Das Kreuz des Staates

Anlässlich der öffentlichen Debatte um das Verbot, Kruzifixe ins Klassenzimmer zu hängen, einige Klarstellungen zum Symbol Kruzifix: Der Gläubige bezeugt mit ihm seinen Respekt vor der Macht des eingebildeten göttlichen Herrn, dem er qua schicksalhafter Fügung untersteht. Die von der Politik angezettelte Debatte dreht sich um die Frage, ob die Rechtssprechung dem staatlichen Willen zur Manipulation der Moral ihrer Untertanen im Weg stehen darf.

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Gliederung

Das Kreuz des Staates

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach

„die staatlich angeordnete Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, gegen Artikel 4, Absatz I des Grundgesetzes verstößt“,

hat in den höchsten Etagen des deutschen Zeitgeistes ein mittelschweres Erdbeben ausgelöst. Gleichgültig, für wie weltbewegend oder bedeutungslos man die Debatte persönlich halten mag: Die öffentliche Leidenschaft, mit der sie und vor allem, von wem sie geführt wird, zeigt, daß der Streit um das Kreuz ein Politikum erster Güte ist. Da sich Aufregungsgrad und Ahnungslosigkeit, wie bei weltanschaulichen Auseinandersetzungen üblich, in etwa die Waage halten – hier einige sachdienliche Hinweise, das fragliche Objekt der Begierde betreffend:

1. Was ist das eigentlich, ein Kreuz oder Kruzifix?

Die Definitionen, die dem Zeitungsleser in den heißen Tagen des Kruzifixstreites zu Gehör gebracht werden, sind einerseits sehr vage: Das Kreuz sei ein „Teil abendländischer Tradition“ (sind das die Atombombe, Schlaftabletten oder Homosexualität nicht auch?), das Urteil ziele auf einen „Inbegriff bayrischen Lebensstils“ (könnte man demnach ebensogut einen Leberkäs an die Wand nageln?) und verletze millionenfach „religiöse Gefühle“. Auskunft geben diese eigentümlichen Erklärungen andererseits doch: Über die Absicht derer, die das Kruzifix mit solchen Argumenten verteidigen wollen. Wer eine Sache dadurch bestimmt, daß es sie schon lange gibt, von einem Volksstamm kaum wegzudenken, vielen ans Herz gewachsen und deshalb gut ist, erklärt nichts, außer für wie selbstverständlich und unverzichtbar er dieses Brauchtum hält. Die Erklärung des Kreuzes zum Teil eines größeren Ganzen, zum Ausdruck eines schwergewichtigen und darum fraglosen Wertes mag geeignet sein, den Respekt vor ihm zu steigern; was es ist, erfährt man nicht.

Zweiter Anlauf: Daß das Kreuz für das Kreuz steht, an welches Gottes Sohn geschlagen ward, weiß dank einer zweitausendjährigen, flächendeckenden und raumgreifenden Tradition zwar ein jeder, selbst der Analphabet oder Atheist; ob es ihm etwas gibt, ist eine andere Frage. Und damit kommen wir der Sache schon näher: Ob man das Kruzifix als zwei rechtwinklig angeordnete, unterschiedlich lange Holzlatten, die leicht verfremdete Darstellung eines Ringeturners oder als vom Leib Jesu ausgehende Botschaft identifiziert, erschließt sich weder durch die Netzhaut noch aus dem corpus delicti (bzw. Christi) selbst. Die Bedeutung, die es hat, ergibt sich erst aus dem Sinn, den der Betrachter hineinlegt. Un-sinnig ist dieses zirkuläre Verfahren freilich ganz und gar nicht: Handelt es sich doch um Glauben und beim Kreuz um dessen Symbol. Die Erfüllung, die den Menschen im Angesicht des Kreuzes anspringen soll, ist an die Voraussetzung des Glaubens geknüpft. Darum kann nur der Ungläubige und Zweifler das Kruzifix mit einem Stück Holz verwechseln. Da es andererseits finsterster Aberglaube wäre, einfach ein Stück Holz anzubeten und abfällige Reden in seiner Nähe als Lästerung Gottes zu empfinden, stellt sich sogleich die nächste Frage: Symbol wofür?

