Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Neue Runde im ‚Bündnis für Arbeit‘:
Die sozialdemokratische Herrschaft hält weiterhin den Lohn der Nation unter Kontrolle
Unter Anleitung der Regierung hat das Bündnis für Arbeit für Lohn-Zurückhaltung gesorgt und setzt in Anknüpfung an den Überstunden-Skandal diesen Kurs entschieden fort, u.a. durch Verrechnung der Überstunden gegen den Aufwand für „Qualifizierung“ von alt und unbrauchbar gewordenen Arbeitsplatzinhabern. Und Arbeitslose müssen künftig, statt etwa schwarz zu arbeiten, von dem Angebot Gebrauch machen, sich irgendwie qualifizieren und damit besser überwachen zu lassen.
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Neue Runde im ‚Bündnis für
Arbeit‘:
Die sozialdemokratische Herrschaft
hält weiterhin den Lohn der Nation unter Kontrolle
Die kritische demokratische Öffentlichkeit ist natürlich
wieder einmal enttäuscht und äußert sich abfällig:
Schröders ‚Bündnis für Arbeit‘ taugt nach wie vor nichts,
bewirkt nichts, kostet nur Spesen. Denn es bleibt
schuldig, was Fanatiker des kapitalistischen Erfolgs von
ihrem nationalen Standort einfordern: durchgreifende
Strukturreformen
– worunter man sich weder bestimmte
„Strukturen“ noch bestimmte Maßnahmen zu deren
Veränderung vorzustellen hat; gemeint ist vielmehr die
prompte ersatzlose Abschaffung von schlichtweg allem,
wodurch Deutschlands professionelle wie publizistisch
freischaffende Unternehmer-Lobbies den Arbeitgeberstand
in seinem so aufopferungsvollen wie segensreichen Tun –
nämlich: andere Leute gewinnbringend für sich arbeiten zu
lassen – irgendwie behindert sehen. Als Belohnung für
alle Nicht-Unternehmer sollen dann irgendwann
Arbeitsplätze für alle herausspringen – was nun
in der Tat überhaupt nicht zu haben ist. Die eine oder
andere Erleichterung für das Geschäft mit fremder Arbeit
bringt das Schröder-Bündnis aber schon zu Stande, Runde
für Runde: Schritte, wenn schon nicht zu einem Gelderwerb
für alle, die einen brauchen, so doch hin zum Ziel eines
Billigarbeitsplatzes für alle, die überhaupt
eine Anstellung kriegen. Und das möchte der Kanzler dann
doch auch einmal gewürdigt wissen. Mit seinem hoch
entwickelten Sinn für die wahren Bedürfnisse der „kleinen
Leute“, denen nach allgemeinverbindlicher Einschätzung
nichts anderes gut tut und nichts Geringeres zusteht als
die erkennbare Verbilligung und die „flexible“, also
verstärkte Auslastung des „Faktors Arbeit“, streicht der
oberste Sozialdemokrat die entsprechenden Leistungen
seines Managements der nationalen Arbeit für die
Vergangenheit nachdrücklich heraus, verspricht Gleiches
für die Zukunft und leitet schon wieder einiges in die
Wege.
Selbstlob der Regierung für Jahre der organisierten Lohn-Zurückhaltung
Was die Vergangenheit betrifft, so lautet die Klarstellung aus dem Kanzleramt:
„Ohne das Bündnis für Arbeit wären die Tarifvereinbarungen der letzten Jahre nicht so beschäftigungsfördernd gewesen.“ (Schröder lt. FAZ, 5.3.)
Für alle, die sich bei dem Stichwort „beschäftigungsfördernd“ begriffsstutzig anstellen und die tatsächlichen Fortschritte bei der Bereinigung der Arbeitslosenstatistik nicht eben für einen förderlichen Fortschritt im allgemeinen Erwerbsleben halten, legt der Chef anlässlich der Handwerksmesse in München noch einmal nach:
„Ich habe darauf hingewiesen, dass das, was wir im Bündnis für Arbeit machen, gelegentlich unterbewertet wird. Ich glaube nicht, dass ohne das Bündnis die Verabredung zwischen DGB und BDA (…) in Fragen der Tarifpolitik, ihrer Langfristigkeit und ihrer gesamtwirtschaftlichen Vernunft zu Stande gekommen wäre.“ (lt. HB, 15.3.)
