Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Noch einmal Tschernobyl:
Der merkwürdige Zusammenhang zwischen ukrainischem Strom und Euro-Kredit

Der Westen definiert die Unabhängigkeit der Ukraine: Auflösung des Verhältnisses zu Russland und Bindung an den Westen. Unter Einsatz des Kredithebels bedeutet er der Ukraine, wie sie ihre Energieversorgungsprobleme anzugehen hat.

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Noch einmal Tschernobyl:
Der merkwürdige Zusammenhang zwischen ukrainischem Strom und Euro-Kredit

Angesichts der guten Nachricht – der letzte Reaktor in Tschernobyl geht vom Netz – will kaum Freude aufkommen, wird sie doch nach allgemeinem Urteil durch die schlechte Nachricht vergällt:

„Der EBRD-Kredit (Kredit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) ist das Ergebnis eines Atom-Pokers, in dem die Ukraine den Westen regelrecht ‚erpreßt‘ habe, klagen EU-Diplomaten und Umweltschützer gleichermaßen.“ (HB, 15.12.)

„Erpreßt“ – das ist die leicht abenteuerliche Umschreibung des Sachverhalts, dass die Ukraine im Hinblick auf das Auslaufen des Tschernobyl-Memorandums Ende des Jahres 2000 zu verstehen gegeben hat, dass sie sich, nachdem der Westen bis dato keine seiner in diesem Vertrag niedergeschriebenen Zusagen wahrgemacht hat, ihrerseits nicht mehr an das Vertragswerk gebunden sehen wird. Als Fazit nach 5 Jahren westlicher Hinhaltepolitik wird die Entscheidung bekannt gegeben, dass die als Ersatz für Tschernobyl eingeplanten AKWs in Chmelnizki und Rowno, K2R4, nötigenfalls ausschließlich mit russischer Hilfe fertiggebaut würden.

Dass die im Staatenverkehr übliche Rechnungsweise, nach der keine Leistung ohne Gegenleistung erfolgt, der Ukraine als Erpressung ausgelegt wird, besagt also einerseits eher etwas über das gediegene Anspruchsniveau, von dem aus deren westliche Partner operieren. Und da andererseits Erpressungen bekanntlich nur funktionieren, wenn der Erpresser dazu imstande ist, ein Interesse anzugreifen, das dem Erpreßten lieb und teuer ist, würde man doch gerne hören, welches westliche Interesse die Ukraine mit ihrem „Atom-Poker“ ausgereizt hat. Dass es „uns“ einzig und allein um Gesundheit und Umwelt, um die endgültige Schließung von Tschernobyl und die Sanierung des zerbröselnden und strahlenden Sarkophags zu tun ist, ist die verlogene Auskunft; dagegen spricht schon alleine die Gelassenheit, mit der das westliche Lager seit 1995 die Auszahlung von im Prinzip zugesagten Krediten verweigert und dem weiteren Verrotten der Anlage samt den unkontrollierten Spaltungsprozessen in deren Innerem zugesehen hat. Ein bißchen näher an die Wahrheit reicht die Mitteilung heran, dass die Machthaber in Kiew die Unabhängigkeit von den einstigen Zwingherren in Moskau als ein wesentliches Motiv für die Vollendung der beiden Blöcke ansehen (SZ 16.12.); ausgelassen wird dabei allerdings ein entscheidender Punkt, nämlich der Part des Westens, der seinerseits an diesem hohen Gut der „Unabhängigkeit der Ukraine“ heftig interessiert ist, aber seine eigenen Vorstellungen über deren Ausgestaltung hat.

So ist das eben mit den imperialistischen Ansprüchen, die Deutschland und sein Bündnis gegenüber ihrer näheren und ferneren Umwelt erheben: Sie gehen dermaßen in Ordnung, dass die Tiraden über die unverschämte Ukraine sie gar nicht eigens zu erwähnen brauchen. Denn es ist doch wohl selbstverständlich, dass „Unabhängigkeit“ 1. ausschließlich und einseitig „weg von Moskau“ bedeutet, nämlich 2. dazu da ist, um unser strategisches Interesse zu vollstrecken, Moskaus Einfluß auf seine ehemaligen Provinzen zu bekämpfen, und 3. positiv besagt, dass die Energiepolitik der von „Zwingherren“ gefährdeten Ukraine unter unsere Kontrolle gehört. Und deshalb hat die sogenannte Erpressung angeschlagen: Die „Drohung“, dass Kiew und Moskau die ukrainischen Energiefragen glatt ohne europäische Aufsicht, ganz alleine miteinander aushandeln könnten, hat Europa und seine Bank dazu bewogen, in letzter Minute vor dem Ablaufen des Memorandums ein neues Abkommen abzuschließen. Wie es um die herrliche Unabhängigkeit der Ukraine nach dem Willen der Westmächte bestellt sein soll, ist dem Kleingedruckten zu entnehmen.

