Marktkonforme Arbeitsmarktpolitik
Vermitteln statt verwalten!

Grundsätzliches über den Arbeitsmarkt, der den Zugriff des Kapitals auf seine menschliche Manövriermasse etabliert und sichert. Der Staat nutzt den Skandal um die BfA, um seine neuen Anforderungen an Arbeitsmarkt / Sozialstaat durchzusetzen: Die Arbeitslosen sind viel zu teuer und verhindern ihre Beschäftigung. Sein Arbeitsmarkt braucht daher eine „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ mit „Job-Aktiv“, „Profiling“, „Eingliederungsvereinbarungen“ und „privater Vermittlung“ und einen umfassenden „Kampf gegen Beschäftigungshindernisse“.

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Marktkonforme Arbeitsmarktpolitik
Vermitteln statt verwalten!

Wie bestellt: Der „Skandal in der BfA“

Jahr für Jahr prüft der Bundesrechnungshof, ob bei staatlichen Stellen richtig gerechnet und mit öffentlichen Finanzen sparsam umgegangen wird, und entdeckt dabei regelmäßig Hunderte von Verstößen und jede Menge Verschwendung. Skandale werden aus seinen gewohnheitsmäßig zur Kenntnis genommenen Ermahnungen nicht. Anders verhält es sich, wenn die Politik an einem Thema so sehr Geschmack findet wie an den fehlerhaften Statistiken der Bundesanstalt über die Vermittlung von Arbeitslosen in neue Stellen: Die Nürnberger Anstalt hat ihre Vermittlungsbemühungen zusammengezählt und als Vermittlungserfolge ausgegeben – unglaublich! Triumphierend zitieren Regierung wie Opposition die falschen Zahlen wie einen lange gesuchten Beweis und endgültigen Grund für die Arbeitslosigkeit im Land, die nicht sinken will. Niemand mag sich darüber beruhigen, dass eine andere Addition die Zahl der Erwerbslosen auch nicht verkleinert, freilich auch nicht vergrößert hätte, denn die Arbeitslosenstatistik selbst wurde, wie man hört, immer peinlich korrekt geführt. Nur die nachweisbaren Vermittlungserfolge der Ämter hätten bei korrekter Buchführung eben kleiner ausgesehen. Der Präsident der Behörde verteidigt seine Mannschaft noch mit dem schönen Argument, sie würde tatsächlich viel mehr Vermittlungen anbahnen, als sie selbst weiß, denn Arbeitslose, die auf Stellenanzeigen aufmerksam gemacht würden oder sich der elektronischen Job-Börse bedienten, würden gar nicht erfasst.

Das hilft ihm nichts. Die geschönte Statistik ist ein einziger Beweis, dass das Amt unter seiner Leitung sein klägliches Versagen an der Bewältigung seiner Kern-Aufgabe verschleiert hat, der einzigen, auf die es nach neuester Sicht ankommt: Die Erfolge beim Kampf gegen die Arbeitslosigkeit sind viel geringer, als die offiziellen Daten ausweisen (Der Spiegel, 7/02). Das Amt betrügt die Gesellschaft um die Leistung, für die es allein finanziert zu werden verdient: Statt Arbeitslose zu vermitteln, sind die Arbeitsämter vollauf damit beschäftigt, sie in einer grotesk aufgeblähten Bürokratie zu verwalten (ebd.). Kein Mensch will mehr verstehen, wozu es 90000 Bedienstete einer Bundesanstalt braucht, wenn nur 11000 davon in der Vermittlung tätig sind. Das kleinliche Berechnen der Stütze, die Überwachung der Arbeitslosen, das Auszahlen des Kindergeldes, Kontrollen gegen Schwarzarbeit und die Untersuchung der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt: Alle diese anerkannten Funktionen der Behörde sind auf einmal nichts als Zeit- und Geldverschwendung. Die befristete Zahlung eines Ersatzlohns, die Regeln der Ämter für qualifikationsgerechte Stellen, die den Arbeitslosen angeboten und von ihnen angenommen werden müssen, die mit der Dauer der Arbeitslosigkeit wachsende Zumutbarkeit schlechterer Arbeiten und Verdienste – das alles wird als Instrument entlarvt, Arbeitslosigkeit zu verlängern und Arbeitslose vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. Die größte, notorisch reformresistente, verkrustete und ineffiziente Behörde, die Arbeitslosigkeit bekämpfen sollte, ist selbst Teil des Problems (Der Spiegel, 9/02), und nahtlos geht die Empörung über schöngerechnete Vermittlungserfolge zur Verurteilung des Zwecks über, für den das Arbeitsamt eingerichtet worden ist: Mit jedem Tag des Skandals wurde deutlicher, dass es nicht nur um geschönte Zahlen ging – mit einem Mal stand das komplette System der staatlichen Arbeitslosenverwaltung in Frage. (ebd.) Der alte Behördenleiter muss den Hut nehmen und Platz machen für eine endlich mobilisierende, marktgerechte Arbeitsmarktpolitik, denn genau genommen hat die Bundesanstalt für Arbeit mit ihrem Finanzierungswesen für Arbeitslose nur die Arbeitslosigkeit finanziert, ist die bisherige Tour der Verwaltung der Erwerbslosen selbst der Grund ihrer Erwerbslosigkeit.

Der Gegenstand der politischen Sorge: Ein Ding namens „Arbeitsmarkt“

Was da als eine einzige Ansammlung von Funktionsstörungen des ‚Arbeitsmarkts‘ geschmäht und auf die sozialstaatsreformerische Abschussliste gesetzt wird, sind die Arrangements, die in der Vergangenheit von besorgten Sozialpolitikern getroffen worden sind, um einen solchen ‚Markt‘ überhaupt herzustellen. Denn was heißt da ‚Markt‘? Klarheit besteht ja noch nicht einmal über den Artikel, der da gehandelt wird: Verkaufen die „kleinen Leute“ ihre Arbeit – wo sie doch gar nichts darüber zu bestimmen haben, wann, wo, wie lange, mit welchem Gerät, an welchem Werkstück und ob sie überhaupt stattfindet? Oder verkaufen die Firmen Arbeitsplätze – wo die doch gar nicht in fremden Besitz übergehen? Wird mit der Arbeit gehandelt, die die Arbeitgeber geben und auf die sie an die, die sie nehmen, obendrein noch einen Lohn draufzahlen? Oder verpachtet da eine 1-Mann/Frau-Leiharbeitsfirma die in der eigenen Person bei ihr angestellte Arbeitskraft?

