Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Der GAL-Prozess
Die spanische Demokratie säubert sich von ihrem schmutzigen Krieg gegen ETA

Mitglieder der Antiterrorista de Liberación (GAL), eine den ehemaligen Innenminister bis zu einfachen Polizisten umfassende „geheime“ Antiterroreinheit im Staatsauftrag gegen die baskische ETA-Separatistenbewegung steht in Madrid vor Gericht, und werden verurteilt. Was damit klargestellt wird: nach vollbrachter subversiver Staatsaktion ist die Integrität des spanischen Rechtsstaats mit dem Richterspruch gerettet. Was damit auf keinen Fall im Urteil der staatstragenden spanischen Parteien klar gestellt sein darf: dass sich der Staat durch unpassende rechtsstaatliche Skrupel bei der Verfolgung des baskischen Terrorismus behindern lässt.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Der GAL-Prozeß
Die spanische Demokratie säubert sich von ihrem schmutzigen Krieg gegen ETA

1. In Madrid geht vor dem Obersten Gerichtshof ein Prozeß gegen ein Dutzend politischer Aktivisten zu Ende, die wegen „Bildung einer bewaffneten Bande“, „illegaler Entführung“ und „Veruntreuung vertraulicher Geldfonds“ angeklagt waren. Es handelt sich um lauter ehrenwerte Herren, die allesamt in Ausübung staatlicher Funktionen tätig, und zwar – ex post und gerichtlich betrachtet – verbrecherisch tätig waren. Vom ehemaligen Innenminister der Regierung Gonzalez und dessen Staatssekretär für Innere Sicherheit über Regionalpolitiker im Baskenland und bewährte Polizeifunktionäre bis hin zu einfachen Polizisten, also schön durch die ganze Staatshierarchie abwärts, sollen sie sich allesamt des Mißbrauchs ihrer Amtsmacht schuldig gemacht haben, statt diese ihrem rechtsstaatlichen Auftrag gemäß ordentlich zu exekutieren. Im Namen des Volkes lautet das Urteil auf 10 Jahre Gefängnis für die verantwortlichen Politiker, ein bißchen weniger für die ausführenden Polizeiknechte.

2. Was da als Abweichung von der Dienstpflicht be- und verurteilt wird, ist im speziellen Fall die 1983 erfolgte Entführung eines baskisch-spanischen Handelsvertreters mit Wohnsitz im französischen Hendaye, den die beteiligten Sicherheitskräfte mit einem ETA-Mitglied verwechselt hatten. Es war die erste Aktion, zu der sich der Grupo Antiterrorista de Liberación (GAL) öffentlich bekannte und mit der eine neue Etappe des „schmutzigen Krieges“ gegen die „Staatsfeinde Nr. 1“ begann. Diese „Befreiungsbewegung“, deren Siegel und Gründungserklärung zugegebenermaßen und durchaus professionell vom spanischen Geheimdienst CESID erstellt wurden, war im Auftrag des Innenministeriums unterwegs und wurde aus den eigens für geheime Maßnahmen zur Sicherung der Staatsräson vorgesehenen „fondos reservados“ des Staates finanziert. Den Maschinengewehren und Bomben des GAL fielen in den folgenden vier Jahren insgesamt 29 wirkliche oder vermeintliche Kämpfer für ein „Freies Baskenland“ zum Opfer, darunter vor allem solche, die sich im südfranzösischen Baskenland aufhielten.