Recht hat er. Unter seiner Anleitung sind Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände übereingekommen, die Löhne nach allen Regeln der marktwirtschaftlichen Vernunft als gesamtwirtschaftlichen Kostenfaktor zu behandeln, der auf keinen Fall steigen darf. Sie haben reale Lohnsenkungen vereinbart. Und sie haben ihre Übereinkunft so langfristig angelegt, dass die bislang jährlich wiederkehrende Auseinandersetzung um die passenden Lohnanpassungsprozente praktisch aus der Mode gekommen und als „Thema“ aus der Öffentlichkeit weitgehend verschwunden ist. Die „gesamtwirtschaftliche Vernunft“ wird jedenfalls schon seit längerem nicht mehr durch einen gekünstelten „Lohnkampf“ belästigt, mit dem die Gewerkschaften periodisch den Geldbedarf der lohnabhängigen Menschheit in Erinnerung gebracht haben. Diesen schönen Erfolg möchte der Kanzler seiner institutionalisierten Einwirkung auf die Tarifparteien gutgeschrieben wissen – zu Recht. Denn es ist unbestreitbar so: Zwar haben die Gewerkschaften auch in der vorangegangenen Periode christlich-liberaler Herrschaft höchst gesamtwirtschaftsvernünftig an der Senkung des nationalen Kostenfaktors Lohn mitgewirkt. Es hat aber einen sozialdemokratischen Regierungschef gebraucht, damit dieser autonome Tarifpartner nicht bloß den Standpunkt beherzigt, dass Löhne niedrig sein müssen, sondern dem Repräsentanten und Sachwalter dieser gesamtwirtschaftlichen Vernunft, der Berliner Obrigkeit, die Definitionshoheit über das aktuell Vernünftige zuerkennt, sich in aller Freiheit der Beaufsichtigung durch Staat und Kapital – in ihrer Eigenschaft als ‚Bündnis‘-Partner – unterwirft und sich zum Ausführungsorgan der Entscheidungen erniedrigt, die auf höchster Ebene über das Lohnniveau in Deutschlands Kapitalismus getroffen werden.
Das Thema der neuen Bündnis-Runde, von der Gewerkschaft eingebracht: Der Überstunden-Skandal – …
Dieses schöne Verhältnis gedenkt die Regierung für die Zukunft fest- und fortzuschreiben. Als Anknüpfungspunkt dient ihr dabei die Unzufriedenheit der Gewerkschaftsseite mit den Beschäftigungseffekten des bisherigen ‚Bündnis‘wesens: Ihre Zurückhaltung bei den Löhnen, meint sie, hätte sich in einer – irgendwie – entsprechenden Vermehrung von Arbeitsplätzen auszahlen müssen, und das ist nicht geschehen. Wie auch – möchte man sie fragen: Wieso sollten kapitalistisch kalkulierende Arbeitgeber mehr Löhne zahlen, wenn sie die Arbeitsleistung, die sie gewinnbringend ausnutzen können, vergleichsweise immer billiger bekommen?! Oder glauben etwa ausgerechnet Deutschlands aufgeklärte Gewerkschafter an das Märchen, Deutschlands Kapitalisten ließen sich seit Jahren durch ein paar lächerliche Lohnprozente an einer eigentlich fälligen großräumigen Ausweitung ihres Geschäftsvolumens hindern?! So tun sie jedenfalls: als müssten sich preisgegebene Lohnprozente in abzubauende Arbeitslosenprozente umrechnen lassen, und als wären sie um den Nutzen ihres Lohnverzichts betrogen worden.
