Korruptionsbekämpfung, Krise und „kalter Staatsstreich“ in Rumänien
Die EU und ihr neuer Störfall im Osten
In Rumänien kommt Ende April die bisherige Opposition an die Macht und betreibt umgehend die Amtsenthebung des Präsidenten Basescu. Sie ändert zu dem Zweck die Modalitäten der Volksabstimmung, kontert den Einspruch des Verfassungsgerichts mit einer Beschneidung von dessen Rechten, schafft sich selbst das Recht, mit Notverordnungen zu regieren, und tauscht das leitende Personal einiger Ämter aus.
Entsetzen in Brüssel angesichts dieser kreativen Handhabung der Gewaltenteilung, der Regierungschef Ponta wird einbestellt und mit einem Forderungskatalog nach Hause geschickt, bei Nichterfüllung droht die EU-Kommission mit harten Maßnahmen.
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Systematischer Katalog
Gliederung
- EU-Osterweiterung mit institutionalisiertem Vorbehalt gegenüber den neuen Mitgliedern
- Die Säuberungsimperative der EU werden vollstreckt – als Krieg innerhalb und zwischen den politischen Gewalten
- Die Durchsetzung der IWF-Auflagen zur Sanierung des Haushalts ruiniert die parlamentarische Basis der Regierung
- Die EU-Kommission verbietet den Umsturz und droht mit einer weiteren Deklassierung
- Vorschläge, wie man einen mittellosen Staat zum Funktionieren erpressen soll
- Ein Staat, der von den USA als militärischer Stützpunkt benützt wird, ist der Weltmacht gute Führung schuldig
Korruptionsbekämpfung, Krise und „kalter Staatsstreich“ in Rumänien
Die EU und ihr neuer Störfall im Osten
In Rumänien kommt Ende April die bisherige Opposition an die Macht und betreibt umgehend die Amtsenthebung des Präsidenten Basescu. Sie ändert zu dem Zweck die Modalitäten der Volksabstimmung, kontert den Einspruch des Verfassungsgerichts mit einer Beschneidung von dessen Rechten, schafft sich selbst das Recht, mit Notverordnungen zu regieren, und tauscht das leitende Personal einiger Ämter aus.
Entsetzen in Brüssel angesichts dieser kreativen Handhabung der Gewaltenteilung, der Regierungschef Ponta wird einbestellt und mit einem Forderungskatalog nach Hause geschickt, bei Nichterfüllung droht die EU-Kommission mit harten Maßnahmen. Kurz darauf bekräftigt das halbjährliche Monitoring der EU in Sachen rumänischer Rechtsstaat mit Anklagen gegen die rumänische Justiz und das rumänische Parlament den fundamentalen Charakter der Auseinandersetzung. Die Regierung nimmt ihre Beschlüsse zur Senkung des Quorums bei der Volksabstimmung zurück, so dass das Volk zwar mit 87,52 Prozent seiner abgegebenen Stimmen den Präsidenten loswerden möchte, aber der bleibt dank der zu geringen Beteiligung vorerst im Amt. Und so geht der Krieg innerhalb der politischen Institutionen Rumäniens weiter, an dem die EU schon im Ausgangspunkt maßgeblich beteiligt ist.
EU-Osterweiterung mit institutionalisiertem Vorbehalt gegenüber den neuen Mitgliedern
Entfacht worden ist der Streit der Parteien anhand der EU-offiziellen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit Rumäniens und der daraus abgeleiteten Auflagen, vor allem in Sachen Kampf gegen Korruption. Deren Erfüllung haben die EU-Kommission bzw. mehrere führende Staaten zur Bedingung der vollen Aufnahme ins Schengen-Abkommen und zur Beendigung des Monitoring gemacht. Trotz – oder eher wegen? – der Beförderung dieses Staats zum Mitglied betätigt die EU ihre Vorbehalte gegenüber der politischen Kommandomacht im Land, unterzieht die Tätigkeit von dessen geteilten Gewalten dauerhaft einer hochnotpeinlichen Kontrolle und widmet sich diesem Ärgernis regelmäßig mit neuen Auflagen. Dieses Verfahren soll, wie anlässlich der Debatten über die Aufnahme der Staaten auf dem Westbalkan erklärt wird, den „Fehler“ korrigieren, dass man Rumänien und Bulgarien zu schnell die Rechte von Mitgliedern verliehen hätte, mit dem Nachteil, dass nach der Aufnahme keine rechten Druckmittel mehr zur Verfügung stünden.
