Der Kampf um die „Normalisierung“ Nordkoreas
Wie die USA in Ostasien ein Stück neuer Ordnung in Angriff nehmen

Nordkorea will die Feindschaft der USA loswerden und ordnet seine Selbstbehauptungsbemühungen dem amerikanischen Sicherheitsinteresse unter: Verzicht auf das atomare Waffenprogramm gegen US Leichtwasserreaktoren und Ersatzenergie. Amerika relativiert seine Kriegsdrohung in der Methode und betreibt die Feindschaft als Dauereinigungsprozess. Das ist günstiger für die angestrebte Vorherrschaft im pazifischen Raum. Dabei kommt eines garantiert nicht heraus: die von Nordkorea angestrebte Souveränitätsgarantie.

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Der Kampf um die „Normalisierung“ Nordkoreas
Wie die USA in Ostasien ein Stück neuer Ordnung in Angriff nehmen

Die USA und Nordkorea haben die Weltöffentlichkeit Mitte August mit einem „diplomatischen Durchbruch“ im Gefolge ihrer Genfer Verhandlungen überrascht. Den Vereinbarungen zufolge verpflichtet sich Nordkorea, sein bisheriges Nuklearprogramm zu stoppen, schnellstmöglichst die Graphitreaktoren durch Leichtwasserreaktoren zu ersetzen, bei deren Betrieb weniger atomwaffenfähiges Material anfällt, auf die Wiederaufbereitung der abgebrannten Brennstäbe zu verzichten und sein radiochemisches Labor unter Überwachung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu schließen. Ferner wird Nordkorea den Atomwaffensperrvertrag weiterhin als verbindlich anerkennen, also auch die darin festgelegten Kontrollen der IAEO akzeptieren. Die USA versprechen im Gegenzug, für die Bereitstellung von Leichtwasserreaktoren und Ersatzenergie für die Übergangszeit zu sorgen. Darüberhinaus „sind die Vereinigten Staaten bereit, der Demokratischen Republik Korea Zusicherungen gegen die Androhung oder den Einsatz von Nuklearwaffen durch die Vereinigten Staaten zu geben“ (Gemeinsame Erklärung) – eine gelungene Formulierung für ein Schutzversprechen vor sich selbst! Schließlich projektieren beide Seiten die Aufnahme normaler diplomatischer Beziehungen sowie den „Abbau von Handels- und Investitionshemmnissen“ (ebd.) als Überführung des seit dem Ende des Koreakriegs andauernden Waffenstillstands in einen offiziellen Frieden. So lautet das vorläufige offizielle Zwischenergebnis, mit dem ein Dauerkonflikt beseitigt werden soll, der überhaupt erst durch die USA in die Welt gekommen und zuletzt bis „an den Rand eines Krieges“ eskaliert worden ist.

1. Was das Ergebnis für Nordkorea bedeutet

Davon war in den öffentlichen Würdigungen nur beiläufig die Rede; und wenn, so war man sich einig, daß Nordkorea mit dem Übergang zu Verhandlungen einen völlig unverdienten Erfolg verbuchen konnte. Das geht an der Sache ziemlich vorbei.

Mit den Abmachungen – von denen immer noch nicht recht klar ist, wie verbindlich sie eigentlich sind – wird dem amerikanischen Angriff auf die bisherige politische Ausrichtung und Einrichtung Nordkoreas nämlich erst einmal im Prinzip recht gegeben. Nordkorea verspricht, sich in zwei entscheidenden Souveränitätsfragen von den USA abhängig zu machen: Erstens will es sich bei der nationalen Energieversorgung umstellen und von der eigenständigen Verfügung über eine ziemlich weit gediehene Atomtechnologie Abstand nehmen. Damit verzichtet es zugleich auch auf ein atomares Waffenprogramm, egal wie weit dieses Programm bereits gediehen war oder überhaupt vorangebracht werden sollte. Davon nimmt die amerikanische Umrüstungshilfe nichts zurück, im Gegenteil: Die Bereitstellung neuer Reaktoren organisiert und garantiert diesen Verzicht viel weitergehender als die bloßen Kontrollen der Atomenergiebehörde.[1] Die USA wissen schon, warum sie die Umrüstung nicht den interessierten Russen, Japanern oder Südkoreanern überlassen wollen, sondern die nur als Mitfinanziers und Mithelfer vorsehen.

Nordkorea verzichtet also auf die Möglichkeit, sich gegen die Bedrohung von Seiten der USA und Südkoreas, mit denen es nun immerhin seit bald 40 Jahren immer noch keinen förmlichen Friedensvertrag abgeschlossen und von deren Seiten es – wie die aktuelle Konfrontation mit den USA zeigt – nach wie vor wenig Versöhnliches zu erwarten hat, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr zu setzen. Die nordkoreanische Atombewaffnung taugt nur für den Zweck, Amerika und vor allem Südkorea einen Krieg so teuer wie möglich zu machen, also für die Verteidigung gegen einen in allen Belangen überlegenen Gegner. Falls das Abkommen nicht noch scheitert, ordnet also ausgerechnet das angefeindete Nordkorea seine Selbstbehauptungsbemühungen den US-Sicherheitsbedürfnissen unter.

