Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Gedenken an den Warschauer Aufstand vor 60 Jahren – Ein Highlight der Vergangenheitsbewältigung

Der 60. Jahrestag einer Gewaltorgie der deutschen Wehrmacht in Warschau mit einigen Hunderttausend Toten, Plünderung und anschließender Zerstörung der Stadt steht am 1.8.2004 an. Mit Schröder ist zum ersten Mal ein deutscher Regierungschef eingeladen, das „Heiligtum, das für die Polen der Warschauer Aufstand darstellt“ (Ex-Außenminister Bartoszewski) zu betreten und dortselbst „ein neues Kapitel im Verhältnis zwischen Deutschland und Polen aufzuschlagen“ (Ministerpräsident Belka)

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Gedenken an den Warschauer Aufstand vor 60 Jahren – Ein Highlight der Vergangenheitsbewältigung

Der 60. Jahrestag einer Gewaltorgie der deutschen Wehrmacht in Warschau mit einigen Hunderttausend Toten, Plünderung und anschließender Zerstörung der Stadt steht am 1.8.2004 an. Gemäß dem ungeschriebenen historischen Gesetz, dass ‚runden‘ Jubiläen einfach mehr Gewicht beizumessen ist als anderen, wird die Sache hoch aufgehängt: Mit Schröder ist zum ersten Mal ein deutscher Regierungschef eingeladen, das Heiligtum, das für die Polen der Warschauer Aufstand darstellt (Ex-Außenminister Bartoszewski) zu betreten und dortselbst ein neues Kapitel im Verhältnis zwischen Deutschland und Polen aufzuschlagen (Ministerpräsident Belka). Der Kanzler fühlt sich äußerst geehrt, meint eine „Zäsur in den Beziehungen beider Länder“ wahrzunehmen und unterbricht für die gute Sache sogar seinen Urlaub.

Damit an diesem wichtigen Datum das Schämen & Trauern nicht dem falschen Objekt gilt – wie dies unserem Präse Roman Herzog einst peinlicherweise widerfahren, der, vermutlich emotional stark aufgewühlt, den Warschauer Aufstand ’44 mit dem Aufstand im Warschauer Ghetto ’43 verwechselt hat – wird viel für die Aufklärung getan. Dabei erfährt man ganz nebenbei auch, welchen zynischen staatsmännischen Berechnungen sich die Opfer verdanken, denen die Trauerprominenz ihre Reverenz erweisen will:

„Die Bedeutung des Warschauer Aufstandes für das kollektive Bewusstsein der Polen kann nur aus dem historischen Kontext erklärt werden. Als sich die polnische Untergrundarmee – die ‚Heimat-Armee‘ (Armija Krajowa) – am 1. August 1944 für den Aufstand entschied, war die militärische Situation der Aufständischen bereits hoffnungslos. Dennoch wagte man diesen Aufstand, weil man Warschau symbolisch befreien wollte, bevor die Rote Armee die Stadt einnahm.“ (DW-Radio, poln., 30.7.)
„Letzte Hoffnung auf ein unabhängiges Polen. … Dem Plan zufolge hatte die Armija Krajowa losschlagen sollen, wo immer die militärische Macht der Deutschen ins Wanken geriet, damit Polen den Sowjets als legitime Hausherren gegenübertreten könnten … staatspolitisches Kalkül der AK-Führung … Herausgabe Ostpolens, der sowjetischen Beute aus dem Teilungsgeschäft mit Hitler von 1939 … Stalins Entscheidung, Warschau ausbluten zu lassen … Wirksame militärische Hilfe aus dem Westen war ebenfalls ausgeblieben.“ (FAZ, 29.7.)

