WTO-Konferenz in Seattle – „gescheitert“:
Der Kampf der Nationen um den Reichtum der Welt und seine neuesten Gefechtsfelder

Die Staaten der Welt arrangieren den Weltmarkt immer wieder neu. Das heißt dann Liberalisierung. Das ist der Titel des diplomatischen Kampfes um allgemeine Regeln des Welthandels, die den Regierungen als Hebel ihres nationalen Vorteils geeignet erscheinen. Und wenn die immer anspruchsvolleren Interessen, die die maßgeblichen Staaten praktizieren, von den anderen nicht einfach als neue Regeln abgenickt werden, dann scheitert so eine Konferenz – auch eine Klarstellung.

Aus der Zeitschrift
Siehe auch
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

WTO-Konferenz in Seattle – „gescheitert“:
Der Kampf der Nationen um den Reichtum der Welt und seine neuesten Gefechtsfelder

1.

Es ist mit der ‚Welthandels-Organisation‘ – WTO – wie mit allen wichtigen Einrichtungen der kapitalistischen Welt: Kaum jemand mag sie loben. Wer mit weltwirtschaftlichem Sachverstand glänzen möchte, tadelt sie gern wegen ‚konzeptioneller Schwäche‘, Kompromisslertum, parteiischen Fehlentscheidungen und dergleichen mehr, sorgt sich um den viel zu großen ‚Einfluss nationaler Egoismen‘, wirft ihr ‚Versagen‘ vor – und bekräftigt so doch nur den unverwüstlichen guten Glauben, eigentlich handele es sich da um eine Organisation zur Bremsung ruinöser Konkurrenzbemühungen der Staaten, zur einvernehmlichen Abwicklung des globalen Handels und zur gerechten Verteilung seiner Segnungen, auf alle Fälle also um eine Errungenschaft. So beschränken sich denn auch die sachkundigen Kommentare zur WTO-Tagung in Seattle, die eine neue ‚Runde‘ zur ‚Liberalisierung‘ des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs einleiten sollte und dafür dann doch keine Tagesordnung zustande gebracht hat, konsequent darauf, den – aus welchen Gründen auch immer – feindselig eingestellten Demonstranten Unkenntnis des wahren menschenfreundlichen Auftrags der Organisation vorzuwerfen, national bornierte Widerstände gegen den einwandfrei guten Zweck der Konferenz zu befürchten und national zuzuordnen, das Scheitern zu bedauern und die Hoffnung auszudrücken: Es möge mit dem ins Stocken geratenen Prozess segenstiftender ‚Deregulierung‘ des globalen Geschäftslebens unter der Ägide der WTO als einer Art supranationaler Regulierungsbehörde baldmöglichst weitergehen. Kennern der Weltwirtschaft kommt eine Staaten übergreifende Quasi-Rechtsinstanz zur Überwachung der Liberalität des globalen Geldverdienens eben gar nicht paradox oder wenigstens verdächtig vor. Sie finden so etwas auch dann im Prinzip sturzvernünftig, wenn sich an deren Bemühungen, am nicht erzielten Konferenzergebnis in dem Fall, ganz unübersehbar herausstellt, dass es dort, und sogar schon bei der Aufstellung einer Agenda für weitere Konferenzen, um nichts als handelspolitische Machtkämpfe geht und die allseits begrüßte „Liberalisierung des Welthandels“ nichts anderes ist als das Pseudonym für die Protektion, die die stärksten Wirtschaftsmächte ihren nationalen Interessen angedeihen lassen.

In solcher Befürwortung eines ordentlich organisierten und überwachten, also umfassend ‚liberalisierten‘ Verlaufs des grenzüberschreitenden Kaufens und Verkaufens und der WTO als dessen Garant ist als selbstverständliche Prämisse ein noch grundsätzlicheres Urteil eingeschlossen. Unbesehen wird so für alles das Partei genommen, was per WTO seine ‚deregulativ‘ durchregulierte Verlaufsform kriegen soll. Denn wer der Welthandels-Organisation, in welch skeptischer Form auch immer, gutes Gelingen wünscht, der ist Parteigänger jener Veranstaltung namens Welthandel, die doch offenkundig eine Menge diplomatischer Vorkehrungen nötig macht und ein ausgefuchstes Regelwerk samt Schiedsgerichten und institutionalisierten politischen Erpressungsmitteln benötigt, um überhaupt zuverlässig vonstatten zu gehen und nicht in ein unkontrolliertes Hauen und Stechen aller gegen alle zu entarten. Doch von der Sache, um die es beim Kaufen und Verkaufen rund um den Erdball geht, von den Berechnungen, die da mit Ware, Geld und Kapital angestellt, ins Werk gesetzt und mit viel Aufwand betreut werden, wird in den zahlreichen gutachterlichen Stellungnahmen zur WTO, ihren Erfolgen und Missgriffen sowie dem Treffen von Seattle weiter gar kein Aufhebens gemacht. Die gehen ausnahmslos davon aus und nie dahinter zurück, dass es ein Wirtschaften jenseits der geltenden Berechnungen sowieso nicht gibt und auch weder geben kann noch geben sollte – eben weil es doch einfach so ist, dass alle Welt genau dieses Eine als ihr ökonomisches Lebensmittel braucht: frei kalkulierendes und grenzenlos herumfuhrwerkendes Kapital.

Dem fachkundigen Ökonomen zeigt sich dieses globale Grundbedürfnis, wo immer er hinschaut:

  • Die G7 mitsamt ihren gleichgestrickten Partnern, die großen Weltwirtschaftsmächte, verdanken – wie ihr Name schon sagt – die Macht, die ihre Wirtschaft darstellt und ihnen verleiht, sowieso dem Geschäftsverkehr mit der ganzen Welt.
  • Die armseligeren Nationen, die in früheren Zeiten einmal auf den hoffnungsvollen Namen „Entwicklungsländer“ getauft worden sind, sind nach Jahrzehnten des Rohstoff-Abverkaufs, der Kreditierung und des Schuldendienstes noch immer nicht richtig in den Weltmarkt ‚integriert‘ – wären sie sonst so arm dran?
  • Den ehemaligen „Ostblock“-Staaten ist ihre Eingliederung in den Weltmarkt zweifellos extrem schlecht bekommen – offenkundig deshalb, weil sie vorher, als es ihnen noch besser ging, die Segnungen der Teilhabe am kapitalistischen Weltgeschäft entbehren mussten.
  • Die sogenannten „Schwellenländer“ haben größte Mühe und müssen beträchtliche Teile ihrer Bevölkerung bis auf weiteres abschreiben, um ihre Position im Weltgeschäft als ebenso interessante wie heikle Kapitalstandorte zu behaupten bzw. immer wieder zu retten und neu kreditiert zu kriegen – ihre Zukunft liegt also eindeutig in der Unterwerfung unter diese ihre weltwirtschaftliche Rolle; denn sonst haben sie überhaupt keine.
  • Und was schließlich nochmals die Nationen mit dem großen Brutto-Sozialprodukt pro Kopf betrifft, so sind die beträchtlichen Massen von „Globalisierungs-Verlierern“, die dort nicht bloß die offiziellen Arbeitslosen-Statistiken bevölkern, ein einziger leibhaftiger Beleg dafür, wie unerlässlich es ist, flexibel zu sein und sich umzustellen – auf was, ist keine Frage: auf alle Anforderungen, die ein Kapitalismus, der die ganze Welt zu seiner Geschäftssphäre hergerichtet hat, an sein in traditionsreichen Klassengesellschaften herangebildetes Menschenmaterial zu stellen hat.

Theoretiker und erst recht die Praktiker des freien Welthandels wollen eben gar nicht glauben machen, die Beteiligung an diesem Geschäft wäre, womöglich für alle Nationen oder gar deren Insassen, ein Zuckerschlecken und Deckchensticken. Aus den anfallenden Härten, der Notwendigkeit von Opfern, der Unerlässlichkeit erbitterter Anstrengungen, die ein freizügiges kapitalistisches Weltwirtschaften mit sich bringt, machen sie gar kein Geheimnis. Wozu auch? Die Affirmation dieses prekären Lebensmittels, die uneingeschränkte Parteinahme für die Unterwerfung unter alle Härten, die es einschließt, beruht darauf und beruft sich auch auf nichts anderes als die Selbstverständlichkeit, dass das Affirmierte sowieso geschieht, ausnahmslos und alternativlos praktisch gilt, also einfach normal ist. Gerade so, als gäbe es überhaupt niemanden, der die geltenden Kalkulationen interessiert anstellt und das globalisierte Geschäftsleben zielbewusst inszeniert und zielstrebig fördert; als wäre die Weltwirtschaft nicht nach politökonomischen Zwecken und Zielsetzungen eingerichtet, die wenigstens einmal sachlich zur Kenntnis zu nehmen wären, sondern einfach da; als wäre es von vornherein gar nicht wissenswert, welchen Berechnungen eine Einrichtung wie die WTO überhaupt erst zu durchschlagendem Welterfolg verhelfen soll…

2.