Klar ist dagegen so viel: Wenn der bürgerliche Sozialstaat eine Unterstützungskasse für Arbeitslose einrichtet, dann geht er jedenfalls davon aus, dass es sich bei der Lohnarbeit um eine geschäftlich gesehen ziemlich einseitige Angelegenheit handelt. Rechtlich stellt er Arbeiter und Unternehmer zwar als gleichberechtigte Parteien einander gegenüber, die miteinander Verträge schließen, wie es sich für ‚Marktteilnehmer‘ gehört, die Geld gegen Ware oder Dienstleistung tauschen und eine gewaltsame Garantie brauchen, damit ihr nettes Verhältnis überhaupt zuverlässig klappt. Eigentumsrechtlich sieht die Sache aber schon weit weniger egalitär aus. Da verfügt der eine „Partner“ über gar nichts außer seinen Leibes- und Verstandeskräften, mit denen er allein aber gar nichts Nahrhaftes anfangen und schon gar nicht drauf los produzieren kann, und der existenziellen Not, sich trotzdem einen Lebensunterhalt beschaffen zu müssen. Die andere Seite verfügt dagegen mit ihrem Eigentum erstens über ein Interesse, gemietete Arbeitskräfte zweckdienlich, nämlich für die Vermehrung des eingesetzten Kapitals tätig werden zu lassen, zweitens über die Mittel, um sie zu mieten und im Sinne dieses Interesses tätig werden zu lassen: Mit ihrem Monopol auf den produktiven Reichtum der Gesellschaft besitzt sie die Kommandomacht darüber, was und wie in der Gesellschaft gearbeitet wird, also auch über diejenigen, die diese Arbeit leisten dürfen. Dass der Rechtsstaat diesem Kommando-Dienst-Verhältnis die Rechtsform eines frei ausgehandelten Vertragsverhältnisses verpasst, ist eine Sache. Dass dieses freiheitliche Vertragsverhältnis private Kommandogewalt über mittellose Leute zum Inhalt hat, erkennt dieselbe Staatsgewalt auf der anderen Seite ganz genauso an, wenn sie von der Arbeitszeitregelung bis zum Kündigungsschutz einen Haufen Regelungen erlässt, die keinen anderen Sinn und Zweck haben, als die überlegene Machtposition des kapitalistischen Eigentums auf ein aushaltbares Maß zu begrenzen. Und wenn sie Vorkehrungen trifft, damit entlassene Lohnarbeiter oder Leute, die erst gar keine „Beschäftigung“ finden, nicht umstandslos zugrunde gehen, dann räumt sie damit praktisch ein, dass das Eigentumsrecht der Unternehmer selbstverständlich auch die als privates Recht geschützte Macht einschließt, gemietete und benutzte Arbeiter in den Zustand der existenziellen Not zurückzuversetzen bzw. mittellose Zeitgenossen gar nicht erst in Dienst zu nehmen. Sie gibt zu, dass die freien ‚Markt‘-Beziehungen zwischen Unternehmern und Lohnarbeitern die Herrschaft kapitalistischer Eigentümer über Lohnarbeit als ihr Geschäftsmittel und folglich über Lohnarbeiter als ihre Manövriermasse zum Inhalt hat – und dass dieses wunderbare ‚Markt‘-Verhältnis sich deswegen überhaupt nur aushalten lässt, wenn sie mit ihrer Rechtsgewalt korrigierend dazwischen funkt.

Selbstverständlich setzt diese Korrektur nichts an dem eigentumsrechtlich etablierten Herrschafts- und Benutzungsverhältnis außer Kraft; sonst wäre es ja mit einer einmaligen Intervention getan. Sie betrifft dessen – genauer: eine seiner Wirkungen; und zwar eben genau in dem Sinn, dass diese Wirkung den davon Betroffenen, den Arbeitslosen ohne eigene Selbsterhaltungsmittel, nicht gleich das Genick bricht: Mit ihrer Arbeitslosenkasse sorgt die Staatsgewalt dafür, dass massenhaft Leute im Zustand der Mittellosigkeit auch außerhalb der Zeiten bereitstehen, in denen sie „beschäftigt“ werden. Mit diesem Eingriff kommt der bürgerliche Staat sich enorm sozial vor, extrem fürsorglich seinen lohnabhängigen Bürgern gegenüber. Deswegen gestaltet er seine großartige Sozialleistung auch so aus, dass die damit verbundenen Lasten von der umsorgten Klientel selber getragen werden müssen: als Versicherungsanstalt, an die die potentiell Arbeitslosen, solange sie noch Arbeit haben und einen Lohn verdienen, davon etliche Prozente als Beitrag abführen. Dabei leistet er sich sogar noch den Scherz, die Hälfte dieser Prozente den Lohnbuchhaltungen der Unternehmen gesondert in Rechnung zu stellen, so als müssten ‚Arbeitnehmer‘ und ‚Arbeitgeber‘ sich die Unkosten der Arbeitslosigkeit gerecht teilen. Dieser menschenfreundliche Anschein ändert zwar nichts daran, dass es sich insgesamt um nichts anderes als einen Teil der Gesamt-Lohnkosten handelt – insofern zahlen die Unternehmer sowieso alles! –, für deren geschäftlichen Nutzen, als lohnende Ausgabe nämlich für die Erwirtschaftung von Profit, die „Beschäftigten“ hergenommen werden und geradestehen müssen – tatsächlich geht also alles von der Entgeltsumme ab, die die ‚Arbeitnehmer‘ ihrem ‚Arbeitgeber‘ wert sind. Aber dafür kommen die eigentumslosen Mitglieder der ‚Marktwirtschaft‘ ja auch in den Genuss der großartigen Vergünstigung, ihren politökonomischen Status sogar dann überleben zu können, wenn sie das zu diesem Status dazu gehörige „Schicksal“ der Arbeitslosigkeit ereilt.

Einen gewissen bescheidenen Nutzen hat davon freilich auch die Gegenseite; auch wenn der so selbstverständlich ist, oder jedenfalls: den Kapitalisten und der kapitalistisch kalkulierenden allgemeinen Öffentlichkeit so selbstverständlich vorkommt, dass er gar nicht eigens registriert wird. Aber immerhin: die Unternehmer kommen dank der vorgeschriebenen Sozialversicherung für Arbeitslose überhaupt erst wirklich in den Genuss ihrer Freiheit, je nach ihrem geschäftlichen Bedarf Leute entlassen und auch wieder einstellen zu können. Die Überlebenshilfe für Arbeitslose erhält ihnen einen Vorrat an benutzbaren Leuten, auf den sie zugreifen können, wenn ihr Laden expandiert. Der soziale Einsatz der Politik sorgt insoweit dafür, dass sie ihre private Kommandogewalt über die gesellschaftliche Arbeit durch alle geschäftlichen Konjunkturen hindurch überhaupt auszuüben vermögen. Er erhält das Herrschafts- und Benutzungsverhältnis aufrecht, das sich mit seiner Ausgestaltung als egalitäres Vertragsverhältnis den Ehrennamen ‚Arbeitsmarkt‘ verdient. Oder umgekehrt: was man in höflichem Zynismus ‚Arbeitsmarkt‘ nennt, ist ohne Überlebenshilfe für Arbeitslose gar nicht zu haben.

Vom Zustandekommen und den funktionellen Leistungen einer „Reservearmee“ von Arbeitslosen

Und darin liegt tatsächlich der entscheidende, nämlich der alleinige politökonomische Zweck und Nutzen der ganzen Veranstaltung: dass die kapitalistischen Eigentümer Zugriff auf eine menschliche Manövriermasse haben und behalten. Das bezeugt wieder kein Geringerer als die bürgerliche Staatsgewalt selber, wenn nämlich deren sozialpolitische Funktionäre sich angesichts einer überhand nehmenden Dauerarbeitslosigkeit Sorgen um die ausbleibenden Erträge und die steigenden Unkosten für die Staatskasse machen und darüber nachdenken, wie mehr Beschäftigung hinzukriegen wäre. Ihre erste oder letzte, jedenfalls gewichtigste Antwort lautet alle Mal: Das hängt vom ‚Wachstum‘ ab. Noch dem rabiatesten Fürsprecher „aktiver Arbeitsmarktpolitik“, also etwa dem neuen Behördenchef Florian Gerster, ist klar, dass man 4 Millionen Arbeitslose nicht auf 1 Million offene Stellen setzen kann. Wenn ‚die Wirtschaft‘ nicht mehr Stellen anbietet, kann das Übel auch nicht überwunden werden – daran, dass die Wirtschaft sich den Erwerbsnöten der Arbeitswilligen anpassen könnte, denkt von vornherein niemand, am allerwenigsten diejenigen, die beide Größen neu und besser zu vermitteln versprechen. Damit mehr Arbeit angewandt werden kann, braucht es mehr Wachstum. Was da wachsen soll, ist gleichfalls klar und versteht sich von selbst: ‚die Wirtschaft‘ eben, also Masse und Wucht des Eigentums, an dem die Kommandogewalt über die gesellschaftliche Arbeit hängt.