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Wie immer das damals auch gewesen sein mag: Heute gilt es, diese Vergangenheit mit dem bewährten moralischen Instrumentarium von Ehre (für einen „heroischen, todesmutigen Patriotismus“) und Scham (für die Verbrechen des Kriegsverlierers) zu bewältigen; bei der Gelegenheit des 1. August gleich mit bewältigt werden sollen nach dem Willen des polnischen Ministerpräsidenten und des deutschen Kanzlers auch andere Kollisionen in der deutsch-polnischen Geschichte; gemeinsam wollen sie verhindern, dass Streitfragen, die in der Vergangenheit wurzeln, Macht über Gegenwart und Zukunft gewinnen. (FAZ.NET, 31.7.)

An solchen „Fragen“ herrscht allein schon dank der unermüdlichen Erinnerungsarbeit des Bundes der Vertriebenen und ganz aktuell dank der Offensive einer neuen Fraktion dieses Vereins, die Polen wieder mit massenhaften Entschädigungsforderungen konfrontiert, auch heute noch kein Mangel. Es gibt also viel zu tun für den Willen zur Versöhnung, der das Gedenken der streitenden Parteien prägen soll.

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Seit vier Jahren werden die deutsch-polnischen Beziehungen um eine Preußische Treuhand (engl.: Prussian Claims Society) bereichert; vom Vorsitzenden der Schlesischen Landsmannschaft Pawelka in bewusster Anlehnung an das erfolgreiche Vorbild der Jewish Claims Conference gestiftet, bereitet dieser Club Sammelklagen vor polnischen, amerikanischen und anderen internationalen Gerichten vor, um so individuellen Ansprüchen auf Rückgabe des in den preußischen Provinzen jenseits von Oder und Neisse von den Vertreiberstaaten völkerrechtswidrig konfiszierten Eigentums (NZZ, 4.8.) neue Wucht zu verleihen.

Mit dieser Neuorganisation ihres Revanchismus als Aktiengesellschaft zur Bündelung von privaten Rechtsforderungen tragen die Vertriebenen dem Umstand Rechnung, dass ihre territorialen und sonstigen Sonderrechnungen mit den Vertreiberstaaten Polen und Tschechien spätestens seit der EU-Osterweiterung nicht mehr ganz auf der offiziellen Linie liegen. Sie begegnen dem Schaden, den ihre Sache durch die europapolitischen Berechnungen der deutschen Regierung erleidet – Schröder sieht heute keinen Raum mehr für Restitutionsforderungen, nicht einmal per Privatklage – durch die Nutzung der Vorteile, die sich aus der Osterweiterung eben auch ergeben. Denn erstens ist mit der Auflösung des Ostblocks eine entscheidende Bremse für die Ansprüche der Vertriebenen entfallen; die Vertreiberstaaten Polen und Tschechien sind nicht mehr Teil eines Staatenbundes, der mit seiner Macht die Anerkennung des Status quo gegen alle Revisionsversuche praktisch erzwungen hat, sondern – und das ist die zweite Voraussetzung für die Restitutionsoffensive der Preußischen Treuhand – der politischen und wirtschaftlichen Dominanz der europäischen Führungsmacht Deutschland ausgesetzt und einer europäischen Rechtsordnung unterworfen, die der Gier nach dem schönen Eigentum im Osten interessante neue Hebel in die Hand gibt:

„Neben der Verletzung der Eigentumsrechte macht Pawelka (Aufsichtsratsvorsitzender der Preußischen Treuhand) Verstöße gegen das Antidiskriminierungsverbot der EU geltend, weil die Deutschen aus rassischen Gründen aus ihren früheren Ostgebieten vertrieben worden seien.“ (NZZ, 4.8.)