Dabei ist an der Konferenz von Seattle alles das zu besichtigen.

Dort sind nämlich, prominent vertreten, so ziemlich alle Regierungen der Welt zusammengekommen. Und das nicht, um sich als bloße Buchhalter und Notare eines selbsttätig vor sich hin prozessierenden globalen Geschäftslebens zu betätigen oder als die Opfer subjektloser, letztlich unbeeinflussbarer Sachzwänge aufzuführen. Die wichtigeren Staatsmächte jedenfalls treten unverkennbar als Arrangeure des Welthandels auf und verfolgen eine Zielsetzung, deren Klarheit unter ihrer ideologischen Umschreibung – es wäre ihnen um nichts als die ‚Liberalisierung‘ des Welthandels zu tun – überhaupt nicht leidet. Unter diesem Signet fordern nämlich die Mächte, die zur Verwirklichung ihres Anspruchs auch tatsächlich materiell in der Lage sind, alle anderen Staaten dazu auf und sich wechselseitig dazu heraus, sich mit ihren sämtlichen ökonomischen Ressourcen und Potenzen, mit ihrem inneren Geschäftsleben und dessen Wachstum als Mittel der Bereicherung anderer, im Klartext: der jeweils eigenen Nationalökonomie zur Verfügung zu stellen und alle dafür nötigen Freiheiten zu gewähren – also sich selbst und die eigene Wirtschaft samt menschlichen Anhängseln einer entsprechenden Regulierung zu unterwerfen. Und sie machen auch kein Geheimnis daraus, dass damit alles andere einreißt als ein Verhältnis des „wechselseitigen Vorteils“, über den die beteiligten Seiten, ginge es denn darum, sich ja allemal leicht einig werden dürften. Das Weltgeschäft, das sie schon längst entfesselt haben und weiter berechnend zu ‚liberalisieren‘ gedenken, ist ein Kampf der Nationen um ökonomischen Nutzen und Nachteil. Da machen erfolgreiche Kapitale, deren Zugriff beim Kaufen wie Verkaufen keine Konkurrenz gewachsen ist, sich Arbeit und Reichtum jenseits der Grenzen ihrer Ursprungsländer dienstbar. Sie unterwerfen dadurch ganze Nationalökonomien ihren Akkumulationsbedürfnissen und versetzen auswärtige Staaten in den Zustand einer für deren herrschende Gewalt selbst prekären Abhängigkeit. Dafür bedürfen sie staatlicher Macht, die die anderen Nationen dazu zwingt, solche Aktivitäten zuzulassen, d.h. sie mit dem nötigen Rechtsschutz auszustatten und alles zu tun, um Land und Leute für ihre kommerziellen Erfolgsansprüche zurecht zu machen. Mit diesem Bedürfnis treffen die engagierten Unternehmen in ihren Heimatländern auf politische Machthaber, die ihrerseits eine ganz komplementäre Anspruchshaltung an den Tag legen: Der eigenen Wirtschaftspolitik wie deren Adressaten, den Machern ihrer nationalen Kapitalakkumulation – und nebenher selbstverständlich dem erwerbstätigen Fußvolk –, verlangen sie Leistungen ab, die den konkurrierenden Zugriff auf auswärtigen kapitalistischen Reichtum – Waren, Geld, Produktionsbedingungen, selbst akkumulierende Kapitale – unwiderstehlich werden lassen. Ganz von selber tun diese Regierungen bereits alles, um den Aktivisten ihrer Nationalökonomie Zugriffsrechte auf die Quellen kapitalistischen Reichtums in aller Welt zu verschaffen und zu sichern: Rechte, deren erfolgreiche Wahrnehmung andere Interessenten, also konkurrierende Nationalinteressen beschränkt oder sogar ausschließt. Dementsprechend gehen die Chefs potenter kapitalistischer Nationen aufeinander und auf den Rest der Welt mit der Zumutung los, alle andern hätten ihnen und ihren Schützlingen zu Diensten zu sein und negative Wirkungen des grenzüberschreitenden Geschäftsgangs auf ihr nationales Wirtschaftsleben nicht bloß hinzunehmen, sondern mit desto sorgfältigerer Anpassung an die Bedürfnisse der erfolgreichsten Kapitale und an die Ansprüche der für diese zuständigen politischen Betreuungsinstanzen zu beantworten. Das ist dann „freier Welthandel“: ein permanentes Ringen um die möglichst einseitige nationale Aneignung des weltweit erwirtschafteten Reichtums. Und das schließt den politischen Kampf um die erforderlichen Zugriffsrechte ein.

Es spricht keineswegs für diesen beständigen imperialistischen Wirtschaftskrieg, dass er mittlerweile als geordneter diplomatischer Streit um allgemeine, niemanden diskriminierende, für alle Nationen gleichermaßen verbindliche, rechtsförmliche Vereinbarungen ausgetragen wird und in der WTO seinen fest institutionalisierten Haupt-Schauplatz gefunden hat. Dieser zivilisatorische Fortschritt – gegenüber früheren Stadien des Kapitalismus, die auch offiziell als ‚Imperialismus‘ bezeichnet werden dürfen – bezeugt vielmehr nur, dass die Unterwerfung der Menschheit unter die Geschäftsinteressen der kapitalistischen Bourgeoisie und die entsprechenden Ordnungsansprüche der politisch Zuständigen im Weltmaßstab fertig ist.[1] Die Staaten, die sich die Position von Weltwirtschaftsmächten erobert haben, erkennen – bis auf Weiteres – einen rechtsförmig durchregulierten handelsdiplomatischen Verkehr untereinander und mit dem Rest der Welt als verbindliche Verkehrsform an, weil sie darin über die – bis auf Weiteres – optimale Methode wechselseitiger Be- und einseitiger Ausnutzung verfügen. Und überall sonst regieren Machthaber – wenige letzte Ausnahmen bestätigen die Regel, indem sie mehr oder weniger dringlich an der Überwindung ihrer Außenseiterrolle arbeiten –, die auf das Interesse erfolgreicher Kapitale als ihr nationales – Über- – Lebensmittel setzen, auch wenn sie sich auf die Art längst in eine hoffnungslose Überschuldung hineingewirtschaftet haben – dann sogar nur noch entschiedener. Die Abhängigkeit ihrer paar ökonomischen Mittel vom Börsengeschehen in New York, London, Tokio, Frankfurt erkennen diese Staaten als unveränderliche Sachlage an; von einer Alternative zum kapitalistischen Weltgeschäft wollen sie nichts wissen. Deshalb kennen sie auch zur Förderung ihrer nationalen Wohlfahrt kein besseres Mittel als den Versuch, auf der Ebene des diplomatischen Ringens um ökonomische Rechtsansprüche und Zugeständnisse Einfluss auf die Verteilung des kapitalistischen Reichtums zwischen den Nationen zu gewinnen. So ist die Staatenwelt politökonomisch gleichgeschaltet. Und dieser Erfolg ist die Grundlage dafür, dass die potenten Weltwirtschaftsmächte sich mit ihren Konkurrenzanstrengungen in aller Form immer gleich auf die ganze Welt beziehen und sie vermittels allgemein geltender Regeln zu einem globalen Geschäftsfeld herzurichten suchen, auf dem kein Souverän der Verallgemeinerung ihres nationalen Erfolgs Hindernisse in den Weg stellt, vielmehr überall die gleiche Dienstwilligkeit anzutreffen ist – Dienstbarkeit fürs potenteste Kapital, über dessen wahre politökonomische Heimat zwischen den Hauptmächten von Welthandel und Weltgeld der eigentliche dauernde Wirtschaftskrieg tobt.

