Von wegen „undurchsichtiges Schattenreich“, „außerdemokratische Grauzone“ und überhaupt „rätselhafte Welt der Geheimdienste“
Geheim und doch nicht zu übersehen: Die nützlichen Dienste von CIA, BND und Co. für ihre Demokratien

Da werden im Mutterland von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit an Recht und Gesetz vorbei von den Geheimdiensten Bürger ausgeforscht, ein Ukas des Präsidenten ersetzt das ‚Habeas Corpus‘ des Richters; dieselben geheimen Dienste desselben Landes klauben sich aus der ganzen Welt verdächtige Muslime zusammen und verschleppen sie per Flugzeug an unbekannte Orte; bekannt ist nur, dass sie dort jedenfalls beim Gebrauch der eher nicht menschenwürdigen Verhörmethoden nicht gestört werden, die für ihre ‚Erkenntnisse‘ zielführend sind. Amerikas europäische Partner, Deutschland vorneweg, sind gleich mehrfach mit dabei.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog

Von wegen „undurchsichtiges Schattenreich“, „außerdemokratische Grauzone“ und überhaupt „rätselhafte Welt der Geheimdienste“
Geheim und doch nicht zu übersehen: Die nützlichen Dienste von CIA, BND und Co. für ihre Demokratien

Aus dem weltweiten Anti-Terrorkrieg geraten Vorkommnisse ans Licht der Öffentlichkeit, die in den westlichen Demokratien, die in diesem Krieg in unterschiedlicher Weise involviert sind, für Aufregung sorgen: Da werden im Mutterland von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit an Recht und Gesetz vorbei von den Geheimdiensten Bürger ausgeforscht, ein Ukas des Präsidenten ersetzt das ‚Habeas Corpus‘ des Richters; dieselben geheimen Dienste desselben Landes klauben sich aus der ganzen Welt verdächtige Muslime zusammen und verschleppen sie per Flugzeug an unbekannte Orte; bekannt ist nur, dass sie dort jedenfalls beim Gebrauch der eher nicht menschenwürdigen Verhörmethoden nicht gestört werden, die für ihre ‚Erkenntnisse‘ zielführend sind. Amerikas europäische Partner, Deutschland vorneweg, sind gleich mehrfach mit dabei: Als ‚Drehscheibe‘ des regen Flugverkehrs, den die CIA zum Transport ihrer Gefangenen einrichtet; mindestens zwei von denen sind deutsche Staatsbürger, der eine wird von Mazedonien nach Afghanistan verschleppt und dort verhört, der andere in Syrien gefoltert; in beiden Fällen ist der deutsche BND mit dabei, entweder nicht direkt beteiligt oder mit verwickelt; dann wird ruchbar, dass zwei BND-Agenten in Bagdad Altkanzler Schröders mutiges ‚Nein!‘ zu Amerikas Krieg unterlaufen und sich mit der Ausforschung von Zielkoordinaten für die Weltmacht nützlich gemacht haben; aus dem ägyptischen Außenministerium wird bekannt, dass die CIA mitten in der europäischen Wiege von Zivilisation und Menschenrecht und mit tatkräftiger Mithilfe der betreffenden Staaten Folterdependancen unterhält – der Weltmacht der Zweck alle Mittel heiligt; hochspannende Fragen schließen sich an: wer von den heimlichen Machenschaften ihrer Geheimdienste bei uns an höherer Stelle wann etwas gewusst oder diese womöglich mit stillschweigender Duldung gebilligt oder gar gedeckt habe; ob daher auch der BND z. B. in Folterungen deutscher Staatsbürger verstrickt ist; ob nicht überhaupt so etwas wie ein Geheimdienst in Widerspruch zur Demokratie stünde; ob, was speziell den deutschen BND betrifft, da nicht endlich ein Untersuchungsausschuss Licht ins Dunkel bringen könnte und dies auch müsste, und so weiter.

Wer so fragt, regt sich freilich längst nicht mehr über die Machenschaften der geheimen Dienste in staatlichem Auftrag auf, von denen er Kenntnis erlangt hat. Dem politischen Zweck, der da offenbar manches Mittel heiligt, möchte man jedenfalls nicht näher auf den Zahn fühlen. Lieber schließt man von den dunklen Machenschaften, die aufgeflogen sind, zielstrebig zirkulär auf eine mindestens ebenso dunkle geheimdienstliche Eigenmächtigkeit als deren Grund zurück; also auf Unterlassungen derer, die für ihre Dienste politisch verantwortlich sind, es an deren wirksamer Kontrolle aber offensichtlich fehlen lassen. So werden die geheimen Dienste zu ominösen Schattenreichen in einem politisch unkontrollierten Niemandsland dämonisiert, über die man dann, wenn von ihrem Treiben etwas publik wird, von ihrem obersten demokratischen Dienstherrn aufgeklärt werden möchte – eher nicht auf Einsicht erpicht, dieser Ruf nach Aufklärung, der sich da bei mündigen Bürgern regt. Dabei sind die Überlegungen, die ‚Licht ins Dunkel‘ bringen könnten, gar nicht so schwierig, ganz ohne staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren und garantiert ohne die Einberufung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, nämlich nur über ein paar Unterscheidungen zu erlangen.

I.

Nationale Sicherheit ist das oberste Schutzgut, das Nationen kennen. Auch wenn sie einander Respekt erweisen, zivilisierte diplomatische und viele freundschaftliche Beziehungen auf allen Ebenen pflegen: Über den Weg trauen sich konkurrierende Gewaltmonopolisten nicht. Mitten im schönsten Frieden kümmern sie sich daher nicht nur um ihr Militär als verlässliches Instrument ihrer nationalen Selbstbehauptung. Zur politischen Alltagsroutine gehört für sie auch die aktive Sicherheitspolitik, die sie weit im Vorfeld jeder kriegerischen Auseinandersetzung betreiben und für die sie ihren diplomatischen Emissären im Ausland das dafür entsprechend geschulte Fachpersonal ihrer Nachrichten- und sonstigen Geheimdienste zur Seite stellen.