Bloß, was heißt da „Fehler“? Schließlich hat sich die EU in diesem Kapitel Osterweiterung die Freiheit genommen, ihr Interesse an der Ausdehnung ihrer Zuständigkeit auf dem Balkan, an der Arrondierung ihres Besitzstands per Eingemeindung der dortigen Staatswesen an die erste Stelle zu setzen. Die einmalige historische Gelegenheit, nach dem Zerfall der realsozialistischen Bündnisse der benachbarten Großmacht Russland sämtliche früheren Partner abspenstig zu machen, dem eigenen Bündnis zuzuschlagen und auf dem Weg deren ganzes strategisches Vorfeld, vom Baltikum bis zum Schwarzen Meer zu besetzen, hat die EU nicht versäumt und alle dort beheimateten Staatswesen in ihr Beitrittsverfahren eingebaut. Mit der kriegerischen Zerschlagung Jugoslawiens hat sie dieses Anschlussprogramm auf dem Balkan fortgesetzt und sorgt mit ihren Eingemeindungsverfahren nach Kräften dafür, eine russische Einflussnahme auf diese Staatenwelt auszuschalten und das widerspenstige Serbien zu isolieren. Und im Namen seiner neuen nach Osten vorgeschobenen Grenzen reklamiert Europa schon wieder neue Zuständigkeiten für die dortige Nachbarschaft und deren Konflikte, für das Schwarze Meer, seine Anrainer und seine Energierouten, bis hinein in den Kaukausus und nach Zentralasien, um Russland die von ihm deklarierte Einflusssphäre zu bestreiten.
Im Fall Rumänien und Bulgarien hat sich die EU allerdings dazu entschlossen, den Akt ihrer Inbesitznahme von dem Verfahren abzutrennen, mit dem sie ihre Herrschaft nach Osten erweitert, von den „Heranführungs“prozeduren, die mit deren marktwirtschaftlicher und demokratischer „Reife“ die Tauglichkeit zum Mitglied herstellen sollte. Das Erstere war in dem Fall eben das entscheidende Anliegen der EU; aber die Art von staatlichem Reifezeugnis, das bislang mit diesem Akt verbunden war, genauer: die Zulassung zu den vollen Rechten eines EU-Mitglieds wollten die zuständigen EU-Instanzen, nachdem sie schon etliche Exemplare von diesem zuschuss- und kontrollbedürftigen Staaten-Typus eingemeindet hatten, nicht mehr genehmigen. Daher wurde das Verfahren modifiziert, die Vorbehalte gegen deren Regierungstätigkeit institutionalisiert, um dauerhaft in die neuen Mitgliedsstaaten hineinzuregieren. [1]
Schon im Ausgangspunkt hat dieses Programm der „Heranführung“ auf seine Weise registriert, dass diesen Staaten nach ihrem Systemwechsel und dem ökonomischen Zusammenbruch, der unter dem verkehrten Titel „Wegbrechen der Märkte“ konstatiert wurde, einiges an Mitteln abgeht, um im europäischen Sinn einigermaßen zufriedenstellend zu „funktionieren“. Diese Zweifel an deren Funktionalität werden sachgerecht als Aufgaben für die dortige öffentliche Gewalt in Auftrag gegeben, denn die ist ja der Hebel des europäischen Ummodelns. Zur Behebung der Mängel verpflichtet die EU die Regierungen zur Übernahme der Instrumentarien und Regelungen der EU-Staaten. Mit dem Korsett aller Bestandteile einer europäischen good governance soll auch die Garantie eines halbwegs brauchbaren Funktionierens auf deren Territorium verpflanzt werden – inklusive der nötigen Bedingungen zur Anlockung von Kapital. Und dabei steht die Umkehrung auch schon fest: Wenn nicht das erwünschte Resultat herauskommt, landet der begründete Zweifel bei den dort Regierenden, ob die auch wirklich unser aller Bestes tun. Dieser Umgang der EU erfreut sich allgemeiner Billigung als Mittel, um die Problemstaaten auf dem Balkan auf den rechten Weg zu bringen, während die Tatsache, dass dabei so recht keine nachhaltigen Erfolge zu verzeichnen sind, üblicherweise ganz dem Objekt dieser eigentümlichen Erziehungsveranstaltung angelastet wird. Eine Klärung der Schuldfrage, die die Sache nicht ganz zutreffend charakterisiert.