Dieser Streit ist auf dem Weg rechtsförmlicher Vereinbarungen über die ‚Liberalisierung‘, also die passende Reglementierung des Welthandels freilich überhaupt nicht zu entscheiden. Das hindert die zuständigen Mächte jedoch überhaupt nicht daran, ihn mit großem Einsatz und noch größerer Erbitterung auf diesem Feld zu führen: eben als diplomatischen Kampf um allgemeine Regeln, die der jeweiligen Regierung als Instrument ihres besonderen nationalen Vorteils geeignet erscheinen. Dabei haben die feindlichen Partner, die einander als Erfolgsbedingung brauchen, beanspruchen und zurechtzumachen suchen, die Sphäre des bloßen grenzüberschreitenden Warenhandels längst überschritten. Die berechnende Dialektik von ‚Schutzzoll‘ und ‚Freihandel‘, von „Grenze auf!“ und „Grenze zu!“ für bestimmte Industriegüter, lebt inmitten allgemeiner Zollsenkung und der ‚Deregulierung‘ „nicht-tarifärer Handelshemmnisse“ zwar munter fort. Darüber hinaus geht es aber längst um reglementierende Eingriffe in die interne Wirtschaftspolitik der anderen Nationen; und zwar nicht bloß um solche punktuell erpresserischer Art, sondern um die Festschreibung eines von den Großmächten des Weltkapitalismus beanspruchten entgegenkommenden Regelwerks im Recht der übrigen Nationen selbst, als Teil von deren politökonomischer Staatsräson.

Das mag zugegebenermaßen ein ebenso fundamentalistisches wie widersprüchliches Programm sein – die maßgeblichen Handelsmächte selbst befinden dies Verlangen allerdings angesichts des erreichten Stands des globalen Geschäfts für vollkommen folgerichtig. Schließlich – so ihre Logik – sind doch alle Nationen inzwischen Hüter kapitalistischer Verhältnisse und Parteigänger des Weltmarkts; also dürften sie doch auch prinzipiell nichts gegen das Verlangen haben, dass jedes Geschäft, das bei ihnen läuft, auch als Verdienstquelle für jede andere – im Klartext: für die jeweils fordernde – Nation zur Verfügung steht. Zumal doch die anderen Nationen ebenfalls ihr Wachstum auf die ausgiebige Nutzung auswärtiger Reichtumsquellen gründen, keine von ihnen ausschließlich von einem „eigenen“, national beheimateten Kapital lebt; jede von ihnen ebenfalls in ihren Gelderträgen davon abhängig ist, wie die anderen Staaten die Bedingungen politisch ausgestalten, unter denen unter ihrer Hoheit ge- und verkauft, produziert, investiert und spekuliert werden darf. Angesichts dessen muss es doch als unhaltbarer Zustand gelten, wenn Nationen, die selbst vom weltweiten Geschäft leben, auf engstirnigen nationalen Berechnungen beharren und sich bei der Ausgestaltung von Geschäftskonditionen am bornierten nationalen Vorteil orientieren, statt – wie es doch das gemeinsame Lebensmittel namens Weltmarkt verlangt – ganz und gar den kapitalistischen Rechnungen ihren wohlbegründeten Lauf zu lassen. So agitiert jede Handelsmacht für die uneingeschränkte Freiheit des Weltmarkts – für sich: Jede von ihnen beruft sich zwecks Durchsetzung des eigenen nationalen Vorteils auf den erreichten Stand der Internationalisierung des Geschäfts, erklärt sich zum Promotor der Freiheit des Kapitals und wirft den anderen Nationen vor, sich im bornierten Eigeninteresse an den Notwendigkeiten zu versündigen, die sich aus dessen Geschäftsgang quasi sachzwanghaft ergeben und die ihnen den handelsdiplomatischen Handlungsbedarf diktieren. Nationalisten dringen gegeneinander auf Ent-Nationalisierung des Geschäfts – und keinem interessierten Beobachter will auffallen, dass auf diese Weise wieder eine neue, höhere Stufe des nationalen Zugriffs auf fremden Reichtum erschlossen werden soll.

Von der Art ist die Verhandlungsmaterie, die in Seattle zur Agenda für eine neue große ‚Liberalisierungsrunde‘ der WTO für den Welthandel des 21. Jahrhunderts aufbereitet werden sollte.

3.

Die Tagesordnung ist zwar nicht zustande gekommen. Die Tagesordnungspunkte sind aber angemeldet. Die Hauptkonkurrenten der Weltwirtschaft – führend wieder einmal die USA, Europäer und Japaner sind aber gleich mit dabei – definieren darin die Geschäftsfelder, die sie für ihre ökonomische Zukunft für entscheidend halten. Auf diesen suchen sie gegen einander und den Rest der Welt wesentliche Konkurrenzentscheidungen herbeizuführen, die sie offenbar auf den klassischen Feldern des Warenhandels nicht – oder nicht mehr – meinen sicherstellen zu können, um deren richtig bemessene ‚Liberalisierung‘ und ‚Deregulierung‘ es ihnen folglich geht. Nicht uninteressant, was ihnen da ins Auge sticht.

Zuerst und vor allem das weite Feld der Dienstleistungen. Dazu gehören die disparatesten Dinge, denen das eine Entscheidende gemeinsam ist: Es handelt sich um Abteilungen der Volkswirtschaft außerhalb der schlichten Warenproduktion, die bislang noch vielfach spezieller staatlicher Betreuung unterliegen und deswegen auswärtigem Kapital nicht so als Geldquelle zur Verfügung stehen, wie einschlägig engagierte Multis sich das wünschen, amerikanische Handelspolitiker es fordern[2] und die politischen Betreuer der anderen wichtigen Kapitalstandorte es gleichfalls für richtig und nötig halten – vorausgesetzt, die von ihnen betreuten Multis sind erst einmal stark genug, die Konkurrenz um diese neuen Anlagesphären zu gewinnen. Von da aus gibt es einen fließenden Übergang zum Problem des geistigen Eigentums, dessen freiheitliche Verwendung als Geschäftsartikel noch mancher regulativen Einschränkung in verschiedenen Ländern bedarf. Gleiches gilt für die Landwirtschaft, die nach maßgeblichem weltwirtschaftlich-freihändlerischem Urteil noch durch viel zu viel Selbstversorgung daran gehindert wird, für die weltweit tüchtigsten Kapitalisten Geld abzuwerfen. Und schließlich nehmen die potenten Arrangeure eines ‚liberalisierten‘ Weltmarkts die Machenschaften kritisch ins Visier, mit denen sich nach ihrer Ansicht die Armut in unfairer Weise ihren Platz im Weltgeschäft erkämpft.

(a) Dienstleistungen I: Telekommunikation

Die Freihändler von Seattle bestehen gebieterisch darauf, dass alles, was sich unter die Abstraktion „Datenübermittlung“ subsumieren lässt – und in grauer Vorzeit, also bis vor ca. einem Jahrzehnt noch überwiegend von Staatsbeamten abgewickelt wurde –, Gegenstand kapitalistischen Geschäfts zu sein hat, folglich in den Händen derer liegen muss, die daraus am meisten Gewinn herauszuholen vermögen, und das weltweit, in allen Ländern der Erde. Auf ihre Art, nämlich auf der Ebene internationaler Ordnungspolitik, nehmen sie mit diesem Ansinnen an einer Spekulation teil, die ihre nationalen Börsen bereits heftig in Schwung gebracht und um eine Abteilung mit dem hoffnungsfrohen Namen „New Economy“ erweitert hat. Die Spekulation der Geschäftswelt richtet sich auf den Umstand, dass mittlerweile der gesamte gesellschaftliche Lebensprozess weltweit auf Marktbeziehungen beruht, dass alle diese feinen Beziehungen des Anbietens und Bestellens, des Zahlens und Kreditierens, des Investierens und Spekulierens so etwas wie eine zwischenmenschliche Kontaktaufnahme einschließen, und dass die Verfahren zu deren Herstellung und Beschleunigung alle Merkmale einer ihrerseits bestens verkäuflichen Ware aufweist. Spekuliert wird darauf, dass der technische Fortschritt in dieser Branche eine explosionsartige Vervielfachung des Geschäfts mit dieser Ware unausweichlich mit sich bringt, folglich traumhafte Gewinn- und Akkumulationsquoten winken, die das Geschäft mit der Warenwelt der „Old Economy“ weit in den Schatten stellen. Weil es überdies jedem eingefleischten Marktwirtschaftler ganz selbstverständlich so vorkommt, als wären die Techniken der Abwicklung von Geschäften viel wichtiger als die Geschäftsartikel selber und lauter Methoden, sich deren geldförmige Früchte anzueignen, hat diese Spekulation ihren Veranstaltern prompt einen gewaltigen Boom eingespielt; die gewagtesten Zukunftshoffnungen haben sich in reale Aktienkurse, also gegenwärtige Geldmacht verwandelt.