‚Nachrichtendienste‘ nennen die Staaten ihre paramilitärischen Bundesbehörden oder sonst wie verfassten Vereine gerne, weil deren Spitzel und Spione sich im befreundeten wie befeindeten Ausland erst einmal ‚Erkenntnisse‘ über alles Mögliche zu verschaffen haben, was für die eigene nationale Sicherheit von Belang ist. In erster Linie also darüber, welche Bedrohungen von den Machtmitteln der fremden Macht ausgehen; welche Bestrebungen ‚die andere Seite‘ gegen die eigene insgeheim verfolgt; was überhaupt so an Verschiebungen im bilateralen Machtverhältnis im Busch ist, von welchen ‚Kräften‘ sie ausgehen, von welchen anderen sonst etwas droht – kurz: Die Agenten der Dienste haben einfach alles über den inneren Machthaushalt fremder Staaten Wissenswerte auszuforschen, und das möglichst bei allen Staaten, die in der weltpolitischen Konkurrenz von Gewicht, fürs eigene Vorwärtskommen also als Bedingung wie Schranke von Belang sind. Im Prinzip werden alle Staaten von einem Wissensdurst dieser etwas einseitigen Art geplagt; ihn einigermaßen dem eigenen Anspruch gemäß zu befriedigen bleibt allerdings jenen vorbehalten, die dank ihres Erfolges in der Konkurrenz um Geld und Macht für die Regelung weltpolitischer Ordnungs- und Gewaltfragen ohnehin schon an vorderster Stelle zugange und entsprechend in alle wichtigen internationalen Gewaltaffären praktisch eingemischt sind: Zusammen mit ihrem ‚weltpolitischen Gewicht‘ wachsen auch ihre sicherheitspolitischen Interessen und zusammen mit denen stets auch die Verantwortungs- und Aufgabenbereiche für ihre inoffiziellen sicherheitspolitischen Abteilungen. Deren Auftrag bleibt dabei aber keineswegs aufs bloße Ausforschen des Gewalthaushalts fremder Mächte beschränkt: Wenn es für die Interessen ihres Landes politisch geboten erscheint, greifen sie auch ‚operativ‘ in diesen ein. Sie finanzieren und dirigieren ‚oppositionelle Bestrebungen‘ an der einen Stelle, unterwandern an einer anderen ‚unliebsame Kräfte‘ und schalten sie bei Bedarf aus; manchmal erledigen sie auch gleich eine nicht genehme Regierung. Sich im Namen der Sicherheit der eigenen Nation oder sonst zu ihrem politischem Vorteil bei Bedarf auch praktisch-gewaltsam in die inneren Belange anderer einzumischen, ist also der Dienst, den diese Leute für ihre jeweiligen staatlichen Auftraggeber versehen. Ihr Treiben innerhalb des weiten Spektrums zwischen Informationsbeschaffung, Zersetzung und Umsturz steht außer jeder im Zivilleben geltenden Legalität, wäre an der gemessen Verbrechertum, ist aber keines wegen der höheren politischen Beweggründe, mit denen die Agenten unterwegs sind. Für die Fremdstaaten hingegen, in denen sie tätig werden, begründet ihr Treiben ein Verbrechen eigener Art – und werden sie beim ‚Vaterlandsverrat‘ erwischt, hängt es ganz von den Beziehungen zwischen Entsende- und Empfängerstaat ab, wie mit ihnen verfahren wird. Manchmal besteht ausdrücklich Interesse daran, sie als Anlass zur absichtsvollen Verschlechterung der beiderseitigen Beziehungen zu werten; manchmal nicht und dann können sie darauf hoffen, im Austausch gegen Berufskollegen frei zu kommen und ihrem Vaterland weiter zu dienen.

II.

Die USA und ihre Verbündeten haben ihre guten Gründe, an der funktionellen Arbeitsteilung zwischen ihrem Militär und ihren geheimen Nachrichtendiensten auch in ihrem offiziell ausgerufenen Krieg gegen die islamischen Feinde ihrer Weltordnung festzuhalten: Staatsbeamte unter Waffen, die eigenverantwortlich, verdeckt und ohne zurechenbare staatliche Weisung ins Kriegsgeschehen eingreifen, sind im Kampf gegen ‚terroristische Netzwerke‘ eine Produktivkraft der Gewalt.

Wogegen und womit die westlichen Nationen aktuell ihre nationale Sicherheit zu verteidigen haben, ist bekannt: Wer sich als anti-amerikanische oder anti-westliche staatliche Gegenmacht zu behaupten sucht, gilt als ‚Hort des Terrorismus‘, den auszuschalten ein dem Militär einer ‚Koalition von Willigen‘ vorbehaltener Fall ist; die geheimen Dienste liefern die Daten und Koordinaten, die es einer Weltmacht dann gestatten, ihre Kriege so wunderbar ‚asymmetrisch‘ und mit so grenzenloser Überlegenheit zu führen. Wer sich auf nicht-staatlicher Ebene dem fundamentalistischen anti-amerikanischen Lager zuordnet oder auch nur ideell zurechnet, wird als Privatperson zum Staatsfeind erklärt und als ‚Terrorist‘ entsprechend bekämpft. Dabei wie vor allem bei der Identifizierung und Trockenlegung des ‚terroristischen Sumpfes‘, in dem die anti-westlichen NGOs sich einnisten und ihre ‚Netzwerke‘ bilden, sind die Geheimdienste dann in ihrem Metier. Sie durchforsten ihre eigenen heimatlichen Gesellschaften nach Exponenten allzu strenger Gläubigkeit, die dem falschen Propheten gilt; die begründet für sie allemal den Verdacht auf das Vorliegen einer entsprechend verhärteten abweichenden Gesinnung, und die ist schon so gut wie ein Anfangsverdacht für den demnächst wohl fälligen Übergang des Betreffenden zur terroristischen Tat. Solche zwielichtigen Subjekte, verdächtig auffällig gewordene oder verdächtig unauffällige mutmaßliche Gegner der westlichen Welt- oder Werteordnung, sammeln sie ein und machen sie unschädlich; bespitzeln, ausspionieren, kidnappen und wegsperren gehört dabei genauso zu ihrem gelernten Handwerk wie das Foltern, das zu weitergehenden ‚Erkenntnissen‘ über die Bedrohungslage führt. Dieselbe Ausforschung des ‚terroristischen Täterumfelds‘ betreiben sie dann selbstverständlich auch in allen verdächtigen Regionen der Welt, und dass da dann der Übergang von einer ‚Erkenntnis‘ oft genug zur punktgenauen Liquidierung von ‚Terror-Anführern‘ führt, liegt gleichfalls in der Logik des Gewerbes: Mit allen ihnen zu Gebote stehenden modernen technischen Mitteln und deren so effektiv wie möglich und geradlinig-brutal wie nötig vollzogenem Einsatz gehen die geheimen Dienste präventiv gegen die Feinde ihrer Staaten vor, und die maßgeblichen Regeln und Gebote, an die sie sich dabei halten, sind, wie im Krieg üblich, die der Effektivität ihrer Gewaltausübung.

