Die Bestrafung einer französischen Großbank
Die USA statuieren ein Exempel ihrer politischen Hoheit über den privaten kapitalistischen Geschäftsverkehr

Das amerikanische Justizministerium verurteilt BNP Paribas, die größte Bank Frankreichs und die zweitgrößte Europas, zu einer Strafzahlung in Höhe von knapp 9 Mrd. Dollar und spricht ein auf ein Jahr befristetes Verbot von Dollargeschäften mit Erdöl und -gas aus. Dem angedrohten Entzug der Banklizenz für die Geschäfte in den USA entgeht die Bank, indem sie sich im Sinne der Anklage schuldig bekennt, in der Hauptsache zum Vorwurf der

„Konspiration mit anderen Subjekten zum Zwecke der absichtlichen und wiederholten Verletzung langlaufender US-Sanktionen gegen Sudan, Kuba und Iran“.
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Die Bestrafung einer französischen Großbank
Die USA statuieren ein Exempel ihrer politischen Hoheit über den privaten kapitalistischen Geschäftsverkehr

I. Von den Freiheiten des Geschäfts – und denen der Instanz, die über es Aufsicht führt

Das amerikanische Justizministerium verurteilt BNP Paribas, die größte Bank Frankreichs und die zweitgrößte Europas, zu einer Strafzahlung in Höhe von knapp 9 Mrd. Dollar und spricht ein auf ein Jahr befristetes Verbot von Dollargeschäften mit Erdöl und -gas aus. Dem angedrohten Entzug der Banklizenz für die Geschäfte in den USA entgeht die Bank, indem sie sich im Sinne der Anklage schuldig bekennt, in der Hauptsache zum Vorwurf der

„Konspiration mit anderen Subjekten zum Zwecke der absichtlichen und wiederholten Verletzung langlaufender US-Sanktionen gegen Sudan, Kuba und Iran“.

In einer eigenen Erklärung gibt der Justizminister auf seine Weise das Gewicht, das derartige konspirative Machenschaften für ihn besitzen, vor allem aber auch die tiefere Bedeutung zu verstehen, die der Verurteilung der Delinquentin zukommt:

„Diese Handlungen stellen einen ernsthaften Verstoß gegen amerikanisches Recht dar. Sanktionen sind ein zentrales Werkzeug für den Schutz der nationalen Sicherheit der USA, doch sie wirken nur, wenn sie konsequent durchgesetzt werden. Wenn Sanktionen greifen sollen, dann müssen Verstöße bestraft werden. Banken, die über Geschäfte nachdenken, die gegen amerikanische Sanktionen verstoßen, sollten es sich gründlich überlegen. (…) Die Präzedenzentscheidung zeigt die Entschlossenheit des Justizministeriums, Sanktionen und andere Maßnahmen durchzusetzen, die dem Ziel dienen, die nationale Sicherheit und unsere vitalen Interessen zu schützen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Botschaft an alle Institute – überall auf der Welt –, die in den USA Geschäfte betreiben: Illegales Handeln wird nicht geduldet. Und wo immer es entdeckt wird, wird es mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft.“

Der Justizminister spannt, sein Metier betreffend, einen weiten Bogen. Er beginnt mit einem Verstoß gegen amerikanisches Recht – und hört am Ende mit der Feststellung auf, dass dieses Recht Geltung für Unternehmen überall auf der Welt hat. Das meint er so prinzipiell, wie er es sagt: Ausdrücklich findet BNP Paribas als Fall Erwähnung, der für diese weltweite Erstreckung amerikanischer Rechtsgewalt steht, und zu diesem Fall ist die Bank seinem Vernehmen nach allein schon aus dem Grund geworden, weil sie auch in den USA Geschäfte treibt und dort eine Niederlassung hat. Welche Freiheit nimmt der Mann sich da heraus bei der rechtlichen Würdigung von Verstößen gegen Amerikas nationale Sicherheit und sonstige vitale Interessen?

