Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Die Botschaft von der Bosnienfriedensumsetzungskonferenz der NATO:
In Bosnien regiert die Gewalt – und zwar unsere!

Die Nato-Aufsichtsmächte verfügen die Entmachtung bosnischer Politiker, die den Friedensprozess wegen „kleinkarierter Differenzen“ blockieren. Was den Nato- und EU-Mächten in Bosnien recht ist – einen Volkswillen auszuschalten, der ihnen nicht in ihr Staatsprojekt passt –, wird den Serben verboten.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Die Botschaft von der Bosnienfriedensumsetzungskonferenz der NATO
In Bosnien regiert die Gewalt – und zwar unsere!

Anfang Dezember tagt auf dem Petersberg bei Bonn die „3. Vollversammlung des Friedensumsetzungsrates“ für Bosnien. Tenor: Die NATO-Aufsichtsmächte sind unzufrieden. Grund: Die bosnischen Politiker blockieren den Friedensprozeß wegen kleinkarierter Differenzen (NATO-Generalsekretär Javier Solana). Schluß daraus: Also werden sie entmachtet. An ihrer Stelle wird der zivile Bosnien-Beauftragte der Aufsichtsmächte, Carlos Westendorp, ermächtigt, eine schiedsrichterliche Entscheidungsbefugnis wahrzunehmen. Er wird aufgefordert, die ausschlaggebende Autorität seines Amtes bei der zivilen Friedensumsetzung robust und energisch zu gebrauchen. Er soll gesamtstaatliche Zwischenlösungen verfügen, die auch die Entlassung von bosnischen Amtsinhabern einschließen. Das sieht dann so aus:

„Westendorp greift in Bosnien durch. Beauftragter der Staatengemeinschaft verfügt strittiges Gesetz zur Staatsbürgerschaft … das von Westendorp verfügte Gesetz soll am 1. Januar in Kraft treten … Westendorp unterrichtete das bosnische Dreierpräsidium davon … (sie) hätten es versäumt, ihren Verpflichtungen nachzukommen … Westendorp unterrichtete das Präsidium davon, daß das verfügte Gesetz so lange gültig bleibe, bis das bosnische Parlament es ‚ohne Änderungen und Bedingungen‘ selber verabschiedet“ (SZ, 18.12.97).

Wenn die da unten es an konstruktivem Kooperationswillen fehlen lassen, wird eine Einigung durch die auswärtigen Friedensstifter verhängt, und alle Politiker vor Ort werden auf sie festgelegt. Wer nicht mitmacht, wird ausgewechselt, und die Souveränität des vom Westen eingeführten gesamtbosnischen Parlaments erfüllt sich in der Aufgabe, die Vorgaben der Protektoratsverwaltung pünktlich abzusegnen. Das ist doch mal Klartext zum Dayton-Vertrag.

Werfen wir einen Blick zurück: Vor Jahren war es das wichtigste Menschenrecht der Völker im kommunistischen Jugoslawien, den Staat zu zerhauen. Der galt als ein Zwangsregime, das in einem Vielvölkerstaat die nationale Natur der Menschen gewaltsam unterdrückte und sie aus purem Machtinteresse zusammengezwungen hatte, war also ein einziges Völkergefängnis. Daraus leitete allen voran Deutschland so etwas wie eine höhere Pflicht zur Einmischung ab, um als Geburtshelfer des Selbstbestimmungsrechts der Völker auf dem Balkan den alten Staat Titos zu erledigen. Und? Was ist jetzt? Dermaßen pur zusammengehalten durch das Zwangsregime einer äußeren Macht und ihrer Besatzungsarmee, derartig geradlinig, gleich per Dekret durch einen ausländischen Protektor regiert und derart gegen ihren nationalistischen Willen zum Zusammenleben verurteilt waren die Völker in Titos südslawischem Staat wirklich nicht. Aber genau das ist eben die Freiheit, die ihnen der Westen als Ergebnis ihres Befreiungskrieges diktiert – mit dem Recht dessen, der diesen Krieg angestachelt, gesponsort und zu seinem Ende geführt hat. Den Vorwurf, in Bosnien ein kleines Völkergefängnis einzurichten, kriegt die Besatzungsmacht daher auch nicht zu hören: Heute ist die Unterdrückung der nationalen Gegensätze durch die überlegene Abschreckungsgewalt einer Besatzungsarmee – die z.B. bei Bedarf, und wenn es ihr gefällt, mal schnell aus den Niederlanden ein Kommando losschickt, um gesuchte Outlaws zu jagen – sanktioniertes Programm, offiziell genehmigt durch USA, Europa und NATO. Damit ist die Unterwerfung fanatisch verfeindeter Volksgruppen unter eine gemeinsame Obrigkeit eine gute Sache; denn bei Gewalt und Unterdrückung kommt es ganz darauf an, wer sie ausübt. Wenn es der Richtige ist, dann haben die betreffenden Völker ihr „Recht auf Selbstbestimmung“ verspielt und sich dem Widerruf dieses Rechts zu fügen. Verschiedene Völkerschaften unter einer Herrschaft zusammenzuhalten: das war nach westlicher Definition früher ein – für die sozialistische Herrschaft typisches – Verbrechen. Heute – unter NATO-Herrschaft – ist es das Gebotene. Dann lag der Grund des westlichen Eingreifens aber auch nicht in einer verweigerten völkischen Selbstbestimmung, sondern allein im Interesse, die frühere Herrschaft durch die der westlichen Weltordnungsmächte zu ersetzen.

