Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
General Pinochet verhaftet
Lehrstück über das Verhältnis von Politik, Recht und Moral

Weltweite Freiheit und das Regime des Eigentums sind höchst gewaltsame Angelegenheiten; zu ihrer Durchsetzung bedarf es Politiker wie Pinochet. Dass aus diesem ehemaligen Kettenhund des Westens ein Fall für die europäische Justiz wird, verdankt sich der Initiative des spanischen Richters Garzón, der die heute übliche Subsumtion missliebiger Staaten unter Kategorien des Rechtsbruchs falsch verstanden hat. Damit sorgt er für die Spaltung der chilenischen Nation und für zwischenstaatliche Verwerfungen, weil die beteiligten europäischen Nationen sich als Ordnungsmacht herausgefordert sehen.

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General Pinochet verhaftet
Lehrstück über das Verhältnis von Politik, Recht und Moral

Mitte Oktober begibt sich der ehemalige Führer der Militärjunta Chiles, Augusto Pinochet, in ein Londoner Krankenhaus, um sich einer Bandscheibenoperation zu unterziehen. Den Auslandsaufenthalt nutzt der spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón, der Pinochet „wegen Verdachts des Terrorismus, der Folter und des Völkermords“ (SZ, 22.10.98) während der Zeit des Militärregimes zwischen 1973 und 1990 anklagt. Garzón erläßt einen internationalen Haftbefehl und stellt bei der britischen Justiz einen Antrag auf Auslieferung Pinochets nach Spanien, um ihn dort vor Gericht zu stellen.

Pinochet ist in Chile „Senator auf Lebenszeit“ und genießt, jedenfalls nach der Sichtweise der dortigen Regierung, diplomatische Immunität. Die britische Justiz hat eine etwas andere Auffassung: Da Pinochet in England nicht als Diplomat akkreditiert sei, könne seine Immunität nicht anerkannt werden. Sie gibt dem Haftbefehl rechtmäßig statt und läßt den „Ex-Diktator“ vorerst unbefristet festsetzen. Die britische Regierung sieht keinen Anlaß zu politischer bzw. diplomatischer Intervention, da es sich bei dem „Fall“ um eine „rein juristische Angelegenheit“ handelt.

Die Einordnung der Affäre durch die demokratische Öffentlichkeit ist ambivalent. Die Bedenkenträger führen die Brisanz der Sache ins Feld, die diplomatischen Verwicklungen, die sie provoziert und die alles andere als erwünscht sind. Auch stellt sich die grundsätzliche Frage: Was ist, wenn so etwas Schule macht? Andererseits, je weniger die Kommentare sich von den Berechnungen der Diplomatie und möglichen „Verwerfungen“ leiten lassen, je weiter weg vom Regierungsamt sie die polit-moralische Dimension des Falles erläutern, desto mehr macht sich Zufriedenheit und Genugtuung breit. Ungeachtet aller sonstigen ideologischen Differenzen zwischen „liberal“, „links“ oder „rechts“ ist man sich weitgehend einig, daß die Verhaftung Pinochets das „richtige Signal“ und die „unmißverständliche Botschaft“ ist, die die Weltgemeinschaft für alle gegenwärtigen und zukünftigen „Diktatoren“ und „Verbrecher“ zur Abschreckung bereit hält. Denn soviel ist klar: „Augusto Pinochet ist der übelste Verbrecher, den sich die westliche Wertegemeinschaft in der Nachkriegszeit geleistet hat“ (SZ, 27.10.). – Eine interessante Retrospektive, die in ihrer dummdreisten Verlogenheit nicht von den geringsten Glaubwürdigkeitsskrupeln geplagt wird.