Die französische Bank macht Erfahrung mit der Doppelnatur dieser Interessen, die Amerika weltweit verfolgt, zuerst in positiver Hinsicht. Diese betrifft die Reichweite dieser Interessen, nämlich den umfassenden Einschluss der Staatenwelt in eine Rechtsordnung, die die Führungsmacht der Freiheit ihr als politökonomische Grundlage ihres Fortkommens verpflichtend vorgibt und auf deren Basis auch diese Bank ihre Geschäftstätigkeit entfaltet. In ihrem vitalen Interesse, sich die ganze Welt als Bedingung ihres Erfolgs zu erschließen, unterbreiten die USA allen anderen Souveränen und dem Kapital ihrer Standorte das Angebot, mitzumachen in dieser einen Welt des kapitalistischen Geschäfts. Um den Preis des Respekts vor den verbindlichen rechtlichen Regeln und sonstigen Erfordernissen, die es braucht für einen erfolgreichen grenzübergreifenden Geschäftsverkehr und internationalen Finanzmarkt, dürfen und sollen sie im Interesse ihres je eigenen nationalen Materialismus aneinander verdienen, also gegeneinander konkurrieren um die Mehrung des kapitalistischen Wachstums und ihrer Finanzmacht. Die irreversible Unterordnung unter ein Regime der freien Konkurrenz, die Einbindung ihrer kapitalistischen Herrschaftsräson in einen verbindlichen Kodex ihrer Exekution nach außen: Das sollen die Staaten nicht als Negation ihres Egoismus begreifen, sondern als positive Erfolgsbedingung ihres Eigennutzes würdigen und den Einstieg in die imperialistische Konkurrenz als für sie lohnendes Projekt verfolgen. Dieses Angebot hat unter ihnen in großem Umfang verfangen. Zuletzt auch noch bei denen, die Amerikas freundliche Einladung ausschlugen und sich auf ein sozialistisches Programm zur Beglückung ihrer Völker verlegten, so dass die Weltordnung, die die Weltführungsmacht garantiert, inzwischen komplett ist: Sie ist nur ein anderer Name für die weltweite kapitalistische Konkurrenz der Nationen, in der sie sich noch auf dem letzten Flecken des Globus um den Erfolg der Akkumulation ihres Kapitals, der Geschäfte mit ihrem Kredit und des Gebrauchs ihres Geldes kümmern.

Eine Handvoll von ihnen bringt es in dieser Globalisierung, wie sich die Herrichtung der Welt zur Ressource des Profits auch noch nennt, zum Status einer Weltwirtschaftsmacht, für den die ‚global player‘ ihres Standorts mit ihren Erfolgen auf den maßgeblichen Feldern des kapitalistischen Weltgeschäfts sorgen, und in der Welt des internationalen Finanzkapitals ist die Bank BNP Paribas eben einer dieser großen Geschäftemacher und Säulen der Finanzmacht des Staates, in dem sie residiert. So weit ist im Fall dieser Bank also noch alles in Ordnung und ganz im Sinne der Geschäftsordnung, die Amerika der Welt spendiert hat: Auffällig wird sie vorerst nur als erfolgreicher Aktivist, der sich in ihr bewährt.

Zu den vitalen Interessen der USA, die in dieser Ordnung inkorporiert sind, gehört freilich eine zweite Seite mit dazu, die deren Reichweite in negativer Hinsicht, nämlich den Ausschluss staatlicher Subjekte aus dieser Ordnung betrifft, und mit der macht die französische Bank in diesem Fall gleichfalls ihre Erfahrung. Mit derselben Freiheit, die sie sich bei der Definition ihrer „Sicherheits-„ und anderer gewichtiger Interessen herausnehmen, exekutieren die USA auch Zwangsmaßnahmen, die sie zur Erledigung der Störfälle ihrer Weltordnung für geboten erachten: Als Schöpfer und Garant des Ordnungsregimes über das kapitalistische Weltgeschäft, auf das sie die Staatenwelt verpflichten, entziehen sie diesen Subjekten das Recht zur Teilnahme am Weltgeschäft. An diesen Staaten, die die USA zu ihren Feinden erklären, wird deutlich, worauf sich die Souveräne mit ihrer Selbstverpflichtung auf das Mitmachen in Amerikas freier kapitalistischer Welt ganz nebenbei auch noch verpflichtet haben: Wenn sie politisches Wohlverhalten nicht so, wie von Amerika gewünscht, an den Tag legen, bekommen sie zu spüren, wie sehr sie selbst vom Wohlwollen abhängig sind, das Amerika ihnen zu erweisen bereit ist. Ihr Einschluss in den weltweiten kapitalistischen Geschäftsverkehr steht jedenfalls unter dem generellen Vorbehalt praktizierter politischer Fügsamkeit gegenüber der Macht, die ihnen die großzügige Chance, um ihren Erfolg konkurrieren zu dürfen, überhaupt eröffnet. Fügen sie sich nicht, steht ihnen in Gestalt amerikanischer Sanktionen der Entzug ihrer ökonomischen Lebensgrundlage ins Haus und sie werden mit dem je nach Bedarf dosierten, teilweisen bis kompletten Ausschluss vom Weltgeschäft zur Anpassung an die vitalen und Sicherheitsinteressen Amerikas erpresst.

