Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Der Freispruch des italienischen Ex-Regierungschefs Andreotti signalisiert das Ende von mani pulite
Die Zweite Republik pfeift ihre Geburtshelfer zurück

Der Freispruch Andreottis bedeutet das Ende einer italienischen Politik, das bestimmt war durch einen groß angelegten Feldzug der Justiz – „mani pulite“ – gegen Korruption und kriminelle Machenschaften innerhalb der herrschenden Klasse – „tangentopoli“. Die Politiker der zweiten Republik bestehen darauf, dass mit ihrer Machtübernahme das Versprechen nach tadellosem Regieren eingelöst ist und dringen auf Unterordnung der Justiz.

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Der Freispruch des italienischen Ex-Regierungschefs Andreotti signalisiert das Ende von mani pulite
Die Zweite Republik pfeift ihre Geburtshelfer zurück

Ende September wird nach 3jährigem Prozess, 168 Anhörungen und 650000 Seiten umfassenden Prozessakten der 7malige italienische Ministerpräsident und Senator auf Lebenszeit Andreotti von der Anklage freigesprochen, den Mord an dem Journalisten Pecorelli bei der Mafia in Auftrag gegeben zu haben: Der Herausgeber eines italienischen Enthüllungsblattes war in den Besitz der Tagebücher gelangt, die Aldo Moro während seiner Gefangenschaft bei den Brigate Rosse verfasst hatte, und hatte damit gedroht, den brisanten Inhalt, der das Interesse Andreottis am Tod von Aldo Moro belegt, zu veröffentlichen. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslänglich gefordert; der Freispruch ergeht aufgrund erwiesener Unschuld.

Dass das „spektakuläre Urteil von Perugia“ einiges mehr bedeutet als die Entlastung von „Onkel Giulio“, liegt daran, dass in der Person Andreottis ein höchster Repräsentant des italienischen Staates wegen eines Kapitalverbrechens vor Gericht stand, also indirekt die Nation selbst und 40 Jahre italienischer Politik mit auf der Anklagebank saßen. Das Land nimmt den Freispruch mit Genugtuung und Erleichterung zur Kenntnis: Ein Urteil, das Italien die Schande erspart, jahrelang an der Spitze des Staates den Auftraggeber eines Mordes gehabt zu haben. (Fini, Führer der Alleanza Nazionale)

Bei Andreotti handelt es sich um einen „Modellangeklagten“ Italiens unter DC-Herrschaft – der sogenannten Ersten Republik. Dieses Kapitel italienischer Politik, das im Zuge von „mani pulite“, dem großangelegten Feldzug der Justiz gegen Korruption und kriminelle Machenschaften innerhalb der herrschenden Klasse, das Etikett „tangentopoli“ (Schmiergeldrepublik) bekam, ist durch den Richterspruch – so sieht bzw. hofft es jedenfalls die gesamte Nation – endlich zu einem Abschluss gebracht worden:

„Dieser Prozess ist auch eine Wende, die etwas in der italienischen Politik ändert. In Perugia ist vielleicht eine Epoche zu Ende gegangen und der lange Prozess gegen die DC, ihre Männer und ihre Geschichte wurde geschlossen.“ (Pellegrino, Parlamentarier der aus der italienischen KP hervorgegangenen sozialdemokratischen Partei DS)