Wenn das zivilisierte Europa gegenüber Rumänien, laut Statistik nach wie vor das ärmste Land der EU, den Generalverdacht auf Korruption und insbesondere Regierungskorruption betätigt, ist das auch ein Befund über ein wenig gelungenes Verhältnis der vorgeschriebenen kapitalistischen Bewirtschaftung des Standorts und dessen politischer Verwaltung. Immerhin impliziert ja der Vorwurf, dass Korruption dort nicht die Ausnahme von der Regel bildet, sondern eher die Regel ist, dass der vorgeschriebene marktwirtschaftliche Gelderwerb in eklatanter Häufigkeit auf illegale Weise stattfindet, in gewissem Sinn auch, dass es um die materiellen Mittel eines legalen Gelderwerbs eher schlecht bestellt ist. Wenn sich einerseits die Mitglieder der herrschenden Klasse durch den Missbrauch ihrer Amtsgewalt für private Bereicherung auszeichnen, dann gelingt es offensichtlich den Bestandteilen des Staatsapparats nicht, aus ihrer Gesellschaft genügend Mittel für eine ordentliche Abwicklung des Gewaltmonopols inklusive Alimentierung des Staatspersonals herauszuwirtschaften. Wenn andererseits die Wirtschaftssubjekte mehr die Nähe zu Abteilungen der Staatsgewalt zur Geldquelle machen als sich um ein ordentliches Wachstum zu bemühen, deutet das auch auf einen gewissen Mangel an Mitteln und Gelegenheiten, vor allem einen Mangel am Lebensmittel Kapital, um sich in der europäischen Konkurrenz zu behaupten. Was im Übrigen auch an den gelegentlichen Informationen über die rumänische Ökonomie zu bemerken ist. Die Feststellung, dass die rumänische Wirtschaft vorwiegend aus „Oligarchen“ besteht, zielt zwar auf deren schlechten Charakter, registriert aber auch, dass kapitalistischer Reichtum dort nur sehr spärlich, eben bei sehr wenigen, vorhanden ist. Mit dem Rest wird man in Gestalt schlechter Nachrichten bekannt gemacht: Umweltkatastrophen wegen der Versuche, die Rückstände der früheren Goldgewinnung aufzuarbeiten, eine Benützung der nationalen Arbeitskraft aufgrund spektakulärer Billiglöhne, die sich als Skandal entpuppen, wenn sie europäische Arbeitgeber – Nokia – aus dem Ruhrgebiet weglocken, samt einem Riesenhaufen armer Leute, die der rumänische Staat nicht einmal bei sich behält, sondern in Gestalt von Zigeunern, Schwarzarbeitern und Nutten auf Westeuropa loslässt.
Das hindert Europa allerdings nicht daran, alle diese deutlichen Zeichen von marktwirtschaftlich erzeugter Armut unter die Kategorie schlechten Regierens einzustufen. Alle Maßnahmen zielen darauf, dass die Rumänen mit dem Geschenk, das Europa ihnen in Gestalt seiner Rechtsordnung gemacht haben will – offensichtlich – nicht umzugehen verstehen. Die bleibende Unzufriedenheit der EU mit ihren Pflegeobjekten wird demgemäß als dauerhafte Kontrolle fortgeschrieben, ob die auch alles aus diesem Kanon wirklich übernommen haben, ob sie es auch im Sinne der Auftraggeber exekutieren, ob das Staatspersonal dabei den nötigen Eifer an den Tag legt oder überhaupt dazu geeignet ist usw. Und mit der Identifizierung und Bekämpfung dieser Zustände als Korruption verlegt man sich gänzlich auf ein Besserungsprogramm, das eine Säuberung der politischen Gewalten als direkten Weg in Richtung good governance einklagt.
Dieses Programm belebt das politische Innenleben in Rumänien enorm – aber auf eine Weise, die den Programmgestaltern dann auch wieder nicht recht ist .
Die Säuberungsimperative der EU werden vollstreckt – als Krieg innerhalb und zwischen den politischen Gewalten
Die Forderungen der EU rufen in Rumänien erstens eine gewisse Gegenwehr hervor, sowohl in Kreisen der Politik wie der Justiz, und bewirken zweitens eine Spaltung in der politischen Klasse.
Das bis neulich regierende Lager des Präsidenten Basescu, darum bemüht, sich in Europa als ausführendes Organ der EU-Auflagen zu empfehlen, hat sich mehr oder weniger an deren Erfüllung gemacht und das EU-Kontrollbedürfnis in Gestalt neuer Figuren und Behörden in sein Staatswesen eingepflanzt, einer als Bürgerrechtlerin beleumundeten Justizministerin, einer Nationalen Integritäts-Behörde und einer Antikorruptionsbehörde (DNA); dazu kommt noch ein Ombudsmann für Bürgerbeschwerden, ein „Volksanwalt“, der Einspruch gegen Gesetze erheben kann, die in die Tätigkeit von Institutionen im Verfassungsrang eingreifen
. (FAZ, 4.7.12)
Diese Instanzen widmen sich u.a. der Aufgabe, die Justiz und das öffentliche Beschaffungswesen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und die Antikorruptionsstrategie des Landes zu bewerten
[2], was nicht ganz zufällig mit einem Vernichtungsfeldzug gegen die früheren Machthaber zusammenfällt, die Sozialdemokraten, die in der EU als Nachfolgepartei der Ceausescu-Partei, der alten Nomenklatura und als unzuverlässiger Sachwalter der Europäisierung gehandelt werden. Nachdem die EU immer wieder mit Nachdruck das Vorgehen gegen „Regierungskriminalität“ verlangt, geht der amtierende Präsident Basescu samt seiner Mannschaft entsprechend auf die Sozialdemokraten Illiescus los. Insbesondere der ehemalige Regierungschef Nastase ist als Exempel für die von der EU gewünschte Verfolgung von Regierungskriminalität vorgesehen. In dieselbe Richtung zielt auch ein lange von der EU gewünschtes und im Winter beschlossenes Lustrationsgesetz, das die Verbrechen des Ceausescu-Regimes und seiner Securitate „aufarbeiten“, d.h. die entsprechenden Figuren aus dem politischen Leben Rumäniens hinausbefördern soll.