Dieser Ausschluss erfolgt in aller sachlich gebotenen Grundsätzlichkeit und ist mit Erpressungsmanövern, wie sie zwischen Staaten üblich sind, nicht zu verwechseln. Die Macht, die hinter dem für das weltweite kapitalistische Geschäft maßgeblichen Regelwerk steht, macht mit allergrößter Selbstverständlichkeit nicht nur von ihrer Definitionshoheit in Bezug auf die Subjekte Gebrauch, die aus ihrer Geschäftsordnung ausgegrenzt gehören. Sie geht mit derselben Selbstverständlichkeit davon aus, dass ihr Beschluss, über Kuba, Sudan, Iran und andere staatlichen Subjekte Sanktionen zu verhängen, auch für den Rest der Staatenwelt bindende Wirkung hat, der sich in ihrer Ordnung tummelt. Gegenüber den als Outlaws ihrer kapitalistischen Welt-Geschäftsordnung identifizierten Staaten und gegenüber allen anderen machen die USA derart geltend, dass sie nicht eine Macht wie alle anderen sind, die sich an den Kodex vereinbarter Rechtsregeln und approbierter Geschäftssitten halten: Sie stehen über der für alle anderen verbindlichen Geschäftsordnung – und das ist nicht deren Widerrufung, sondern eine an die Adresse der privaten Geschäftswelt wie ihrer staatlichen Freunde und Partner im imperialistischen Weltgeschäft gerichtete Manifestation der Ausnahmestellung, die ihnen als Schöpfer und Garant dieser Ordnung von selbst zukommt.

Das Urteil gegen BNP Paribas ist in einer Welt, in der Staaten die höchsten rechtssetzenden Instanzen sind und sich im Normalfall als solche auch wechselseitig respektieren, eine Anmaßung – aber eben keine, auf die ein amerikanischer Justizminister bloß in einem Anfall von Selbstüberschätzung verfiele. Der Mann weiß selbstverständlich, dass die Durchsetzung eines von den USA verhängten Sanktionsregimes ausschließlich auf dem für US-Bürger verbindlichen Rechtsweg erfolgt, daher allein in Amerika ansässigen Unternehmen wie Privatpersonen Geschäftsbeziehungen zu den betreffenden Staaten verboten sind. Wenn er als oberster Hüter amerikanischen Rechts sich einfach über den von der beklagten Bank im Verfahren geltend gemachten Umstand hinwegsetzt, dass sie bei der Abwicklung der inkriminierten Sudan-Geschäfte in der Schweiz und sonst wo in Europa gegen keine einzige Vorschrift des für sie einschlägigen europäischen Rechts verstoßen habe; wenn er darauf verweist, dass diese Bank eben auch in den USA Geschäfte betrieben habe und nach seiner maßgeblichen Rechtsauslegung allein dieser Umstand hinreicht, sie in all ihrer Geschäftsfähigkeit zum Objekt amerikanischer Rechtsaufsicht zu erklären – dann unterstreicht er die Reichweite der Ausnahmestellung, die sich die USA gegenüber dem Rest der Welt herausnehmen. Die Garantiemacht des weltweiten kapitalistischen Geschäftsverkehrs nimmt ihre exklusive Kompetenz zur Zulassung zu diesem eben nicht nur zur Ausgrenzung einer Handvoll erlesener Schurkenstaaten wahr, sondern kümmert sich auch um ihren praktischen Vollzug. Sie sorgt für die Verbindlichkeit ihres Aufsichtsregimes auch gegenüber privaten Geschäftemachern, auch wenn die sich außerhalb des amerikanischen Hoheitsgebiets und Rechtsbereichs redlich um die Vermehrung ihres Vermögens kümmern – und auch das ist kein Rückruf der weltweiten Freiheit, die Amerika den Eigentümern von Geldvermögen beim Gebrauch der Welt als Quelle ihrer Bereicherung eröffnet hat: Von der Instanz, die das kapitalistische Weltgeschäft garantiert, werden die in ihm privat wirtschaftenden Subjekte an die Macht erinnert, die hinter den vitalen Interessen Amerikas auch noch steht. Die USA verfügen nicht nur über ein Militärpotential, das allen Konkurrenten hoffnungslos überlegen ist – ihr ökonomischer Ausnahmestatus im kapitalistischen Weltgeschäft verschafft ihnen alle nötigen zivilen Mittel, ihr sicherheitspolitisches Aufsichtsregime über die Welt zur verbindlichen Maxime auch des freiheitlich-privaten Geschäftsverkehrs zu erklären.