Der „übelste Verbrecher“

hat immerhin einen ehrenwerten Job erledigt – den eines Staatsmannes, der zur Rettung der Nation angetreten war. Die Rettungsidee entsprang nicht dem ehrgeizigen Machthunger eines Willkürherrschers, sondern der politisch sachgemäßen Beurteilung der „Lage der Nation“. Und die war nach den Maßstäben des Retters schlichtweg „katastrophal“. Die Staatsmacht nämlich befand sich in den Händen einer grundverkehrten Führungsmannschaft; das Volk hatte in freien Wahlen den Sozialisten Allende zum Regieren ermächtigt, der sich anschickte, die bis dahin gültige Staatsräson durch eine volksnützliche Herrschaft zu ersetzen. Das von den Putschisten unter Pinochets Führung als kommunistisch gegeißelte Programm der Allende-Regierung sah zwar nicht vor, das kapitalistische Geldregime mit der Einführung einer Planwirtschaft zu beenden, wohl aber den „Ausverkauf“ der Nation an ausländische Konzerne. Denn auch die volksfreundlichen Sozialisten um Allende waren überzeugte Patrioten. Nur mit dem kleinen, aber bedeutenden Unterschied, daß sie nicht einsehen wollten, daß für Chile auf ewig die Rolle des billigen Rohstofflieferanten für die kapitalistischen Erfolgsnationen reserviert bleiben sollte, bei der die Volksmassen entweder als Lohnsklaven der internationalen Konzerne oder als Bilanzziffern in den Hunger-, Elends- und Sterbestatistiken der 3. Welt fungieren durften. Ihre „Abartigkeit“ zeigte sich an ihrer politischen Grundüberzeugung, daß der ökonomische Erfolg der Nation auch für die Masse ihrer Insassen wenigstens eine halbwegs gesicherte Existenz, eine anständige Gesundheitsversorgung und Bildung statt Analphabetismus abwerfen sollte. Pinochet, der nach dem Urteil heutiger Menschenrechtsfreunde über eine eher „schlichte Intelligenz“ verfügt, war auch ohne staatstheoretische Vorbildung klar, daß in der Grundversorgung der Bevölkerung unmöglich der Staatszweck Chiles liegen konnte. Ebenso wenig benötigte er den polit-ökonomischen Sachverstand der „Chicago-Boys“, um zu wissen, daß der Sinn einer „Landreform“ nicht die Enteignung der Großgrundbesitzer sein konnte, und die Mißachtung des Privateigentums durch die Verstaatlichung auswärtiger Konzerne die chilenische Ökonomie, statt zu „entwickeln“, ins „Chaos“ stürzen mußte. Das war „Kommunismus“, der natürliche Feind jeder „Wirtschaft“. Er konnte und durfte deshalb nicht länger mitansehen, wie sein Vaterland, dem zu dienen seine erste soldatische Pflicht war, einem „sozialistischen Modell“ geopfert wurde. Und damit stand auch schon der „Auftrag“ fest: Die Rettung der Nation erforderte den gewaltsamen Sturz der Regierung und die umfassende Zerschlagung ihrer Anhängerschaft.

Von wegen „Verbrecher“: Schon die Anzahl der Opfer sowie der Zweck ihrer Liquidierung könnte einem klarmachen: Kein „Massenmörder“ hätte das hingekriegt, das geht nur als Akt einer Staatsgewalt. Die führte damals aus, was in ihrem Sinn notwendig war. Und das war nicht wenig. Nämlich nicht bloß das Vorhaben, das aktuelle Herrschaftspersonal aus dem Verkehr zu ziehen, sondern mit ihm gleich die ganze neue Staatsraison. Da ist gestandenen Nationalisten allemal klar, daß solche Prinzipien- und Schicksalfragen der Nation nicht einem „Wählervotum“ überlassen werden können. Der Souverän hatte seine Kompetenzen ja längst überschritten, sein Votum verdiente nicht Respekt, sondern gebot den Einsatz von viel und skrupelloser Gewalt. Zuerst gegen den Kreis der amtierenden Machthaber, sie wurden sofort liquidiert; dann, sehr viel weiter gehend, auch gegen deren Anhängerschaft und Volksbasis. Das tausendfache Verhaften, Einsperren, Erschießen, Foltern, „Verschwindenlassen“ und Massakrieren von Regimegegnern und allen, die sich als deren Helfershelfer verdächtig gemacht hatten, das alles waren nicht etwa „Auswüchse“ oder „perverse Exzesse“ eines Militärregimes, sondern die zweckmäßig eingesetzten Mittel des Staates, gegen seine Feinde vorzugehen – in der wohlkalkulierten Absicht, mit der Entfaltung eines flächendeckenden Terrors als Strafe und Abschreckung für falsche Gefolgschaft den Gehorsam von unten wiederherzustellen. Ein zynisches und gewalttätiges Programm, das schon. Aber weder die Methoden noch der mörderische Inhalt dieses Staatsprogramms waren originell oder irgendwie einzigartig.