1. Wir definieren die Unabhängigkeit der Ukraine

Nach der vollmundigen Überschrift, der Westen finanziert Kiew neue Kraftwerke, beruhigt das Handelsblatt seine Leser: Es werden wirklich keine Geschenke verteilt. Auch die EBRD scheint der Ukraine nicht ganz über den Weg zu trauen. Sie bindet den Kredit an strenge Vorbedingungen. Insgesamt 35 Stück. U.a. muss die Ukraine nachweisen, dass sie Tschernobyl auch wirklich dauerhaft stilllegt. Des weiteren muss sie nachweisen, dass die neuen AKWs nach westlichen Sicherheitsbestimmungen betrieben werden. Sie muss eine unabhängige Regulierungsbehörde einrichten und die anderen Kernkraftwerke modernisieren, d.h., ebenfalls mit westlicher Technik nachrüsten, die Stromversorger voll privatisieren und die Stromtarife anheben, auch wenn dies sozialen Zündstoff liefert. Soll wohl heißen, dass die ukrainische Bevölkerung, die jetzt schon die Tarife nicht zahlen kann, wenig erfreut sein dürfte, wenn ihr im Namen rentabler Stromgeschäfte Licht und Heizung abgeschaltet werden.

Dass wir im Westen gutes Regieren im Ausland an der Standfestigkeit in solchen Fragen bemessen, geht selbstverständlich in Ordnung. Besorgnis kommt eher auf in Anbetracht der Frage, ob sich die dortige Regierung auch an alle diese Auflagen hält, und auch da wird der Leser beruhigt: Die Ukraine ist so gut wie bankrott, also in allen Geldfragen auf westlichen Kredit angewiesen, und die EU ist fest entschlossen, diesen Erpressungshebel auch zum Einsatz zu bringen, um die Ukraine zur Erfüllung ihrer Bedingungen zu nötigen. Die jetzige großartige Zusage von Kredit hat also, genauso wie die im alten Memorandum, noch lange nicht zu bedeuten, dass der Kredit auch wirklich fließt:

„Da die Ukraine finanziell angeschlagen ist – sie konnte im vergangenen Jahr nicht einmal mehr die Zinsen auf ihre Staatsanleihen zahlen –, verlangt die EBRD zur Freigabe des Atomkredits weiter, dass auch der IWF die Kreditierung der Ukraine wieder aufnimmt. Erst dann wäre die Ukraine wieder kreditwürdig.“ (HB)

Dies die atemberaubende Logik der westlichen Hilfe: Da die Ukraine kein Geld hat, braucht sie unseren Kredit, muss sich also erst einmal kreditwürdig erweisen, was wiederum völlig außerhalb von ihrem Handlungsspielraum liegt, vielmehr ausschließlich im Ermessen der obersten westlichen Kreditagentur, d.h. im Prinzip bei denselben Weltmarktsmächten, die auch das Direktorium der EBRD stellen. Zu den 35 Auflagen, die die EBRD für den ukrainischen Energiesektor vorsieht, darf die Ukraine dann noch die weiteren Gebote entgegennehmen, wie sie der IWF im Umgang mit zahlungsunfähigen Nationen praktiziert – falls er, d.h. natürlich die dort versammelten Führungsnationen, eine weitere Kreditbetreuung samt Auflagen in diesem Fall überhaupt noch für angebracht halten. Der Chef der EBRD dürfte also durchaus Recht haben, wenn er die vergangene Verhandlungsetappe in Sachen Tschernobyl mit den bevorstehenden über die Fertigstellung von Chmelnizki und Rowno vergleicht und die hoffnungsvolle Meinung vertritt, dass die Erfüllung der Bedingungen durch die Ukraine und die Ausführung des Projekts aber noch viel schwieriger und aufwendiger werde. Die Kredittranchen sollen je nach Fortschritt der Reformen schrittweise ausgezahlt werden. (FAZ 8.12.) Jedes Moment in der Energiepolitik der Ukraine hat sich in Zukunft also vor den Westmächten zu rechtfertigen, ob es der Staat den Westmächten in Sachen „Reformen“ damit recht macht. Und nicht nur er.