Die Tücken des neuen europäischen Rechts haben es der polnischen Regierung trotz mehrfacher Anläufe bisher unmöglich macht, mit einem Restitutionsgesetz einen Schlussstrich unter die leidige Affäre zu ziehen, die weit über den Status eines Hickhacks zwischen deutschen Privatpersonen und Polen hinausreicht: Ökonomisch addieren sich die Forderungen der Treuhand-Aktionäre zu einer für den polnischen Staatshaushalt bedrohlichen Summe, und in politischer Hinsicht wird die Republik den Ärger nicht los, dass ausgerechnet ein Revanchisten-Verein sich für seine Deutung der Nachkriegsgeschichte als Vertreibung = Unrecht auf heute auch für Polen gültiges europäisches Recht berufen und munter Rechtsstaatlichkeit und Demokratie im neuen Mitgliedsland in Frage stellen kann. Immerhin ist die Sache so weit gediehen, dass sich das polnische Außenministerium zu der aufschlussreichen Stellungnahme genötigt sieht, es gebe keinerlei Grundlage dafür, das polnische Eigentumsrecht in den gegenwärtigen Grenzen Polens in Zweifel zu ziehen. (FAZ, 6.10.03).

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Ganz anders als die Preußische Treuhand die BdV-Vorsitzende Erika Steinbach; bei ihren neuen Vorschlägen in Sachen Entschädigungsforderungen sind die meisten Experten geradezu perplex (SZ, 6.8.):

„Steinbach hält die Geltendmachung von materiellen Entschädigungsforderungen nicht für richtig. Die große Mehrheit der Vertriebenen sei es jedoch ‚selber leid‘, dass ‚ihr Schicksal bloß auf Geld reduziert‘ werde. … Sie sei sogar bereit, ‚bis hin zu einer Null-Lösung zu gehen‘, die materiellen Ansprüche betreffend, wenn damit endlich ‚ein Rechtsfrieden in Europa‘ erreicht werden könne.“ (FAZ.NET, 6.8.)

An der BdV-Chefin ist offenbar die Einsicht nicht vorbei gegangen, dass alle Hoffnungen auf die von den Vertriebenen unentwegt beantragten Grenzrevisionen mit dem Abschluss des 2+4-Vertrages und des deutsch-polnischen Grenzbestätigungsvertrages offiziell erledigt sind und der politische Rückhalt dafür, die Nachbarn mit Entschädigungsforderungen zu nerven, entfallen ist. Mit Parolen vom Typus Schlesien ist unser fällt man hoffnungslos hinter die Interessen einer Nation zurück, die gerade dabei ist, die mittlerweile komplett in die EU einsortierten ehemaligen „Vertreiberstaaten“ für den deutschen EU-Imperialismus nutzbar zu machen; kurz: dem Vertriebenenstandpunkt droht die parteienübergreifende politische Isolierung. Also bemüht Frau Steinbach sich redlich, ihrem „Bund“ den Charakter eines ewiggestrigen Revanchistenvereins abzustreifen und aus dem kleinlichen Abrechnen mit den ehemaligen Kriegsgegnern eine etwas prinzipiellere Position zu machen: Unreduziert gesehen verfügt man als deutscher Vertriebener nämlich über ein national erfahrbares Schicksal, das berechtigt und dazu beauftragt, Völkervertreibungen weltweit entgegenzuwirken, sie zu ächten und zu verhindern (www.bund-der-vertriebenen.de). Für dieses Recht und diesen Auftrag steht das Projekt eines Zentrums gegen Vertreibungen in Berlin.[1]

Der modernisierte BdV sieht sich in einer globalen Mission in Sachen Vertreibung und beansprucht dafür politische Anerkennung: Die Nation soll hinter ihm stehen, wenn er sich an die Seite aller Opfer von Rassismus und totalitärer Gewalt (BdV Jahresbericht 2003) stellt. Viel zu regeln gibt es da erstaunlicherweise vor allem in den neuen Beitrittsländern, die natürlich auch dem BdV in Europa willkommen sind, bei denen aber nach seiner bescheidenen Ansicht im Namen von Menschen- und Völkerrecht noch einiges zu ändern ist:

„Nach wie vor gibt es in vier Ländern Vertreibungs- und Entrechtungsgesetze, die ihre Wirkung bis zum heutigen Tage entfalten. Diese Gesetze widersprechen den Menschenrechten … Die EU hat keine Antwort darauf gefunden, wie sie mit den Folgen völkerrechtswidriger Vertreibungen umgehen will. … Deshalb bleibt die angemessene Berücksichtigung unserer Anliegen auch in einem erweiterten Europa unser Ziel … Der Bund der Vertriebenen wird weiterhin beharrlich menschen- und europarechtskonforme Gesetze in Europa einfordern.“ (Unsere Nachbarvölker sind uns willkommen, www.bund-der-vertriebenen.de, 26.4.)