Die werfen einen Blick nach vorn: Die Lage in Bosnien ist soweit klar und das Nötige auf den Weg gebracht. Gleich rechts daneben aber liegt ein unterdrücktes Volk ächzend am Boden, geknebelt durch den Terror eines immer noch „kommunistischen Zwangsregimes“: In Serbien wird das Völkchen der Kosovo-Albaner um sein Selbstbestimmungsrecht gebracht. Zwar nur mit ungefähr denselben herrschaftlichen Maßnahmen, mit denen die westlichen Aufsichtsmächte ihr bosnisches Protektorat regieren. Aber in dem Fall sprechen sie Bände: Kosovo wird durch einen Vertreter der Belgrader Zentrale verwaltet – ein eindeutiger Fall von Fremdherrschaft. Das kosovo-albanische Parlament wird aufgelöst, weil eben auch die Serben gerne hätten, daß es die Gesetze aus Belgrad ohne Änderungen und Bedingungen selber verabschieden würde – der Kommunismus zeigt seine häßliche Fratze. Und wenn Belgrad ganz im Stile Westendorps durchgreift, dann nicht zur Befriedung des Kosovo, sondern nur, um – wieder mal – die Macht von Milosevič zu stärken – noch ein Beweis, daß sie einfach in falschen Händen ist.

Die Aufsichtsmächte haben für diesen Fall zwecks Friedenssicherung auf dem Balkan schon mal vorsorglich auf der Konferenz die Schrauben des internationalen Befriedungsbeistands enger gezogen und noch striktere Bedingungen für wirtschaftliche Hilfe gestellt (Kinkel), die gleich darauf auch in Anschlag gebracht werden: Jugoslawien erhält keine EU-Handelsprivilegien mehr (…) Das aus Serbien und Monte-negro bestehende Balkan-Land habe bestimmte Bedingungen bei den Menschenrechten nicht erfüllt (SZ, 2.1.98). Noch einmal der Klartext eines bewährten Friedensstifters: Wir schrauben hier auf dem Balkan Staaten zusammen, nur uns steht die dafür allemal nötige Gewalt zu. Was den NATO- und EU-Mächten in Bosnien buchstäblich Recht ist, wird den Serben verboten: einen Volkswillen auszuschalten, der ihnen nicht in ihr Staatsprojekt paßt. Umgekehrt soll der Staatswille der Serben zurechtgestutzt werden, wofür den Friedenssicherern schon wieder ein kleiner Bürgerkrieg ganz recht wäre. Die Konferenz „fordert Serbien zu einem verantwortungsvollen Dialog mit den Kosovo-Albanern“ auf – so fordert man diplomatisch zur Sezession auf, denn worüber sollte dieser Dialog anderes gehen als über die weitere Zersetzung Rest-Jugoslawiens, diesmal über das Herausbrechen des Kosovo? Ein Freibrief für den Staatswunsch der aufgestachelten Kosovo-Albaner, mit Tirana und Stammesgenossen in Mazedonien gemeinsam eine neue, größere Balkanmacht aufzumachen, ist damit freilich auch nicht ausgestellt: So weit geht das „Selbstbestimmungsrecht“ nicht, zu dem die demokratischen Aufsichtsmächte den antiserbisch nützlichen Idioten im Kosovo verhelfen wollen!

Wenn es dann irgendwann mit der gewaltsamen Zerkleinerung Serbiens losgeht, soll bloß keiner sagen, da hätte wieder irgend jemand versagt! Wie jetzt geredet wird – „Schraubstock“ und so –, wird im Bedarfsfall auch gehandelt.