Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Mainzer und andere Modelle zum „Kombilohn“:
Der Ausbau des Lohnsystems nach unten – Lohn und Lebensunterhalt werden getrennt

Mit dem „Kombilohn“ setzt die rotgrüne Regierung ganz praktisch ein Stückchen weiter den neuen sozialpolitischen Haupt- und General-Grundsatz durch, dass ein kompletter Lebensunterhalt für die Arbeitnehmer der Nation einfach nicht mehr drin ist, nämlich nicht mehr enthalten sein kann in dem nationalen Durchschnitts- und Gesamt-Preis für Arbeit, der den am nationalen Standort tätigen Kapitalisten allenfalls zuzumuten ist.

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Mainzer und andere Modelle zum „Kombilohn“:
Der Ausbau des Lohnsystems nach unten – Lohn und Lebensunterhalt werden getrennt

Anfang des Jahres – die Opposition registriert es hämisch – kann der Kanzler die Hände nicht mehr länger ruhig halten. Angesichts der grassierenden Arbeitslosigkeit greift er zu einem neuen Mittel: Ein in Rheinland-Pfalz zuerst erprobtes „Mainzer Modell“ staatlich unterstützter Lohnzahlung soll jetzt flächendeckend in der ganzen Republik angewandt werden. Es geht um eine Variante von „Kombilohn“: einer bereits in verschiedenen Spielarten ausprobierten neuen Lohnform, die ihren Namen daher hat, dass das vom Arbeitgeber gezahlte Entgelt auf oder unter dem Niveau der Sozialhilfe liegen soll und mit einem staatlichen Zuschuss – im „Mainzer“ Fall zu den Sozialabgaben des Arbeitnehmers – „kombiniert“ wird. Diese großzügige Geste des Sozialstaats soll einen doppelten Motivationsschub auslösen: bei den Arbeitgebern, die angeblich nur auf derartige Billigst-Tarife warten, um ein neues Beschäftigungswunder auszulösen, wie bei den Beziehern staatlicher Stütze, die ein so hochherziges Geschenk vom Staat schon deswegen gerne annehmen werden, weil ihnen sonst die Streichung ihrer bisherigen „Hilfe zum Lebensunterhalt“ droht. Seither streiten sich die Experten, ob das wohl klappt, wie viele Arbeitsplätze überhaupt entstehen und wie viele Sozialhilfeempfänger sich danach drängeln werden. Die wahren Schönheiten des neuen Modells geraten darüber leider ein wenig aus dem Blick.

„Working poor“ auf gut Deutsch: Die Konstruktion des sozial betreuten „Tagelöhners“

Dass die Regierung aus Staatsgeld die Löhne von Arbeitern erhöht, wie im Mainzer und anderen Modellen vorgesehen, ist eine eher ungewöhnliche Aktion. Gewöhnlich nimmt der Sozialstaat seinen aktiven Arbeitnehmern ein Viertel bis die Hälfte dessen weg, was sie verdienen. Natürlich nur für einen guten Zweck: Er teilt den Lohnabhängigen ihren Lohn ein. Fürs ganze Leben muss und soll er reichen, also auch für Zeiten, in denen der Einzelne nicht – mehr – gebraucht wird oder nicht – mehr – kann; dementsprechend wird gesetzlich Geld konfisziert und bedarfsweise zugeteilt. Und das gleich so, dass die besondere volkswirtschaftliche Gesamtrechnung des kapitalistischen Sozialstaats aufgeht und der national gezahlte Gesamtpreis für lohnende Arbeit am Wirtschaftsstandort gleich für die gesamte lohnabhängige Bürgerklasse reicht, einschließlich ihrer jeweils nicht benutzten Teile. Mit Zwangsabzügen vom Gesamtlohn und deren sinnreicher Umverteilung verfertigen die Sozialkassen aus dem Kostenfaktor Lohn einen Lebensunterhalt für Lohnempfänger – der dann entsprechend aussieht. Das ist die herkömmliche Regel.

