegt die kapitalistische Verheißung „Risiko bringt Gewinn“ hier im Risiko illegaler Geschäfte mit ihren prächtigen Gewinnaussichten; für die meisten bedeutet das einen alternativ gestrickten Kampf ums Überleben.

Dementsprechend konkurrieren in den armen schwarzen Gemeinschaften entgegengesetzte Tugenden des Zurechtkommens und der Selbstbehauptung. Zum allergrößten Teil wird – wie in allen anderen ärmeren Communities auch – beim Kampf um Billigjobs die Tugend des Anstands ebenso praktiziert wie zelebriert: Man nimmt die Arbeit, die man kriegen kann, und macht aus erzwungener Bescheidenheit in puncto Lohn und Leistung eine Haltung der stolzen Redlichkeit – kombiniert mit Resignation bezüglich seiner Chancen auf Erfolg, sowie mit einiger Beharrlichkeit beim Entschluss, mit erhobenem Haupt und im Rahmen des Erlaubten einfach weiterzumachen. In dieser Abteilung des marktwirtschaftlichen Idylls blüht auch eine andere, in der bürgerlichen Welt höchstrespektable Tugend der Konkurrenz: die Solidarität, das Zusammen- und Durchhalten inmitten einer feindlichen Welt. Nachbarschaften halten zusammen, springen einander in der Not bei; und weil diese Not bei ihnen sehr allgemein ist, spielt sich ihre Solidarität als die Umverteilung äußerst spärlicher Mittel ab, was ihren sittlichen Wert – gerade in den Augen ihrer Pfarrer – umso mehr steigen lässt. Zur Sittlichkeit des Zurechtkommens als Afro-Amerikaner gehört nämlich nicht zuletzt die Pflege einer Variante des christlichen Glaubens, welche die rettenden, nämlich Sinn und Hoffnung gebenden Kräfte Gottes in einer furchtbaren und furchtbar ungerechten Welt hervorhebt – wofür diese Community auch und gerade im Mainstream-Amerika und Hollywood einige Anerkennung erfährt. Daneben – bei einer im öffentlichen Bewusstsein weitaus prominenteren Minderheit – wird die Not, den „pursuit of happiness“ am Gesetz vorbei abzuwickeln, zu einem ganz eigenen „way of life“ stilisiert: zu einer Raffinesse im Lebenskampf der härteren Art, jenseits des staatlichen Gewaltmonopols und gegen dessen Durchsetzung. Gerne wird die ärmliche Lebenslage, in die man von der kapitalistischen Konkurrenz gestürzt wird, als ein Unrecht gedeutet; so gilt in diesen Kreisen das, was der Staat als „überbordende Kriminalität“ ahndet, als legitime, auf jeden Fall aber verständliche Methode, überhaupt zu etwas zu kommen.[8] Doch sehr zum Bedauern der braven schwarzen Mehrheit ist es bei dieser ziemlich defensiven Moral nicht geblieben. In der schwarzen Armutsgemeinschaft hat eine – im öffentlichen Bewusstsein noch prominentere – Sittlichkeit Karriere gemacht, die den American dream in die Ghettos trägt und ihm eine entsprechende, rauere Gestalt gibt. Da herrscht die Maxime, dass man auch jenseits der offiziellen Welt der Konkurrenz Erfolg nicht nur haben, sondern ihn auch als Ausfluss des eigenen Charakters feiern kann. So kommen mitten in den armen Vorstädten und „inner cities“ auch die Tugenden des Mainstreams nur in etwas härterer Form zur Geltung: Die berühmten „Gangs“, die mit illegalen Geschäften aller Art das Überleben ihrer Mitglieder mit aller Brutalität gegen ihresgleichen organisieren, verstehen sich zugleich als Familien, die ihre Mitglieder unbedingt verpflichten, vor allem weil es um die Verteidigung der von den anderen „Gangs“ stets bedrohten Heimat geht, was die Bereitschaft zum Sterben für die größere Sache einschließt. Und im sogenannten „Gangsta Rap“ – seit mehreren Jahrzehnten der musikalische und modische Exportschlager aus den USA – wird der Erfolg bei der auch im Ghetto gültigen, urbürgerlichen Jagd nach Geld, Macht und Sex in übersteigerter Form inszeniert. Am Willen zur Konkurrenz mangelt es also auch hier nicht – nur am Respekt vor dem Gesetz, das ihnen den Erfolg auf dem normalen Weg verbaut und das ihnen in Gestalt ihrer bewaffneten Hüter sehr offensiv entgegentritt.