Die „westliche Wertegemeinschaft“

hatte nämlich das, was Pinochet in Chile erledigte, die Bekämpfung des Kommunismus, zur Haupt- und Generalsache ihres weltpolitischen Programms gemacht. Der ganze Inhalt der Weltpolitik des Westens bestand in gar nichts anderem als in eben diesem Kampf gegen das „Reich des Bösen“. Angesichts der heutigen Distanzierung von den Machenschaften Pinochets darf man vielleicht daran erinnern, was der „Kalte Krieg“ war: Eine Politik des Containment, die nur durch die ständige Drohung mit dem Terror eines atomaren Weltriegs „glaubwürdig“ war; die zur Verteidigung von Freiheit und Menschenrechten das Kalkül eines mindestens dreifachen „Overkills“ für die angemesse „Abschreckung“ hielt; und die diesen Krieg nicht bloß plante, sondern, ein wenig unterhalb dieser Schwelle, tatsächlich führte. Schließlich ist die UdSSR nicht von selbst zugrunde gegangen. Die USA und ihre Verbündeten haben 40 Jahre lang in allen Erdteilen die Kriege gegen das feindliche Lager und seine tatsächlichen oder vermeintlichen Vasallen geführt, die sie für notwendig hielten, Regierungen, die ihnen nicht gepaßt haben, gestürzt, und Völker, die falschen Führern nachgelaufen sind, mit weltweitem Terror bestraft. Von diesem Programm war Chile ein Teil. Und die demokratische Öffentlichkeit, die sich heute über Pinochets Greueltaten echauffiert, hat sich um die dazugehörige Kriegsmoral mit der Pflege der jeweils gültigen Feindbilder stets liebevoll gekümmert, wie immer natürlich im Namen aller Werte des Abendlandes.

Für die USA und den Westen insgesamt war vom ersten Tag an klar, daß das Programm der Regierung Allende eine einzige dem kapitalistischen Geschäft, dem Zweck des Geldes und des Eigentums zuwiderlaufende Systemwidrigkeit war. Ein Drittweltstaat wie Chile, der noch dazu im unmittelbaren „Hinterhof“ der USA seine geographische Heimat besitzt, hatte nur eine Alternative: willfähriges Subjekt zu sein für die ökonomischen Ausbeutungsbedürfnisse und strategischen Kalküle der westlichen Welt und ihrer Führungsmacht. Die zweite Alternative einer solchen Nation, sich dem völkerfreundlichen Internationalismus der Sowjetunion anzuschließen, war selbstredend genauso ausgeschlossen wie ein „dritter Weg“. Denn das hätte ja geheißen, ein gründliches Mißverständnis über die „Entwicklung“ von Entwicklungsländern zuzulassen. Deswegen war schon die Absicht und erst recht der praktische Versuch, eine nationale Industrie aufzubauen, das Land- und Bankenmonopol der zwei bis drei Dutzend Familienclans zu brechen, die Leute zu ernähren und mit Gesundheit und Bildung zu versorgen, nicht die Herstellung neuer Geschäftsbedingungen, sondern ein fundamentaler Anschlag auf die Freiheit des Eigentums. So als ob sie ein marxistisches Dogma bestätigen müßten, quitterten die Veranstalter des Weltmarkts alle konstruktiven Programmpunkte der chilenischen Sozialisten mit einem unversöhnlichen Njet. Ihre Absage an „revolutionäre Gewalt“ wurde nicht honoriert, schließlich hatten sie freie Wahlen dazu mißbraucht, friedlich die Macht zu erobern; ihre Absage an eine Kommandowirtschaft nach sowjetischem Vorbild war kein Ersatz für das freie Schalten und Walten der „Marktkräfte“ in Gestalt amerikanischer Konzerne und heimischer Bourgeoisie: Ihr „dritter Weg“ war völlig inkompatibel mit kapitalistischer Zweckmäßigkeit und beruhte auf dem Systemfehler, daß die Teilnahme am Weltmarkt für einen Drittweltstaat wie Chile auch ohne die Verelendung der Massen zu haben wäre. Ihr bescheidenes Wohlfahrtsprogramm für das chronisch unterernährte Volk war deswegen eine totale Zweckentfremdung von Geld und Kredit und eine Konterkarierung aller Rettungs- und Hilfsmaßnahmen des IWF. All das zusammen genommen war es schließlich der sichere Beweis, daß sich das Land im verkehrten politischen Lager befand. So etwas mußte bekämpft und bestraft werden. Und zwar schon deswegen, damit so ein Beispiel nicht Schule machte in den anderen Habenichts-Nationen Lateinamerikas. Deswegen mußten die Erfinder der Dominotheorie selbige gleich anwenden, damit ihr schöner „Hinterhof“ nicht in die Hände der Falschen geriet.