2. Die Antwort erschließt sich aus der Geschichte, von der das Kreuz erzählt

Gottes Sohn kam dereinst auf die Erde, um das sündige Menschenvolk auf den rechten Weg zu bringen. Er führt ihm einige Kunststücke vor, die beweisen, daß man die unglaublichsten Sachen machen kann, wenn man (an sie) glaubt. Er sucht die Leute in ihren kleinsten Hütten auf und zeigt, wieviel Platz darin ist, so nur Gott im Herzen wohnt. Er beweist, wie zwölfe von einem Brot satt werden. Er hält jedem, der ihm über den Weg läuft, die andere Backe hin. Wo er nur kann, dient er den Menschen – als Vorbild der Selbstverleugnung. Am Ende seiner frei gewählten Leidenszeit, deren Qual er gelassen und frohen Lächelns zu ertragen weiß, läßt er sich ans Kreuz nageln, stirbt, aber nicht echt, und geht in die Verlängerung, in der auferstanden wird. Da aber erkennen die Erdenwürmer: Demut, nicht Völlerei, ist der Weg ins Himmelreich.

Un-sinnig sind diese in der Heiligen Schrift niedergelegten Geschichten wiederum ganz und gar nicht; jede transportiert eine Moral, die ihrerseits Auskunft darüber gibt, wofür derjenige, der sie glaubt, seine gesamte Einbildungskraft mobilisiert:

  • In der Vorstellung eines höchsten Schöpfers und Richters, dessen Botschaften sein Sohn überbringt, gelangen gläubige Menschen zu einem äußerst schlechten Urteil über sich selbst. Während Gott allmächtig und allwissend ist, ewig und überall den Lauf der Welt bestimmt, beschließt der Christ mit der Entscheidung, an diesen Gott zu glauben und im Verhältnis der freiwilligen Knechtschaft zu ihm zu stehen, einiges über sich. Er legt sich seine Sterblichkeit zur Last, hält sich für ebenso ohnmächtig wie unwissend und bezichtigt sich allen Ernstes, nur ein Mensch zu sein. Dieses „nur“ stellt keinen tatsächlichen Defekt, auch keine Wissenslücke und schon gar nicht die wirkliche Ohnmacht eines Individuums vor den sehr handgreiflichen Mächten dieser Welt fest, sondern vollzieht eine ebenso abstrakte wie absolute Verdammung der Menschennatur, die ganz allein aus dem Verhältnis zu Gott stammt, in das der Gläubige sich mit Verstand und Gefühl begeben hat.
  • Gottes Sohn lebt die Tugend vor, die aus dieser, im Doppelsinn des Wortes, Bestimmung folgt: Demut in all ihren lexikalischen Synonymen für den Widerspruch, eine schicksalhafte Fügung nicht nur ergeben, sondern einsichtig zu leben. „Fügsamkeit, Bescheidenheit, Opferbereitschaft, Unterwürfigkeit“ und nicht zuletzt „Hingabe“ an diese Kunst der selbstbewußten Selbstbeschränkung zeichnen einen gottgefälligen Menschen aus. Die Abstraktheit des Befundes „Menschennatur“ bringt es dabei unweigerlich mit sich, daß er das Streben nach einem derart erfüllten Leben als die nicht bloß ihm, sondern auch allen übrigen Leuten anstehende Gesinnung begreift. So entspricht der Selbstbezichtigung der Christenmenschen, ein ziemliches Stäubchen im Universum zu sein, in aller Regel die Selbstgerechtigkeit, mit der sie anderen auf der Straße und im Wohnzimmer zu begegnen pflegen – ein Charakterzug, der für das Verständnis der Heftigkeit der „Kruzifix-Debatte“ nicht unwichtig ist: Leute, die davon überzeugt sind, daß sie als sündige Menschen nur Ausschuß zustandebringen, als gläubige Sünder aber auf keinen Fall etwas verkehrt machen können, sind schnell und tief beleidigbar, fühlen sie ihrem Glauben oder dessen Verkörperung auf die Füße getreten.
  • Aus diesem Inhalt geht schließlich auch hervor, warum und wofür die Religion sich in die Form von Symbolen gießt, von denen das Kruzifix eines ist: Im Respekt, den Christen dem Gekreuzigten bezeugen, im Schauer der Ergriffenheit, der so manchen Sünder dabei überkommt, er-lebt der Gläubige die Macht des Herren, der er alles verdankt: Gottes Segen wie Brot, Wein und Seelenheil, aber auch Pest, Arbeitslosigkeit und andere Prüfungen. In der Verehrung der religiösen Versinnbildlichungen wird diese überaus passive Geisteshaltung aktiv zelebriert, genauer: zelebriert sich, und zwar – das ist das Schöne – unmittelbar per Anschauung: Beim Anblick des Christus aus Holz, der weinenden Madonna, der Christopherusplakette gegen Verkehrsunfälle (Utensilien, die bei weniger beliebten Religionen übrigens „Fetisch“ heißen) geht der Glaube ohne jede Dazwischenkunft einer, womöglich doch nur störenden Begründung durchs Auge übers Knie direkt ins Hirn.

