Der Fall Honecker

Das Verfahren gegen Honecker als Beweis, dass der Sieg über die DDR die Vollstreckung einer höheren Gerechtigkeit im Kampf gegen ein ‚Verbrecherregime‘ ist. Die imperialistischen Manöver, anhand der Behandlung Honeckers das Ausland auf die deutsche Sicht gegenüber der Ex-DDR festzulegen.

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Der Fall Honecker

Warum und wofür muß Honecker verknackt werden?

Seit über einem Jahr läßt die Bundesregierung nicht locker. Daß Honecker unbedingt vor ein deutsches Gericht muß, ist mittlerweile von Chile bis Nordkorea bekannt. Bloß, warum eigentlich? Warum ist es von so enormer Wichtigkeit, ob der Mann in einem deutschen Knast oder in irgendeinem Exil stirbt?

Sämtliche Ideologien, mit denen der Rechtsstaat üblicherweise seine Strafaktionen begründet, scheiden im Fall Honecker offensichtlich aus. Es handelt sich nicht um einen „gefährlichen Wiederholungstäter“. Er hat weder vor, den Anschluß der DDR rückgängig zu machen, noch wäre er dazu in der Lage. Er ist nach Meinung aller maßgeblicher Beobachter „nicht resozialisierbar“. Um „Abschreckung“ kann es auch nicht gehen. Es gibt nämlich weit und breit keine politische Opposition, die sich für die Wiederbelebung seiner real-sozialistischen Staatsalternative stark machen würde. Bis jetzt ist er noch nicht einmal ein „gewöhnlicher Verbrecher“: An ihm Verbrechen nach allen Regeln der richterlichen Kunst nachzuweisen, die er als DDR-Chef begangen haben soll, sind deutsche Staatsanwälte sehr bemüht.

Die Experten der Sonderabteilung „Regierungskriminalität“ der Berliner Staatsanwaltschaft sind dieser Aufgabe nachgekommen und haben in einem ersten Schritt unlängst die heiß ersehnte Anklageschrift vorgelegt. Ihren politischen Auftrag haben sie jedenfalls begriffen:

„Ich wende mich entschieden gegen Äußerungen, daß es eigentlich gleich sei, was in der Anklage stehe, Hauptsache Honecker komme vor Gericht.“ (Der leitende Chefermittler in Sachen Regierungskriminalität in der DDR, Christoph Schaefgen, SZ 14.12.91)

Wo doch die Sache vielmehr umgekehrt ist: Weil die politisch-moralische Verurteilung Honeckers als Schwerverbrecher ganz unabhängig von der derzeit gültigen bundesdeutschen Paragraphenwelt längst feststeht, wäre es ein Justizskandal, ihn „bloß“ wegen solcher Lächerlichkeiten wie „Machtmißbrauch und Korruption“ anzuklagen. Hier ist der ganze Sachverstand deutscher Chefankläger gefordert:

„Die Berliner Staatsanwaltschaft erarbeitet eine Anklageschrift gegen Erich Honecker, die weit über die Vorwürfe im Haftbefehl hinausgeht… Die Anklageschrift soll nun, wie Schaefgen erläuterte, repräsentativ für die Grenzsicherung der DDR sein… Das Landgericht Berlin hatte nach einer Haftbeschwerde der Anwälte Honeckers das strafbare Verhalten Honeckers nicht als Täterschaft, sondern als Anstiftung zum Totschlag gewertet. Die dafür vom Strafgesetzbuch vorgesehenen Strafen sind freilich identisch. Die Anklageschrift soll… Honecker die Anstiftung zum Totschlag in einer noch nicht feststehenden Zahl von Fällen – es dürfte sich wohl um mindestens 20 handeln – vorwerfen.“ (SZ 14.12.91)

Bleibt nur noch das Manko, daß das bundesdeutsche Strafrecht die „Anstiftung zum Totschlag“ bisher als Anstiftung zur Tötung einer bestimmten Person definiert. Aber auch das Problem ist in Arbeit: Nach Auskunft der Berliner Justizsenatorin Limbach wurden ihre Strafverfolger für die gerechte Aburteilung Honeckers eigens dazu angestiftet, einen neuen aparten Straftatbestand zu erfinden: die sogenannte „Kettenanstiftung“.

Es ist also eine Anklageschrift bestellt, die so ungefähr auf Lebenslänglich hinausläuft, und die wird geliefert werden. Dabei geht es selbstverständlich

„nicht darum, einem alten Mann irgendein Übel anzutun“ (Heribert Prantl, SZ 16.12.91).