Keine Frage, dass Frau Steinbach gerne mit dabei sein will, wenn unsere neuen polnischen Nachbarn eine Großveranstaltung zur Vergangenheitsbewältigung ansetzen. Eine Einladung wäre gleichbedeutend mit der offiziellen Anerkennung der neu aufgebauten Menschen- und Völkerrechtsvorbehalte des BdV und eines Wächteramts von Frau Steinbach über Rechtsstaatlichkeit und Demokratie drüben obendrein. Damit Polen die BdV-Position auch richtig versteht, erinnert Steinbach schon am 19.7. in einer eigenen Veranstaltung unter dem Titel Empathie – Der Weg zum Miteinander an den Warschauer Aufstand. Geladen sind moralische Größen wie Ralph Giordano, der als Holocaust-Überlebender Zeugnis ablegt vom ernsten Willen des BdV zur Versöhnung und in ungewollter Komik versichert, dass bei Frau Steinbachs „Polen-Empathie“ kein Fall von Schauspielerei vorliegt. Ansonsten tut er, was er kann, um den gerechten Zorn beim Erinnern auf den wirklichen Hauptfeind der Menschheit, den Kommunismus zu lenken.

So wird die Mitleidswaffe geschärft –

„Ich trauere mit dem polnischen Volk“ (Steinbach),
„Wir wollen selbst mitfühlen und sehnen uns nach dem Mitgefühl anderer“ (Steinbach, FAZ, 21.7.)

für eine zeitgemäße Aussöhnung der Völker: Man überfällt den Nachbarn mit seiner Gefühlsaufwallung, verzichtet gekonnt darauf, an dieser Stelle die bekannten materiellen Forderungen herauszukehren, und schon hat man nach allen Regeln der moralischen Logik das Recht auf Anerkennung der eigenen Position, oder, wie Steinbach sagt, auf das Mitgefühl anderer. Dass dieses Mitgefühl unter anderem auch dem Geldbeutel gilt, ist nur recht und billig, und schon ist unter genialer Vermeidung falscher Gegensätze die neue Versöhnungsformel gefunden: Verlangt ist nicht mehr und nicht weniger als Empathie und Entschädigung (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 1.8.). Dabei muss die Entschädigung, so Steinbach in klarer Abgrenzung zum Egoismus ihrer Kameraden von der Preußischen Treuhand, keineswegs aus Polen kommen. Erstens ist Geld sowieso nicht das Höchste, schon gar nicht für die Vertriebenen, zweitens wäre es am sinnvollsten, wenn der Kanzler blechen würde:

„Ich würde es unterstützen, wenn die Bundesregierung einen gesetzlichen Rahmen finden würde, der das Ganze zu einem innerdeutschen Problem macht.“ (FAZ. NET, 6.8.)

So wollen auch die BdV-Vertriebenen ihren Teil dazu beitragen, dass alte Feindschaften vergehen und ein Rechtsfrieden in Europa entstehen kann. Im Interesse der Aussöhnung mit Polen (Steinbach) würden sie glatt über ihren Schatten springen und deutsches Geld statt polnischem nehmen. Dass besagter „Rechtsfrieden“ dann nicht ohne die Berücksichtigung der Positionen der Vertriebenen zustande kommen darf, versteht sich von selbst. Wer sollte denn sonst das aktive Eintreten für den Schutz von Minderheiten, die Beseitigung von Diskriminierungen und die Ächtung und Heilung von Vertreibungen (Dialog führen – Europa gestalten, www.bund-der-vertriebenen.de, BdV Leitwort 2004) vor allem in Osteuropa auf sich nehmen?