Eine erste Machtprobe mit einer widerspenstigen Regierung hat der Präsident vor ein paar Jahren für sich entscheiden können:
„Die Nationalliberalen versuchten damals mit Unterstützung der Sozialdemokraten, korrupte Politiker vor Strafverfolgung zu schützen... Zugleich nahm das Abgeordnetenhaus Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung an, die es den Ermittlern praktisch unmöglich gemacht hätten, Telefone zu überwachen und bei Durchsuchungen Beweise zu sichern. Präsident Basescu legte sein Veto ein, aber erst nach dem Regierungswechsel, der die konservative PDL an die Regierung brachte, konnte eine EU-konforme Strafgesetzgebung durchgesetzt werden.“ (FAZ, 15.2.)
Parallel dazu entfalten sich die Streitigkeiten im Justizapparat, der sich an der Kontrolle und Säuberung von Judikative und Exekutive zu schaffen macht und ein Prozesswesen in Gang setzt, das einerseits auf hinhaltenden Widerstand im Korps der Richter trifft. Die EU moniert halbjährlich die Verschleppung von Verfahren, die auf Verjährung der inkriminierten Tatbestände abzielt, und, wenn Urteile gefällt und Strafen verhängt werden, ein Strafmaß, das nicht im geringsten zur nötigen „Abschreckung“ geeignet sein soll. Andererseits entdecken die mit der Säuberung beauftragten Behörden ihre Fälle nicht nur bei den Sozialdemokraten, sondern in der gesamten Parteienlandschaft, was zu Missstimmigkeiten mit den Regierenden führt.
Die Kriterien für den Ausschluss von Persönlichkeiten aus dem politischen Leben sind schließlich nicht passgenau in ihrer politischen Auswirkung. Auch in Rumänien brauchen Politiker und Parteien in erster Linie Geld, und zu dessen legaler Beschaffung sind die Ämter in Rumänien nur sehr bedingt geeignet, ein Parteienfinanzierungsgesetz und reichliche Quellen à la BRD stehen nicht zu Gebote. Dafür, dass sich die Verfügung über ein Amt geschäftlich nutzen lässt, Mittel des Staates für den privaten Nutzen, Genehmigungen für befreundete Oligarchen, Ämter und Posten gewinnbringend verkaufen lassen und dergleichen mehr, finden sich daher Beispiele in allen Parteien. Und andererseits sind auch Verbindungen zum alten Regime bei so ziemlich den meisten politischen Figuren in Rumänien zu ermitteln. Die Markierung der Fälle und Figuren, an denen die von Europa verlangte Rechtsstaatlichkeit vollstreckt werden soll, gerät damit zum Objekt des Streits zwischen den Parteien und zwischen Politikern und Saubermännern/frauen in der Justiz.
Unter das im Februar 2012 verabschiedete Lustrationsgesetz fällt dummerweise auch der seit kaum drei Wochen amtierende rumänische Ministerpräsident Mihai Razvan Ungureanu
, der als Schüler und Student von 1985 bis 1989 Kandidat des Zentralkomitees des kommunistischen Jugendverbandes UTC gewesen war und folglich zurücktreten müsste. Hastig wurde das Votum wiederholt, per Eilantrag strichen die Abgeordneten dabei die Kategorie UTC aus dem Gesetz.
(DW, 2.3.12) Andererseits fällt der Leuchtturm der Rechtsstaatlichkeit, die 53-jährige Juristin Macovei
, unter das Gesetz, weil sie vor der Wende Staatsanwältin für Strafrechtsangelegenheiten war
(DW, 5.3.), und der Präsident selbst an der Entsorgung seiner ehemaligen vorbildlichen Justizministerin wegen ihrer politischen Querschüsse
stark interessiert war:
„Erst kürzlich hatte sie zum wiederholten Mal den mitregierenden Verband der ungarischen Minderheit UDMR wegen Korruptionsaffären kritisiert. Daraufhin baute die Regierungsmehrheit auf Initiative des UDMR eine sogenannte ‚Lex Macovei‘ in das Lustrationsgesetz ein: Auch ehemalige Staatsanwälte sollen künftig von der Lustration betroffen sein.“ (DW, 5.3.)
Bei dem allgemeinen Hauen und Stechen sowohl in der Parteienlandschaft als auch im Justizapparat und zwischen beiden kommen eben auch Figuren aus Basescus Machtbasis PDL in die Schusslinie:
„Tatsache ist, dass von den fünf rechtskräftig verurteilten Parlamentariern zwei der PDL angehören, zwei der PNL und einer – Adrian Nastase – der sozialdemokratischen PSD. Von den zwölf Parlamentariern, die vor Gericht stehen, kommen fünf von der PDL, fünf von der PSD, einer der PNL und einer von Voiculescus ‚Konservativen‘.“ (FAZ, 27.7.)