Diese Vorstellung wäre erstens ziemlich verfassungswidrig, angesichts der festen Einbildung des Rechtsgelehrten von der Süddeutschen Zeitung, daß

„die Regeln des deutschen Strafverfahrens vor allem Schutzvorschriften für Beschuldigte sind.“

Zweitens sind alle sensiblen Demokraten jederzeit bereit, einen Halbsatz über die „Tragödie eines alten Mannes“ von sich zu geben:

„Mein persönliches Mitleid gilt ihm voll und ganz, weil ich sehr stark die Tragik sehe; ich muß das aber als Bundesjustizminister sehen: Es gilt gleiches Recht für alle.“ (Klaus Kinkel, SZ 23.10.91)

Es geht also drittens um Höheres: Es geht um den „inneren Frieden im neuen Gesamt-Deutschland“; es geht um „unser aller Gerechtigkeitsempfinden“; es geht darum, „daß es unerträglich ist, die Kleinen zu hängen und die Großen laufen zu lassen.“ (Kohl, Süßmuth, Thierse, Lafontaine, Blüm, Weizsäcker, Engholm, Bohley …und ihre Sprachrohre in der gesamten bundesdeutschen Öffentlichkeit)

„Wer Mauerschützen verfolgen läßt, darf die Flucht von Befehlshabern nicht billigend in Kauf nehmen. Wer aus der gnadenlosen Jagd auf mutmaßliche IM politischen oder materiellen Profit zieht und dem Treiben der eigentlichen Täter lässig zuschaut, stellt Recht und Moral auf den Kopf.“ (Roman Arens, FR 22.2.92)

Der Vorschlag, dann sollte man halt die Mauerschützen und „mutmaßlichen“ IM in Ruhe lassen, zumal es heutzutage sowieso nur noch astreine demokratische Grenzen zu schützen und nur noch garantiert rechtsstaatliche Geheimdienste zu informieren gibt, geht natürlich voll daneben. Der Rechtsstaat muß sich nämlich

„streng an seine eigenen Regeln halten, um aus dem Tief (das seine Anhänger in den liberalen Redaktionsstuben ausgemacht haben) wieder herauszukommen.“ (Roman Arens, FR 22.2.92)

Und das macht er nun ja auch, der Rechtsstaat: Er hält sich an seine ureigenen Regeln:

„Schaefgen war nach seinen Worten nicht unglücklich darüber, daß der Mauerschützenprozeß gegen vier des Totschlags angeklagte frühere Grenzsoldaten vor dem Prozeß gegen Honecker und Genossen laufe. Er könne nicht Anstiftung verfolgen, ohne die Haupttat zu haben.“ (SZ 14.12.91)

Ein klares Wort des Chefanklägers in Sachen „Regierungskriminalität der DDR“ zum berühmten Verhältnis der Verfolgung von „Kleinen und Großen“: Die Kleinen muß der Rechtsstaat leider „hängen“, damit er sich das, worauf es ihm eigentlich ankommt, einen Verfolgungstitel gegen die Großen des besiegten feindlichen Staates, rechtsstaatlich einwandfrei zurechtlegen kann.

Unser Rechtsstaat verfolgt eben nur rechtsstaatlich sauber. Damit ist dann hinreichend klargestellt, daß sich jeder Gedanke an „Siegerjustiz“ oder niedere Rachegelüste verbietet:

„Das Insistieren auf Überstellung eines gesuchten Beschuldigten ist nicht Teil einer Staatsjagd, sondern normales Procedere eines juristischen Verfahrens.“ (Heribert Prantl, SZ 16.12.91)
„Klarheit und Eindeutigkeit sind für den Rechtsfrieden nötig. Sie haben nichts mit Rache an einem Menschen zu tun.“ (Roman Arens, FR 22.2.91)
„Der Strafprozeß ist keine moderne Variante eines antiken Triumphzuges, in dem der siegreiche Feldherr die führenden Staatsmänner des Gegners dem Volk vorführte.“ (Heribert Prantl)

Wenn das dermaßen eindeutig und klar ist, warum muß man es dann in mindestens 85 Leitartikeln immer wieder betonen? Zumal die aufgeklärten Anhänger des modernen Strafprozesses noch jedesmal bei der Ausmalung von Rachegemälden landen, wenn sie die Notwendigkeit, Honecker den Prozeß zu machen, drastisch vorführen wollen:

„…noch schlimmer (als die Provokation des Rechtsstaats) aber ist die fortdauernde Verhöhnung und Verletzung der Opfer der kolossal mißratenen Menschheitsbeglückung von drüben. Wie sollen die, die um Lebenschancen oder noch mehr betrogen worden sind, damit umgehen, daß den beiden Haupttätern die Flucht gelungen ist… Mielkes verrückte Flucht in die Lächerlichkeit – egal ob simuliert oder nicht – …sowie Honeckers Moskau-Flug und vielleicht sogar der Verlauf seiner Krankheit: Beide Ex-Potentaten haben den bequemen Königsweg aus der Verantwortung genommen. Dieser Ausweg kann und muß ihnen verstellt werden.“ (Roman Arens, FR 22.2.91)

Am besten arbeitet der Mann schon mal ein Gesetz aus, mit dem Schweigen vor einem ordentlichen deutschen Gericht genauso verboten und „verstellt“ werden kann wie der hinterhältige bequeme Krebstod. Damit haben die Zonis zwar keine einzige neue Lebenschance, geschweige denn noch etwas mehr, aber sie haben noch bessere Chancen, ihre Ex-Potentaten in einem modernen rechtsstaatlich fairen Prozeß ganz sachlich und ohne jeden Triumph vorgeführt zu bekommen.