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Zu der trägt auch die Kooperation der Geheimdienste der westlichen Nationen miteinander bei, wenn sie gegen einen gemeinsamen Feind, wie früher gegen den Bolschewismus und heute gegen den ‚internationalen Terrorismus‘, kämpfen. Der Kampf gegen ein ‚transnationales Netzwerk‘ findet über alle nationalen Grenzen hinweg statt, in seiner inoffiziellen Abteilung, für die die geheimen Dienste zuständig sind, auch über die politischen Gegensätze oder Differenzen hinweg, die es zwischen den Staaten der Anti-Terror-Allianz im Allgemeinen und in Bezug auf ihr Vorgehen gegen den ‚Terror‘ im Besonderen geben mag: Die Dienste haben ihre eigenen Kriterien, nach denen sie für die Unverletzlichkeit der Sicherheitsinteressen ihrer jeweiligen Nation sorgen, orientieren sich bei der Zusammenarbeit mit konkurrierenden Vereinen stur an der ‚nationalen Sicherheit‘ als überragender Prämisse für den Erfolg ihrer Mission und eher weniger an den diplomatischen Sprachregeln, die den Stand der außenpolitischen Beziehungen zwischen ihren politischen Dienstherren offiziell bilanzieren. Daher sind selbstverständlich alle westlichen Geheimdienste in der ‚nahöstlichen Krisenregion‘ vor Ort und kümmern sich in Konkurrenz gegeneinander wie in reger Zusammenarbeit miteinander um die Pflichten, die ihnen aus dem Kampf gegen den gemeinsamen Gegner erwachsen. Selbstverständlich ist so auch der BND am Schauplatz eines Krieges, den die eigene Regierung nicht unterstützt, vertreten die nationale Sicherheit Deutschlands ist durch den Krieg der Weltmacht auf jeden Fall betroffen, außerdem ist sie auch in Gestalt der im Nachbarstaat Kuwait stationierten Panzerbesatzungen und anderer Soldaten zu schützen. Und wenn BND-Agenten dann der kriegführenden Weltmacht mit nützlichen Informationen dienen, so liegt dieser Freundschaftsdienst im Übrigen ganz auf der Ebene der zwischen den NATO-Partnern Deutschland und USA in diesem Krieg inoffiziell betriebenen und auch von einer rot-grünen Friedenspolitik überhaupt nicht gekündigten logistischen Kooperation und geht schon von daher vollkommen in Ordnung.

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Schon gleich holt sich ein Verein wie die CIA an den Höflichkeitsregeln und Verlautbarungen der zwischenstaatlichen Diplomatie nicht den Maßstab seines Vorgehens im Krieg gegen den Terror ab. Der verfügt nicht nur über Mittel zur Feindbekämpfung, von denen sogar manche NATO-Staaten träumen dürften, sondern auch über die nötige Handlungsfreiheit, sie effektiv einzusetzen. Daher wird die ruhmreiche CIA-Tradition von ‚Geheimdienst-Kriegen‘ mit modernstem Hightech-Gerät in kleinem Maßstab z. B. im Jemen fortgesetzt; und wenn hochrangige Al-Kaida-Mitglieder in einem Dorf vermutet werden, dann wird es auch dann aus der Luft zerbombt, wenn es in Pakistan, also auf dem Territorium eines engen Verbündeten im Anti-Terrorkrieg liegt. Auf dessen offizielle Beschwerde in Washington hin weiß man weder dort noch im Pentagon etwas von einer Militäraktion, und das ist nicht nur ein gelungener Scherz unter Staatsterroristen: Das ist vor allem eine Mitteilung zur Abschreckung der Feinde Amerikas. Die sollen sich in keinem ihrer Rückzugsräume mehr sicher fühlen können, weil die Weltmacht eben nicht nur die Absicht hat, sie überall auszuräuchern (Bush), sondern in Gestalt ihrer Geheimdienste auch das Mittel, ihre terroristische Bedrohung mit überlegenem Gegenterror niederzumachen.

III.