Dies wiederum fördert nicht die Regierungsfähigkeit des Basescu-Lagers, sondern trägt zu dessen Auflösung bei:
„Ermittelt wird gegen 125 Personen, die sich mit fingierten Zuckerexporten Mehrwertsteuerrückvergütungen von jährlich 40 Millionen Euro beschafft haben sollen. Als mutmaßliches Haupt der Bande gilt Cezar Magureanu, der sich – wie in Rumänien üblich – sogleich als Opfer einer politischen Intrige erklärte. Magureanu wurde auf der Liste der konservativen PDL in den Senat gewählt, wechselte dann, wie 80 weitere Parlamentarier in dieser Legislaturperiode, die Seite und landete schließlich bei der sozialdemokratischen PSD.“ (FAZ, 27.7.)
Nachdem nun einmal diejenigen, die die Ämter besetzen und die Macht haben, Verfassungs- und andere Richter zu bestellen und deren Kompetenzen festzulegen, auch darüber entscheiden, wer da zum Fall wird, welche Partei damit inkriminiert und aus dem politischen Leben hinausgesäubert wird, eskaliert der Streit.
Die Durchsetzung der IWF-Auflagen zur Sanierung des Haushalts ruiniert die parlamentarische Basis der Regierung
Zu dieser Auseinandersetzung kommt die durch die Krisenlage und das IWF-Sanierungsprogramm definierte Aufgabe dazu, den Haushalt gesundzuschrumpfen und Standort samt Insassen auf das entsprechende Niveau zurechtzusparen; eine Aufgabe, die der Präsident unbedingt durchzuziehen gewillt ist, nicht zuletzt, um der EU und deren Führungsmächten die zuverlässige Bereitschaft zu demonstrieren, das Land durch ein echt solides Wirtschaften für eine künftige Teilnahme am Euro zu präparieren und auf diesem Weg die Reste der beschädigten Kreditwürdigkeit Rumäniens zu retten. Basescu:
„Das Land wolle 2013 einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Dies werde gelingen, ‚weil die Leute über unsere Sparmaßnahmen zwar nicht glücklich sind, aber ihre Notwendigkeit zu verstehen beginnen‘. Diese Sparmaßnahmen umfassen unter anderem die Schließung von 70 Krankenhäusern, die Kürzung der Gehälter im Öffentlichen Dienst um 25 Prozent, die Streichung von 185 000 Stellen und die Reduzierung der Sozialleistungen um 15 Prozent.“ (DW, 10.11.11)
Seine letzte Wahl zum Präsidenten hatte Basescu zwar noch mit einer Erhöhung der bescheidenen Beamtengehälter gesichert, die er nachher auf Anweisung des IWF wieder rückgängig machten musste. Womit er sich immerhin die Reputation als zuverlässiger Vollstrecker des für Europa und gegenüber dem IWF nötigen Sparprogramms erworben hat. Und die FAZ erhebt kurzfristig die Verarmungsrekorde der Rumänen zum leuchtenden Vorbild für Deutschland:
„Drei Jahre lang war in Bukarest grundvernünftig regiert worden, trotz der nur hauchdünnen Mehrheit der Koalitionsparteien im Parlament. Der Mut, den Boc und seine Minister aufbrachten, verdient Respekt... Mit Geduld und wachsender Einsicht in die wirtschaftlichen Zusammenhänge haben die Rumänen Opfer auf sich genommen, die sich Deutsche, Italiener oder Portugiesen nicht einmal vorstellen können. Keine andere Regierung in der EU hat in so kurzer Zeit auch nur annähernd so viel zustande gebracht.“ (FAZ, 8.2.12)
Mit ihrem außerordentlichen „Mut“, ihr Volk in Grund und Boden zu sparen, mag sich die Basescu-Regierung zwar Sympathien im Ausland verdient haben – im Inneren handelt sie sich damit ein paar Wochen Straßenkämpfe in der Hauptstadt ein und vor allem die endgültige Auflösung ihrer parlamentarischen Basis:
„In der konservativen Regierungspartei setzte ein Erosionsprozess ein, den die Parteiführung nicht aufhalten konnte. Um sich vor der erwarteten Niederlage der Regierungspartei in Sicherheit zu bringen, verließen zahlreiche Bürgermeister, Abgeordnete und Senatoren die PDL und schlossen sich der nationalliberalen PNL an.“ (FAZ, 28.4.)