Die USA, die im selben Jahr, nur wenige tausend Kilometer von ihrem „Hinterhof“ entfernt, an ihrer „strategischen Gegenküste“ in Vietnam, einen weiteren Dominostein erledigten, machten sich auch um die Wissenschaft verdient. Die Forschungsthese der „Monetaristen“, daß ein „sozialistisches Experiment“ die Wirtschaft Chiles nur „ruinieren“ konnte, war weltweit bekannt, sie mußte nur „verifiziert“ werden. Unter der Losung: Ihre Wirtschaft soll vor Schmerz brüllen! unternahm die Weltführungsmacht alles in ihrer Macht stehende, um dem politökonomischen Lehrsatz der „Chicago Boys“ zur Gültigkeit zu verhelfen, indem sie die politische und ökonomische Destabilisierung Chiles herbeiführte. Bei ihren Boykottmaßnahmen und den vom CIA koordinierten Subversionstätigkeiten konnte die Nixon-Administration mit der vollen Unterstützung der chilenischen herrschenden Klassen rechnen, die nicht einsehen mochten, daß Allende zur Finanzierung seines volksfreundlichen Programms das Geld ausgerechnet von denen holte, die es hatten. Also sorgten sie mit den Herrschaftsmitteln, über die sie – trotz sozialistischer Regierung – weiterhin verfügten, im Verein mit den USA für die Unordnung und das Chaos, das Pinochet als Ordnungsstifter und Retter der Nation mit seinem Militärputsch beenden durfte. Für den General stand nämlich auch fest, wer für die Unordnung verantwortlich war: nicht die oberen Zehntausend, die sie in ihrem Interesse herbeigeführt hatten, sondern die Regierung, die sie nicht verhindern konnte.

Über die Methoden, die der General zur „Wiederherstellung der Ordnung“ und zur Befriedung des Landes anwandte, machte man sich im Westen schon deshalb keine Illusionen, weil man sie selber weltweit praktizierte und den eigenen Vasallen an den zahlreichen Einsatzorten in allen Erdteilen nicht nur das Kriegsgerät, sondern auch den ganzen Erfahrungsschatz der Kriegsführung und Techniken des Terrors großzügig zur Verfügung stellte. In dieser Hinsicht bestand eine vorbildliche, von Kooperationswillen getragene Zusammenarbeit zwischen CIA und Pinochets Armee. Deren Gewaltorgien wurden nicht verschwiegen, weder in Chile – dort sollten sie ja ihre abschreckende Wirkung entfalten – noch in der westlichen Öffentlichkeit. Denn nicht nur im politischen Ziel waren sich alle Demokraten einig, sondern auch darin, was der einzig erfolgversprechende Weg war, es durchzusetzen. Und wenn damals Proteste laut wurden gegen Ziel und Methoden des Imperialismus, dann wurden linke und demokratie-idealistische Kritiker von den wahren Kennern demokratischer Machtausübung stets dahingehend belehrt: Wenn Militärs eingreifen, ist es anders, als wenn der Franziskanerorden Suppen verteilt (F.J. Strauß). Und die Tatsache, daß Honeckers DDR seinerzeit einer ganzen Reihe von Opfern der Militärdiktatur Zuflucht gewährte, firmierte bloß als weiterer Anlaß zur Bekräftigung der antikommunistischen Hetze. Heute gehört es zum guten Ton journalistischer Recherche, daß selbst ehemalige Gesinnungsgenossen von Strauß sich von einem Staatsmann distanzieren, dem sie nichts vorzuwerfen haben – außer daß er ein „Verbrecher“ gewesen sei, weil er bei der Erledigung eines ehrenwerten Auftrags angeblich ein paar Leichen zuviel produziert und bei der Produktion derselben einige übertriebene Methoden angewendet habe. Den Zynismus soll ihnen erst mal einer nachmachen.