Steinbachs Strategie, den BdV zukunftsfähig zu machen, hat nicht allzu viele Freunde im eigenen Verein gefunden. Von offenem Streit im Präsidium, Empörung wg. Verrat der Vertriebenenanliegen und dergleichen mehr war zu hören. Offenbar sind die Liebhaber Ostpreußens und Schlesiens dank der jahrzehntelangen politischen Anerkennung ihrer Anspruchshaltung zu verbohrt, um zu begreifen, dass Deutschland heute auch von ihnen Flexibilität verlangt und eine „Null-Lösung“ als Preis für neue politische Mitspracherechte auch ein Deal sein kann.

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Kein Wunder bei so viel Aussöhnungsbereitschaft, dass die polnische Regierung ihre Nationalfeier zum Anlass nimmt, um auf Klarstellungen des offiziellen Deutschland zu dringen. Der Kanzler wird mit der mehrfach verkündeten Erwartung eingeladen, dass er Restitutionsforderungen der Preußischen Treuhand zurückweist – oder sie, wie Nationalkonservative und Nationalkatholiken im polnischen Sejm fordern, aus der eigenen Kasse bezahlt – und sich vom Zentrum gegen Vertreibungen des BdV distanziert.

Das Gedenken an den Warschauer Aufstand gibt der angemahnten Absage den passenden staatsmoralischen Rahmen: Sie wird Teil eines Zeremoniells, das dem Chef der europäischen Führungsnation ganz prinzipiell Respekt vor dem unbeugsamen Widerstandswillen des tapferen polnischen Volkes und eine Verneigung vor der moralischen Größe der Nation abverlangt. Umgekehrt ist am 1.8. Unrecht und Schuld des deutschen Tätervolks zu bekennen – und zwar massiv, angesichts der Vielzahl der Opfer. Aus polnischer Sicht fällt die freundliche Einladung zum gemeinsamen Erinnern am Tag der deutschen Schande nahtlos zusammen mit der Ermittlung, wie weit der mächtige Nachbar bereit ist, seine Sonderansprüche auf polnisches Land und Geld definitiv ad acta zu legen.

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Der deutsche Kanzler ist zur Versöhnung bereit, willens, sich, wg. Nazi-Unrecht, in Scham zu beugen. Er distanziert sich wie verlangt vom Revanchismus der Vertriebenen, wendet sich gegen das Zentrum gegen Vertreibung und sieht keinen Raum mehr für Restitutionsansprüche aus Deutschland. Eine schöne Geste der Aussöhnungsbereitschaft und des Verzichts, eine honorige Absage an die Gier: Für Schröder steht die deutsch-polnische Freundschaft allemal höher als grober Nachkriegsmaterialismus. Die polnische Regierung ist, abgesehen davon, dass ein Kniefall à la Brandt gern gesehen worden wäre, vorsichtig zufrieden – die Versicherung des Kanzlers, keine Restitutionsklagen zu unterstützen, könnte sich als sehr wichtig erweisen (Außenminister Cimoszewicz) –, die Vertriebenen sind es weniger. Sie müssen einmal mehr zur Kenntnis nehmen, dass ihre Sache nicht mehr zur Politik der deutschen Regierung passt. Das Leiden am Kommunismus und die Pflege dieses Leidens durch die Alimentierung und politische Förderung einer „Vertriebenenkultur“ ist gegenstandslos geworden. Der Kommunismus ist nicht mehr, die „Vertreiberstaaten“ sind Teile der EU geworden, eingeordnet in die aufstrebende Weltmacht. Die territoriale Aneignung von Teilen Polens ist für das neue Deutschland kein Thema mehr (Schröder, 1.8.); es geht um höhere Werte – um die rechte politische und ökonomische Nutzung des neuen „Partners“ für das Projekt Europa. Nach dem Willen des Kanzlers soll Polen nicht nur unseren wirtschaftlichen Austausch beflügeln, sondern sich mit uns gemeinsam dem Aufbau einer europäischen Außen- und Sicherheitspolitik widmen. Der eine Wunsch wird durchaus erhört, deutsches Kapital hat sich den neuen Nachbarn längst als Geschäftsfeld erobert, der andere bleibt vorerst Programm. Denn die Ambitionen der polnischen Führung erschöpfen sich keineswegs in der Rolle eines Mitmachers im deutsch-französisch dominierten Europa. Polen definiert sein Staatenumfeld im Osten als eigene Interessenssphäre, kündigt an, die Ukraine und Weißrussland an die EU „heranführen“ zu wollen, und dokumentiert mit seiner Irak-Politik, dass es willens und fähig ist, eine eigenständige Karriere als europäischer Vorzugspartner der USA in Europa in der „Koalition der Willigen“ einzuschlagen und eine Konsolidierung Europas im deutsch-französischen Sinne zu verhindern.