Für die neue Runde im ‚Bündnis für Arbeit‘ wollen sie darauf aber gar nicht groß herumreiten. Wenn die Arbeitgeber nicht bereit sind, mehr Arbeit nachzufragen, obwohl die doch auftragsgemäß verbilligt worden ist, dann kritisieren die Gewerkschaften einfach – den nächsten Skandal: Die Arbeitgeber teilen sich ihre Nachfrage nach Arbeit falsch ein. Statt zusätzliche Leute einzustellen, fordern sie ihren Belegschaften Überstunden ab; in der Summe mehrere Milliarden pro Jahr, von denen sie einen nicht genau bestimmbaren, jedenfalls überwiegenden Teil noch nicht einmal bezahlen… Da wären sie ja auch schön blöd, die Arbeitgeber: zusätzliche Arbeitskräfte zu bezahlen, wenn sie ohne den damit verbundenen Aufwand und zu guten Teilen sogar ganz umsonst von ihren ‚Mitarbeitern‘ nach Bedarf jede Menge Arbeitsleistung einkassieren können – möchte man den Gewerkschaftsvertretern entgegenhalten. Doch nicht einmal in diesem Punkt versteifen sich die empörten Arbeiterführer auf ein gesamtwirtschaftlich unvernünftiges Beschäftigungsideal; schon gar nicht versteigen sie sich zu einer (Selbst-)Kritik an der Politik ihrer betrieblichen Funktionäre, ohne deren Zustimmung so viel billige Zusatzarbeit gar nicht zu haben wäre. Nur den einen bescheidenen Wunsch haben sie, den aber sehr nachdrücklich: Handfeste Beweise wollen sie sehen für den guten Willen der Arbeitgeber, bei dem Teil der Überstunden, die dauernd und regelmäßig anfallen, doch auch einmal an die Einrichtung neuer Stellen zu denken. Mit dem Anliegen werden sie bei ihrem Bundeskanzler vorstellig, fordern die Einbeziehung der Überstunden-Problematik in die Agenda des ‚Bündnisses für Arbeit‘; für den Fall, dass diesem Begehren nicht entsprochen wird, stellen sie für das Wahljahr 2002, wenn erstmals wieder so etwas wie eine komplette Tarifrunde in Aussicht steht, Lohnforderungen in Aussicht, die dann aber so etwas von gnadenlos ausfallen würden…
Schröder weiß also, woran er ist – und wie er zu reagieren hat:
… und was die Regierung daraus macht: Eine sinnreiche Verknüpfung des Überstunden-Skandals mit der Tariflohn-Problematik
An die gewerkschaftliche Drohung kann der Kanzler mit seinem Anliegen, das nationale Lohnniveau weiterhin streng unter Kontrolle zu halten, wunderbar anknüpfen. Nämlich so:
Erstens bekommt die Gewerkschaft grundsätzlich und im Allgemeinen ein bisschen Recht, jedenfalls moralisch, so dass DGB-Chef Schulte resümieren kann:
„Der Wirtschaft müsse klar sein, dass der Überstundenabbau mehr ist als nur eine moralische Verpflichtung.“
Zweitens lässt die wirtschaftliche Vernunft aber im Besonderen und in praktischer Hinsicht keine Wahl: So, wie es vorgetragen wird, muss das gewerkschaftliche Anliegen abschlägig beschieden werden. Der Kanzler:
„Man habe bewusst auf die von der Gewerkschaft geforderte Quantifizierung beim Überstundenabbau (um 25% von ca. 2 Mrd. Stunden) verzichtet, da sich eine Realisierung immer nur vor dem Hintergrund der jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten bewerten lasse.“ (FAZ, 5.3. – so reden die offenbar wirklich miteinander!)
Im Klartext: Die Herrschaft der Unternehmer über die Arbeitszeit ihrer ‚Mitarbeiter‘ kann vernünftigerweise überhaupt nicht eingeschränkt werden. Wenn die Gewerkschaften aber trotzdem darauf bestehen und alternativ mit einer „reinen Lohnrunde“ für die Tarifverhandlungen des nächsten Jahres drohen, dann hat der Kanzler drittens den rettenden Vermittlungs-Einfall parat: Dann sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Überstunden doch zum Gegenstand der in Aussicht stehenden Lohnverhandlungen machen! Mit ihrem Quasi-Ultimatum stellen die Gewerkschaften schließlich selber eine Verknüpfung zwischen Lohn und Überstundenabbau her. Da braucht das ‚Bündnis‘ doch nur noch Einigkeit darüber herzustellen, dass der Zusammenhang zwischen Lohn und Überstunden, also die Aufrechnung von Lohnprozenten gegen Minderungsraten bei der offiziell veranschlagten Mehrarbeit, am besten in den Lohnverhandlungen passiert.
Ein erfahrener Gewerkschaftsführer merkt natürlich gleich, wie da die Weichen gestellt werden, ist verstimmt und reagiert knallhart: IG Metall-Chef Zwickel schreibt DGB-Chef Schulte einen Brief. Und was für einen!