Die Mischung aus ökonomischer Lage, Gemeinschaftsbildung, speziellen Sitten samt Unsitten und moralischem Selbstbewusstsein, dem Bild, das die Community bietet, und schließlich dem Bild, das sich die sonstige Gesellschaft von ihren schwarzen Mitbürgern macht, hat ihre Konsequenzen. Zuallererst die, die von den Inhabern und Vertretern der gesellschaftlichen Macht – der politischen wie vor allem der privaten des Geldes –, die im modernen Gemeinwesen über die Zuteilung von Lebenschancen im Allgemeinen, Jobs und Berufskarrieren im Besonderen entscheidet, gezogen werden. Wer seine eigene Konkurrenz damit bestreitet, dass er seine freien Mitbürger konkurrieren lässt, der begutachtet die Kandidaten, die seiner Sache nützen sollen, nach ihrem bekundeten Willen und ihrer mutmaßlichen Fähigkeit, den verlangten Nutzen auch zu erbringen; dafür orientiert er sich zuerst daran, was die Leute von „zu Hause“ mitbringen; und dazu gehört bei denen, die als Mitglieder der Gemeinschaft der notorisch wenig Erfolgreichen und sittlich eher Unzuverlässigen kenntlich sind, eine eher schlechte Prognose. So wird das einzelne Exemplar der speziellen Gemeinde der Afro-Amerikaner, die als eigene race anerkannt ist, praktisch wirksam unter seine Herkunft subsumiert – immer vorbehaltlich der Möglichkeit, dass sich eine/r davon löst und die Entscheidungsträger positiv überrascht, aber dann eben auch kein/e typisch Schwarze/r mehr ist. Die permanente Reproduktion des Status in der freien ökonomischen Konkurrenz, der die black community auszeichnet, ist damit schon mal sichergestellt.

Es kommt hinzu, dass in der aufgeklärten bürgerlichen Wissensgesellschaft das Urteil der Herrschenden auch das herrschende Urteil ist: Der Blick der Macht auf ihr mehr oder weniger nutzbares Menschenmaterial gibt für all die freien Subjekte, die um Karrieren auf den polit-ökonomisch vorgegebenen Stufenleitern konkurrieren, ganz von selbst die Maßstäbe her, nach denen sie sich selbst und andere gewohnheitsmäßig beurteilen, also schon wahrnehmen – und das heißt im Land der Freien eben: als Exemplare eines durch gemeinschaftliche Merkmale ausgezeichneten Unterkollektivs freier Bürger. Nach dieser Logik ist mit dem Erscheinungsbild, anhand dessen noch der Dümmste einen anderen einem solchen Kollektiv zuordnen kann und das bei den Afro-Amerikanern schon an Haut und Haaren sichtbar ist, auch schon entschieden, wie jemand einzuordnen ist; vor allem hinsichtlich der fiktiven bürgerlichen Tugend schlechthin, in der die Entscheidungsinstanzen ihre Einschätzung von Bewerbern zusammenfassen und auf die hin die Betroffenen sich wechselseitig kritisch zu prüfen pflegen: die Konkurrenztugend der Erfolgstüchtigkeit. Aus dieser Leistung einer am Alltag der Konkurrenz geschulten, am Ende die „spontanen“ Regungen der Sym- und Antipathie bestimmenden Urteilskraft bezieht noch der schlichteste weiße Kopf seine selbstverständliche Befugnis, Nigger zu verachten und die Welt nicht mehr zu verstehen, wenn ein solcher weiter nach oben kommt als er selbst; daraus erklärt sich auch, weshalb selbst ein Spitzenjob und viel Vermögen ein als solches sichtbares Mitglied der schwarzen race nicht davor bewahren, schief angeschaut und ggf. vorsorglich festgenommen zu werden, wenn ein aufmerksamer braungebrannter Cop ihn in einem weißen Viertel antrifft.

