Der UN-Migrationspakt
Von den Problemen, die die wanderlustige Menschheit der Staatenfamilie bereitet

Die auf einer Konferenz der Vereinten Nationen versammelte Staatengemeinschaft hat Ende letzten Jahres den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration auf den Weg gebracht und ist mächtig stolz darauf: Ein Meilenstein in der Geschichte des globalen Dialogs und der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Migration! Auf eines legen die Unterzeichner dabei entschieden Wert: Worum sie sich nun – endlich! – zu kümmern gedenken, das machen sie als ein Moment der conditio humana selbst vorstellig, das ihrem Schalten und Walten vorausgeht. Seit Adam und Eva aus dem Paradies abgeschoben wurden, ist die Menschheit auf Reise. Und das muss, so lernt man, an und für sich nichts Schlechtes sein, sondern auch die Migration hat, wie alles eben, ihre zwei Seiten.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Der UN-Migrationspakt
Von den Problemen, die die wanderlustige Menschheit der Staatenfamilie bereitet

Die auf einer Konferenz der Vereinten Nationen in Marrakesch versammelte Staatengemeinschaft hat Ende letzten Jahres den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (alle Zitate daraus) auf den Weg gebracht und ist mächtig stolz darauf: Ein Meilenstein in der Geschichte des globalen Dialogs und der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Migration! Auf eines legen die Unterzeichner dabei entschieden Wert: Worum sie sich nun – endlich! – zu kümmern gedenken, das machen sie als ein Moment der conditio humana selbst vorstellig, das ihrem Schalten und Walten vorausgeht. Seit Adam und Eva aus dem Paradies abgeschoben wurden, ist die Menschheit auf Reise, auf steter Suche nach einer besseren Zukunft. Und das muss, so lernt man, an und für sich nichts Schlechtes sein, sondern auch die Migration hat, wie alles eben, ihre zwei Seiten:

„Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können. Die meisten Migranten auf der Welt reisen, leben und arbeiten heute auf sichere, geordnete und reguläre Weise. Dennoch hat Migration unbestreitbar sehr unterschiedliche und manchmal unvorhersehbare Auswirkungen auf unsere Länder und Gemeinschaften und auf die Migranten und ihre Familien selbst.“

Wenn das keine Herausforderung an die höchsten Verantwortungsträger in Sachen Menschheit ist! Was deswegen nach Auskunft des Paktes alles auf sie zukommen soll und zu regeln sei, spricht recht besehen allerdings weder für die Gemeinschaft, die hier am Werke ist, noch dafür, dass sie sich mit ihrer Selbstbeauftragung zur erfolgreichen Regelung ‚der Migration‘ einer ewigen anthropologischen Konstante gewidmet hat.

*

„Der Mensch im Mittelpunkt. Dem Globalen Pakt wohnt wie der Migrationserfahrung selbst eine starke menschliche Dimension inne. Er fördert das Wohlergehen von Migranten und der Mitglieder der Gemeinschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern. Infolgedessen steht in seinem Mittelpunkt der einzelne Mensch.“

Sobald in der Diktion des Paktes der Mensch im Fokus steht, ist von Staaten die Rede, die nicht bislang mit dem Phänomen der Migration nichts zu tun hatten, sondern längst von ihr betroffen sind – und das als Herkunfts-, Transit- und Zielländer höchst unterschiedlich.

Der größte Teil der Migration hat nach Auskunft des Paktes seinen Grund in einer Ansammlung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen. In Form von Maßnahmen, um diese Faktoren zu beseitigen, kommt zur Sprache, welche Ausreisegründe in den Heimatländern der Migranten bestehen bzw. ins Auge gefasst werden:

„Armutsbeseitigung, Ernährungssicherung, Gesundheits- und Sanitärversorgung, Bildung, inklusives Wirtschaftswachstum, Infrastrukturentwicklung, städtische und ländliche Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen, menschenwürdige Arbeit, Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen, Aufbau von Resilienz und Katastrophenvorsorge, Klimawandelabschwächung und -anpassung, Bekämpfung der sozioökonomischen Auswirkungen aller Formen der Gewalt, Nichtdiskriminierung, Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung, Zugang zur Justiz und Schutz der Menschenrechte ... friedliche und inklusive Gesellschaften mit wirksamen, rechenschaftspflichtigen und transparenten Institutionen zu schaffen und zu erhalten.“

