Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Die Debatte um ein Zuwanderungs(begrenzungs)gesetz:
Imperialistische Sorgen mit der Globalisierung

Es mag ja sein, dass eine Zuwanderung ausländischer Lohnarbeiter in „unseren Arbeitsmarkt“ und „unsere Sozialsysteme“ bisweilen nützlich ist – zum Beispiel „zum Ausgleich“ der ungünstigen „demographischen Entwicklung“ des deutschen Volkes. Es ist aber auch immer eine höchst problematische Zuwanderung in damit verbundene Ansprüche auf Leistungen aus den Sozialkassen.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Die Debatte um ein Zuwanderungs(begrenzungs)gesetz:
Imperialistische Sorgen mit der Globalisierung

Auch eine potente Wirtschaftsmacht hat so ihre Probleme – nämlich solche, die sie sich ausgerechnet durch ihre Erfolge selbst einhandelt. Von einer derartigen Problemlage, die der „globalisierte Wettbewerb“ mit sich bringt, und deren demokratisch-parlamentarischer Bewältigung handelt das neue Zuwanderungsgesetz.

1. Da überziehen die führenden Nationen alle Länder und Völker mit den Segnungen der freien Marktwirtschaft, und was machen die mit ihren Freiheiten? Sie betätigen sie auf lauter Weisen, die nun wirklich nicht im Sinne des Erfinders sind:

Da exportiert man hochseetüchtige Boote made in Germany in alle Welt – und findige Neger laden sie voll mit Flüchtlingen, um sie Gewinn bringend nach Europa zu verschiffen. Deutsche Reiseveranstalter machen gute Geschäfte, indem sie Touristen an die Strände Afrikas und Asiens verfrachten, verhelfen so Hungerleidern vor Ort zu armseligen Verdienstmöglichkeiten, und dann verwenden die ihre mühsam erworbenen Kröten, um sich in der Hoffnung auf ein besseres Leben in die Herkunftsländer der vergleichsweise so reichen ausländischen Urlauber aufzumachen. Die Eliten Saudi-Arabiens verwenden ihre Einkünfte aus dem Öl, das sie uns selbstverständlich garantiert und billig verkaufen müssen, zum Unterhalt von Koranschulen mitten im christlichen Abendland, in denen sie ihren jungen Leuten den Hass auf die westliche Zivilisation predigen. Natürlich ist es zu begrüßen, dass die indische Regierung hochmoderne Zentren der Informationstechnologie finanziert, wo sich unsere Wirtschaft billiger Software-Spezialisten bedienen kann. Auch, dass „High-Tech-Inder“ von Kapitalisten in Deutschland eingekauft werden können. Was aber, wenn sie Frau und Kinder nachziehen lassen und sich mit ihren seltsamen Sitten in den Heimatländern von Siemens und IBM breit machen wollen? Es mag ja sein, dass eine Zuwanderung ausländischer Lohnarbeiter in „unseren Arbeitsmarkt“ und „unsere Sozialsysteme“ bisweilen nützlich ist – zum Beispiel „zum Ausgleich“ der ungünstigen „demographischen Entwicklung“ des deutschen Volkes. Es ist aber auch immer eine höchst problematische Zuwanderung in damit verbundene Ansprüche auf Leistungen aus den Sozialkassen.

Probleme über Probleme. Sie sind so zahlreich und komplex, wie die Geschäftstätigkeit multinationaler Unternehmen umfang- und einfallsreich ist. Zu schaffen machen den imperialistischen Staaten da nämlich haufenweise Risiken und Nebenwirkungen ihres durchschlagenden weltweiten Erfolgs:

Die weltwirtschaftlich maßgeblichen Nationen haben ihren Geschäftsleuten die Welt „geöffnet“, indem sie die allgemeine Freiheit des Waren-, Kapital- und Personenverkehrs als Prinzip weltweit verbindlich gemacht haben. Bis in die hinterletzten Erdenwinkel haben sie damit Lebens- und Produktionsbedingungen der Bevölkerung den Profitkalkulationen ihrer Unternehmer unterworfen und zu Mitteln ihres nationalen Wachstums gemacht – oder auch als unbrauchbar befunden, mit der Folge, dass dann wegen des Nichtstattfindens von Geschäften die Leute verkommen und verhungern, die Natur verödet und die Staatsmacht „zerfällt“. Zugleich unternehmen die kapitalistisch erfolgreichen Nationen alles, um den eigenen Standort für Geldbesitzer aus aller Welt attraktiv zu machen: Herzlich eingeladen, ihr Geld nach Deutschland zu tragen, sind vermögende und kaufkräftige Bürger jedweder Nationalität. Hier, am deutschen Standort, sollen auswärtige Finanzkapitalisten Produktionsstätten errichten und Börsentitel kaufen; Touristen sollen ihre Zahlungsfähigkeit bei heimischen Hoteliers und Kaufleuten lassen und die Dienste ausländischer Arbeitskräfte – vom saisonalen polnischen Spargelstecher bis zum profitträchtigen japanischen Nobelpreisträger – sollen für das Bereicherungsinteresse hiesiger Unternehmer zur Verfügung stehen.