Dass im demokratischen Kapitalismus Staat und Kapital die Macht haben, die Masse der freien Bürger nach den Kriterien der Macht und des Geschäftserfolgs um einen Lebensunterhalt konkurrieren zu lassen, dass dementsprechend in der Schule und auf dem Arbeitsmarkt über die Verteilung von „Lebenschancen“ entschieden und die Menschheit gründlich sortiert wird, das ist für Kritiker des Rassismus völlig normal; das kommt ihnen als Grundgesetz freiheitlich-egalitärer Diskriminierung überhaupt nicht in den Blick. Skandalös finden sie den Umstand, dass das Ergebnis der Auslese in überproportionaler Weise gegen die Schwarzen ausschlägt. Dem begegnen sie mit der Forderung nach einem Verbot der Diskriminierung: Bei der Sortierung von Gewinnern und Verlierern muss Egalitarismus herrschen – und wenn die Schwarzen dabei schlecht abschneiden, dann darf das auch nicht auf die Wertigkeit ihrer ethnischen Gemeinschaft abfärben. Zu dieser moralischen Ausgrenzung von Rassisten aus der guten amerikanischen Gemeinschaft gesellt sich eine theoretische – nämlich das Lamento, dass rassische Diskriminierung auch anderthalb Jahrhunderte nach der Abschaffung der Sklaverei „immer noch nicht überwunden“ sei; dass alte Vorurteile „trotz“ der rechtlichen Gleichheit fortleben. So wird die freie Konkurrenz, in der rassistisch sortiert wird, davon freigesprochen, solche Ergebnisse zustande zu bringen. Zwar hat das Leben der Schwarzen in den USA tatsächlich eine historische Besonderheit, doch deren heutige Bedeutung liegt ganz in den Regeln und Sitten der Konkurrenz, mit der es die Schwarzen wie alle anderen Communities auch heute zu tun haben.

Im Gegensatz zu ihren Landsleuten verdanken die schwarzen Amerikaner – bzw. ihre Ahnherren – ihr Da-Sein im Land der Freiheit keiner freien Entscheidung, sondern einem System der Zwangsarbeit, für das sie per Gewalt als Arbeitsvieh importiert wurden. Nach dem amerikanischen Bürgerkrieg haben sie sich auch nicht selbst befreit, sondern sind aus der Zwangsarbeit für Plantagenbesitzer in den Südstaaten in die Welt der freien Lohnarbeit entlassen worden. Und zwar vollkommen mittellos, so dass die Unterwerfung unter ihre Sklavenhalter nahtlos in die Abhängigkeit vom Bedarf freier Unternehmer nach Arbeitskräften überführt wurde, in der sie außer ihrer absoluten Billigkeit und ihrer Bereitschaft, noch die letzte Drecksarbeit anzunehmen, nichts zu bieten hatten – das aber durchaus. So schlägt sich die historische Besonderheit der Schwarzen als eine besonders missliche Bedingung für die Teilnahme an der freien Konkurrenz nieder. Die Mehrheit blieb im Süden und versuchte ihr Glück als Bauer unter ärmlichsten Bedingungen oder hat sich gleich als freie Landarbeiter bei ihren ehemaligen Sklavenhaltern verdingt; die anderen fanden den Weg in die industriellen Zentren im Rest des Landes und landeten als Kollegen und Konkurrenten der traditionell freien Lohnarbeiter am Fließband und auf dem Arbeitsmarkt. Im Prinzip genauso so wie jeder anderen aus dem Elend fliehenden Einwanderergruppe, die dort auftauchte, wurden auch den Schwarzen die Verhältnisse, aus denen sie kamen, als ihr Sozialcharakter angehängt, aber mit der kleinen einschlägigen Besonderheit: Ob Sklaven der Arbeitstugenden freier Amerikaner fähig und mächtig sind, war von vornherein zweifelhaft – und wurde immer zweifelhafter, weil das vermutete sittliche Manko bei der Beurteilung der Schwarzen als freie Lohnarbeiter seine Wirkung tat. Bleibender Grund für die Lage der schwarzen Minderheit sind daher nicht die Zustände, aus denen die Schwarzen „befreit“ wurden, sondern die Zustände, in die sie entlassen wurden. Die Elendsverhältnisse, in denen sich die Schwarzen heute in den Südstaaten und in den ehemaligen Industriezentren im Rest des Landes befinden, belegen inzwischen nichts anderes als den Umstand, dass das Kapital seinen Reichtum mit immer weniger bezahlter Arbeitskraft und weniger Arbeitskräften zu mehren vermag; dass also auch in den USA eine stets wachsende Zahl von Leuten anfällt, die auf Arbeit für Geld angewiesen sind, aber keine oder nur schlecht bezahlte bekommen. Dass immer massenhaft schwarze Amerikaner in dieser Elendspopulation landen, ist ein Beleg für die Haltbarkeit der Community, die den betroffenen Opfern der freien Konkurrenz unter dem Regime des Kapitals den solidarischen Lebenszusammenhang bietet, mit und in dem sie ihre Lage nicht bloß aushalten, sondern als eine Art Heimat affirmieren – und auf die Art selber reproduzieren, als was sie reproduziert werden. Für die herrschende Volksmeinung ist damit freilich ein ganz anderer Beweis erbracht: dass es sich bei denen „nun einmal“ um minderwertige Konkurrenzsubjekte handelt, die die Qualitäten nicht mitbringen, derer es zum Erfolg in der freien Konkurrenz bedarf. Schließlich hat man ihnen 50 Jahre lang alle Chancen eröffnet, in Amerika „anzukommen“ – und wo landen sie? Im Ghetto. Typisch!