Mit dem „Kombilohn“ wird – so sieht es aus – ungefähr das Gegenteil eingeführt: Was der Sozialstaat normalerweise vom Lohn abzieht, legt er jetzt aufs Arbeitsentgelt drauf. Freilich nur auf ein solches, das nicht bloß endgültig zu gering ist, sondern das er ganz offiziell für zu gering befindet, um weiter zu reichen als von einem Arbeitstag oder -monat bis zum nächsten. Das tut er allerdings nicht, weil er mit dem Elend von Leuten, die derart „von der Hand in den Mund“ leben, ein Einsehen hätte, sondern umgekehrt in der erklärten Absicht, ein derartiges Elend möglichst massenhaft in seine wohl geordnete Arbeitswelt einzuführen. Dabei ist es gar nicht so, dass es derartige Arbeitsverhältnisse nicht längst gäbe; nicht zuletzt in Gestalt der bis zum 1.1. so genannten „630-Mark“-Billigjobs gibt es sie sogar massenhaft. Beim „Kombilohn“ geht es der Sozialpolitik aber um einen nächsten sozialpolitischen Fortschritt: Arbeit für ein Entgelt, das eingestandenermaßen nicht zum Leben reicht, nämlich den im Sozialkassensystem vorgegebenen Mindeststandards nicht genügt, soll zu einer vollständig hinreichenden Erwerbsquelle aufgerüstet und so als neuer Normalfall von Lohnarbeit in der BRD etabliert werden. Ein neuer Typus Tagelöhner wird konstruiert: ein Arbeitnehmer, der sich damit bescheidet, für ein Einkommen zu arbeiten, das sein Maß in der Sozialhilfe hat, mit dem er also im Fall von Krankheit, Entlassung und Alter völlig mittellos dasteht und auf Almosen angewiesen ist, welches der Sozialstaat eben in der Form eines von den Sozialkassen verwalteten Lohn-Zuschusses gewährt.

„Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“

Selbstverständlich haben die Verantwortlichen für diese schöne Neuerung einen guten sozialen Grund: das Elend der nicht arbeitenden Armen, deren Lebensunterhalt bislang auch schon mehr oder weniger als Almosen der öffentlichen Hand organisiert ist, nämlich als staatlich finanzierte Stütze für Langzeit-Arbeitslose oder als kommunale Sozialhilfe. Dabei stört nicht einfach das Elend als solches – dass die „Kombi“-Löhner mehr zum Leben kriegen als ein Sozialhilfeempfänger, ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Was stört und durch die neue Lohnform tendenziell behoben werden soll, ist der unproduktive Charakter dieses Elends: der Skandal, dass da – wie die eigens kreierte Spruchweisheit sagt – Arbeitslosigkeit statt Arbeit finanziert wird.

Nun ist das Eine ganz bestimmt nicht neu: dass den Sozialstaat jede Ausgabe schmerzt, die er für den Lebensunterhalt von ungenutzten Arbeitskräften tätigt, und dass er das Geld viel lieber in einen produktiven Beitrag zum Bruttosozialprodukt stecken würde. Deswegen schützt er seine Sozialversicherungen und Almosenkassen seit jeher durch einen Haufen restriktiver Regelungen vor leichtfertiger Inanspruchnahme. Dabei ist er in den alten Tagen seines Auf- und Ausbaus aber wie selbstverständlich immer davon ausgegangen, dass Arbeitslose und dienstuntaugliche Alte, Invaliden und Paupers zu den Segnungen einer florierenden Marktwirtschaft einfach dazugehören, das anfallende Elend also „sozialverträglich“ verwaltet werden muss. Diesen schlichten Zusammenhang: dass Leute ein Minimum an Geld kriegen müssen, weil sie keines verdienen, lässt jene innovative Sozialpolitik, auf deren Mist der „Kombilohn“ gewachsen ist, schlicht nicht mehr gelten. Mit Hilfe der kleinen semantischen Verschiebung, wonach speziell die Arbeitslosenkasse und die Sozialhilfe nicht bedürftige Arbeitslose, sondern deren Arbeitslosigkeit finanziert, also nicht die armen Leute, sondern deren unproduktiven Status, stellt sie die Sache programmatisch auf den Kopf: Die Millionen Bedürftigen der Gesellschaft verdienen kein Geld, weil sie vom Staat welches kriegen – eben fürs Nichtstun, wie der dumme Spruch dazu heißt. Unproduktives Elend, so die Idee, bräuchte es nicht zu geben, wenn die Sozialpolitik das dafür aufgewandte Geld stattdessen in produktive Armut stecken würde.

Kampf den „Lohnnebenkosten“: Der Preis der Arbeit gehört unter den Wert der Ware Arbeitskraft gesenkt!

