Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
ETA und IRA
Abweichende Stellungnahmen zum „Europa der Vaterländer“

Den baskischen und irischen Separatisten wird die Befriedigung ihrer Interessen durch Europa nahe gelegt. Das verkennt aber den viel prinzipielleren Charakter ihres Bestehens auf einer eigenen Herrschaft. Andererseits wollen diese Bewegungen überhaupt nichts anderes als geordnete Herrschaftsverhältnisse, so wie die anderen.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

ETA und IRA
Abweichende Stellungnahmen zum „Europa der Vaterländer“

Mitte Juli verschleppt die ETA, die für einen eigenen Staat der Basken kämpft, einen jungen Politiker und bringt ihn um, nachdem ein an den spanischen Staat gerichtetes Ultimatum zur Verlegung inhaftierter Gesinnungsgenossen wirkungslos verstreicht. Regierungs- und Oppositionsparteien in Spanien organisieren daraufhin spontane Massenproteste der Bevölkerung, auch der des Baskenlandes. Das gesamtspanische Volk soll seine Abscheu vor einem bestialischen Mord, dem verbrecherischen Akt privater politischer Gewalt demonstrieren, damit zugleich seine Verbundenheit mit der offiziellen und legitimen, die in Madrid regiert. Dies tut das Volk. Es trägt blaue Schleifen als Zeichen seiner wie der staatlichen Betroffenheit durch den ETA-Terror, im Baskenland versuchen etliche, ETA-Sympathisanten zu lynchen, andernorts werden Parteibüros von Herri Batasuna gestürmt. Bei den Begräbnis-feierlichkeiten fordert der Regierungschef seine Landsleute dazu auf,

„Haß- und Rachegefühle beiseite zu lassen, das in den vergangenen Tagen Geschehene jedoch niemals zu vergessen und sich der Trennlinie zwischen der großen Mehrheit friedliebender Bürger und den Terroristen und deren Handlungen immer gewahr zu bleiben.“ (NZZ 15.7.97)

Letzteres geht offenbar gar nicht so einfach.

Etwa zur selben Zeit hört man aus Nordirland, daß die IRA, die für den Anschluß an Irland kämpft, Polizisten mit Genickschuß erledigt, weil sie Uniformen der verkehrten, nämlich der Besatzer-Herrschaft tragen. Die nordirisch-englische Staatsmacht sieht sich herausgefordert, ihren vor Ort befindlichen privaten Aktivisten in Gestalt der protestantischen Unionisten geht es genauso, so daß die saisonübliche Randale im Vorfeld ihrer Aufmärsche durch katholische Wohngebiete gleich ein wenig heftig anhebt. Die pro-irisch-katholische Gegenseite, von polizeilicher wie privater Gewalt nachdrücklich mit dem Recht bekannt gemacht, englisch beherrscht zu werden, läßt sich natürlich nicht bitten und trägt das Ihre zur neuen Welle der Gewalt in Nordirland bei. Die ebbt dann ein bißchen ab, weil die Parteien des Bürgerkriegs von der englischen Herrschaft, der die eine unbedingt, die anderen keinesfalls treubleiben will, zu Friedensgesprächen geladen werden.

Zu beiden Fällen nationalistischen Terrors in Europa nimmt man hierzulande unter folgendem Tenor Stellung:

„Hochachtung vor den spontanen Massenprotesten der Spanier… Die Ermordung des Kommunalpolitikers Miguel Angel Blanco durch Terroristen hat erneut vor Augen geführt, daß in der Europäischen Union mit ihrer hoch entwickelten demokratischen Kultur noch immer gewaltsam operierende außerparlamentarische Kräfte am grausamen Werk sind… Nordiren und Basken verfügen über ein Höchstmaß an politischer Autonomie, können ihre Interessen also in ihren Regionalparlamenten wahrnehmen – und dennoch wird die politische Landschaft von irrational handelnden Fanatikern mit Blut getränkt.“ (HB 15. 7.97)

Hiernach wären die separatistischen Umtriebe der Basken und Iren genau genommen überflüssig, stellt doch die politische Kultur in Europa ihrem Interesse an politischer Autonomie alle erdenklichen parlamentarischen Wege bereit, sich in die vorhandenen staatlichen Gemeinwesen einzugliedern. Es ist nur so, daß diese schöne Vorstellung einer friedlich-schiedlichen Einbindung aller sich in den europäischen Vaterländern regenden separatistischen Ambitionen entscheidend an der Sache vorbeigeht:

– Es mag sein, daß in manchen aufgeregten Völkerschaften im Lauf der Zeit ein wenig Ruhe einkehrt, wenn ihnen von ihrer herrschaftlichen Zentrale ein regionales Parlament, ganz viel politische Autonomie und sogar eine eigene Steuerhoheit spendiert wird – bedient sehen sich die Anwälte des radikalen Standpunkts einer völkischen Eigenstaatlichkeit von Basken oder Iren dadurch nicht. Die können sich mit dem, was ihnen ihre Herrschaft da als Höchstmaß an Selbständigkeit konzediert, nicht zufrieden geben, weil die Autonomie, auf die sie aus sind, viel anspruchsvoller beschaffen ist. Ihnen leuchtet überhaupt nicht ein, daß es ihre Herrschaft sein soll, mit der sie es zu tun haben und der sie irgendwie Gehorsam schuldig seien. Statt dessen berufen sie sich auf ein Recht ihres Volkes, von einem eigenen Staatswesen kommandiert zu werden, und stellen sich in dessen Namen ganz grundsätzlich in Konkurrenz zur regierenden Staatsgewalt auf. Die Berufung auf völkische Besonderheiten, welche unbedingt unter das Dach eines eigenen Vaterlandes zu bringen seien, gebietet ihnen dabei keineswegs eine nur passive Respektverweigerung gegenüber der Obrigkeit. Denn erfolgversprechend auf den Weg gebracht ist das Recht aufs eigene Vaterland für alle, die es mit ihm wirklich ernst meinen, erst in einem ordentlichen Befreiungskampf, und der wird von den radikalen Anwälten einer nationalen Sache von Basken, Iren usw. selbstverständlich nicht in Regionalparlamenten oder sonst auf dem parlamentarischen Amtsweg geführt: Alle Institutionen der vorhandenen Staatsmacht sind für sie ja gerade die Instrumente jener Fremdherrschaft, von der das eigene Volk unterdrückt wird und zu befreien ist.

– Gut möglich, daß das hoch entwickelte parlamentarische Verkehrswesen für seine Liebhaber auch in Fragen der politischen Kultur den Standard aller Zivilisation bildet – den Aktivisten eines eigenen Staates ausgerechnet diese abzusprechen, nur weil sie außerparlamentarisch zur Sache gehen, ist dennoch grundverkehrt. Wenn die damit antreten, daß ein jedes Volk – also auch das ihre – in seinen eigenen Staat gehört, machen sie nämlich genau der herrschaftlichen Kultur jede Menge Ehre, die in Gestalt der fertigen europäischen Vaterländer in ihrem Endresultat zu bewundern ist. Zum Störfall dieser Kultur bringen sie es nur darüber, daß sie dieses Resultat für vorläufig, die Zuordnung von Völkern zu ihren Staaten in ihrem speziellen Fall noch nicht für abgeschlossen halten: Mitten im staatlich fix und fertig zivilisierten Europa, wo jede ansässige nationale Identität unter eine herrschaftliche Obhut geraten ist und zu ihrem Staat gefunden hat, warten sie mit noch einem Volk auf, dem eigene Staatlichkeit abgehe. Gegen die etablierten herrschaftlichen Gewalten melden sie dasselbe Herrschaftswesen, als das diese sich erfolgreich etabliert haben, als ihren exklusiven Gründungsanspruch an – nur das, daß sie noch nicht so etabliert sind wie ihre Vorbilder, macht ihre ganze Besonderheit aus. Auch die Gewalt, mit der sie sich und ihren Staat gegen den vorhandenen einrichten wollen, fällt einzig deshalb aus dem Rahmen aller herrschaftlichen Kultur, weil sie eben noch nicht eine „legitime“ ist. Vielmehr ist sie verboten, weil genau so, mit dem Monopol auf Gewalt, das sie sich gesichert hat, die bestehende Herrschaft den Anspruch auf ethnische Neusortierung im eigenen Hoheitsbereich zurückweist.

– Ein bißchen verlogen ist daher auch das Bild, demzufolge die irrational handelnden Fanatiker des Separatismus die politische Landschaft mit Blut tränken. Der Verkehr, den die legitime Staatsgewalt und ihre illegitimen Imitatoren miteinander pflegen, macht nämlich deutlich, daß sich da zwei Fanatiker derselben Sache aneinander messen und sich dabei in nichts nachstehen. Sie beide eint der Wille, exklusiv die Gewalt über ein Volk auszuüben – das ist die großartige politische „Ratio“, die die amtierenden Machthaber, aber schon auch die Terroristen im Kopf haben, wenn sie jeweils ihrer „nationalen Sache“ dienen. Da sich das schlechterdings nicht miteinander versöhnen läßt, herrscht zwischen ihnen – ob formvollendet erklärt oder nicht – der Kriegszustand. Den trägt die offizielle Staatsgewalt mit der Macht ihrer Mittel, die inoffizielle Gegengewalt auf ihre – vergleichsweise – ohnmächtige Weise aus. So bekommt dank der unterschiedlichen Methoden der Gewaltanwendung wenigstens die Moral immer ihre Anhaltspunkte, die Täter nach Gut und Böse zu scheiden. Außerparlamentarische Kräfte, hinter denen nicht die legitime Gewalt eines Staates, sondern nur ihre private steht, haben kein Recht, sind daher böse und das sieht man ihren Opfern an – immer grausam sind die Werke, wenn Killer Unschuldige heimtückisch morden. Für die staatliche Exekutive gilt dies alles nicht, weil sie das Recht verteidigt, ihre Opfer also gerechtfertigt sind. Was in diesem Recht alles an Gewaltsamkeit steckt, wird allerdings nicht nur an der Bilanz der offiziellen Terrorismusbekämpfung deutlich. Man muß nur – wie in Spanien und im Baskenland – ein sein Vaterland liebendes Volk ein wenig dazu anhalten, sich auch einmal selbst in seiner Betroffenheit durch die Feinde der Nation aufzustellen – schon tut es dies und zeigt ganz spontan, was in ihm so alles steckt. Offenbar nicht wenige brave spanische Bürger haben es in ihrer Empörung über den ETA-Mord nur dem fürsorglichen Dazwischentreten der Polizei zu verdanken, daß sie von ihrer geliebten Staatsmacht nicht selbst als Totschläger verhaftet worden sind.