Man sieht: Dem Rechtsstaat, der Spanien als anerkanntes Mitglied der Europäischen Union inzwischen zweifelsfrei ist, sind im Kampf gegen politische Gegner, die sein Gewaltmonopol nicht hinnehmen wollen, alle Mittel recht, sofern sie Erfolg versprechen. Unter anderem eben auch jene, die er als Terrorismus brandmarkt, sofern sie gegen ihn gerichtet sind. Dabei schließt schon die ganz normale Praxis der „Terroristenbekämpfung mit allen rechtsstaatlichen Mittel“ so ziemlich alle Methoden ein, die „zielführend“ sein können bei der Eliminierung einer politischen Gewaltkonkurrenz, die das Recht auf eine eigene, von der „Unterdrückung durch den spanischen Staat“ freie Baskennation beansprucht und deren Anerkennung durch Anschläge gegen die verhaßte „Besatzungsmacht“ erpressen will. Zum völlig legalen Repertoire gehören die Verhaftung aller identifizierten und vermeintlichen Mitglieder der „banda armada“; die Erpressung von Geständnissen und Informationen durch Folterverhöre, die nicht jeder überlebt; die Verlegung der Gefangenen in ferne Hochsicherheitsgefängnisse, um weitere „ideologische Beeinflussung“ durch die ETA-Führung und moralischen Beistand durch die Familien zu unterbinden; das Erschießen von Terroristen im Zuge von Razzien, bei Verhaftungsaktionen oder auf der Flucht, sei es in echter oder putativer (d.h. angenommener) Notwehr. In Ordnung geht auch die vor kurzem von der Recht sprechenden Gewalt angeordnete Einknastung des gesamten Vorstandes der radikalen Baskenpartei Herri Batasuna wegen der wahlkampfmäßigen Benutzung eines Videos, in welchem vermummte Etarrer ihre „Demokratische Alternative“ für das Baskenland propagieren; ferner die Aufhetzung der Massen zur vollständigen „sozialen Isolierung“ der Mitglieder dieser Partei – da „Komplizen der Mörder“ –, so daß die Polizei anschließend manche bekannten Separatisten gegen Lynchversuche schützen muß. Unanfechtbarer Bestandteil des staatlichen Vorgehens ist auch die gerade richterlich verfügte polizeiliche Schließung der linkspatriotischen Tageszeitung EGIN samt Verhaftung der Geschäftsinhaber und Redakteure unter dem Vorwurf, „Sprachrohr“ der Terroristen und Teil ihres „Finanzierungs-Netzwerks“ zu sein. Die Anwendung all dieser Mittel im rechtsstaatlichen Krieg zur „erradicación“ (= Ausmerzung) des inkriminierten Separatismus ist sowieso legitim, weil mit gesetzlich-parlamentarischer Ermächtigung zustandegekommen. Um den Erfolg des guten Zwecks sicherzustellen, wird die offizielle Terrorbekämpfung jedoch außerdem bei Bedarf durch Spezialkommandos ergänzt, die im Untergrund mit normalerweise verbotenen Mitteln, also nach Notstandsregeln agieren – auch ohne erklärten Ausnahmezustand. Gesetze, die den Regierenden Schranken bei der Durchsetzung der Staatsräson verordnen, können eben nicht das letzte Wort sein, wenn es bei der Durchsetzung der Staatsräson hart auf hart geht. Denn der wirkliche Unterschied zwischen rechtsstaatlicher und terroristischer Gewalt liegt nun einmal nicht so sehr in den Mitteln des jeweiligen politischen Willens, vielmehr im Grad seiner Durchsetzung. Deswegen verwandeln sich ja auch bekanntlich erfolgreiche Terroristen im Handumdrehen in ehrenwerte Staatsmänner, die sich an alle Gesetze halten, die sie erlassen. Umgekehrt neigen Staatsmänner, die sich ihres Gewaltmonopols nicht vollständig sicher sind, aus demselben Grund und nach der gleichen Logik ganz von selbst zur Anwendung von Mitteln, deren Gebrauch durch ihre Gegner sie damit bekämpfen…

3. Gute Gründe für die Eröffnung aller in Frage kommenden Fronten gab es seinerzeit für die „junge spanische Demokratie“, die derzeit ihr zwanzigjähriges Jubiläumsjahr feiert, genug. Erstens war die „transición“, der friedliche Übergang von der faschistischen zur demokratischen Staatsgewalt, für die neue, nicht kompromittierte Regierungsmannschaft der Sozialistischen Arbeiterpartei mit ihrem Felipe Gonzalez gleichbedeutend mit einem neuen, unwidersprechlichen Recht und Auftrag, das überfällige „Gewaltproblem“ in Gestalt der baskischen ETA zu „lösen“. Für sie war es selbstverständlich, daß mit der Etablierung des demokratischen Rechtsstaats und mit dem den Basken gewährten Autonomiestatut deren – gegen die Franco-Diktatur ein bißchen gerechtfertigter – militanter Widerstand am Ziel seiner legitimen Wünsche war, sich also erledigt hatte und folglich jede Fortsetzung ab sofort Unrecht war. Tatsächlich mußten ja auch die militanten Basken selber nach Francos Ende erst einmal auseinandersortieren, inwieweit ihr Kampf gegen die „Ausbeutung des baskischen Volkes“ ein sozialer gegen den spanischen Kapitalismus, ein demokratischer für mehr Demokratie oder ein nationalistischer für ein selbstregiertes baskisches Homeland war. Und nachdem die Frage im letzteren Sinn entschieden war, mußten sie sich entscheiden, ob sie ihr Anliegen mit der gewährten Autonomie für bedient oder für heimtückisch hintertrieben; ihren Terror also für erledigt oder für nach wie vor vonnöten, erachten wollten. Bekanntlich haben sie sich darüber selbst ein wenig auseinanderdividiert. Zweitens war die neue sozialdemokratische Zentralregierung sich und ihrem Volk den Beweis schuldig, daß ein demokratisch verfaßter Staat keineswegs zu „schlapp“ für die Gewährleistung einer allseits respektierten nationalen Ordnung ist, wie es der alte Caudillo immer wieder verächtlich verkündet hatte; daß eine solche Staatsmacht es vielmehr auch und gerade auf dem Felde der „inneren Sicherheit“ besser als jede Diktatur versteht, mit den Herausforderungen des Terrorismus fertig zu werden. Drittens schließlich war es die Absicht der Regierung Gonzalez, vor dem EU- und NATO-Beitritt Spaniens den Makel eines nicht voll respektierten Gewaltmonopols loszuwerden.