Wie alles, so organisiert der demokratische Staat auch den Gewaltapparat seiner Geheimdienste mit Recht und Gesetz. Für deren Auftrag, für den Rahmen, in dem sie diesem in eigener Verantwortung nachzukommen, wie für die Schranken, die sie dabei zu beachten haben: Für all das gibt es ein Gesetz, an das die Dienste sich zu halten haben. Außerdem unterliegen sie bei der Wahrnehmung des ihnen eröffneten Freiheitsraumes im Rechtsstaat einer beständigen demokratischen Kontrolle: Durch ihre politischen Auftraggeber an der Regierung; durch den prüfenden Blick einer Opposition, die das Vaterland und seine Sicherheit bei den jeweils Regierenden ja nie gut genug aufgehoben sieht; vor allem aber durch eine unglaublich aufmerksame Öffentlichkeit, die in ihrem Scharfsinn regelmäßig die Entdeckung macht, dass immer dann, wenn von den geheimen Machenschaften dieser Dienste etwas bekannt wird, es zumeist den sittlichen Standards und rechtlichen Regeln überhaupt nicht entspricht, an die sich alle anderen halten: „Skandal!“

Der Schlussstrich, den die deutsche Demokratie unter das geheimpolizeiliche Unwesen ihres Vorgängerstaates gezogen hat, fällt überzeugend aus, die Auslands-Gestapo der Demokratie kommt von Rechts wegen daher wie eine Paralleluniversität: Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus (BNDG § 1); er hat keine polizeilichen oder anderen Weisungsbefugnisse (§ 2), unterrichtet vielmehr den Chef des Bundeskanzleramts über seine Tätigkeiten und die Bundesminister über seine Erkenntnisse (§ 12), so dass sich über dieses Amt für Erkenntnisbeschaffung und -weitergabe eines mit Sicherheit sagen lässt: Es ist mit knapp gehaltenen 12 Paragrafen perfekt im demokratischen Rechtsstaat integriert. Freilich lassen sich, wie oben schon gesagt, Zweck und Auftrag dieses Amtes nur dann erfolgreich wahrnehmen, wenn für die in ihm Tätigen beim Erwerb und Auswerten der sicherheitsrelevanten ‚Informationen‘ die rechtstaatlichen Regeln nicht gelten, die für alle anderen Bürger verbindlich sind. Den Respekt vor Freiheits- und anderen persönlichen Rechten mutet man ihnen bei der Ausübung ihrer Pflicht fürs Vaterland jedenfalls nicht zu, im Gegenteil: Die Rechtsgrundsätze, die für sie einschlägig sind, sind – wie die für die nicht verdeckte militärische Gewaltausübung nach außen – ausdrücklich als Ausnahme von der Regel kodifiziert. Die Geheimdienste der Demokratie haben die Lizenz zur Ausforschung von und einem Umgang mit ‚Terrorverdächtigen‘ und anderen für die nationale Sicherheit relevanten Kreaturen, der die Grenzen, die sich die Staatsgewalt in ihrem Rechtsalltag gegenüber den eigenen und fremden Bürgern selbst auferlegt, weit hinter sich lässt. Zu dieser Art von Bekämpfung von Staatsfeinden werden sie ermächtigt, ohne dass der Rechtsstaat von irgendeinem seiner hochheiligen Menschenrechts- oder sonst geltenden Prinzipien abrücken würde: Mit der Definition des Auftrags an die geheimen Dienste geht stillschweigend auch die Eröffnung des nötigen Freiraums für seine erfolgreiche Wahrnehmung einher, für die Machtapparate seiner Geheimdienste gelten die Legitimitätsgrundsätze einfach nicht, auf die der Rechtsstaat sich sonst bei der Ausübung von Gewalt durch seine öffentlichen Organe sowie im zivilen Umgang mit seinen Bürgern streng verpflichtet.

Freilich entlässt er damit nicht eine Behörde von Outlaws ins Reich willkürlicher Privatgewalt, sondern legt selbstverständlich Wert darauf, Herr der rechtlichen Ausnahmeregeln zu bleiben, die er seinen Geheimdiensten spendiert: Er schreibt per Gesetz fest, dass sein BND und seine anderen inoffiziellen Gewaltapparate sich in keinem Moment seiner politischen Kontrollaufsicht entziehen, und dafür hat er seine guten Gründe. Erst einmal den ganz grundsätzlichen und furchtbar naheliegenden, der Gefahr einer gewissen Verselbstständigung des klandestinen Machtapparats vorzubeugen: Dessen Ermächtigung darf nicht zu Eigenmächtigkeit führen – das ewige Paradoxon eines Geheimdienstes, dem nicht bloß Diktaturen mit einer Vervielfältigung ihrer Geheimdienste und deren wechselseitiger Kontrolle beizukommen suchen. Zudem ist deren Auftrag zur Einmischung in die ‚inneren Angelegenheiten‘ anderer Nationen ja allemal eine zwischenstaatlich sehr heikle Angelegenheit, so dass die politische Führung schon Bescheid wissen muss, wo und wie und mit welchem Risiko ihre Sicherheitsdiener unterwegs sind. Gleichen Schritts mit den Wechselfällen der Welt- und nationalen Sicherheitspolitik, mit den sich ändernden ‚Schwerpunkten der Außenpolitik‘, mit neuen ‚politischen Linien‘ im Verkehr mit einzelnen Staaten wie bei der Orientierung in den weltpolitischen Himmelsrichtungen gilt es darüber hinaus, die Aufmerksamkeit der Fachkräfte für Staatssicherheit in die politisch jeweils opportune Richtung zu lenken, das Engagement der in eigener Verantwortung geheim vor sich hinwerkelnden Machtapparate im einen Fall zu bremsen, im anderen zu schärfen. Mit den entsprechenden – wie es sich gehört für den Rechtsstaat: – in Gesetzesform niedergelegten Verfahrensrichtlinien, nach denen diese aus dem gewöhnlichen rechtsstaatlichen Leben entlassenen Staatssicherheitsdiener regelmäßig auf die regierungsamtlichen Generallinien der Außenpolitik zu verpflichten sind, wird der politisch-funktionelle Dienst der Agenten sichergestellt und ist das Gesamtkunstwerk eines demokratischen Geheimdienstes endgültig fertig.