„Es ist auch mehr als nur ärgerlich, wenn der Bundeskanzler in der Bündnisrunde vom 4.3.2001 die Gewerkschaften nicht dabei unterstützt, eine quantifizierte Empfehlung zum Abbau der Überstunden zu geben“ – das wäre doch wirklich leicht und schmerzlos zu machen gewesen, meint der Vorsitzende offenbar! –, „jetzt aber unmittelbar nach diesem Bündnistreffen tarifliche Vereinbarungen zum Abbau von Überstunden fordert. Offensichtlich hat der Bundeskanzler den Arbeitgebern signalisiert, sie in der anstehenden Lohn- und Gehaltsrunde bei einem Tauschgeschäft ‚Reduzierung der Überstunden gegen geringe Lohnerhöhungen‘ zu unterstützen.“
Offensichtlich – und offensichtlich ist auch, dass die Gewerkschaft mit ihrer Ankündigung, auf Nicht-Reduzierung der Überstunden mit höheren Lohnforderungen zu reagieren, selber die Steilvorlage für ein solches regierungsamtliches „Signal“ gegeben hat. In diesem Sinne geht dann auch die „mehr als“ Verärgerung des Herrn Zwickel nicht gar so tief und jedenfalls ganz eigene Wege. Erstens gibt der Mann sich sittlich empört: Das „Signal“ des Kanzlers
„ist angesichts der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit und des gigantischen Volumens an Überstunden zynisch und ein Hohn auf das Schicksal der Millionen Arbeitslosen.“
Das musste einfach mal wieder gesagt werden. Zweitens ist ein Dementi fällig: Nein, die Gewerkschaften haben mit ihrer Beteiligung am ‚Bündnis für Arbeit‘ keineswegs ihr Allerheiligstes, die Tarifautonomie, an der Garderobe des Bundeskanzleramts abgegeben.
„Dass innerhalb des Bündnisses ‚tarifliche Vereinbarungen … getroffen werden‘ sollen, wie es als Wille des Kanzlers im ‚Handelsblatt‘ bezeichnet wird, lehnen wir nachdrücklich und unverändert ab.“
Auch das musste wieder einmal gesagt werden – damit dann
jeder Wirtschafts-Redakteur, sei es höhnisch gegen den
Gewerkschafter, sei es kritisch gegen die ganze
Veranstaltung, richtig stellen kann: Natürlich geht es
genau darum, entweder explizit oder implizit. Wie sollte
man auch über Arbeit reden und dabei über deren Preis
schweigen?
(SZ, 15.3.).
Dagegen setzt der IG Metall-Chef drittens eine
kämpferische Überzeugung:
„…ich bin überzeugt, dass die Rücknahme und Klarstellung der entsprechenden Äußerungen“ des Kanzlers „für den DGB insgesamt Voraussetzung dafür ist, dass die Geschäftsgrundlage für das Bündnis für Arbeit erhalten bleibt. Ich bitte Dich, das gegenüber Bundeskanzler Gerhard Schröder entsprechend zu veranlassen…“ (lt. HB, 15.3.)
So funktioniert das ‚Bündnis für Arbeit‘ und tut den Dienst, den es tun soll: Die Regierung gibt vor, wie es mit dem Lohn am Standort Deutschland weitergehen soll – und die Gewerkschaften fragen sich, ob sie durch die offene Redeweise des Regierungschefs ihre Autonomie beeinträchtigt sehen wollen oder nicht. Der „radikale“ Flügel möchte Korrekturen an „Äußerungen“ „veranlasst“ sehen – wozu? Damit dem ‚Bündnis‘ nur ja nicht die „Geschäftsgrundlage“ abhanden kommt, auf der alle nötigen Festlegungen einvernehmlich getroffen werden können. Natürlich auch für die nächste Tarifrunde; wofür denn sonst!