Der beabsichtigten Endlösung in Sachen ETA galt der kurz nach Regierungsantritt in Kraft gesetzte Plan ZEN (Zona Especial Norte). Bei seiner Umsetzung sah sich die sozialistische Regierung jedoch mit einer besonders ärgerlichen Schranke konfrontiert: der französischen Staatsgrenze. Um zu verhindern, daß die Kommandos der Separatisten sich im Nachbarland in Sicherheit bringen und weiterhin „aus einem Sanktuarium heraus operieren“ konnten, war man entweder auf die tätige Mithilfe der Pariser Regierung angewiesen, die immer zu gering ausfiel, oder eben zu grenzüberschreitenden Verfolgungsmaßnahmen jenseits des völkerrechtlich Erlaubten gezwungen; die wurden denn auch zum bevorzugten Feld für den „schmutzigen Krieg“ des GAL. Diese aus Sicherheitskräften und eigens angeheuerten Gangstern bestückte Terrorgruppe sollte – eben subversiv, d.h. jenseits der offiziellen Institutionen der Terroristenbekämpfung, um einen regelrechten diplomatisch-politischen Affront zu vermeiden – durch die Entführung und Liquidierung ausfindig gemachter ETA-Funktionäre die radikalen Nationalisten abschrecken und gleichzeitig dem Nachbarstaat die Notwendigkeit vor Augen führen, endlich die logistische Basis von ETA in Südfrankreich zunichte zu machen und die Aktivisten auszuliefern.

Ein höchst ehrenwertes Anliegen also – und daher kein Wunder, daß die gewissenhaften Staatsdiener, die an der Entführung und Bewachung des braven Segundo Marey (so heißt jener fälschlich entführte Geschäftsmann) teilgenommen haben und jetzt dafür verurteilt wurden, die Welt nicht mehr verstehen. Der zu 9 Jahren und 6 Monaten verdonnerte Ex-Polizeichef von Bilbao kommentiert verbittert die Ungerechtigkeit der Gewaltenteilung:

„Eines schlechten Tages verlangte die Regierung von uns, daß wir uns an einer besonderen und geheimen Operation beteiligten, und wir gehorchten. 11 Jahre später fordert eine andere Gewalt des Staates (die Justiz nämlich), daß wir die Wahrheit sagen. Als Konsequenz, diesen beiden Befehlen zu gehorchen, haben sie uns verurteilt und von unserer Berufsausübung ausgeschlossen, die das einzige ist, was wir konnten.“ (El País, 1.8.98)

Das wäre unter Franco nicht passiert!