5. Der politische „Kampf“ gegen „racial discrimination“

Dass seit der Aufhebung der Rassentrennung in den Südstaaten und der Beseitigung rechtlicher Ungleichheit die Afro-Amerikaner als vollwertige Bürger anerkannt sind, ist ein Faktum. Dass ihr Kampf um Teilhabe am „American dream“ nicht nur mit dem Handicap beschränkter ökonomischer Mittel, sondern auch noch mit dem alltäglichen Rassismus ihrer Mitbürger belastet ist, der ihnen im privaten Leben, am Arbeitsplatz und im Umgang mit Behörden entgegenschlägt, ist freilich auch ein Faktum, das von der egalitären amerikanischen Konkurrenzgesellschaft nicht wegzudenken ist. Mit ihrer Beschwerde über ausbleibende Gleichbehandlung, die ihnen von Rechts wegen doch garantiert wird, wenden sich die Betroffenen wie ihre Fürsprecher an den Staat. Und sie finden dort schon längst Gehör. Auf nationaler Ebene, wenn auch nicht in allen Einzelstaaten, haben Politiker sich von der Bürgerrechtsbewegung überzeugen lassen, dass mit der formell-rechtlichen Gleichstellung der Schwarzen nicht schon alles erledigt ist, was deren Zugang zu den Chancen betrifft, die Amerika seinen Bürgern zu bieten hat. Sie haben die Unterrepräsentation von Schwarzen in den höheren Rängen von Bildung und Beruf als gültigen Beweis dafür anerkannt, dass es in der Konkurrenz um Aufstieg nicht immer mit rechten Dingen zugeht. Sie haben kompensatorische Maßnahmen ergriffen, Förderprogramme für den Nachwuchs dieser Bevölkerungsgruppe aufgelegt und Quotenregelungen für den Zugang zu höheren Bildungsstätten beschlossen [9] und in ihren eigenen Institutionen hat sich die Administration selbst darauf verpflichtet, gegen diskriminierende Praktiken vorzugehen: mit Antidiskriminierungsrichtlinien für öffentliche Ausschreibungen, bei der Frage der Wahlkreiseinteilung und auch beim Umgang von Polizei und Justiz mit ihrer Klientel.

Mit dergleichen Nachbesserungen von Schieflagen in Sachen „equal opportunities“ hat der Staat seine Pflicht und Schuldigkeit getan. Zum 50. Jahrestag des „March on Washington“ erinnert der amtierende Präsident die Schwarzen von heute daran, dass ihnen mit der Entlassung in die Freiheit der Konkurrenz schon damals nie mehr versprochen wurde als exakt die Zustände, die pausenlos zu verbessern ihnen der Staat seit 50 Jahren verspricht: Der Rechtsakt ihrer Gleichstellung war Obama zufolge nichts weiter als ein Test darauf,

„ob dieses Land allen, die gewillt sind, hart zu arbeiten, unabhängig von ihrer Rasse den Aufstieg zur Mittelklasse gewähren würde... Der Test ging nie darauf, ob sich nur für einige wenige die Pforten zum Glück weiter öffneten. Er ging darauf, ob unser ökonomisches System für die vielen eine faire Chance bereitstellt – für den schwarzen Wachmann und den weißen Stahlarbeiter, den eingewanderten Tellerwäscher und den gebürtigen amerikanischen Veteranen. Diesen Kampf zu gewinnen, diesem Anspruch gerecht zu werden – das bleibt unsere große unvollendeteAufgabe.“ (Barack Obama anlässlich des 50. Jahrestags des „March on Washington“, 28.8.2013)