Was sich sonst noch alles verknüpfen und tariflich gegen den Lohn aufrechnen lässt: Arbeitszeit, Lebensalter, Rentensenkung
Was kommende Lohnverhandlungen betrifft, so hat die Bundesregierung an die Vertreter von Kapital und Lohnarbeit gleich noch ein paar weitere Aufträge zu erteilen. Nicht bloß um Überstunden im Besonderen soll es da gehen; Einvernehmen stellt der Kanzler auch darüber her, dass die Arbeitszeiten ganz allgemein zur Diskussion stehen sollen – und dass außerdem vorsorglich auf die Kürzung der gesetzlichen Renten reagiert und völlig tarifautonom die Umwidmung von Lohnprozenten in betriebliche Rücklagen zwecks dereinstiger Abmilderung der programmierten neuen Altersarmut vereinbart werden muss. So kann der wichtigste Repräsentant der Arbeitgeberseite seinerseits schon einmal zufrieden resümieren: Es
„zeichne sich ab, dass die Tarifrunde im Bundestagswahljahr 2002 keine reine Lohnrunde werde, so Hundt… Die weiteren Gespräche in diesem Jahr würden zeigen, ‚inwieweit wir erneut für eine mehrjährige Tarifvereinbarung ein vernünftiges Paket für eine beschäftigungsorientierte Tarifpolitik vorbereiten können‘. Die ersten Schritte seien mit der Bündnisrunde getan worden, sagte Hundt.“ (HB, 5.3.)
Ein Kunstwerk besonderer Art bringt das ‚Bündnis‘ dabei mit seinen Vorab-Festlegungen in Sachen Arbeitszeit auf den Weg. Es stellt da eine einigermaßen verwegene Verknüpfung her zwischen Überstunden einerseits, Frühverrentung und Vorruhestand andererseits sowie dritterseits dem billigen Ideal lebenslanger Weiterbildung. Nämlich so:
Erstens sollen die Überstunden nicht bloß durch den
verstärkten Einsatz von Teilzeitbeschäftigten und die
gezielte Nutzung befristeter Arbeitsverträge
– die
bewährten Instrumente des modernen Tagelöhnerwesens ohne
Gewähr für einen kompletten Lebensunterhalt – bekämpft
werden, sondern vor allem durch eine flexiblere
Arbeitszeitpolitik, hier insbesondere durch die Schaffung
von Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten
(FAZ, 5.3.). Schließlich gibt
es dafür schon schöne Modelle, die klar zeigen, dass sich
auf diese Weise Überstundenzuschläge vermeiden lassen,
Arbeitsleistung pünktlich nach Marktlage abgerufen werden
kann, Fehlzeiten vollständig dem Arbeitnehmer zur Last
fallen und ganz nebenbei ein Ausgleich von Mehrarbeit
durch Freizeit so sinnreich vertagt und so kompliziert
ausgestaltet werden kann, dass er praktisch kaum noch
stattfinden muss. Dennoch muss man sich die auf diese
Weise absehbarerweise dennoch „angesparte“
Mehrarbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers gut merken;
denn dafür zeichnet sich eine interessante
Verwendungsmöglichkeit ab, wenn das Arbeitsleben erst
einmal seinen Zenit überschritten hat. Und zwar nicht
bloß – was natürlich auch im Gespräch ist – für eine
kostengünstige Abwicklung des schon in vielen
Tarifverträgen verankerten Vorruhestands, sondern auch
noch ganz andersherum – wie sich gleich zeigen wird.
Denn das ist der zweite Ansatz für eine „Strukturreform“ des „Arbeitsmarkts“, der im ‚Bündnis‘ abgesprochen worden ist: die neue Wertschätzung der letzten zwei bis drei Jahrfünfte im Arbeitsleben des durchschnittlichen Lohnempfängers. Da hat sich, nicht zuletzt durch frühere ‚Bündnis‘-Verabredungen gefördert, mit Vorruhestand, Frühverrentung, Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld u.ä. die Praxis eingebürgert, verschlissenes Personal kostengünstig in den nationalen Freizeitpark hinauszusortieren; und das findet man mittlerweile gar nicht mehr gut. Aus dem denkbar einfachsten Grund:
„weil das frühe Ausscheiden älterer Arbeitnehmer hohe gesamtwirtschaftliche Kosten verursacht“ (Gemeinsame Erklärung) – „Ohne die Frührente läge der Rentenversicherungsbeitrag heute bei 12 Prozent statt bei über 19 Prozent“, rechnet das Handelsblatt vor. (HB, 5.3.)
