Völkerrecht und Menschenrechte – wo Recht sein soll, braucht es Gewalt. Wenn die nicht unangefochten ist – „Gleichgewicht des Schreckens“ – dann herrscht auch eine, wenn auch spezielle Rechtslage, die allerdings mit dem Abgang der Sowjetunion passé ist. Heute bietet die verbliebene Supermacht an, für die Gültigkeit des Völkerrechts zu sorgen – als letztlich allein kompetenter Ausleger und Vollstrecker!