Aus der Reihe „Chronik - kein Kommentar!“
Aus dem Werkzeugkasten der Demokratie:
Der Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss trägt zur Abstimmung der Interessen von Bund und Ländern bei, damit eine staatsförderliche Selbstkorrektur und Balance der Staatsagenturen zustande kommt. Die Parteien nutzen das Gremium für die Inszenierung eines politischen Gegensatzes, der in der Sache gar nicht besteht und dazu dient das jeweilige Führungspersonal und Programm als die erfolgversprechendere Variante nationaler Politik herauszustreichen.

Aus der Zeitschrift
Systematischer Katalog
Länder & Abkommen

Aus dem Werkzeugkasten der Demokratie:
Der Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss hat seinen Auftritt, wenn es nach dem Beschluss von Gesetzen im Bundestag, bei denen der Bundesrat ein Mitentscheidungsrecht hat, Einwände von dessen Seite und darüber keine Einigung gibt. Art. 77 GG sieht dieses Gremium vor, zusammengesetzt aus Mitgliedern beider Kammern, zur Abstimmung der Interessen der bundesstaatlichen und der föderalen Staatsebenen, die in einem Verhältnis konstruktiven Konkurrierens eine insgesamt staatsförderliche Selbstkontrolle und Balance der nationalen Gewaltagenturen zustande bringen sollen. Gemäß dem Konstruktionsprinzip dieses Gremiums fallen die Differenzen zwischen Bundestag und Länderkammer beim Gesetzgeben nicht mit Parteidifferenzen zusammen, weshalb die Mitglieder des Ausschusses auch nicht an Weisungen gebunden (Art. 77 Abs. II S.3 GG) sind. Die Mitglieder des Ausschusses, je 16 aus dem Bundestag und dem Bundesrat, sollen vielmehr in gesamtstaatlicher Verantwortung für die Beschleunigung notwendiger, aber zu langsamer, oder die Verzögerung zu forscher Gesetzgebung Sorge tragen, oder, wie es ein GG-Kommentator ausdrückt, bei Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt eines Gesetzes verhindern, dass vorschnell ein Gesetzgebungsorgan seinen Willen einseitig durchsetzt oder die Gesetzgebung zum Stillstand kommt. Der Vermittlungsausschuss ist also eine institutionelle Vorkehrung im Rahmen der staatsinternen, real existierenden Gewaltenteilung, die dem strukturellen Konservativismus der demokratischen Machtwirtschaft entspricht: eine Bremse gegen erratischen Veränderungswillen bei den Agenten der politischen Landschaft und systemwidrigen Radikalismus, die jede Menge Kontinuität im Wandel und den fraglosen Fortbestand der bestehenden politischen Strukturen und ihrer demokratisch-kapitalistischen Räson sicherstellen soll.

Ersichtlich handelt es sich bei dieser Veranstaltung um eine Installation aus dem Innenleben der demokratischen Herrschaft. Diejenigen, in deren Namen strittige gesetzliche Regelungen erlassen werden, die das dafür verteilte Geld verdienen, damit veränderte Beiträge und Steuern bezahlen und sich ihren Lebensunterhalt unter neuen gesetzlichen Konditionen neu einrichten, haben als Volk, zumal als niederes, von Berufs wegen mit der Abwicklung des schwungvollen Schwarzhandels mit Gesetzen, Initiativen, Absichtserklärungen und außerparlamentarischen Nebenabreden nichts zu schaffen, die im Vermittlungsausschuss nach dem kennerhaften Urteil nicht nur Hamburger Nachrichtenmagazine üblich sein und das Gremium zu einer überaus diskreten Dunkelkammer machen sollen. Es wird schon so sein, dass die erkennbar von mehr Bewunderung als Kritik getragene Beschreibung diese Verlaufsform demokratischer Selbstkontrolle adäquat charakterisiert, die in der Tat oft genug mit der Öffentlichkeit ihrer Verfahrensweisen nichts im Sinn hat.