Nordkorea nimmt damit in einem generelleren Sinn seinen bisherigen Standpunkt nationaler Selbständigkeit zurück, unabhängig davon, wie die näheren Bedingungen aussehen und was sich Nordkoreas Politiker von einer „technisch-wirtschaftlichen Kooperation“ versprechen – wenn die koreanischen Unterhändler auf verläßlichen Garantien für die ausgehandelten „Hilfen“ bestehen, dann beweist das weniger ihre Unbeugsamkeit als ihr Bewußtsein von der Abhängigkeit, in die sich das Land mit dieser Wende begibt. Die nordkoreanische Führung stellt auch ihr Projekt einer nationalen Wiedervereinigung zurück, bei dem die Volksrepublik als selbständiger, treibender und fordernder Teil dafür einstehen wollte, daß Gesamtkorea sich auf seine eigenen Kräfte besinnt und vom amerikanischen Einfluß freimacht. Dieses Programm des Nordens ist zwar nicht definitiv aufgegeben, aber vorläufig hinter existentielle Staatsaffären zurückgetreten, die Nordkorea mit Amerika hat und jetzt mit ihm und nicht gegen es bereinigen will. Nordkorea trägt damit seinen Teil dazu bei, daß die überlegene amerikanische Macht künftig bei beiden koreanischen Staaten – im Süden in Fortsetzung der alten Frontstaatsabhängigkeit, im Norden erstmals – Einfluß auf die nationalen Ambitionen und Mittel nimmt.

Entgegen aller Hetzerei über das „starrsinnige Regime“ rückt Nordkorea also mehr oder weniger von Grundlagen, Grundsätzen und Perspektiven ab, die diesen Staat bisher ausgemacht haben. Und das ist auch gar nicht so verwunderlich. Die „bornierten Dogmatiker“ in Pjöngjang halten nämlich selber ihr bisheriges System und seine nationale Ausrichtung längst für nicht mehr haltbar und haben eine Neuorientierung auf den Weltmarkt und die politische Öffnung gegenüber den Staaten des ehemaligen Westens in Angriff genommen. Mit einigen Sonderwirtschaftszonen versuchen sie, Chinas Weg des politisch kontrollierten Übergangs zu marktwirtschaftlichen Verhältnissen nachzugehen und sich zum Billiglohnstandort zu entwickeln; so wollen sie die ökonomische Notlage bewältigen, in die sie der Wegfall bzw. die Veränderung ihrer alten Wirtschaftsbeziehungen zur Sowjetunion und zu China gestürzt hat – soweit noch Angebote existieren, werden inzwischen Weltmarktpreise und weltmarkttaugliche Devisen verlangt, die Nordkorea so gut wie gar nicht aufzubieten hat. Und politisch drängen sie seit geraumer Zeit auf erweiterte Beziehungen zu allen Staaten der Region, empfinden also selber das Bedürfnis, aus einer gewissen „Isolation“ herauszukommen. Damit verträgt sich die Feindschaft der USA und die dadurch unausweichliche innere und äußere Zwangssituation überhaupt nicht. Zweitens haben die diplomatischen Querelen insbesondere Chinas mit den USA Nordkorea überhaupt keine Existenzgarantie, geschweige denn Überlebensmittel verschafft. Im Gegenteil: Das Land sieht sich plötzlich in ganz neuer Weise von den außenpolitischen Berechnungen Rußlands und Chinas betroffen, die sich überhaupt nicht mit Nordkoreas Überlebens- und Selbstbehauptungsinteresse decken. Von einer verläßlichen Absicherung gegen die Kapitulationsforderungen der USA kann überhaupt keine Rede sein. Der Wille zur nationalen Umstellung im Verein mit der ökonomischen und politischen Notlage macht Nordkorea also erpreßbar.

Allerdings doch nicht so, daß die Machthaber in Pjöngjang freiwillig die Gleichung unterschrieben hätten, die ihnen die amerikanische Regierung aufoktroyieren will: daß ihre Öffnung dasselbe wie eine Kapitulation vor den Unterordnungsansprüchen der Weltmacht sein soll. Ein Akt staatlicher Selbstbehauptung soll das Nachgeben schon noch sein. Und verknüpft ist es deshalb mit der Berechnung, Nordkorea könnte sich durch sein Entgegenkommen eine offizielle und verbindliche Beendigung der US-Feindschaft, amerikanische Sicherheitsgarantien, die förmliche Anerkennung seiner Souveränität und darüber hinaus möglichst noch ein Stück neuer Ausstattung zu nationalem Gebrauch sichern. Ihre umstrittene Fähigkeit zum Bau von ein paar Bomben betrachten die nordkoreanischen Nationalpolitiker nämlich nicht zuletzt auch als ein Faustpfand, mit dem sie von den USA Verhandlungen nach dem Grundsatz von Leistung und Gegenleistung erreichen und eine positive Berücksichtigung sichern können. Sobald die USA Nordkorea ein Anrecht auf Souveränität zugesprochen und sich zu offiziellen Verhandlungen ohne bedingungslose Kapitulation bereit erklärt haben, war der „unbelehrbare Altstalinist“ in Pjöngjang daher bereit, über die amerikanischen Unterwerfungsansinnen mit sich reden zu lassen. Und daran hat sich auch nach seinem Tode erst einmal nichts geändert.