Manche Bedingungen der Konkurrenz zu erleichtern, bei manchen den Willen zur Bewährung im privaten Kampf ums Geld zu fördern; einige der Fähigen und Willigen herauszuholen aus ihren miesen Lebensumständen, Kinder per Bus aus schwarzen Wohngegenden zum Lernen in die besseren Schulen außerhalb ihres Viertels zu transportieren: In solchen Aktionen fasst sich der „Kampf“ zusammen, den der Staat gegen den Rassismus in seiner Gesellschaft führt. Indem er bei der black community selektiv Folgen des Regimes der Konkurrenz bewirtschaftet, zementiert er die gültigen Kriterien, nach denen sich die Leute auf die verschiedenen Stufen des proletarischen Daseins verteilen, und damit auch die Lebensverhältnisse, die Schwarzen den Erfolg im Lebenskampf notorisch so schwer machen. Mit deren Kritik, doch immer nur viel zu wenig für die Gleichbehandlung der Schwarzen zu tun, kann das schwarze Oberhaupt im Land der Freien daher bestens leben: Er selbst mit seiner Karriere ist ja der beste Beweis, dass in diesem Land alles auf bestem Wege ist und man es trotz Handicaps wg. verkehrter Elternschaft sehr weit bringen kann.

Das zweite und praktisch weit gewichtigere Kapitel der Bewältigung der „Rassenfrage“ im eigenen Land betrifft den Umgang des Staates mit dem, was er in Gestalt seiner schwarzen Parallelgesellschaften neben dem politisierten Beschwerdewesen aufstiegswilliger Konkurrenten dunkler Hautfarbe immerhin auch vorfindet: eine nicht überall, aber mancherorts eben schon sehr verfestigte, gut organisierte und ausgestattete kriminelle Gegenkultur gegen den Anstand, der die gewöhnlichen Erwerbssitten regiert. Dass der amerikanische Gewaltmonopolist bei Verstößen gegen die Fairnessregeln, die im zivilen Kampf ums Geld gelten, generell kein Pardon kennt, ist bekannt: Drei Mal bei irgendeinem Gesetzesbruch erwischt zu werden, bringt in manchen Bundesstaaten den Delinquenten lebenslang in den Knast, und das Leben im Knast dauert laut gefestigter Rechtsprechung in manchen Fällen dann gleich auch noch einige hundert Jahre. Warum die Gewaltexzesse der Polizei regelmäßig und überproportional die Schwarzen treffen, dürfte inzwischen kein Rätsel mehr sein: Die amtlichen Hüter der Regeln der Konkurrenz um Geld und Eigentum und Aufpasser über die Sittlichkeit im Wettbewerb lassen sich jedenfalls nicht wegen irgendwelcher Idiosynkrasien zu Übergriffen gegen Schwarze hinreißen, die dann in die Schlagzeilen geraten. Die mögen sie durchaus pflegen, aber auch dann, wenn sie sich beim Gebrauch ihrer Schusswaffen von ihrem Vorurteil über das Gleichheitszeichen zwischen dunkler Hautfarbe und Verbrechertum leiten lassen, walten sie ihres öffentlichen Amtes und handeln besten Gewissens. Denn ihr persönliches Vor-Urteil gegen die Schwarzen ist in diesem Land eben gar keine Privatansicht, die einer sich zulegt und dann auch wieder entsorgt, wenn ihm danach ist: Der Rassismus eines schießwütigen Bullen reproduziert ad personam alle gesellschaftlich gültigen Urteile, wonach es sich bei den Repräsentanten der black community nur um den Abfall der redlichen amerikanischen Erwerbsgesellschaft handelt, bei dem allenfalls noch eine verschwindende Minderheit bei Gospel und Blues Trost über vergeigte Lebenschancen findet und die Hoffnung auf bessere kultiviert, die überwiegende Mehrheit sich aber schon längst auf die illegalen Zweige des Gelderwerbs verlegt hat und von Beruf Verbrecher ist. Damit sind die Hüter des Gesetzes vollumfänglich ins Bild darüber gesetzt, womit sie es bei den Residenten in Ferguson und anderen Stadtbezirken anderer Metropolen zu tun haben, in denen Schwarze ihre Ghetto-Kultur pflegen, und aus diesem Bild ergibt sich zwangsläufig alles, was ihnen bei ihrer praktischen Berufsausübung zur allergrößten Selbstverständlichkeit wird. Deren Praxis haben Hollywoods große Regisseure schöne Denkmäler gesetzt, für die sie wenig cineastische Fantasie brauchen. Material kriegen sie genug vorgeführt – angesichts von Exekutoren des staatlichen Gewaltmonopols, die den Respekt vor sich selbst beglaubigt sehen wollen und dann, wenn sie ihn mit ihren eindrucksvollen Waffen erzwingen können, von denen eben Gebrauch machen. So kommt es, dass, wenn zwei schwarze Jugendliche mitten auf der Straße gehen und die Polizei sie auffordert, zur Seite zu gehen, eine gewaltsame Konfrontation zwischen Vertretern der Ordnung und Repräsentanten notorischer Gesetzlosigkeit unmittelbar ansteht. Die wird dann in der Regel von ersteren mit ziemlich ungleichen Waffen und tödlichem Ausgang entschieden.