Dieses Erlebnis, so meinen die Vertreter abendländisch-christlichen Lebensgefühls, sollte man – vor allem in jungen Jahren – auf keinen Fall verpassen:

3. So kommt das Kreuz an die Wände „staatlicher Pflichtschulen“

Dem Zufall wollen Kirche und Staat, dem die christliche Tugend der Bescheidenheit ein Wohlgefallen ist, das Zustandekommen dieser Lebenseinstellung durchaus nicht überlassen. Auf ihre Art wissen beide, daß Demut eine Leistung ist und nicht vom Himmel fällt; eine Leistung, die nur deshalb erbracht werden „muß“, weil die meisten Sünder im Diesseits für Herrschaftsdienste vorgesehen sind, deren Ertrag für sie notorisch schlapp ausfällt. „Die Erde ist ein Jammertal“: Wer wüßte das besser als „Menschenfischer“, die mit dem Rezept für sich werben, daß gegen Jammern nicht die Suche nach Gründen, sondern die Suche nach Trost hilft? „Die Menschen müssen opferbereiter werden“: Wer wüßte das besser als Machthaber, die die Opfer, zu denen Bürger mit und ohne Konfession kraft innerer Überzeugung bereit sein sollen, vorsorglich verordnen? Staatsgewalten und Religion wissen, was sie aneinander haben; schon in der Bibel gibt es eine irrsinnig dialektische Stelle, wo beide auseinander „abgeleitet“, also verhimmelt werden: Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet (Röm. 13,1).

Gründe, durch die christliche Brille: Versuchungen, den Mächtigen auf die Finger zu hauen, gibt es freilich zuhauf. Was liegt da näher, als das Bekenntnis zur „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ (Präambel Grundgesetz), mit dem auch demokratische Staaten ihre Taten schmücken, zum Erziehungsziel zu erheben? Damit kann man bekanntlich nicht früh genug anfangen. Kaum entwickeln Kinder einen Willen, lernen sie das Beten, die Verehrung einer liebenswerten Macht, die die Erfüllung ihrer Wünsche davon abhängig macht, ob sie tagsüber auch recht brav waren. Kaum kommen Kinder in die Schule, werden sie nicht zu Wissen, sondern im Glauben an Gott erzogen und lernen – übrigens nicht nur im Religionsunterricht und „unterm Kreuz“ –, daß die Erfüllung ihrer Wünsche darin besteht, ihr Leben lang brav zu sein. Haben sie das Glück, im Freistaat Bayern aufzuwachsen, wird ihnen diese Botschaft zusätzlich durch das morning prayer und die Anwesenheit des Gekreuzigten zuteil.