Es mag ja jede Menge Zonis und Wessis geben, die eine tiefe Genugtuung erfüllen würde, wenn sie endlich den ehemaligen DDR-Chef als Knasti sehen könnten Wenn man sonst nichts besseres mehr vorhat im Leben, bringt auch so was Genuß…

Es stimmt deshalb aber noch lange nicht, daß der deutsche Rechtsstaat wegen und im Auftrag seiner rachelüsternen Untertanen den ehemaligen DDR-Chef um die halbe Welt verfolgt. Der Staat nimmt mit seiner Rechtslage noch jeden Schuft in Schutz, der sich an seinen Gesetzen nicht vergangen hat. Zur Anpassung seiner Rechtslage an die Empörung seiner Bürger läßt er sich herbei, wenn Staatsinteressen das gebieten. Und das gesunde Volksempfinden, auf das sich Kinkel und Co. bei ihren Auslieferungsbemühungen jetzt berufen, wurde durch den unnachgiebigen Entschluß der bundesdeutschen Regierung, die gesamte Regierungstätigkeit in der DDR zum Kriminalfall zu erklären, überhaupt erst so richtig erzeugt. Sobald die öffentliche Empörung in Sachen Honecker in den letzten Monaten nachließ oder das deutsche Volk in Meinungsumfragen mehr dazu tendierte, man solle den alten Honecker lassen, wo er ist, wurden neue „skandalöse Enthüllungen“ nachgereicht. Eine der letzten Gemeinheiten, die der Mann sich geleistet hat, bestand bekanntlich in dem Verbrechen, trotz Einweisung in ein Moskauer Krankenhaus nicht die kleinste Lebermetastase vorweisen zu können…

Die Liquidierung der DDR setzt eben alle alten bundesdeutschen Verurteilungen dieses „Gebildes“ in Kraft und unwidersprechlich ins Recht. In diesem Sinne betreibt die neue gesamtdeutsche Obrigkeit die rückwirkende moralische Vernichtung des realsozialistischen Machwerks. Dazu hat sie das Urteil in die Welt gesetzt, daß die Annexion der DDR nicht bloß als Sieg über ein gegnerisches Staatswesen zu begreifen ist, sondern als Ausräucherung eines organisierten Verbrechernestes. Spätestens seit dem endgültigen Niedergang der Sowjetunion ist sie entschlossen, dieses geschichtsmoralische Urteil in einem rechtsstaatlichen Schauprozeß gegen den ehemaligen DDR-Chef zur Würde eines juristisch festgestellten Tatbestands zu erheben.

„Wichtiger als die Bestrafung eines alten Mannes ist ohnehin die Protokollierung der Perversionen eines Staatswesens. Es gibt kein anderes Verfahren, das dies so penibel könnte.“ (Heribert Prantl, SZ 12.9.91)

Ob der Mann überhaupt weiß, was er da sagt? Er benennt den Zweck der ganzen Veranstaltung: die Verurteilung eines längst als „Perversion“ entlarvten Staatswesens. In seiner Begeisterung für die „Akkuratesse und Fairneß“ des deutschen Strafrechts macht es ihm gar nichts aus, daß es hier nicht ums Strafrecht geht, sondern um ein politisches Verdikt über ein Staatswesen, das in dem Sinn nun wirklich nicht eingesperrt werden kann. Er ist stolz darauf, daß die ganze „penible“ Rechtsfindung zu gar nichts anderem taugen soll, als ein längst feststehendes moralisches Urteil über den alten Staat wie einen juristisch einwandfrei ermittelten Straftatbestand zur Schau zu stellen.

Wenn der alte Honecker dagegen eine Erklärung verbreiten läßt, in der tatsächlich behauptet wird:

„Dem Bestreben der Regierung der Bundesrepublik, den ehemaligen Vorsitzenden des Staatsrates und des nationalen Verteidigungsrates der DDR vor Gericht zu stellen, liegt die politische Absicht zu Grunde, mit den Repräsentanten des „Unrechtsregimes der DDR“ abzurechnen.“ (Wortlaut der Sieben-Punkte-Erklärung Honeckers, Dezember 1991)

dann hat er mit solchen Behauptungen mal wieder bewiesen, daß er mindestens „aus der Geschichte nichts gelernt“ (SZ,12.10.91) hat. Und wenn er dann auch noch in einem Fernseh-Interview erklärt, daß nicht seine Zonis eine Revolution gemacht haben, sondern die DDR von außen gekippt wurde, dann befindet er sich mit dieser Sicht der Dinge zwar in guter demokratischer Gesellschaft. Immerhin haben sich Kohl und Genscher höchstpersönlich bei Ungarn und bei Gorbatschow für deren Hilfeleistungen in Sachen deutscher Einheit bedankt. Aber weil Honecker mit seiner Erinnerung den moralischen Triumph der gesamtdeutschen Demokraten relativieren will, hat er nicht etwas allgemein Bekanntes gesagt, sondern Anzeichen von „Realitätsverlust“ gezeigt und sich

„nicht nur als nicht lernfähig, sondern als nachgerade noch starrer und verhärteter erwiesen.“ (SZ, 12.10.91)