Dass wir der Ukraine neue Kraftwerke spendieren, ist auch in einer anderen Hinsicht leicht übertrieben. Es geht auch um Dritte, nämlich Rußland, das einen Kredit von 123,7 Millionen $ für K2R4 beisteuert, und dazu vermerkt das Kreditabkommen der EBRD, dass alle Kreditgeber zu ihren Verpflichtungen stehen müssen. Das trifft auch die Russen, die mit der Ukraine noch ganz andere Rechnungen – nämlich für Erdöl und Erdgas – offen haben. (HB) In den Führungsetagen der Osteuropabank weiß man bestens Bescheid, wie Gläubigerrechte in Einfluß auf den Schuldner und Rechtspositionen ihm gegenüber übersetzt werden. Man weiß auch darüber Bescheid, was Rußland der Ukraine gegenüber alles an unbezahlten Rechnungen und dauerhafter Abhängigkeit in Energiefragen auffahren kann und dass es das auch tut, um weitergehende Forderungen an Kiew aufzumachen. Aber genau das, was nach imperialistischem Usus aus Krediten und anderen Erpressungsgeschäften folgt, der politische Zugriff auf den Schuldner, das will man Rußland nicht zugestehen. Die neue Kreditzusage der EBRD hat vor allem die Funktion, sich in den angekündigten russisch-ukrainischen Atomdeal einzuklinken, um die Gefahr auszuschalten, dass sich die beiden Parteien ohne Bezugnahme auf europäische Interessen und ohne Rücksicht auf das europäische Recht auf Aufsicht auch in der GUS handelseinig werden.

Was man sich unter den „Reformen“ im Einzelnen vorzustellen hat, die die Osteuropabank von der Ukraine verlangt, wird bei der Gelegenheit dann auch noch mitgeteilt.

2. Wir regeln die Energieversorgung der Ukraine

Dass der Hebel des fortgesetzten westlichen Erpressungsgeschäfts schlicht und einfach darin besteht, dass der Staat kein Geld hat, ist zwar die ganz selbstverständliche Voraussetzung, auf der das neue Abkommen beruht. Genauso selbstverständlich übersetzt sich dieses erfreuliche ökonomische Kräfteverhältnis in ein lebhaftes Vorschriftenwesen, wie demgemäß ein vernünftiges Modernisierungsprogramm (SZ 16.12.) des Energiesektors in der von uns betreuten Ukraine auszusehen hätte. Dabei spielt der Geldmangel der Nation dann allerdings erst einmal gar keine Rolle. Was die Einführung der Marktwirtschaft, in der bekanntlich alles mit Geld, aber auch nur mit Geld zu bekommen ist, in dieser Nation angerichtet hat, geht den Sachverstand der marktwirtschaftlichen Vordenker schließlich nichts an; sie bestehen ja auch nur auf vernünftigen Regelungen, wie sie in einer Marktwirtschaft gang und gäbe sind. Daher entzieht es sich auch ihrer Wahrnehmungsfähigkeit, wie grotesk sich ihre guten Ratschläge in einer Nation ausnehmen, der es am elementaren Mittel des Marktwirtschaftens gebricht.

Wie schon gesagt, der allseitige Geldmangel und dessen Erscheinungsweisen auf dem Energiesektor sind nicht unbekannt. Um überhaupt über diesen Winter zu kommen, benötigt die Ukraine eine Soforthilfe von rund 100 Millionen $ für Erdgas und Erdöl. Denn das Land bewegt sich am Rande eines Strom-Infarkts. (HB) Massive Versorgungsprobleme wie technische Schwachpunkte bei Leitungen, Transformatoren, Umspannstationen verschärfen sich regelmäßig im Winter. Hinzu kommt der chronische Mangel an Brennstäben, weil das Geld für sie fehlt. Allein aus diesem Grund standen im letzten Winter einige Reaktoren still. (SZ)