Dass sich Politiker um ihren Machterhalt kümmern und angesichts einer absehbaren Wahl-Niederlage die Rettung ihrer Karriere über die ihrer Partei stellen, ließe sich zwar auch dem bei dieser Berufssparte ausgeprägten Willen zum Gestalten zuordnen; in dem Fall liegt aber ein klarer Verstoß gegen die in Europa nötige politische Sittlichkeit vor:
„In Rumänien wird ein solches Verhalten als normal empfunden. Quer durch die Parteien ist die politische Klasse des Landes immun gegenüber programmatischen Versuchungen. Es geht ihr ausschließlich darum, Macht zu erwerben oder zu erhalten.“ (FAZ 4.5.)
Wenn Machterhalt und Durchführung des Krisenprogramms in Gegensatz zueinander treten, hat eine „politische Klasse“ ihre Berechnungen und ihr Überleben gefälligst dem notwendigen Krisenprogramm unterzuordnen. Die europäische Öffentlichkeit ist sich weitgehend einig in ihrer Verurteilung des politischen Personals in Rumänien. Fragt sich nur, woher sie dann die Figuren fürs Staatmachen in Rumänien nehmen möchte.
Die EU-Kommission verbietet den Umsturz und droht mit einer weiteren Deklassierung
Die Überläufer aus der Regierungspartei inklusive einer ganzen Ungarnpartei verschieben die Mehrheitsverhältnisse im Parlament zuungunsten des Präsidenten; das oppositionelle Parteienbündnis sieht die Gelegenheit zu dessen Entmachtung und ergreift sie, was wiederum die EU-Kommission nicht dulden will.
„Die Kommission ist besorgt über die aktuellen Entwicklungen in Rumänien, insbesondere über Maßnahmen, die anscheinend die Kompetenzen unabhängiger Institutionen wie des Verfassungsgerichts beschneiden. Die Herrschaft des Gesetzes, die demokratischen checks and balances und die Unabhängigkeit der Justiz sind Eckpfeiler der europäischen Demokratie und unerlässlich für das wechselseitige Vertrauen innerhalb der Europäischen Union. Die Politik der Regierung muss diese Prinzipien und Werte respektieren.“ (Brüssel, 6.8., Erklärung der EU-Kommission zu Rumänien)
Aus Brüssel ergeht das Verbot an die Regierung Ponta, den Machtkampf für sich zu entscheiden; dieser parlamentarischen Mehrheit wird das Recht auf Regierungstätigkeit nach eigenem Machtbedarf aberkannt, sie hat sich der Forderung nach einer Wiederherstellung des Status quo ante zu beugen:
„Die Forderungen zielen im Wesentlichen darauf ab, die politischen und rechtlichen Bedingungen wiederherzustellen, die vor den jüngsten Beschlüssen von Pontas Koalition herrschten.“ (FAZ, 14.7.)
Insoweit verlangt die EU schlicht die Restitution der Positionen der Basescu-Linie; aber gleichzeitig noch einiges mehr. Schließlich fungieren in Rumänien die Institutionen wie das Verfassungsgericht oder der Volksanwalt offenkundig als Instrumente des Machtkampfs zwischen den politischen Lagern, sie sind vom amtierenden Präsidenten mit seinen Figuren besetzt und jetzt von dessen Gegnern ausgetauscht worden. Dass die „checks“ keine „balances“ mehr zustande bekommen, hindert die Kommission aber nicht daran, von ihnen das Gegenteil zu verlangen – einen „parteiübergreifenden“ Konsens, eine „unabhängige Justiz“ etc. Auf der Ebene der Verfahren definiert die EU-Kommission ihre Anforderung, dass sich Parteien gefälligst unter so etwas wie eine überparteiliche Staatsraison zu beugen hätten:
„Alle politischen Parteien und Behörden müssen sich verpflichten, die Unabhängigkeit der Justiz zu achten, und Kritik an Urteilen vermeiden. Regierungs- und Parteimitglieder, die Urteile kritisieren, müssten zur Ordnung gerufen werden... Zur Wiederherstellung des Vertrauens verlangt die Kommission, dass ein neuer Volksanwalt mit parteiübergreifender Zustimmung ernannt wird.“ (ebda.)