Vorkommnisse dieser Art werden – zumal dann, wenn sie sich regelmäßig und dann auch noch immer öfter ereignen – in einem Land, das höchstoffiziell seit nunmehr 50 Jahren gegen die Ungleichbehandlung von Weiß und Schwarz „kämpft“, nicht nur von schwarzen und anderen moralischen Bürgern, die es ja auch noch gibt, für einigermaßen skandalös bis problematisch befunden. Auch im Weißen Haus gibt man sich sehr besorgt:

„Das Justizministerium hat zum Tod von Michael Brown eine unabhängige bundesstaatliche Untersuchung auf Verletzung von Bürgerrechten eingeleitet. Seine Vertreter sind vor Ort und gemeinsam mit dem FBI werden beträchtliche Ressourcen dieser Untersuchung gewidmet. Der Generalstaatsanwalt persönlich wird am Mittwoch nach Ferguson reisen, um sich mit Vertretern des FBI und des Justizministeriums zu treffen, die die zentralstaatliche Strafuntersuchung leiten, und sich von ihnen über den Fortschritt der Untersuchung informieren zu lassen. Er wird auch Kommunalpolitiker treffen, deren Unterstützung entscheidend dafür ist, dass in Ferguson wieder Frieden und Ruhe einkehrt... Außerdem arbeiten auch schon Experten des Kontaktbereichs des Justizministeriums seit dem Tag nach der Erschießung in Ferguson, um Gespräche zwischen den Betroffenen vor Ort zu fördern und um Spannungen innerhalb der Gemeinde abzubauen.“ (Statement von Barack Obama zur Erschießung von Michael Brown, 18.8.14)

Frieden und Ruhe – peace and calm (Obama) – sollen in Ferguson also wieder einkehren; statt Randale, Plünderung und brennenden Autos soll wieder die Normalität des Alltags herrschen, der all das hervorbringt, und für die erfolgreiche Rückkehr zu diesem friedlichen Alltag weiß der Präsident auch einen Weg:

„Tatsächlich existiert in zu vielen Teilen dieses Landes ein tiefes Misstrauen zwischen Gesetzesvollstreckern und den communities der Schwarzen. Einiges davon ist die Folge des Erbes der Rassendiskriminierung in diesem Land. Und das ist tragisch, denn niemand braucht gute polizeiliche Betreuung mehr als die armen Gemeinden mit ihren höheren Kriminalitätsraten. Die gute Nachricht ist, dass wir wissen, dass es Dinge gibt, die wir unternehmen können, um zu helfen. Und ich habe Generalstaatsanwalt Holder angewiesen, mit Städten überall im Land zusammenzuarbeiten, um communities und Gesetzesvollstrecker beim Aufbau besserer Beziehungen zu unterstützen.“ (Barack Obama anlässlich der Verkündigung der Jury-Entscheidung, 24.11.2014)

Von ihrem obersten Kämpfer gegen rassistische Diskriminierung erfahren die schwarzen communities also, dass sie nun einmal Entitäten sind, bei denen Armut und Verbrechen naturwüchsig miteinander einhergehen. Damit ist ausgemacht, dass der Staat, wenn er in Gestalt seiner Polizisten schwarzes Verbrechertum bekämpft, im Grunde nur ihnen dient, nämlich ihnen als Mitgliedern von communities, die nichts anderes sein und werden wollen als Teil der großen Gemeinschaft von hard working Americans, denen bloß eine Laune der Natur als Zusatz zum Genom des autochthonen amerikanischen Konkurrenzsubjekts eine spezielle Pigmentierung verpasst hat. Deswegen ist es ausgesprochen tragisch, wenn im Auftrag der Staatsmacht erschossene Schwarze zu Misstrauen gegen die Instanz führen, die doch gerade für sie nur das Beste will. Doch die gute Nachricht ist, dass die Schwarzen ja ihn haben, dem sie bedingungslos vertrauen können: Der Chef aller Amerikaner kommandiert seine Behörden einfach zur Pflege besserer Beziehungen mit den schwarzen Ghettobewohnern ab – und schon ist im „Kampf“ gegen den Rassismus im Land wieder ein kleiner Etappensieg erstritten.