Deswegen hat das ‚Bündnis für Arbeit‘ in aller Form beschlossen,
„dass ein Paradigmenwechsel erforderlich ist. Anstelle einer vorzeitigen Ausgliederung aus dem Arbeitsleben sollten künftig die verstärkte Beschäftigung Älterer, die vorbeugende Verhinderung von Arbeitslosigkeit und die Wiedereingliederung bereits Arbeitsloser vorrangiges Ziel arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen sein.“ (Gemeinsame Erklärung)
Die mit lohnender Beschäftigung ausgefüllte Lebensarbeitszeit einer partiell überflüssig gemachten nationalen Arbeitnehmerschaft ist gefälligst wieder auf ein solches Maß auszudehnen, dass dem gesamtwirtschaftlichen Nutzen der rentablen Arbeit die damit ursächlich zusammenhängenden gesamtgesellschaftlichen Kosten für den Unterhalt unrentabler Arbeitskräfte tunlichst erspart bleiben. Basta!
Eine nationale Qualifizierungs-Offensive: Lebenslanges Arbeitskräfte-Sortieren
Diesem schönen Ziel steht nach selbstverständlicher
Überzeugung der ‚Bündnis‘-Genossen genau ein Hindernis
entgegen, das in der Person der älteren Arbeitnehmer
liegt: Ihr Nutzen lässt zu wünschen übrig. Der
ließe sich jedoch steigern, wenn man auch die
altgedienten Kräfte, statt sie auf ihrem angestammten
Posten versauern zu lassen und baldigst wegzugraulen,
einer ähnlich rigiden Sortierung und Umverteilung auf
betriebliche Positionen unterwerfen würde, wie es beim
Firmennachwuchs doch selbstverständlich ist: keine
„Besitzstände“ auf Grund einer innerbetrieblichen
Langzeit-Karriere mehr; statt dessen jederzeitige
Rückstufung auf den Status eines Azubi, der überall dort
einzusetzen ist, wo der Betrieb so jemanden wie ihn
gerade brauchen kann. Der menschenfreundliche Titel für
einen derart zweckmäßigen Umgang mit angejährtem Personal
oder bereits ausrangierten Kräften bietet sich damit auch
gleich an: Schon immer, und in der modernen
Wissensgesellschaft erst recht, läuft die Sortierung von
Arbeitskräften unter Qualifikation
. Um „verstärkte
Aus- und Weiterbildung“ geht es also; und zwar „von
Jugendlichen und älteren Arbeitnehmern“,
„denn in beiden Altersgruppen verdichten sich die Probleme eines noch in der Krise befindlichen Arbeitsmarktes.“
An dieser Stelle kommen nun die „Langzeitarbeitskonten“ schöpferisch ins Spiel, soweit der Arbeitgeber sie sich gemerkt hat. Die können nämlich prima mit dem Aufwand verrechnet werden, den die Betriebe sich die projektierte „Qualifizierungsoffensive“ kosten lassen – im Klartext: den sie für die Neu-Einweisung älterer Kräfte in Positionen, die von denen noch rentabel ausgefüllt werden können, in Rechnung zu stellen belieben.
„Arbeitnehmer hätten demnach Weiterbildung und Qualifizierung zumindest anteilig mit Überstunden abzugelten, die sie … vorher auf solchen Arbeitszeitkonten angespart haben.“ (FR, 6.3.)
Das ist nicht bloß ein genialer Beitrag zum
Überstunden-Abbau, sondern auch gerecht. Denn immerhin
erspart die gesamtwirtschaftliche Vernunft den Älteren
auf diese Weise das bittere Schicksal, dass sie als
„altes Eisen“ gänzlich von der Gnade, sich für den
eigenen Lebensunterhalt noch nützlich machen zu dürfen,
ausgeschlossen werden. Dabei vermeidet das ‚Bündnis‘
sorgfältig jedes Risiko, sich an den legitimen
Bedürfnissen der Arbeitgeber zu versündigen: Es versteht
sich, dass in dem Forderungskatalog kein allgemeiner
Anspruch auf Qualifizierung enthalten ist
; das Recht
auf Selektion einer plausiblen Zielgruppe für
qualifizierende Maßnahmen
(SZ,
6.3.) verbleibt letztinstanzlich, auch nach
eventuellen tarifvertraglichen Vorfestlegungen, beim
Betrieb.
