Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Der Staat reagiert auf Würzburg, München, Ansbach
„Amok“ oder „Terror“?
Militante Klarstellungen zu einem gewaltigen Unterschied

Im Sommer kommt es in Bayern innerhalb weniger Tage zu drei blutigen Attacken mit insgesamt fast einem Dutzend Toten und zahlreichen Verletzten. Bei jeder dieser Gewalttaten haben die zuständigen Sicherheitsbehörden und genauso die Vertreter der Öffentlichkeit vor allem eine Frage: Handelt es sich um die Tat eines Amokläufers oder um eine mit terroristischem Hintergrund?

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Der Staat reagiert auf Würzburg, München, Ansbach
„Amok“ oder „Terror“?
Militante Klarstellungen zu einem gewaltigen Unterschied

Im Sommer kommt es in Bayern innerhalb weniger Tage zu drei blutigen Attacken mit insgesamt fast einem Dutzend Toten und zahlreichen Verletzten. Bei jeder dieser Gewalttaten haben die zuständigen Sicherheitsbehörden und genauso die Vertreter der Öffentlichkeit vor allem eine Frage: Handelt es sich um die Tat eines Amokläufers oder um eine mit terroristischem Hintergrund? Allen ist nämlich klar, dass es einen kategorialen Unterschied zwischen „Amok“ und „Terror“ gibt. Gleichzeitig betonen alle, die diese Frage berufsmäßig und öffentlich wälzen, jedes Mal, dass jedes Opfer einer Gewalttat, egal aus welchem Motiv sie begangen werde, eines zu viel sei, also auch die Hinterbliebenen alle Anteilnahme getrennt davon verdienen, ob ihre Angehörigen nun einem Terroranschlag oder einem Amoklauf zum Opfer gefallen sind. Wenn aber das Menschlich-Moralische ausdrücklich nicht von dieser Unterscheidung berührt sein soll – für wen und inwiefern spielt sie dann eine so große Rolle? Die Antwort liefern zunächst die bayerischen Sicherheitsbehörden insbesondere im Fall des Münchner Amoklaufs ganz praktisch und in der Folge aller drei Zwischenfälle die zuständigen Politiker auf ihre Weise.

1.

In dem Moment, als die operativen und politischen Leiter der zuständigen staatlichen Stellen nicht mehr ausschließen wollten, dass es sich bei der Schießerei am Münchner Olympia-Einkaufszentrum um einen terroristischen Anschlag handelt, rufen sie eine Terrorlage aus. In der Folge legen sie das zivile Leben in kürzester Zeit ziemlich komplett lahm und lassen ihre bewaffneten Beamten die Kontrolle über Teile der Stadt und über deren gesamten öffentlichen Verkehr übernehmen; stundenlang kreisen Hubschrauber über dem Stadtgebiet, Grenzübergänge zu Österreich und Tschechien werden geschlossen, Zusatzkräfte aus anderen Teilen des Bundesgebietes zusammengezogen; wie kurze Zeit später bekannt wird, werden Feldjägereinheiten der Bundeswehr angefragt und zur Verfügung gestellt. Polizeitaktisch zielt das alles darauf ab, die vermuteten Täter keinen Weg aus der Stadt und keinen Unterschlupf in der Stadt finden zu lassen, sie aufzuspüren und unschädlich zu machen.

Was da praktisch wird, ist aber nicht einfach effiziente Polizeitaktik, sondern das ist der auf diese Weise verfolgte Standpunkt einer Staatsgewalt, die sich angegriffen sieht. Das ist der Unterschied zu den Gewalt- und anderen Straftaten bis hin zu Mord und Totschlag, die im Zuge des zivilen bürgerlichen Lebens begangen werden; bei denen spielt sich der Staat stets als Schutzherr von Leib und Leben seiner Bürger auf, verfolgt die Taten als Angriff auf sein Recht und bestraft die Täter. Im Falle von Terror stellt sich das Verhältnis von geschützten Bürgern und Schutzherr umgekehrt dar: Bei Terroranschlägen weiß der Staat die Attacken auf seine Bürger als Angriff auf sich. Da lassen nicht Bürger in ihren Gegensätzen zueinander die Rücksicht darauf fahren, dass er ihren Gegensätzen bestimmte Verfahrensweisen ge-, also gewisse andere strengstens verbietet, sondern da geht es gegen ihn, und zwar genau in seiner Eigenschaft als das politische Subjekt, das per monopolisierte Gewalt die Verhältnisse im Lande bestimmt. In den Tätern entdeckt der Staat folgerichtig seine Feinde, die nicht sein Recht übertreten, sondern ihm sein Gewaltmonopol bestreiten.