Wie das zu machen wäre, das ist den Mainzer und Berliner Sozialreformern überhaupt kein Geheimnis. Dass kapitalistische Arbeitgeber keine Arbeit geben, weil sie ihnen zu teuer ist, darüber sind Staat und Wirtschaft sich sowieso einig – auch wenn die national flächendeckende Ausbeutung des Kostenfaktors Arbeit alle Exportrekorde bricht. Dass kapitalistische Unternehmen die benutzte Arbeit immer rentabler gestalten und deswegen immer produktiver machen, so dass auf der anderen Seite immer mehr überflüssiges und verschlissenes Personal anfällt und die Sozialkassen belastet, gilt unter Experten schon längst als schlagender Beweis dafür, dass die Ausgemusterten mit ihrem Lebensunterhalt die Unternehmer zu viel gekostet haben – hätten sie ihn sonst verloren?! Und weil Arbeitgeber und Sozialpolitiker sich auch darüber schon längst verständigt haben, dass der Lohnteil, den die Sozialkassen zum Zwecke eines proletarischen Gesamt-Lebensunterhalts enteignen und umverteilen, im Grunde nicht als Abzug vom Lohn, sondern als Zusatzlast für die Arbeitgeber zu betrachten sei, als Lohn-Neben-Kosten, mit denen gar nicht eigentlich Arbeit, sondern das Leben der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeit bezahlt wird, das die Arbeitgeber doch eigentlich gar nichts angeht: deswegen wissen die Erfinder des „Kombilohns“ auch gleich, wo sie den Hebel anzusetzen haben. Es sind die Aufwendungen für die unproduktiven Teile des Arbeiterlebens resp. der nationalen Arbeitnehmerschaft, die staatlich verwalteten Sozialkosten, die die Arbeit für gutwillige Arbeitgeber so unerschwinglich machen, dass sie aufs Ausbeuten verzichten. Denen kann man, wenn man von ihnen mehr Arbeitsplätze haben will, bestenfalls einen „Tageslohn“ zumuten: ein Entgelt, das das beschäftigte Personal ausdrücklich nur dazu befähigen soll, sich für die Arbeit zu reproduzieren. Wenn und soweit es daneben aus übergeordneten sozialpolitischen Gründen wünschbar erscheint, denen, die zu einem solchen Lohn arbeiten dürfen, trotzdem die Aussicht auf einen lebenslänglichen Lebensunterhalt zu eröffnen, dann soll dafür die Sozialpolitik geradestehen. Die hat dann wenigstens die Gewissheit, dass sie bloß den unproduktiven Teil einer ansonsten durchs und fürs Kapital produktiv gemachten Arbeiterexistenz bezahlt und nicht das ganz und gar nutzlose Überleben von Arbeitskräften, die bestimmungswidrig gar nichts tun.

Ob und wie viele Arbeitslose nach diesem „Modell“ tatsächlich jemals eingestellt werden, ist für den programmatischen „Paradigmenwechsel“, den die Berliner Sozialpolitik da vollzieht, völlig gleichgültig. Mit dem „Kombilohn“ setzt die rotgrüne Regierung ganz praktisch ein Stückchen weiter den neuen sozialpolitischen Haupt- und General-Grundsatz durch, dass ein kompletter Lebensunterhalt für die Arbeitnehmer der Nation einfach nicht mehr drin ist, nämlich nicht mehr enthalten sein kann in dem nationalen Durchschnitts- und Gesamt-Preis für Arbeit, der den am nationalen Standort tätigen Kapitalisten allenfalls zuzumuten ist. Sie kritisiert ihren traditionsreichen Sozialstaat darin, dass der mit seinen Umverteilungskunststücken zwei Dinge miteinander verknüpft hätte, die ein für alle Mal getrennt gehören, wenn die Marktwirtschaft richtig funktionieren soll: Lohn für Arbeit und Lebensunterhalt für Arbeiter. Und sie nimmt die Aufgabe in Angriff, Abhilfe zu schaffen und die Sozialausgaben der Nation so umzuorganisieren, dass dadurch der Preis für Arbeit unter den Wert, nämlich unter die Gesamt-Unterhaltskosten der nationalen Arbeitskraft gedrückt wird – ein schönes Ziel für eine moderne Sozialdemokratie!