Das verhindert aber nicht, dass die Bund-Länder-Runde manchmal machtvoll aus der Dunkelkammer herausdrängt und dann wahre Sternstunden demokratischer Publizität erlebt, wie zuletzt im Streit um die Durchsetzung der „Agenda 2010“, zwischen Regierung und Opposition. Immerhin liegen die Stimmen der Länder, die laut GG am Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind und ganz überparteilich Gemeinsamkeiten und Konflikte mit dem Bund abgleichen sollen, in der Hand föderaler oder bundesstaatlicher Regierungsparteien. Und das sorgt dafür, dass die staatstragenden Auseinandersetzungen zwischen der Berliner Bundesgewalt und ihren regionalen Dependancen um laufende Gesetzgebungsverfahren auch im damit befassten Vermittlungsausschuss bei aller gelegentlichen „Diskretion“, wenn die als förderlich erachtet wird, eben auch als öffentlicher politischer Konkurrenzkampf zwischen diesen Parteien abgewickelt wird. Der erfährt auch dann keine Unterbrechung, wenn sich im Streit um „zustimmungspflichtige Gesetze“ ein Länderchef des anderen Lagers mit so überzeugenden Angeboten des Bundes erpressen lässt, dass er die Verantwortung für „sein“ Land wahrnimmt und auch einmal aus der von seiner Partei auf Länderebene organisierten Front ausschert – erst das Land, dann die Partei! –, um damit seine Wiederwahl im Land zu befördern und so wiederum seiner Partei zu dienen.

Zu großer Form läuft der Vermittlungsausschuss auf, wenn es so richtig um die Macht im Bund geht. Der politische Stoff, anhand dessen die Machtprobe durchgeführt wird, ist kein anderer als der, an dem sich alle politischen Instanzen der Republik schon seit Jahren in eifersüchtigem Wettbewerb gemeinsam zu schaffen machen: Das Herbei-Reformieren neuen kapitalistischen Wachstums am Standort und das Weg-Reformieren aller – vor allem der sozialstaatlichen – Hindernisse, die solchem Fortschritt im Wege stehen. Diesen Reformweg haben Regierung und Opposition gemeinsam für so schicksalhaft für die Zukunft der Nation erklärt, dass recht eigentlich nur sie und keinesfalls die Konkurrenz in der Lage wäre, die Not zu wenden. Nicht ohne demonstratives Bedauern hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Lage, die die Behinderung ihrer segensreichen Regierungsmacht durch den Bundesrat erlaubt, verweist die Berliner Koalition, und nicht ohne Verbitterung über den nur begrenzten bundespolitischen Nutzen ihrer Bundesratsmehrheit die Opposition auf den Zwang zur Einigung im Vermittlungsausschuss, den die Beteiligten aber nur anerkennen wollen, wenn ein Kompromiss zu ihren Bedingungen zustande kommt, er zumindest deutlich ihre Handschrift trägt und deshalb auch verantwortbar ist.

Darüber wird der Vermittlungsausschuss, der als strukturkonservativer Bremsklotz des demokratischen Systems erfunden wurde, zum Beschleuniger des bei allen Parteien bestehenden Veränderungswillens und radikalisiert die Maßstäbe bei der Durchsetzung des unisono für fällig erklärten sozialpolitischen Paradigmenwechsels. Gerade wegen der Einigkeit der Parteien in der Sache bekommt die von der Opposition im und mittels des Vermittlungsausschusses aufgeworfene Machtfrage eine eigenartige Verlaufsform: Es kommt zur Inszenierung eines politischen Gegensatzes, der nur einen Einwand gegen die politischen Absichten der Gegenseite kennt – den, diese gingen nicht weit genug, seien nicht radikal und strukturreformerisch genug, zu zögerlich, zu langsam und mutlos, kurz: nichts als klägliche Reförmchen, die Deutschland nicht voran brächten. Auf diese Weise sind die einmütig angestrebten politischen Umwälzungen ihrer politischen und sozialen Substanz nach völlig unstreitig gestellt: Die Rettung des Sozialstaats durch seine entschiedene Bekämpfung, die Entsorgung überflüssiger Arbeiterqualifikation innerhalb Jahresfrist in den Pauperismus der modernisierten Sozialhilfe, die Installierung nach Qualität und Umfang neuer Armutsniveaus bei Rentnern, Kranken und Arbeitslosen, die Schaffung neuer Kapitalistenfreiheit bei Niedriglohn, Kündigung und Arbeitszeit, einschließlich der passenden Neuregelung der Steuer- und innerstaatlichen Finanzordnung nebst aller sonstigen Lebensfragen der Nation, von der Dosenmaut bis zum Autobahnpfand. All das kommt ausführlich zur Sprache, ist aber in der heftigen Konkurrenz zwischen Regierung und Opposition um die mutigste Rücksichtslosigkeit und den am meisten zukunftsweisenden Reformradikalismus als notwendiger und sachlich alternativloser Ausgangspunkt einer erst am Anfang stehenden Reformpolitik unterstellt.