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Dass in der deutschen Demokratie ab und an BND-Affären die Runde machen, kann genau deswegen nicht ausbleiben. Immer dann nämlich, wenn von den vielen geheimen Machenschaften, von denen niemand irgendetwas erfährt, eine bekannt wird, hat das Publikum den Umstand zu verdauen, dass mitten in dieser feinen und gewaltfreien demokratischen Welt voller Menschen- und Freiheitsrechte Leute in staatlichem Auftrag unterwegs sind, die eindeutig unfeine und überhaupt nicht menschenfreundliche Sachen zu erledigen scheinen. Dürfen die das denn?, heißt das Erkenntnisinteresse, das sich in einer Demokratie dann sofort regt – und mit dem wendet man sich zielstrebig vom staatlichen Auftrag- und Lizenzgeber der aufgeflogenen anstößigen Machenschaft ab und der viel interessanteren Frage nach ihrer Legitimität in moralisch-sittlicher wie rechtlicher Hinsicht zu. Der permanent tagende nationale Krisenstab der demokratischen Öffentlichkeit hat da schon im bloßen Auffliegen der Angelegenheit seinen ersten Anhaltspunkt, der amtierenden Regierung saukritisch zu kommen: BND-Agenten, von denen bekannt wird, dass sie Plutonium ins Land schmuggeln, Landsleute in Geheimverliesen verhören, beim Foltern zusehen … – Panne heißt das erste schlagende Argument, das unzweifelhaft in Richtung Versagen weist; schließlich heißt ein Geheimdienst ja nicht umsonst so. Dann wird als Erstes überprüft, ob das, was da ans Licht kommt, für die nationale Sicherheit überhaupt nötig war; war es in diesem Sinn gerechtfertigt, geht die Angelegenheit in Ordnung und ist damit auch schon erledigt; wenn nicht, wird nachgestochert: Wer von den Verantwortlichen war dafür verantwortlich, wer hat was gewusst, womöglich gedeckt, am Ende gar vertuscht? Nimmt der demokratische Rechtsstaat nicht Schaden, wenn er unsaubere bis illegale Praktiken seiner Staatsdiener duldet? Ist nicht ein Geheimdienst überhaupt ein Widerspruch zur Demokratie – wo in der doch alle staatliche Macht öffentlich kontrolliert werden muss (Prantl, SZ, 18.1.)? Spätestens damit hat der kritische öffentliche Geist den Skandal dann auf ein Gleis gesetzt, das einfach nur noch ins Reich des Absurden führt: Skandalös ist grundsätzlich nicht die Staatsgewalt, Anstoß genommen wird nicht am geltend gemachten Bedarf an ‚Sicherheit‘, der mit solchen Methoden befriedigt wird – das alles muss im Prinzip schon irgendwie sein und geht in Ordnung; dies tut es in aller Regel ja auch, genau so lange nämlich, wie nichts auffliegt von den schmutzigen Machenschaften, in denen die Geheimdienste unterwegs sind; ist das aber der Fall und wird etwas ruchbar, steht fest, dass die politisch Verantwortlichen bei ihrer Aufgabe, mittels demokratischer Kontrolle der Geheimdienste für die permanente Schmutzfreiheit ihrer Werke zu sorgen, gepatzt haben müssen – und das ist dann der Skandal. Die aufgeflogene Machenschaft wird zur Ausnahme von einem politischen Normalfall erklärt, der sich jeder Kritik entzieht, und den dringlichen Antrag, solche Ausrutscher hinkünftig nicht mehr vorkommen zu lassen, reicht man dann an den politischen Herrn der Dienste weiter. Der zeigt volles Verständnis für das Anliegen – Kontrolleure stärken, heißt der parteiübergreifende Imperativ, und: alle Fraktionen fordern bessere Aufsicht über die Dienste (SZ, 18.1.) –, ist selbst im Übrigen auch bestens dafür vorbereitet, ihm entschlossen nachzukommen. Der wohltuende Unterschied der Demokratie zur menschenverachtenden und illegitimen Willkürherrschaft der Diktatur besteht ja in den etablierten Verfahren, mit denen die vom Volk Gewählten strikt auf die Ausübung allein ihrer Amtspflichten hin kontrolliert werden und sich auch selbst daraufhin kontrollieren; wenn die eingehalten werden, haben die vom Volk beauftragten Machthaber alles im Griff und ist ihre Herrschaft legitim; zusammen mit ihrer Herrschaft geht daher auch alles vollkommen in Ordnung, was die zu ihrer Verteidigung gegen ihre auswärtigen Feinde an Vorkehrungen vorsieht und auf den Weg bringt – und just diese Verfahrensregeln hat ein Rechtsstaat in der Abteilung ‚Kontrolle der Geheimdienste‘ auch für die inoffiziellen Staatsdiener bei sich längst eingerichtet. Mit seinen Untersuchungsausschüssen, Aktuellen Stunden und Parlamentarischen Kontrollgremien hat er ein ganzes institutionalisiertes Inventar parat, die Unversehrtheit der Herrschaft des Rechts zu beglaubigen, die Generallüge von der menschenrechtlichen Güte einer demokratisch-verfahrensrechtlich reglementierten Gewalt auch bei den aufgeflogenen Schweinereien seiner verdeckt operierenden Agenten anzubringen und diese rückwirkend demokratisch heilig zu sprechen: Weil das demokratische Verfahren den herrschaftlichen Zweck heiligt, heiligt der Zweck dann alle Mittel. Die Abwicklung eines ‚Skandals‘, der am demokratischen Geheimdienst im Wesentlichen das Demokratische vermisst, ist so bei den Parlamentariern logischerweise in besten Händen: Nach etwas Hin und Her zwischen Regierung und Opposition verständigen sie sich mehrheitlich erstens darauf, dass sie selbstverständlich Herr der Lage sind, bei den Kämpfern um die nationale Sicherheit Deutschlands alles schon untersucht und perfekt unter Kontrolle haben; und zweitens darüber, dass im Namen des hohen Schutzgutes ‚nationale Sicherheit‘ grundsätzlich allzu viel Öffentlichkeit dem Dienst nur abträglich sein kann, den die Demokratie von ihren so lichtscheuen wie gewaltbereiten Auslandsexperten verlangt und bekommt.