Allerdings ist es für Nordkoreas Führung auch unübersehbar, daß sie eine grundsätzliche Umkehrung der amerikanischen Haltung nicht erreicht hat, daß die Streitfragen jetzt überhaupt nicht auf der Grundlage des feststehenden Respekts vor ihrem Staat beigelegt werden sollen, sondern die amerikanische Regierung unvermindert fordernd, brüskierend, drohend auftritt. Und erst recht können sie überhaupt nicht übersehen, daß sie jetzt eher mehr als weniger südkoreanischen Angriffen und Eingriffsversuchen ausgesetzt sind. Der Süden, der seine bisherige Vorzugsstellung ausgerechnet dadurch relativiert sieht, daß der Norden seinen abweichenden Nationalstandpunkt zurücknimmt, tut nämlich alles, sich als der einzig wahre Vertreter Koreas in Erinnerung zu rufen: Nicht nur, daß er sich in die atomaren Umrüstungsverhandlungen mit berechnenden „Hilfs“angeboten einmischt; er beharrt auch demonstrativ darauf, daß es jetzt nur noch darum gehen kann, ob und wie sich der unter Weltmarktgesichtspunkten rückständige Norden an den reichen Süden anschließen läßt.[2] Kein Wunder, daß der eingeschlagene Verhandlungsweg in Nordkorea nicht unumstritten ist und das Land bei den Verhandlungen, bzw. ihrer öffentlichen Vor- und Nachbereitung ebenso demonstrativ auf seine Hoheit pocht.

2. Was das Ergebnis für die USA bedeutet

Das war noch viel umstrittener. Von Zumutungen für die USA, von schier unerträglichen Zugeständnissen der Clinton-Administration war in der demokratischen Öffentlichkeit, aber auch in politischen Kreisen der USA viel mehr die Rede als von den wirklichen Zugeständnissen Nordkoreas. Der vor allem interessierende Punkt der Besprechungen war die Tatsache, daß Clinton von seiner Politik der wachsenden Drohungen nach dem Vorbild der Anti-Irak-Diplomatie Abstand genommen hat, obwohl er Nordkoreas Führer genauso als Agenten des neuen Weltterrorismus und Verbrecher vorgestellt hat wie Saddam. Daß der amerikanische Präsident umschwenkt und sich plötzlich verhandlungsbereit zeigt – und das auch noch in die Wege geleitet durch einen mitten in die Feindschaftserklärungen hinein plazierten Besuch des Ex-Präsidenten Carter mit spektakulären Versöhnungsgesten gegenüber Kim Il Sung –, darüber haben sich die Kommentatoren überhaupt nicht beruhigen können. Das galt ziemlich einhellig als neuerlicher Beweis für die Unentschlossenheit und den Wankelmut des Präsidenten, als selbstverschuldete diplomatische Niederlage, als völlig unverständliche Kapitulation vor den Hinhaltemanövern Nordkoreas und als Verrat an den Weltmachtpflichten Amerikas.

Die Wende von der Kriegsdrohung zur Diplomatie

Unabhängig davon, ob nicht der amerikanische Präsident selbst gedacht haben mag, er ginge hier bis an die Grenze des Zumutbaren nachgiebig vor – dieser Kritik liegt ein naives Bild der Weltmacht zugrunde, das deren eigentliche Ziele und Probleme schlicht ignoriert, weil sie an einem denkbar radikalen Maßstab gemessen und blamiert wird: an der Auffassung, Nordkorea hätte wie jeder zur Bedrohung der amerikanisch gehüteten Weltgemeinschaft erklärte Staat umstandslos vor den US-Forderungen zu kapitulieren, und zwar umso eher und gründlicher, je prinzipieller die amerikanische Feinderklärung ausfällt; und wenn nicht, dann helfe nur Gewalt. Den Anspruch, der amerikanische Präsident müsse, wenn er sich denn schon zu Drohungen herbeiläßt, diese dann auch unbedingt mit Krieg durchziehen und dürfe einem Staat wie Nordkorea sein Anerkennungsbegehren keinesfalls durchgehen lassen, hat die amerikanische Regierung allerdings selber in die Welt gesetzt mit ihrer Tour, die amerikanischen Ansprüche auf Unterordnung Nordkoreas als dessen Insubordination gegenüber den USA bzw. gegenüber der Weltgemeinschaft zu brandmarken, der man sich nur erpresserisch und feindselig widmen könne.

