Das Bundesarbeitsgericht urteilt zur Arbeitszeiterfassung

Mitten im zeitengewendeten Deutschland gibt es Neuigkeiten aus der entgrenzten Arbeitswelt. Dass es dort immer noch kein flächendeckendes System der Erfassung der Arbeitszeit gibt, die keine Grenzen mehr kennt,  obwohl der EuGH das schon vor drei Jahren verordnet hatte, ist offenbar nicht mehr auszuhalten gewesen. Nun kommt die Korrektur. Nicht deswegen, weil deutsche Gewerkschaften Korrekturbedarf angemeldet, gar zu erzwingen versucht hätten; auch nicht deswegen, weil deutsche Sozialdemokraten nicht länger zuschauen konnten und zur Korrektur schreiten mussten. Sondern deswegen, weil der Ordnungssinn deutscher Arbeitsrichter sich durch die entgrenzte Arbeitswelt beleidigt gesehen hat. Ob sich an der Arbeitszeit außer ihrer ordentlichen Erfassung sonst etwas ändert, da gehen die Meinungen auseinander; dass die Entgrenzung so oder so die Normalität der modernen Arbeitswelt bleibt, da gibt es nirgends Zweifel. Dass und warum an dieser Normalität nichts normal ist, haben wir zwar schon vor drei Jahren aufgeschrieben. Der Artikel ist so aktuell geblieben wie sein Gegenstand.

Zum Thema

Einen Mittwoch lang beherrscht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vorschreibt, die Schlagzeilen. Arbeitgebervertreter werden mit ihrer Empörung über eine „Pflicht zur Stechuhr“ zitiert, die als Arbeitszeiterfassung 1.0 einfach nicht in die Arbeitswelt 4.0 passe. Dagegen zeigt sich der DGB erfreut: Das Gericht schiebe der „Flatrate-Arbeit“ und damit dem laufenden „Lohn- und Zeitdiebstahl“ einen Riegel vor.

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