Tangentopoli und mani pulite

„Mani pulite“ sprengte von Beginn an den Rahmen dessen, was üblicherweise in einer Demokratie zum Aufgabenbereich der Justiz gehört. Der Mailänder Anti-Korruptions-Pool setzte nämlich eine politische Anklage in Ermittlungen um. Im Visier der Ermittler stand nicht der eine oder andere bestechliche Staatsagent als kriminelle Ausnahme von der demokratischen Regel, sondern so ziemlich die gesamte politische und ökonomische Elite des Landes. Ihr wurde vorgeworfen, eine „partitocrazia“ im Lande errichtet zu haben. Anstatt sich in den Dienst des nationalen Fortkommens zu stellen, hätten die Italien regierenden Parteien nur an ihren Machterhalt gedacht und dafür und auf Kosten staatlicher Erträge und Effizienz ein ganzes „System ungesetzlicher Gewalt“ eingerichtet: illegale Parteienfinanzierung, umfänglicher Amtsmissbrauch und Korruption als alltägliche und selbstverständliche Praxis; als Gegenleistung an die bestechende und gleichfalls nur an den eigenen Erfolg denkende Unternehmerschaft illegale Auftragsvergabe, Zulassung von Steuerhinterziehung und Bilanzfälschung; darüber hinaus sei zum Zwecke der Wählerbetörung gutes staatliches Geld in Gestalt von falschen und ergaunerten Renten, Mietvergünstigungen und Gesundheitsdiensten in die Taschen des Volkes geflossen („assistenzialismo“); selbst vor einer Zusammenarbeit mit dem organisierten Verbrechen namens Mafia, das in weiten Teilen des Landes das staatliche Gewaltmonopol nicht wenig in Frage stellt, seien Politiker nicht zurückgeschreckt, um die nötigen Wahlstimmen zum Erhalt ihrer Parteienherrschaft zu erhalten. All diese Anklagen waren keineswegs neu: die politische Konkurrenz hat’s schon immer gewusst, und die Öffentlichkeit lamentierte, ohne dass dies je praktische Konsequenzen nach sich gezogen hätte, Jahrzehnte lang über die „typisch italienischen Verhältnisse“. Neu war, dass nunmehr mit diesen Vorwürfen juristisch ernst gemacht werden sollte.

Den Anstoß dazu hat die Politik selbst gegeben. Eine tiefe Unzufriedenheit mit den nationalen Konkurrenzerfolgen, grundsätzliche Zweifel bzgl. Italiens Europafähigkeit – das Land musste gerade aufgrund massiver Spekulation gegen die eigene Währung das EWS verlassen – haben Anfang der 90er Jahre den Vorwürfen an die politische Klasse, die das Land 40 Jahre lang regiert hatte, Recht und damit Auftrieb gegeben. Voraussetzung dafür freilich war, dass deren Machenschaften soeben ihre politische Rechtfertigung verloren hatten: Solange die Ost-West-Konfrontation währte, hatte die „Parteiherrschaft“ der DC nämlich ihren politisch guten, weithin anerkannten Grund und Nutzen in der übergeordneten nationalen Zielsetzung, eine mächtige und als 5. Kolonne des Feindes verdächtigte kommunistische Partei unbedingt von der Regierungsgewalt fernzuhalten. Unter den Bedingungen einer demokratischen Parteienkonkurrenz antikommunistische Wahlergebnisse garantieren zu müssen, erforderte und rechtfertigte manche demokratisch etwas unübliche und auch nicht ganz erlaubte Methode bei der Organisation und Ausübung der Macht; so war etwa ein Parteispendenwesen zu organisieren, mit dem man den Aktivitäten einer KP, die nicht nur auf die Mitgliedsbeiträge ihrer stattlichen Basis zurückgreifen konnte, machtvoll etwas entgegen setzen konnte; ein an den rechts-offiziell vorgesehenen Kanälen vorbei organisiertes internes Absprachewesen zwischen den staatstragenden Parteien hatte wegen des zu gewährleistenden Ausschlusses der Kommunisten leicht geheimbündlerische Ausmaße angenommen etc. Jetzt, da für derlei Machenschaften, mit denen die DC sich zusammen mit ihren wechselnden Koalitionspartnern ihre Herrschaft sicherte, der gute Grund in Gestalt des feindlichen Blocks entfallen war, wurden diese bekannten Eigenheiten der Demokratie all’italiana zum Gegenstand einer fundamentalen, auf Vollzug drängenden, politmoralischen Selbstkritik der italienischen Nation: Die bisherige Art und Weise des Staatmachens bzw. die Parteien, die sich ihrer befleißigten, wurden verantwortlich gemacht für die diagnostizierte ökonomische und politische Notlage des Landes, und bis hinauf zum Staatspräsidenten erschallte der Ruf nach einer Reformierung des „politischen Systems“.