Dabei geht noch etwas mit der größten Selbstverständlichkeit in die Rechnung ein: Von einer schlichten Proportionalgleichung zwischen ‚Wachstum‘ und ‚Beschäftigung‘ kann keineswegs die Rede sein. An einen echten Abbau der Massenarbeitslosigkeit, hört man, ist bestenfalls ab einer Wachstumsrate von mindestens 3% zu rechnen. Was ist dann eigentlich unterhalb von 3%? Komischerweise kommt niemand auf den wirklich nicht schwierigen Schluss, dass dann offenbar bis zu der besagten Quote das Kapitalwachstum ‚Beschäftigung‘ kostet. Aber diese schlichte Feststellung würde ja auch nur die Aufmerksamkeit in denkbar unpassender Weise auf die Tatsache lenken, dass das, was in der Marktwirtschaft ‚Wachstum‘ heißt, mit allgemeiner Bereicherung überhaupt nichts zu tun hat, sondern im Gegenteil mit Verarmung der Insassen dieses Wirtschaftssystems einhergeht. Was wächst, ist einzig und allein die Masse des Kapitals. Die Methoden, mit denen die kapitalistischen Unternehmen ihr Wachstum bewerkstelligen, schließen auf der einen Seite die „Freisetzung“ von Arbeitskräften, den Transfer des einen oder anderen Bevölkerungs-Prozents in die Mittellosigkeit ein; das ist das eine Moment von Verelendung, das mit der Bereicherung der Unternehmerschaft einhergeht. Auf der anderen Seite haben diejenigen, die weiterhin fürs Wachstum benötigt werden, auch nichts zu lachen: All der „Arbeit sparende Fortschritt“, den Kapitalisten einsetzen, um die Gestehungskosten ihrer Produkte zu senken, erspart ihnen eben wegen dieser Zweckbestimmung überhaupt nichts; für sie bleibt im Gegenteil die schöne Aufgabe, als „abgespeckte“ Belegschaft mehr Produkt zu erstellen, um mehr eingesetztes Kapital umzuschlagen. Dabei sorgt das Schicksal der entlassenen Kollegen wie von selbst dafür, dass sie dieser Aufgabe auch nachkommen; und zwar mit einem Diensteifer – die mehr oder weniger sorgfältig bilanzierten Massen von Überstunden und schwindenden Mengen von Krankheitstagen zeugen davon –, der von firmeneigenen Zeit-Managern schon gleich wieder als zusätzliche Ersparnis an zu bezahlender Arbeit in den ‚Wachstum‘-fördernden technischen Fortschritt mit eingeplant wird. Auf dieses ganze absurde Elend wird in der öffentlichen Wahrnehmung das Etikett „Rentabilität“ draufgeklebt; und schon ist allgemeines Kopfnicken garantiert: Na klar, ist doch schön und in Ordnung und für den nationalen Konkurrenzerfolg überhaupt unentbehrlich, dass die Arbeit immer produktiver und damit immer rentabler wird – wer wollte denn schon beantragen, dass unproduktiv gearbeitet werden soll?! Und niemand nimmt mehr zur Kenntnis, dass das Kriterium der Rentabilität der Arbeit jeden Fortschritt ihrer Produktivität zum Unglück macht: für die Weg-„Rationalisierten“, die weg sind vom Erwerbsleben und deshalb zwar ganz viel Zeit, für deren Genuss aber überhaupt kein Geld haben; und für die Übriggebliebenen, weil die außer dem Zwang zur Umstellung und mindestens dem gleichen Arbeitspensum überhaupt nichts davon haben. Es muss schon ganz außerordentlich kommen: Das ‚Wachstum‘ muss extra hoch ausfallen – über 3% eben! – und – dafür steht die Prozentzahl eigentlich – eine Expansion des kapitalistischen Geschäfts signalisieren, die noch größer ausfällt als der durchschnittliche Rentabilitätsgewinn, erst dann haben wenigstens die weggesparten Arbeitskräfte eine Chance, sich anderweitig wieder nützlich zu machen – fürs weitere Kapitalwachstum. Umgekehrt reißt jede Niederlage einer Firma in der Konkurrenz, erst recht jede allgemeine Geschäftskrise, zuallererst die lieben Mitarbeiter ‚rein‘: Mit deren Entlassung halten die kapitalistischen Eigentümer sich noch in ihrer Niederlage schadlos, so gut es geht. Und ausgerechnet wegen dieser Gleichung kriegt ein gelungenes ‚Wachstum‘ gleich das große Lob, ein Glück für die Arbeiter zu sein, aus denen es herausgewirtschaftet worden ist; ganz unabhängig davon, wie und mit welchen Lohn-Verlusten sie dafür hergenommen worden sind; nur weil ja auch in noch viel größerem Stil lohnabhängige Existenzen hätten vernichtet werden können – und stattdessen bei der Konkurrenz vernichtet worden sind…

Was heißt das alles für das Ding namens ‚Arbeitsmarkt‘, dieses von Staats wegen schön sortierte und menschenfreundlich etikettierte Verhältnis des freien Zugriffs kapitalistischer Unternehmer auf eine frei verfügbare menschliche Manövriermasse? Es bedeutet, dass die ganze ökonomische Zweckbestimmung dieses ‚Marktes‘ eben wirklich ausschließlich darin liegt, den eventuellen Bedarf des ‚Wachstums‘ an womöglich zusätzlicher Arbeitskraft zu bedienen. Und es bedeutet außerdem, dass die Bereitstellung von verfügbarem Menschenmaterial für jede kapitalistische Bedarfslage die ökonomische Wirkung des Kapitalwachstums selber ist. Mit ihrem Kampf um die Steigerung der Rentabilität der Arbeit, die sie bezahlen müssen, schaffen die kapitalistischen ‚Arbeitgeber‘ selber das Arbeitslosenheer, auf das sie im Bedarfsfall so bequem zurückgreifen können. Was sich so vornehm ‚Arbeitsmarkt‘ nennt, ist insoweit, nämlich hinsichtlich der quantitativen Proportion zwischen Bedarf und Verfügungsmasse und, darin eingeschlossen, hinsichtlich der Masse und Größe der allgemeinen Armut, gar kein Verhältnis zwischen der ‚Wirtschaft‘ und einer unabhängig davon irgendwie gegebenen Bevölkerung. ‚Arbeitsmarkt‘ ist das Ergebnis eines Verhältnisses, das das Kapital mit sich selber ausmacht, nämlich herstellt zwischen seinem Wachstum und dessen Methode, dem ‚Arbeit sparenden‘ Fortschritt. Das ganze Schicksal der lohnabhängigen Figuren in der Marktwirtschaft ist nichts weiter als ein Nebeneffekt des Verhältnisses zwischen dem Gesamtaufwand, den die ‚Arbeitgeber‘ in ihr Geschäft stecken, und dem Bruchteil davon, den sie für Lohnarbeit aufwenden.