Der Geistesblitz aus der SZ-Redaktion: Nicht Leitungen, Transformatoren, Umspannstationen reparieren – hier heißt es Strom Sparen! Für einfache, aber sehr effiziente Lösungen genügt schon der gesunde Menschenverstand, zum Beispiel, um Heizungsregler einzubauen. Geld für die Reparatur der Infrastruktur ist zwar nicht vorhanden, die bescheidene Summe für Heizungsregler dürfte ein guter Hausvater mit dem „gesunden Menschenverstand“ der SZ aber doch wohl aufbringen können. Wenn schon kein Strom ankommt, kann er ihn dann wenigstens stromsparend regeln. Eine demokratische Presse ist pluralistisch: Der Spiegel bemüht das Bild des vernünftigen Müllers, der die Löcher in den Säcken stopft, anstatt immer mehr neue Säcke anzuschaffen. Die öffentlichen Organe verraten auch die Quelle ihrer freiwillig gleichgeschalteten Einfälle: Eine sogenannte „deutsche Beratergruppe Wirtschaft“ bei der ukrainischen Regierung ist auf die genialische Idee verfallen und hat Präsident Kutschma darüber informiert, dass der Trick neuzeitlicher Konkurrenzerfolge in Energieeinsparung besteht, dass eine sinkende Energieintensität zugleich zu einem wesentlichen Faktor internationaler Wettbewerbsfähigkeit internationaler Unternehmen wird. Leider aber hat dieser letzte Schluß der Weisheit bei der ukrainischen Regierung noch nicht einmal so weit Anklang gefunden, dass die das Programm zum Einbau von Meßeinrichtungen und Stromzählern verwirklicht hätte, die es ermöglichten sollten, dass der Verbraucher für jeweils konkrete Energieleistungen zahle. Vordergründig ist auch dieser gute Vorsatz wieder einmal an den fehlenden Mitteln gescheitert; tiefergründig kennen wir aber das wirkliche Problem: Der universelle Geldmangel der Nation, die weder über wettbewerbsfähige Unternehmen verfügt, noch über eine staatliche Zahlungsfähigkeit zur Reparatur der Infrastruktur, noch über eine private Zahlungsfähigkeit zur Begleichung von Stromrechnungen, wohl aber über Reste einer ausladenden Versorgungs-Infrastruktur samt zahllosen Verbrauchern, verbliebenen Betrieben wie Privathaushalten, dieses Mißverhältnis stellt genau besehen gar keinen Mangel, sondern eine gigantische Energievergeudung dar! Zum Beweis dieser Diagnose muss man nur die sogenannten Energieverluste“, die Nichtauslastung der Kraftwerke, die Verluste aufgrund von Havarien im Leitungsnetz und die ausgebliebenen Einsparungen aufgrund nicht vorhandener Einrichtungen zur Minderung des Stromverbrauchs gegen alle Regeln der Mathematik und Ökonomie zusammenaddieren – und schon ist der Energieverbrauch je Kopf der Bevölkerung der höchste in Europa, vielleicht sogar in der Welt!

Wir kennen uns aber nicht nur mikro- sondern auch makro-ökonomisch aus, und auf der Ebene lautet das Rezept: Wenn Staat und Energieversorger kein Geld verdienen und haben, um die Versorgung zu gewährleisten, dann müssen sie sich eines verdienen! Dann müssen eben Zwangsmaßnahmen eintreten, um den Energiesektor rentabel zu machen! Und der Königsweg dahin besteht in der Entflechtung der unübersichtlichen Strukturen, in denen bisher Energieerzeuger, Verteiler und Abnehmer mit einander verquickt waren, sowie die Abschaffung von meist windigen Bartergeschäften zur Abgleichung von Energielieferungen. Wenn in der Ukraine die Praxis eingerissen ist, dass Energieerzeuger Abnehmer, auch wenn diese zahlungsunfähig sind, weiterhin beliefern, damit noch ein bißchen Produktion stattfindet, dann muss eben dieser Verstoß gegen das Gebot des Geldmachens unterbunden werden. Dass damit auch noch die verbliebenen Reste von Produktion unterbunden würden, ist selbstredend kein Gegenargument. Geld verlangen und bei Nichtbezahlung Strom-Abstellen statt windige Bartergeschäfte abzuwickeln, das ist das Gebot marktwirtschaftlicher Vernunft. Und weil wir aus gutem Grund der Ukraine nicht über den Weg trauen, verlangt das nächste Gebot, die staatliche Einmischung in diese Sphäre endgültig auszuschalten und die private Geldrechnung hochleben zu lassen, also die Privatisierung der regionalen Verteilerfirmen nach neuen Kriterien und unter westlicher Beteiligung. Auch wenn die westliche Beteiligung nur sehr spärlich stattfindet, weil das Euro-Kapital im ukrainischen Energiesektor nur wenig lohnende Projekte ausfindig machen kann, das Recht auf Beteiligung läßt sich die EU dennoch unterschreiben: Falls sich jemals lohnende Chancen ergeben sollten, müssen sie unbedingt den europäischen Fachleuten für rentables Wirtschaften offenstehen. Und auch ohne nennenswerte Aussichten auf attraktive Geschäfte – das kommt nicht in die Tüte, dass die Ukraine weiterhin in ihren „unübersichtlichen Strukturen“ herumwirtschaftet und sich der europäischen Aufsicht und dem obersten Gebot der Privatisierung entzieht.