Der Lohn muss ’runter, weil er schon längst zu niedrig ist

Mit diesem „Paradigmenwechsel“ reagiert die deutsche Sozialpolitik. Allerdings nicht auf eine Not der nationalen Arbeitgeberschaft, die allen Ernstes dabei wäre, das Arbeitgeben am Standort Deutschland einzustellen, sondern auf ein akutes eigenes Problem: Die öffentlichen Kassen, aus denen der Sozialstaat sein soziales Elend finanziert, verbuchen bei tendenziell sinkenden Einnahmen steigende Anforderungen; aus ihrem Anteil an einer bestenfalls stagnierenden nationalen Lohnsumme haben sie immer mehr Unkosten für arme Leute zu bestreiten.

Nach ihren beiden Seiten hin ist diese prekäre Kassenlage eine Konsequenz des Drucks, den die Arbeitgeber der Nation – mit ihren erfolgreichen wie mit ihren schief laufenden Konkurrenz-Strategien, mit geglückten Rationalisierungen und Einsparungen wie mit der Schließung unrentabler Betriebe – auf die national gezahlte Lohnsumme ausüben: Sie senken ihre Lohnkosten und lassen auf der anderen Seite die Zahl der überflüssigen und verschlissenen Lohnabhängigen steigen, die nach bisheriger Rechtslage vor allem aus sozial verstaatlichten Lohnbestandteilen mit durchzubringen sind. Was den Unternehmern die Arbeit wert ist, die sie brauchen, das gibt in der Summe den Lebensunterhalt für all diejenigen, die nach sozialstaatlichem Reglement davon abhängen, nicht mehr her; das arbeitgebende Kapital hat den Lohn längst unter den sozialpolitisch definierten ‚Wert der Ware Arbeitskraft‘ gesenkt: Das ist der politökonomische Tatbestand, den die rotgrün Regierenden an den Drangsalen ihrer überkommenen Armutsverwaltung registrieren.

Für sie stellt sich die Sache jedoch genau umgekehrt dar: Ihre Kassen sind in Not, nicht weil der Lohn zu niedrig, sondern weil der Unterhalt der Lohnabhängigen einschließlich der vielen Ausgemusterten zu teuer ist. Den Arbeitgebern ist ein ausreichender Lohn nicht zuzumuten; als Lückenbüßer für die wachsende Differenz zwischen gezahltem Lohn und benötigtem Lebensunterhalt findet der Sozialstaat sich mit seinen Armutskassen aber erst recht überfordert. Der „Kombilohn“ gibt auf diesen Befund die radikale Antwort: Die kapitalistischen Unternehmer werden von dem überkommenen Anspruch, Lohnarbeit hätte die Arbeitskraft über den Tag hinaus zu ernähren, freigesprochen; und die staatlichen Kassen werden grundsätzlich darauf festgelegt, sich aus der Finanzierung des unproduktiven Pauperismus zu verabschieden und nur noch den von einem Arbeitgeber benutzten Armutskandidaten zu einem „Lebensstandard“ über den elementarsten „Tageslohn“ hinaus zu verhelfen. So lassen die regierenden Sozialreformer der Absenkung des Preises, den das Kapital national für Arbeit zahlt, die Neudefinition des ‚Werts der Ware Arbeitskraft‘ folgen: Das Kombinat aus zuschussfähigem Niedriglohn und Zuschuss legt das gültige proletarische Existenzminimums fest; und dieses Existenzminimum gibt es nur als Entgelt für produktive Arbeit. Ein Lebensunterhalt nur fürs Überleben, ohne dass der lohnabhängige Mensch von seiner Arbeitskraft Gebrauch machen lässt, ist in den sozialen Standards der Nation nicht mehr drin.

Der demokratische Wettlauf um die schönsten Modelle für eine „Arbeitsmarktpolitik aus einem Guss“

(Kandidat Stoiber am 8.2. in n-tv)