Die Prozedur des Vermittlungsverfahrens wird so zu einem Stück vorgezogener demokratischer Wahlkampf, der von den dramatis personae einigen taktischen und darstellerischen Aufwand erfordert: Der Widerspruch zwischen dem allseitigen Willen, wenn schon nicht anders, dann eben im Vermittlungsausschuss zu Ergebnissen zu kommen, die Deutschland politisch flächendeckend den Bedürfnissen des wachstumsschwachen Kapitals gemäßer machen, und dem dringenden Wunsch, die gleichen Ergebnisse als das Werk der eigenen Politik zu loben und zugleich als Machenschaft der Gegenseite zu kritisieren, wird durchgespielt. Da will von Regierungsseite abgewogen sein, wie man die Gegenseite schlecht aussehen lassen und ihre konkurrierenden Führungsfiguren gegeneinander ausspielen kann; wie nötig man überhaupt ein Vermittlungsergebnis braucht und wie viel von den eigenen reformerischen Markenzeichen man dafür aufgeben muss, ohne dem Gegner dadurch allzu viel Gestaltungshoheit einzuräumen; ob man daran so sehr festhält, dass die ganze Veranstaltung platzt und woran einem mehr liegt: die Union als Blockierer zu denunzieren, die sich an Deutschland versündigen (Schröder) und deren Bestrafung durch die Wähler zu erhoffen; oder ob einem mehr liegt an einem Reformschub, auch wenn er nicht so ganz exclusiv den Stempel des eigenen Lagers trägt, und dafür auf künftige Belohnung in kommenden Wahlen zu hoffen, wenn dann doch der Aufschwung herbei reformiert wurde. Umgekehrt die Union, die die Handlungsunfähigkeit der Regierung beweisen will und die eigene Regierungsfähigkeit; sich aber nicht die Verantwortung für den Stillstand der Gesetzgebung in den unaufschiebbaren Reformangelegenheiten der Nation öffentlich ans Bein binden lassen möchte, diese vielmehr voranbringen will und dafür nicht nur einen Wettlauf um die größte Rücksichtslosigkeit gegen soziale Rechtsansprüche mit der Regierung, sondern gleich auch noch eine parteiinterne Konkurrenz um den brutalstmöglichen und deshalb karriereförderlichen Reform-Radikalismus zwischen den Kanzlerkandidaten des eigenen Vereins abwickelt. Zu einer Spitzenleistung demokratischer Streitkultur bringen sie es alle gemeinsam: In der Debatte darüber, wie die Reformen zu finanzieren seien und wie man den Aufschwung auch steuerpolitisch unterstützen könnte, wird hin und her gewendet, ob die „Große Steuerreform“ sofort und ganz, nur halb oder erst einmal gar nicht kommen soll. Dabei berufen sich alle Kombattanten gemeinsam auf die von ihnen erfundene Figur des Steuerzahlers, als Auftraggeber und Nutznießer all der Zumutungen, die ihm jede der Streitparteien mit ihrem Modell aufzuladen gedenkt.

Dafür wird der abstrakte institutionelle Prozess des Vermittlungsverfahrens konsequent auf die handelnden Personen bezogen und das Verfahren, mit und unabhängig von seinem Stoff, als Bewährungsprobe der konkurrierenden Parteiführer und ihrer Chargen aufbereitet. Dabei kommt alles auf den Maßstab dieser Bewährung an, mit dessen Anwendung die politischen Vorhaben, an denen sich die Konkurrenten beweisen wollen, so sehr als gebilligt behandelt werden, dass am Ende ganz der Auftritt der Konkurrenten im Mittelpunkt der öffentlichen Befassung steht: Wer von ihnen demonstriert am überzeugendsten Führungskraft?