Die Anklage

Die überlebenden Opfer der Militärjunta, ihre Freunde und Hinterbliebenen, sehen in der Verhaftung Pinochets die späte Gelegenheit, ihr Verlangen nach Gerechtigkeit und/oder Rache erfüllt zu sehen. Dabei leisten sie sich, wenn sie ihren politischen Feind von damals einen „Verbrecher“ nennen, eine ziemlich unkritische Beurteilung des Putsches und der anschließenden Herrschaft der Junta. Sie führen weder ihre eigene politische Sache ins Feld, die damals gewaltsam zerschlagen wurde, noch den politischen Zweck, den die feindliche Gegenseite mit Unterstützung der zivilisierten Welt an ihnen vollstreckte. Mit der moralischen Kategorie des „Verbrechers“ entpolitisieren sie die ganze Affäre – und finden sich im Verein mit Leuten wieder, deren ideologisches Eiferertum mit der Sache, deretwegen chilenische Sozialisten und Kommunisten zu Opfern gemacht wurden, überhaupt nichts gemein hat. Denn keiner von denen, die sich derzeit als Hüter der „Menschenrechte“ aufbauen und dafür die zahlreichen Opfer zitieren, hat auch nur die geringste Sympathie für die politische Sache, die mit der Vernichtung ihrer Anhänger aus der Welt geschafft wurde. Die Freunde von heute sind ihrer Gesinnung treu, also dieselben unversöhnlichen Feinde aller kommunistischen „Experimente“ geblieben, die ihre demokratischen Führer so erfolgreich wie blutig „widerlegt“ haben. Sie lassen auch keine Zweifel darüber aufkommen, in welch antikritischer Absicht ihre Diagnose von den „Verbrechen“ Pinochets gemeint ist: Ausdrücklich ist damit nicht die staatsmännische Leistung Pinochets gemeint, die Befreiung des Landes vom Übel des Kommunismus, sondern die Methode seines Aufräumens. Und da soll, aus heutiger Sicht, ausnahmsweise der Zweck nicht die Mittel geheiligt, sondern mit diesen überhaupt nichts zu tun gehabt haben. Daß die westliche Wertegemeinschaft sich einen „Verbrecher“ geleistet habe, diese verlogene Betrachtungsweise ist geradezu als Gegenteil einer Selbstkritik angelegt, mithin nicht als „Eingeständnis“ gemeint, daß zum System von Marktwirtschaft und Demokratie jede Menge Gewalt, also auch solche Figuren notwendig dazugehören, die zur Durchsetzung des Systems vor keiner noch so „perversen“ Gewalt zurückschrecken. Das wäre ja noch schöner, wenn mit der moralischen Anklage einer Figur, die ganz das Geschöpf des demokratischen Imperialismus ist, auch das weltpolitische Programm unserer Wertegemeinschaft auf der Anklagebank sitzen würde. Pinochet war also „unser Mann“, was den politischen Zweck seines Lebenswerks betrifft; das muß man nicht eigens hervorheben, man darf es getrost unterstellen. In seiner Eigenschaft als „Verbrecher“ dagegen hat er nichts mit dem Auftrag zu tun, den er so vorbildlich erledigt hat. Weswegen sich heutzutage einem britischen Handelsminister der Magen umdreht, wenn sich ein brutaler Diktator auf diplomatische Immunität beruft (SZ, 19.10.). Für diese Botschaft ist das Verdikt „Verbrecher“ allemal gut und nützlich.

Der „Fall Pinochet“

kam nicht durch das Bedürfnis der Opfer nach Gerechtigkeit in die Welt; auch nicht durch einen Antrag, den die öffentliche Meinung oder gar die Führungsmannschaften der westlichen Demokratien angemeldet haben. Es war der spanische Richter Garzón, der kraft seines Amtes die Befehle des ehemaligen Vorsitzenden der chilenischen Staatsgewalt als „Völkermord“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ angeklagt und aus der Ära Pinochet, einer historischen Episode des Kalten Kriegs, eine internationale Rechtsaffäre gemacht hat.

