Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
NSU-Untersuchungsausschüsse – Schlampereien rehabilitieren unseren Verfassungsschutz
Drei parlamentarische Untersuchungsausschüsse und zahllose Journalisten beschäftigen sich mit der Frage, wie es zu erklären ist, dass 36 deutsche Schnüffel- und Ermittlungsbehörden nicht in der Lage waren, die NSU-Morde aufzudecken, geschweige denn zu verhindern. Erschreckt stellt man quer durch die Parteien fest, dass da ideologische Nähe und Kumpanei zwischen Vertretern der Behörden und der Neonazi-Szene bis ins Umfeld des Terror-Trios existiert haben müssen...
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Systematischer Katalog
Länder & Abkommen
NSU-Untersuchungsausschüsse – Schlampereien rehabilitieren unseren Verfassungsschutz
Drei parlamentarische Untersuchungsausschüsse und zahllose Journalisten beschäftigen sich mit der Frage, wie es zu erklären ist, dass 36 deutsche Schnüffel- und Ermittlungsbehörden nicht in der Lage waren, die NSU-Morde aufzudecken, geschweige denn zu verhindern. Erschreckt stellt man quer durch die Parteien fest, dass da ideologische Nähe und Kumpanei zwischen Vertretern der Behörden und der Neonazi-Szene bis ins Umfeld des Terror-Trios existiert haben müssen:
„Gleich nach dem Auffliegen der Zwickauer NSU-Zelle drängte sich die Frage auf, ob es so etwas wie eine ‚braune Staatsaffäre‘ gebe, ein klammheimliches Zusammenwirken, eine ideologische Sympathie, eine hilfreiche Nähe von Rechtsextremisten und Verfassungsschützern, vielleicht auch nur ein schützendes Wegsehen von Ermittlern im Nazi-Sumpf … Nur weil sich ein Fehler eventuell auch als Dusselei deuten lässt, dürfen die Ermittlungen nicht enden. In jedem einzelnem Fall muss ausgeschlossen werden, dass es unzulässige Verbindungen der Sicherheitsbehörden in die Neonazi-Szene gegeben hat. Es darf nicht einmal der Schatten eines Verdachts bleiben. Dafür steht zu viel auf dem Spiel: nicht weniger nämlich als das Zutrauen zu den Sicherheitsbehörden dieser Republik insgesamt.“ (Die Zeit, 5.7.12)
In gleich vier starke Ausdrücke kleidet die Zeit ihren Verdacht einer „braunen Staatsaffäre“: „klammheimliches Zusammenwirken“, „ideologische Sympathie“, „hilfreiche Nähe“, „schützendes Wegsehen“. Wer so redet, geht davon aus, dass es eine Gesinnungsverwandtschaft zwischen Beobachtern und Beobachteten gibt und dass die Verfassungsschützer die Rechtsradikalen nicht als Staatsfeinde einordnen, die unbedingt fertig gemacht und weggeräumt gehören. Und so ganz unbekannt ist die Grundlage dieser geistigen Nähe ja auch nicht: Beobachtern und Beobachteten geht es um dieselbe Sache, nämlich um Deutschland und darum, es vor seinen Feinden zu schützen. Man weiß, dass die Rechtsradikalen bei dieser unbezweifelbar guten Sache zuerst und generell an Ausländer denken, die Verfassungsschützer aber nur an manche von denen. Der Unterschied ist nicht so groß, dass sie das nicht gesetzeskonforme Vorgehen der Rechtsradikalen bei ihrer Sorte Schutz von Staat und Volk gleich für eine Bedrohung der freiheitlich demokratischen Grundordnung hielten. Jedenfalls sind die bösen Buben, denen Deutschland immer nicht wehrhaft genug ist, für die professionellen Staatsschützer in ganz anderer Weise Objekt ihrer Aufmerksamkeit als linke Systemgegner oder radikale Moslems.
So klar der Verdacht der Vernetzung von
Verfassungsschützern und Rechtsradikalen auf der Hand
liegt, so klar ist auch, dass er ausgeräumt werden muss:
Welches Licht würfe das sonst auf Deutschland und seine
Behörden? Klar ist darum, was herauszukommen hat, wenn
sich Untersuchungsausschuss und Öffentlichkeit an die
Arbeit machen: Das Zutrauen zu den Sicherheitsbehörden
dieser Republik insgesamt
muss wiederhergestellt
werden. Die Zeit mit
ihrem vierfachen Verdacht besteht auf rücksichtsloser
Aufklärung: Der Skandal darf nicht billig als „Dusselei“
verharmlost und vertuscht werden, alles muss auf den
Tisch – und das für das vorweg feststehende Ziel, dass
kein Raum für den bösen Verdacht bleiben darf: In
jedem einzelnem Fall muss ausgeschlossen werden, dass es
unzulässige Verbindungen der Sicherheitsbehörden in die
Neonazi-Szene gegeben hat.
Die Möglichkeit derartiger
Verbindungen muss ins Auge gefasst werden, um sie
auszuschließen. In jedem einzelnen Fall
ist dem
Verdacht mit größter Akribie nachzugehen, denn
nur die Sorgfalt der Nachforschung kann den glaubwürdigen
Beweis liefern, dass nichts dran ist an der
offensichtlichen Kumpanei der beiden Sorten von
Staatsschützern. Der Forschungsauftrag geht daher doch in
Richtung Dusselei. Wo Zweckmäßigkeit und böse Absicht
durch konsequente Aufklärungsarbeit ausgeschlossen
werden, bleibt eine zwar absolut unglaubliche Kette
von Fehlern, Patzern, Pannen
, aber eben auch nur die.