Obgleich diese Mängelliste in beachtlicher Gleichgültigkeit das disparateste Zeug aneinanderreiht, geht aus ihr doch hervor, dass es in manchen Gegenden der Welt nicht nur den Menschen offenbar häufig an einigen Basics fehlt, sondern ihren Staaten ebenfalls. Es lässt sich erkennen, an welchen Maßstäben einer globalisierten Welt auch die ansässigen Staatsgewalten selbst scheitern, sodass sie und ihre Völker nicht recht zusammenfinden: Auch in exotischer Ferne bemisst sich die Legitimität der staatlichen Gewalt und die Brauchbarkeit ihrer Hoheit und ihrer Institutionen daran, ob Menschen aller Ethnien und Geschlechter in den Genuss kommen, für die Vermehrung des Geldreichtums ‚der Wirtschaft‘ arbeiten zu dürfen und ob sie – umgekehrt – in ihrer Benutzung und einem darauf hin zugeschnittenen staatlichen Aufgaben- und Betreuungskatalog eine brauchbare Lebensgrundlage für sich selbst vorfinden. Wo es sich heute auf dem Globus erklärtermaßen nicht gut leben lässt, da scheitern die Lebensentwürfe an keiner menschheitsgeschichtlichen Rückständigkeit, sondern an einer für die Nation unproduktiven, prekären Kombination der auch dort gültig gemachten alternativlosen Angewiesenheit auf irgendeine Teilhabe an der Welt des Geldverdienens und dem Ausbleiben einer massenhaften Benutzung von Land und Leuten zum Zwecke seiner Vermehrung in professioneller Hand.

Was nicht heißt, dass dort nichts ankommt vom Fortschritt: Bis in die letzten Ecken des Globus hat sich in den Zeiten von Internet und Smartphone herumgesprochen, wo der Reichtum, auf den es weltweit ankommt, zu Hause ist und wie man dort hingelangt. So kann es nicht ausbleiben, dass einige ihr Heil in der Flucht suchen, um für sich und ihre Familien etwas aus ihrem Leben zu machen.

Recht schnell sind die Herkunftsländer der Reisenden sich dann die Klarstellung schuldig, dass es sich bei denen trotz ihrer Überzähligkeit um Zweibeiner handelt, die sie sich ganz grundsätzlich als ihren Besitzstand zuordnen: Noch der ärmste Migrant von heute ist eben von vornherein als Staatsbürger unterwegs, begibt sich als solcher in die Obhut fremder Souveräne und sieht sich deren Willkür aussetzt. Die Staaten stellen an ihresgleichen den Anspruch, ihren Staatsbürgern mit dem gebotenen Respekt zu begegnen. In der Sprache des Paktes klingt das dann so:

„Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können ... ungeachtet dessen, dass Staatsangehörige und reguläre Migranten möglicherweise Anspruch auf umfassendere Leistungen haben; dabei ist sicherzustellen, dass jede unterschiedliche Behandlung auf dem Gesetz beruht, verhältnismäßig ist und einen rechtmäßigen Zweck verfolgt... Wir werden Gesetze erlassen und Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass bei der Erbringung von Leistungen keine Diskriminierung von Migranten aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Überzeugung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung oder aus anderen Gründen stattfindet, ungeachtet der Fälle, in denen eine unterschiedliche Leistungserbringung aufgrund des Migrationsstatus zutreffen kann.“

Als unerwünschte Fremdlinge mögen die irregulären Migranten materiell nicht viel zu erwarten haben, diskriminiert werden dürfen sie nicht aufgrund ihrer Rasse und Herkunft, sondern allein auf Basis von Gesetzen, die genau regeln, wer hier als einheimischer Staatsangehöriger ein Recht hat, welche Migranten regulär sind und welche nicht. Alles Nähere regelt ihr Ausländerrecht, an das die Transit- und Zielländer sich zu halten versprechen. Und wenn sie es nicht tun, haben sie noch Institutionen zugelassen, die alle Verstöße dagegen energisch protokollieren dürfen:

„Wir werden ... unabhängige Institutionen auf nationaler oder lokaler Ebene, wie etwa nationale Menschenrechtsorganisationen, zu dem Zweck einrichten oder damit beauftragen, Beschwerden über Situationen, in denen der Zugang von Migranten zu Grundleistungen systematisch verweigert oder behindert wird, entgegenzunehmen, zu untersuchen und zu verfolgen.“

Im Gegenzug wird von den Herkunftsländern – ebenfalls im unspezifischen Wir formuliert – erwartet, auch im Ausland für ihren Menschenstand Verantwortung zu übernehmen. Natürlich wird auch das ausgedrückt als eine Reihe von Dienstleistungen der Gewalten an den Migranten:

„Wir verpflichten uns, den konsularischen Schutz und die konsularische Hilfe für unsere Staatsangehörigen im Ausland sowie die konsularische Zusammenarbeit zwischen den Staaten zu verstärken, um die Rechte und Interessen aller Migranten zu jeder Zeit besser zu schützen... Wir werden dabei zusammenarbeiten, konsularische Kapazitäten aufzubauen, Konsularbeamte zu schulen und Regelungen für die kollektive Bereitstellung konsularischer Dienste zu fördern, wenn einzelne Staaten nicht über die Kapazitäten [bzw.] ... über keine diplomatische oder konsularische Präsenz verfügen; die konsularischen Kapazitäten verstärken, um unsere Staatsangehörigen im Ausland, die sich in prekären Situationen befinden, zu identifizieren, zu schützen und zu unterstützen, unter anderem von Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen oder -verstößen Betroffene, Opfer von Verbrechen, Opfer von Menschenhandel, Migranten, die unter erschwerenden Umständen geschleust wurden, sowie Arbeitsmigranten, die im Prozess der Rekrutierung ausgebeutet wurden ... unseren Staatsangehörigen im Ausland die Möglichkeit zur Registrierung im Herkunftsland geben ... damit Migranten in Notsituationen leichter Informationen, Dienste und Hilfestellung erhalten können ... unseren Staatsangehörigen konsularische Unterstützung leisten, indem wir ihnen Rat erteilen, unter anderem im Hinblick auf lokale Gesetze und Gebräuche, den Umgang mit Behörden, finanzielle Inklusion und Geschäftsgründungen, und ihnen einschlägige Dokumente wie Reiseausweise und konsularische Identitätsausweise ausstellen, die den Zugang zu Diensten, Hilfe in Notsituationen, die Eröffnung eines Bankkontos und den Zugang zu Rücküberweisungsstellen erleichtern können.“

Offenbar haben die Migranten einen Hang dazu, sich in der Fremde sehr schäbig behandeln zu lassen und die Rolle des Opfers auf den dortigen Sex- und anderen Arbeitsmärkten zu spielen. Ihre Besitzer haben sich dazu bereit zu erklären, Anlaufstellen im Ausland zu unterhalten; und wenn sie als states so failed sind, dass sie es noch nicht einmal zu einem ordentlichen Beamtenapparat mit Formularen und Stempelkissen bringen, hilft die Staatengemeinschaft gerne aus. Hauptsache, am Ende gibt es genügend Stellen, an denen die Migranten guten Rat über die lokalen fremdenfeindlichen Sitten und Gebräuche und die Usancen des Arbeitsmarktes einholen können und außerdem Papiere kriegen, aus denen hervorgeht, wem sie eigentlich zur Last zu fallen haben. Woher soll man sonst wissen, wohin man sie ggf. abschieben kann?

Als die bürokratisch durchdeklinierte Figur, die er ist, macht der Migrant bereits auf seinem Reiseweg hinlänglich mit der Tatsache Bekanntschaft, dass der Globus von Staatsgewalten besiedelt ist, die ihre Territorien und was darauf kreucht und fleucht gegeneinander abgrenzen und in Fragen von Grenzübertritten ihre Zuständigkeit beanspruchen und Vorbehalte reklamieren. Weil er auf seinem Weg von der angestammten Heimat in eines der gelobten Länder des modernen Kapitalismus mit den von ihm gewählten Transportmitteln und Reiserouten gar nicht anders kann, als reihenweise Grenzen zu übertreten und Transitländer zu durchqueren, ist er mit diesem Umstand zumeist gleich mehrfach konfrontiert. Hier verspricht die Staatengemeinschaft sich wechselseitigen Austausch:

„Wir verpflichten uns, das Management unserer nationalen Grenzen zu koordinieren, die bilaterale und regionale Zusammenarbeit zu fördern, die Sicherheit der Staaten, Gemeinschaften und Migranten zu gewährleisten, sichere und reguläre Grenzübertritte zu ermöglichen und gleichzeitig irreguläre Migration zu verhindern... Wir werden ... die ... Zusammenarbeit im Grenzmanagement bei der ordnungsgemäßen Identifizierung, der raschen und effizienten Weiterverweisung, der Unterstützung und dem angemessenen Schutz von Migranten in prekären Situationen an oder in der Nähe von internationalen Grenzen verbessern ... die einschlägigen nationalen Verfahren der Grenzkontrolle, der Einzelprüfung und der Befragung überprüfen und revidieren, um zu gewährleisten, dass die Verfahren an internationalen Grenzen ordnungsgemäß ablaufen und dass alle Migranten im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen behandelt werden.“

An den Schwierigkeiten, die sie dem vagabundierenden Menschenmaterial beim Grenzübertritt machen, drücken sich die konkurrierenden Gesichtspunkte der Staaten aus. Manche Transitländer mögen an den Migranten keinerlei positives Interesse fassen, weshalb sie ihnen schnell als potenzielle Problemfälle und Unruhestifter in Fragen der völkischen Hygiene auffallen. Vielleicht wird man sie am schnellsten wieder los, wenn man sie ungehindert passieren lässt. Dem gegenüber stehen allerdings Ansprüche, die vor allem die ausgelobten Zielländer an die Transitländer stellen: Um sich die Transitländer als Pufferzonen, Auffangbehälter oder Standorte für Konzentrationslager gewogen zu machen, reichen ‚greater Walls‘ und Natodraht nicht aus, es braucht zwischenstaatliche Vereinbarungen. Dabei kommen bekanntlich verschiedene Anreize infrage, die von materiellen Angeboten bis zur Erpressung reichen. So oder so werden die Rechte des Migranten auf jeden Fall geachtet:

„Wir verpflichten uns, zu gewährleisten, dass jegliche Freiheitsentziehung im Kontext der internationalen Migration einem rechtsstaatlichen Verfahren folgt, nicht willkürlich ist, auf der Grundlage des Gesetzes, der Notwendigkeit, der Verhältnismäßigkeit und einer Einzelprüfung erfolgt, von entsprechend befugtem Personal vorgenommen wird und von möglichst kurzer Dauer ist, ungeachtet dessen, ob die Freiheitsentziehung bei der Einreise, beim Transit- oder beim Rückkehrverfahren stattfindet und an welchem Ort sie erfolgt.“

Natürlich haben die Migranten, denen an den Grenzen Rückweisung, Haft oder Schlimmeres droht, längst Mittel und Wege gefunden, trotzdem weiterzukommen. Auch dafür gibt es eben Netzwerke findiger Geschäftsleute, deren riskante Dienstleistung, den Grenzen das Trennende zu nehmen, von den besagten Grenzregimen der Staaten lebt. In ihnen haben die Zielländer einen Pappkameraden gefunden, mit dessen Hilfe sie ihren Zweck der Unterbindung ungeregelter, d.h., nicht in ihrem Sinne stattfindender Migration als Dienst an den armen Kreaturen, die sie nicht haben wollen, ausdrücken:

„Wir verpflichten uns, die gemeinsamen Anstrengungen zur Prävention und Bekämpfung der Schleusung von Migranten zu intensivieren ... mit dem Ziel, der Straflosigkeit der Schleusernetzwerke ein Ende zu bereiten. Wir ... gewährleisten, dass Migranten nicht strafrechtlich dafür verfolgt werden können, dass sie Gegenstand der Schleusung waren, ungeachtet einer potenziellen strafrechtlichen Verfolgung wegen anderer Verstöße gegen nationales Recht. Wir verpflichten uns außerdem, geschleuste Migranten zu identifizieren, um ihre Menschenrechte zu schützen ... gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen zu treffen, um Menschenhandel im Kontext internationaler Migration zu verhüten, zu bekämpfen und zu beseitigen, indem wir ... der Nachfrage entgegenwirken, die eine zu Menschenhandel führende Ausbeutung fördert, und der Straflosigkeit für Menschenhändlernetzwerke ein Ende setzen.“

So geht christlich-abendländische Barmherzigkeit! Schleusern und Menschenhändlern das Handwerk legen – das ist der wirksamste Schutz armer Teufel vor Ausbeutung und Missbrauch, die ihnen in unserer schönen Heimat drohen. Nebenbei schützt man so Tausende vor einem Tod durch Ertrinken!