Woher der Mann seinen vielbestaunten „Mut“ nimmt, eine nicht gerade kleine Nummer aus der Ahnengalerie hochdekorierter Vorkämpfer der Freien Welt der Freien Welt zur Rechenschaft zu ziehen, ist einerseits kein Geheimnis. Das Verfahren, Taten von Nationen wie eine Verletzung gültigen Rechts anzuprangern, hat er nicht erfunden: Die Staaten, deren Wertehimmel sich der ETA-Jäger und GAL-Ankläger Garzón als Anwalt einer sauberen Terrorismusbekämpfung verpflichtet weißt, haben es gegen Serbien, Sudan und Irak längst vorgemacht. Die erklärte Feindschaft gegen auswärtige Störenfriede mit Verstößen gegen ein fiktives Weltgesetzbuch zu begründen, den Übergriff auf fremde Souveränität, vor allem nach gezielten Militäraktionen gegen definierte Feinde der Weltordnung, in einen gebieterischen Auftrag der „Menschlichkeit“ zu übersetzen, diese Methode der ranghöchsten Weltordner, eine Politik, die ihnen nicht paßt, als kriminellen Akt zu ächten und sich zu deren Richter zu bestellen, hat es Garzón angetan. Mehr noch hat ihn aber die Idee beeindruckt, die europäische Weltordner in Konkurrenz zu den USA mit dem Projekt eines internationalen Strafgerichtshofs verfolgen, um aus den Rechtfertigungstiteln imperialistischer Gewalt eine allgemeine, strafrechtsrelevante Institution abzuleiten. Deren vermeintlicher Logik folgt der Richter – und stellt sie auf den Kopf. Die übliche Reihenfolge von politisch feststehendem Kalkül und entsprechender Moral, die sich dann schon einstellt, ist in der Akte Pinochet, die er anlegt, nämlich gar nicht gegeben. Hier begründet nicht das Interesse der Politik eine Verurteilung, sondern ein Haftbefehl soll vollstreckt werden – und zwar gegen einen Amtsträger aus Chile, zu dem Spanien „exzellente Beziehungen“ unterhält. Und dies kraft des gerechten Wirkens einer unabhängigen nationalen Justiz, deren Zuständigkeit im Verhältnis zwischen Staaten nicht gilt, da sich jede Staatsgewalt nun mal als die oberste Recht setzende Instanz über ihre Angelegenheiten behauptet. Der grenzüberschreitende Haftbefehl beschwört folglich einen veritablen Konflikt zwischen Spanien und England einerseits, Chile andererseits herauf, „ob uns das gefällt oder nicht“, so der spanische Außenminister Matutes.

Das gilt zuallererst für die mit dem spanischen Auslieferungsantrag und der britischen Festnahme des Angeklagten konfrontierten Politiker Chiles. Da gibt es einmal die innenpolitische Seite. Denn Pinochet ist die Symbolfigur einer umstrittenen Etappe des nationalen Erfolgswegs und gerade deshalb muß seine Verhaftung im Ausland zwangsläufig zu einer radikalen Polarisierung und damit zu einer Wiederbelebung der alten Fronten führen. Die chilenische Regierung sieht sich plötzlich – und ohne daß sie selbst dafür einen Anlaß geboten hätte – einer Gefährdung der inneren Staatsordnung gegenüber. Jetzt demonstrieren und bekämpfen sich nicht nur massenhaft Bürger, die einen unter der Parole „Freiheit für Pinochet“, die anderen unter der Forderung „Strafe für den Mörder“, und die Patrioten beider Seiten machen ihre Rückkehr zu Ruhe und Ordnung von einer Parteinahme der Regierung für ihre „gerechte Sache“ abhängig. Der innere Aufruhr versetzt auch das Militär in Alarmbereitschaft, dessen Oberbefehlshaber der Inhaftierte bis vor kurzem noch war. Folglich sind die Regierungspolitiker vor allem um Schadensbegrenzung bemüht, d.h. um eine solche Lösung des Falles, die eine Versöhnung der aufgerissenen nationalen Fronten ermöglicht. Dementsprechend fordert die Regierung den Ex-Diktator Pinochet auf, sich aus der Politik zurückzuziehen und für die Menschenrechtsverletzungen unter seiner Herrschaft um Vergebung zu bitten. Damit würde der General dem Land ‚einen großen Dienst erweisen‘, sagte der christdemokratische Innenminister (SZ, 6.11.).