Kurz, der Mann ist seiner alten Geisteshaltung treu geblieben. Er repräsentiert weiterhin die Idee einer rechtmäßigen Eigenstaatlichkeit der DDR, wenn er sich auf seine Rechte und Pflichten als Staatsoberhaupt der DDR beruft und den Strafanspruch und das Auslieferungsbegehren der BRD für völkerrechtswidrig erklärt. Er steht auch nachträglich noch zu seinem realsozialistischen Lebenswerk. Um so mehr bietet er sich als Objekt für die Demonstration an, auf die das neue Deutschland scharf ist. Seine Anträge auf „ehrenvolle Übergabe“ und seine Bedingung, bei einer Einreise nach Deutschland nicht als Verbrecher behandelt zu werden, treffen genau den Kern der Sache und werden deshalb zurückgewiesen. Die „Ehre“, als politischer Gegner behandelt zu werden, soll ihm gerade verweigert werden. Er wird als „gemeiner Totschläger“ gebraucht, gerade weil er bloß das für seine Verfolger gar nicht ist. So einer hat keine Bedingungen zu stellen, sondern hat sich von der Berliner Justizsprecherin Barbara Burghard über „klassenlose Justiz“ aufklären zu lassen:

„Schon allein um jeglichem Vorwurf die Spitze zu nehmen, es könne sich im Fall Honecker um Klassenjustiz handeln, würde der Moskau-Flüchtling nach seiner Festnahme wie ein normaler Untersuchungshäftling behandelt. Keine Spezialzelle mit Sonderbewachung also. Kein gesondertes Essen. Die übliche Besuchsregelung.“ (FR, 13.12.91)

Ob Honecker, falls sie ihn wirklich kriegen, dann tatsächlich in den Knast wandert, oder ob ihm Verhandlungs- und Haftunfähigkeit bescheinigt wird, ist für die beabsichtigte Demonstration zweitrangig. Auch Schwerverbrecher können haftunfähig sein. Das kann man dann – ganz nach persönlichem Geschmack – entweder als die wunderbare Humanität des Rechtsstaats bewundern oder als dessen Zaghaftigkeit und Schlaffheit verdammen. Die verantwortliche Presse rechnet nach ihren umfassenden Vorarbeiten eher mit einer weithin verbreiteten „Rübe-ab-Stimmung“ im Volk, erklärt sich auf alle Fälle aber schon mal bereit, auch „elende Prozeßergebnisse“ – wenn auch mit leichtem Zähneknirschen – öffentlich zu verkaufen:

„Es darf das Verhalten von Justiz, Politik und Diplomatie nicht bestimmen, daß auch das rechtsstaatlich unabdingbare Verfahren gegen Honecker mutmaßlich ein elendes Resultat haben wird, etwa eine weithin als zu gering empfundene Strafe oder Haftunfähigkeit krankheitshalber, falls der Prozeß überhaupt zum formalen Abschluß käme. Aber ein solches Ende wäre – wenn auch mit Mühe – öffentlich erklär- und diskutierbar, anders als die humanitär drapierte Feigheit, die opportunistische Entscheidung, den Mann laufen zu lassen.“ (FR, 22.2.92)

Die Eroberung der DDR wird der Bundesregierung von keiner Macht der Welt bestritten. Sie hat den zweiten deutschen Staat endgültig im Sack. Zufrieden ist sie damit nicht. Sie genehmigt sich in aller Freiheit die Inszenierung auch des moralischen Endsiegs über das verflossene gegnerische System. Deshalb läßt sie im Fall Honecker nicht locker. An seiner Person will sie den Musterprozeß gegen die gesamte alte DDR führen: Dieses „Gebilde“ mit all seinem Inventar ist nicht politisch, sondern strafrechtlich zu beurteilen, auch wenn die strafrechtlichen Gesichtspunkte überhaupt erst noch erfunden werden müssen.

Am Fall Honecker hat die Bundesregierung diesen Standpunkt nicht nur im Innern durchgesetzt. Sie hat sich im Laufe des letzten Jahres zunehmend dreister als imperialistische Macht aufgeführt, die von auswärtigen Souveränen die Übernahme ihrer DDR-Verbrechensbekämpfung verlangen kann.

Deutsch-Deutsche Vergangenheitsbewältigung weltweit, oder: Hallstein-Doktrin 2. Auflage

Im Verhältnis zur restlichen Staatenwelt hat die Bundesregierung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Macht- und Erpressungsmitteln darauf hingearbeitet, die Eigenstaatlichkeit der DDR quasi rückwirkend aufzuheben. Staaten, die bis neulich noch einen geregelten bis freundschaftlichen diplomatischen Verkehr mit dem zweiten deutschen Staat unterhalten haben und deshalb nicht geneigt sind, den Fall Honecker ohne weiteres in der Abteilung „internationale Verbrechensbekämpfung“ abzubuchen, werden in aller Deutlichkeit darauf aufmerksam gemacht, daß diese Sicht der Dinge als „unfreundlicher diplomatischer Akt“ gegen das neue Großdeutschland gewertet wird.