Es kommt also darauf an, diesem sperrigen Staatswillen ein wenig entgegenzukommen, damit ernste Schäden wie eine Spaltung Europas ausbleiben und mehr Berechenbarkeit einkehrt. Das will bedacht sein, wenn Erinnerung und Trauer ansteht. Andererseits hat ein Kanzler, der fordernd an die Tür des Sicherheitsrats klopft, selbstverständlich auch beim Schämen in Polen Haltung zu bewahren. So kommen recht komplexe Konstruktionen zustande, die entschieden den Mittelweg markieren zwischen alten deutschen Rechtspositionen und der erwünschten europapolitischen Funktionalisierung Polens:

  • Das „Zentrum gegen Vertreibung“ erhält die gewünschte Absage, von einer definitiven Erledigung der Nachkriegs-Rechtsansprüche kann aber keine Rede sein. Die werden eingebracht in ein europäisches Netzwerk, das den Komplex „Unrecht & Vertreibung“ irgendwie multilateral betreut, also allen streitenden Parteien erlaubt, ihre Rechtsansprüche gegeneinander zu konservieren; so kann das Erinnern im Konsens weitergehen. Daneben steht natürlich jedem Individuum der Rechtsweg nach wie vor offen.
  • Schröder tut den Polen den Gefallen, deutsches Unrecht in Warschau einzugestehen, um ihrem ganzen schönen Nationalfeiertag dann mit der Erfindung eines europäischen Widerstands, den die Aufständischen am 1.8. ebenso wie die Hitler-Attentäter am 20.7. im Auge gehabt hätten, seine nationale Substanz zu nehmen und ihn historisch ganz neu einzuordnen: nach amtlicher Berliner Lesart handelt es sich beim 1. August und 20. Juli neuerdings um ein kombiniertes deutsch-polnisches Opfer für Europa, ein Vermächtnis, das – bei wem wohl? – in besten Händen ist und Polen die sittliche Pflicht diktiert, in diesem Haufen „integriert“ mitzumachen:
    „Europa hat heute guten Grund, diese beiden Daten – den 20. Juli und den 1. August 1944 – als flammende Zeichen auf dem Weg zu einer wahren europäischen Wertegemeinschaft zu verstehen und in Ehren zu halten. Erst heute, 60 Jahre später, können wir dieses europäische Vermächtnis des Widerstands vollenden. Und das müssen wir auch. Denn der Kampf für Freiheit und Recht, gegen Gewaltherrschaft und militärische Aggression ist die wichtigste Grundlage dessen, was uns in Europa eint – seit der Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai dieses Jahres stärker denn je.“ (Schröder, Ansprache zum 20. Juli 1944).
    „Die Verpflichtung gegenüber dem europäischen Widerstand betreffe auch die Notwendigkeit, bei der weiteren Integration Europas nicht nachzulassen.“ (Schröder, Ansprache zum 20. Juli 1944).

[1] Näheres hierzu in GegenStandpunkt 4-03, S.25, Streit um das „Zentrum gegen Vertreibungen“