Entsprechend schlägt er zurück. Wo er in seinen Bürgern sich angegriffen, seine gewaltsam abgesicherte politische Hoheit über Territorium und Volk auch nur einen Augenblick lang als bewusst gewähltes Ziel attackiert sieht, gilt es für den Staat, die Grundlage seiner Existenz zu verteidigen: die Intaktheit seiner monopolisierten Gewalt. Den Beweis seiner zwar angegriffenen, aber nicht beschädigten absolut überlegenen Gewalt führt er – wie auch sonst –, indem er diese Gewalt einsetzt. Er praktiziert seine Überlegenheit, und dabei lässt er sich nicht von den Terroristen vorgeben, wie weit er in seinem Zurückschlagen geht, sondern einzig davon, was er als das Maß an Gewalt definiert, das er sich schuldig ist. Dafür und so ergreift er die Kontrolle über das zivile Leben, das darüber erst einmal zum Erliegen kommt; dafür und so sorgt er dafür, dass der Angriff auf ihn sich praktisch als verbrecherischer Wahn entlarvt, der keine Chance hat. Dass das gewisse Übergänge zur an Krieg gemahnenden Aufhebung der ansonsten sorgsam gewahrten Scheidung zwischen zivilem Innern und der nur jenseits der Grenzen praktizierten militärischen Gewalt einschließt – vom Einsatz der Bundeswehr im Innern bis zur Verfolgung der Täter oder ihrer Hintermänner im Ausland –, liegt daran, dass hier in der gebotenen Asymmetrie dem Prinzip nach schon der Standpunkt einer kriegführenden Macht vorliegt, die gegen ihre Feinde vorgeht.

2.

Weil Deutschland aber nicht nur ein intaktes und beeindruckend effektiv funktionierendes staatliches Gewaltmonopol hat, sondern auch eine Demokratie ist, werden die verschreckten Bürger gleich mit mehreren disparaten, sich freilich ergänzenden Auskünften darüber versorgt, wie sie sich das Verhältnis zwischen dem Schutz, den sie vom Staat für ihr Leib und Leben erwarten, und dessen Standpunkt absolut überlegener Antiterror-Kriegsführung denken dürfen: wie nämlich der Staat dieses Verhältnis definiert.

Der Bundesinnenminister kündigt an, alles zu tun, was im Kampf gegen den Terror für einen Staat vom Kaliber Deutschlands zu tun ist – und betont zugleich, dass es nicht möglich sein wird, alle terroristischen Anschläge mit absoluter Sicherheit zu verhindern. So baut er künftigen Vorwürfen vor, an seinen eigenen Maßstäben gescheitert zu sein. Bemerkenswert sind diese Maßstäbe allerdings schon, wenn er die jetzigen und die zukünftigen Antiterror-Potenzen nur noch an der Durchsetzung absoluter Sicherheit misst. Deutlich wird daran nämlich, dass hier ein Staatsmann ein bisschen kriegsmäßig denkt: Er setzt sich ausdrücklich ab von der Erwartung, dass der staatliche Antiterror-Kampf sein letztes Maß und Ziel im vollständigen Schutz seiner Bürger davor hat, von Terroristen als die ‚weichen Ziele‘ der Nation angegriffen zu werden, an deren polizeiliche oder militärische ‚harte Ziele‘ die Terroristen nicht herankommen. Und dies: die Aussage, dass nicht alle zivilen Opfer trotz aller antiterroristischen Bemühungen der Staatsgewalt werden verhindert werden können, ist nur die wenig verdruckste Umkehrung der Aussage, die darin ja auch enthalten ist: Zum innerhalb und außerhalb der nationalen Grenzen schon seit geraumer Zeit geführten und in Zukunft verstärkt zu führenden Kampf des Staates gegen die Terroristen werden Opfer genauso gehören wie zu jedem anderen Krieg.

Scheinbar entgegengesetzt der Standpunkt, den sich der bayerische Ministerpräsident zu eigen macht, wenn er nach eigener Aussage überhaupt nicht akzeptieren [kann] in dieser Debatte, ... dass Politik letzte Sicherheit nicht versprechen kann. Das ist ja sozusagen eine Aufforderung zur Untätigkeit.