Die erste Macht, die das zu spüren bekam, war die (damals noch existierende) Sowjetunion. Auch wenn die unter ihrem (damals noch regierenden) Präsidenten Gorbatschow der Bundesregierung die DDR geschenkt hat, wofür von Kohl bis Thierse „wir alle“ „unserem Gorbi“ bekanntlich unendlich dankbar sind. So dankbar, daß unsere Politiker während der Verhandlungen über den Zonen-Anschluß hochgradig sensibel vorgingen:

„Die Beziehungen zur Sowjetunion waren hoch sensibel, Gorbatschow sollte nicht in Bedrängnis gebracht und der 2+4-Vertrag nicht durch eine Verhaftung Honeckers gefährdet werden. In der Tat gab es bei der Debatte über die Ratifizierung des Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland im sowjetischen Parlament offensichtlich starke Kräfte, die ihre Zustimmung zum Abkommen an Bedingungen knüpften: Sie wollten nicht, daß Honecker vor Gericht gestellt werde oder sein Leben in einem deutschen Haftkrankenhaus beende.“ (SZ, 23.10.91)

Die Deutschen haben ihren 2+4-Vertrag gekriegt und die Sowjetunion hat klargestellt, wie sie die Rechtslage im Fall Honecker sieht. Eine Rechtslage, die – zumindest im März 91 – selbst der große Rechtsexperte Heribert Prantl rein völkerrechtsmäßig gesehen nicht ganz von der Hand weisen wollte:

„Die humanitären Argumente der Sowjets machen im übrigen nur eine völkerrechtliche Verteidigungslinie sichtbar, mit der sich die Bundesrepublik ziemlich schwer tut: Sie berufen sich auf die Immunität Honeckers als Staatsoberhaupt der früheren DDR. Die Immunität von Staatsoberhäuptern dauert nach dem Völkerrecht für Amtshandlungen über die Amtszeit hinaus fort. (Unser Völkerrecht denkt eben an alles!) Die Bundesregierung geht zwar davon aus, daß die Immunität Honeckers mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik erloschen ist. Die Ministerialjuristen weisen darauf hin, daß weder der Einigungsvertrag noch der 2+4-Vertrag ein Verbot enthält, das Staatsoberhaupt der ehemaligen DDR wegen Amtshandlungen zu belangen. (Aber unsere Ministerialjuristen denken erst recht an alles!) Diese Ansicht ist jedoch nicht unangreifbar: Die Sowjetunion hat stets betont, daß die Eigenstaatlichkeit der DDR mit den genannten Verträgen nicht rückwirkend aufgehoben wird.“ (SZ, 16.3.91)

Aus ihren Erfahrungen mit ihren „sensiblen“ deutschen Verhandlungspartnern wußten die damaligen Sowjetführer offensichtlich ganz genau, daß sich das neue Deutschland von einer ehemaligen Siegermacht keine noch so harmlosen Bedingungen mehr stellen läßt. Sie haben Honecker ausfliegen lassen, bevor sie den 2+4-Vertrag übergeben haben. Und schon durfte gehetzt werden: „Unsensibler Akt der Sowjets“ war einer der harmloseren Vorwürfe unserer freiheitlich-liberalen Öffentlichkeit. Die sich und ihre Leser – streng nach dem Motto: Sind wir jetzt souverän oder nicht? -selbstverständlich auch fragte, ob man die Sache nicht auch mit ein bißchen Militäreinsatz hätte verhindern können.

Gegen die Gewaltphantasien der kritischen Öffentlichkeit wirkten die verantwortlichen Bonner Politiker geradezu friedfertig. Oder, genauer gesagt, sie erwiesen sich nach dem fundierten Urteil links-liberaler Journalisten mal wieder als hoffnungslose Schlappschwänze:

„In der Neuen Osnabrücker Zeitung zeigte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Gerster, Verständnis dafür, daß die Bundesregierung nichts unternommen hat, um Honecker mit Gewalt im Lande zu halten. In einer kritischen Phase, in der es um die Schlußabstimmung des 2+4-Vertrages gegangen sei, wäre es unmöglich gewesen, etwa Militärflughäfen zu blockieren.“ (SZ, 18.3.91)
„Für einen Zugriff auf den im sowjetischen Militärhospital in Beelitz untergebrachten Beschuldigten sah die Bundesregierung keinerlei Möglichkeit… So schnell kapituliert das vereinte Deutschland vor dem Staatsterror der ehemaligen DDR.“ (Heribert Prantl, SZ, 16.3.91)

Die beklagte „Kapitulation“ dauert jetzt bekanntlich mehr als ein Jahr. Als erster hat sich noch im März 91 Genscher auf den Weg nach Moskau gemacht und in seiner unnachahmlichen diplomatischen Art folgendes klargestellt:

„Genscher kündigte an, bei seinem Treffen mit Staatspräsident Gorbatschow und Außenminister Bessmertnych die sofortige Auslieferung Honeckers zu verlangen. Den Einsatz wirtschaftlicher Druckmittel zur Durchsetzung dieser Forderung … lehne er ab. Bonn sei mit dem Verzicht auf solche Druckmittel bisher gut gefahren… Dennoch werden in Bonn mit Spannung die sowjetischen Reaktionen auf die kritischen Fragen Genschers erwartet. Davon dürfte die Weiterentwicklung der Beziehungen mit abhängen.“ (FR, 18.3.91)

Das dialektische Verhältnis zwischen „Verzicht auf wirtschaftliche Druckmittel“ und der „Weiterentwicklung der Beziehungen“ hat dann Klaus Kinkel, damals noch als Bundesjustizminister, auf mehreren Tourneen durch die in Auflösung begriffene Sowjetunion vertieft. Daß Gorbatschow auf dem absteigenden Ast war, war spätestens seit dem „gescheiterten Putsch“ im August 91 unschwer zu übersehen. Um so mehr mußte man seiner russischen Konkurrenz mit Jelzin an der Spitze Dampf machen. Es hat dem „Lieblings-Gorbi“ aller Deutschen nichts genutzt, dem deutschen Volk und seinen „Freunden Helmut und Hans-Dietrich“ im „Stern“ die Frage zu stellen:

„Soll nun nach der deutschen Wiedervereinigung auch auf diesem Gebiet (dem Fall Honecker) ein Revanchismus, ein Weg der Rache eingeschlagen werden?“

Die Antwort lautet nämlich klar und deutlich: Ja! Mit Fragen dieser und Appellen folgender Art machte Gorbatschow sich daher eher unbeliebt:

„Die Russen haben den Deutschen vergeben, die in der Wehrmacht unter Hitler gedient haben.“

Wenn dieser Mann die Auflösung des Ostblocks als eine einzige Vergebungs- und Versöhnungsfeier zwischen Völkern verstanden hat, dann war das sein Fehler. „Wir“ haben nichts zu vergeben, und wir lassen schon gleich nicht die alte Wehrmacht mit ihren soldatischen Tugenden auf eine Stufe mit dem Schwerverbrecher Honecker stellen.

Und wenn er dann als entmachteter Chef des ehemaligen Hauptfeinds auch noch zu bedenken gab:

„Wenn wir die Geschichte der letzten Jahrzehnte betrachten und dieselbe Elle wie bei Honecker anlegen, müßten wir wahrscheinlich alle Staatsmänner und Regierungschefs nicht in Rente, sondern ins Gefängnis schicken.“ –

dann leuchtete der hiesigen Öffentlichkeit zehnmal eher ein, daß er selber auch auf die Anklagebank gehört, als daß Honecker eine Rente zusteht.

Es hat aber auch Jelzin nichts genutzt, den Fall Honecker lieber zur Angelegenheit seines damals noch als Präsident amtierenden Konkurrenten Gorbatschow zu erklären. Dafür wurde er von Kohl höchstpersönlich während seines Staatsbesuchs im November 91 vor laufenden deutschen Fernsehkameras abgekanzelt. Und mit ihrem Kanzler war sich die gesamte deutsche Öffentlichkeit damals ziemlich einig, daß es erstens mitten im Untergang der sowjetischen Weltmacht kaum wichtigere Probleme geben konnte als das Honecker-Auslieferungsverfahren, und daß zweitens ihr „Hoffnungsträger“ Jelzin vielleicht doch eher ein halbseidener Schwätzer war.

Dank der heftigen diplomatischen Vorarbeit Deutschlands war die Auslieferung Honeckers nach der Auflösung der Sowjetunion und der endgültigen Entmachtung Gorbatschows als Staatspräsident nur noch eine Frage von Tagen. Honecker zog es vor, seinen Abgang in die chilenische Botschaft zu machen. Die Bonner Diplomatie stellte sich auf neue Fronten ein. Erstens wurde in Vereinbarungen mit der russischen Regierung unverzüglich klargestellt, daß Honecker die Botschaft nicht verläßt, weder in Richtung Chile noch in Richtung Nordkorea. Zweitens begann ein

Diplomatischer Kleinkrieg mit Chile

Warum sich Honecker ausgerechnet die chilenische Botschaft als Zufluchtsort ausgesucht hat, ist bekannt. Die DDR war das zentrale Asylland für die chilenische Opposition während der Pinochet-Diktatur. Es ist ebenfalls bekannt, daß Leute, die nach den Maßstäben des menschenfreundlichen bundesdeutschen Asylrechts in der BRD angesichts der ausnehmend guten Beziehungen Bonns zum Pinochet-Regime nie eine Chance auf Asyl hatten, durch die Aufnahme in der DDR vor Folter und Ermordung gerettet wurden. Drittens ist mittlerweile hinreichend bekannt, daß der chilenische Botschafter in Moskau Almeyda selber zu den Oppositionellen gehörte, die in der DDR Asyl fanden.

Die erste Leistung der bundesdeutschen Diplomatie bestand darin, jede Erinnerung daran zu verbieten, daß es sich bei der Aufnahme Honeckers in der chilenischen Botschaft um eine quasi zwischenstaatliche Dankbarkeitsadresse des neuen Chile an die alte DDR handeln könnte. Die Bundesregierung setzte sofort alle diplomatischen Hebel in Bewegung, um von Chile die Feststellung zu erreichen, daß sich Honecker keinesfalls als politischer Flüchtling in deren Moskauer Botschaft befinde:

„Die Bundesregierung forderte unverzüglich unter Hinweis auf frühere Zusagen der Regierung Chiles, daß Honecker keine Einreise ermöglicht, er bei einem Versuch sofort in Auslieferungshaft genommen und außerdem veranlaßt werde, die chilenische Botschaft in Moskau zu verlassen. Der chilenische Präsident Aylwin versicherte am selben Abend im Fernsehen, Honecker könne nicht mit politischem Asyl rechnen. Dies erhielten nur Personen, die von Diktaturen verfolgt würden.“ (SZ, 13.12.91)