So absurd, wie die guten Ratschläge an die Ukraine in Sachen Stromsparen und Versorgung durch die Zerschlagung von Staatsunternehmen ausfallen, bezieht man sie einmal auch nur einen Moment lang auf die sachlichen Gegebenheiten – weltfremd sind sie deswegen keineswegs. Sie predigen nämlich auch nur die kapitalistische Logik, nach der alles, was sich nicht rentiert, schonungslos brachzulegen ist. Und das Dogma betrifft, wenn nötig, eben nicht nur unrentable Geschäfte und Geschäftszweige, sondern auch ganze Nationen. Nationen, die sich ihre Stromversorgung nicht leisten, weil nicht rentabel bewirtschaften können, betreiben Stromvergeudung; das Abstellen unrentabler Geschäfte ist in dieser Optik die notwendige Bedingung, um rentable Geschäfte zu eröffnen. Dass diese Bedingung zwar notwendig, aber deswegen noch gar nicht hinreichend ist zur Eröffnung eines kapitalistischen Wachstums, recht eigentlich sogar jede Aussicht auf ein Wachstum in der Nation ausschließt, ist zwar Pech für die Nation, spricht aber keineswegs gegen die eigentümliche Vernunft dieses Geschäfts – woanders, als Mittel der potenten Nationen, bewährt sie sich schließlich.

Diese Vernunft, nach der sich die Ukraine auf das Maß ihrer Geschäftstüchtigkeit, also im Prinzip auf Null, gesundzuschrumpfen hat, mag zwar den Regierenden in Kiew nicht ohne weiteres einleuchten; demgemäß versuchen sie, mit dem einzigen „Kapital“ zu schachern, das sie aufbieten können: einer neuen „Abhängigkeit“ von Rußland, die der Westen doch auch nicht wollen kann. Aber auch darauf hat der Westen eine Antwort parat: Die besteht sachgerechterweise nicht darin, dass der Nation aus ihrer Krisenlage herausgeholfen wird, sondern dass sich der Westen in der Neuauflage des Schachers um Ersatzstrom das Recht auf dauerhafte Kontrolle verschafft. Kein Staatsniedergang ohne westliche Aufsicht! In diesem Sinne, nach der Logik des traditionellen Verdachts, kommentieren dann die sachverständigen Meinungsmacher das neue Abkommen: Werden die guten Ratschläge zum Stromsparen und preiswerten Energiewirtschaften in der Ukraine nicht angenommen, dann liegt das nicht daran, dass der Staat dazu schlicht nicht in der Lage ist, weil es ihm auch dazu an den notwendigen marktwirtschaftlichen Mitteln fehlt, sondern an den falschen Ambitionen dieser Nation:

„Bevor man Unsummen in den Ausbau der Atomkraftwerke stecke, solle man lieber erst einmal die bestehenden Kapazitäten der Energiegewinnung ordentlich nutzen. Durchgedrungen sind die Kritiker der Atompolitik in der Ukraine bisher nicht. Noch immer ist der Staat stolz darauf, mit Saporoschje eines der größten Atomkraftwerke der Erde im Land zu haben.“ (FAZ)

Nach wie vor besteht da ein Staat auf seinem Recht zur Nutzung von Kernkraft, die ihm nicht zusteht! Dem werden wir schon helfen.