Das würde der Regierung Chiles vielleicht auch einen Ausweg aus dem außenpolitischen Konflikt ermöglichen, den ganz andere Beweggründe beherrschen als die innenpolitische Sorge um die Spaltung des Volkes. Was nämlich die internationale Affaire betrifft, so ist es für die chilenische Nation einfach nicht hinnehmbar, daß englische Behörden einen ihrer Politiker auf Antrag der spanischen Justiz festsetzen. Die Mißachtung der „völkerrechtlich verbrieften Immunität“, die dem Senator Pinochet durch die chilenische Verfassung verliehen wurde, ist ein Angriff auf die Souveränität des Landes und wird im Namen der „Ehre der Nation“, in welche sich die der elementare Anspruch auf Anerkennung der eigenen Hoheit übersetzt, verurteilt. Es wird darauf bestanden, daß es Sache der chilenischen Justiz ist und bleibt, etwaige Rechtsverstöße des Staatschefs a.D. zu untersuchen und zu ahnden. Dies wiederum liege nicht im politischen Interesse des Landes, das die heimische Regierung, und sonst niemand, definiert und exekutiert – so lautet die diplomatische Botschaft. Sie wollte und will eine neuerliche Zerreißprobe der Nation durch eine strafrechtliche „Aufarbeitung der Vergangenheit“ ja gerade – im Sinne des inneren Friedens, sprich der Stabilität ihrer Herrschaft – verhindern.

Daß sie für diese Entscheidung internationalen Respekt verdient und daß es Aufgabe der Politik in England, Spanien und anderswo sei, ihre Justiz auf diesen Respekt festzulegen, wissen die chilenischen Staatsmänner außerdem auch noch mit einem speziellen Argument zu begründen. Sie berufen sich bemerkenswerterweise auf die unbestrittene Tatsache, daß zwischen Chile und den westeuropäischen Staaten doch Frieden und Freundschaft herrschen, nämlich „gute wirtschaftliche und politische Beziehungen“, und daß sich die Anwendung der Menschenrechtswaffe gegen ein befreundetes Land doch wohl verbietet. Immerhin habe Chile Großbritannien bei seinem Falklandkrieg gegen Argentinien aktiv zur Seite gestanden. Eine schöne Klarstellung, die ergänzt wird durch die diplomatische Anfrage, ob Spanien und England sich nicht spätestens angesichts der fatalen Rückwirkungen des Falles auf die innere Stabilität Chiles eines Besseren belehren lassen wollten. Im übrigen lassen sich die Chilenen auch die Verletzung ihrer staatlichen Ehre nicht bieten, weshalb ihnen eine Retourkutsche gegen den spanischen Strafanspruch eingefallen ist, die sowohl der Entlarvung der „moralischen Anmaßung“ dient als auch um Verständnis für den „eigenen Weg“ wirbt: Chile befinde sich immer noch mitten in einer schwierigen „transición“ von der Diktatur zur Demokratie, wie sie auch Spanien vor gar nicht langer Zeit durchlaufen habe. Und dem seinerzeit von Diktator Franco ermächtigten König Juan Carlos sei schließlich auch nicht der Prozeß gemacht worden. Und zwar aus gutem Grund: wegen der Kontinuität der Staatsmacht!

Inwieweit diese diplomatischen Argumente Chiles für die Wiederherstellung des Einvernehmens zu beiderseitigem Staatsnutzen verfangen, ist eine andere Frage. Die mit dem Fall Pinochet konfrontierten europäischen Nationen müssen sich entscheiden, was sie aus der von ihnen nicht bestellten, dank ihrer selbstbewußten Justizabteilungen aber nun mal vorliegenden Rechtsaffäre machen wollen. Weil es sich hierbei um das Produkt einer verkehrten Reihenfolge handelt, ist die Angelegenheit laut dem spanischen Regierungschef Aznar „äußerst kompliziert“: Normalerweise folgen die Rechtstitel dem außenpolitischen Interesse, die Strafansprüche bzw. -prozesse gegen Repräsentanten fremder Staaten der Feindschaftserklärung gegen diese. Im Falle Chiles aber gibt es gar keinen politischen Vorbehalt, vielmehr droht die eigenmächtige Anwendung der imperialistischen Rechtskonstruktionen die guten politischen Beziehungen zu einem lateinamerikanischen Land – und nicht nur zu einem, Argentinien sieht sich ebenfalls in der Schußlinie! – zu schädigen. Chile ist nicht wie Serbien oder der Irak ein „Schurkenstaat“ und damit ein Aufsichtsfall, nicht für die USA und nicht für Europa; es könnte höchstens einer werden im Gefolge des innenpolitischen Aufruhrs, den die Subsumtion Pinochets unter europäische Rechtszuständigkeit heraufbeschwört.