Was die weltweite Migration angeht, die längst nicht nur in Flüchtlingen besteht, behalten die prospektierten Zielländer der Wander- und Reisetätigkeiten der Menschheit sich eben vor, erwünschte und unerwünschte Migranten nach ihren Maßstäben zu unterscheiden. Sie kennen hier nicht nur Kriegs- und Elendsflüchtlinge, sondern auch Arbeitsmigranten aller Art, an die von allen Seiten das Kriterium der Brauchbarkeit angelegt wird.

Nicht selten entfalten in ihren Heimatländern ökonomisch unproduktive Figuren gerade in der Ferne für ihre Herkunftsstaaten doch noch eine Nützlichkeit eigener Art: Als sich im Ausland durchwurschtelnde Devisenquellen werden sie von ihren Herkunftsstaaten ziehen gelassen und, im ganz handgreiflichen Sinne, wertgeschätzt, wenn sonst schon nichts mit ihnen anzufangen ist. Das wirft grenzüberschreitende Regelungsfragen auf, um die die Staatengemeinschaft sich zu kümmern verspricht:

„Wir verpflichten uns, schnellere, sicherere und kostengünstigere Rücküberweisungen zu fördern, indem wir die bestehenden förderlichen politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen, die Wettbewerb, Regulierung und Innovation auf dem Überweisungsmarkt ermöglichen, weiterentwickeln und geschlechtersensible Programme und Instrumente bereitstellen, die die finanzielle Inklusion von Migranten und ihren Familien fördern. Wir verpflichten uns ferner, die transformative Wirkung von Rücküberweisungen auf das Wohlergehen von Arbeitsmigranten und ihren Familien sowie auf die nachhaltige Entwicklung der Länder zu optimieren... Wir werden ... einen Fahrplan erstellen, um bis 2030 ... die Transaktionskosten für Rücküberweisungen von Migranten auf weniger als 3 % zu senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 % zu beseitigen ... Vorschriften für den Überweisungsmarkt harmonisieren und die Interoperabilität der Überweisungsinfrastruktur ... verbessern, indem sichergestellt wird, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von illegalen Finanzströmen und Geldwäsche die Rücküberweisungen von Migranten nicht durch unangemessene, exzessive oder diskriminierende Politikvorgaben behindern ... eine Methodologie zur Unterscheidung von Rücküberweisungen und illegalen Geldströmen entwickeln; innovative technologische Lösungen für Rücküberweisungen entwickeln, zum Beispiel mobile Zahlungen, digitale Instrumente oder Online-Banking, um Kosten zu senken, die Geschwindigkeit und die Sicherheit zu erhöhen, mehr Überweisungen über reguläre Kanäle zu ermöglichen und geschlechtersensible Distributionswege für unterversorgte Bevölkerungsgruppen zu öffnen, insbesondere für Menschen in ländlichen Gebieten, Menschen mit niedrigem Alphabetisierungsniveau und Menschen mit Behinderungen ... Programme und Instrumente entwickeln, um Investitionen von Überweisungsabsendern in lokale Entwicklung und unternehmerische Tätigkeit in den Herkunftsländern zu fördern ... mit dem Ziel, das transformative Potenzial von Rücküberweisungen über die einzelnen Haushalte von Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus hinaus zu erhöhen ... Migrantinnen in die Lage versetzen, eine finanzielle Allgemeinbildung zu erlangen, Zugang zu formalen Systemen für den Überweisungsverkehr zu erhalten, ein Bankkonto zu eröffnen und finanzielle Vermögenswerte, Investitionen und Geschäfte zu besitzen und zu lenken...“