Die Organe der Justiz begriffen die politische Ächtung der bisherigen staatlichen Gepflogenheiten als Aufforderung an sich. Sie sahen sich herausgefordert, die Schuldigen auszumachen und zur Rechenschaft zu ziehen. Das löste den „Sturm“ aus. In ihrem außergewöhnlichen Einsatz, in dem sie sich als oberste Sittenwächter über buongoverno im Land begreifen durften und fortan in der Verfolgung von Regierungskriminalität ihre vorrangige Aufgabe sahen, fungierten die Mailänder „Kreuzritter gegen Korruption“ als Scharfmacher der nationalen Kritik und machten diese aktenkundig und gerichtsverwertbar. Die – eigens eingerichteten – Ermittlungsbehörden, die in dieser ausnahmsweisen politischen Lage ihrem Eifer beim Aufdecken und Verfolgen illegaler Machenschaften der Politiker weitgehend ungebremst nachgehen konnten, wurden notwendigerweise immer und überall fündig und machten vor nichts und niemandem mehr Halt. Im Ergebnis sah sich so ziemlich die gesamte Riege mächtiger und verdienter italienischer Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft vor Gericht gestellt.

Die politisierte Justiz wird zum Störfaktor

Die gründliche und nicht endenwollende Generalabrechnung von Staatsanwälten und Richtern brachte das gesamte Staatsleben ziemlich durcheinander. Sie beeinträchtigte das Geschäftsleben und die Verlässlichkeit der staatlichen Behörden und Institutionen. Der Fanatismus, das Land müsse von korrumpierten Amtsträgern befreit werden, wurde das Mittel der Konkurrenz der Parteien um die Macht, die sich gegenseitig verdächtigten, zu eben dieser „Kaste“ von Politikern zu gehören.

Die Parteien, die in verschiedenen Konstellationen jahrzehntelang die Macht im Staate hatten, gingen darüber kaputt, neue oder bislang unbedeutende Parteien, die für sich in Anschlag bringen konnten, nicht zur alten, d.h. erwiesenermaßen korrupten Politikerklasse zu gehören und garantiert nur die staatlichen Notwendigkeiten im Auge zu haben, bekamen Zulauf; an die Macht kam schließlich die bisher von der Regierung ausgeschlossene und mittlerweile durch und durch staatsverantwortliche Linke, die sich schon frühzeitig den Ehrentitel „Partei der mani pulite“ verliehen hatte.

Und darin, in der umfänglichen Auswechslung der regierenden Mannschaft, bestand er denn auch im wesentlichen, der „Sturz“ der Ersten und umgekehrt die Konstituierung der Zweiten Republik. Das an den Pranger gestellte „System illegaler Machenschaften“ meinte eben nicht eine „Systemkritik“ in dem Sinne, dass die Leitlinien nationaler Politik, also die staatliche Ausrichtung als solche in Zweifel gezogen wurden. Erneuerungsbedürftig oder „ungesetzlich“ waren ja nicht die gültigen politischen Zwecksetzungen, sondern die bis dato übliche italienische Art und Weise des Staat-Machens. Für die nun tonangebenden Politiker – die in ihrer Mehrheit schließlich auch schon im alten Staate öffentliche Ämter innehatten – ist daher mit und aufgrund ihrer eigenen Machtübernahme die fällige Reformierung des Staatswesens definitiv vollzogen. Das, wofür die Prozessflut politisch gestanden hatte, nämlich das dringliche nationale Bedürfnis nach einer vor allem personellen und sittlichen Erneuerung des Staatsapparates, ist nun erledigt, die Zweite Republik etabliert und zum politischen Alltag geworden – was schon daran ersichtlich ist, dass ihr sogleich eine Restauration von Parteienherrschaft attestiert wird.

Aber die vielen Justizaffären hängen noch an. Zahlreiche Prozesse sind noch am Laufen, ein Ende ist nicht abzusehen und die unermüdlichen Staatsanwälte setzen ihr Säuberungswerk fort, wo das politische Bedürfnis danach schon längst der Vergangenheit angehört. Sie werden daher zunehmend lästig, die einstigen tapferen Helden der Nation. Es mehren sich die Stimmen in Politik und Öffentlichkeit, die fordern, die Justiz müsse nun (endlich) wieder ihren regulären Platz im Staate einnehmen – exemplarisch dafür die beinahe täglich wiederholten Mahnungen des letzten Staatspräsidenten Scalfaro, man (dürfe) nicht die Aufgaben der Politik und die der Justiz durcheinanderbringen. Den Staatsanwälten und Richtern wird vorgeworfen, sich zu „Protagonisten der politischen Szene“ aufzuschwingen; anstatt ihres Amtes zu walten und gesetzesbrechende Bürger dingfest zu machen, hätten sie eine „repubblica giudiziaria“ im Lande errichtet, sich also ständig ihrem Metier nicht zustehende Ein- und Übergriffe in die Politik zu schulden kommen lassen.