Selbstverständlich ist das „Mainzer Modell“ in seinen unmittelbaren praktischen Auswirkungen noch nicht mehr als ein „Schritt in die richtige Richtung“. Aber erstens ist die Richtung damit wieder ein Stück mehr und härter festgelegt. Und zweitens verrät der Konsens aller Experten, der „Kombilohn“ könne bestenfalls ein erster „Tropfen auf den heißen Stein“ sein und müsse in einer umfassenden „Deregulierung“ des „verkrusteten“ deutschen Arbeitsmarkts seine Fortsetzung finden, die Entschlossenheit der sozialen Staatsgewalt, mit den Grundsätzen, die am „Kombilohn“ exemplarisch durchexerziert werden, nach und nach radikal ernst zu machen. Der nächste, weit bedeutendere Reformschritt ist im Meinungsstreit zwischen Regierung und Opposition bereits einvernehmlich auf die sozialpolitische Tagesordnung gesetzt worden: Die vom Kanzler avisierte „Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe“ verspricht, auch wenn noch gar keine „Modelle“ dafür im Angebot sind, die Verwirklichung der Prinzipien des „Modells“, für das der hessische Ministerpräsident unverdrossen agitiert, nämlich dass definitiv keine Stütze für „Nichtstun“ mehr ausgeworfen wird. Überhaupt erweisen sich die demokratischen Wahlkampfzeiten wieder einmal als ungemein produktiv für wegweisende Einfälle zur zeitgemäßen Entlastung des Kapitals von den Unkosten des Lebensunterhalts seiner lohnabhängigen Dienstkräfte sowie der Staatskassen von den Unkosten des unausbleiblichen Pauperismus – lauter Variationen über das mit dem „Kombilohn“ angeschlagene Thema:

– Ziemlich misslungen am „Mainzer Modell“ finden die Opposition und ihre Sympathisanten, dass es mit der „Lohnsubvention“ in Form der Erstattung eines Teils der Sozialkassenbeiträge einseitig die Arbeitnehmer fördert (Wirtschaftsforscher Zimmermann vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Der Spiegel 3/02), obwohl es ja schließlich nicht an Anbietern von Arbeit, sondern an Anbietern von Arbeitsplätzen mangelt, wie ein anderer habilitierter Freund des kapitalistischen Wirtschaftens sehr treffend feststellt (SZ, 31.1.). In der staatlich geförderten Senkung des Arbeitspreises für die Betriebe unter die Lebenshaltungskosten vermögen solche Betrachter, auch wenn es sich bei den kritisierten Lohnsubventionen hundertmal um Lohnkostensubventionen handelt, keine Förderung der Betriebe zu erkennen. Die fängt für sie erst dann an, wenn zusätzlich zum staatlichen Herunterschleusen des Lohnniveaus direkt cash an die Arbeitgeber fließt, damit es sich für sie lohnt, mehr solcher Stellen einzurichten. Genau dieser Anreiz fehlt dem Mainzer Modell. (Zimmermann)

– Das Geld, um solche Anreize zu finanzieren, an die vier Milliarden Euro, die man direkt und ohne zweifelhafte Umwege fürs Kapital nutzbar machen könnte, müsste man nur aus den staatlichen ABM abziehen, für die sie derzeit völlig unsinnig ausgegeben werden (Zimmermann). Die Unsinnigkeit dieser Geldausgabe erläutert der Hamburger Wirtschaftssenator Uldall, CDU: Die ABM hätten in Hamburg längst nicht mehr die Funktion, die Leute wieder einzugliedern, sie fit zu machen für den ersten Arbeitsmarkt. Sie sind Selbstzweck geworden… (SZ, 4.2.) Dass der kritisierte Selbstzweck den Lebensunterhalt eines ABM-Menschen einschließt, macht die Sache nicht besser, wenn der zugedachte Zweck der staatlichen Arbeitsverhältnisse, eben die sozialkostensenkende und wachstumsfördernde Wiedereingliederung von Arbeitskräften des Kapitals, nicht erfüllt wird. Und wenn dann sogar der staatliche ABM-Lohn auf dem Weg nach unten von dem in manchen Branchen galoppierend sinkenden Tariflohn überholt wird, sieht Uldall einmal mehr ein echtes Beschäftigungshindernis im Niedriglohnsektor am Werk: „So sei z.B. der Tarif der Gewerkschaft NGG um rund 500 Euro niedriger als der letztjährig gültige Tarif, der zwischen den ABM-Trägergesellschaften und der Gewerkschaft vereinbart worden sei. ‚Wie soll da jemand wechseln?‘“ (SZ)