Dem widerspricht ein wenig die Masse der Fälle. Nicht wenige sehen den Verdacht nicht ausgeräumt, sondern eher bestätigt. Das geht gar nicht. Die Kritik wendet sich daher weg vom Skandal, hin zu denen, die ihn anprangern. Das kann im Ton des Verständnisses beginnen, nämlich in Form der Klage, wie schwer die Staatssicherheits-Behörde es den Zeitgenossen macht, in ihrem Treiben keine rechte Verschwörung zu sehen.
„Es kommen jede Woche neue Schlampereien ans Licht, Aktenlöschungen, unfähige Ermittler – manche können sich das alles nur noch durch eine große Verschwörung erklären.“ (SZ, 5.7.)
Als dann bekannt wird, dass Verfassungsschützer noch Tage
nach der Entdeckung des Terror-Trios dieses und ihr
Umfeld betreffende Akten vernichtet haben, rügt der
Ausschuss-Obmann der Union, Clemens Bieninger (CDU):
Der Vorfall ‚sei nicht geeignet, Verschwörungstheorien
den Boden zu entziehen‘.
(Zeit-Online,
29.6.)
Hier ist die Wende fertig: Der CDU-Mann greift ein Ereignis auf, das Absicht und gezielte Vertuschung beim Verfassungsschutz beweist, und beklagt sich, dass das nicht geeignet sei, die Absicht zu widerlegen. Für Leute aber, die dieses Faktum konstatieren und anprangern, hat der CDU-Mann das Etikett „Verschwörungstheoretiker“ parat, und schon sind die verurteilt, die das Offensichtliche feststellen. Noch mit dem Ton, das sei ja irgendwie naheliegend, sortiert er ihre Feststellung – es ist ja noch lange keine Theorie! – in die Klasse der nicht ernst zu nehmenden Wahngebilde von Leuten ein, die immer hinter den wirklichen Taten der Mächtigen geheime Machenschaften wittern, von denen niemand nichts weiß.
Damit ist der böse Verdacht aus der seriösen deutschen Öffentlichkeit exkommuniziert, und die Aufarbeiter können sich der ungeheuerlichen Unfähigkeit und den Fehlern der Behörde zuwenden, die ja jemand gemacht haben muss. Schuldige werden ausfindig gemacht und in einer unüblich radikalen Weise an den öffentlichen Pranger gestellt: Hauptfigur ist der seinerzeit zuständige Thüringer Verfassungsschutzpräsident Roewer, der mit jedem genüsslich ausgebreiteten Moment seiner bizarren Persönlichkeit Inkompetenz ausstrahlt: Er soll mit dem Fahrrad auf Behördengängen unterwegs gewesen sein, und das barfuß, mit dreckigen Füßen auf dem Schreibtisch usw. Quer durch die Presse wird ausgemalt, was für ein Trottel der Kerl ist: blauer Anzug, rote Schuhe und zum Fasching ein Ludendorff-Kostüm! Dass der sich auch noch als den einzigen fähigen Mann im Amt bezeichnet, beweist erst recht das Gegenteil. Die Konzentration auf diesen Behördenleiter macht so richtig verständlich, warum die Sicherheitsorgane so unverzeihlich lange im Dunkeln tappten.
Was ansteht und von der Presse kompromisslos eingefordert
wird, ist ein umfassendes Aufräumen in dem Saustall:
Köpfe müssen rollen, neue Besen müssen kehren und
überhaupt müssen die Dienste reformiert und reorganisiert
werden: Eine Modernisierung soll sicherstellen, dass
beim Umgang mit Akten und Daten, aber auch mit V-Leuten,
keine Fehler mehr passieren.
(SZ, 11./12.8.)
Das ist die Therapie, die sich schlüssig aus der Diagnose
ergibt und sie bekräftigt. Die „unglaubliche Kette von
Fehlern“ kann nur durch eine Null-Fehler-Strategie und
deren organisatorische Absicherung geheilt werden:
Fusion und Aufgabenbegrenzung der Landesämter für
Verfassungsschutz ... Besserer Informationsaustausch
zwischen den Sicherheitsbehörden ... Risiken von V-Leuten
begrenzen ... Stärkere Kontrolle durch das Parlament ...
Einfluss des BKA ausweiten ... Mehr Rechte für den
Generalbundesanwalt ... Die Ausbildung der Beamten
verbessern.
(SZ, 16.7.)
Da schau her, in der Liste der Reformvorschläge taucht
„Die Ausbildung der Beamten verbessern“ auf. Die Reformer
wollen die Köpfe der Mitarbeiter nicht ganz außer Acht
lassen und meinen, dass auch die eine „Modernisierung“
nötig haben. So unausdenkbar ist die Vermutung einer
geistigen Nähe der Verfassungsschützer zu ihren rechten
Observationsobjekten also doch nicht. Und wenn sie als
Sorge ums Funktionieren der Dienste und nicht als Kritik
an Staat und Nation vorgetragen wird, ist sie auch keine
Verschwörungstheorie. Was stimmt also nicht mit Beamten,
die für Ausländerhasser außerhalb ihres Dienstes gewisse
Sympathien hegen? Für die Opfer rassistischer
Übergriffe fehlt es manchen Beamten offenbar an der
nötigen Sensibilität und Vertrautheit im Umgang mit
Einwanderern.
(SZ, 16.7.)
Die Beamten haben ein Defizit, sie sind die Ausländer
noch nicht gewohnt und haben daher nicht das rechte
Händchen für den Umgang mit ihnen. Das wird ab jetzt
trainiert.
Falls an dem bösen Verdacht der ‚Blindheit‘ auf dem ‚rechten Auge‘ überhaupt etwas drangewesen sein sollte: So ist er jedenfalls gründlich beseitigt.