II. ‚Dollarimperialismus‘ – die Währung als Waffe zur Durchsetzung des Rechts ihres Emittenten

Erste sachdienliche Hinweise auf die imperialistischen Grundlagen, die dem amerikanischem Recht seinen weltweiten Geltungsanspruch verschaffen, sind den Stichworten zu entnehmen, die im Umfeld des Verfahrens gegen BNP Paribas öffentlich die Runde machen. Da ist die Rede von der Größe, wahlweise auch Tiefe des US-Finanzmarkts, und gemeint ist von den Fachleuten damit, dass Banken, wollen sie als ‚global player‘ mitmischen im internationalen Finanzgeschäft, an dessen Zentrum einfach nicht vorbeikommen: Präsenz am Hauptplatz des Weltgeschäfts mit Kredit ist, hört man, allererste Erfolgsbedingung für ein Finanzunternehmen, das international etwas hermachen, mit eigenen Kreditgeschäften und Investments erfolgreich sein und sich den Kredit zur eigenen Refinanzierung wie zur Finanzierung ihrer anderweitigen Geschäfte günstig beschaffen will. Die Stichworte selbst verraten freilich die Sache nicht, die mit der Dominanz des amerikanischen Kapitalmarkts und der Wall Street als Zentrum der Welt-Finanzmärkte angesprochen wird.

Das kapitalistische Weltgeschäft und das globalisierte Geschäft des Finanzkapitals, dessen eindrucksvolle Dimensionen man heute bestaunen darf, geht zurück auf die Bereitstellung des Dollar als weltweit fungierendes Geschäftsmittel privater Bereicherung, die der weit vorausblickende US-Präsident Reagan verfügt hat. Die von ihm auf dem Weg gebrachte Liberalisierung des Dollarhandels, die Befreiung auswärtiger Dollarbesitzer von amerikanischen Aufsichtsregeln über Banken- und sonstige Finanzgeschäfte, die den Gebrauch dieses Geldes betreffen, stellt der internationalen Geschäftswelt die US-Währung in beliebiger Menge für beliebige Geschäfte zur Verfügung. Die Deregulierung des einheimischen Bankensystems bringt das Geschäft mit Krediten und mit den Schulden des Staates erst so richtig in Schwung, und beides zusammen etabliert die Währung der USA als Welt-Währung, als Kreditgeld, dessen Wert durch den ausgiebigen praktischen Gebrauch beglaubigt wird, den Kapitalisten wie Staaten aller Welt von ihm machen. Der US-Dollar fungiert als Zahlungsmittel für grenzübergreifende Geschäfte jedweder Art, ist das Geld, in dem Geschäftsleute Kredite vergeben und ihrerseits Schulden machen, mit dem sie in Firmen investieren oder sich bei Banken Investments der anderen Art verschaffen. Er bilanziert nicht nur den Reichtum, den private Geschäftsleute mehren, sondern garantiert auch das Geld der in den freien Welthandel eingestiegenen staatlichen Subjekte. Die zählen amerikanische Schuldpapiere zu ihren sichersten Sicherheiten ihrer Reserven, besorgen sich selbige über den Rücktransfer verdienter Dollar ins Mutterland und tragen so maßgeblich mit dafür Sorge, dass noch so große Defizite im amerikanischen Haushalt das globalisierte Grundvertrauen in die Potenz der führenden Weltwirtschaftsmacht und die ihres Geldes nie ernsthaft beschädigen. Im Interbankenhandel mit den Währungen der Welt, dem gewichtigsten Posten des internationalen Finanzgeschäfts, laufen mindestens zwei Drittel aller Transaktionen über die US-Währung, so dass außerhalb Europas so gut wie jedes Geschäft von einiger Bedeutung ein Unterfall eines wie auch immer finanzkapitalistisch ‚strukturierten‘ Dollar-Geschäfts ist – und das Schöne an diesen wie allen anderen geschäftlichen Transaktionen ist: Insoweit sie in und mit dem Geld der USA stattfinden, verlieren sie ihren Konnex mit der politischen Garantiemacht dieses Geldes auch dann nicht, wenn sie unmittelbar gar nichts zu schaffen haben mit dem in ihrem Hoheitsbereich ansässigen geschäftlichen Treiben. Sie finden statt in dem Kreditgeld, das die US-Notenbank emittiert und über ihre Geschäftsbanken als Stoff kapitalistischer Bereicherung in Verkehr bringt, und unter – wie im einzelnen auch immer gearteter – Inanspruchnahme des weltgrößten Finanzplatzes, der amerikanischen Rechtsaufsicht unterliegt.