– Die Grünen und vor allem die CDU treten auf den Plan mit Vorschlägen zum nahtlosen Ausbau des geltenden Lohnsystems nach unten, um die bestehende Lücke zum subventionierten Niedrigstlohn zu schließen: Die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit für Geringverdiener soll wieder eingeführt und von jetzt 230 auf 400 Euro erweitert werden; von 400 bis 800 Euro sollen abgestufte Sozialversicherungsbeiträge von 0 bis 20% erhoben werden, damit die Unternehmen Billigjobs anbieten können, die sich, wegen der Steuer- und Beitragsermäßigungen, für die Niedrigverdiener trotzdem lohnen und sie von der Schwarzarbeit fern halten. Auf diese Weise wird alles dafür vorbereitet, dass ein Lohnempfänger im Lauf seiner proletarischen Berufskarriere fugenlos nach unten durchgereicht werden kann, ohne dass er – solange ihm überhaupt irgendein bezahlter Job angeboten wird – eine Pause auf Sozialversicherungskosten einlegen könnte. Wenn er dann irgendwann zu alt geworden ist oder trotz des angepeilten famosen Systems längere Zeit keine Beschäftigung gefunden hat, also zum Langzeitarbeitslosen geworden ist, dann ist ihm freilich auch mit dem „Kombilohn“ nicht mehr zu helfen: An Ältere über 50 oder Langzeitarbeitslose, … die ohnehin in der Berufswelt heute kaum noch eine Chance haben – da müssen wir realistisch sein – sollten grundsätzlich keine Eingliederungshilfen mehr gezahlt werden. „Da helfen nur strukturelle Reformen, wie z.B. die Einschränkung des Kündigungsschutzes“ (Zimmermann), damit Betriebe, die sich mit diesem Bodensatz des Arbeitsmarktes überhaupt befassen, ihn bei Wegfall des Bedarfs auch leichter wieder los werden können.

– Dabei werden die Reformer von Problemen bedrängt, für die sie auch noch keine Lösungen haben. Die Vermeidung von Mitnahmeeffekten zum Beispiel: Die Politiker kennen ihre Lieblingskundschaft, diejenigen, die die Arbeit geben und Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Wenn die jetzt normale in billigere subventionierte Jobs verwandeln würden, nur um die staatliche Förderung mitnehmen zu können – das würde dem „Beschäftigungseffekt der Reformen“ gar nicht gut tun. Oder: Gerechtigkeitsprobleme! Wie soll man einem altgedienten Billigarbeiter begreiflich machen, dass sein kombi-entlohnter neuer Kollege zwar noch billiger für den Betrieb ist, aber trotzdem, nur weil er lang genug jede Arbeit vermieden hat, mit dem staatlichen Lohnzuschlag netto genau so viel bekommt wie er, der durchgearbeitet hat? Fragt sich der Sozialminister von NRW und lässt an einer Antwort arbeiten.

Ob das ganze konkurrierende Modellwesen etwas bringt im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, ist eine Frage, in der einem keine der agierenden Figuren und beratenden Experten eine zuverlässige Auskunft geben möchte. Aber das ist auch wirklich nicht der Witz an der Sache. Entscheidend ist, dass ohne die neue Normalität eines variantenreich gestalteten Niedriglohnsektors, in dem die Löhne von dem Anspruch freigesprochen sind, den Lohnempfänger einschließlich seiner bisher üblichen Sozialkosten durchs Leben zu bringen, den Abfallprodukten des kapitalistischen Arbeitsmarkts ganz bestimmt gar nicht mehr zu helfen ist: Dessen sind sich alle Verantwortlichen sicher.