Einmal abgesehen davon, dass in Bezug auf die notwendigen praktischen Maßnahmen de Maizière und Seehofer schnell einig werden, präsentiert Seehofer mit seiner empörten Zurückweisung der Sache nach nur die komplementäre Seite des identischen Standpunkts. Wo de Maizière die menschlichen Opfer vom Staat trennt, der nicht gleich mit jedem toten Bürger untergeht und vor allem sich – auch über Opfer hinweg – zu behaupten hat, identifiziert Seehofer die menschliche Basis mit dem Staat, der ihr verpflichtet ist, jedes Opfer zu vermeiden – also seine absolute Unangreifbarkeit als Volksauftrag noch viel unbedingter zu verfolgen hat, als de Maizière es verspricht. Weil Seehofer zufolge die Bevölkerung ... mit Recht [erwartet], dass wir mutig dieser Herausforderung die Stirn bieten, hat der Staat dieser Herausforderung entsprechend mit absoluter Kompromisslosigkeit zu begegnen, alles andere wäre geradezu Kapitulation. Und weil Kapitulation nicht in Frage kommt, muss der Staat alles tun, um Angriffe nicht nur zurückzuschlagen, sondern zu verhindern. Der antiterroristische Gewaltbedarf ist entsprechend grenzenlos: Wir haben leistungsfähige Sicherheitsapparate, aber man ist gerade im Bereich der Sicherheit nie auf dem Stand, dass wir sagen können, das reicht jetzt für alle Zukunft. Seehofer redet nicht über die wirkliche Verhinderung terroristischer Angriffe mit Toten und Verletzten unter der Zivilbevölkerung; an den zivilen Opfern, die es keinesfalls geben dürfe, drückt er den staatlichen Anspruch aus, dass ein terroristischer Staatsfeind auch nicht die kleinste Chance haben darf.

3.

Dass die beiden komplementären Positionen überhaupt so polemisch gegeneinander auftreten, entsprechend wahrgenommen und kommentiert werden, verdankt sich denn auch nicht ihrem Gehalt, sondern der anderen Seite des demokratischen Charakters unseres Gemeinwesens und seiner staatlichen Gewalt. Zur Demokratie gehört nämlich nicht nur, dass die Bürger von ihren Staatsmännern und -frauen offen mit den Drangsalen und Herausforderungen vertraut gemacht werden, vor denen sich der Staat sieht, auch und gerade wenn sie die gewaltmäßige Grundlage der staatlichen Herrschaft betreffen. Demokratie heißt eben auch, dass alle öffentlichen Angelegenheiten immer zugleich das Material des Parteienstreits um die demokratisch zu besetzenden Ämter im Lande sind. Gerade wenn die staatliche Macht sich selber angegriffen sieht, dies öffentlich als ‚Lage‘ deklariert und den entschlossenen Einsatz aller verfügbaren und geeigneten Mittel in dieser Auseinandersetzung ankündigt, dann wird das zum vorzüglichen Gegenstand der Auseinandersetzung um die Macht im Lande; wie könnte ein Politiker auch glaubwürdiger seine Befähigung zum Regiment über die Geschicke der Nation beweisen als durch die Entschlossenheit beim Einsatz der Gewaltmittel, die dieses Regiment überhaupt erst so unwidersprechlich machen? Also beschließen bayerische Landesregierung und Bundesregierung ihre sich ergänzenden antiterroristischen ‚Maßnahmenpakete‘ und liefern sich daneben einen Streit um die ihnen jeweils genehme öffentliche Interpretation, der – dafür sorgt der Bayer nach Kräften – so rasant wie vorhersagbar zum Streit um Merkels Flüchtlingspolitik wird.

Axt-, Sprengstoff- und sonstige Attentate mit Toten und Verletzten samt der Aussicht, dass das ab jetzt auch in Deutschland irgendwie zum Leben dazugehören und vom Staat mit einem auf endlos gestellten Kampf gegen den Terror begleitet werden wird, zur Gelegenheit und Produktivkraft für den Machtkampf zu machen, der in der deutschen wie in jeder guten Demokratie nun einmal immer läuft: Das westliche Abendland ist seinen terroristischen Gegnern einfach in jeder Hinsicht haushoch überlegen.