Was die Sache für die Euro-Staatsmänner so „kompliziert“ macht, ist nicht, daß hier die Gesichtspunkte von menschenrechtlich-universeller Moral einerseits gegen nationalegoistische materielle Kalküle andererseits stehen, wie die eifrig anteilnehmende Öffentlichkeit glauben macht. Der von Staatsgewalten in Anschlag gebrachte Maßstab der Menschenrechte steht nämlich nicht nur für ein moralisches Prinzip, mit dem die Taten der eigenen Herrschaft eine höhere Weihe erhalten, sondern für den sehr handfesten politischen Anspruch der Weltordnungsmächte auf die unbedingte Gültigkeit ihres Rechts auf Dienstbarkeit und botmäßiges Regieren in jeder Weltgegend. Die explizite Bekräftigung der grundsätzlich in Ordnung gehenden Zuständigkeit spanischer bzw. englischer Justiz für die Verbrechen in Chile durch Aznar und Blair stellt unmißverständlich heraus, daß es den europäischen Staaten sehr wohl zukommt, über die „inneren Angelegenheiten“ souveräner Nationen, also über den Gebrauch, den selbige von ihrer Gewalt machen, zu urteilen und dieses Urteil bei Bedarf auch durch ihre Gerichtsbarkeit vollstrecken zu lassen. Das Recht dazu will man nicht den USA überlassen, die als „einzig verbliebene Weltmacht“ längst als oberster Ankläger, Richter und Vollstrecker fungieren, weshalb die amerikanische Mahnung, den treuen Partnerstaat in ihrem Hinterhof nicht zu schikanieren, demonstrativ überhört wird. Diesen generellen und in der Tat sehr politischen Durchsetzungswillen „können“ die Euro-Politiker folglich nicht dementieren, auch wenn der vorliegende Kasus so ungeeignet ist für das Statuieren eines Exempels. Sie „müssen“ also gleichzeitig beteuern, die guten Beziehungen zur Andenrepublik sollten und dürften wegen einer Initiative der nun mal autonomen Justiz gegen einen Nicht-mehr-Staatsmann nicht leiden. Da sie aber kräftig darunter leiden, sind die Regierungen in Europa zu einer Klarstellung genötigt, welche die Funktionalität des Einsatzes der Menschenrechtswaffe gemäß politischer Zweckmäßigkeit sicherstellt, also dem richtigen Ergänzungsverhältnis von Politik und Recht Geltung verschafft, ohne die Glaubwürdigkeit jener Waffe, die sie „ethische Außenpolitik“ nennen – nach außen, aber auch im Verhältnis zum eigenen Volk – in Zweifel zu ziehen. Von dieser Materie handelt die Abwägung, welche die zuständigen politischen Entscheidungsträger zu treffen haben. Das Feld, auf dem sie das Für und Wider einer Strafverfolgung Pinochets ausbreiten, bewerten und in das erwünschte Resultat münden lassen wollen, ist – sehr sachgerecht – das des Rechts und seiner Auslegung. Arbeitsplätze werden so auf jeden Fall geschaffen: Diverse Kammern, Instanzen und Hunderte von Experten wälzen Definitionsfragen von „Immunität“ und „Völkermord“, ob und unter welchen Umständen Folter, Kasernierungen in Fußballstadien und das „Verschwindenlassen von Personen“ völkerrechtlich noch genehmigt sind etc., als wären sie in einem juristischen Seminar. Was so garantiert zustandekommt, sind fachmännische Expertisen und somit für jeden Bedarf passende Rechtstitel, welche die schließlich gefällte Entscheidung begründen, die sich nationaler politischer Kalkulation verdankt. Egal, ob das dazu berufene House of Lords, dem nicht nur alte adelige Würdenträger, sondern auch ehrwürdige Politprofis vom Schlage Maggie Thatchers angehören, der demonstrativen Behauptung und Durchsetzung des eigenen Vorherrschaftsrechts auch an einem unerwünschten Fall den Vorzug gibt, oder ob es umgekehrt in diesem Fall die Untauglichkeit der Menschenrechtswaffe herausstellt und dadurch an ihm die Gültigkeit derselben beweist: Sie ist nichts anderes als ein Instrument imperialistischer Politik.

PS. Die Lordrichter haben fürs erste gegen die „Immunität“ Pinochets votiert und damit der Glaubwürdigkeit demokratischer Außenpolitik einen knappen Sieg verschafft (3:2). Jetzt liegt es am britischen Innenminister, diese Entscheidung zur politischen Vernunft ins Verhältnis zu setzen. Die Regierung hat jedenfalls nach allem prozeduralen Hin und Her das letzte Wort.