So entfesselt die Freisetzung des Dollar von jeder direkten Aufsicht durch die einschlägigen US-Behörden überhaupt erst den freien kapitalistischen Weltmarkt mit allen seinen Unterabteilungen und den Geschäften des Finanzkapitals an seiner Spitze – und weil das Weltgeschäft in seiner überwiegenden Masse in und mit Dollar abgewickelt wird, ist und bleibt es in all seiner Freiheit in letzter Instanz immer der Macht subsumiert, die ihm sein Geschäftsmittel spendiert. So gut wie alle Finanztransaktionen – mit Ausnahme allenfalls derer innerhalb des Euro-Raumes – gehen in irgendeinem Transaktionsstadium über den Dollar, und alle auf Dollar lautenden Transaktionen fallen irgendwie unter amerikanische Jurisdiktion, da bei ihrer Abwicklung in irgendeinem Stadium auf jeden Fall eine in den USA tätige Bank beteiligt ist. Das ist die Sache, die in dem Bild von der Tiefe des US-Finanzmarkts steckt, die substantielle Grundlage der exterritorialen Reichweite des amerikanischen Rechts und auch der Freiheit, mit der dessen oberster Hüter sich am Fall BNP Paribas zur Entscheidungsinstanz über die Zulassungsfragen für die Teilnahme am Weltgeschäft aufschwingt. Europas Experten für Internationales Privatrecht mögen irritiert sein: Mit den Mitteln, über die Amerika gebietet, setzt es auch Recht, und das machen die Reaktionen der Betroffenen auf ihre Weise auch deutlich.

III. Zerknirschte Eingeständnisse der Lage im imperialistischen Kräfteverhältnis

Der Rechtsbruch der französischen Bank wird von Amerikas Behörden demonstrativ gnadenlos sanktioniert. Die Höhe des Strafmaßes allein schon führt aller Welt eindrucksvoll vor Augen, wie ernst es Amerika mit der Durchsetzung seiner Aufsichtsmacht über das private Weltgeschäft und dessen praktischer Verpflichtung auf die Wahrung seiner vitalen Interessen ist – und über welche wirksamen Zwangsmittel die Macht verfügt, für Respekt vor ihrem Willen zu sorgen. Vom kompletten Entzug der Banklizenz für die USA ist der Justizminister bereit abzusehen – unter der Bedingung freilich, dass sich die Geschäftsführung von BNP Paribas schuldig bekennt, bei ihren Transaktionen im Genfer Büro US-Recht gebrochen zu haben. Nach dem für sie maßgeblichen europäischen Recht hat sich die Bank zwar nichts zuschulden kommen lassen, dennoch willigt sie ein. Das Anderthalbfache ihres letztjährigen Gewinns ist ihr als Preis wert, gewichtiger Teilnehmer im Weltgeschäft mit Kredit bleiben zu können – wie im ‚Handelsblatt‘ ein Experte vermerkt, wäre auch schon ein nur zeitweiliger Verlust der Lizenz für den Handel mit US-Dollar damit gleichbedeutend, dass aus einer globalen eine lokale Bank würde.