Übersehen wird dabei vornehm, daß die diplomatische Kehrtwende die Drohungen gar nicht aus dem Verkehr zieht, sondern mit laufend erneuerten Feindschaftserklärungen einhergeht und vor allem auf den gelaufenen Erpressungsmanövern aufbaut. Die Diplomatie ersetzt ja nicht einfach die Kriegsdrohung, sondern nutzt sie aus. Mit dieser Drohung wird die Diplomatie vorbereitet und in Gang gebracht – nach der „Peitsche“ sei das „Zuckerbrot“ das rechte – wie US-Diplomaten es feinsinnig ausdrücken. Damit praktiziert Clinton eine neue Sorte Abschreckung: Mit der Androhung von Gewalt und Demonstrationen amerikanischer Entschlossenheit wird Nordkorea soweit wie möglich in die Enge getrieben und eingeschüchtert, um dann zu sondieren, wieweit das angefeindete Land von seiner Weigerung abläßt, sich das amerikanische Sicherheitsproblem zu Herzen zu nehmen. Dabei behält man sich vor, das signalisierte Entgegenkommen (jederzeit wieder) für überhaupt nicht ausreichend zu finden.

Auf der anderen Seite ist es allerdings keine bloße Änderung in Verfahrensfragen, wenn Clinton – nach der Sondierung Carters – eine Wende von der Strategie der Drohungen und Ultimaten zu einer – und sei es noch so feindseligen – Verhandlungsdiplomatie macht. Es bedeutet durchaus etwas für die Sache, die die USA am Fall Nordkorea durchfechten.[3]

Die berechnende Anerkennung Nordkoreas als Verhandlungspartner

Die amerikanische Regierung erkennt mit den eröffneten Verhandlungen nämlich ein Existenzrecht des verhaßten Regimes an und nimmt sich zweier Existenzprobleme an, die bisher strikt als vorgeschobene Einwände und faule Ausrede Nordkoreas galten – als Versuch, sich dem nur zu berechtigten amerikanischen Verlangen nach atomarem Verzicht zu entziehen; bestenfalls als eine Frage, die erst nach einer definitiven Unterwerfung Nordkoreas überhaupt Thema werden könnte. Sie läßt sich vorsorglich dazu herbei, sich gemeinsam mit Nordkorea den Konsequenzen des Atomverzichts zu widmen, den sie Nordkorea abverlangen.

Das betrifft auf der einen Seite die künftige Energieversorgung Nordkoreas, die die amerikanischen Unterhändler nicht ohne Hintergedanken mit zu garantieren versprechen und so zur Garantie amerikanischer Kontrolle auszugestalten planen.[4] Indem sie die zivile atomare Ausstattung zur Verhandlungsmasse erklärt, nimmt die US-Regierung – wie vorbehaltlich auch immer – eine Trennung an den bombenfähigen Gerätschaften vor, die der bisherigen US-Definition widerspricht und zudem sachfremd ist. Das Problem der Atomkontrolle besteht ja gerade darin, daß die einschlägige Technologie immerzu die Möglichkeit ihrer Umwidmung für den militärischen Zweck in sich birgt. Wenn sich das Weiße Haus jetzt bereitfindet, Nordkorea höchstoffiziell einen legitimen Gebrauch von Atommeilern zuzugestehen, dann mag das ausgehandelte Ergebnis am Ende ungefähr den amerikanischen Kontrollvorstellungen genügen. Abstand genommen hat es dafür von seinem bisherigen Ausgangspunkt, daß von der sorgsam gehüteten koreanischen Verfügung über Atomtechnologie auf den feindlichen und unberechenbaren Willen der nordkoreanischen Mannschaft zu schließen sei. Auf der anderen Seite leistet Washington – ebenfalls in Umdrehung der bisher verlangten Reihenfolge – gegenüber Nordkorea einen vorsorglichen Verzicht auf einen Atomwaffeneinsatz, bietet ihm also gewisse Zusagen gegen die Existenzbedrohung, mit der es laufend kalkuliert. Zwar gelten diese Angebote nur als Grundlage dafür, weitestgehende Gegenbeweise des Wohlverhaltens einzufordern, aber sie bedeuten damit eben doch eine Umkehrung der bisher von den USA verlangten Reihenfolge, die solche Verhandlungen bestenfalls nach strikter Erfüllung aller amerikanischen Kontrollbedürfnisse vorgesehen hat. Jetzt erklärt sich die amerikanische Regierung bereit, Nordkorea seine Atomwaffenfähigkeit gewissermaßen abzukaufen und Nordkorea seinen Verzicht mit begrenzten Angeboten schmackhaft zu machen.