Und zugleich gibt die Kommission in ihrem neuesten Fortschrittsbericht zu Protokoll, dass sie die Bereitschaft dazu beim politischen Personal in Rumänien nur sehr bedingt vorfindet:
„Für Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung sind der politische Wille und das Engagement der Justizbehörden ausschlaggebend.“ Beim Parlament aber kann die EU-Kommission diesen politischen Willen nicht entdecken: „Seit der letzten Bewertung durch die Kommission hat das Parlament weder zugelassen, dass gegen einen der Korruption verdächtigten ehemaligen Minister und derzeitigen Abgeordneten Untersuchungen eingeleitet werden, noch dass im Rahmen der Ermittlungen in einem anderen Fall eine Durchsuchung vorgenommen oder dass ein anderer Parlamentsabgeordneter in Untersuchungshaft genommen wird.“ (EU-Fortschrittsbericht)
Die Unzufriedenheit der EU mit ihrem unwürdigen Mitglied hat also auch ihre Fortschritte gemacht. Seit der Übernahme des acquis communautaire, des Rechtsbestands der EU, beklagen die Aufsichtsinstanzen, dass die Exekution der Gesetze entschieden zu wünschen übrig lässt; seitdem befasst sich die EU kritisch mit Apparaten und Personal der Justiz. Inzwischen ist sie mit der fortschreitenden Ausdefinition ihrer Unzufriedenheit beim politischen Willen des Parlaments angekommen. Mit einer gewissen Folgerichtigkeit erweitert die EU-Kommission jetzt ihre Misstrauenserklärung generell auf die rumänische Politik:
„Angesichts der zweifelhaften Maßnahmen im Machtkampf in Rumänien hat die EU-Kommission mit politischen Sanktionen gedroht. Die Entziehung des Stimmrechts nach Artikel 7 des EU-Vertrags wäre ein bisher einmaliger Vorgang. ‚Wenn sich die Situation weiter verschlechtern würde, weil die rumänischen Behörden ihre Zusicherungen nicht ernst nehmen, wäre das sicherlich eine der uns zur Verfügung stehenden Waffen‘, sagte der EU-Diplomat. Nach Artikel 7 können einem Land bestimmte Rechte wie das Stimmrecht entzogen werden, wenn die anderen EU-Länder einstimmig eine ‚schwerwiegende und anhaltende Verletzung‘ der Werte der Europäischen Union gegeben sehen.“ (AFP, 13.7.)
Mit dieser Drohung einer (vorübergehenden) Aberkennung der wesentlichen politischen Rechte eines Mitglieds ist ein weiterer Schritt zur Klassifizierung des politischen Subjekts Rumänien als rechtsstaatlich und politisch unzuverlässigem Bestandteil der EU gemacht.
So sieht die europäische Verankerung von „good governance“ in Rumänien heute aus: In der Sache wird über objektive Defekte dieser Nation, über einen eklatanten Mangel an Reichtum und entsprechende Schranken der Handlungsfähigkeit der Regierung gerichtet, aber das behandelt die EU kaltblütig als mangelnden Willen der politischen Klasse. Die Unfähigkeit dieser politischen Klasse, ohne störenden Parteienstreit ihre Gesellschaft auf Sparkurs zu halten, wird mit einer Extraportion politischer Erpressung traktiert, die die Europafreundlichkeit dieser Nation auf eine harte Probe stellt. Die dort Regierenden haben sich gefälligst aller eigenen machtpolitischen Berechnungen zu entledigen und sich ganz in den Dienst einer nationalen Elendsverwaltung zu stellen.
Beachtliche Fortschritte bei einem Programm, das im Ausgangspunkt, nach dem Fall des Eisernen Vorhangs den befreiten Völkern ganz andere Perspektiven in Aussicht gestellt hat: Damals haben die europäischen Führer den Staaten das Überlaufen zum westlichen Lager als Gelegenheit für einen nationalen Aufschwung präsentiert. Und deren Völkern wurde das Missverständnis nahegelegt, dass mit dem Vorhaben, den „Grenzen das Trennende zu nehmen“, ein Anschluss an die europäische Wohlstandszone gemeint wäre, von dem auch sie die Verabschiedung ihrer realsozialistischen Armut zugunsten besserer Lebensumstände zu erwarten hätten. Heute sind sie als Armenhaus Europas einsortiert und ihre Regierung hat sich einzig an der Aufgabe zu bewähren, den Standort nach Maßgabe des finanziellen Notstands gesundzuschrumpfen und die mehrheitlich unbrauchbaren Volksteile effektiv unter Verschluss zu halten.
Vorschläge, wie man einen mittellosen Staat zum Funktionieren erpressen soll
Die FAZ widmet ihre vordringliche Sorge der Frage, wie es überhaupt um die Hebel der EU steht, um Problemfälle wie Ungarn und Rumänien zur Räson zu bringen, bekundet also den Bedarf, dass da eigentlich in Europa ganz anders durchregiert gehört.
„In den Verträgen gibt es zwei Hauptinstrumente, mit denen die Union gegen eines ihrer Mitglieder vorgehen kann, wenn es das Recht beugt: das herkömmliche Vertragsverletzungsverfahren und Artikel 7 des EU-Vertrags über die ‚Verletzung der Fundamentalprinzipien durch einen Mitgliedstaat‘.“ (FAZ, 19.7.)
Die Nachteile dieser Instrumente:
„Zum einen können keine schnellen Korrekturen erreicht werden, wenn das betroffene Land hart bleibt... Zum anderen deckt das EU-Recht nicht alle Felder ab... Ein Vorgehen nach Artikel 7 erwies sich dagegen in beiden Fällen nicht als ernsthafte Option. In Brüssel wird der Einsatz dieses Instruments zwar immer wieder einmal gefordert, im Grunde schrecken die meisten Verantwortlichen aber davor zurück. Viele sehen darin nur ein allerletztes Mittel.“ (FAZ, ebd.)