[1] Tausende Demonstranten gingen am Samstag landesweit auf die Straße, um auf die von der Polizei verursachten Tode von unbewaffneten Schwarzen aufmerksam zu machen und die Gesetzgeber zum Handeln zu drängen. In New York City demonstrierten Zehntausende auf der Fifth Avenue in Midtown... Organisatoren des Millions March NYC verlangen Gerechtigkeit für den 18-jährigen Michael Brown in Ferguson, Missouri; für Eric Garner, der im Juli gestorben war, nachdem ihn ein Beamter der New Yorker Polizei in den Würgegriff genommen hatte; und für Akai Gurley, der, unbewaffnet, von der Polizei in East New York im Treppenhaus erschossen wurde. Außerdem fordern sie die Ernennung spezieller Staatsanwälte zur Behandlung von Fällen mutmaßlicher Polizeigewalt. Der lautstarke Marsch durch das Herz von Manhattan schwoll auf mindestens 25 000 Leute an... Tausende versammelten sich vor dem Hauptquartier One Police Plaza der New Yorker Polizei (NYPD), während Beamte vor dem Eingang Wache hielten. ‚In diesem Land gibt es die systematische Ermordung farbiger Menschen, und das ist institutioneller Rassismus‘, ... sagte ein Mann auf der Versammlung zu CBS... Familienmitglieder von Personen, die schon vor Jahrzehnten in New York City bei Zusammentreffen mit der Polizei getötet wurden, waren ebenfalls unter den Demonstranten. Darunter auch Iris Baez, deren Sohn Anthony 1994 starb, nachdem er offensichtlich in Würgegriff genommen worden war. Donna Carter, 54, marschierte zusammen mit ihrem Freund, dessen Sohn in den 1990er Jahren als Teenager von der Polizei getötet worden war, während er eine Spielzeuggewehr trug... In Washington, D.C., versammelte sich die Menge am Freedom Plaza, um dann am Weißen Haus vorbeizumarschieren; mit Schildern, auf denen ‚Black lives matter‘ (Schwarze Leben haben Bedeutung) und ‚Who do you protect? Who do you serve?‘ (Wen beschützt ihr? Wem dient ihr?) zu lesen war. Auch der Bürgerrechtler Sharpton sprach, sowie Familienmitglieder von Tamir Rice, der im Alter von zwölf Jahren in Cleveland, Ohio, von einem Polizeibeamten erschossen wurde, als er mit einem Luftgewehr im Park spielte. (CBS, 13. 12. 2014)

[2] Ein 18-jähriger Teenager, Michael Brown, wurde am Samstag in Ferguson, Missouri, von einem Polizeibeamten getötet. Die Umstände, die zu der Erschießung führten, sind umstritten. Nach Auskunft der Polizei wurde Mr. Brown im Verlauf von Handgreiflichkeiten mit dem Beamten erschossen. Ein Freund, Dorian Johnson, der mit Mr. Brown unterwegs war, sagte, dass der Beamte das Feuer eröffnete, als sich die jungen Männer weigerten, sich von der Straßenmitte weg zum Bürgersteig hin zu bewegen. Er sagte, dass Mr. Brown seine Hände über den Kopf gehoben hatte, als der Beamte schoss. Alle stimmen darin überein, dass Mr. Brown unbewaffnet war. (New York Times, 12.08.14)

Innerhalb einer Woche werden drei junge Afro-Amerikaner in verschiedenen US-Bundesstaaten erschossen. Die Häufung scheint ungewöhnlich, ist sie aber nicht. Schwarze Männer, schreibt Stephen Cotter auf dem Nachrichtenportal The Root, werden in dieser Gesellschaft als gefährliche wilde Tiere angesehen. Ihnen wird weder Menschlichkeit noch Mitgefühl zugestanden. (http://www.fr-online.de)

[3] In Florida besagt die Gesetzeslage in Sachen Notwehr, dass das subjektive Gefühl des Bedrohtseins jeden Bürger zur Anwendung „tödlicher Gewalt“ auch in öffentlichem Raum berechtigt: Bei glaubwürdiger Annahme einer Bedrohung darf eine Person Gewalt zur Selbstverteidigung anwenden, ohne zuerst zum Rückzug verpflichtet zu sein. In manchen Fällen darf eine Person auch im öffentlichen Bereich tödliche Gewalt anwenden, ohne zum Zurückweichen verpflichtet zu sein. (http://en.wikipedia.org)

[4] Dieses Prinzip bestimmt auch maßgeblich die Politik der amerikanischen Gewerkschaften. Vgl dazu GS 4-05, Die reichste kapitalistische Macht betreut ihre Arbeiterklasse: Die proletarische Fassung des ,American way of life‘, S. 82ff.