Diesem Boom gibt die Staatsmacht der wichtigsten Welthandelsnationen Recht, ohne zwischen Wahn und Wille, Chance und Erfolg, virtuellem und wirklichem Erlös kleinlicher unterscheiden zu wollen als die aufgeregte Geschäftswelt selbst. In diesem Geschäftszweig – so ihr neuester freihändlerischer Standpunkt – gibt es und gilt es daher ganz neue Führungspositionen zu erwerben, in der Konkurrenz der engagierten Firmen ebenso wie für die Nationen, die denen eine starke heimatliche Ausgangsbasis bieten; Führungspositionen, an denen sich überhaupt und wieder einmal neu der Zugriff der konkurrierenden Welthandelsmächte aufs telekommunikativ abgewickelte Weltgeschäft und dessen Erträge entscheidet. Also fordern sie alle Souveräne dieser Welt höflich dazu auf, endgültig und unwiderruflich ihre Hoheit über Kabelnetze und elektromagnetische Wellen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu kommerzialisieren und deren Gebrauch denjenigen zu überlassen, die genügend Geld haben, um daraus noch viel mehr Geld zu machen.

A propos Geld:

(b) Dienstleistungen II: Das Bankwesen

Wenn ein kapitalistischer Geschäftszweig auf der ganzen Welt aktiv ist, dann ohne Zweifel das Kreditgewerbe. Es finanziert nicht bloß den grenzüberschreitenden Warenhandel; es bewerkstelligt, lenkt, kreditiert auch Kapitalex- und -import weltweit und handelt rund um den Globus mit Wertpapieren aller Art sowie den Nationalgeldern selbst, auf die die gehandelten Papierwerte lauten. Den politischen Förderern eines freien Welthandels langt das aber bei weitem nicht. Sie stoßen sich daran, dass sie an keinem eigentlich erzkapitalistischen Geschäftszweig so viel härtesten Nationalismus vorfinden wie in der Produktion von Geldforderungen und Verbindlichkeiten.

Tatsächlich haben die Banken, das liegt in der Natur ihres Metiers, unweigerlich besonders viel mit ihrem nationalen Staat zu tun. Es ist dessen Kreditgeld, auf dem ihre eigene Kreditmacht beruht; es sind dessen Zahlungsversprechen, die sie als Finanzmittel verwenden und als Zahlungsmittel in Verkehr bringen; der Kredit, zu dessen Schöpfung ihr Staat sie auf diese Weise befähigt und ermächtigt, ist die wirkliche Quelle aller kapitalistischen Geschäftstätigkeit, also jeglichen Gelderwerbs im jeweiligen Land. Umgekehrt entscheidet sich am Erfolg ihres Kreditgeschäfts, in dem sich das Ge- und Misslingen aller mit ihrem Kredit finanzierten, also aller nationalen Geschäfte zusammenfasst, was der staatlich gestiftete und garantierte Kredit als Ausgangspunkt und Motor wirklicher Kapitalakkumulation taugt und was folglich das hoheitlich erschaffene Kreditmittel, die nationale Währung, im Vergleich der Weltgelder und überhaupt wert ist. Der Stoff, aus dem das Bankgeschäft besteht, ist also eine nationale Materie. Die Banken selbst sind Agenturen des Dienstes, den der nationale Staat seiner kapitalistischen Ökonomie leistet, indem er Kreditgeld schöpft und sie damit versieht. Und deswegen werden sie auch von der Politik für spezielle nationale Aufgaben in Anspruch genommen: für die Finanzierung des Staatshaushalts im Allgemeinen wie für die Kreditierung kapitalistisch fragwürdiger, aber national erwünschter Geschäfte, in finanziell sonst womöglich unterversorgten Branchen und Regionen zum Beispiel, im Besonderen.

Freilich ist es längst so weit gekommen, dass die hoheitlich erschaffenen und kreditgewerblich verwendeten nationalen Kreditgelder und Staatsschulden selber zu Objekten grenzüberschreitender Spekulationsgeschäfte geworden sind: Die paar Staaten mit den erfolgreichen, als Weltgeld durchgesetzten und bewährten Währungen haben das miteinander beschlossen und so eingerichtet, ihre Geschäftsbanken verdienen viel Geld damit. Doch wie gesagt: Die politischen Arrangeure des weltweiten Kreditverkehrs planen mittlerweile weiter. Ihre Forderung nach „Öffnung“ der nationalen Kreditmärkte zielt auf die Überantwortung des gesamten Finanzierungsgeschäfts, auf dem Gelderwerb und -vermehrung der anderen Nationen basieren und für das die dort zuständige nationale Staatsgewalt mit ihrer schöpferisch betätigten Geldhoheit geradesteht, also der nationalen Materie wie Zielsetzung auswärtiger Ökonomien, an die internationale Spekulation, an das von dieser bevorzugte Kreditmittel und an deren Finanzierungsentscheidungen. Nicht bloß zwischen, auch innerhalb der Nationen, und zwar im Prinzip bis hinunter zur letzten Sparkasse, soll an Kreditgeschäften alles das und nur das laufen, was den potentesten Finanzinstituten der Welt den Einsatz jenes echten nationalen Weltgeldes wert ist, an dem die Kreditgelder der verschiedenen Nationen ohnehin ihr Maß und Geltungskriterium haben, und womit sie eben solches Geld verdienen. Natürlich heißt das: Nationen der geldwirtschaftlich minderen Art können mit ihrer Geldhoheit und der darauf gegründeten national autonomen Finanzwirtschaft einpacken; das Geld der maßgeblichen Wirtschaftsmächte, spekulativ verwendet durch die darauf eingeschworenen Kredit-Multis der „1. Welt“, wird weltweit unmittelbar zum Maß aller geschäftlichen Dinge, und jegliche Geschäftstätigkeit wo auch immer wird für die Vermehrung des Reichtums der konkurrenztüchtigsten Banken und die kapitalistische Beglaubigung des Kredits der großen Weltgeld-Nationen in Dienst genommen.

Und genau so ist es auch gemeint, was die Fachleute der ‚Liberalisierung‘ in Seattle zur Beschlussfassung angemeldet haben: Nationale Währungen ohne rechte Weltgeltung kürzen sich als Finanzierungsinstrumente aus dem Weltkreditgeschäft, und zwar auch innerhalb der betreffenden Nationen, heraus und mit ihnen die zuständigen Staatsgewalten in ihrer Eigenschaft als autonome Geldschöpfer und Finanzierungs-Garanten;[3] an ihrer Stelle übernehmen die geschäftstüchtigsten Agenturen wirklichen Weltgeldes die nationalökonomische ‚Verantwortung‘ – und damit übernehmen die Mächte, in deren Geld sich der kapitalistisch produzierte Reichtum dieser Welt sowieso schon mehr oder weniger ausschließlich niederschlägt, die globale Herrschaft über die Macht, Geld zu schöpfen. Ein Traum von Freiheit und ‚Deregulierung‘ würde wahr: Nur noch echtes Geld, also die harten Währungen, regulieren weltweit die Finanzierung kapitalistischer Geschäfte; nur noch die wirklich Reichen und Mächtigen verdienen daran. Nur sie haben Zugriff auf weltweiten Reichtum; nur sie sind befugt, Volkswirtschaften am Leben zu erhalten oder sterben zu lassen; an ihrem Profit bemißt sich, ob auch weniger bemittelten Nationen Kredit zur Verfügung steht, um eine Wirtschaft aufzubauen und am Laufen zu halten; – womit ein für alle Mal klar- und sichergestellt wäre, dass es nur den Hütern dieser harten Währungen zusteht, politisch Kredit zu stiften und für die staatliche Planung und Betreuung des Geschäfts zu verwenden. Von denen gibt es freilich mindestens drei. Und die wollen so sehr dasselbe, nämlich je für sich ein Monopol auf freie Verfügung über das Geld der Welt, dass sie sich in Seattle erst einmal wechselseitig blockieren. Aber wie gesagt: Der Anspruch ist für die nächste Tagesordnung angemeldet.