Und wer hat das wieder mal vor 130 Jahren bereits gewusst?

„Die Nachfrage nach Arbeit… fällt relativ zur Größe des Gesamtkapitals und in beschleunigter Progression mit dem Wachstum dieser Größe. Mit dem Wachstum des Gesamtkapitals wächst zwar auch … die ihm einverleibte Arbeitskraft, aber in beständig abnehmender Proportion. … Diese mit dem Wachstum des Gesamtkapitals beschleunigte und rascher als sein eigenes Wachstum beschleunigte relative Abnahme seines variablen Bestandteils scheint auf der andren Seite umgekehrt stets rascheres absolutes Wachstum der Arbeiterbevölkerung als das des variablen Kapitals oder ihrer Beschäftigungsmittel. Die kapitalistische Akkumulation produziert vielmehr, und zwar im Verhältnis zu ihrer Energie und ihrem Umfang, beständig eine relative, d.h. für die mittleren Verwertungsbedürfnisse des Kapitals überschüssige, daher überflüssige oder Zuschuss-Arbeiterbevölkerung.“
„Wenn aber eine Surplusarbeiterpopulation notwendiges Produkt der Akkumulation oder der Entwicklung des Reichtums auf kapitalistischer Grundlage ist, wird diese Übervölkerung umgekehrt zum Hebel der kapitalistischen Akkumulation, ja zu einer Existenzbedingung der kapitalistischen Produktionsweise. Sie bildet eine disponible industrielle Reservearmee, die dem Kapital ganz so absolut gehört, als ob es sie auf seine eignen Kosten großgezüchtet hätte. Sie schafft für seine wechselnden Verwertungsbedürfnisse das stets bereite exploitable Menschenmaterial, unabhängig von den Schranken der wirklichen Bevölkerungszunahme.“
„Die Überarbeit des beschäftigten Teils der Arbeiterklasse schwellt die Reihen ihrer Reserve, während umgekehrt der vermehrte Druck, den die Letztere durch ihre Konkurrenz auf die Erstere ausübt, diese zur Überarbeit und Unterwerfung unter die Diktate des Kapitals zwingt. Die Verdammung eines Teils der Arbeiterklasse zu erzwungenem Müßiggang durch Überarbeit des andren Teils und umgekehrt, wird Bereicherungsmittel des einzelnen Kapitalisten und beschleunigt zugleich die Produktion der industriellen Reservearmee auf einem dem Fortschritt der gesellschaftlichen Akkumulation entsprechenden Maßstab.“
„Die industrielle Reservearmee drückt während der Perioden der Stagnation und mittleren Prosperität auf die aktive Arbeiterarmee und hält ihre Ansprüche während der Periode der Überproduktion und des Paroxysmus in Zaum. Die relative Übervölkerung ist also der Hintergrund, worauf das Gesetz der Nachfrage und Zufuhr von Arbeit sich bewegt. Sie zwängt den Spielraum dieses Gesetzes in die der Exploitationsgier und Herrschsucht des Kapitals absolut zusagenden Schranken ein.“.
„Die Nachfrage nach Arbeit ist nicht identisch mit Wachstum des Kapitals, die Zufuhr der Arbeit nicht mit dem Wachstum der Arbeiterklasse, so dass zwei voneinander unabhängige Potenzen aufeinander einwirkten. Das Kapital agiert auf beiden Seiten zugleich. Wenn seine Akkumulation einerseits die Nachfrage nach Arbeit vermehrt, vermehrt sie andrerseits die Zufuhr von Arbeitern durch deren ‚Freisetzung‘, während zugleich der Druck der Unbeschäftigten die Beschäftigten zur Flüssigmachung von mehr Arbeit zwingt, also in gewissem Grad die Arbeitszufuhr von der Zufuhr von Arbeitern unabhängig macht. Die Bewegung des Gesetzes der Nachfrage und Zufuhr von Arbeit auf dieser Basis vollendet die Despotie des Kapitals.“ (Karl Marx, Das Kapital Bd.1, MEW 23, SS. 658, 661, 665 f., 668, 669)

Bleibt noch eins hinzuzufügen: der großartige Fortschritt, den das 20. Jahrhundert mit seinen sozialen Errungenschaften gebracht hat. Wo Marx nämlich noch im Konjunktiv redet – ‚als ob das Kapital die Arbeiterreserve auf seine eigenen Kosten großgezüchtet hätte‘ –, da sorgt der Sozialstaat für klare Verhältnisse: Er „züchtet“ die jederzeit verfügbare menschliche Manövriermasse für jedes kapitalistische Bedürfnis nach Lohnarbeit heran; und zwar, wenn man so will, „auf Kosten“ des Kapitals, weil ja, wie gesagt, überhaupt alles, wovon Lohnarbeiter leben, Kosten fürs Kapital – und fürs Kapital nichts als Kosten… – sind; sinnigerweise aber so, dass diese Kosten zu Lasten des Lohns gehen, von dem die akut „Beschäftigten“ leben müssen. Und wo Marx den quasi anonymen ‚Druck‘ erwähnt, der von der „industriellen Reservearmee“ „auf die aktive Arbeiterarmee“ ausgeübt wird, da ist eben nicht erst seit dem Jahre 2002 der Herr Florian Gerster einzusetzen, sondern die Bundesanstalt für Arbeit, seit es sie gibt: Die organisiert mit ihren mittlerweile 90000 Angestellten die versicherungstechnische resp. sozialhilfemäßige Reproduktion arbeitsloser Lohnabhängiger genau so, dass deren Wieder- oder Neu-Beschäftigung mit einer allgemeinen Verbilligung einhergeht und dass von der Masse der Arbeitslosen eine permanente Drohung für diejenigen ausgeht, die es als Glück empfinden und schätzen sollen, überhaupt „einen Arbeitsplatz“ zu „besitzen“, und an den Konditionen nichts herumzumäkeln haben. So tut der Sozialstaat gerade mit allen seinen Vorkehrungen, die er fürs Überleben einer „Reservearmee“ von Arbeitskräften trifft, das Seine und das Nötige dazu, dass sich mit dem Ding namens ‚Arbeitsmarkt‘ die Despotie des Kapitals vollendet.

„Aktive Arbeitsmarktpolitik“ mit „Job-Aqtiv“, „Profiling“, „Eingliederungsvereinbarungen“ und „privater Vermittlung“: Die Ausgestaltung der Arbeitslosigkeit zum Vollzeitberuf

Und jetzt nehmen die bürgerlichen Sozialpolitiker der neuesten Generation dem arbeitslosen Fußvolk, das sie so sinnreich in Reserve halten, übel, dass es Geld kostet! Jeder Euro, den sie den „Beschäftigten“ abknöpfen, um dem Kapital per Aufbewahrung seiner Opfer eine unerlässliche Bedingung für die reibungslose Abwicklung der Konjunkturen seines Wachstums bereitzustellen, reut sie unter dem Gesichtspunkt, dass da Geld verbraten statt verdient – und an die staatlichen Kassen abgeführt… – wird. Ihr ‚Arbeitsmarkt‘ ist nichts anderes als der staatlich organisierte Selbstbedienungsladen des Kapitals, zur Selbstbedienung nämlich an der von ihm selbst „freigesetzten“ „Reservearmee“; aber sie verschwören sich auf das Ideal eines von überschüssigen „Angeboten“ geräumten Arbeitskräftemarktes. Und obwohl sie wissen, dass das Arbeitslosenheer, das sie verwalten, die abhängige Variable des ‚Wachstums‘ und sonst gar nichts ist – das beschönigen sie auch gar nicht: zur Abwehr irgendwelcher Ansprüche an sie, auf Arbeitsplätze womöglich, stellen sie es im Gegenteil sogar selber unmissverständlich klar, – verpflichten sie sich darauf, mit all ihrer staatlichen Gewalt den ‚Markt‘ auch wirklich leer zu räumen.