Zwecks Beantwortung dieser Frage machen die Parteien mit Hilfe ihrer Öffentlichkeit das Vermittlungsverfahren zu einer groß angelegten Werbeveranstaltung für ihre konkurrierenden Konzepte und die Führungsfiguren der Parteien, die diese Konzepte verkörpern. Das tun sie so gründlich, dass man über den Streit in der Sache gar nichts zu wissen braucht. Es ist vielmehr völlig ausreichend, sich eine Meinung zur persönlichen Führungsstärke, Entschlossenheit, staatsmännischen Verantwortlichkeit und zum Weitblick der Häuptlinge zu bilden. Am Ende ist das ganze Vermittlungsverfahren nichts anderes als der Vollzug ihres persönlichen konzeptionellen Willens als (künftige) Führer der Nation, wenn sie, die entscheidenden Figuren, mit dem letzten Wort das Patt der Unterhändler – möglichst gegen vier Uhr morgens – auflösen und den gordischen Knoten vom Eis bringen… Alle im Umlauf befindlichen Urteile zu den politischen Streitpunkten, an denen gespannt verfolgt wird, wieweit die Kontrahenten noch auseinander sind, dienen dabei der Belebung des öffentlichen Wettbewerbs zwischen den demokratischen Thronprätendenten: Die wollen die Nation von ihrer Alternative des alternativlosen Reformweges und damit von sich überzeugen. Dafür erklären sie das Vermittlungsverfahren zum Testfeld ihrer Skrupellosigkeit, auf dem sie, nervenstark wie die Teilnehmer im chicken race, zunächst die frontale Konfrontation suchen, erst möglichst spät vor dem politischen crash – einem Scheitern der Vermittlung – ausweichen und sowohl für ihre Kaltblütigkeit als auch für ihre staatsmännische Verantwortung gegenüber den politischen Erfordernissen der reformorientierten Staatsräson Lob, Bewunderung und – am Ende – Stimmen einfahren wollen.

So kommt es dazu, dass der Vermittlungsausschuss, als internes Werkzeug zur Abgleichung von staatlichen Machtinteressen und ihrer parteilich konkurrierenden Agenten in den Gewalthaushalt der Nation eingeführt, doch ganz ins demokratisch-staatsbürgerliche Leben heim geholt wird:

Er liefert mit seinem Verfahren und seinen Ergebnissen, versehen mit sachdienlichen Deutungshilfen seitens der Parteien, viel Stoff für Publikumsfragen und –zweifel, die sich fast ausnahmslos damit befassen, ob denn das Erreichte wirklich genüge und nicht eigentlich viel zu wenig angesichts des Notwendigen sei. Derlei Bedenklichkeiten und Unzufriedenheit wollen die Politiker keineswegs beschwichtigen, sondern viel eher anstacheln und die provozierte Aufregung für die eigene Partei nutzbar machen: Organisatorische Pannen beim Abkassieren von Kassenpatienten oder Millionenverträge für Leute, die das Arbeitsamt beim Drangsalieren von Arbeitslosen beraten, werden dabei zu Beweisstücken für die Unfähigkeit der Abkassierer und Drangsalierer und dafür, dass mit solchen Versagern einfach nicht genug Reform ins Land kommt. Auf die dem Publikum nahe gelegte Frage, wer sich von den zur Auswahl stehenden demokratischen Führern am mutigsten der Verantwortung stelle, Deutschland zukunftsfähig zu machen, gilt es, sich entschlossen und überzeugend zu melden und für die skrupellosesten Beiträge im Wettstreit der Radikalen den verdienten Bonus einzufordern. So kann man, auch wenn die Unvereinbarkeit kapitalistischer Wachstumspolitik mit dem Lebensunterhalt der sehr geehrten Massen immer wüstere gesetzliche Formen annimmt, guten Mutes damit für sich werben, dass man, im Vergleich zur Konkurrenz, bereit wäre, das höhere Reformtempo anzuschlagen, und dass man sich zu einem Vermittlungsergebnis, das sowieso noch nicht weit genug ging, nur deswegen bereit gefunden habe, um die Hoffnungen des Volkes nicht zu enttäuschen, das doch zweifellos höchstselbst seine eigene Schädigung als Eilauftrag an die Politik vergeben habe, damit es endlich aufwärts ginge. Und wenn einem der Souverän nur die ausreichenden Mehrheiten in Bund und Land verschaffen möchte: Dann würde man sich damit bedanken, endlich – und ganz ohne Vermittlungsausschuss – richtig und ganz grundlegend mit dem notwendigen Umbau von Staat und Gesellschaft los zu legen. Versprochen!