Pecunia non olet! Jede arme Frau und jeder Analphabet ohne Bankkonto soll in jeder Ecke des Globus Geld verschicken und empfangen können, das versprechen die Staaten nicht nur ihren Migranten. Das Finanzkapital soll sie als Kunden hofieren, und dafür hofieren die Staatsgewalten ihre Profis der umstandslosen Geldvermehrung. Man bekommt in diesem Zuge eine Ahnung davon, in was für ein Geschäftsmilieu die Migranten, die ihren Familien in der Heimat etwas zukommen lassen wollen, längst eingebaut sind, das auch aus Kleinvieh Mist zu machen versteht und dessen Drang zur Bereicherung am Elend staatlich ausdrücklich ermächtigt, gefördert und zugleich reguliert gehört. Behutsam, mit Schonfrist bis 2030, soll sich das Finanzkapital daran gewöhnen, es mit den Überweisungsgebühren nicht zu übertreiben, im Gegenzug wird es zur Expansion bis in den letzten Erdenwinkel durch die Förderung kreativer und niedrigschwelliger Transaktionsmodelle angestachelt usw. Die in endloser Manier aneinandergereihten Aufgaben – zwei Drittel davon haben wir dem Leser im Zitat noch erspart –, die neben dem Bekenntnis zu einer nicht immer ganz eindeutig vollziehbaren Scheidung von legalen und illegalen Angeboten auch noch das fromme Ideal kundtun, die kostenpflichtigen Dienste der Geldschieber könnten auch im Busch segensreich Wachstum und Unternehmergeist anschieben, dokumentieren auf ihre Art die durchaus gegensätzlichen Ansprüche der Herkunfts- und Zielländer, in wessen Wachstumssektoren sich größere Teile der von den Migranten verdienten Löhne niederschlagen sollen.

Die Einreisewilligen bzw. bereits Eingereisten sind mitunter auch für die Zielländer der Migration eine echte Bereicherung. Nicht selten sind sie für den heimischen Standort brauchbar, als Fach- und Billigarbeitskräfte oder auch zur Aufstockung der nationalen Elite. Dann werden sie mitunter für eine zielgerichtete Migration, ‚die uns nützt‘, umworben. Aber auch dann stellt sich in der Staatengemeinschaft nicht unbedingt Zufriedenheit ein: Kaum kommen die Richtigen angereist, beklagen ihre Herkunftsländer einen brain drain, der für sie einen unlauteren Eingriff in ihren Volkskörper darstellt, weil die potenten Nationen des Globus letzteren als ihr Arbeitskräftereservoir behandeln. Zum Glück kommt in dem Pakt keine zwischenstaatliche Übergriffigkeit ohne Ideal des Ausgleichs daher: Für den umgekehrten brain gain, die Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte in den Herkunftsländern, soll natürlich auch etwas getan werden; Ziel ist es, sie zu optimieren sowie die demografische Dividende bestmöglich zu nutzen.

In der Frage, was erwünschte und was unerwünschte Migration ist, herrscht unter den Ländern also nicht unbedingt Einigkeit. Einig sind sie sich aber darin, dass alles, wovon ihr Pakt handelt, auf Basis korrekter und aufgeschlüsselter Daten als Grundlage für eine Politikgestaltung, die auf nachweisbaren Fakten beruht, abzulaufen hat. Vor allem die Migranten selbst sollen in den Genuss korrekter und zeitnaher Informationen in allen Phasen der Migration kommen:

„Wir werden ... faktengestützte Informationskampagnen in den Herkunftsländern fördern und Aufklärungsveranstaltungen sowie Orientierungskurse vor der Abreise organisieren, um eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu fördern und auf die mit irregulärer und unsicherer Migration verbundenen Risiken hinzuweisen.“

Wenn die beteiligten Nationen sich und ihren reisewilligen Völkern rechtzeitig Bescheid sagen und alle Fakten auf den Tisch legen, dann braucht sich niemand mehr umsonst auf den Weg zu machen. Es ist und bleibt eben ein Gerücht, dem die Weltgemeinschaft gemeinsam entschieden entgegenzutreten hat, dass man, bloß weil man keine andere Chance hat, in den Zentren des Weltkapitalismus eine ergreifen könnte. Oder, wie es der Pakt ausdrückt: Migration sollte nie ein Akt der Verzweiflung sein.

