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Mit der Verfassung genügt der Staat dem Interesse seiner Bürger an den Verkehrsformen der Konkurrenz und verpflichtet sich, alles, was er tut, in Form von Gesetzen zu vollziehen, deren Inhalt den Grundrechten zur Durchsetzung verhilft. Indem die Repräsentanten des Volkes ihr Handeln mit den Grundrechten legitimieren und es korrigieren, sobald es der Verfassung widerspricht, ist der Staat Rechtsstaat. Als solcher ist er vom Einfluss des privaten Willens auf sein Handeln emanzipiert und lässt seine Gewaltausübung nur noch an der Verfassung messen.

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Neue Ansprüche an die Staatenwelt: Der US-amerikanische Staaten-TÜV befindet über die Rechtmäßigkeit staatlicher Gewalt auf dem Globus. Die schon gegen die kommunistischen Staaten erprobte „Menschenrechtswaffe“ ist dabei nicht zu verwechseln mit der Befolgung des Antrags wohlmeinender Menschen und Organisationen auf Besserung des Umgangs mancher Staaten mit ihren Bürgern hinzuwirken. Sie ist der Titel für die Ansage staatlicher Gewalt gegen von der US-Administration für fällig erachteten Souveränitäten.

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