Das Stichwort für beides: für ihr absurdes Ideal wie für den Zwang gegen die Betroffenen, den sie planen, heißt Vermittlung. Es umschreibt auf nette Weise den Imperativ, gegen den die Bundesanstalt in der Vergangenheit angeblich immerzu verstoßen, dem sie ab sofort in aller Entschiedenheit zu gehorchen – und das heißt vor allem: den sie an ihrer und gegen ihre Klientel kompromisslos zu vollstrecken hat. Die ersten Konsequenzen werden mit aller Härte auf dem Feld der Namen und Bezeichnungen gezogen: Das neue Amt heißt nicht mehr „Bundesanstalt“, sondern „Agentur für Arbeit“; es wird nicht als Beamtenapparat geführt, sondern nach modernen „Managementmethoden“, mit kündbarem Vorstand und materiellen Anreizen für erfolgreiche Vermittler; und die Arbeitslosen heißen „Kunden“, die sich bei der Behörde eine „Dienstleistung“ abholen. Das ist allerdings nicht nur eine Modernisierung des Jargons und Outfits. Der Dienst am „Kunden“, der seine Arbeit los ist, lässt an dem genau noch 1 Bedürfnis gelten, nämlich das nach Arbeit. Nur noch das zu befriedigen, einen – egal welchen – Anwender zu finden, für den er sich – egal, womit eigentlich, und gleich, zu welchem Preis überhaupt – nützlich machen kann: Damit will diese zukunftsorientierte Firma dem Arbeitslosen gegenüber ab sofort aufwarten, und ihren Dienst an ihm setzt sie mit der Macht gegen ihn durch, die ihr der Staat verleiht.

„Zukunftsorientierte Arbeitsförderung zielt darauf ab, möglichst das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu verhindern und Arbeitslose so schnell wie möglich wieder in das Erwerbsleben zu integrieren. … So früh wie möglich, spätestens jedoch bei der Arbeitslosenmeldung ist zusammen mit dem Arbeitslosen ein umfassendes Bewerberprofil zu erstellen. … Das alte Recht … machte den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente teilweise von langdauernder Arbeitslosigkeit abhängig. Auf diese Weise wurde Arbeitslosigkeit häufig verfestigt …“ [1]

Aktive, schnelle und passgenaue Vermittlung – das ist die vorwärts weisende Kritik der staatlichen Arbeitslosenverwaltung an allem, was in ihrem bisherigen Tätigkeitsfeld noch ein Moment von Versorgung der arbeitslosen Klientel beinhaltete. Im Lichte dieser Selbstkritik besehen nimmt sich das tatsächliche Elend, das die Arbeitslosenverwaltung mit ihren Rechtsvorschriften von der Bemessung des Kindergelds bis hin zu Sperrfristen und der endgültigen Streichung von Leistungen organisiert, als ein einziges Eldorado aus. Die Sachverständigen für die Reformbedürftigkeit des Sozialen im Staat jedenfalls malen der Öffentlichkeit ein Bild von der Lebenslage eines Arbeitslosen aus, das einfach nur den Schluss zulässt, dass der in und mit allem, worin er sich von Staats wegen einzurichten hat, es sich gut eingerichtet hat, und warum sie dies tun, ist kein Rätsel: Der dort, wo er sich gegen „die Reichen“ richtet, in gar nicht gutem Ruf stehende „Sozialneid“ ist hier, wo die Arbeitslosen im Visier stehen, nicht nur überhaupt keine Untugend, sondern haargenau am Platz. Sich monatlich Geld aufs Konto überweisen zu lassen, als Gegenleistung ein paar Mal beim Betreuer vorstellig zu werden, sich zu erkundigen, wie es um die Nachfrage nach einem bestellt ist, dann wieder nach Hause zu schlurfen und auf den nächsten Einbestellungstermin zu warten: Das sind doch zweifelsfrei Zeichen einer einzigen – höflich gesprochen: – Versorgungsmentalität, die das alte Amt in seinem Umgang mit der Kundschaft großgezüchtet und geduldet hat. Von wegen harter Schicksalsschlag, der die Lohnabhängigen ohne Lohneinkommen getroffen hätte: Schmarotzer sind sie, nicht jeder vielleicht, aber im Grunde doch alle. Die haben es sich doch – und da soll sich jeder gute Bürger gerne an den Typen erinnern, den er aus seiner Nachbarschaft kennt, und von den Vermittlern im Arbeitsamt hört man dann, dass es eigentlich nur solche Typen gibt, – ausgesprochen kommod eingerichtet in ihrem Leben ohne Arbeit. Die lassen das periodisch wiederkehrende Ritual von hoffnungslosen Anfragen bis zu noch hoffnungsloseren Bewerbungen einfach über sich ergehen, um das Geld einzustreichen, mit dem sie sich dann endgültig um rein gar nichts mehr zu kümmern brauchen – machen sich es also einfach nur bequem. Sie mit ihrem mangelnden Willen zur Arbeit sind also genau genommen selbst der Grund allen Übels und dafür verantwortlich, dass ihr Status als Erwerbsloser so sehr verfestigt ist – und auf diese perfide Tour werden die Arbeitslosen dafür moralisch haftbar gemacht, was der Sozialstaat mit seiner bisherigen Praxis an ihnen vollstreckt hat. Genau darauf nämlich, auch als Mittellose ohne Einkommen ihre Arbeitskraft einfach nur für eine eventuelle kapitalistische Nachfrage parat zu halten, haben die politischen Verwalter der Reservearmee deren Mitglieder festgelegt. Die ihnen jetzt vorgehaltene moralische Ungeheuerlichkeit besteht in nichts anderem als darin, dass sie den elenden sozialen Status, auf den ihr Staat sie rechtlich festgeklopft hat, so mit Leben füllten, wie sie es sollten: Es sich gut eingerichtet und ein Nest gebaut haben die Arbeitslosen genau so und allein dadurch, dass sie alles taten, was von ihnen verlangt war, dass sie eben ihr Bestes gaben, um nach keinen anderen als den geltenden Maßstäben mit keinen anderen als den ihnen zugemuteten Elendsverhältnissen zurecht zu kommen. Und wenn ihnen dies jetzt zur Last gelegt wird, dann kündigt sich damit das Vorhaben an, ihnen wegzunehmen, worin sie sich bisher so bequem haben einrichten können.