Sich an den anderen Nationen bereichern, das geht eben nicht, ohne seinerseits das eigene Land für die ökonomischen Berechnungen von deren Bürgern zu öffnen, und so handeln sich die Staaten mit der globalen Freizügigkeit das Problem ein, dass der freie Menschenverkehr auch von Leuten wahrgenommen wird, für die er nicht gedacht ist:

Gänzlich unwillkommen sind nämlich andererseits Arme und Flüchtlinge aller Art, deren materielle Not und deren Drang, in die Zentren des Weltgeschäfts zu gelangen, nicht weniger eine Leistung des globalen Kapitalismus ist. Die marktwirtschaftliche Eroberung des Globus zerstört die Existenzbedingungen von massenhaft Menschen der Dritten wie der ehedem sozialistisch regierten Welt. Für weitere Fluchtursachen wegen Krieg oder Bürgerkrieg sorgt die politische und militärische Ordnungstätigkeit der Weltmächte. Und diese Migrations- und Flüchtlingsströme bewegen sich nicht zufällig alle in Richtung der Länder der Ersten Welt. Denn auch das ist eine Errungenschaft des modernen Imperialismus: Durch heimgekehrte Billigarbeiter, dank Fernsehen und moderner Kommunikationsmittel und nicht zuletzt durch die Tätigkeit ausländischer Hilfsorganisationen erfahren selbst Dorfbewohner aus Zentralafrika, die bis vorgestern nichts von Europa wussten, wo – jedenfalls im Vergleich zum heimischen Elend – ein anständiges Leben möglich ist. Deswegen steht (Deutschland) unter starkem Zuwanderungsdruck und ist zu einem bevorzugten Ziel von Zuwanderern aus der ganzen Welt geworden (aus dem Gesetzesantrag der Union).

Für menschliche Mobilität dieser Art ist die Veranstaltung allerdings nicht vorgesehen. Und schon gar nicht will man es mit Leuten zu tun bekommen, die die vom Imperialismus hergestellten Zustände zum Anlass nehmen für einen terroristischen Kampf gegen die Länder des Westens.

Deswegen wollen die regierungsamtlichen Verfechter der Freizügigkeit das, was die Menschheit daraus macht, dass sie weltweit Material kapitalistischer Interessen geworden ist, genauestens unter Kontrolle haben. Alle Momente der Freizügigkeit, die dem Rest der Welt eine Chance eröffnen, Berechnungen anzustellen oder Aktivitäten zu ergreifen, die auf Kosten Deutschlands gehen, möchten sie ausschalten.

2. Das schafft natürlich jede Menge gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um die unliebsamen Folgen und Begleiterscheinungen von lauter erwünschten unternehmerischen Freiheiten zu verbieten. Unter anderem den nach einem Zuwanderungs- resp. Zuwanderungsbegrenzungsgesetz mit dem Ziel der Steuerung der Zuwanderung unter Berücksichtigung der nationalen Interessen und der nationalen Sicherheit (aus dem Gesetzesantrag der CDU/CSU-Fraktion). Das ist keine leichte Aufgabe, wie man an dem mehrjährigen Hin und Her der Beratungen sehen kann:

Bei der Ausländerpolitik handelt es sich von vornherein um eine Sonder-Rechtsabteilung, die den staatlichen Umgang mit Leuten festlegt, die zum Menschenmaterial eines anderen Souveräns gehören, der seine rechtliche Verfügungsmacht über seine Bürger geltend macht. Aufgrund der Tatsache, dass man keine hoheitliche Gewalt über sie hat, herrscht Ausländern gegenüber der Standpunkt, dass sie grundsätzlich nicht „hierher gehören“. Sie unterliegen deswegen von Haus aus dem Verdacht, störende bis potentiell feindselige Elemente im eigenen Volk zu sein, die die verlangte bedingungslose Treue zur eigenen Nation vermissen lassen. Von daher ist bei allen gesetzlichen Regelungen, die dafür sorgen sollen, dass die Leute der Nation dienen und nicht dies umgekehrt für ihre materiellen Bedürfnisse missbrauchen, im Falle von Untertanen fremder Staatsgewalten immer auch diesem generellen Ausgrenzungsgebot Rechnung zu tragen. Andererseits will man sich auch ihrer bedienen, und das kann man nun mal nicht, ohne ihnen eine gewisse Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis hier zuzubilligen. Mit der islamistischen Bedrohung, den vielen Feinden, die man sich geschaffen hat, wächst die Komplexität der Aufgabenstellung zusätzlich.

Aber natürlich meistert eine funktionierende Demokratie auch die unmöglichsten Widersprüche der von ihr propagierten Wirtschaftsweise. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist herausgefordert, das Unmögliche, so gut es geht, dennoch möglich zu machen und das Recht so zu gestalten, dass die beiden Seiten dieses aparten Dilemmas – der allgemeine unternehmerische Zugriff auf die globalen „Humanressourcen“ soll möglich sein, zugleich gebietet es das Interesse der Nation, ihn zu beschränken – bestmöglich zusammengehen. Wie das zu gehen hat bzw. geht, ermitteln die Parteien in ihrem Streit in Ausschüssen und Kommissionen. Entsprechende Anhörungen von Lobbyisten der Unternehmerverbände, der Gewerkschaften, Kirchen etc. teilen ihnen mit, welche konkurrierenden Gesichtspunkte da alle berücksichtigt werden wollen.

3. Regierung wie Opposition teilen die gesetzliche Zielsetzung, so zu sortieren zwischen erlaubter und illegaler Zuwanderung, dass dabei die für die Nation günstigste Kombination von wünschenswerter Benutzung einerseits und wünschenswertem Ausschluss von Ausländern andererseits zustande kommt. Allerdings betonen die Parteien die beiden von ihnen anerkannten, aber eben gegensätzlichen Interessen unterschiedlich:

Der grüne Teil der Regierungskoalition weist beharrlich darauf hin, dass der Anspruch Deutschlands, die imperialistischen Konkurrenten in Sachen nationales Kapitalwachstum zu schlagen, flexible, nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gesteuerte Zuwanderung von Arbeitskräften einfach erfordert: Man kann nicht ernsthaft glauben, dass eine schrumpfende Bevölkerung Zuwächse erwirtschaften kann. In den USA wird die Hälfte des Wachstums von Einwanderern erwirtschaftet (Bütikofer). Diese Realität müsse Deutschland endlich anerkennen und im eigenen Interesse einen längst fälligen Paradigmenwechsel gegenüber der bisherigen Abschottungspolitik in Gesetzesform gießen. Gleichzeitig weiß man bei den grünen Humanisten, dass die unerlässliche Bedingung einer liberalisierten und wohlwollenden Zulassung von Ausländern nur deren strenge Reglementierung sein kann: Wenn wir Zuwanderung ermöglichen wollen, müssen wir diese in einer vernünftigen Weise begrenzen. (Bütikofer) Die Menge Ausländer, die nach rot-grünem Geschmack der Auffüllung der deutschen Arbeitsmannschaft gut tun würde, ohne der deutschen „Identität“ zu schaden, ist für Bütikofer und Co. natürlich eine Gelegenheit, sich als die berufenen Vertreter eines „zeitgemäßen“ und „weltoffenen“ deutschen Selbstverständnisses zu präsentieren. Der Nationalismus, für den sie sich stark machen, verträgt sich mit Gewinn bringendem und gesetzestreuem Personal anderer Nationen und weiß fremde Kulturelemente durchaus als Bereicherung liberaler und weltläufiger deutscher Lebensart zu würdigen – freilich unter der Prämisse, dass die Einwanderer das genauso sehen und sich angemessen „integrieren“. Der Union werfen sie vor, sie verschließe sich den Realitäten und erweise sich mit ihrer Ausländer-bleib-mir-fern-Ideologie als eine zur Führung einer Weltwirtschaftsmacht ungeeignete Provinzpartei. Das Thema Zuwanderung sehe sie nur im Zusammenhang mit der Inneren Sicherheit und nehme die Notwendigkeiten der Terrorbekämpfung zum Vorwand um im Umgang mit Ausländern jede Verhältnismäßigkeit über Bord zu werfen (Bütikofer).