Die Bank beglaubigt mit ihrer Unterwerfung unter das Urteil der US-Justiz, dass das praktisch gültige Recht für ihre weltweiten Geldgeschäfte amerikanischen Ursprungs ist, für jeden in Europa residierenden ‚global player‘ mithin gilt, dass der Lizenzgeber und die letztlich verbindliche Garantiemacht seiner Aktivitäten nicht in Berlin, Paris oder Brüssel, sondern in Washington sitzt. Dieser Bescheid ergeht somit nicht nur an die Adresse der privaten Akteure des internationalen Geschäftslebens, sondern auch – und damit schließt sich der Kreis zum eingangs Bemerkten – an die staatlichen Hüter der Standorte, die vom kapitalistischen Erfolg ihrer Großunternehmen leben. Ohne von ihnen überhaupt Notiz zu nehmen, blamieren die USA mit ihrem Geschäftsverbot für Mitmacher beim Unterlaufen ihres Sanktionsregimes zugleich die Souveränität der Mächte, die ihrerseits als Garantiemacht hinter den von den USA im Bedarfsfall beschuldigten Unternehmen stehen. Die sind und bleiben zwar die herrschaftlichen Subjekte, denen die Definitionshoheit über das Recht zukommt, unter dessen Schutz Banken und andere Unternehmen ihres Standorts wirtschaften – aber ihre Souveränität zusammen mit ihrem Recht zählen nichts, wenn die USA die Geschäftstätigkeit ihrer Protegés inkriminieren. Im vorliegenden Fall ist es Frankreich, die zweitgrößte Wirtschaftsmacht des Euro-Raums, das praktisch über den hierarchischen Abstand zwischen den Finanzmächten informiert wird, der sich im Zuge der Dollarisierung des Weltgeschäfts mit Kredit gleichsam naturwüchsig eingestellt hat: Der größte Profiteur an diesem Geschäft setzt für die Konkurrenz der Staaten um ihre Finanzmacht auch die Bedingungen, die alle anderen zu respektieren haben. Zusammen mit Frankreich als Patron der verurteilten Bank dürfen sich so auch die übrigen maßgeblichen Mächte Europas als Adressaten dieser Klarstellung verstehen, denn die beinhaltet ja nichts anderes als den aktuellen Zustandsbericht darüber, wie weit sie es in der Konkurrenz um das Geld der Welt mit ihrem ‚Euro‘ bislang nur gebracht haben.

Entsprechend verbittert ist die Reaktion in der Heimatnation des Finanzunternehmens BNP Paribas. Schon im Vorfeld des Prozesses hat man sich dort höchstoffiziell dafür verwendet, dass die amerikanische Justiz doch bitte respektieren möchte, dass es außerhalb ihres Hoheitsbereichs auch noch andere Souveräne gibt, die Recht sprechen: Alle Erklärungen der französischen Regierung, dass die Großbank sich nach der für sie geltenden europäischen Rechtslage bei der Abwicklung ihrer Geschäfte einwandfrei verhalten habe, verhallen in Washington demonstrativ ungehört. Dann bittet der Präsident der Nation seinen Kollegen in Washington schriftlich um Mäßigung beim Vorgehen der US-Justiz gegen BNP Paribas – und der antwortet nicht minder höflich mit dem Verweis auf die Unabhängigkeit der Justiz, die in Amerika ebenso gelte wie doch hoffentlich auch in Frankreich. Der französische Finanzminister versucht es mit einem Appell an das in Amerika hochgeschätzte Gebot der Fairness bei der Konkurrenz ums Eigentum und plädiert dafür, mit unangemessenen Strafen nicht die Zukunft der größten Bank der zweitgrößten Volkswirtschaft der Euro-Zone aufs Spiel zu setzen (zit. nach: Die Welt, 5.6.) – gleichfalls vergebens. Man sieht sich in Frankreich also praktisch konfrontiert mit der subalternen Stellung, die man im Weltfinanzgeschäft innehat – und zieht die Konsequenzen: Man zollt den USA grundsätzlich den Respekt, den die vor sich und ihrem Recht von anderen Souveränen verlangen, schreibt Gnadengesuche an die US-Justiz und stellt dann noch höchstoffiziell und ganz ausdrücklich nicht in Frage, dass sich die US-Justiz zuständig sehe, obwohl die Geschäfte außerhalb der USA abgewickelt wurden (ebd.).