[5] Obama soll seinen ersten Wahlsieg maßgeblich der Tatsache zu verdanken haben, dass es ihm gelungen ist, unter den Schwarzen und Hispanics neue Wähler anzusprechen und an die Urnen zu bringen. Und seitdem arbeitet sich die republikanische Partei daran ab, einerseits die Partei der konservativen weißen Mehrheit zu sein, sich aber andererseits für die immer wichtiger, weil immer zahlreicher werdenden „latino voters“ nicht unmöglich zu machen.

[6] In dieser hochherzigen Absicht erhebt die amerikanische Bevölkerungsstatistik zusätzlich zu anderswo üblichen Merkmalen auch die Zugehörigkeit der Leute zu „race“ – mit folgender Begründung:

 „Informationen über die ethnische Zugehörigkeit (im Original: race) werden für viele gesamtstaatliche Programme benötigt. Sie sind entscheidend für die Entscheidungsfindung in vielen politischen Bereichen, insbesondere in dem der Bürgerrechte. Die Bundesstaaten benutzen solche Daten, um über Grenzen von Verwaltungsbezirken und Wahlkreisen zu entscheiden. Daten über ethnische Zugehörigkeit werden ebenfalls benutzt, um Chancengleichheit bei Einstellungen zu befördern und um ethnisch begründete, ungleiche Betroffenheiten von gesundheitlichen und umweltbedingten Risiken einzuschätzen.“ (census/population/race/about/faq.html)

[7] Und er handelt sich damit das aparte Problem ein, nun selbst definieren zu müssen, was eigentlich „race“ ist, weil es auf sie nicht ankommen soll. Dieses Problem lösen die Bevölkerungsstatistiker so: „Die Kategorien ethnischer Unterscheidung, die im Fragebogen des Zensus aufgelistet sind, geben allgemein eine soziale Definition von race wieder, wie sie in diesem Land anerkannt ist. Sie stellen nicht den Versuch dar, Rasse biologisch, anthropologisch oder genetisch zu definieren. Die Bürger können mehr als eine Zugehörigkeit angeben und auch ihre ethnische Gemischtheit anzeigen.“ (ebd.) Mit der contradictio in adjecto einer „sozialen Definition von Rasse“ – irgendwie gesellschaftlich bestimmt, aber dann doch bestimmt und nicht einfach frei gewählt – winden sich die Statistiker definitorisch aus dem Dilemma, eine ihren Bürgern irgendwie anhaftende Eigenschaft erfassen zu wollen, von der zugleich nicht behauptet sein soll, dass sie völlig jenseits ihres freien Willens an ihnen ist. Aus dem gleichen Grund sind die Behörden im Jahre 2000 auf die originelle Idee gekommen, es überhaupt den Leuten zu überlassen, wo sie sich hinsortieren.

[8] Ich habe in dieser Welt gelebt, und ich weiß: Es gibt Drogenhändler, die nur wegen des Geldes dabei sind. Bis man verhaftet wird, verdient man viel mehr Geld, als man von irgendeiner ehrlichen Arbeit erhoffen könnte. In den öffentlichen Schulen dieser Viertel wurde man nie auf einen Beruf vorbereitet, der mehr als den Mindestlohn erbracht hätte. Die Anziehungskraft einer Arbeit, für die man gut bezahlt wird, ist eine ungeheure Versuchung... (Sonja Sotomayor, Richterin am obersten Gerichtshof, im SZ-Interview, 6. 5. 2014) Das schafft eben dann nicht jeder, gegen solche „Versuchungen“ am korrekten Aufstiegswillen festzuhalten.

[9] Affirmative Action oder auch positive Diskriminierung bezeichnet gesellschaftspolitische Maßnahmen, die der negativen Diskriminierung sozialer Gruppen in Form gesellschaftlicher Benachteiligung durch gezielte Vorteilsgewährung entgegenwirken sollen. ‚Affirmativ‘ in diesem Sinne bedeutet die besondere Bestätigung und Unterstützung solcher Gruppen... Maßnahmen der Affirmative Action wurden im Zuge der Bürgerrechtsbewegung zunächst in den USA entwickelt. (http://de.wikipedia.org) So lässt etwas die University of Michigan die Bewerber um einen Studienplatz nach einem Punktesystem zu, bei dem von insgesamt 150 Punkten 20 durch soziale und/oder ethnische Benachteiligung erreicht werden können.