Die Justiz wird so zum Störfaktor und das in mehrfacher Hinsicht:

  • Etabliert und benutzt als Waffe in der Parteienkonkurrenz bekommt sie ein unerwünschtes politisches Gewicht im Getriebe demokratischer Herrschaft: Die Regierungsmehrheit benutzt selbstverständlich die gegen den Oppositionsführer anhängigen Verfahren zu seiner Diskreditierung; umgekehrt beschuldigt die Opposition das regierende centro-sinistra, sich zum Zwecke ihrer Ausschaltung mit den Richtern zu verschwören und Prozesse inszeniert zu haben. Der gute Ruf des Rechts droht darüber Schaden zu nehmen.
  • Die „besessenen“ und „dramatisierenden“ Staatsanwälte hören nicht auf, „ihre Nase in politische Angelegenheiten zu stecken“. In ihrem Selbstverständnis als nationale Aufsichtsbehörde für korrektes Regieren richten sie ihren Verdacht auf unsaubere oder gar kriminelle Machtausübung auch auf die Repräsentanten der Zweiten Republik. Sie legen auch an die „neuen“ Politiker den rigorosen Maßstab rechtlich hieb- und stichfester Amtsführung an, an dem diese sich nicht mehr messen lassen wollen. Die neue Politikergarde besteht kategorisch darauf, dass das Versprechen nach tadellosem Regieren mit ihrer Machtübernahme eingelöst und verbürgt ist. Andauernde Zweifel an der Integrität des staatlichen Personals können schließlich nur dazu führen, diese Zweifel zu bestätigen und das Vertrauen in die neue Republik zu untergraben. Überhaupt: Allein damit, dass weiter Prozesse anhängig sind, halten die Richter den Standpunkt des Misstrauens gegenüber der Politik aufrecht, den sich deren neue Vertreter nicht mehr gefallen lassen wollen.
  • Und die Justiz schadet dem Ansehen der Nation selbst, wenn sie deren Repräsentanten kriminalisiert. Jetzt, da die Ära Tangentopoli als überwunden gilt, macht sich das nationale Bedürfnis geltend, diese „finstere Epoche italienischer Politik“ in einer für das Selbstbild der Nation akzeptablen und würdigen Weise zu beenden. Denn bei aller Verurteilung der Ersten besteht die Zweite Republik auf nationaler Kontinuität: Die Leistungen italienischer Politik unter DC-„Parteiherrschaft“ – als da waren: eine wichtige Rolle im Nato-Bündnis, feste Verankerung in der westlichen Staatengemeinschaft und das Voranbringen Italiens in der Welt- und Wirtschaftsmacht Europa – erfüllten schließlich nicht den Tatbestand eines staatlicherseits begangenen Unrechts. Ganz im Gegenteil: Aufgaben und Ziele nationaler Macht sind die gleichen geblieben – die Vertreter der Zweiten Republik knüpfen da bruchlos an diesbezügliche Erfolge oder Misserfolge ihrer korrupten Vorgänger an. Sie bestehen deswegen darauf, dass auch diese vergangene Epoche – trotz aller „moralischen Katastrophe“, die sie war – vor allem ein Stück ehrenwerter italienischer Geschichte darstellt. Das von den politischen Umwälzungen unberührte patriotische Bedürfnis danach, auf die Nation stolz sein zu können, sieht nun in den Prozessen gegen die alte Staatsführung in erster Linie eine das Nationalgefühl beleidigende Nestbeschmutzung.