Oberstes Ziel und letzte Absicht der Weltmacht ist es also gar nicht, Nordkoreas Souveränität auf Gedeih und Verderb zu zerschlagen, sondern sie auf die Weltmacht hinzuorientieren und soweit wie möglich von ihr abhängig zu machen. Perspektive ist die „Öffnung“ des Landes, die allerdings etwas anderes meint als Nordkoreas Programm, sich souverän und nach eigenem Bedürfnis einzuklinken in die Weltpolitik. „Öffnung“ heißt nämlich nach amerikanischer Lesart, dem Land Wohlverhalten abzupressen und ihm soweit wie möglich seine politische Ausrichtung vorzugeben. Seine „Aufnahme in die Weltgemeinschaft“ soll mit seiner verläßlichen Unterordnung unter die Bedürfnisse der USA zusammenfallen. Von diesem Standpunkt aus betrachtet, nimmt sich Nordkorea erst einmal wie eine einzige Zumutung aus: Das Land hat sich in den Augen der USA isoliert, es entzieht sich, ist Pressionen wie Angeboten nicht zugänglich, also unberechenbar. Es für sich berechenbar zu machen, dafür hat der Weltpolizist das Land dann erst richtig isoliert, darauf gesetzt, daß es erpressbar ist, sich dann halb ehrlich gewundert, daß es nicht einfach nachgibt, und zugleich ausgekundschaftet, ob und unter welchen Kautelen es zum Nachgeben bereit wäre. Die amerikanische Regierung hat schließlich Nordkoreas Kompromißangebote für ausreichend gehalten, sich ihnen zu widmen, und damit darauf gesetzt, daß sich Nordkorea, zum Verhandlungspartner gemacht, im amerikanischen Sinn beeinflussen läßt – und daß es damit auch, und vielleicht langfristig sogar besser und sicherer, unter Kontrolle zu bringen ist.

Die Verwandlung der Atomkontrolle in einen dauerhaften Streitgegenstand

Damit ergreift die atomare Supermacht zugleich eine neue Position zu ihrem eigenen Anliegen, ein weltweites Atomwaffenkontrollregime auszuüben. Um Nordkorea in ein System politischer Einflußnahmen und Abhängigkeiten einzugliedern, nimmt sie Abstand vom Standpunkt der Konfrontation, mit dem sie Nordkoreas Befähigung zur Atombewaffnung zunächst bekämpft hat. Für die materiell abgesicherte Mitzuständigkeit bei der nordkoreanischen Atomenergiegewinnung und deren Umstellung auf weniger leicht umfunktionierbare Technologie verzichtet sie auf den Eingriff in die nordkoreanische Souveränität, als welcher die Unterwerfung unter ein totales internationales Kontrollregiment zunächst auf die Tagesordnung gesetzt worden war. Einem Staat seine künftige Atomwaffenfähigkeit abzuhandeln und durch bedingte Anerkennung seiner damit aufgeworfenen Souveränitätsprobleme abzukaufen, wird für erfolgversprechender angesehen als das Festhalten am Prinzip des bedingungslosen Verzichts, auch wenn damit das Kontrollrecht weiterhin umstritten und Gegenstand von Verhandlungen bleibt.

Wenn die Clinton-Regierung gegenüber dem erklärten Paradefall unerlaubten Besitzes einiger möglicher Atombomben auf die rücksichtslose Demonstration verzichtet, daß das Atomwaffenstreben weltweit von den USA überall und gegen jedermann unerbittlich geahndet wird, dann hat sie diesen Fall auf die Ebene der Diplomatie zurückgenommen. Damit ist er eingereiht in eine Reihe vergleichbarer Fälle von Pakistan bis Japan, die von der Washingtoner Regierung gleichzeitig mit dem Fall Nordkorea, aber von vornherein weniger spektakulär mit den Mitteln der diplomatischen Einflußnahme behandelt werden.[5] Nordkorea – von den USA erst zum dringlichen Entscheidungsfall für das Programm hochstilisiert, atomwaffenfähigen Nationen ihr einschlägiges Potential abzupressen und sie auf Verzicht festzulegen – wird jetzt tendenziell zu einem, besonders dringlichen, aber nicht mehr exemplarisch durchzufechtenden Teil der weltpolitischen Daueraffäre „Atomwaffenverzicht“ herabgestuft, mit der die USA an allen Ecken und Enden die Staatenwelt, Verbündete wie Nichtverbündete, traktieren. So gesteht die selbsternannte Weltkontrollmacht ein, daß ihr das Problem der Proliferation sowieso erhalten bleibt und an Nordkorea nicht definitiv und schon gar nicht für die restlichen Anwärter verbindlich zu lösen ist, auch nicht mit Krieg. Der Anspruch auf Atomwaffenkontrolle ist bekundet, das Programm, sie durchzusetzen, auf die Tagesordnung gesetzt, aber der Weg dahin ist ein andere Sache.