So einfach abfinden mit dieser Degradierung kann und will man sich in Frankreich freilich nicht. Die Suprematie des Dollar im kapitalistischen Weltgeschäft, aus der die USA ihre Autorität zur Bevormundung der restlichen Staatenwelt herleiten, ist zwar ein Faktum, um dessen Anerkennung man schlechterdings nicht herumkommt – aber das heißt selbstverständlich nicht, dass man es deswegen auch hinnimmt: Frankreichs Finanzminister rügte die derzeitige Dominanz der US-Währung. Im internationalen Handel habe dies eine Reihe von Konsequenzen, ‚darunter die Exterritorialität der amerikanischen Normen‘ (onvista/Reuters, 9.7.). Damit ist der Sachverhalt benannt, unter dem seine Nation leidet, und der Minister weiß natürlich auch den Weg zur Linderung des Leids. Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Fall BNP Paribas gibt er sich davon überzeugt, dass sich die Euro-Zone über die Rolle Gedanken machen muss, die wir unserer gemeinsamen Währung zuweisen – und dabei die stärkere Nutzung des Euro als internationale Währung fördern muss (ebd.). Er hält es für nachgerade sinn- und zweckwidrig, wenn die in Euro wirtschaftenden und rechnenden Nationen Flugzeuge bauen, die sie sich wechselseitig dann in Dollar verkaufen – und dann erlaubt er sich bei all seinen Plädoyers, mit Hilfe des Euro endlich diese unerträgliche Dollar-Dominanz zu brechen, in einem Interview mit der ‚Financial Times‘ noch einen kleinen Scherz: Dies sei, bemerkt er dort, kein Kampf gegen den US-Imperialismus.

Mit diesem Dementi bringt er exakt die Ebene zur Sprache, auf der der Fall BNP Paribas angesiedelt und auf der auch der Korrekturbedarf anzusiedeln ist, den er im Namen Frankreichs stellvertretend für die Euro-Zone anmeldet. Zu kämpfen hat Europa gegen die weltweite Sonderrolle der amerikanischen Währung nicht mit wirklichen Waffen, sondern ganz zivil, mit der eigenen Währung als Waffe. Die weltweite Durchsetzung des Euro als Alternative zum Dollar soll vorangetrieben werden, dafür hat das europäische Bündnis gut zu sein. Nicht bloß um mehr Geschäfte in und mit dem Euro hat es Europas Mächten zu gehen, sondern darum, die Sonderstellung der amerikanischen Währung als Machtinstrument der USA zu relativieren und sich auf diesem Weg die imperialistische Handlungsfreiheit zu verschaffen, in der man sich durch die Selbstherrlichkeit der Führungsmacht arg beschnitten sieht: Euro-Imperialismus heißt für Frankreich die Antwort auf den Imperialismus, den die USA mit ihrem Dollar-Regime betreiben.

Freilich ist diese programmatische Erklärung des französischen Finanzministers erst einmal auch nur dies, nur die Kundgabe eines Programms, das man sich vorgenommen hat. Der politische Wille, sich endlich der Suprematie des Dollar und der Selbstherrlichkeit der hinter seinem Regime stehenden Macht zu entledigen, ist dem unschwer zu entnehmen – aber eben schon auch, womit die Euro-Staaten sich anlegen, wenn sie den Euro als weltweite Alternative zur Währung Amerikas etablieren wollen: Um nichts Geringeres geht es bei diesem Projekt, als den USA die Hoheit über die Geschäfte der Welt zu entwinden, und da hat man schon eine sehr große Aufgabe vor sich.

In Deutschland, der Führungsmacht dieser Euro-Zone, die nach Auffassung der französischen Polemiker gegen das Dollar-Regime endlich entscheidend voranzukommen hat in der Konkurrenz der Weltgelder, gibt man sich zurückhaltend. Zeitungen wollen wissen, dass die französische Staatsführung bei Merkel nicht hat landen können mit ihrem Ansinnen, gemeinsam Front zu machen gegen die Respektlosigkeit, die Amerika ja nicht nur Frankreich gegenüber an den Tag legt. Sicher gibt es auch hierzulande Bedenken über die Geschäftsschädigung, die Amerika seinen europäischen Partnern zufügt und weiter in Aussicht stellt, schließlich stehen ja auch deutsche Banken auf der Abschussliste des US-Justizministers. Aber sie werden nicht besonders laut. Offiziell hält man sich an die äußerst weise politische Direktive, eine Konfrontation möglichst zu vermeiden, wenn nach Lage der Dinge sowieso keine Aussicht besteht, sie erfolgreich für sich zu entscheiden.