IV.

Die verkehrten Fragen um ‚Legitimität‘, ‚Menschenrechte‘ und ‚demokratische Kontrolle‘, die im öffentlichen Skandalwesen um aufgeflogene geheimdienstliche Aktivitäten gewälzt werden, lenken nicht nur zielstrebig von der Sache ab. Der weitergehende politische Kollateralnutzen dieser Ablenkung besteht darin, das demokratische Publikum an die Notwendigkeiten zu gewöhnen, die für die Verteidigung der demokratischen Freiheits- und Menschenrechte unabdingbar sind. Weiter darin, dass dann, wenn die humanistische Grundsatzdiskussion einmal in Gang gekommen ist, nationale Sicherheits- und politische Werte-Experten auch in Deutschland ganz unbefangen in die Diskussion darüber einsteigen können, woran man sich im Zuge des Anti-Terrorkrieges der Demokraten demnächst als neue Selbstverständlichkeit zu gewöhnen hat.

Dass und warum die westliche Führungsmacht in Guantanamo ein KZ unterhält; dass und warum der US-Geheimdienst in und um Europa herum so viel fliegt; dass und warum auf Cuba, im Irak, in Syrien und Ägypten und an zig anderen Orten Menschen gefoltert werden usw. usw.: Nichts wird in der demokratischen Öffentlichkeit verschwiegen, und manch einer mag auch ehrlich entsetzt, vielleicht auch empört darüber sein, was ihm da unterbreitet wird. Es ist nur eben so, dass die öffentlichen Berichterstatter sich für solche Offenbarungen nicht interessieren, deswegen auch nicht bloß Nachrichten darüber präsentieren, mit welchen Schandtaten sich die feinen Demokratien gerade um ihre Sicherheit sorgen. Ihrer Informationspflicht genügen sie, um eine Diskussion zu munitionieren, die sich um ganz andere politische Fragen dreht, beispielsweise um die, ob man da nicht heftiger auf Distanz zu gehen hat gegenüber der befreundeten Weltmacht; ob die es nicht zu weit treibt und ob Deutschland sich da nicht etwas mehr ‚Rückgrat‘, vielleicht auch ein bisschen Opposition schuldig sei; ob umgekehrt die eigene Distanzierung vom Krieg der USA nicht an Glaubwürdigkeit verloren, ob sie nicht von Anfang an bloßer Schwindel war, usw. Entsprechend geben die öffentlichen Berichterstatter ihren Adressaten auch immer den passenden Leitfaden mit, an dem entlang sie ihre Empörung auszurichten haben, und der ist bizarr: War das rechtmäßig? heißt der Maßstab, an dem sie den Sachverhalt zu beurteilen haben. Unter dem prüfenden Blick, ob denn das Recht einen Gesichtspunkt hergeben mag, die Sache für in Ordnung zu befinden, steigt man in die Befassung mit der selbst gar nicht erst ein – und hakt sie genau darüber als nun einmal gegeben ab.

So wird man über die Umtriebigkeit der Folterknechte der freiheitlichen Weltführungsmacht informiert – und interessiert sich anschließend schwerpunktmäßig dafür, ob und unter welchen Rechtstiteln ein deutscher Staatsanwalt einen ihnen auch vorwerfbaren Tatbestand drechseln kann: Hat der CIA-Agent beim Zwischenlanden ein Bein auf deutsches Staatsgebiet gesetzt? Ist das Nato-Truppenstatut verletzt worden? Haben sich deutsche Behörden im Fall el-Masri der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht? Wer das wissen will, vertieft sich auch gerne in so spannende Fragen wie die, ob man die CIA in Deutschland überhaupt verklagen kann; wie verschieden man ‚Menschenrecht‘ interpretieren kann; ob der US-Präsident nicht zu weit geht, ohne Richterbeschluss seine Agency zum Ausspionieren der eigenen Bürger zu kommandieren; ob ihm das nicht schadet – eher weniger spannend findet man, dass eine CIA-Drohne in Pakistan ein halbes Dorf auslöscht, und das hat seine Logik: In dieser dämlichen Pose eines eingebildeten Richters über Recht und Unrecht der Taten der demokratischen Geheimdienste gewöhnt man sich an alles, was im Reich des inoffiziellen Wirkens der Staatsgewalt vorkommt und normal, weil zur Verteidigung der Demokratie gegen ihre heimtückischen Gegner offensichtlich unabdingbar ist. Im Wege der schlichten Nichtbefassung mit den politischen Zwecken und Gründen der Vorkommnisse macht man mit allem seinen Frieden, mit dem Terror, den die Demokratie in ihrem Kampf gegen ihre Feinde für nützlich hält, genauso wie mit der praktischen Klarstellung über Gewicht und Geltung der Freiheitsrechte ihrer Bürger. Wenn man zu etwas auf Distanz geht, dann in der einfach nur noch bescheuerten Manier von politisierten Staatsbürgern, die es nicht aushalten können, wenn der nationale Geheimdienst mit Pleiten und Pannen öffentlich ins Gerede kommt, sich der Anti-Kritik des demokratischen Skandalwesens anschließen und der Auffassung sind, das Seufzen nach besserem Regieren, nach mehr Kontrolle der Geheimdienste und besserer Aufsicht über sie wäre ein Einwand gegen irgendetwas. Und wo das Volk sich dermaßen konstruktiv mit Fragen von Effektivität, Legalität und Legitimität des Treibens der nationalen Geheimdienste befasst, stellen sich seine politischen Führer gerne mit weitergehenden Ratschlägen zur rechten Würdigung von deren Treiben zur Verfügung.