4. Unter Gonzalez ist es nun passiert. Nämlich folgendes:

  • Der demokratische Staat hat seine Gegner auf eine Art und Weise verfolgt, die dem Buchstaben seines eigenen Gesetzes nicht entspricht; und das ist im Nachhinein auch noch herausgekommen. Die säuberliche Scheidung von Recht und Unrecht, das Ordnungsprinzip des bürgerlichen Gewaltapparats, ist von Staats wegen außer Kraft gesetzt worden; mit ihr ist die Lüge von der Unvergleichbarkeit rechtsstaatlicher Gewalt mit der Brutalität sei es der inneren Feinde der nationalen Ordnung, sei es der diktatorischen Unterdrückung der Franco-Ära ins Zwielicht geraten.
  • Das darf so auf keinen Fall stehenbleiben. Das rechtsstaatliche Prinzip, daß alle Gewalt, die vom Staat ausgeht, Recht ist, will wiederhergestellt, das Dogma von der unendlichen moralischen Überlegenheit rechtlich angekündigter Gewalt wieder beglaubigt sein. Das ist um so nötiger, als andernfalls umgekehrt die ETA-Kämpfer für sich geltend machen könnten, auch nicht anders als ihr zentralspanischer Gegner, jedenfalls nicht mit moralisch verwerflicheren Mitteln und insofern zutiefst berechtigt um die Macht im Baskenland zu konkurrieren; und das könnte am Ende sogar dem normalen Basken mit seiner ohnehin so fatalen Neigung zur „Äquidistanz“ (Die in Madrid sind doch kein bißchen besser!) auch noch einleuchten.
  • Also hat der demokratische Rechtsstaat gezeigt, was er vermag. Daß er etwas verkehrt gemacht, menschenrechtlich danebengelangt, sich vor seinen eigenen Normen disqualifiziert hätte: Ein solches Eingeständnis, mit nachgereichter Entschuldigung und einer Runde Schämen womöglich, kommt nicht in Betracht. Er veranstaltet vielmehr einen formvollendeten Schauprozeß Spanien gegen die spanische Ex-Staatsmacht: Die „dritte Gewalt“ prüft die Taten der damals für die Staatssicherheit Verantwortlichen im Lichte der Beweislage sowie der bestehenden Gesetzesparagraphen, fällt ein schön differenziertes Urteil – Freispruch von der Anklage der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation, Schuldspruch in den Punkten Entführung und Veruntreuung – und trennt auf diese Weise das offenkundig Zusammengehörige, nämlich die Identität der „Verbrechen“ der angeklagten Figuren mit der Staatsaufgabe, die sie vollführt haben. Mit ihrem Spruch über die Agenten der einstigen Exekutive macht die Judikative praktisch geltend, daß alles, was sich einwandfrei als Verstoß der Obrigkeit gegen Recht und Gesetz ermitteln und festhalten läßt, schlechterdings nichts anderes gewesen sein kann als eine Abweichung von Prinzipien, deren ungebrochene Gültigkeit dadurch festgestellt ist, daß die Staatsgewalt selbst die Abweichung ahndet. Nach vollbrachter subversiver Staatsaktion ist die Scheidung zwischen Recht und Unrecht wiederhergestellt, die Integrität des Rechtsstaats gerettet. Und dem Schein einer prinzipiellen moralischen Überlegenheit der überlegenen politischen Gewalt ist neue Glaubwürdigkeit verliehen.

Das stimmt die Betroffenen verständlicherweise ärgerlich, die demokratische Öffentlichkeit jedoch, jene „4. Gewalt“ im Staat, hochzufrieden. Deren Vertreter haben zuvor nämlich selber die gelaufenen Machenschaften so gnadenlos als himmelschreiende Ausnahme enthüllt, daß über die angebliche moralische Normalität kein Zweifel bleiben konnte, haben also die schamlose Selbstreinigung des Rechtsstaats nach der beliebten Logik des Skandals vorweggenommen und die entsprechende juristische Aufarbeitung gefordert; nun finden sie sich höchstrichterlich ins Recht gesetzt. All die inzwischen wie bei uns schön pluralistisch sortierten Medien der Nation haben sich lauthals beschwert, wie schwer sie es hätten, die Bevölkerung, speziell die baskische, gegen ETA zu mobilisieren, wenn die demokratische Obrigkeit selbst zu „Methoden des schmutzigen Krieges“ Zuflucht nehme, also sich auf eine moralische Stufe mit ihren Gegnern stelle, haben also nach offizieller Beglaubigung des offiziell gepflegten Dogmas von der moralischen Höherwertigkeit des gültigen Nationalismus gegenüber dem unbotmäßigen Subnationalismus verlangt; sie haben sie bekommen. Besorgte Kommentatoren haben klargestellt, daß der baskische Terrorismus nicht bloß furchtbar böse ist, sondern außerdem deswegen ganz besonders schlimm, weil er sogar eine ansonsten hochanständige demokratische Regierungsmannschaft in Versuchung gebracht hat, die Pfade rechtsstaatlicher Tugend zu verlassen; entsprechend glücklich feiern sie das jetzt ergangene Justiz-Urteil im ersten GAL-Prozeß als „Triumph des Rechtsstaats“ über die „Katastrophe“, welche der „Staatsterrorismus“ seiner Funktionäre ihm beinahe bereitet hätte…

Die historische Bewältigung der „schlimmen Vergangenheit“ ist damit so gut wie gelaufen.