So früh wie möglich also gehören die Arbeitslosen ab sofort ins Erwerbsleben integriert, und dazu werden sie einem Profiling unterzogen. Das beendet Versuche, Stellenangebote nach der bisherigen Qualifikation, eigenen Gehaltsvorstellungen und womöglich gar eigenen Präferenzen zu sichten und sich entsprechend zu bewerben, noch ehe sie gestartet werden – und nicht erst, wie bisher, nach 6 oder 12 Monaten, sofern die Wiedereingliederung erfolglos versucht worden ist. Dass es so lange dauert, bis einem Erwerbslosen schlechtere Arbeit und Entlohnung zumutbar werden, ist dem Sozialstaat einfach nicht mehr zuzumuten. Ab sofort taxiert der vermittelnde Dienstleister, was für ein Angebot sein Klient für eventuell interessierte Nachfrager von Industrie und Handel darstellen könnte, mit dem an ihm ermittelten Ergebnis in der Hand ist der „Kunde“ wie immer König und kann sich prima einstellen auf das, was in seinem Fall eine realistische Selbsteinschätzung ist:

„Ein solches Bewerberprofil ist nicht nur Voraussetzung für eine qualifizierte Chancenprognose und eine darauf aufbauende Vermittlungsstrategie, sondern dient auch der realistischen Selbsteinschätzung des betroffenen Arbeitslosen. … Ermittlung der beruflichen Qualifikationen und ihrer Lücken, der Berufserfahrung und der beruflichen Flexibilität, … Alter, individuelle Leistungsfähigkeit, gesundheitliche Einschränkungen, Weiterbildungsfähigkeit und -bereitschaft sowie das familiäre Umfeld und geographische Mobilität.“

Steht so fest, mit welchen zurückgeschraubten Ansprüchen in Bezug auf Leistung und Lohn er bei einer denkbarerweise möglichen Erwerbstätigkeit der ‚Marktlage‘ eventuell gemäß sein könnte, darf er dann sein Profil zu seinem Lebensinhalt machen:

„Das zweite entscheidende Merkmal des neu gestalteten Vermittlungsprozesses ist die Verpflichtung der Arbeitsämter, mit dem Arbeitslosen eine individuelle und realistische Eingliederungsvereinbarung zu schließen. … Neben den Angeboten des Arbeitsamtes muss die Eingliederungsvereinbarung die vorgesehenen Aktivitäten des Arbeitslosen … möglichst konkret festhalten. Sie ist schriftlich abzuschließen und dem Arbeitslosen auszuhändigen und fordert seine aktive Mitwirkung zur schnellen Beendigung seiner Arbeitslosigkeit. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit einer Sperrzeit rechnen.“

Durch eine konsequente Drangsalierung des „Kunden“ zur „Mitwirkung“ an seiner eigenen Vermittlung soll Schluss gemacht werden mit der elenden Nichtstuerei, in der die Arbeitslosen sich bisher haben gehen lassen können. Die ist es aus dem Blickwinkel des sozialstaatlichen Vermittlungswahns ja, die nicht wenige überhaupt erst dazu verleitet, nicht nur den Sozialstaat auszuplündern, sondern sich auch noch nebenbei mit „Schwarzarbeit“ Geld zu verdienen. Letzteren insbesondere, aber selbstverständlich grundsätzlich jedem anderen auch, der zur „Vermittlung“ ansteht, soll die Zeit, die er ja reichlich hat, so mit Verpflichtungen voll gestopft werden, dass er für anderes als das Abfassen von Rundbriefen, Klinkenputzen, Fortbilden, neuen Rundbriefen usw. keine Zeit mehr hat. Über seine gesetzlich dekretierte Zukunftsperspektive, die volle Arbeitszeit von 35 Stunden für die eigene Jobsuche aufzuwenden (ein Arbeitsberater im Gespräch mit der SZ, 5.4.), verliert dann in der Tat mancher die Lust, weiter als Kostgänger des Sozialstaats durchs Leben zu wässern. „Vermittlungserfolge“ sind in ihrem Fall zwar eher nicht zu verzeichnen. Aber es habe doch, wie der Chef der Firma Arbeitsamt erfreut feststellt, dank der konsequenten Umsetzung des Gesetzes schon relativ viele Abgänge wegen fehlender Mitwirkung (FR, 10.4.) gegeben – und auf eine echte Entlastung der Statistik durch einen wirklichen Abgang der Nichtstuer kam es ja genau an.

Wo das Zurechtkommen als Arbeitsloser von Staats wegen als Vollzeitberuf organisiert wird, ist es natürlich eine feine Sache, dass die geschätzte Kundschaft seit jüngstem auch noch den Service privater Maklerdienste in Anspruch nehmen kann, die sich aufs „Vermitteln“ von Arbeitslosen verlegt haben – kostenlos, denn für die je nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Handikap des Kandidaten in unterschiedlicher Höhe fällig werdende Courtage kommen die Arbeitsämter auf. Die Erfinder des schönen Einfalls, endlich auch diesen behördlichen Tätigkeitsbereich zu „deregulieren“ und ihn dem Menschenrecht auf private Bereicherung zugänglich zu machen, wissen selbstverständlich, dass die zu besetzenden „Stellen“ darüber nicht mehr werden, wenn sich nun auch noch der „Professionalismus“ über sie hermacht, mit dem ein gesunder Erwerbssinn zur Sache zu gehen pflegt. Dass die neue Jobvermittlung bis jetzt ein Flop (SZ, 5.4.) ist, die Maklerfirmen nach eigenem Bekunden für sich gar kein Geschäftsfeld entdecken und dort, wo sie in dem einen oder anderen Fall vielleicht doch einen „Job“ aufreißen könnten, sich der Aufwand für sie gar nicht lohnt, tut dem staatlichen Reformeifer keinen Abbruch – man tröstet sich und das erwartungsfrohe öffentliche Publikum einfach mit der Anlaufzeit, die ja wohl jede gute Reform braucht. Den Reformern des Vermittlungswesens entgeht auch überhaupt nicht, dass diese Profis die Notlage ihrer „Kunden“ auch ganz ohne jede „Vermittlung“ für sich zum Geschäft zu machen verstehen und sie zwecks Herstellung einer besseren Vermittelbarkeit, für Kurse zum Erwerb von Zusatzqualifikationen oder auch nur mit dem schlichten Verlangen nach Sondergratifikationen für besonders aufwändige Leistungen schon mal vorweg und privat zur Kasse bitten. Da warnt man dann höheren Ortes vor dem Missbrauch der schönen privaten Geschäftssphäre, die man aus dem Elend der 4 Mio. Arbeitslosen unter staatlicher Kuratel endlich zu machen verstand, durch schwarze Schafe, die es ja überall gibt – und hält eisern daran fest, mit der Freisetzung der kapitalistischen Geschäftskalkulation das Erfolgsrezept gefunden zu haben, das die, die dieser Kalkulation gerade zum Opfer gefallen sind, mit den „Jobs“ zusammenbringt, die sie brauchen: Wenn in Sachen „Vermittlung“ zwischen privaten und öffentlichen Dienstleistern endlich auch der selig machende „Wettbewerb“ herrscht, können nach Auffassung des neuen Behördenchefs wie des alten Arbeitsministers die gewünschten Erfolge gar nicht ausbleiben. Denn wenn die private Geldgier mit den staatlichen Arbeitslosenverwaltern um erfolgreiches „Vermitteln“ konkurriert, dann wirkt sie wie ein Stachel im Fleisch (Gerster, FAZ, 10.4.) der eingesessenen Ärsche von Beamten und Angestellten. Dann legen sich die ins Zeug, bieten Vermittlungsgutscheine an und betreiben aktive Arbeitsmarktpolitik, dass die Schwarte kracht, und dass es an der bislang gefehlt hat, ist ja genau der Grund allen Übels. Und wenn der Gutschein vom Arbeitsamt, den der eine oder andere seinem privaten Vermittler vielleicht doch irgendwann einmal überreichen kann, ihn selbst auch nichts kostet: Bezahlt wird auch die erfolgreiche Privat-Agentur selbstverständlich aus den Mitteln des Fonds, den der soziale Staat in weit vorausschauender Fürsorglichkeit aus seinen und den Einkünften seiner arbeitenden Klassenkollegen abgezweigt hat. Das ist der vorläufig letzte Scherz, den die Marktwirtschaft für diese Karikatur von Arbeits‚markt‘ bereithält: Wer einen ‚Platz‘ braucht, um sich mit seiner Arbeit für dessen Besitzer nützlich machen zu können, kann sich ein Billet kaufen und sich mit dem Zutritt zur Sphäre seiner Benutzung verschaffen!