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Dem öffentlich zirkulierenden Verdacht, auch unsere blitzsauberen Jungs vom BND könnten bei der Suche nach ‚Erkenntnissen‘ zu dem rechtsstaatlich absolut verbotenen Instrument der Folter gegriffen haben, muss sich der für Terrorabwehr zuständige Bundesinnenminister einmal in aller Grundsätzlichkeit zuwenden. Im Werte-Viereck von ‚Freiheit‘, ‚Menschenrecht‘ und ‚Rechtsstaat‘ auf der einen und ‚Sicherheit‘ auf der anderen Seite wäre ihm zufolge die Sache mit dem Foltern zu beurteilen, und da steht für ihn, freilich auch für alle anderen Kämpfer für ‚Freiheit‘ und ‚Menschenrecht‘, unverrückbar fest: Im Kampf gegen den Terrorismus dürfen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit nicht verlassen werden (P. Müller, CDU). Andererseits ist da der Wert ‚Sicherheit‘, ohne deren Garantie die Demokratien ja gar nicht für die Grundsätze kämpfen können, für die sie stehen und die sie niemals verlassen dürfen. Also ist die spannende Frage, wie es um die ‚Informationen‘ bestellt ist, die zwar nützlich für die ‚Sicherheit‘, aber nur über die Preisgabe aller anderen heiligen Werte zu erlangen sind, und unter fürchterlichen Gewissensqualen (Schäuble) ringt der deutsche Innenminister sich immerhin zu einer Antwort durch, mit der auch die in Werte-Fragen eher nicht versierten Bürger etwas anfangen können: Wenn wir sagen würden, Informationen, bei denen wir nicht sicher sein können, dass sie unter vollkommen rechtsstaatlichen Bedingungen zu erlangen waren, nutzen wir unter keinen Umständen – das wäre völlig unverantwortlich. (Spiegel, 52/05) Sicher: Ein freies Bekenntnis dazu, dann im Namen der deutschen Staatssicherheit entsprechend frohgemut zur Tat zu schreiten, ist das nicht. Aber das braucht es in einem demokratischen Rechtsstaat ja auch gar nicht. Es reicht vollkommen aus, wenn ein Staatsmann seine Summe aus 4 Wochen öffentlich diskutierter BND-Affäre, CIA-Gefangenenflüge und Folterskandale zieht. Dann lässt er den für ihn maßgeblichen Gesichtspunkt wissen, unter dem man die ganze Angelegenheit zu würdigen hat, und damit auch, welche verantwortliche Haltung zur Folter – die Freunde des Menschenrechts kennen da offenbar mehrere Alternativen – alle übrigen Volksgenossen zu beziehen haben. Ein Schäuble jedenfalls kennt auch beim Quälen den guten Grund für Gewalt und sagt ihn frei heraus: Der Nutzen der Folter für die Demokratie und ihre ‚Sicherheit‘ vor dem Terror der anderen ist nicht zu verkennen, und da der BND selbst keinesfalls Hand anlegen darf, geht es demokratisch vollkommen in Ordnung, wenn sich seine Aktivitäten bei der Kooperation mit den anderen Diensten beim Foltern aufs Wegschauen beschränken. Im sich anschließenden politischen Streit darüber, welche rote Linie deutsche Demokraten um dieses Ertrags willen auf keinen Fall überschreiten (Schäuble) dürfen, gewöhnt sich dann auch das Publikum eine Haltung zur Folter an, die vor allem eines garantiert nicht mehr ist: Schlichte Konsequenz der unmittelbar empfundenen Abscheu, denn das wäre völlig unverantwortlich. Sehr verantwortlich dagegen ist es, sich zusammen mit dem Innenminister und seinen Kollegen auf die Suche danach zu machen, welche Regeln und Restriktionen im Rechtsstaat neben dem Folterverbot dessen schlagkräftiger Verteidigung nach innen wie außen sonst noch im Wege stehen.

V.

Der Schein, die demokratische Kontrolle der Geheimdienste wäre dasselbe wie deren wirksame Verpflichtung auf respektvolle Menschenbehandlung etc., ihre funktionelle Freisetzung dasselbe wie die strikte Beschränkung der ‚Dienste‘ aufs erlaubte Notwendige, findet praktische Anwendung in der Diplomatie. Nämlich zur Inkriminierung der geheimdienstlichen Machenschaften von Gewalthabern, denen man den rechtfertigenden Grund ‚Sicherheit‘ nicht zugesteht: Politische Feinde setzen mit ihren Agenten grundsätzlich das Feindbild ins Recht, das man von ihnen pflegt. Dabei wird von diesem Quidproquo selbstverständlich berechnend Gebrauch gemacht. Mal hemmungslos – dann sind syrische V-Männer im Libanon ein „Signal“ der Feindseligkeit, die von ihrem Staat ausgeht; mal verständnisvoll – nicht in jedem Fall stehen Russlands Agenten sofort in der Tradition des bösen KGB; und – mit aller Vorsicht – auch aktuell im Verkehr mit der eigenen Führungsmacht.