Das schwierige Ende von tangentopoli

Einigkeit besteht im Lande, dass ein Schlussstrich unter tangentopoli zu ziehen ist: Dieselben Politiker, die früher mit viel Eifer die moralische Säuberung der Republik gefordert hatten, fühlen sich nun davon belästigt und treten jetzt – selbstverständlich wieder im Namen der Nation – für eine Beendigung des Saubermannstandpunkts ein. Doch wie soll man Staatsanwälte und Richter zurückpfeifen, ohne die eben zurückgewonnene Glaubwürdigkeit der Zweiten Republik gleich wieder zu verspielen? Jeder Versuch, die Affäre politisch zu beenden, bestätigt gegenüber den Politikern, die ihn unternehmen, genau den Verdacht, der endlich aus der Welt geschafft werden soll, nämlich sich selbst reinwaschen zu wollen, also doch wieder nur die gleiche korrupte Bande zu sein. Die Politiker unternehmen daher einiges, um nicht als Weisungsgeber an die Justiz zu erscheinen. Sie werfen der Justiz vor, sie verfolge mit ihren nicht endenwollenden Anklagen und Urteilen parteipolitische Ziele oder lasse sich für solche instrumentalisieren, verstoße also selbst gegen Rechtsgrundsätze und Verfahrensvorschriften und überschreite laufend die ihr zukommenden gesetzlichen Kompetenzen. Indem man die für die Zeit der staatlichen Erneuerung für notwendig erachtete Politisierung der Justiz jetzt zum ausufernden Missbrauch ihrer Amtsgewalt definiert, erklärt man das Vorgehen der Justiz zum Missstand, der nach staatlichem Eingreifen verlangt; im Sinne einer Wiederherstellung ihrer ‚Unabhängigkeit‘ gilt es ihre Rolle im Staat wieder auf’s Normalmaß zurechtzustutzen. In diesem Sinne kommen dann doch Vorstöße zur gesetzlichen Einschränkung der Befugnisse der Ermittler auf den Weg. Insbesondere wird das entscheidende Mittel der Staatsanwälte, der Einsatz der sogenannten „pentiti“ (aussagebereite Mafiosi) als Kronzeugen der Anklage in Frage gestellt. Eine Gesetzesvorlage, die die Frage, welches Gewicht Richter deren Aussagen beimessen dürfen, neu regeln soll, ist seit 2 Jahren im Parlament anhängig. Gleichzeitig werden verschiedene Vorschläge gemacht, tangentopoli auf politisch-parlamentarischem Wege zu beenden:

  • ein Amnestiegesetz, das Straffreiheit für die Angeklagten der Ersten Republik vorsieht, sofern sie ihre „Beute“ zurückgeben und darauf verzichten, im heutigen Italien ein öffentliches Amt zu bekleiden.
  • eine parlamentarische commissione di tangentopoli zum Zwecke einer geschichtlichen und politischen Rekonstruktion der illegalen Finanzierung der Politik (Forza Italia) – denn die Geschichte kann nicht mit juristischen Mitteln geschrieben werden (Cossutta, Chef der kommunistisch gebliebenen Partei Pdci).

Unter dieser Maßgabe der „wahren Geschichte“ von tangentopoli erweist es sich dann als nur „irreführend“, bei „einzelnen Straftaten stehenzubleiben“, da diese nämlich häufig „Teil eines verbreiteten Systems von politischer Korruption repräsentierten“. Ausmaß und Verbreitung der politischen Korruption, anfangs Belege der Schwere der „Straftaten“ und der Dringlichkeit ihrer Bestrafung, dienen heute als Argument der Entschuldigung der „Einzelnen“. Der im tunesischen Exil weilende Ex-Regierungschef Craxi empfand es schon immer als zutiefst ungerecht, dass „Einzelne verurteilt werden für etwas, das alle getan haben“ – also letztlich auch irgendwie tun mussten: besagtes „System“ hatte eben auch seine Unabänderlichkeit, d.h. seine durch den Kalten Krieg bedingten historisch guten Gründe.

Die politischen Initiativen zur Abwicklung der Selbstreinigungsphase kommen jedoch nicht recht voran, weil sie selbst immer wieder zum Gegenstand der Parteienkonkurrenz werden. Die Parteien haben naturgemäß unterschiedliche und widerstreitende Vorstellungen darüber, wie sie in der historischen Rekonstruktion wegkommen.