Der praxisnahe Haupteffekt: Tarifliche Lohnverrechnungsrunden
Was bei all diesen Vereinbarungen am Ende wirklich herauskommt an praktikablen Ergebnissen in Fragen der betrieblichen „Vermögensbildung“ fürs Rentenalter, der Buchhaltung über die Lebensarbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers und einer Selektion nach Leistung bis ins hohe Alter, das überlässt die sozialdemokratische Standortverwaltung – auch ohne „Veranlassung“ durch den mehr als verärgerten Herrn Zwickel – den autonomen Tarifparteien. Ihr wichtigstes Ziel, das der nachhaltigen Lohndämpfung, hat sie schon dadurch erreicht, dass die Vertreter von Lohnarbeit und Kapital sich auf diese „Hausaufgaben“ als Verhandlungsstoff festgelegt haben. Denn damit – das wissen alle, und das durchschauen auch alle skeptischen Kommentatoren, billigen es und vermissen deswegen um so mehr die definitive Bereinigung sämtlicher Lohnfragen – ist
„das Fundament für die nächste Tarifrunde gelegt – ob die Gewerkschaftsbosse das im Nachhinein nun einsehen oder nicht. Wenn in den nächsten Tarifrunden über das Thema Weiterbildung gegen Überstunden, den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge sowie über Löhne und Gehälter verhandelt wird, dann – darauf verweisen die Arbeitgeber –“ – und wer wäre der FR-Journalist, dass er dagegen etwas einwenden könnte?! – „wird dadurch die Masse für Verhandlungen ja nicht einfach so größer.“ (FR, 6.3.)
So schreibt das ‚Bündnis für Arbeit‘ die nationale Niedriglohnpolitik sozialdemokratisch fort. Oder andersherum: So viel politischen Aufwand treibt die rotgrüne Regierung, bloß damit die nationale Lohnsumme nur ja nicht steigt!
Und nach dem Bündnis für Arbeit: Eine zweite „Qualifizierungs-Offensive“ gegen das Arbeitslosenheer insgesamt
Was speziell den ärgerlichsten Posten im staatlich verwalteten „Lohntopf“ der Nation betrifft: die Unkosten der Arbeitslosigkeit, die nach zeitgemäßer Rechnung nicht den Lohnempfänger, sondern den Preis der Arbeit ganz ungebührlich belasten, so wird die Regierung hier ganz ohne ‚Bündnis‘ noch einmal extra tätig: Sie entwirft einen Plan, wie diesem Kostenfaktor endlich einmal gründlich beizukommen wäre. Dabei knüpft das Arbeitsministerium schöpferisch an den Einfall mit der „Qualifizierungsoffensive“ gegen über 50-jährige Entlassungskandidaten an: Jedem einzelnen der knapp 4 Millionen Arbeitssuchenden soll die Bundesanstalt für Arbeit einen „Wiedereingliederungsplan“ nebst „Bildungs- und Stellenangeboten“ verpassen.
„‚Das Arbeitsamt hat spätestens nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit zusammen mit dem Arbeitslosen festzustellen, durch welche Maßnahmen, Leistungen oder eigene Bemühungen des Arbeitslosen eine drohende Langzeitarbeitslosigkeit vermieden werden kann.‘“ (FR, 14.3.)
Schwer zu sagen, ob die Experten der staatlichen
Arbeitsmarktverwaltung tatsächlich etwas auf die
Arbeitgeberbeschwerde geben, mit der Deutschlands
Unternehmer stereotyp jede Verantwortung für den
Dauerbestand an Millionen Arbeitslosen von sich weisen:
Sie könnten die benötigten „Fachkräfte“ nirgends finden.