Umgekehrt, umgekehrt: Die Unionsparteien bestehen darauf, dass Deutschland in Sachen Zuwanderung und Ausländer zuallererst an nicht deutsch, gefährlich und deswegen Fernhalten zu denken hat: Zuwanderungspolitik muss vor allem der Aufnahmefähigkeit der deutschen Gesellschaft angemessen Rechnung tragen. (Beckstein) Und: Ein Zuwanderungsgesetz muss das Land sicherer machen. Im Namen des unbedingten Schutzes der „nationalen Identität“ vor „Überfremdung“ und unter Berufung auf die von ihnen mitverantwortete Armut von etlichen Millionen Deutschen fordern sie, für die Befriedigung der Bedürfnisse der Nation vorrangig die Ausschöpfung des einheimischen Erwerbspersonenpotentials zu betreiben. Ihrem politischen Kontrahenten kommen sie unermüdlich mit dem Vorwurf, Begrenzung nur als Ziel des Gesetzes anzugeben, während das Gesetz inhaltlich klar auf Erweiterung der Zuwanderung abzielt (Beckstein). Und das Asylrecht ist für sie von Haus aus faktisch identisch mit seiner missbräuchlichen Inanspruchnahme. Zugleich – erklären ein paar Zeilen später auch sie – kann Zuwanderung aber auch im nationalen Interesse liegen – aber eben wirklich nur unter der Vorraussetzung eines echten Arbeitsmarktbedürfnisses, zur Behebung aktueller Engpässe und grundsätzlich nur zeitlich befristet.

Auf Basis dieser etwas unterschiedlichen Gewichtung von Erfordernissen des staatlichen Materialismus und gebotener nationaler Ausgrenzung von Leuten ohne deutschen Pass lässt sich lange und trefflich streiten: Welches Auswahlverfahren soll man anwenden? Sollen Ausnahmen von der Nicht-Zulassung mit oder ohne konkretes Arbeitsplatzangebot und Bedarfsprüfung im Einzelfall gestattet werden? Wie viel muss ein Ausländer mindestens verdienen, um den „Nachweis“ seiner „Höchstqualifikation“ zu erbringen? Soll das Nachzugsalter der Kinder von 14 auf 12 oder besser auf 10 Jahre abgesenkt werden? Dürfen die Länder Härtefallkommissionen einrichten oder ist schon das zu viel Belohnung von Asylmissbrauch? Wie viel Integrationsleistung muss man fordern? Soll bzw. kann man den Ausländern die Kosten dafür aufhalsen, und wenn nicht, müssen dann Bund oder Länder zahlen? Und wie lässt sich das alles noch unter einen Hut bringen mit den Interessen der Staatssicherheit, die jeden Zugereisten aus der arabisch-islamischen Welt im Verdacht hat, seine Arbeit oder sein Studium hier als „Fassade“ zur Planung von Terrorakten zu benutzen?

Um „Fragen“ dieser Preisklasse wird dann einige Jahre kleinlichst gerechtet. Das öffentlichkeitswirksame Getue der Parteien, fundamentale nationale Werte stünden bei derlei Entscheidungen auf dem Spiel, steht in umgekehrtem Verhältnis zu ihren minimalen „sachlichen“ Differenzen. Etwas anderes ist von einer demokratischen Sach-Debatte aber auch nicht zu erwarten. Denn da ist noch jede vom Inhalt her unterschiedliche Position Mittel und Material der Parteien, sich dem Wähler gegenüber mit ihrer unverwechselbaren ‚Handschrift‘ in Szene zu setzen. Deswegen kommt es exakt dann zu einer Einigung der streitenden Parteien, wenn beide Seiten meinen, sich an und mit dem „Thema“ erschöpfend profiliert zu haben:

„Mit der erleichterten Zuwanderung von Höchstqualifizierten ist uns ein entscheidender Tabubruch gelungen“ (Bütikofer)
„Aus dem einstigen Multi-Kulti-Gesetz ist jetzt eine effektive Regelung zur Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung geworden.“ (Müller)

So viel Mühe geben sich unsere Parteien mit den Ausländern. Da ist das beste Gesetz gerade gut genug.