5. Jedenfalls einerseits. Andererseits wäre die spanische Demokratie keine, wenn die Affäre nicht hergenommen würde, um einen ausgiebigen Parteienstreit zu führen:

  • Die Sozialistische Partei sieht sich und ihre verdienten Amtsträger selbstverständlich völlig zu Unrecht an den Pranger gestellt. Abgesehen davon, daß die seinerzeitigen Kabinettsmitglieder, wie es sich gehört, offiziell nie etwas Illegales veranlaßt oder geduldet hätten, haben sie nichts als ihre Pflicht getan, um mit den im Lande sowie auf fremdem Territorium hausenden Staatsfeinden aufzuräumen. Etwaige Gesetzesverstöße müssen auf das Konto „Erblast der Franco-Ära“ oder „Geburtswehen der Demokratie“ verbucht werden, außerdem sind sie verjährt. Und da die paar „Verräter“ aus den eigenen Reihen sich auf höheren Auftrag ohnehin bloß berufen, um ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen, können ihre Geständnisse unmöglich gerichtsverwertbar sein. Vielmehr – so die Verteidigungslinie – handelt es sich bei der ganzen „Kampagne“ um ein feindliches Komplott zwischen der regierenden konservativen Volkspartei und korrupten Teilen der Justiz, womit erstere an der Macht gehalten und die sozialistische Konkurrenzpartei auf Dauer von ihr ferngehalten werden soll.
  • Genau darum geht es selbstverständlich der Volkspartei des Ministerpräsidenten Aznar: Nichts wäre schöner als die juristische Vernichtung des großen „linken“ Konkurrenzvereins. Deswegen und in diesem Sinne legt die regierende Rechte Bekenntnisse ab zum Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz, die ihren demokratischen Hauptgegner trifft. Sie fordert von den Sozialisten „Gelassenheit“ angesichts der noch bevorstehenden Prozeßserie in Sachen Mordtaten des GAL und vom Ex-Premier Gonzalez, daß er die „volle Verantwortung“ übernehme. Sie tut so, als wäre der „Anti-Terror“ der Sicherheitsbehörden der Verfehlung einer Partei geschuldet und nicht eine Staatsaffäre, an der sie in demokratischem Konsens teilhatte. Gleichzeitig achtet der Ministerpräsident sorgfältig darauf, nicht so mißverstanden zu werden, als ließe er sich durch unpassende rechtsstaatliche Skrupel bei der Verfolgung des baskischen Terrorismus behindern; denn das ist ja über alle Parteigrenzen und juristischen Abwägungen hinweg klar, daß dieser staatliche Kampf auf gar keinen Fall unter den jetzigen GAL-Prozessen leiden darf. Also betreibt Aznar die Kriminalisierung des ehedem „legalen Umfelds“ der baskischen Unabhängigkeits-Krieger, verspricht, alle bekennenden Sympathisanten einer baskischen Gegen-Staatsgewalt hinter Gitter zu bringen, profiliert sich als Anführer von Massendemonstrationen für eine finale Attacke auf die „feigen Mörder“ der ETA und ihren „politischen Arm“ und zeigt – siehe oben –, was sich dafür innerhalb des gesetzlichen Rahmens bereits und mittlerweile alles machen läßt. Deswegen und in diesem Sinn will die Regierung sich auch gewissenhaft überlegen, ob sie die verurteilten Kollegen nicht begnadigen kann – damit nach gehörigem Auskosten der „Schande für die Linke“ die nötige nationale Solidarität im Kampf gegen den Terrorismus zu ihrem Recht kommt und jeder Verdacht aus der Welt geschafft ist, die schönen Säuberungsprozesse hätten GAL- und ETA-Gewaltaktionen irgendwie doch gleichgesetzt.
  • Das ist nämlich wiederum der Gegenvorwurf der Sozialdemokraten: daß die rechte „Kampagne“ genau diese Gleichung unterstellt und damit den Separatisten Auftrieb gibt – also selber der eigentliche Hochverrat am spanischen Rechtsstaat sei…

So schärft der demokratische Parteienstreit den Konsens der Demokraten in der nationalen Hauptsache.