Gottseidank standen der EU dann aber noch zwei andere Instrumente zur Verfügung:
„Am wirkungsvollsten erwiesen sich letztlich in beiden Fällen Instrumente, die die Kommission nur zufällig in den Händen hielt. Die Ungarn brauchten gerade Kredite, als der Streit hochkochte, deren Bewilligung die Kommission dann von einer Änderung des Notenbankgesetzes abhängig machte. Und die Rumänen hatten übersehen, dass die Veröffentlichung eines Berichts über ihre Justizreform anstand, mit dem ihr Beitritt zum Schengen-Raum verknüpft ist. Auch das nutzte die Kommission als Druckmittel.“ (FAZ, ebd.)
Außerdem kann es sich auch Rumänien wegen seiner Schuldenlage nicht ernstlich erlauben, sich gegen Auflagen aus Europa aufzustellen:
„Eine Abweichung vom Sparprogramm, das IWF und EU als Grundbedingung für die Unterzeichnung eines Kreditabkommens genannt hatten, kann sich Rumänien nicht leisten, da rund zwei Drittel der Haushaltskredite und ein Drittel der Unternehmenskredite auf ausländische Währungen lauten und die Schuldner bei einem Schwächeanfall des Leu in Schwierigkeiten kommen würden.“ (FAZ 3.4.)
Seitdem die neue Regierung bei der EU in Misskredit geraten ist, ist der Schwächeanfall auch schon eingetreten, der Wechselkurs der Landeswährung, des Leu, erreicht täglich neue Negativrekorde gegenüber Euro, Dollar und Schweizer Franken.
(Tagesspiegel, 28.7.) Und so sollte man doch darauf hoffen können, dass der finanzielle Notstand, wenn schon nicht unbedingt für eine stabile Demokratie, so doch wenigstens für die Einsicht in Rumänien sorgt, dass es sich Ungehorsam gegenüber Europa finanziell grundsätzlich nicht leisten kann.
Derselbe Tagesspiegel denkt auch in Sachen good governance weiter: Vielleicht ist ein solches Volk, wo der Freischärler, der Haiducke und Zechpreller stets einen besseren Ruf genossen als der Polizist und der Hüter der Ordnung
, dafür gar nicht geeignet.
Zur Hoffnung auf lehrreiche Wirkungen der Krise auf dieses balkanesische Verbrechervolk gesellt sich noch eine auf handfestere Mittel:
Ein Staat, der von den USA als militärischer Stützpunkt benützt wird, ist der Weltmacht gute Führung schuldig
Auch aus Amerika kommt eine deutliche Verwarnung an die Adresse der rumänischen Regierung:
„Eine Sprecherin des amerikanischen Außenministeriums rief die Regierung in Bukarest am Samstag auf, den Rechtsstaat zu respektieren. Bei ‚unserem Verbündeten und Nato-Partner‘ sei das Gleichgewicht der demokratischen Kräfte und die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr. Von einem Staat, in dem die Justiz unter die Kontrolle einer korrupten politischen Klasse gerät, würde in der geopolitisch heiklen südosteuropäischen Region eine besondere Gefahr ausgehen. Offenbar gibt es Befürchtungen, Terroristen, Drogenhändler und Menschenschmuggler könnten sich die neue Lage zunutze machen.“ (FAZ, 9.7.)
Die USA, die schon die ganze Liste ihrer üblichen Verdächtigen in Sachen internationales Verbrecherwesen in Rumänien eindringen sehen, gehen mit ihrem Blick auf die „geopolitisch heikle Region“ gleich sehr viel anspruchsvoller zu Werke. Sie erinnern das untaugliche Staatswesen nachdrücklich daran, wozu es überhaupt da ist, weshalb man ihm die Ehre hat zukommen zu lassen, an den westlichen Bündnissen teilzunehmen: als Statthalter höherer Interessen.
Dieser Bestandteil des „neuen Europa“ ist schließlich schon längst für verschiedenste strategische Dienstleistungen verplant: Als ein Element der Osterweiterung der Nato dient es zur Einkreisung Russlands. Im Rahmen der amerikanischen Strategie für den nahöstlichen Krisenbogen durfte es seine Gefängnisse für die nötige Aufbewahrung und Folter von Verdächtigen im war on terror zur Verfügung stellen, und heutzutage ist es als Stationierungsort der US-Raketenabwehr sowie als Militärbasis vorgesehen, von der aus die USA ihre dauerhafte Präsenz im Schwarzen Meer einrichten. Daraus erwächst den USA selbstredend eine besondere Verantwortung für den rumänischen Rechtsstaat. Als US-Stützpunkt hat ein Staatswesen gefälligst ohne störende Eigenwilligkeit zu funktionieren – und wenn ihm noch so sehr die Mittel für eine halbwegs geregelte Staatsführung abgehen.
[1] „EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens. Die EU schließt ihre Lücken im Südosten Europas“ in GegenStandpunkt 1-07
[2] Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens, Brüssel, 20.7.11