(c) Dienstleistungen III: Das Versicherungsgeschäft

Versicherungen sind per se ein hochspekulatives Gewerbe: Seriöse Zocker setzen darauf, dass das versicherte Risiko nicht eintritt oder billig kommt, und kassieren dafür völlig risikofreie Prämien. Weil dieser Geschäftszweig eine einzige Einladung zu unseriösen bis betrügerischen Finanzierungskunststücken ist, umgibt die bürgerliche Staatsgewalt ihn dort, wo es ihr auf die Zuverlässigkeit des alltäglichen Geschäftsgangs, die Absicherung der allgemeinen Zahlungsfähigkeit auch in Katastrophenfällen sowie die Subsistenz des gewöhnlichen Volkes in den absehbaren Phasen der Einkommenslosigkeit ankommt, mit Vorschriften von – naturgemäß – nationaler Reichweite und Machart, die die Freiheit des Spekulierens unter gesetzliche Vorbehalte stellen und sogar die bestenfalls zu erzielenden Gewinnquoten beschränken. Systemwidrig in dem Sinn ist das gewiss nicht; die nach Seattle gereisten Fachleute eines zeitgemäßen Freihandels stören sich daran aber dennoch gewaltig. In den national geltenden, herkömmlicherweise auch nationalspezifisch eingefärbten Schutzvorschriften entdecken sie eine einzige protektionistische Abwehrstrategie gegen spekulative Engagements der in ihren Nationen beheimateten wirklich großen und finanzkräftigen, deswegen auch zu gewagteren Spekulationen fähigen Versicherungskonzerne; und das kommt ihnen als Missachtung des Rechts ihrer eigenen Nationen vor, sich vermittels ihrer ausgereiften Versicherungskultur an den Risiken zu bereichern, die das Geschäftemachen und das Erwerbsleben doch überall, in der ganzen weiten kapitalistischen Welt, so abwechslungsreich gestalten. Also melden sie für die nächste WTO-‚Runde‘ das dringliche Interesse an, ihre Partner zu mehr ‚Liberalität‘ zu bewegen, nämlich zum Erlass neuer Regelwerke für ihr jeweiliges nationales Versicherungswesen zu verpflichten, die den konkurrenzstärksten Unternehmen des Globus dessen Okkupation und Ausnutzung als Geldquelle gestatten.

Mit der Streichung diskriminierender Vorschriften ist es dabei nicht getan. Die größten Summen gibt es in Versicherungszweigen zu verdienen, die in ganz vielen Nationen noch überhaupt nicht kommerziell abgewickelt, sondern von öffentlichen, noch nicht einmal gewinnorientierten Kassen behütet werden. So stoßen beispielsweise amerikanische Geldanleger selbst im kapitalistischen Europa auf so antikapitalistische und antiamerikanische Verhältnisse wie staatliche Rentenanstalten, die Unsummen aus dem nationalen Lohneinkommen den Alten als Ruhegeld ‚rüberschieben‘, ohne dass ein einziger privater Versicherungskonzern sich daran bereichern kann. Inzwischen zeigen zwar auch die zuständigen Sozialpolitiker auf dem Alten Kontinent einige Einsicht und leiten erste Reformen in die Wege, die die massenhafte Altersarmut in die Richtung umgestalten, dass sie zum lohnend versicherbaren Risiko wird. Bis zur Überantwortung sämtlicher Härten eines Erwerbslebens im Kapitalismus an die uneingeschränkte Konkurrenz der finanzstärksten Konzerne um zahlungsfähige Kundschaft für Policen jedweder Art ist es aber noch ein weiter Weg. Dass er eingeschlagen werden soll, steht immerhin seit Seattle fest: Ohne diesen Punkt gibt es jedenfalls keine Tagesordnung für die nach wie vor anstehende ‚Millenniums‘-Runde der WTO.

(d) Dienstleistungen IV: Gesundheit, Kultur und die Sache mit dem geistigen Eigentum

Wenn Fachleute, die das kapitalistische Geschäftsleben als unschlagbare Reichtumsquelle ihrer Nation kennen und deswegen alles, was sich entsprechender Benutzung entzieht, aus tiefer patriotischer Überzeugung für menschenrechtswidrig halten, das Erwerbsleben aller übrigen Nationen auf vorenthaltene Geschäftschancen hin durchmustern, dann stoßen sie unvermeidlich noch auf weitere Versorgungseinrichtungen – bzw. manche noch nicht privatisierte Restbestände davon –, die der bürgerlichen Staatsgewalt beim und für den Ausbau ihres nationalen Kapitalismus zu wichtig erschienen, um ihr Funktionieren dem bornierten Erwerbsstreben konkurrierender Kapitalisten zu überlassen. Sie werden auf Fürsorgemaßnahmen der öffentlichen Hand aufmerksam, die dem gewöhnlichen Volk privat unbezahlbare, aber kaum entbehrliche gesellschaftliche Leistungen zugänglich machen. Sie entdecken öffentliche Güter, die den Mitgliedern des Gemeinwesens aus höheren politischen Gründen ohne richtige Bezahlung verabreicht werden, also noch nicht einmal den Charakter von Waren haben. Und sie melden – so geschehen in Seattle – in allen diesen Punkten marktwirtschaftlichen Reformbedarf an.[4] Denn schließlich wendet die Staatsmacht auch da, für die Bereitstellung derartiger Güter und Dienstleistungen, Geld auf. Und wo Geld im Spiel ist, da sprudelt unleugbar eine Geldquelle, an der tüchtige Kapitalisten sich bereichern können, die ihnen also auch zu alleiniger Verfügung übergeben werden muss. Wo immer eine Gesellschaft sich um ihre Kranken kümmert, Invaliden versorgt, ihren Mitgliedern Bildung angedeihen lässt, Forschung treibt, ein Kulturleben unterhält, da warten im Grunde gewinnträchtige Märkte auf konkurrenzfähige kapitalistische Gesundheitsfabriken, Bildungs- und Unterhaltungskonzerne, Forschungslabors usw., die es im Übrigen ja schon längst gibt und die ihrerseits nur darauf warten, die Menschheit mit ihren unschlagbaren Diensten zu beglücken.[5]

Auch da langt es freilich nicht, bloß ein paar diskriminierende Vorschriften außer Kraft zu setzen. Ähnlich wie die gesetzlichen Sozialversicherungen, so müssen auch all die übrigen öffentlichen Versorgungseinrichtungen und -maßnahmen in den meisten Fällen überhaupt erst zu Märkten hergerichtet, die darin steckenden Gelder dem privatgeschäftlichen Zugriff verfügbar gemacht werden. Vielerorts fehlt es sogar noch an der elementaren rechtlichen Voraussetzung dafür, Güter der gehobenen Art überhaupt als Handelsware handhaben und zu Geld machen zu können: Dass es sich bei geistigen Produkten – von der wissenschaftlichen Erkenntnis und deren technologischer Anwendung über Lernprogramme und Lesestoff bis hin zu Schlagermelodien und Markennamen – trotz ihrer allgemeinen Natur, die eine vollständige Aneignung per Nachvollzug gestattet, dennoch in Wahrheit um Eigentum handelt, um Objekte eines ausschließenden Verfügungsrechts, deren Aneignung per Geldzahlung zu geschehen hat, das haben die WTO-Mitglieder in einem Abkommen über ‚Trade Related Property Systems‘ – TRIPS – im Prinzip zwar alle anerkannt;[6] tatsächlich müssen die Staatsgewalten zahlreicher Länder sich und ihren Völkern die Respektierung dieses segensreichen Naturgesetzes aber erst noch gesetzlich vorschreiben und vor allem lückenlos überwachen. Das kostet sie einiges, und der ganze Aufwand sorgt in ihrem eigenen Land auch bloß dafür, dass der Gebrauch derart geschützter Güter kostspielig und für viele unerschwinglich wird. Doch das sind nun einmal die Kosten der Freiheit; ‚Deregulierung‘ macht bisweilen viel Regulierung nötig; ‚Liberalisierung‘ ist nicht umsonst zu haben; und weltwirtschaftlich sind Gelder für den Aufbau eines durchgreifenden Patentschutzes allemal besser angelegt als für die Bedienung eines zahlungsunfähigen Volkes mit illegal kopierten Computerprogrammen oder Arzneimitteln. Dass von all dem, was die einen Länder an öffentlicher Versorgung zustandegebracht haben, nicht mehr übrig bleibt und in den anderen Ländern erst gar nichts anderes zu Stande kommt als genau das, was geschäftstüchtige Konzerne lohnend versilbern können, das ist für die Anwälte eines wirklich freien Welthandels nicht der Preis des marktwirtschaftlichen Fortschritts: Das ist er.