Klare Sache, Asyl gibt’s nur für politisch Verfolgte. Und die gibt es bekanntlich in der BRD genausowenig wie seinerzeit im gemütlichen Staatswesen des guten alten Pinochet, sonst hätten „wir“ ja damals die Chilenen aufgenommen, die vor Pinochet abgehauen sind, und sie nicht an die DDR weiterverwiesen. Bei aller innerchilenischen Verärgerung über „deutsche Bevormundung“ – Chile hatte begriffen: Schon einen Tag, nachdem Honecker in der Botschaft aufgetaucht war,

„…stellte sich heraus, daß sich Honecker nicht in der chilenischen Botschaft, sondern als persönlicher Gast des Missionschefs in dessen Moskauer Residenz aufhält.“ (SZ, 13.12.91)

Zufrieden war man in Bonn mit diesem Zustand zwar noch lange nicht. Aber es war immerhin höchstoffiziell klargestellt, daß Chile die Aufnahme Honeckers nicht als Staatsaffäre, sondern bestenfalls als sentimental-private Geste des „wenig professionellen“ Botschafters gewertet sehen will.

Der Versuch Chiles, die Affäre Honecker vom Hals zu bekommen, indem man die Angelegenheit dem internationalen Gerichtshof überantworten wollte, wurde von deutscher Seite konsequenterweise als grandiose Unverschämtheit zurückgewiesen: als himmelschreiende Verletzung des längst durchgesetzten Maßstabs, daß Honecker nicht als Repräsentant einer ehemaligen Staatsmacht, sondern als gesamtdeutscher Gesetzesbrecher zu behandeln ist.

„Chile erwägt den Weg nach Den Haag, zum Internationalen Gerichtshof. Dort will es die Sache klären, dort will es entscheiden lassen – ja was eigentlich? Worauf will Chile denn klagen und gegen wen? Gegen Rußland – auf freie Ausreise für Erich Honecker? (lachhaft!) Gegen Deutschland? (der Gipfel!!!) Mit welchem Antrag? Soll Deutschland auf seinen völkerrechtlich begründeten Anspruch gegen Rußland verzichten, die Entführung (War der Mann nicht irgendwie freiwillig gegangen?) Honeckers durch die Sowjets rückgängig zu machen? Jedwedes denkbare Klagebegehren in Den Haag wäre dubios. Es gibt keinen Anspruch, den Chile dort erheben könnte, es gibt dort kein Recht zu gewinnen – nur Zeit. Alles chilenische Fabulieren dient zu nichts anderem. Die Völkerrechtslage könnte kaum eindeutiger sein.“ (Heribert Prantl, SZ, 12.3.92)

Die Sache mit der glasklaren Eindeutigkeit des Völkerrechts hatte der Mann zwar ein Jahr vorher noch etwas anders gesehen. Aber gerade in seiner Flexibilität erweist er sich als profunder Kenner dieses wunderbaren „staatsübergreifenden Rechts“. Wo es die Sowjetunion nicht mehr gibt, welche Macht der Welt sollte Deutschland seine Interpretation der Rechtslage im Fall Honecker streitig machen? Chile, dieses „fabulierende“ Dritt-Welt-Land jedenfalls nicht, da ist er sich mitsamt seinem Bundesjustizminister absolut sicher. Chile konnte sich also seinen Einfall an den Hut stecken: Nach dem einzig derzeit gültigen Völkerrecht ist Honecker nun mal kein Völkerrechtsfall.

Sondern allenfalls ein Fall für „Humanität und Mitleid“ – und das ist er auch und erst recht nicht. Den Beweis hat die deutsche Öffentlichkeit genußvoll vorgeführt: Erst geht er in ein Krankenhaus und läßt sich untersuchen – und dann ist er noch nicht einmal moribund! Das war vielleicht eine Blamage – für Chile:

„Das haben die Chilenen nun von ihrer Gastfreundschaft: in den drei Monaten seines Aufenthalts in der chilenischen Botschaft in Moskau hat es der greise Erich Honecker geschafft (Ach, der war das!), daß die chilenische Innen- und Außenpolitik durcheinandergeraten ist und seine Gastgeber sich als Vorgeführte vorkommen müssen… Was macht normalerweise ein Gastgeber mit einem Besucher, der sich wie Honecker präsentiert? Er setzt ihn vor die Tür und schafft wieder Ordnung im Hause. Breite Zustimmung wäre Präsident Aylwin gewiß, nachdem festzustehen scheint, daß der Ex-DDR-Staatschef alle getäuscht hat und nicht an Krebs im Endstadium leidet. Selbst unter den Sozialisten bröckelt die Solidarität.“ (SZ, 9.3.92)

Wirklich gelungen: Honecker mag in seinen Erklärungen, warum er keinesfalls in ein deutsches Gefängnis wandern will, alles mögliche aufgeschrieben haben. Das Versprechen, daß er demnächst an Krebs abkratzen würde, hat nicht dazugehört. Es war die deutsche Diplomatie, die den Standpunkt durchgesetzt hat, daß die Flucht Honeckers in die chilenische Botschaft nichts anderes war als ein Akt der Humanität des Botschafters einem „alten, kranken Freund“ gegenüber. Um so schöner war dann der „Nachweis“, daß Chile vom alten Mann in Moskau humanitätsmäßig gelinkt worden ist.