Eine neue Strategie in der Konkurrenz um Einfluß in der Region

Krieg, das erschien der Clinton-Regierung auch aus einem übergeordneten Gesichtspunkt keine brauchbare „Option“. Für die atomare Supermacht USA geht es nämlich im Fall Nordkorea nicht bloß um jene ein bis vier verbrecherischen Atombomben, die dieser Staat angeblich schon hat oder zumindest bald bauen könnte, sondern nicht zuletzt darum, die im pazifischen Raum mit eigenen Vormachtambitionen aufwartenden Herrschaften größeren Kalibers darauf zu verpflichten, sich dem Progamm einer neudefinierten pax americana anzuschließen. Und was das bedeutet, pflegen amerikanische Regierungspolitiker gerne in das Bild zu kleiden, die Vereinigten Staaten müßten in Ostasien durch ihre Präsenz vor Ort ein dem Nordatlantikpakt vergleichbares System der Sicherheit stiften und garantieren; die regionalen Mächte seien wegen ihrer nationalen Gegensätze dazu vorerst nicht fähig und bereit; daher sei Amerika die einzig unvoreingenommene, nicht national-parteilich involvierte Macht, also der natürliche Schiedsrichter, der mit allen zerstrittenen Staaten vor Ort stabilisierende Verbindungen pflegen könnte; erforderlich sei für die Sicherheit in dieser besonders sicherheitsgefährdeten Weltgegend ein Geflecht verläßlicher amerikanischer Bündnispartner, die für die Vornestationierung zur Verfügung stehen, sowie wachsender amerikanischer Einfluß insbesondere auf die entstehende Weltmacht China. Mit dieser ideologischen Lagebeurteilung reklamieren die Macher in Washington für die Vereinigten Staaten die Rolle eines einigenden Bandes zwischen lauter Konkurrenten, die dadurch sicherheitspolitisch handhabbar gemacht werden sollen. Das zeigt nicht bloß, wie die USA die NATO heute verstehen, sondern markiert ihren komplementären Anspruch im pazifischen Raum: Als konkurrenzlos überlegene Macht wollen sie zugleich die Stellung einer anerkannten Regionalmacht einnehmen und die Konkurrenten um Einfluß in der Region möglichst alternativlos an einer amerikanischen Richtlinienkompetenz ausrichten, ihnen als überregionale Weltmacht durch quasi nachbarschaftliche Beziehungen vor Ort ihre jeweilige Rolle zuweisen. Ein Ordnungsanspruch, für den Nordkorea nur ein und perspektivisch bei weitem nicht der wichtigste Adressat ist: Japan soll als Hauptverbündeter nicht zuletzt seine militärischen Emanzipationsbestrebungen begrenzen und auf ein Amerika genehmes Maß fixieren lassen; die tatsächliche China soll durch die Stiftung ökonomischer Abhängigkeiten und durch politische Einflußnahme benutzbar und erpreßbar gemacht werden; Südkorea soll politisch loyaler Stützpunkt für Amerikas Präsenz vor Ort bleiben; Nordkorea endlich soll verläßlich einsortiert werden.

Dieses ausgreifende Programm hatte die Clinton-Regierung im Blick, als sie gegen Nordkorea die offizielle Verurteilung in der UNO angestrengt und auf weltgemeinschaftlichen Sanktionsbeschlüssen und Pressionen bestanden hat. Damit wurde die ostasiatische Staatenwelt dem Test unterzogen, wieweit sie sich für den amerikanischen Angriff gegen Nordkoreas Staatlichkeit einspannen läßt – China und Rußland als Jasager im Sicherheitsrat, Japan als Hauptträger eines im Zweifelsfall von Amerika im Alleingang beschlossenen Embargos. Eingehandelt hat sich Washington damit lauter verdeckte Versuche, sich diesem Ansinnen zu entziehen, bzw. offen zurückweisende Reaktionen. Einvernehmlich, bloß mit einem dringlichen amerikanischen Antrag war also die amerikanische Lesart einer Friedensstiftung im ostasiatischen Raum nicht durchzusetzen, durch die Drohung mit der Verweigerung der Meistbegünstigung für China und durch die Berufung auf die Bündnispflichten Japans waren keine Sanktionsbeschlüsse zu erreichen. Wenn die USA im Alleingang und aus eigener Machtvollkommenheit Nordkorea weiter in die Enge getrieben hätten, dann hätten sie die entscheidende Perspektive infragegestellt, amerikanische Sonderbeziehungen zu den wichtigen Staaten der Region aufzubauen und auszubauen. Es darauf ankommen zu lassen, das war den USA Nordkorea selber aber nicht wert.