(e) Die Landwirtschaft

Um die globale Vermarktung geistigen Eigentums geht es in letzter Instanz auch bei der Forderung, den Handel mit Agrargütern weltweit zu ‚liberalisieren‘. Die US-Regierung, hier schon wieder federführend, definiert den Nährmittel- und Feldfrüchte-Bedarf der restlichen Welt als Geschäftsfeld, auf dem amerikanisches Kapital dank seiner Verfügung über eine revolutionäre Zukunftstechnologie unschlagbar wäre, ließe man es nur überall gerecht zum Zuge kommen.[7] Um dies zu erreichen, müssen auf der einen Seite alle Vorbehalte gegen die Errungenschaften amerikanischer Gentechnik fallen, mit denen gewisse Staaten – die EU und Japan sind hier vor allem im Visier – unter dem in Washington längst durchschauten Vorwand des Konsumentenschutzes ihren eigenen, gen-industriell noch vergleichsweise zurückgebliebenen Bauernstand protegieren und technologisch nachzurüsten suchen.[8] Auf der anderen Seite müssen sich Länder, die bislang andere Sorgen mit ihrer Landwirtschaft und Volksernährung haben, endlich uneingeschränkt an das moderne Patentrecht halten, Rechtssicherheit für den in fortschrittlichen Agrargütern materialisierten amerikanischen Erfindergeist herstellen und ihren Bauern beibringen, dass anständiges Saatgut fortan aus US-Labors kommt und eine kleine Anerkennungsgebühr für Gen-Hightech kostet. Die wird übrigens auch dann fällig, wenn entsprechend geförderte Forscher die Gene entschlüsseln, auf denen traditionell ausgenutzte nützliche Eigenschaften einer exotischen Flora und Fauna beruhen. Solche Errungenschaften sind eben zu kostbar, als dass sie fürderhin Kleinbauern als Geschäftsmittel dienen oder von zahlungsunfähigen Subsistenzbauern als Existenzgrundlage mißbraucht werden dürften: ‚Liberalisierung‘ braucht auch hier wirksame Rechtsaufsicht bis in den letzten Saatgut-Vorrat hinein.[9] Denn nur so kann sichergestellt werden, dass auch in Sachen Landwirtschaft gilt, dass das stärkste Kapital das Agrargeschäft für sich mit Beschlag belegt: Indem es die Mittel der landwirtschaftlichen Produktion von allen Restbeständen von Naturwüchsigkeit befreit und in vom Kapital produzierte Produktionsmittel verwandelt, also die Verfügungsgewalt darüber bei sich monopolisiert. So ist sichergestellt, dass kein landwirtschaftlicher Produzent an solche Produktionsmittel einfach so herankommt, dass demnächst auf dem Globus nichts mehr wächst und dass es vor allem für demnächst 10 Milliarden Erdenbewohner nichts mehr zu essen gibt, ohne dass Hightech-Firmen der Gen-Branche samt angeschlossenen Farmern daran verdienen. Darum hat die nächste WTO-‚Runde‘ sich jedenfalls zu kümmern; womit dann endlich auch der ordnungswidrige Zustand einer Subsistenz ohne Geld und folglich völlig ohne jeden marktwirtschaftlichen Sinn und Zweck ein Ende findet.

Man sieht, das Elend dieser Welt bleibt in Seattle nicht unbeachtet. Es wird sogar doppelt gewürdigt: als potentielle Geldquelle für die Richtigen – und als wirkliche Geldquelle für die Falschen. Nämlich in der Rubrik:

(f) Menschenfreundlichkeit I: Die ‚Sozialstandards‘

Die Anwälte eines freien Welthandels unterziehen nicht bloß alles das einer kritischen Musterung, was ihnen an der vorgefundenen Verfassung der Staatenwelt als Behinderung des Erfolgs der Tüchtigsten und damit als unzulässige Abwehrstrategie gegen den welthändlerischen Menschheitsfortschritt aufstößt. Ebenso feinfühlig gehen sie dem allgegenwärtigen Verdacht nach, andere Staaten würden sich mit unfairen Offensivstrategien ungerechtfertigte Vorteile in der Konkurrenz verschaffen – der Verpflichtung der restlichen Welt darauf, die je eigenen Vorgehensweisen hinzunehmen, entspricht in der Welt des ‚liberalisierten‘ Freihandels eben keineswegs das Zugeständnis an die andern, ihrerseits alles auszuprobieren, was sie vermögen oder auch nur was den kritischen Beobachtern aus den maßgeblichen Metropolen wie ein besonderes, womöglich besonders raffiniertes Konkurrenzmittel vorkommt. Im Sinne dieses Verdachts decken die Experten des einzig wahren Freihandels nicht nur bei ihresgleichen so bösartige Machenschaften wie Exportsubventionen in allen denkbaren Spielarten auf. Fündig werden sie auch, und zwar ganz massiv, bei Staaten, die um sämtliche ökonomischen Mittel verlegen und jedenfalls unfähig sind, ihre nationale Industrie so hochzurüsten, dass sie in den weltwirtschaftlich entscheidenden Branchen mithalten kann, und deren marktwirtschaftlich allzu unproduktives Volk konsequenterweise materiell verkommt. Um eine dem globalen Kapitalismus geschuldete Verelendung handelt es sich dabei nämlich bloß auf den ersten Blick. Dem kritisch voreingenommenen zweiten Blick zeigt sich die wahre Natur des Massenelends, das die ‚Integration in den Weltmarkt‘ für die Bewohner solcher „Schwellen-“ und „Entwicklungsländer“ mit sich bringt: Es handelt sich um ein, nein: um das Konkurrenzmittel dieser Staaten. Und zwar um ein in gemeinster Weise unfaires, weil die reichen Weltwirtschaftsmächte in der Konkurrenz, der sie sich da ausgesetzt finden, um den elendesten Lebensstandard der arbeitenden Bevölkerung nämlich, schon aus Gründen der unerlässlichen Arbeitsproduktivität beim besten Willen nicht mithalten können.

So: als wettbewerbsverzerrendes Sozialdumping, wird Staaten, die es trotz ihrer industriellen Rückständigkeit zu dem einen oder anderen Exporterfolg bringen, ihr einheimisches Elend angerechnet – von Politikern und Fachleuten, die diese Absurdität für völlig plausibel halten, weil sie selber an ihren Kapitalstandorten tatsächlich, absichtsvoll und auch nicht wirkungslos, Lohnsenkung als Mittel zur Attraktion von kapitalistischem Geschäft einsetzen. Dabei sehen sie besten Gewissens davon ab, dass bei ihnen das Herumstreichen am Lebensstandard der Massen als Konkurrenzmittel auch nur deswegen verfängt, weil die Produktivität der Arbeit stimmt, die das Kapital mit seinem Diktat der Rentabilität aller Arbeitsplätze organisiert. Dass Armut zu den unerlässlichen kapitalistischen Geschäftsbedingungen gehört und Verelendung zu den unverzichtbaren marktwirtschaftlichen Konkurrenzinstrumenten, das ist ihnen ganz einfach selbstverständlich. Und das geben sie in dankenswerter Klarheit zu Protokoll, wenn sie sich über ungerechte Niedriglöhne anderswo, in der „3. Welt“, beschweren.

Deutlich machen sie mit ihrer Anklage im Übrigen außerdem, wie unerbittlich das Interesse der großen Wirtschaftsmächte, die ganze Welt als Quelle ihres Reichtums in Beschlag zu nehmen, auf Exklusivität zielt, auf Ausschluss und Verdrängung aller Konkurrenten, die den potenten Mächten bei der Monopolisierung der Märkte irgendwo in die Quere kommen: Selbst das erbärmlichste Elend anderswo als erschlichenen Konkurrenzvorteil zu inkriminieren, zeugt schon von einem gewissen Totalitarismus des Zugriffswillens, der da am Werk ist. Den dazu gehörigen Zynismus treiben die Vertreter der reichen Metropolen dann noch mit dem menschenfreundlichen Hinweis auf die Spitze, es wäre nicht zuletzt die extreme Ausbeutung der armen drittweltlichen Arbeitskräfte, die sie unmöglich tolerieren könnten – als wäre nicht ihr Weltmarkt der Grund dafür, dass die Ausbeutung anderswo so erbärmliche Folgen zeitigt; als würden ausgerechnet sie eine bessere Bezahlung exotischer Lohnarbeiter mit besserer Bezahlung der von denen hergestellten Ware honorieren; als wären nicht sie die fachkundigsten Protagonisten der Alternative, dass Lohnarbeitern an konkurrenzschwachen Kapitalstandorten entweder ganz besonders wenig oder eben mangels lohnender ‚Beschäftigung‘ gar kein Lohn zukommt! Doch wie dem auch sei: In Seattle bekennen sich die Vertreter der gutsituierten Wirtschaftsmächte zu dem schönen Ziel, für Fairness im Weltgeschäft zu sorgen und gleichzeitig den Pauperismus anderswo zu bekämpfen, indem man ihn per WTO untersagt. Zumindest die vielen Paupers müssten sich so doch endlich dezimieren lassen…