Der Freispruch Andreottis: ein entscheidendes Signal

Die unabhängige Justiz, die die Maßstäbe für ihren ‚Ermessensspielraum‘ immer von der politischen Großwetterlage bezieht, versteht auch diesmal wieder die Zeichen der Zeit, sprich: das Bedürfnis der Politik und liefert mit einem Freispruch Andreottis wie auf Bestellung das Signal zum Ende des politischen Selbstreinigungsprozesses. Sie erweist Italiens Zweiter Republik damit einen nicht unerheblichen Dienst: Durch ihr Urteil kommt das nationale Bedürfnis nach einem Schlussstrich unter tangentopoli und einer Rehabilitierung dieser Zeit auf saubere Weise zu seinem Recht; nämlich ohne den Ruch der politischen Knebelung des Rechts. Sowas bekommt die rechtsprechende Instanz, die sich zu mani pulite politisch hat aufrufen lassen, also auch merkt, wann es politisch an der Zeit ist, sich wieder zu bremsen, schon selber hin. In ihrer ganzen Unabhängigkeit gelangt sie zu dem politisch opportunen Urteilsspruch, indem sie Glaubwürdigkeit und Aussagewert der „pentiti“ ziemlich grundsätzlich zurückweist und sich damit auch in den noch anhängigen Verfahren in Sachen Regierungskriminalität ihres entscheidenden Beweismittels begibt, – wenn die mit ihnen zu führenden Beweise politisch unerwünscht sind…

Nach der Verkündung des Urteils – ein „Freispruch erster Klasse“ – erfasst das Land eine Welle der Erleichterung. Nicht nur beim Oppositionsführer Berlusconi, der sich freut, „dass es in Italien noch Richter gibt“, beweist das ergangene Urteil die rechtliche Korrektheit des Verfahrens. Dass es ein Freispruch ist, wird dahingehend interpretiert, dass durch den Richterspruch die Verfehlungen der Justiz von dieser selbst festgestellt und korrigiert sind. Dass das Urteil politisch opportun ausgefallen ist, wird als Indiz für einen unpolitischen Prozess mit einer unparteilichen richterlichen Entscheidung genommen: „Das Urteil beweist die Autonomie der Richter, dass man Vertrauen in die Justiz und deren Garantien haben kann.“ (Veltroni, DS)

Insofern hat auch in den Augen der Öffentlichkeit in nur wenigen Minuten eine gewisse Staatsanwaltschaft eine symbolische und dramatische Desavouierung erfahren (Corriere della sera). Dieselben Zeitungen, die neulich den Scharfmacher in Sachen Säuberung gemacht haben, sind nun froh, dass mit der nun endlich Schluss ist. Und beide Male geht es ihnen um die Rettung der Nation. Das Urteil ist jetzt für sie der rückblickende Beweis, dass wichtige Prozesse mit politischem Beigeschmack geführt wurden und damit zugleich der quasi amtliche Antrag an die Politik, endlich „den parlamentarischen Weg bzgl. Regeln eines gerechten Prozesses zu beschleunigen“; d.h. Kompetenzen und Handhaben der Justiz – insbesondere die Kronzeugenregelung – wirksam zu beschneiden, um ihre Autonomie zu gewährleisten. Die „pentiti“ werden daher als die „eigentlichen Verurteilten“ in diesem Prozess ausgemacht und ihr Einsatz soll künftig eingeschränkt, bzw. auf die wirklichen Fälle von Schwerkriminalität beschränkt werden. Nicht zu Unrecht befürchtet mancher, dass nun diejenigen vor Gericht gestellt werden, die tangentopoli angeklagt haben. (Marco Rizzo, Pdci) Die wieder ins Gespräch gebrachte Gründung einer „commissione di tangentopoli“ soll schon mehr die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Prozesse als eine Aufarbeitung der schmutzigen Epoche zum Thema haben.

Und jeder weiß, dass dieses Urteil mehr bedeutet als einen exempelhaften Schlussstrich unter tangentopoli und mani pulite. Der Freispruch Andreottis, des 21fachen Ministers, 7maligen Ministerpräsidenten, Kohlfreundes und Papstgünstlings, also der Symbolfigur der italienischen Nachkriegsrepublik bedeutet vor allem eine Ehrenrettung Italiens: Der Versuch, die Geschichte der Ersten Republik zu kriminalisieren, ist nicht gelungen. (Pellegrino)Das Vaterland ist gerettet (Giorgio Bocca, La Repubblica)

Der Wunsch der italienischen Innenministerin Jervolino – „ich hoffe, dass dies der erste einer Serie von Freisprüchen ist“ – geht bereits 4 Wochen später in Erfüllung: „Beelzebub“ Andreotti wird auch in dem „Jahrhundertprozess“ in Palermo von der Anklage der Zusammenarbeit mit der Mafia freigesprochen.