4. Gegen das Kruzifix im Klassenzimmer hat Vater S. geklagt

Daß er dies tat, beweist nun nicht gerade seine Verrücktheit – ein Beschwerdebrief an das Kultusministerium brachte ihm eine Einweisung in die Nervenklinik ein –, sondern zeugt eher von enormem Staats- und Gottvertrauen. Kritisiert hat er nämlich weder das religiöse Bedürfnis nach „einem höheren Wesen, das wir verehren“, noch den staatlichen Bedarf, dies den Kindern von klein auf beizubringen. Den heiligen Zorn dieses Mannes hervorgerufen hat viel mehr, daß die Frage nach dem Sinn, die auch ihn umtreibt, ausschließlich durch Jesus beantwortet sein soll. Von den Verfassungsrichtern wollte er geklärt wissen, ob diese „penetrante“ Form der Indoktrination durch das Gesetz gedeckt ist. Damit war er beim höchsten irdischen Gericht an der richtigen Adresse.

5. Karlsruhe hat entschieden

Das bayerische Schulgesetz weicht vom Grundgesetz ab; der „staatlich angeordneten Anbringung von Kreuzen“ fehlt deshalb die Rechtsgrundlage. Mit der Güterabwägung ‚Recht auf Erziehung vs. Recht auf Religionsfreiheit‘ haben sich die Verfassungsrichter der aufschlußreichen Alternative gewidmet, ob sie der direkten Bevormundung des Staates den Vorzug geben oder aber dem Bürger die freie Auswahl lassen sollen, zu welcher Art von Sinnstiftung er sich bekennen möchte. Sie entschieden sich mit 5:3 für die letztere Variante; ob die Roten Roben damit weniger „auf Linie“ liegen als Stoiber, Dyba und ihre Brüder & Schwestern in spiritu sancto, mag der Zeitgeist entscheiden. Bemerkenswert ist jedenfalls, daß die Verfassungsbehörde mit obiger Hervorhebung, die sie angeblich „vergessen“ hatte und nachträglich via Presseagentur in das Urteil eingefügt wurde, sich zu einer Erläuterung gezwungen sieht, was ihr Verbot alles erlaubt: Die Legitimation der Zurschaustellung des christlichen Glaubens in deutschen Erziehungsanstalten bleibt natürlich unberührt; auch in Bahnhöfen, an FKK-Stränden sowie beim Betreten des Fußballplatzes ist das Kreuzzeichen weiterhin gestattet – obwohl all das gar nicht Gegenstand der Klage war. Mit dieser, juristisch bislang unüblichen Praxis anerkennen die Richter die besondere moralische Güte der umstrittenen Ware nicht nur, sie bekräftigen das Gewicht der sittlichen Empörung, die sie mit der an sich überflüssigen Bemerkung, „nur“ staatlich verfügte Kreuze zu meinen, besänftigen wollten.

6. Das Abendland ist in Gefahr!

Der Aufschrei christlicher Politiker und Kirchenmänner stellt in seiner Mischung aus ohnmächtiger Märtyrerpose und machtvoller Retourkutsche heraus, auf welcher Ebene ihr „Anspruchsdenken“ angesiedelt ist: Ihnen geht es nämlich gerade um staatlich befohlene und abgesegnete Kruzifixe; daß ansonsten Glaube, Zucht und Ordnung im Land herrschen, ist ja sowieso klar, oder? Darum war die Ex-post-Interpretation der Verfassungsrichter denkbar ungeeignet, „die Wogen zu glätten“; die Liebhaber des Kreuzes wollten das „unerträgliche“ Urteil zur Gelegenheit nehmen, einen politischen Eklat anzurühren. Das ist ihnen gelungen. Was sie unerträglich finden, räumt zudem mit dem Verdacht auf, der Kruzifix-Streit falle in die Rubrik „Sommerloch“; so lächerlich, übertrieben und wahnhaft die Standpunkte daherkommen mögen, so bitterernst sind sie gemeint:

Demokratische Führer, zuvörderst die mit dem „C“ im Parteinamen, bekennen sich vorbehaltlos zu den religiösen Gefühlen ihrer Untertanen. Mit der Lüge, daß man „Traditionen nicht einfach obrigkeitsstaatlich verbieten“ kann (ein Satz, der beim traditionellen Punkerfest in Hannover niemandem einfiel, ganz im Gegenteil), geben sie ihr tief empfundenes Mit-Gefühl zu Protokoll, so als wäre es der natürliche Beruf eines Politikers, den Überzeugungen seiner Wähler gefällig zu sein. In diesem Fall aber ist er es; die Gefahr einer zweiten bayerischen „Revolution“ innerhalb eines Jahres (Kultusminister Johannes Baptist Zehetmaier: „Das Urteil bedroht den Glaubens-Konsens zwischen Kirche, Volk und Staat und gefährdet den sozialen Frieden“) macht Widerstand von oben zur Pflicht. Landesvater Stoiber: „Die Leute sind zutiefst empört und rufen dazu auf, die Entscheidung nicht zu vollziehen“. So fordert die „von Gott verordnete“ Obrigkeit im Namen der bedrohten Einheit von Volk und Führung sich zum Handeln auf:

Die bayerische Landesregierung bekennt sich nicht minder vorbehaltlos dazu, was sie am christlichen Glauben und seinen Insignien schätzt. Wenn die Inhaber der irdischen Macht das Christentum und seine Kruzifixe als „Fundament des sozialen Friedens“ bezeichnen, dann erklären sie ziemlich fundamentalistisch, wofür die Befugnis zum Kreuzeaufhängen ihnen ein Symbol ist: Symbol für das Recht des Staates, die christlichen Tugenden der Fügsamkeit, der Anspruchslosigkeit und des Frohsinns für das Gelingen der weltlichen Herrschaft zu gebrauchen. Wenn der Kanzler sein Volk mit der Weisheit überrascht, „daß Deutschland nicht irgendein Land, sondern christlich geprägt ist“, dann will er keiner Verwechslung mit Dänen oder Moslems vorbeugen, sondern besteht darauf, daß der Glaube ein Attribut des Nationalismus ist: Religion ist Mittel der Politik oder sie taugt nichts. Wenn Stoiber angesichts der „Vorgänge auf den sogenannten Chaostagen in Hannover“ die „Erziehung zur Ehrfurcht vor Gott“ als freudespendendes Heilmittel gegen die gottlose Dreifaltigkeit von Orientierungslosigkeit, Sinnkrise und Werteverfall anpreist, wenn der bayerische Ministerpräsident das Kreuz dem Nasenring also entschieden vorzieht, dann mischt er sich eben nur scheinbar in Geschmacksfragen ein: Tatsächlich bekennt er sich zum staatlichen Willen zur Manipulation der Moral heranwachsender Untertanen, der ihm noch nicht weit genug geht. Um diesen Fetisch dreht sich die ganze Aufregung.