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Es ist also nicht allzu schwierig zu bemerken, dass dieser Pakt einige bemerkenswerte Verfremdungen vollzieht, wenn er von sich behauptet, Ausdruck unseres gemeinsamen Verständnisses, unserer gemeinsamen Verantwortung und unseres gemeinsamen Zwecks in der Frage der Migration, mit dem Ziel, sie zum Nutzen aller zu gestalten, zu sein.

Indem die Schwierigkeiten, die ein globalisierter Kapitalismus und die in ihm engagierten Staatsgewalten den Migranten in ihren Ökonomien und an ihren Grenzen bereiten, im ersten Schritt von den Staaten abgetrennt werden, um sie als gefragte Problemlöser im zweiten Schritt wieder einzuführen, erscheinen haufenweise staatliche Interessengegensätze, gerade solche der härteren imperialistischen Gangart, als Menschheitsprobleme, um die sich gemeinsam gekümmert gehört. Diese Verfremdung taucht nicht nur die Staatsgewalten gegenüber jedem, der zu dem Glauben daran aufgelegt ist, in das schöne Licht eines Dieners an Fragen der höheren Art, es kommt den Staaten wegen ihrer selbst und ihresgleichen entschieden auf diese Verfremdung an. Natürlich wird mit der Unterzeichnung des Paktes kein einziger der Gegensätze, von denen er zeugt, aufgelöst – was nicht daran liegt, dass er voll und ganz unverbindlich ist, wie die eine Hälfte der Idealisten staatsgewaltlicher Verbindlichkeit es meint. Auch im Unterschied zu deren anderer Hälfte, die in ihm einen unerhörten Ausverkauf staatlicher Souveränität wähnt, dokumentiert der Pakt gerade in seiner expliziten Unverbindlichkeit, worauf es seinen Architekten offensichtlich angekommen ist: Er muss zustimmungsfähig sein, damit möglichst viele Mitglieder der Staatenfamilie ihn – unter Einschluss all ihrer Kalkulationen – unterzeichnen. Dass eine Mehrheit sich dazu durchgerungen hat, macht ihn schon zu einem stolzen Meilenstein. Die beteiligten Staaten sind es sich schuldig, sich über ihre Interessengegensätze, die sie nicht zuletzt in Fragen des Umgangs mit den mobilen menschlichen Schicksalen offenbar zur Genüge haben, die ihr globalisierter Konkurrenzkampf haufenweise erzeugt, in Form von Gremien, Gipfeln und Absichtserklärungen regelmäßig ins Benehmen zu setzen: Sie brauchen und ringen um einen diplomatischen Modus Operandi ihrer weltweiten Konkurrenz in Migrationsfragen, mit deren Konsequenzen sie laufend einander konfrontieren und die sie fortschreiben wollen.

Dass die Unterzeichnung eines rührigen Paktes im Namen des wandernden Gattungswesens nicht der einzig denkbare Modus dieser Konkurrenz ist, hat Trumps Amerika im Vorfeld deutlich gemacht. Amerika besteht darauf, dass wir es sind, die entscheiden, wie wir am besten unsere Grenzen kontrollieren und wem es erlaubt wird, unser Land zu betreten. Der globale Ansatz der Erklärung ist einfach nicht vereinbar mit der Souveränität der USA. (Botschafterin Haley) Die Überhöhung der gegensätzlichen Interessen und Ansprüche zu gemeinsam zu lösenden Menschheitsproblemen ist dem größten Dealmaker aller Zeiten einfach zuwider, davon bringt ihn auch die vielfach zugesicherte Unverbindlichkeit des Paktes nicht ab. Schon das Bekenntnis zu gutem Willen bei der Bearbeitung fälliger Konflikte gilt ihm als ebenso unnötige wie ungerechtfertigte Rücksicht, die die Freiheit der USA einschränkt. Statt auf solche Verkehrsformen der UNO-Diplomatie setzt er im zwischenstaatlichen Verkehr auf einen viel kürzeren Zusammenschluss von Interessen und deren Legitimität – das Recht des Stärkeren: In Grenz- und Flüchtlingsfragen konkurrieren die USA mit der überlegenen Macht ihres Geldes und ihrer Gewalt um den nationalen Nutzen. Dazu braucht es keine Verantwortung des Amerikaners für ‚die Menschheit‘.