(g) Menschenfreundlichkeit II: Die ‚Umweltstandards‘

Ein letztes Thema darf nicht fehlen, wenn Vertreter sämtlicher Regierungen in den USA, beim wichtigsten politischen Manager der Weltwirtschaft, auflaufen, um einander darüber aufzuklären, wo die letzten Hindernisse für ein wahrhaft erfolgreiches weltumspannendes Geschäftsleben, also für den immer vollständigeren Erfolg der kapitalistisch erfolgreichsten Nationen liegen und welche davon auf welche Weise als nächste aus dem Weg zu räumen wären. Die geschäftsschädigende Rücksicht auf „die Umwelt“, die dieselben Regierungen einander und auch sich selbst angesichts fortschreitender Vergiftung und Verwüstung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit in aller Form auferlegt haben, gerät in den Blick – als Konkurrenznachteil. Einen solchen kann eine verantwortungsvolle Regierung ihrer Nationalökonomie nur zumuten, wenn die Konkurrenten sich zu mindestens gleich gewichtigen Einschränkungen der immer fortschrittlicheren und dabei unverändert ruinösen Geschäftsgepflogenheiten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich drängen und verpflichten lassen. Also werden in Seattle keine Schutzbedürfnisse bezüglich elementarer Voraussetzungen des gesellschaftlichen Überlebens angemeldet, sondern Ansprüche auf Schutz der nationalen Durchschnitts-Profitrate vor ihrer Gefährdung durch „Umweltschutz“-Ziele. Gegen wen entsprechende Forderungen sich richten, liegt auf der Hand: gegen solche WTO-Partner, die erstens über viel weniger gewinnträchtige Industrie verfügen, die durch umweltschützerische Restriktionen zu behindern wäre, als die großen Weltwirtschaftsmächte und die zweitens im nationalen Maßstab viel zu wenig Gewinn erwirtschaften, um sich Vorkehrungen gegen Vergiftung oder zur Entgiftung von Land und Leuten marktwirtschaftlich leisten zu können. Damit machen sie sich nämlich schon wieder eines unfairen Konkurrenzmanövers, hier: des „Umwelt-Dumpings“ schuldig – reklamieren die Anwälte des zivilisatorischen Fortschritts und bekennen sich so zur Unverträglichkeit des Bereicherungswillens, als dessen Funktionäre sie in Seattle antreten, sowohl mit der Erhaltung natürlicher Lebensbedingungen als auch mit jeglichem Gelderwerb, der einem Staat mit rückständiger Industrie und einem eher unproduktiv verwüsteten Herrschaftsbereich auf dem Weltmarkt gelingt.

4.

Die WTO-Konferenz von Seattle ist – heißt es – „gescheitert“. Die Tagesordnung für die geplante und allseits gewünschte ‚Millenniums-Runde‘ zur weiteren ‚Liberalisierung‘ und ‚Deregulierung‘ des Welthandels ist nicht zustandegekommen; wohl wahr. Nicht gescheitert ist die Stoffsammlung für die bevorstehenden Etappen im globalen Wirtschaftskrieg der imperialistischen Mächte um die Quellen kapitalistischen Reichtums auf dem Globus und alles, was sich überhaupt noch in solche verwandeln lässt. Der Kampf geht weiter, auch ohne Tagesordnung.

[1] Lenin hatte zu Anfang des 20. Jahrhunderts den „Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ ausgemacht: Im damaligen Kampf der kapitalistischen Hauptnationen um die koloniale Aufteilung der Welt, in der räuberischen Beschlagnahme und monopolistischen Sicherung von Rohstoffquellen gegeneinander, in der per „Kanonenbootpolitik“ vollzogenen „Öffnung“ fremder Landstriche für das Geschäft ihrer Monopole und Trusts, im Krieg der imperialistischen Hauptmächte gegeneinander entdeckte er die letzte, mörderische Konsequenz der kapitalistischen Produktionsweise und zugleich den endgültigen Beweis für die moralische Verkommenheit und Menschenfeindlichkeit einer Staatsgewalt, die sich in den Dienst des Großkapitals stellen läßt. Moderne Imperialisten haben es da vergleichsweise bequem, praktisch wie moralisch. Um die gewaltsame Herstellung von politischen Verhältnissen, in denen die „Gesetze“ des Privateigentums fraglos gelten, müssen sie sich endgültig nicht mehr kümmern, seit sich nun endlich die ganze Staatenwelt zur Marktwirtschaft als einzig menschenwürdiger Sozialordnung und zum Kapital als einzig denkbarem Volksernährungsmittel bekennt. Ihr moderner Wirtschaftskrieg dreht sich um die nationale Beschlagnahme von auswärtigen Wachstumsquellen in einer kapitalistisch erschlossenen Welt, in der die maßgeblichen Gewaltverhältnisse – vorerst – geklärt sind; ihr Welthandel genießt das Attribut „friedlich“, und der Dienst des Staates an dessen national profitabler Ausnutzung erfährt unter dem Namen „Standortpolitik“ höchste moralische Weihen. Und was den „imperialistischen Krieg“ des Genossen Lenin betrifft, so ist zwar keine der dafür nötigen politisch-militärischen Vorkehrungen über dieser Zivilisierung des globalen Kapitalismus obsolet geworden; diese dienen aber garantiert nur noch der gemeinsamen Garantie der anerkannt guten Sache namens Weltordnung…

[2] Die US-Regierung definiert den anstehenden Handlungsbedarf so: Die USA sind die größten Exporteure von Dienstleistungen auf der Welt. Der US-Export von Dienstleistungen nahm von 1992 bis 1998 um 47% zu… Die USA werden eine Agenda verfolgen, um Gelegenheiten für US-Anbieter zu vergrößern: Sie werden sich für mehr Offenheit in Kernbereichen wie Finanzen, Telekommunikation und im Bausektor einsetzen; das Wachstum neuer Sektoren fördern, wie Telemedizin, Satellitenfernsehen und On-Line-Unterricht; und die Diskriminierung bestimmter Methoden der Lieferung von Dienstleistungen verhindern, einschließlich des elektronischen Handels. (Clinton administration agenda for the Seattle WTO, The White House, 24.11.99). Bemerkenswert, wie ein US-Politiker die mangelnde „Offenheit“ auswärtiger Märkte beweist: Nämlich ausgerechnet damit, dass die US-Kapitale bereits so viel Geschäft auswärts machen. Sein Blick richtet sich gnadenlos darauf, dass es doch tatsächlich noch Bereiche gibt, an denen andere Nationen und nicht die USA verdienen – und dieser grauenhafte Zustand verweist angesichts der eindeutig bewiesenen Überlegenheit des US-Kapitals in der Konkurrenz um Marktanteile und Profite nur auf eines: Da verhindern nationalistische Machenschaften anderer Regierungen amerikanischen Zugriff…

[3] Bestehende WTO-Regeln gestehen, wie es so ihre Natur ist, noch allen Staaten das Recht auf Betreuung des nationalen Geldwesens zu: Der Anhang zur Vereinbarung über Dienstleistungen im GATS besagt, daß Regierungen das Recht haben, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um Investoren, Einleger und Halter von Versicherungspolicen zu schützen, und um die Integrität und Stabilität des Finanzsystems sicherzustellen. (WTO briefing note) Solche Vorbehaltsrechte befinden die maßgeblichen Wirtschaftsmächte heute als unzeitgemäß und entsprechen damit ihrer eigenen Überzeugung nach nur dem wirklichen Fortschritt bei der „Globalisierung der Finanzmärkte“: Die haben im Vollzug diverser Finanzkrisen praktisch vorgeführt, dass das einzig brauchbare staatliche Mittel, um „Integrität und Stabilität des Finanzsystems“ sicherzustellen, in einem soliden nationalen Geld liegt, das krisengeschüttelte Nationen eben – die Praxis beweist es – nicht haben. Die betroffene Staatenwelt hat ihre diesbezügliche Lektion gelernt und die passenden Umgangsweisen mit dem faktischen Entzug ihrer Geldhoheit entwickelt: „Currency boards“, mit denen die interne Geldschöpfung unmittelbar an die Summe einfließender Devisen gebunden wird, finden in bestimmten Weltgegenden zunehmend Verbreitung; in einem Fall – Ecuador – ist schon der Übergang zur endgültigen Abgabe der nationalen Geldhoheit an das dollarbesitzende Kapital erfolgt. Womit für die fachkundige Welt eines endgültig bewiesen ist: Staaten, die kein Geld haben, ist nicht damit gedient, wenn man ihnen erlaubt, so zu tun, als hätten sie welches.