Insofern ist die Wende zur Diplomatie auch das Eingeständnis, daß ein Diktat in Sachen Nordkorea nicht der Weg ist, um andere Nationen an sich zu binden; daß sich im Gegenteil die entscheidenden Adressaten so überhaupt nicht auf amerikanische Sicherheitsbedürfnisse festlegen lassen, sondern selber unberechenbarer werden, d.h. sich konkurrierend ins Spiel bringen, statt die Rolle eines Vollzugsgehilfen zu übernehmen. Daher hat Clinton aus dem negativ verlaufenen Test auf die Botmäßigkeit der Anrainerstaaten den Schluß gezogen, den Streitfall wieder ganz zu einer zweiseitigen Angelegenheit der USA mit Nordkorea zu machen und dem störenden Einfluß regionaler Konkurrenten zu entziehen. So will er doch noch in eigener Regie, wenn auch nicht ganz nach dem geplanten Drehbuch, den amerikanischen Einfluß auf Nordkorea ausdehnen und damit ein Stück neuer politischer Realität stiften, an dem die Nachbarstaaten nicht vorbeikönnen. Die Überführung der von den USA eröffneten Feindschaft in einen politischen Dauereinigungsprozeß, dessen Inhalt und generelle Perspektiven zwar von amerikanischer Seite vorgegeben werden, bei dem aber lauter künftige Auseinandersetzungen mit den nationalen Ambitionen auch eines sich „normalisierenden“ Nordkorea absehbar sind: Das ist der Preis, mit dem die USA an einer entscheidenden Stelle in der Region neue und anerkannte Zuständigkeiten gewinnen und politisch wie materiell absichern wollen, statt unübersehbare „Differenzen“ zu provozieren. Mit diesem Zugeständnis stellt sich die einzig verbliebene Weltmacht darauf ein, daß sie zur Konkurrenz um ein regionales Ordnungsmonopol gezwungen ist, daß das Ringen um eine anerkannte amerikanische Vormachtstellung also ein Dauerprogramm ist und bleibt, das nicht umhinkommt, mit den gegensätzlichen nationalen Ambitionen, den Quertreibereien und Widerständen zu rechnen.

3. Die bleibende Unzufriedenheit der Weltmacht

Die Weltmachtvertreter sind mehr als unzufrieden mit dem von ihnen selbst eingeschlagenen Verfahren und seinen Ergebnissen. Sie zeigen überhaupt keine Begeisterung darüber, daß sie eine weitere Eskalation oder gar einen Krieg größeren Ausmaßes vermieden haben, sondern lassen sich ziemlich unwidersprochen weltöffentlich der Nachgiebigkeit bezichtigen. Das ist gar kein Wunder. Daß sie Krieg nicht für tauglich befunden haben, heißt ja umgekehrt überhaupt nicht, daß der Verzicht darauf, der Übergang zum Geschäft der diplomatischen Erpressungen und Angebote ihre Weltordnungsbedürfnisse zufriedenstellt. Im Gegenteil. Statt daß Nordkorea weltöffentlich zu Kreuze kriecht, honoriert die fordernde Weltmacht – anders als im Falle Kubas – den Willen eines dem Weltterrorismus zugeschlagenen Regimes, sich mit ihr ins Benehmen zu setzen: Zum Zwecke der „Öffnung“ gesteht sie ihm lauter ökonomische, politische und militärische Interessen zu, denen mit Angeboten entgegengekommen werden muß. Ein vom amerikanischen Weltmachtinteresse aus gesehen äußerst problematisches Ergebnis, ist doch damit die Unterordnung unter amerikanische Kontrollansprüche zu einer Frage des Preises gemacht, den die USA dafür zahlen.

Die US-Regierung leidet ferner daran, daß sie Atomwaffenkontrolle zur Verhandlungsmasse gemacht hat, also unweigerlich den Eindruck befördert, Verweigern ihrer Kontrollansprüche würde sich auszahlen. Es wird schon etwas daran sein, daß andere Interessenten dem Verlauf der Korea-Affäre das Signal entnehmen, die amerikanische Führung honoriere am Ende nationalen Starrsinn und gebe sich am Ende wohl oder übel mit ziemlichen Abstrichen von ihrem Programm zufrieden. Das macht Staaten, die sowieso alles andere als Zurückhaltung an der Atomwaffenfront im Sinn haben, nicht gerade empfänglicher für US-Vorbehalte.

Und schließlich leidet die Clinton-Administration daran, daß sie, um ihren Einfluß auf die Nationalismen der Region zu stärken und sie an sich zu binden, einer radikalen Konfrontation aus dem Wege geht. Um ihren Einfluß in der Region zu festigen, läßt sie sich zu einer Diplomatie mit dem ausgemachten Feindesland herbei, die den demonstrativ auf die Tagesordnung gesetzten kompromißlosen Maßstab relativiert und damit in aller Augen ziemlich blamiert, ausgerechnet wo es darum gehen soll, ein Exempel der „neuen Weltordnung“ zu statuieren. Zumindest sieht es die Regierung selber so; denn von ihrem Weltmachtprogramm hat sie überhaupt keine Abstriche gemacht. Umso zweifelhafter erscheint ihr das eingeschlagene Verfahren. Deswegen befrachten die amerikanischen Unterhändler es umgekehrt mit dem eigentlich unerfüllbaren Anspruch, es müßte die amerikanischen Anliegen umso verläßlicher garantieren und zur neuerlichen Demonstration ihrer Weltvormachtrolle taugen. Der eingeschlagene Weg steht also weiterhin unter einem Elementarvorbehalt.