Deutschland ist eben auch in Sachen Humanität unschlagbar, das können sich gerade die Chilenen ein für allemal merken:

„In Bonn grassiert Empörung über einige hilflos-unverfrorene Bemerkungen aus Santiago; Bonn solle erst einmal geloben, so hieß es aus Chile, daß Honecker in Deutschland an Leib und Leben unversehrt bleibe. Die Bonner sahen den deutschen Rechtsstaat verleumdet: Wer dergleichen Schwüre verlange, der unterstelle der Bundesrepublik die Praktiken eines Folterregimes. Die Erregung darüber ist nicht unverständlich. Die Regeln des deutschen Strafverfahrens bilden eine Schutzordnung für jeden Beschuldigten – auch für Honecker.“ (Heribert Prantl, SZ, 12.3.92)

Human sind „wir“ also selber, dazu brauchen „wir“ keine Chilenen.

Bleibt bloß noch die Frage, was „eigentlich“ hinter der „Hinhaltetaktik Chiles“ steckt. Einerseits sind die in Chile schwer von Begriff:

„Die Chilenen waren offensichtlich erstaunt, als sie von einem Deutschen hörten, Honecker drohe kein politischer Prozeß nach westdeutschem Recht (Es handelt sich jetzt nämlich um ein gesamtdeutsches Recht!). Es gehe nicht um eine Abrechnung des Kapitalismus mit dem gescheiterten Sozialismus (So einen Paragraphen kennen wir nämlich überhaupt nicht!). Im Falle Honeckers bleibe, so hörten die Chilenen überrascht, der Regierung gar nichts anderes übrig, als den Haftbefehl der unabhängigen (= deutschen) Gerichte zu befolgen.“ (SZ, 7.3.92)

Um ihrer Begriffsstutzigkeit nachzuhelfen, erklärte ihnen Norbert Blüm die unglaublichsten Zusammenhänge:

„Die Achtung der Menschenrechte, für die die Chilenen gekämpft haben, verlangt, daß Honecker ausgeliefert wird.“ (Welt am Sonntag, 15.3.92)

Völlig klar: Weil die Verhältnisse unter Pinochet unerträglich waren, muß Honecker in den Knast, schon wegen der Menschenrechte und so. Ist doch scheißegal, daß die Parteifreunde Norbert Blüms sich mit Pinochet auf Cocktail-Parties getroffen haben, während die chilenische Opposition in Fußballstadien verschwand, falls sie nicht das Glück hatte, sich in die DDR absetzen zu können.

Und wenn man noch ein wenig genauer hinsieht, dann zeigen sich die wahren Zusammenhänge. Lauter zutiefst niedere Beweggründe entdeckt unsere kritische Öffentlichkeit, die Chile dazu bewegt haben, die Überstellung Honeckers unter dem Deckmantel der Humanität zu verweigern:

„Kein Mörder oder Folterer aus der Pinochet-Diktatur, geschweige denn ihr einstiger Chef, läuft Gefahr, für seine Taten im Gefängnis büßen zu müssen. Auch die Bundesrepublik hat bereits einschlägige Erfahrungen sammeln dürfen… Rund zwei Jahrzehnte biß sich die Bundesrepublik beispielsweise mit ihrem Auslieferungsbegehren im Fall des Erfinders der rollenden Gaskammern, Walter Rauff, der in Chile Zuflucht fand, an der chilenischen Justiz – natürlich vergebens – die Zähne aus.“ (SZ, 11.3.92)

Dieselbe Logik wie bei Herrn Blüm: Wenn schon Pinochet nicht verknackt wird, dann wenigstens sein alter Kumpel Erich?! Und wenn die Bundesregierung sich 20 Jahre lang bei Pinochet erfolglos um die Auslieferung eines alten Nazi bemüht hat – übrigens ohne daß das die deutsch-chilenischen Beziehungen übermäßig gestört hätte, geschweige denn daß die Süddeutsche Zeitung ihre Leser monatelang auf der ersten Seite über diesen Skandal auf dem Laufenden gehalten hätte – , dann liegt schon wieder derselbe Fall von chilenischer Saumseligkeit vor, wenn dem deutschen Antrag auf die sofortige Überstellung des alten Antifaschisten Honecker nicht prompt entsprochen wird?!

Dieser Logik konnte sich die chilenische Regierung auf Dauer nicht verweigern. Von den handfesteren deutschen Erpressungsmanövern, die diese Einsicht befördert haben, hat man bestenfalls am Rande erfahren. Von der Streichung einer zugesagten „Wirtschaftshilfe in Höhe von 111 Millionen Mark“ war die Rede, von der Wahlkampfhilfe der CDU für ihre regierende chilenische Schwesterpartei, die man wg. Honecker womöglich einstellen müßte, und von den umfänglichen wirtschaftlichen Beziehungen, um deren Zukunft es doch schade wäre.

Der Rücktritt des „Honecker-Gastgebers“ Almeyda als Botschafter in Moskau ist angekündigt. Die letzte offizielle Stellungnahme des chilenischen Außenministers Silva zum Fall Honecker lautet:

„Honecker wird die Botschaft nur verlassen, wenn ihm ein gerechter Prozeß zugesichert wird. Daran besteht allerdings kein Zweifel, da Deutschland ein Rechtsstaat ist.“ (SZ, 23.3.92)

Na dann!