[4] Die USA wollen die bereits im WTO-Reglement vorliegende Absichtserklärung, wonach der öffentliche Sektor dem internationalen Handel und auswärtiger Anlage geöffnet werden muß, wenn dort bereits eine Kommerzialisierung oder eine Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor herrschen, in die Tat umgesetzt sehen: Wir können in Seattle große Fortschritte erreichen bei den Verhandlungen um die Ausweitung des US-Geschäfts in auswärtige Gesundheitsmärkte… Die USA sind der Ansicht, dass Geschäftsgelegenheiten im ganzen Bereich der Gesundheits- und Sozialfürsorge-Einrichtungen bestehen, einschließlich Krankenhäuser, Ambulanzen, Kliniken, Pflegeheimen und Pflegediensten. (The American Coalition of Service Industries, zit. nach Economist, 4.12.99)

[5] Ein Beispiel dafür, um welch hohe Güter es dabei ging, liefert die EU-Stellungnahme zum Ansinnen der USA, nationale Sonderregelungen im Film- und Fernsehwesen als überholte Bastionen einer borniert-nationalen Kulturpolitik zu schleifen: Die EU will sicherstellen, daß sie und ihre Mitgliedsstaaten zur Aufrechterhaltung der kulturellen Vielfalt die Möglichkeit behalten, ‚ihre Befugnis zur Definition und Implementierung ihrer Kultur- und Audiovisionspolitik‘ zu bewahren und zu entwickeln. Damit kommt die EU der französischen Furcht vor einer Überschwemmung mit US-Filmen und ähnlichen Gütern entgegen, ohne allerdings die Kultur oder den audiovisuellen Sektor vollständig von den Verhandlungen über die Liberalisierung des Dienstleistungssektors auszunehmen. (NZZ 23.10.99) Gegen das Prinzip, dass Kapitalgröße und Marktmacht über das nationale Angebot an Information, Kunst und Kultur entscheiden, hat die EU selbstverständlich nichts einzuwenden – es kommt bloß immer darauf an, um wessen Kapitalmacht es sich handelt. Und da hegen die Europäer das prinzipielle Vorurteil, dass europäische Konzerne doch eher mit dem Anliegen nationaler Kulturpolitiker konform gehen, die die Massen im Bereich von Funk, Film und Fernsehen auch weiterhin mit „ihren“ ureigensten, die „nationale Identität“ ausmachenden Kulturtraditionen betört sehen wollen. Europäische Politiker möchten gerne weiterhin mit-entscheiden, mit welcher national interessierten Brille dem Staatsbürger die zu ihm als Franzosen, Spanier, Deutschen passende Schönfärberei der imperialistischen Groß- und Kleintaten der Nation unterbreitet wird. So weit geht die Liebe zum Freihandel – und die Bereitschaft zur „Teilung“ einer einträglichen nationalen Geldquelle – dann eben doch nicht, dass man sich als Europäer dem US-amerikanischen Kulturimperialismus beugt.

[6] Mit der Uruguay-Runde wurde der Schutz geistigen Eigentums in seinen verschiedenen Formen (Patente, Urheberrechte, Markennamen, gewerbliche Muster, betriebliche Geschäftsgeheimnisse, geographische Herkunftsangaben) in die Handelsordnung aufgenommen. Damit wurden multilaterale Standards für den Schutz geistigen Eigentums verbindlich und zugleich mit Hilfe des Streitschlichtungsmechanismus der WTO und im Extremfall durch Androhung von Handelssanktionen durchsetzbar. (Für Politik und Zeitgeschichte 46/99) So kann es nicht angehen, dass Händler an jeder Ecke im Zentrum Pekings Raubkopien amerikanischer Kompakt-Disketten, Hollywood-Fime und Rechner-Programme anbieten. Sie dürften das eigentlich nicht: China hat im Jahre 1995 mit den USA einen Vertrag zum Schutz geistigen Eigentums abgeschlossen und sich verpflichtet, diesen illegalen Markt auszutrocknen… Die ist nicht einmal ansatzweise geschehen.. Die Polizei ignoriert den Handel vornehm, und es ist ein offenes Geheimnis, dass sie am Umsatz beteiligt ist. (NZZ 20.11.99) Typisch in einem Staat, der die Menschenrechte nicht achtet: Immer werden die Falschen eingesperrt.

[7] Hinsichtlich der Landwirtschaft beherrschen die USA die gleiche Logik wie bei den Dienstleistungen: US-Farmer sind die besten, deshalb haben sie ein Recht auf noch mehr Geschäft: Amerikanische Farmer, Rancher und Agrikulturproduzenten sind schon immer die produktivsten und innovativsten auf der Welt gewesen. Die USA sind heute die größten Exporteure agrikultureller Produkte in der Welt und diese Exporte sichern 750.000 amerikanische Arbeitsplätze… In Seattle werden die USA darauf drängen, dass Agrikultur genauso fair gehandelt wird wie andere Sphären der globalen Ökonomie; das ist längst fällig und wird neue Gelegenheiten für amerikanische Farmer bringen. … Die EU gibt 50% ihres Gesamthaushalts für landwirtschaftliche Subventionen aus, die den Handel verzerren. Diese machen 85% der Gesamt-Weltagrarsubventionen aus… Und: Amerika ist der weltführende Produzent von Ag-Biotechnologie. Wir werden in Seattle fortfahren darauf zu bestehen, daß Marktzugang für Ag-Biotechnologie auf verläßlichen wissenschaftlichen Ergebnissen beruht. (statt, so der Vorwurf an die EU beim Streit um den Import von „Hormonfleisch“, auf bloßen „Vermutungen“.) … Das US-Recht darauf, dass auch im Agrarsektor kein anderer Standpunkt gilt als der des „fairen Handels“, sprich der überlegenen Kapitalproduktivität, verlangt deshalb, dass alte WTO-Bestimmungen, die den Staaten noch erlauben, „legitime nationale landwirtschaftspolitische Ziele zu verfolgen, einschließlich „Nicht-Handels-Anliegen“ (non-trade concerns) wie Nahrungsmittel-Sicherheit, Umwelt- und Landschaftschutz sowie strukturelle Anpassung (einschließlich Maßnahmen zur Entwicklung ländlicher Räume)“ (WTO briefing note) aus dem Verkehr gezogen werden.

[8] Zur Begründung dieser Verhandlungsposition darf die Kunstfigur des „europäischen Verbrauchers“ herhalten, der zwar belgische Gifthühner und spanische Pestiziderdbeeren bestens verträgt, von US-amerikanische Genprodukten aber schwerwiegende gesundheitliche Schäden zu befürchten hat. In bester europäischer Arbeitsteilung spielt sich der europäische Landwirtschaftskommissar als Verbraucherschützer auf, während sein deutscher Kollege von der Forschungsfront dafür wirbt, dass Deutschland in der Gen-Forschung mehr unternehmen muß.

[9] Besorgte Menschenfreunde wissen zu berichten, dass Firmen aus den Industrieländern sich Entwicklungen patentieren lassen, die auf genetischem Material beruhen, das in Entwicklungsländern gefunden wurde und für das sie wegen der Nichtpatentierbarkeit biologischen Ausgangsmaterials oder traditioneller Saatgutentwicklungen keine Schutzgebühren zahlen müssen, während sie von den Bauern in den Ursprungsländern des genetischen Materials für ihre patentierten Produktentwicklungen höhere Preise verlangen können… Ähnlich dem Sortenschutz in Europa oder den USA müssen nach WTO-Vorschrift sogar die ärmsten Entwicklungsländer bis spätestens zum Jahr 2005 per Gesetz den unlizensierten Nachbau und Handel von Saatgut verbieten… Saatgut würde infolge der Lizenzgebühren nicht nur teurer und damit unerschwinglich für die ärmeren Bevölkerungsschichten, auch die jahrhundertealte und existenzsichernde Praxis der Saatguterzeugung im eigenen Betrieb könnte zum Erliegen kommen. (SZ 23.9.99) Das Prinzip kapitalistischer Reichtumsvermehrung mögen solche Anklagen in diesen Praktiken nicht entdecken; eher bejammern sie einen Mißbrauch agrarkapitalistischer Marktmacht, dem dann wieder – ausgerechnet! – die Staatsmacht einen Riegel vorschieben soll.