7. Folgenlos war das Urteil des Verfassungsgerichtes ganz und gar nicht

  • Zum einen durfte das Volk ebenso eifrig wie eifernd all die niedlichen Gehässigkeiten praktizieren, zu denen ein mit „Orientierung, Sinn und Werten“ erfülltes Gemeinschaftsdenken fähig ist:

    Sich rabiat zur Schafsnatur des Christenmenschen bekennende Leserbriefe (Ich fühle mich durch dieses skandalöse Urteil in meinem Glaubenskult diskriminiert); Stolz auf die eigene Unwiderlegbarkeit (Sollen sie die Kreuze doch abhängen – ER ist allgegenwärtig, ob es den Menschen paßt oder nicht); Aufforderung zur geistigen Hygiene (Wie kann ein Gericht einem Mann Recht geben, der in zwangspsychiatrischer Behandlung war?); löblicher Gerechtigkeitssinn (Wenn hier ein Kruzifix abgehängt wird, müssen auch alle Moscheen geschlossen werden); das gute alte ‚Geh doch nach drüben‘ (Die Familie S. soll in ein Land auswandern, wo es keine Kruzifixe gibt; mal sehen, was unzivilisierte Barbaren dort mit Ungläubigen anstellen!) – bis zur Morddrohung gegen den Kläger war alles geboten. Die Krönung aber hieß: Bei uns sollen die Kreuze erhalten bleiben. Denn eine kreuzlose Zeit hatten wir schon einmal. Modern denkende Christen konstruieren einen Gegensatz zwischen Religion und Faschismus, den es so gar nicht gab (der Führer hat lediglich „keinen Herrn neben sich“ geduldet und die Kirche dementsprechend untergeordnet), erinnern sich genau, daß der Glaube vom falschen Führer benutzt wurde, und bringen ihr Anliegen somit auf den Punkt: Darauf hat nur der demokratische Staat ein Monopol.

  • Zum andern aber war das Urteil Anlaß und Auftakt für eine Schelte grundsätzlicher Art. Politiker aller Parteien werfen die Frage auf, ob Gewaltenteilung überhaupt im Sinne des Erfinders funktioniert: In Umkehrung der alten Ideologie, die so etwas wie Minderung und Beschränkung staatlicher Willkür nahelegte, bezweifeln sie heute, ob die Schlagkraft der Macht noch gewährleistet ist, wenn ein Staatsorgan dem anderen einfach dazwischenfunken kann. Ehrlich fassungslos fragen die Hubers, Protzners und Stoibers, „wie es dazu kommen konnte“, daß die oberste deutsche Justizbehörde ihre Beschlüsse einmal nicht absegnet (wie beim Abtreibungsparagraphen), sondern verwirft. Das Kruzifix-Urteil bricht für sie in der Tat mit einer „abendländischen Tradition“: der unbeschränkten und ungehinderten Durchsetzung der Staatsraison. Daß der Richterspruch diese gar nicht in Frage stellt, macht nichts; es reicht, daß die Sachwalter des staatlichen Toleranzgebotes sich plötzlich in der Rolle des Betroffenen wähnen – das kann nicht sein, also darf es auch nicht sein.

    Konsequenzen: Stoiber schreibt im Bayernkurier Die Kreuze bleiben hängen, allerdings nicht als Akt des Ungehorsams, sondern als Resultat eines wasserdichten Landesgesetzes, das seiner Entscheidungsbefugnis, ob ein Poster von ungewaschenen Schlageraffen oder das Abbild des Herrn Jesus die Wände bayerischer Schulzimmer ziert, eine neue Rechtsgrundlage verleiht. Wenn einem Urteile nicht passen, macht man eben Gesetze, die passen. In diesem Sinne überlegt derzeit die erste Gewalt in Bonn, durch überparteiliche Einigung den Beschickungsmodus zum höchsten Gericht so zu ändern, daß ihr Interesse quasi vorab ins Recht gesetzt ist. „Qualifizierte“, weil nicht mehr partei-, sondern national-verantwortlich urteilende Bundesrichter sollen dafür sorgen, daß die dritte Gewalt gar nicht mehr anders kann, als ihrer Aufgabe gerecht zu werden: Jegliches Vorgehen der zweiten vorsorglich und nachträglich ins Recht zu setzen. Auf das erste Urteil dieses Gerichts darf man gespannt sein.