Das bekommt Nordkorea zu spüren. Zwei Tage nach dem Zustandekommen des Rahmenabkommens von Genf stellte der amerikanische Präsident die „ungeklärten Fragen“ in den Mittelpunkt und erklärte unmißverständlich, daß es ohne die koreanische Einwilligung in „Sonderinspektionen“ weder Reaktoren noch die versprochene „Normalisierung“ geben werde. Die Regierung von Nordkorea reagierte mit der Feststellung, sie werde „ihre Souveränität nicht als Preis für die Lieferung von Leichtwasserreaktoren durch die USA aufs Spiel setzen“ (Süddeutsche Zeitung, 22.8.). So wurde offenkundig, daß Nordkorea die förmliche Anerkennung seiner Hoheitsrechte über die eigenen Militär- bzw. Nuklearanlagen als Bedingung seiner Bereitschaft zum Verzicht auf militärisch nutzbare Nukleartechnologien betrachtet, während die USA die Anerkennung des von ihnen beanspruchten Kontrollrechts zum entscheidenden Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der „politischen Öffnung“ Nordkoreas machen, ohne welche die amerikanische Kriegsdrohung nicht zurückgezogen wird. Zum Beweis für die bleibende Kriegsbereitschaft der USA auch und gerade nach dem „Durchbruch“ bei den Verhandlungen ließ Clinton anschließend die südkoreanischen und seine vor Ort stationierten Streitkräfte „den Krieg mit Nordkorea simulieren“ – „ungeachtet der Proteste Pjöngjangs“ (Süddeutsche Zeitung, 23.8.).

[1] „Die Leichtwasserreaktoren werden als weniger verbreitungsgefährdet angesehen als Nordkoreas altes System, weil die verbrauchten Brennstäbe weniger zur Produktion von Waffen geeignet sind und Nordkorea von anderen Ländern für die Lieferung des für den Betrieb erforderlichen hochangereicherten Urans abhängen würde. Amerikanische Regierungsvertreter sind der Auffassung, ein von der Außenwelt für angereichertes Uran abhängiges Nordkorea würde die internationalen Normen und Sicherheitsvorschriften eher einhalten.“ (Amerika-Dienst 17.8.94)

[2] Während Südkoreas Staatschef auf der einen Seite seine Beteiligung an der amerikanischen Neuregelung der nordkoreanischen Energieversorgung ausgerechnet als „erstes Großprojekt für eine nationale Entwicklung ganz Koreas“ anbietet, geht er gegen demonstrierende Anhänger einer Wiedervereinigung unter antiamerikanischen Vorzeichen mit aller Härte vor und leistet sich auch sonst bei jeder Gelegenheit Akte gezielter Feindschaft. Kein Wunder, daß Nordkorea das „Hilfsangebot“ als „aufdringliche Einmischung“ in eine Angelegenheit, die allein Pjöngjang und die Vereinigten Staaten betreffe, entschieden zurückweist. (Süddeutsche Zeitung, 29.8.94)

[3] Die weltpolitischen Zielsetzungen, die die USA im und am Fall Nordkorea durchsetzen wollen, erläutert ausführlich der Artikel „Nordkorea – Schon wieder ein Fall für die ‚Neue Weltordnung‘“ in: GegenStandpunkt 2-94, S.152.

[4] Wie realistisch allerdings die Absicht ist, die Umrüstung der nordkoreanischen Energieversorgung auf Leichtwasserreaktoren in amerikanischer Hand zu monopolisieren und Japan, China sowie Rußland dafür bezahlen zu lassen, sei dahingestellt.

[5] Im Fall Japans pochen die USA auf die überkommenen politischen Beziehungen, die Japan dem militärischen Schutz und damit der Kontrolle der USA unterstellen. Mit Pakistan und Indien, die längst über Atomwaffen verfügen, setzen sie sich diplomatisch auseinander. Immerhin ist das Bemühen um deren Beschränkung bis zur Drohung mit einem Waffenembargo gediehen, weil Rücksichten auf ein militärisches Gegengewicht gegen einen Ostblock und ein kommunistisches China nicht mehr notwendig sind. Im Falle Taiwans haben die USA mehrmals entschieden gegen Bemühungen interveniert, sich atomwaffenfähig zu machen. Nebenbei lauter Beweise, wie wenig apart das behauptete Verbrechen Nordkoreas ist.