An allen übrigen sozialstaatlichen Fronten: „Kampf gegen Beschäftigungshindernisse“

Mit Job-Aqtiv, Profiling, Eingliederungsverträgen und dergl. sozialstaatlichen Hebeln wunderbar drangsalieren kann man die Opfer des Kapitals ab sofort also viel mehr und besser noch als bisher. Nur ändern alle gesetzlichen Maßnahmen, mit denen man sie für ihr Pech, dass sich die Nutzung ihrer Arbeitskraft kapitalistisch nicht lohnt, persönlich haftbar macht und sie wegen des mangelnden Willens, sich tauglich zu machen, zur Rechenschaft zieht, nichts an dem marktwirtschaftlichen Gesetz, dessen Opfer sie geworden sind: Für die kapitalistischen Kalkulierer rentabel wird der Gebrauch der Arbeitskraft ja nun wirklich nicht dadurch, dass deren Träger von den staatlichen Behörden, die sie verwahren, nach Strich und Faden schikaniert werden. Aufhalten lässt sich der sozialstaatliche Reformeifer dadurch allerdings mitnichten, im Gegenteil: Der entdeckt gerade in dem Umstand, dass die Arbeitslosen auch dann nicht weniger werden, wenn sie die Suche nach Arbeit zu ihrem Hauptberuf machen, das nächste Versäumnis, das sich der Staat in seinem bisherigen Umgang mit ihnen hat zuschulden kommen lassen. Weil sie das Heer der Arbeitslosen, das ihre Kassen belastet, endlich und endgültig loshaben wollen, abstrahieren seine sozialstaatlichen Verwalter erst einmal entschlossen von der kapitalistischen Notwendigkeit, der sie es zu verdanken haben, und reden vom Arbeiten so, dass von einer auch nur irgendwie kapitalistisch anmutenden, auch nur ansatzweise an eine Kostenrechnung erinnernde Kalkulation einfach nichts mehr vorkommt: Arbeit ist für sie Beschäftigung, und in dieser Verklärung zum gesamtgesellschaftlichen Gut finden sich dann alle unterschiedlichen und gegensätzlichen Interessen, die sich in der kapitalistischen Gesellschaft an das eingerichtete Lohnarbeitswesen knüpfen, in dem einen und einzig maßgeblichen harmonisch vereint und aufgehoben, das der Staat an den produktiven Diensten seiner Arbeiterklasse ab sofort auch noch geltend macht. Sie hat ihm nicht nur das Wachstum zu bescheren, von dem er lebt, sondern ihm endlich auch die Kosten erfolgreich vom Hals zu schaffen, die der Unterhalt ihrer außer Dienst gestellten Mitglieder ihm verursacht, und weil sie dies unbedingt sollen, mangels Nachfrage nach ihnen aber nicht können, steht für die staatlichen Experten fest, dass dies nur an „Beschäftigungshindernissen“ liegen kann. Die muss es in einer Gesellschaft, in der es allen so sehr auf das Geben und Nehmen von Arbeit, auf das Beschäftigen und Beschäftigt-Werden, ankommt, einfach geben, und kaum machen sich die Reformer auf die Suche nach ihnen, stellen sie unter Beweis, dass sie auch bei ihrer Abstraktion „Beschäftigung“ nur die kapitalistische Kalkulation mit der Arbeit im Kopf haben: So gut wie alle rechtlichen und sozialpflegerischen Einrichtungen, mit denen der Sozialstaat seine lohnarbeitende Mannschaft, deren Reservearmee und auch noch deren herausgefallenen Bodensatz konserviert, stellen sich unter dem prüfenden Blick, ob sie denn „Beschäftigung“ ermöglichen oder nicht, als ein einziges Hindernis für eine kapitalistisch rentable Nutzbarmachung der Arbeitskräfte im Wartestand dar. Unter den Bedingungen, unter denen sie sich der Nachfrage anbieten, sind sie ein einziges „Beschäftigungshindernis“, und damit steht auch fest, was die sozialpolitische Verantwortung dem Gesetzgeber gebietet: Alles wegzuräumen, was den Lebensunterhalt der Arbeiterklasse zu so einer unproduktiven Kost macht.

Das beginnt bereits dort, wo das Zustandekommen von „Beschäftigung“ an dem viel zu hohen Preis scheitert, den Arbeiter für die ihnen gewährte Gnade, sich nützlich machen zu dürfen, verlangen – wäre er nicht zu hoch, würde man sie ja beschäftigen. Also muss er auf ein Niveau gesenkt werden, das Kapitalisten endgültig von der Pflicht entlastet, für den Unterhalt der Arbeitskraft auch über den Arbeitstag hinaus zu sorgen. Mit Zuschüssen zum bezahlten Lohn wird in der sozialstaatlichen Armutsverwaltung dann praktisch der Grundsatz implantiert, dass wirklich nur noch solche Armut wert ist, über den Tag hinaus mit so etwas wie einem ‚Lebensstandard‘ bedacht zu werden, die ‚beschäftigt‘ ist, sich also irgendwie produktiv nützlich macht.[2]

Diese arbeitsmarktpolitische Leitlinie zur Gründung einer proletarischen Unterart von Working Poor gegenüber den Zahlungen in Anschlag gebracht, mit denen der Sozialstaat gegenwärtig noch für den Unterhalt seiner unbeschäftigten Armen aufkommt, stellt sich unmittelbar heraus, dass die ein einziges Gift für „Beschäftigung“ sind. Das ersatzweise für den als Lebensmittel entfallenen Lohn gezahlte Arbeitslosengeld ist nämlich genau genommen ein Ersatz-Lohn, der die Arbeitslosen vom wirklichen Lohn nur fern hält, sie dem Markt, auf dem sie den erwerben könnten, entzieht und darüber die Arbeitslosigkeit verfestigt, unter der der Sozialstaat leidet. Ein einziger Skandal also, dass das Arbeitslosengeld je nach Dauer der Beitragsleistungen zwischen 6 und 36 Monate lange gezahlt und 55-Jährigen mit ihm sogar eine Brücke in die – verminderte – Rente gebaut wird: Das ist nicht ohne Wirkung auf die Arbeitsmotivation, weiß der gescheite Herr Gerster – und plädiert für eine Reform, die die Bezieher von Arbeitslosengeld in maximal 12 Monaten wieder tüchtig zum Arbeiten motiviert.