Ein Nachtrag:
Zum Aufruhr um die getürkten Vermittlungsstatistiken der BfA

Er passt wie bestellt, der Skandal, den der Bundesrechnungshof, womöglich sogar wirklich in aller fachbornierten Unschuld, bei den Arbeitsämtern festgestellt hat: Verbuchte Vermittlungen von Arbeitslosen an neue Arbeitgeber haben zu zwei Dritteln zumindest so, wie verbucht, gar nicht stattgefunden. Denn was lernen wir daraus? Nein, gerade nicht, dass es in einem Großteil der Fälle die angebotene Stelle gar nicht oder schon nicht mehr gegeben hat. Auch nicht, dass die Vermittler eingestandenermaßen heftig unter politischen Druck gesetzt worden sind, „Erfolge“ zu produzieren, auch wenn der kapitalistische Arbeitsmarkt in seiner aktuellen Verfassung sie gar nicht hergibt. Aus solchen Befunden ließe sich ja auch nur der banale Schluss ziehen, dass auch die heftigste Vermittlungstätigkeit die Chancen armer Wichte, die ein Einkommen brauchen und dafür Lohnarbeit leisten wollen, insgesamt überhaupt nicht steigert – und genau das Gegenteil wird mit aller Macht und sozialpolitischen Kompetenz geschlussfolgert. Überflüssig gemachte Leute wieder produktiv zum Arbeitseinsatz zu bringen: Das, so der selbstverständliche Konsens der in Aufruhr geratenen Szene, hätte man sich von einer -zigtausend Köpfe starken Verwaltungsbehörde erwartet und doch wohl auch erwarten können; stattdessen offenbart sich ein Sumpf, in dem bloß jeder Achte sich mit Falschbuchungen beschäftigt, wohingegen die überwiegende Mehrheit des Personals den Leuten gar keinen Arbeitsplatz aufs Auge drückt, sondern „fürs Nichtstun“ Geld schenkt… Dass der „bürokratische Wasserkopf“ vor allem damit beschäftigt ist, auf die restriktiven Bedingungen für Geldauszahlungen zu achten und Sanktionen gegen „Arbeitsunwillige“ zu verhängen, will in dem Zusammenhang schon gar niemand mehr wissen. Denn der ganze aufgeregte Blick auf die Skandal-Behörde will nichts anderes wahrnehmen als den sozialpolitischen Imperativ, um dessen Durchsetzung die Schröder-Regierung sich mit aller Macht bemüht: Statt der Armut Vorschub zu leisten, indem man den vom kapitalistischen Elend Betroffenen ein Geld zusteckt, und statt Arbeitslosigkeit zu ermöglichen, indem man ein Überleben trotz Arbeitslosigkeit ermöglicht, muss alles dafür getan werden, ausgemusterte Leute in den Arbeitsprozess zu recyceln. Und wenn das schon nicht so funktioniert, dass alle Arbeitslosen wieder einen Broterwerb finden, dann kommt es nur umso mehr darauf an, alles zu unterlassen, was auf einen Ersatz für einen selbsterworbenen Lohn hinausläuft, und kein Geld für andere Zwecke auszugeben als für die alsbaldige Wiederverwendung des ausrangierten proletarischen Menschenmaterials.

Nach dem Muster wird dann auch der Umbau der Behörde höchstregierungsamtlich in die Wege geleitet. Von einem Auftrag, die Paupers der kapitalistischen Erwerbsgesellschaft über Wasser zu halten, ist überhaupt nicht mehr die Rede; dafür umso mehr von einem „modernen Dienstleistungsunternehmen“, das – in freier Konkurrenz mit privaten Head-Hunters – Unternehmen und Arbeitssuchende im Zeichen von „Modellen“ zusammenführt, die mit ihrer „Flexibilität“ keine Unternehmerwünsche offen lassen – der Erfinder des „Mainzer Modells“ als neuer Chef der Firma und der Konstrukteur der innovativen Lohnform ‚Bezahlung nach Rendite‘ („5000 x 5000“ – siehe GegenStandpunkt 3-01, S.75) von VW als Oberexperte für „neue Strukturen“ bürgen da für Qualität. Die in Verruf geratene Statistik wird auch gleich bereinigt, nämlich um das Viertel von Arbeitslosen, die nach regierungsamtlicher Erkenntnis gar keine Arbeitsstelle suchen. An der Aufgabe, diese Vorgabe zu bestätigen und den arbeitsunwilligen Bodensatz nicht bloß aus der Statistik, sondern vor allem aus dem Kreis der „Leistungsempfänger“ herauszufiltern, dürfen sich dann die Vermittler in den Arbeitsämtern neu bewähren – zur Ermittlung von „Tatbeständen“, mit denen ein „Kunde“ sein Recht auf Stütze verwirkt, werden sie ja wohl taugen, auch wenn aus der verlangten massenhaften Wiederverwendung der in Zukunft intensiv und persönlich betreuten Klientel nicht gar so viel wird. Und immerhin: Wenn einmal feststeht, dass jede „soziale Wohltat“, die der herkömmliche Sozialstaat den bedürftigen Abteilungen der Lohnarbeiterklasse zukommen lässt, in Wahrheit ein völlig kontraproduktives Beschäftigungshindernis darstellt, dann ist schon die Streichung von Arbeitslosenhilfe ein Schritt mehr in die richtige Richtung…