In ihrer Art zollen auch die USA den bei ihnen geltenden rechtsstaatlichen Regeln allerhöchsten Respekt: Damit die keinesfalls Schaden nehmen, vermeiden sie, so gut es eben geht, jede Kollision zwischen ihnen und den Notwendigkeiten ihres Anti-Terrorkriegs. Zur effektiven Verfolgung und Ausschaltung militanter Islamisten richten sie sich daher einen national wie international jeder rechtsstaatlichen Legitimitätsüberprüfung von vorneherein entzogenen geheimen Gewaltapparat ein und nutzen den Segen der internationalen Arbeitsteilung auch für den aus: In Kooperation mit ‚Schurken‘- wie sehr vielen befreundeten Staaten errichten sie ein Terror-Netzwerk der Freiheitlichkeit, sortieren Staaten an dem Kriterium entlang, wie gut sich bei denen Folter ‚outsourcen‘ lässt, wo man problemlos Leute zum Verschwinden bringen und wo man auch sonst ganz frei die innovativen und einzigartigen Mittel (CIA-Direktor Goss) ausprobieren kann, die der demokratischen Erkenntnisgewinnung dienen. Doch werden über die Freiheiten, die sich die USA und ihre geheimen Dienste da herausnehmen, in Europas Öffentlichkeiten wie regierenden Kreisen Bedenken laut. Natürlich steht man mit der Weltmacht im ‚Kampf gegen den Terror‘ unverbrüchlich Seite an Seite, und selbstverständlich gehört dazu auch die rege Zusammenarbeit der eigenen Geheimdienste mit denen der USA. Aber eine ganz andere Sache ist der eigene politische Rang und Status, den man sich in diesem Kampf einerseits ausrechnet, andererseits vom übermächtigen Partner zugewiesen bekommt, und in dieser Konkurrenz um weltpolitische Statusfragen zwischen Amerika und Europa werden die größeren und kleineren Affären aus der Welt der internationalen Terroristenjagd zum Instrument der Diplomatie. Die Folter- und Verschleppungsopfer der CIA bieten für manche europäische Staaten da gleich doppelt eine gute Gelegenheit: Erstens sind es nicht die eigenen, also ein Beweis, wie wohltuend sich Europas Musterdemokratien bei der Wahrung ihrer Sicherheitsinteressen von anderen abheben. Zweitens gestatten sie aus demselben Grund auch, unter Berufung auf verletztes Menschen- und internationales Völkerrecht zu Amerika ein wenig auf kritische Distanz zu gehen. Mit dem Deuten auf Folter- und Verschleppungsopfer wirft man gegenüber der Weltmacht die Grundsatzfrage der Legitimität ihres Tuns auf – freilich nicht, weil man vorhätte, ihr demnächst ernsthaft den Respekt vor ihrer Souveränität zu verweigern: Die Abweichung vom eigenen Demokratie-, Freiheits- und Menschenrechts-Kodex, den sie weltweit durchkämpfen, hält man den USA vor, um sie daran zu erinnern, dass sie sich in diesem Kampf nicht alles herausnehmen, sie bei der Wahl der Mittel nicht allein und allein nach eigenem Ermessen vorgehen könnten, weil nämlich schon auch Belange ihrer souveränen Partner zu respektieren hätten. Welche das im Einzelnen sind und sein mögen, spielt gar keine Rolle, wobei man da mehr ‚Mitsprache‘ oder ‚Mitberücksichtigung‘ will, ist nicht Thema: Dass sie von ihrer Führungsmacht nicht zu übergehen sind und nicht übergangen werden wollen, ist die Botschaft, die einige ihrer europäischen Partner an deren Adresse loswerden.

Dieses politische Drangsal auf der einen Seite, die Berechnungen auf der anderen, welches Auftreten gegenüber der Weltmacht man sich im Allgemeinen und hier im Besonderen leisten kann und will, bescheren den transatlantischen außenpolitischen Beziehungen dann ein wunderschönes Kapitel erlesenster politischer Heuchelei: „Guantanamo!“ macht die Runde, wobei die gewichtige Bedeutung des Wortes nicht im bezeichneten KZ liegt, sondern sich erst einmal nach der politischen Ranghöhe desjenigen bemisst, der es in den Mund nimmt; dann danach, wann, wo und wem gegenüber er dies tut, und vor allem: welche tiefere diplomatische Bedeutung er seiner mutigen Äußerung selbst beigelegt haben möchte. Das geht eine Zeit so dahin, dann kommen aus Amerika die kongenialen Echos: Wir senden die Botschaft an die Welt, dass die USA nicht wie Terroristen sind (Bush, lt. SZ, 17./18.12.05) – ab demnächst kann man nämlich beide daran gut voneinander unterscheiden, dass in der Wiege der Freiheit den Regierungsbeamten grausame oder unmenschliche Methoden (ebd.) per Gesetz verboten sind, während Terroristen ja nicht einmal die grausamen Regierungsbeamten haben, denen man etwas verbieten könnte. Dann streuen US-Geheimdienstler gezielt Informationen aus, wonach die Rechtfertigungslügen für den Krieg gegen Saddam aus der BND-Quelle ‚Curveball‘ (Spiegel, 3/06) geschöpft wurden, bedanken sich laut und vernehmlich bei den Deutschen für die Kooperation im Krieg, lassen durchblicken, dass bei der Verschleppung eines Verdächtigen aus Mailand selbstverständlich die italienischen Kollegen mit dabei waren, usw. Haben also selber Dreck am Stecken, die europäischen Saubermänner, und so ist die Zeit wieder reif für eine Runde Deeskalation. Um eventuelle Menschenrechtsverletzungen im Zuge der CIA-Flüge zu überprüfen, engagieren die Europäer den Europarat, eine Organisation ohne eigene Machtbefugnis, die gleichwohl das vereinigte Europa repräsentiert; der Beauftragte macht sich an die Ermittlung von Gefangenenflügen und Geheimgefängnissen – und beißt bei seinen eigenen Auftraggebern auf Granit: Marty stößt auf Mauern … Offenbar seien in einigen europäischen Hauptstädten Details der illegalen Operationen bekannt gewesen und toleriert worden. (SZ, 5./6.1.06) Mit Unterstützung aus der Schweiz wird der Herr Staatsanwalt freilich auch nicht rechnen können. In seinem Heimatland hat der Geheimdienst eine Liste von in Europa verteilten US-Geheimgefängnisse abgefangen, irgendwer hat sie der Öffentlichkeit zugespielt, und seitdem befürchtet man in Zürich Schlimmes – weder für Europa, schon gleich nicht für die Inhaftierten, sondern: schwerwiegende Konsequenzen für die schweizerischen Geheimdienste. Ausländische Partner würden sich beim Informationsaustausch in nächster Zeit vermutlich in großer Zurückhaltung üben. (NZZ, 10.1.06) Die Schlagkräftigkeit ihrer klandestinen Anti-Terrortruppen könnte irgendwie Schaden nehmen – das sind dann schon wieder die ehrlichen Sorgen, die Staaten sich in ihrem ‚Kampf gegen den Terror‘ machen.