Dass kein Arbeitgeber groß zwischen beruflichen
Fähigkeiten im engeren Sinn und der einen alles
entscheidenden Qualifikation für den Beruf des
Lohnarbeiters, der Bereitschaft zu billiger Leistung nach
Bedarf des Hauses, unterscheidet, dürfte ihnen ebenso
geläufig sein wie die Tatsache, dass auch ein in diesem
Sinne optimiertes Arbeitskräfteangebot die Nachfrage um
nichts steigen lässt. Um die flächendeckende Heranbildung
von Könnern, an deren Beschäftigung für
konkurrenztüchtige Unternehmer einfach kein Weg
vorbeiführt, geht es denn auch gar nicht. Das
Entscheidende an dem großzügigen Angebot, jedes
arbeitsbedürftige Individuum „maßgeschneidert“ zu
fördern, ist – daraus wird gar kein Geheimnis
gemacht – die darin enthaltene Handhabe, „eigene
Bemühungen“ von ihm zu fordern und es so mit
Verpflichtungen einzudecken, dass zumindest zwei
erwünschte Effekte erreicht werden: Mit der eingehenden
Verplanung des Alltags arbeitsloser „Leistungsempfänger“
wächst die Chance, die betreuten Figuren bei
Versäumnissen zu erwischen, die einen Ausschluss von
weiteren Unterhaltszahlungen begründen. Und für
Schwarzarbeit – die schon deswegen als ziemlich
verbreitete Unsitte unterstellt werden darf, weil vom
Arbeitslosengeld allein kaum mit Anstand zu überleben ist
– bleibt dem mit „Maßnahmen“ eingedeckten Menschen nicht
mehr viel Gelegenheit. Und das könnte doch ein
wunderbarer Sachzwang werden, den Schwarzmarkt in den
offiziellen Arbeitsmarkt zurückzuholen. Leuchtendes
Vorbild ist hier die Praxis in Dänemark, wo es durch
verschärfte Betreuung des Sektors „einfacher
Haushaltsdienste“ gelungen sein soll, einen Bereich,
in dem die Schwarzarbeit florierte, … ins Steuer- und
Versicherungssystem
einzubinden (FR, 14.3.).
Ob jedoch – andererseits – der sozialdemokratische Sozialstaat sich allen Ernstes so viel Mühe machen und jedem seiner Klienten mit einem Stundenplan für seine persönliche „Weiterbildung“ hinterher laufen soll, bloß um so begrenzte Wirkungen zu erzielen, ist dann doch wieder mehr als zweifelhaft. Denn es gibt billigere und zugleich effektivere Alternativen. Die Beschränkung des Bezugs von Arbeitslosengeld auch für Ältere auf maximal 12 Monate zum Beispiel und die Streichung der staatlichen Arbeitslosenhilfe: das halten nicht bloß die Arbeitgeber für den besseren Weg zur Entlastung der „gesamtgesellschaftlichen“ Unkostenbilanz. Und eine härtere Drangsalierung des einzelnen Arbeitslosen, das hat der Kanzler schnell erkannt, ist auch ohne „Wiedereingliederungsplan“ praktisch umsonst zu haben: Ein paar vorösterliche Anmerkungen von allerhöchster Stelle zu der Notwendigkeit, „Faulenzer“ schneller zu identifizieren und rigider auszusortieren, kommen bei Arbeitsämtern als nützliche Dienstanweisung an, wollen jedenfalls so verstanden werden, wirken auf alle Fälle erfrischend auf die nationale Arbeitsmoral – und kaum ist Ostern vorbei, liegen auch schon Vorschläge auf dem Tisch, wie sich der Ausschluss von Unterhaltsleistungen bei Ablehnung einer „zumutbaren Arbeit“ zweckmäßig verschärfen lässt. Wenn dann empörte Gewerkschafter und „linke“ Sozialdemokraten gemeinsam mit arm, aber ehrlich gebliebenen Arbeitslosen den scharfen Einwand vorbringen, die „Berater“ der Bundesanstalt für Arbeit täten doch schon längst ihr Bestes und könnten nur wegen Arbeitsüberlastung nicht noch konsequenter die „schwarzen Schafe“ verfolgen; wenn auf der anderen Seite die christlich-liberale Opposition den Kanzler wegen „Feigheit“ verhöhnt, weil er vor den eigentlich nötigen „Einschnitten“ zurückschrecke: Dann funktioniert schon wieder ein ‚Bündnis für Arbeit‘ ganz nach Schröders Geschmack. Denn genau so wird die ganze Nation sich darüber einig, dass es auf dauerhafte Massenarbeitslosigkeit letztlich nur eine sozial gerechte Antwort geben kann: eine schärfere Selektion der Arbeitslosen und härtere Verelendungskarrieren.
Ob das dann noch unter dem Titel „individuell maßgeschneiderte Eingliederungspläne für Jobsuchende“ läuft oder gleich als Kampagne „gegen die Faulheit“, das wird der regierende Sozialdemokrat zu gegebener Zeit entscheiden – im Sinne des „modernen Profils“ seiner Partei.