Damit sie dann nicht gleich dem nächsten, bislang jedenfalls noch bestehenden sozialstaatlichen Auffanglager anheim fallen und es sich mit der zwar niedriger dotierten, dafür aber – man stelle sich das vor! – unbefristet gewährten Arbeitslosenhilfe bequem einrichten, zieht die erste Reform sogleich eine zweite nach sich. Der parteiübergreifende sozialstaatliche Reformwille von Regierung und Opposition brütet reihenweise – von 70 bis 80 ist die Rede – Modellvorhaben aus, von denen sich eines origineller als das andere darum bemüht, dieses unkoordinierte Nebeneinander von einerseits einkommensabhängiger Arbeitslosen- und andererseits bedarfsabhängiger Sozialhilfe abzuschaffen. Als einziger Bedarf, der bei diesen Armen noch von nennenswertem Gewicht ist, steht ja der nach „Beschäftigung“ fest, und da spricht schon sehr viel dafür, beide System zu vereinheitlichen, indem die Arbeitslosenhilfe rasch und vollständig in die Sozialhilfe überführt wird. (FAZ, 6.2.) Denn dann kosten die Arbeitslosen den Sozialstaat nämlich nicht nur noch weniger. Dann sind für sie bei einer Arbeitsaufnahme auch endlich die Zumutbarkeitskriterien einschlägig, die bislang für Penner und Obdachlose gelten. Dann haben sie nicht nur alle Tätigkeiten anzunehmen, zu denen sie körperlich und geistig in der Lage sind, sondern der staatlichen Behörde als Voraussetzung des Leistungsbezugs auch noch – so ein Vorschlag des brutalstmöglichen Sozialreformers aus Hessen – nachzuweisen, wie sehr sie sich auch um solche Tätigkeiten bemüht haben. Was heute schon nicht selten der Fall ist, dass nämlich der Lohn für geleistete Arbeit selbst noch unter dem von der Sozialhilfe definierten Existenzminimum liegt, soll in Zukunft für alle diese schwer vermittelbaren Arbeitslosen zur verbindlichen Richtschnur werden, und wenn sie dann als endlich „Beschäftigte“ mit einer so lächerlichen Geldsumme zurechtkommen dürfen, dass die Rede von einem Lebensunterhalt purer Hohn ist, zeigt der staatliche Zynismus wieder sein großes soziales Herz:

„Es macht keinen Sinn, dass wir alle Arbeiten, bei denen netto nicht erkennbar mehr herauskommt als Sozialhilfe, von unserem Arbeitsmarkt verdrängen bzw. in die Schwarzarbeit oder in die illegale Ausländerbeschäftigung schieben. Deswegen sollen geringe Arbeitseinkommen nicht mehr so stark mit der Sozialhilfe verrechnet werden.“ (Schäuble, in: Der Spiegel, 6/02)

In diesem Sinn machen auch die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Bundesanstalt einfach keinen Sinn mehr, auch sie stehen im Grunde dem Beschäftigen nur im Wege, weil sie die Erwerbslosen nur von dem Arbeitsmarkt fern halten, auf dem sie sich nützlich machen sollen. Wieder also nur vergeudet, das viele Geld dafür. Exakt dasselbe trifft auf die vom Arbeitsamt bezahlten Qualifikationskurse zu, und die sind sogar, wie wissenschaftlicher Sachverstand herausgefunden hat, für „Beschäftigung“ ausgesprochen kontraproduktiv: Möglicherweise (…) könne die Fortbildung aber sogar die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erschweren. Dann nämlich, wenn die Teilnehmer auf den zweifelhaften Erfolg einer unsinnigen, monatelangen Fortbildung vertrauten, statt sich sofort nach einem neuen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt umzusehen. (Der Spiegel, 9/02) Dort gibt es die entsprechenden Angebote bekanntlich ja in Hülle und Fülle, weshalb in Zukunft nur noch Kurse bezahlt werden, deren Träger für die Funktion geradestehen, die eine Fortbildung allenfalls haben kann: Sie haben sich zur erfolgreichen Vermittlung ihrer Schützlinge zu verpflichten, und ihre Fortbildungsleistung ist erst dann erbracht, wenn die „Kunden“ aus den Dateien des Arbeitsamts auf Dauer gelöscht sind.

Und so geht es dahin. Neben den Verfehlungen, die sich die staatliche Arbeitslosenbetreuung zuzuschreiben hat, kommen Schritt für Schritt auch noch alle Ansprüche und Schutzbestimmungen der Arbeitskräfte gegenüber ihren Anwendern als Beschäftigungshindernisse in den Blick. So gut wie alles, was den freien Zugriff des Kapitals auf die menschliche Arbeitskraft nur irgendwie beschränkt, wird als Ursache dafür dingfest gemacht, dass so viele ihrer Träger keine Verwendung mehr finden. Ältere Arbeiter und Angestellte beispielsweise sind – die Bundesanstalt, die sie verwaltet, kann ein Lied davon singen! – so gut wie gar nicht mehr vermittelbar. Schuld daran sind, so weiß man heute, wiederum sie, nämlich in ihrer Eigenschaft, Objekte eines besonderen Kündigungsschutzes zu sein. Mit dem wollte der Gesetzgeber sie einst in einem Anfall von übertriebener Fürsorglichkeit vor Unternehmern schützen, die ihre Belegschaften stets verjüngen, weil junge Arbeitskräfte gesünder und – dank einer Entlohnung, die noch Alter und Betriebstreue als Gesichtspunkte berücksichtigt, – billiger sind. Inzwischen wissen die Fachleute, was das für ein wettbewerbsverzerrender Fehlgriff war – denn es verhält sich genau umgekehrt und die Alten sind und bleiben deswegen arbeitslos, weil die Kapitalisten sie nicht nach ihrem Belieben feuern dürfen, so dass sie mit der Abschaffung ihres Kündigungsschutzes auch kein Beschäftigungshindernis mehr sind.

So kommt der Sozialstaat seiner selbst auferlegten Verpflichtung nach, seiner arbeitslosen Klientel zu „Beschäftigung“ zu verhelfen: Mit der Macht seines Rechts macht er ihr Beine, wie und wo immer er nur kann. Wenn er schon nicht dafür sorgen kann, dass sie von ihrer Arbeit leben können, so kann er immerhin dafür Sorge tragen, dass die Arbeitslosen nicht mehr von ihm leben können. Über kurz oder lang haben sie einfach keine Arbeitslosen mehr zu sein, zumindest keine solchen, für deren Unterhalt er noch aufzukommen hätte. Was sie dann stattdessen sind? Darum sollen sich seine sozialen Wissenschaftler kümmern. Welche Namen für die neuen Armutscharaktere passend sind, die sich mit dem Verdienen von Kombi- und ähnlichen Löhnen, von Handgeldern für verrichtetes Tagwerk ohne oder mit Zuschuss aus einem Fonds für Lebenshilfe oder mit sonstigen Almosen für geleistete „Beschäftigung“ in seiner Reservearmee um das Existenzminimum herum bilden werden, wird man schon erfahren. Denn so zynisch ist ein Staat, der sich auf die von ihm hergestellte Not seiner Klientel als Auftrag zu ihrer weiteren Verelendung beruft und ihr das als seine soziale „Dienstleistung“ präsentiert, selbstverständlich auch noch, über die neuen Elendsgeschöpfe, die er darüber schafft, sorgsam Buch zu führen. Im übernächsten „Armutsbericht“ werden sie dann die ihnen gebührende Erwähnung finden.

[1] Dieses und die folgenden Zitate: Bundesarbeitsblatt 2/2002, S.5ff.

[2] Siehe dazu den Artikel zum „Kombilohn“ in GegenStandpunkt 1-02, S.29.